InnoTec TSS AG

Düsseldorf

Mitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, dass die RECKLI GmbH und die Rodenberg Türsysteme AG gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2009 nach § 325 HGB befreit sind.

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss 2009 der InnoTec TSS AG einbezogen, welcher demnächst im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Es besteht jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag.

 

Der Vorstand