![]() INTERSHOP Communications AktiengesellschaftJenaKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Zusammengefasster Lagebericht und KonzernlageberichtDer Intershop-KonzernKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitDie INTERSHOP Communications AG1 ist ein global ausgerichteter Anbieter integrierter Enterprise-Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums steht die Intershop Commerce-Software, die 1996 als weltweit erste Standardsoftware für den elektronischen Handel auf den Markt gebracht wurde. Das Geschäftsmodell von Intershop umfasst die Orchestrierung der gesamten Prozesskette im Omni-Channel-Commerce - angefangen bei der Konzeption von Online-Kanälen über die Implementierung der Software-Plattform bis hin zur Koordinierung der Auslieferung der Ware, dem Fulfillment. Das Geschäft von Intershop gliedert sich in die zwei Hauptgeschäftsbereiche "Produkte" und "Service". Das Produktgeschäft beinhaltet die Lizenzumsätze und die Wartungserlöse. Das Servicegeschäft setzt sich zusammen aus den Umsätzen aus Beratung und Schulung sowie den Full-Service-Erlösen. Intershop ist unter den konzernunabhängigen Anbietern von Omni-Channel-Commerce-Lösungen im internationalen Vergleich führend. Weltweit setzen über 300 Kunden auf Intershop. Durch die Expertise aus über 20 Jahren Software-Entwicklung für den Internethandel verfügt Intershop über eine außerordentlich leistungsfähige und skalierbare Plattform für den Online-Handel. Die eigene Software wird kontinuierlich verbessert und die Leistungstiefe des Unternehmens über eigene Entwicklungen systematisch erweitert und ergänzt. Im Dezember 2016 wurde mit Intershop 7.8 die neueste Version der Intershop-Commerce-Plattform vorgestellt. Zu den Kunden zählen sowohl große Unternehmen wie HP, BMW, Würth und die Deutsche Telekom als auch mittelständische Unternehmen. Intershop ist in Europa, in den USA sowie im asiatisch-pazifischen Raum, dort vorwiegend in Australien, tätig. Der Umsatz mit europäischen Kunden lag im Geschäftsjahr 2016 bei 74 % des Gesamtumsatzes. Die INTERSHOP Communications AG mit Sitz in Jena ist die Muttergesellschaft des Intershop-Konzerns. Sie hält zum Stichtag 31. Dezember 2016 unmittelbar 100 % der Anteile an der Intershop Communications Inc., San Francisco, USA, der Intershop Communications Australia Pty Ltd., Melbourne, Australien, der Intershop Communications Asia Ltd., Hongkong, China, der Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich sowie der Intershop Communications Ltd., Romsey, Großbritannien. Hinzu kommen zwei weitere nicht operativ tätige ehemalige Vertriebsgesellschaften. Die INTERSHOP Communications AG hat in Deutschland Zweigniederlassungen in Stuttgart, Nürnberg, Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main sowie in Ilmenau. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Vertriebsvertretungen in den Niederlanden, Italien und Dänemark.
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" Intershop", das "Unternehmen", die "Gesellschaft",
" Intershop-Konzern" Strategische Marktpositionierung im Rahmen von "Lighthouse 2020"Führende Marktposition als Lösungsanbieter im Großhandel im VisierIntershop hat sich in den vergangenen Jahren als technologisch führender Omni-Channel-Lösungsanbieter etabliert. Das im Oktober 2016 verabschiedete Strategieprogramm "Lighthouse 2020" zielt darauf ab, der im Vergleich zu großen Wettbewerbern geringeren Sichtbarkeit im Gesamtmarkt durch eine weitere Fokussierung zu begegnen. Anknüpfend an die in den letzten beiden Jahren erfolgte Konzentration auf das Produktgeschäft wird Intershop sich als Anbieter von B2B-E-Commerce-Lizenz-Software mit Fokus auf Kunden im Großhandelssegment positionieren und strebt eine dominierende Position als Lösungsanbieter im B2B-Markt an. In diesem Bereich liegt für Intershop gemäß internen und externen Analysen ein beträchtliches Umsatzpotenzial, da die Branche vor der großen Herausforderung steht, ihre Absatzkanäle schnell und professionell zu digitalisieren. Die Neuauflage des Intershop E-Commerce-Reports 2016 "Mit Vollgas in die digitale Zukunft des B2B-Commerce" bestätigt diese Einschätzung. Da Intershop bereits über langjährige Erfahrung und prominente B2B-Kunden verfügt, soll der Know-how-Vorsprung genutzt werden, um in diesem Bereich eine starke Marktposition aufzubauen. Technologisch sind die Voraussetzungen geschaffen, denn die Intershop-Plattform wird von renommierten Analystenhäusern als weltweit führend im B2B-Segment bezeichnet. Partnerschaft mit Microsoft forciert Cloud-GeschäftEin weiterer strategischer Schwerpunkt der Lighthouse-Roadmap ist der konsequente Ausbau des Cloud-Geschäfts. Dabei