|
Abberufung der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Aktionäre Katharina Kliszczynski, Roland Klaus und Gerald Schröter schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Dr. Herbert May und Dr. Kai Hudetz werden mit Wirkung
zum Ablauf der Hauptversammlung abberufen.
Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Beschlussvorschlag der Aktionäre Roland Klaus, Katharina Kliszcynski und
Gerald Schröter zu TOP 9:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Antrag der Aktionäre Klaus, Kliszcynski und Schröter auf Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Herbert May und Dr. Kai
Hudetz abzulehnen.
Begründung:
Mit Dr. Herbert May, ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutsche Telekom AG, und Herr Dr. Kai Hudetz, Geschäftsführer der IFH
Institut für Handelsforschung GmbH, Köln, verfügt die Gesellschaft über zwei erfahrene und unabhängige Manager mit erheblicher
Branchenkenntnis, die dem Aufsichtsrat seit Dezember 2010 bzw. Juli 2013 angehören. Sie haben in dieser Zeit für Stabilität
des Unternehmens gesorgt und Konflikte zwischen den Aktionären und Organen zu lösen vermocht. Eine erneute Veränderung im
Aufsichtsrat würde zu einer erheblichen Verunsicherung bei den Kunden im Markt und am Kapitalmarkt sorgen. Die Kontinuität
in der personellen Besetzung des Aufsichtsrats ist auch gerade vor den jüngst abgeschlossenen Finanzierungsverhandlungen mit
dem Land Thüringen und der örtlichen Sparkasse als auch im Hinblick auf den jüngst publizierten Verkauf des eBay Enterprise
Konzernteils, zu welchem auch die Ankeraktionärin GSI Commerce Solutions Inc. gehört, geboten. Mit ihrem Verzicht auf 20 %
der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2014 haben beide Aufsichtsratsmitglieder zudem zur finanziellen Entlastung
der Gesellschaft beigetragen und ihre hohe Identifikation mit dem Unternehmen unter Beweis gestellt.
Bei allem Respekt vor dem Engagement von einzelnen Aktionären und der Ausübung von bestehenden Minderheitenrechten sei der
Hinweis erlaubt, dass die aufgrund eines Ergänzungsverlangens in der letzten Hauptversammlung beschlossene Sonderprüfung der
Gesellschaft einen erheblichen Reputationsschaden und Kosten in einer Größenordnung von ca. TEUR 100 verursacht hat, im Ergebnis
aber, wie von Vorstand und Aufsichtsrat in der letzten Hauptversammlung mit ausführlicher Begründung vorhergesagt, ohne Ergebnis
geblieben ist. Die Sonderprüfung hat die Ordnungsgemäßheit der geprüften Geschäftsbeziehung nur bestätigt. Wäre die Hauptversammlung
der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, wären dieser Aufwand und dieser Reputationsschaden nicht eingetreten.
|