INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
– ISIN DE000A0EPUH1 –
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
am 29. Juni 2011
Zur im elektronischen Bundesanzeiger vom 18. Mai 2011
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 29. Juni 2011,
um 10.00 Uhr,
im Intershop Tower, 27. Etage, Leutragraben 1, 07743 Jena,
ist der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionärin GSI Commerce Solutions, Inc., King of Prussia, Pennsylvanien,
USA, im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG fristgemäß eingegangen. Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird um folgenden Tagesordnungspunkt
erweitert:
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TOP 10
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Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds anstelle des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Michael Ross Conn
Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich
von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das neue Aufsichtsratsmitglied wird für die Dauer vom 1. Juli 2011 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit Beschluss fasst, gewählt.
Begründung:
Das Aufsichtsratsmitglied Michael Ross Conn hat durch Erklärung am 25. Mai 2011 sein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2011 niedergelegt.
Da am 29. Juni 2011 eine ordentliche Hauptversammlung stattfindet, ist die Ergänzung des Aufsichtsrats durch die Wahl in dieser
Hauptversammlung geboten.
Im Nachgang zu ihrem Ergänzungsverlangen hat die Aktionärin am 1. Juni 2011 folgenden
Wahlvorschlag
unterbreitet, der aus Gründen der Transparenz mit der Ergänzung der Tagesordnung bekannt gemacht wird:
Die Aktionärin GSI Commerce Solutions Inc. schlägt
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Herrn Tobias Hartmann, Newton Square, Pennsylvanien 19073, U.S.A., Manager der GSI Commerce Inc. für die Bereiche Ausführung,
Direct Response, Kundenservice und Transport
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zur Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Maßgabe der ergänzten Tagesordnung für die Hauptversammlung am 29. Juni
2011 vor.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Sonstige Hinweise
Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen,
insbesondere auch diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens, das Ergänzungsverlangen und der Wahlvorschlag selbst, zugänglich.
Jena, im Juni 2011
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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