kommt der in 2016 vereinbarten Kooperation mit Microsoft eine tragende Rolle zu, da Intershop seinen Kunden nun ein durchgängiges, branchenorientiertes Cloud-Angebot als skalierbare Lösung auf Microsofts Cloud-Plattform Azure anbieten kann. Erste Kunden nutzen das neue Angebot bereits. Gleichzeitig unterstützt Microsoft Intershop dabei, seine Systeme nahtlos in die cloudbasierte Enterprise-Resource-Planning (ERP)-Lösung Dynamics NAV zu integrieren. Microsoft Dynamics NAV ist die wichtigste Alternative zu den ERP-Lösungen von SAP und Oracle und in Deutschland zweitgrößter Player im Markt. Gerade für wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen, die ihren Online-Vertrieb ankurbeln wollen, bietet eine Verknüpfung von Dynamics NAV mit der Intershop-Lösung erheblichen Mehrwert. Zudem hat Intershop durch diese Verbindung die Möglichkeit, den Bereich der digitalen Transformation in den Unternehmen zu adressieren. Auch sind gemeinsame Messeteilnahmen und Kampagnen sowie der Aufbau einer gemeinsamen Partnerlandschaft geplant. Erhöhte Sichtbarkeit im B2B-Markt durch Investitionen in Vertrieb und MarketingUm die Sichtbarkeit im Zielmarkt sowie bei den relevanten Partnern deutlich zu steigern, ist mit der Roadmap eine Verlagerung von Investitionen in die Bereiche Vertrieb und Marketing verbunden, um die aktuelle Projektpipeline im Großhandel zu forcieren und auszubauen. Neben teilweise bereits erfolgter personeller Verstärkung der Bereiche um Branchenexperten werden die regionalen Sales-Einheiten gestärkt, die Bereiche Vertrieb und Marketing zentralisiert und der Produktvertrieb zusammengeführt. In 2017 wird Intershop sein Produkt- und Service-Angebot weiter auf den B2B-Sektor justieren und zielgruppenspezifisch vermarkten. Dazu gehören die Erstellung entsprechender Vertriebs- und Marketingmaterialien, verstärktes Referenzmarketing mit Kunden aus dem Zielmarkt, ein angepasster Web-Auftritt, neue Vertriebsunterlagen und die Teilnahme an zielgruppenrelevanten Veranstaltungen. Zudem sollen Workshop-Reihen für B2B-Entscheider zur Strategieberatung für die digitale Transformation aufgesetzt werden. Die regionalen Schwerpunkte der Vertriebstätigkeit von Intershop bleiben die entwickelten E-Commerce-Märkte in Europa, Nordamerika und Asien, da dort ein hohes Potenzial für Produkt- und Servicegeschäft vorhanden ist. Im engeren Fokus stehen die etablierten Intershop-Märkte Deutschland, die Benelux-Staaten, Skandinavien, Frankreich, Großbritannien, Australien und die USA. In diesen Märkten ist Intershop mit einer eigenen Tochtergesellschaft vor Ort oder verfügt über flexible Vertriebseinheiten und ein großes Partnernetzwerk. Im erweiterten Fokus stehen Zukunftsmärkte mit dem Potenzial, sich zu einem strategisch bedeutenden Markt zu entwickeln. Dort setzt Intershop vor allem auf die Gewinnung von Lizenzkunden über Partner. Kompetente Business- und Synaptic-Commerce®-PartnerDie Ergänzung der eigenen Entwicklungs- und Vertriebskapazitäten um kompetente Partner in den jeweiligen Zielmärkten ist ein entscheidender Hebel. In den kommenden Jahren rückt die Erschließung neuer Partnersegmente im Hinblick auf den Großhandelsfokus in den Mittelpunkt der Partnerarbeit. Der Kernnutzen des Partnernetzwerks liegt in einer optimierten Kundenansprache sowie einer erhöhten Skalierung im Bereich des Vertriebs. Die Zusammenarbeit mit Partnern verbindet Know-how und Erfahrung von Intershop mit dem spezifischen Wissen der Unternehmen im Partnernetzwerk. Neben der Bereitstellung der entsprechenden Shop-Software-Lösungen unterstützt Intershop zudem seine Partner in der qualitativ hochwertigen Umsetzung ihrer Shops und ist anschließend für Wartung und Support zuständig. Ein weiterer wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Partnerstrategie sind Technologiepartnerschaften zum Ausbau der Intershop Commerce Suite zu einer Synaptic-Commerce® -Lösung. Dabei werden Drittsysteme und Service-Provider über klar definierte Schnittstellen angebunden, die die projektspezifischen Kosten und Risiken minimieren. Durch ihre Stabilität werden die dabei getätigten Investitionen langfristig geschützt. Mit der Intershop-Synaptic-Commerce® -API können kundenspezifische Anpassungen oder neue Touchpoints zudem in die System-Umgebung der Kunden nahtlos eingebettet werden. Die in 2016 veröffentlichten Versionen 7.7 und 7.8 der Intershop Commerce Suite und die neuen Technologie-Partnerschaften mit Microsoft, Diebold Nixdorf u. a. bieten eine gute Basis, um auch in den kommenden Jahren Partnern und Kunden eine führende Technologie bereitstellen zu können. Forschung und EntwicklungDie Forschungs- und Entwicklungsarbeit (F&E) von