Ad-hoc | 14 March 2008 13:05


InnoTec TSS AG

InnoTec TSS AG / Rechtssache

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Düsseldorf: Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 19. Juni 2006 hat die Gesellschaft
bekannt gegeben und darauf hingewiesen, dass eine möglicherweise
fehlerhafte Abwicklung bei der Kapitalerhöhung im Jahr 2001 erfolgt ist.
Das Landgericht Düsseldorf hat in erster Instanz die darauf beruhende Klage
der Gesellschaft auf Zahlung aus einer fortbestehenden Pflicht zur
Einlageleistung aus der Kapitalerhöhung am 14. März 2008 abgewiesen. Die
Gesellschaft wird nach Vorliegen der Urteilsgründe das weitere Vorgehen
prüfen.

Düsseldorf, 14. März 2008
14.03.2008  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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