Ad-hoc | 25 June 2009 14:54


InnoTec TSS AG: Gesellschaft unterliegt im Berufungsverfahren betreffend die Kapitalerhöhung im Jahr 2001

InnoTec TSS AG / Rechtssache

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Düsseldorf: Mit Ad-hoc-Meldung vom 19. Juni 2006 hatte die Gesellschaft
bekannt gegeben und darauf hingewiesen, dass eine möglicherweise
fehlerhafte Abwicklung bei der Kapitalerhöhung im Jahr 2001 erfolgt war.
 
Das Landgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz die darauf beruhende
Klage der Gesellschaft auf Zahlung aus einer angenommenen fortbestehenden
Pflicht zur Einlageleistung aus der Kapitalerhöhung am 14. März 2008
abgewiesen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 14. März 2008).

Gegen die Entscheidung des Landgerichts hat die Gesellschaft nach Prüfung
der Urteilsgründe teilweise Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf
eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Berufung
zurückgewiesen.

Die Gesellschaft wird nach Vorliegen der Urteilsgründe das weitere Vorgehen
prüfen.

Düsseldorf, 25. Juni 2009
25.06.2009  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache:      Deutsch
Emittent:     InnoTec TSS AG
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              Berlin, Stuttgart
 
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