Intershop konzentriert sich auf die stetige Weiterentwicklung der Intershop-Commerce-Plattform. Innerhalb der bestehenden Produktzyklen werden kontinuierlich technische Updates sowie innovative Funktionen und Erweiterungen bereitgestellt. Zudem werden regelmäßig große Plattform-Releases entwickelt, die wesentliche Funktionserweiterungen beinhalten und so Unternehmen umfassend bei der digitalen Transformation ihrer Geschäftsprozesse unterstützen. Intershop verfügt über ein schlagkräftiges und erfahrenes Entwicklerteam, das beständig am weiteren Erfolg der Produkte des Unternehmens arbeitet. Im Geschäftsjahr 2016 gab es zwei neue Major Releases der Intershop Commerce Suite. Im Juli 2016 wurde die neue Version 7.7 veröffentlicht, die im Wesentlichen Neuerungen hinsichtlich des Order-Managements beinhaltet. Das neue Intershop Order Management (IOM) ermöglicht die Abbildung kompletter End-to-End-Prozesse sowie die unternehmensweite Orchestrierung aller Bestandteile einer Auftragsabwicklung. So lassen sich beispielsweise in Echtzeit weltweit sämtliche Warenbestände über alle Absatzkanäle transparent abrufen. Dank des Synaptic-Commerce® -Ansatzes lässt sich die Neuentwicklung unkompliziert in unterschiedliche Systemlandschaften integrieren, was wiederum das Risiko und den Implementierungsaufwand signifikant reduziert. Im Dezember 2016 folgte die Veröffentlichung der Version 7.8, in deren Mittelpunkt die Weiterentwicklung des Content-Management-Systems und erweiterte SEO-Funktionen zur Orchestrierung von Marketing-Kampagnen stehen. Zudem beinhaltet die neue Version 7.8 ein erweitertes Cloud-Angebot, das jetzt die komplette Infrastruktur des Intershop-Commerce-Systems in Microsofts Cloud-Plattform Azure bereithält. Darüber hinaus können B2B-Kunden in der Version 7.8 ihr Beschaffungssystem noch flexibler an die Commerce Suite anbinden und durch Abo-Bestellungen wiederkehrende Einkäufe vereinfachen. Die F&E-Aufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2016 unter Berücksichtigung der Aktivierung von Softwareentwicklungskosten um 2 % auf 5,9 Mio. Euro. Das entspricht einem Anteil von 17 % am Umsatz (2015: 14 %). Der Anstieg ist primär auf Sondereffekte infolge der Kurzarbeit zu Beginn des Jahres 2015 zurückzuführen, die im Vorjahr zu niedrigeren Aufwendungen geführt hatte. Zuzüglich der Aktivierung erhöhten sich die F&E-Ausgaben im Geschäftsjahr 2016 um 4 % auf insgesamt 8,3 Mio. Euro. SteuerungssystemDie Steigerung der Umsatzerlöse und damit die Gewinnung weiterer Marktanteile in einem wettbewerbsintensiven, dynamischen Markt sind das oberste Ziel des Intershop-Konzerns. Aus diesem Grund wird auf allen Managementebenen beobachtet, wie sich die Umsätze über den Zeitverlauf entwickeln. Die Umsatzentwicklung wird gleichzeitig als Frühindikator für die Liquiditätsentwicklung genutzt, da infolge von rückläufigen oder steigenden Umsätzen die liquiden Mittel sinken oder steigen. Somit kann frühzeitig durch Gegenmaßnahmen, zum Beispiel durch Kostenanpassungen, die Liquiditätsentwicklung gesteuert werden. Zur Steuerung der Profitabilität sind die wichtigsten Kennzahlen das Bruttoergebnis (Gesamtumsatz abzüglich Umsatzkosten) und die dazugehörige Bruttomarge (Bruttoergebnis im Verhältnis zum Umsatz), die die Gesellschaft nachhaltig zu steigern beabsichtigt, um einen höheren Deckungsbeitrag zu erwirtschaften. Darüber hinaus zählt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) zu den wichtigen Erfolgskennzahlen. Das Steuerungssystem ist unverändert zum Vorjahr. Das Geschäftsjahr 2016Gesamtwirtschaft und BrancheIm Jahr 2016 betrug das Wachstum der Weltwirtschaft nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) insgesamt 3,1 %. Sowohl in der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer (+4,1 %) als auch in der Gruppe der Industriestaaten (+1,6 %) waren somit nur verhaltene Wachstumsimpulse zu beobachten. Im Euroraum, darunter die wichtigsten Zielmärkte von Intershop, wurde ein Zuwachs von 1,7 % verbucht. In Deutschland lag nach IWF-Angaben das Wirtschaftswachstum ebenfalls bei 1,7 %. Die französische Wirtschaft legte um 1,3 % zu, in Großbritannien wurde ein Plus von 2,0 % erreicht. Die US-Wirtschaft verlor gegenüber dem Vorjahr (+2,6 %) an Dynamik, der IWF veranschlagt hier einen Anstieg um 1,6 %. Die Digitalisierung des weltweiten Warenaustauschs hat sich wie bereits in den vergangenen Jahren in 2016 mit hoher Dynamik fortgesetzt. In seiner Prognose von August 2016 rechnete das US-Marktforschungsunternehmen eMarketer für 2016 mit einem Anstieg der globalen B2C-E-Commerce-Umsätze um 23,7 %. In den wichtigsten Intershop-Märkten wurden ebenfalls zweistellige Wachstumsraten