InnoTec TSS AGDüsseldorfMitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGBDie Gesellschafterversammlung hat beschlossen, dass die RECKLI GmbH und die Rodenberg Türsysteme AG gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2009 nach § 325 HGB befreit sind. Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss 2009 der InnoTec TSS AG einbezogen, welcher demnächst im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es besteht jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag.
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