IF-TECH AGMünchen§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Die connexta GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 250745 (nachfolgend die "Gesellschafterin" genannt), ist die alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft. Die Gesellschafterin tritt hiermit unter Verzicht auf sämtliche Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zusammen und beschließt einstimmig was folgt: 1. Billigung des Jahresabschlusses der IF-TECH AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022. Die Gesellschafterin stimmt hiermit der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB durch die Gesellschaft für den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. München, 18.09.2023 Dr. Jens Stief, Vorsitzender des Aufsichtsrats Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem. §264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022. Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5b HGB erklären wir, dass die connexta GmbH mit Sitz in München, Ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der IF-TECH AG nachkommt. München, 18.09.2023 Andreas Wagner, Geschäftsführer
München, den 18. September 2023 gez. Andreas Wagner |