in Aussicht gestellt. In Westeuropa rechnete eMarketer mit einem Anstieg der Umsätze im B2C-E-Commerce um 10,5%. In Deutschland legten die B2C-E-Commerce-Umsätze um 11,5 %, in Nordamerika um 13,1 % zu. Die weltweiten IT-Ausgaben sanken nach Angaben der Marktanalysten von Gartner in 2016 leicht um 0,6 %. Maßgeblich dafür war die Entwicklung im Gerätemarkt (PCs, Tablets, Smartphones), der im Berichtszeitraum deutlich schrumpfte (-8,9 %). Wesentlich besser liefen die Geschäfte für IT-Dienstleistungen und Software. Hier war nach Angaben von Gartner ein Zuwachs um 3,9 % respektive 5,9 % zu beobachten. Nach Prognosen des Branchenverbands Bitkom wuchs in Deutschland die IT-Branche in 2016 um 3,6 % auf ein Marktvolumen von 84,0 Mrd. Euro. Die Umsätze im Software-Segment legten demnach um 6,2 % auf 21,6 Mrd. Euro zu. Die Umsätze mit IT-Services verzeichneten einen Anstieg um 2,7 % auf 38,2 Mrd. Euro. Im Markt für E-Commerce-Plattformen rechnet Gartner von 2015 bis 2020 mit einer jährlichen Wachstumsrate von über 15 %. Haupttreiber sind dabei zum einen die fortschreitende Digitalisierung des B2B-Handels, zum anderen der verstärkte Wandel von On-Premise- zu Cloud-Lösungen. Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2016Im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftete der Intershop-Konzern einen Umsatz in Höhe von 34,2 Mio. Euro. Die Erlöse lagen damit 20 % unter dem Wert des Vorjahres in Höhe von 42,7 Mio. Euro. Der Rückgang ist zum einen auf verschobene oder weggefallene Aufträge im Produktgeschäft zurückzuführen. Zum anderen war in Folge der strategischen Neuorientierung des Konzerns und der damit verbundenen Veränderung der Kundenstruktur im Servicebereich ein Rückgang bei den Serviceumsätzen zu verzeichnen. Vor Steuern wurde ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von -2,4 Mio. Euro erzielt. Im Ergebnis sind Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit dem Strategieprogramm "Lighthouse 2020" in Höhe von 1,0 Mio. Euro enthalten. Intershop verabschiedet Programm "Lighthouse 2020"Angesichts der in 2016 fehlenden Wachstumsdynamik und mit Blick auf den zunehmend durch Großkonzerne dominierten Wettbewerb verabschiedeten der Vorstand und der seit Jahresmitte neu formierte Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG im Oktober 2016 unter dem Titel "Lighthouse 2020" ein neues Strategieprogramm, das eine Fokussierung auf Großhandelskunden vorsieht. Zudem setzt Intershop künftig verstärkt auf die Bereitstellung der Commerce-Suite-Lösungen in der Cloud. Mit der neuen Strategie ist eine Roadmap verbunden, um die gesetzten Ziele durch eine Erhöhung der Sichtbarkeit im Zielmarkt sowie bei den relevanten Partnern zu erreichen. Dazu werden Investitionen von den Zentralfunktionen in die Bereiche Vertrieb und Marketing verlagert, um die aktuelle Projektpipeline im Großhandel zu forcieren und auszubauen. Damit verbunden sind Umstrukturierungsmaßnahmen, die im vierten Quartal 2016 zu Einmalkosten in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro führten. Die Maßnahmen dienen vornehmlich der Effizienzsteigerung durch Personalanpassungen in den administrativen Bereichen mit Kosteneinsparungen ab 2017 von jährlich rund 3,0 Mio. Euro. Die frei werdenden Mittel werden in die Bereiche Marketing und Vertrieb investiert. Auf dem Weg zur B2B-Fokussierung: neue Kunden und Partnerschaften in 2016Zu den Neukunden im Geschäftsjahr 2016 gehörten vornehmlich mittelständische Unternehmen. Zudem konnte mit der BMW Group die bereits 15-jährige Zusammenarbeit durch die Einrichtung des neuen Online-Shops auf Basis der Intershop Commerce Suite erfolgreich fortgesetzt werden. Auch die bestehende Zusammenarbeit mit der Würth-Gruppe, Weltmarktführer im Handel mit Montage- und Befestigungsmaterial, wurde ausgebaut. Hinzu kommen einige maßgebliche B2B-Kunden, die das Intershop-Kundenportfolio ergänzten. Dazu gehört die CWS-boco International GmbH, ein führender Anbieter von Textil-Services und professionellen Waschraumhygienelösungen. Auch der ambitionierte B2B-Händler Zamro, der technische Bauteile und Tools für kleine und mittelständische Unternehmen anbietet, entschied sich in 2016 für die Intershop Commerce Suite mit vollintegrierter Order-Management-Lösung. Ein weiterer wichtiger B2B-Neukunde ist die Gustav Ehlert GmbH, der führende Fachgroßhändler für Bedarfsartikel der Nahrungsmittelproduktion, der nun seine Commerce-Plattform auf Intershop umstellt. Mit rund 80.000 Transaktionen pro Jahr, über 85.000 individuellen Preislisten und 750 Zulieferern benötigte Ehlert eine leistungsfähige Plattform, die eine permante Verfügbarkeit der Shop-Funktionen, die schnelle Integration neuer Shops und die Verringerung der Logistik- und Vertriebskosten gewährleistet. Zu den wichtigsten neuen Partnerschaften in 2016 gehört die neue Technologie-Kooperation mit Diebold Nixdorf, führender Anbieter von IT-Lösungen und -Services für Banken und Handelsunternehmen, die eine Standard-Integration der komplexen E-Commerce- und POS-Lösungen beinhaltet. Besonders große Bedeutung, vor allem im Hinblick auf den strategischen Cloud- und B2B-Fokus, hat die neue Partnerschaft mit Microsoft, da Intershop seinen Kunden nun ein durchgängiges Cloud-Angebot als skalierbare Lösung auf der Microsoft-Cloud-Plattform Azure anbieten kann. Hohe Dynamik im B2B-Markt - Intershop untermauert TechnologieführerschaftUm den aktuellen Stand der Digitalisierung im B2B-Commerce zu erfassen, führte das unabhängige Marktforschungsinstitut Vanson Bourne im Berichtszeitraum zum vierten Mal nach 2012 im Auftrag von Intershop eine Umfrage unter 400 im Bereich E-Commerce tätigen B2B-Entscheidern in den Benelux-Ländern sowie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den USA und Skandinavien durch. Die im Intershop E-Commerce-Report 2016 "Mit Vollgas in die digitale Zukunft des B2B-Commerce" veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass die Digitalisierung nicht nur das Tagesgeschäft der B2B-Unternehmen, sondern deren gesamte Business-Landschaft verändert. Die Studie verschafft Intershop wertvolle Erkenntnisse zum wichtigsten Zielmarkt und bestätigt wiederholt die Dynamik der Digitalisierung im B2B-Sektor, von der Intershop künftig zu profitieren beabsichtigt. Die Basis für den künftigen Geschäftserfolg bildet die Technologieführerschaft der Intershop-Plattform, die in der jüngsten Studie des US-Analystenhauses Gärtner Research von Juni 2016 erneut unterstrichen wurde. Beurteilt wurden diverse Produkteigenschaften von E-Commerce-Plattformen unter verschiedenen Anwendungsszenarien wie beispielsweise die Performance bei der Bedienung verschiedener Einkaufskanäle. Bei allen Szenarien zählte Intershop zu den Top-3-Plattformen unter den insgesamt 19 untersuchten Anbietern. Auch in einem unabhängigen Benchmarking-Bericht der IT- und E-Commerce-Spezialisten NBS System und ESV Digital wurde das Intershop-Angebot als führend bewertet, insbesondere was die B2B-Funktionalitäten betrifft. Die Verleihung des Deutschen Online-Shop-Preises 2016 unterstreicht mit neun Kunden unter den Preisträgern ebenfalls die hohe Qualität der Intershop-Plattform. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageTatsächliche Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen im Vergleich zur ursprünglichen PrognoseInsgesamt verlief die Geschäftsentwicklung 2016 nicht zufriedenstellend, denn Intershop konnte die im Geschäftsbericht 2015 gesetzten Umsatz- und Ergebnisziele nicht erreichen. Ursprünglich hatte das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau und auf Basis eines weiteren leichten Anstiegs des Bruttoergebnisses sowie der Bruttomarge ein gegenüber dem Vorjahr leicht verbessertes, positives EBIT prognostiziert. Zwar konnte die Bruttomarge im Berichtszeitraum um einen Prozentpunkt auf 46 % gesteigert werden. Die Umsätze und das operative Ergebnis blieben jedoch hinter der Planung zurück, da im Jahresverlauf mehrere größere Aufträge aufgrund von Verschiebungen oder Absagen nicht realisiert wurden und sich die erwartete Wachstumsdynamik insbesondere im Produktsegment nicht einstellte. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, verabschiedete Intershop Anfang Oktober das Strategie- und Umstrukturierungsprogramm "Lighthouse 2020" und passte die bestehende Jahresprognose an. Intershop rechnete nun für das Gesamtjahr 2016 mit Umsatzerlösen zwischen 34 Mio. und 36 Mio. Euro sowie einem negativen Ergebnis (EBIT) zwischen 1,0 und 2,5 Mio. Euro einschließlich Sonderaufwendungen durch Umstrukturierungsmaßnahmen in Höhe von etwa 1,0 Mio. Euro. Auf Basis eines soliden vierten Quartals erreichte Intershop im gesamten Berichtszeitraum 2016 mit einem EBIT von -2,4 Mio. Euro sowie Umsätzen in Höhe von 34,2 Mio. Euro das untere Ende der prognostizierten Spanne. In den folgenden Abschnitten wird die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage detailliert dargestellt. UmsatzentwicklungDer Intershop-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von 34,2 Mio. Euro, ein Rückgang um 20 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ursache dafür ist einerseits die fehlende Wachstumsdynamik im Lizenzgeschäft. Hier wurden im Jahresverlauf geplante Projekte verschoben oder fielen weg. Zum anderen reduzierten sich die Serviceerlöse durch die Veränderung der Kundenstruktur mit Fokus auf Beratung und Betreuung mittelständischer Kunden sowie die stärkere Einbindung von Partnern. Die Produktumsätze sanken im Berichtszeitraum um 21 % auf 13,7 Mio. Euro. Die dazugehörigen Lizenzerlöse reduzierten sich um 39 % auf 5,7 Mio. Euro. Die Wartungserlöse verblieben mit 8,0 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau. Nachdem die Produktumsätze in den ersten neun Monaten deutlich unter dem Niveau des Vorjahres gelegen hatten, stabilisierte sich die Segmententwicklung im vierten Quartal 2016, ablesbar an einem Erlöszuwachs um 45 % gegenüber dem dritten Quartal. Gegenüber der Vorjahresperiode sanken die Umsätze im vierten Quartal 2016 lediglich um 5 %. Der Anteil der Produktumsätze an den Gesamtumsätzen betrug 40 % in 2016, ein Prozentpunkt unter dem Vorjahr. Im Servicebereich verringerten sich die Umsätze im Geschäftsjahr 2016 um 19 % auf 20,5 Mio. Euro. Die Beratungs- und Schulungsumsätze sanken um 18 % auf 15,9 Mio. Euro. Nach wie vor bleibt dieser Bereich mit 47 % der Gesamtumsätze größter Umsatzträger von Intershop. Bei den Full-Service-Erlösen wurde ein Rückgang um 23 % auf 4,6 Mio. Euro verbucht. Auch die Serviceumsätze stabilisierten sich im Quartalsverlauf. Während im ersten Quartal noch ein Umsatz von 4,5 Mio. Euro erzielt worden war, stiegen die Erlöse anschließend kontinuierlich und lagen im vierten Quartal mit 5,4 Mio. Euro um 18 % höher. Der Anteil der Serviceumsätze an den Gesamtumsätzen betrug 60 % (Vorjahr: 59 %). Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse: scroll
Die wichtigste Geschäftsregion von Intershop ist der europäische Markt, dessen Erlösanteil im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich von 65 % auf 74 % stieg. Ursächlich dafür ist der überproportionale Rückgang der Erlöse auf dem US-Markt. Hier sanken die Umsätze mangels neuer Lizenzverkäufe und aufgrund ausgelaufener Serviceaufträge mit Großkunden von 9,0 Mio. Euro um 65 % auf 3,2 Mio. Euro. Der US-Erlösanteil sank dadurch auf 9 % (2015: 21 %). Die Erlöse mit europäischen Kunden sanken dagegen lediglich um 10 % auf 25,2 Mio. Euro (Vorjahr: 27,9 Mio. Euro). Davon entfallen auf europäische Produktumsätze 11,7 Mio. Euro (Vorjahr: 11,9 Mio. Euro) sowie auf die Serviceumsätze 13,5 Mio. Euro (Vorjahr: 16,0 Mio. Euro). In der Region Asien-Pazifik stiegen die Erlöse um 2 % auf 5,8 Mio. Euro, wobei sich der Produktumsatz um 6 % erhöhte und der Serviceumsatz mit 4,6 Mio. Euro auf Vorjahresniveau lag. Der Erlösanteil stieg von 13 % auf nun 17 %. Die handelsrechtlichen Umsatzerlöse der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft sanken um 22 % auf 26,0 Mio. Euro. Der Rückgang betrifft sowohl die Produkterlöse mit 29 % auf 11,7 Mio. Euro als auch die Serviceerlöse mit 16 % auf 14,3 Mio. Euro und resultiert aus der fehlenden Wachstumsdynamik, insbesondere im Lizenzbereich. ErgebnisentwicklungIn der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Konzernergebnis-Kennzahlen dargestellt: scroll
Die Ergebnisentwicklung von Intershop war im Geschäftsjahr 2016 negativ. Ursächlich dafür sind die sowohl im Produkt- als auch im Servicesegment rückläufigen Umsätze des Konzerns. In der Folge sank das Bruttoergebnis vom Umsatz von 19,1 Mio. Euro um 18 % auf nunmehr 15,7 Mio. Euro. Allerdings konnte die Bruttomarge mit 46 % (Vorjahr: 45 %) erneut gesteigert werden. Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge sanken um 4 % auf 18,1 Mio. Euro. Darin enthalten sind die Sonderaufwendungen für die Umstrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 1,0 Mio. Euro. So sanken die Verwaltungskosten mit 21 % deutlich auf 3,9 Mio. Euro. Die Kosten für Marketing und Vertrieb sanken um 13 % auf 7,4 Mio. Euro. Die Kosten für Forschung und Entwicklung stiegen mit 2 % leicht auf 5,9 Mio. Euro. Die Betriebskostenquote stieg von 44 % im Vorjahr auf nun 53 %. Insgesamt reduzierten sich die Gesamtkosten (Umsatzkosten und betriebliche Aufwendungen/Erträge) um 14 % auf 36,6 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Abzug der Abschreibungen (EBITDA) war weiterhin positiv und betrug 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro). Bereinigt um die Umstrukturierungskosten erzielte Intershop ein EBITDA von 1,1 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von 3 % entspricht (Vorjahr: 8 %). Die Abschreibungen verringerten sich im Berichtszeitraum von 3,3 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) betrug -2,4 Mio. Euro nach 0,2 Mio. Euro im Vorjahr. Bereinigt um die Sonderaufwendungen der Umstrukturierung betrug das EBIT -1,4 Mio. Euro. Im Quartalsverlauf ist ein positiver Trend erkennbar, nach drei negativen Quartalen schloss das vierte Quartal 2016 mit einem EBIT vor Umstrukturierungskosten von 0,6 Mio. Euro und einer EBIT-Marge von 7 % deutlich positiv. Dies zeigt, dass Intershop eine solide Kostenstruktur aufweist, um bei einem entsprechenden Umsatzniveau auch profitabel zu wirtschaften. Das Finanzergebnis betrug im Berichtszeitraum -0,3 Mio. Euro. Nach Steuern wurde ein Konzernjahresergebnis in Höhe von -3,0 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 5 TEUR). Das Ergebnis je Aktie betrug -0,09 Euro nach 0,00 Euro im Vorjahr. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der AG betrug 1,5 Mio. Euro nach einem Jahresüberschuss von 0,4 Mio. Euro in 2015. Hauptursache waren die rückläufigen Umsätze. Die Aufwendungen dagegen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr. Der Materialaufwand reduzierte sich um 40 % auf 2,2 Mio. Euro, insbesondere durch den Abbau von Fremdleistungen. Der Personalaufwand sank um 5 % auf 19,9 Mio. Euro durch weniger Mitarbeiter und geringere Provisionen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 9 % auf 9,3 Mio. Euro. Zudem sind in den Aufwendungen Kosten für Umstrukturierungen enthalten, davon entfallen auf den Personalaufwand 571 TEUR und 291 TEUR auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die anderen aktivierten Eigenleistungen betrugen durch die erstmalige Aktivierung der Softwareentwicklungskosten 2,3 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von 2,4 Mio. Euro auf 1,2 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Umgliederung von Erträgen in die Umsätze durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die sonstigen Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. Euro resultierten im Wesentlichen aus verbundenen Unternehmen und die Zinsaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro aus dem in 2015 aufgenommenen Bankdarlehen. Insgesamt erhöhte sich der handelsrechtliche Bilanzverlust aufgrund des Jahresfehlbetrags auf 20,6 Mio. Euro gegenüber 19,1 Mio. Euro im Vorjahr. Darstellung der Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme des Intershop-Konzerns betrug 27,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2016. Das entspricht einem Rückgang von 18 % gegenüber dem Vorjahresstichtag und resultiert hauptsächlich aus dem Rückgang des Fremdkapitals durch Darlehenstilgung sowie dem negativen Jahresergebnis. Auf der Aktivseite reduzierten sich die liquiden Mittel um 4,3 Mio. Euro auf 10,9 Mio. Euro, unter anderem durch die planmäßige Kredittilgung von 1,0 Mio. Euro. Zudem wurden die bisher langfristigen Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von 1,2 Mio. Euro als Sondertilgung des Darlehens zurückgeführt. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken dadurch um 22 % auf 16,6 Mio. Euro. Die langfristigen Vermögenswerte gingen um 9% auf 10,5 Mio. Euro zurück. Die darin enthaltenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen stiegen um 3 % auf 9,4 Mio. Euro. Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital aufgrund des negativen Konzern-Jahresergebnisses um 16 % auf 16,1 Mio. Euro. Zudem reduzierten sich die langfristigen Schulden durch die Kredittilgung um 41 % auf 3,1 Mio. Euro. Die kurzfristigen Schulden sanken zum Bilanzstichtag um 7 % auf 7,9 Mio. Euro, vor allem durch verringerte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1,4 Mio. Euro gegenüber 2,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich aufgrund des überproportionalen Rückgangs des Fremdkapitals von 58 % auf 59 % zum 31. Dezember 2016. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtszeitraum -0,9 Mio. Euro nach 5,0 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, was im Wesentlichen auf den Jahresverlust zurückzuführen ist. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug 2,4 Mio. Euro und lag damit leicht über dem Wert des Vorjahres von 2,3 Mio. Euro. Die darin enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte stiegen leicht von 2,2 auf 2,3 Mio. Euro. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag per Saldo bei 1,0 Mio. Euro durch die Kredittilgung. Insgesamt resultiert daraus eine Abnahme der liquiden Mittel gegenüber dem Vorjahr um 28 % auf 10,9 Mio. Euro. Im vierten Quartal stabilisierte sich der Stand der liquiden Mittel, sie blieben auf dem Niveau von Ende September. Insgesamt weist Intershop weiterhin eine solide Vermögens- und Finanzlage auf. Die Bilanzsumme der Einzelgesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss reduzierte sich um 8 % von 31,5 Mio. Euro auf 29,0 Mio. Euro. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 2,7 Mio. Euro, davon betreffen die selbst erstellte Software 2,2 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen sank um 5,3 Mio. Euro auf 16,7 Mio. Euro, was primär auf die Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie den Rückgang der liquiden Mittel zurückzuführen ist. Die flüssigen Mittel verringerten sich von 11,7 Mio. Euro auf 8,1 Mio. Euro, insbesondere durch die Teilrückzahlung des Darlehens in Höhe von 2,2 Mio. Euro. Das Eigenkapital reduzierte sich von 19,1 Mio. Euro auf 17,6 Mio. Euro durch den erhöhten Bilanzverlust. Die Rückstellungen sanken um 21 % auf 2,7 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten um 2 % auf 7,2 Mio. Euro. Die darin enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken von 6,0 Mio. Euro auf 3,8 Mio. Euro. Die erhaltenen Anzahlungen stiegen auf 1,4 Mio. Euro von 0,05 Mio. Euro im Vorjahr. PersonalIntershop beschäftigte zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2016 weltweit insgesamt 355 Mitarbeiter und damit 25 Vollzeitarbeitskräfte weniger als zum Vorjahresstichtag. Aufgegliedert nach Unternehmensbereichen sank in den technischen Abteilungen die Zahl der Mitarbeiter von 293 auf 268 Mitarbeiter. In den allgemeinen Verwaltungsabteilungen sowie in den Abteilungen Vertrieb und Marketing verblieb die Mitarbeiterzahl mit 42 respektive 45 Vollzeitkräften auf dem Stand des Vorjahres. Intershop setzt im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter auf Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Lehrstühlen anerkannter Hochschulen, um sich talentierte Nachwuchskräfte zu sichern. Der Anteil der Hochschulabsolventen an der Gesamtbelegschaft ist mit 84 % überdurchschnittlich hoch. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter betrug 39 Jahre (Vorjahr: 38 Jahre). Die persönliche und fachliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter hat einen hohen Stellenwert bei Intershop. So erhalten im Rahmen des sogenannten Tec-Lead-Programms (TEC - Technical Expert Career; LEAD - Learn, Assess, Execute, Develop) hochqualifizierte Mitarbeiter die Möglichkeit, sich durch den Ausbau ihrer fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenz zum Spezialisten zu entwickeln. Das Programm wurde in 2016 als eine der besten drei Einreichungen in der Kategorie "Wissensmanagement: Learning- und Development (KMU)" für die HR Excellence Awards nominiert. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen: scroll
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auf Basis Vollzeitkräfte inklusive Studenten
und Auszubildende Die Zahl der Beschäftigten in den europäischen Niederlassungen betrug zum Bilanzstichtag 309 Mitarbeiter. Der Anteil an der Gesamtbelegschaft lag bei 87 %. Im Vorjahreszeitraum waren es mit 334 Mitarbeitern noch 88 % gewesen. Auf die Niederlassung in San Francisco, USA, entfielen mit 15 Beschäftigten rund 4 % der Belegschaft (Vorjahr: 19 Mitarbeiter, 5 %). Die Zahl der Beschäftigten in der asiatisch-pazifischen Region stieg von 27 auf 31 Mitarbeiter, der Anteil der Beschäftigten erhöhte sich dadurch auf 9 % der Gesamtbelegschaft (Vorjahr: 7 %). Die AG als Einzelgesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag 305 Mitarbeiter (31. Dezember 2015: 330 Mitarbeiter). Vorstand und AufsichtsratIm Berichtszeitraum gab es drei Veränderungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Herbert May und Dr. Kai Hudetz legten ihre Ämter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 nieder. Als neue Aufsichtsratsmitglieder wählte die Hauptversammlung Christian Oecking und Prof. Dr. Louis Velthuis. Zudem legte der bisherige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr.-Ing. Harald Schrimpf sein Amt zum 30. November 2016 aus persönlichen Gründen nieder. Als neues Mitglied des Aufsichtsrats bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellte das Amtsgericht Jena mit Wirkung zum 1. Dezember 2016 Ulrich Prädel. Der Aufsichtsrat wählte Christian Oecking zum Vorsitzenden und Ulrich Prädel zu seinem Stellvertreter. VergütungsberichtVergütung VorstandDie Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Bestandteile sind das Festgehalt sowie Nebenleistungen wie geldwerter Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen und werden monatlich ausgezahlt. Die variable, jährlich wiederkehrende Vergütung ist im Grundsatz an unterschiedliche jährliche und mehrjährige qualitative Ziele, bezogen auf das Ressort des jeweiligen Vorstandsmitglieds, und quantitative Ziele, bezogen auf das finanzielle Ergebnis, gebunden, deren Bemessung in Abhängigkeit vom Grad der Zielerreichung erfolgt. Etwa ein Drittel der Gesamtvergütung ist variabel. Bei der variablen Vergütung hängen 55 % der Vergütung von der Erreichung langfristiger und 45 % von der Erreichung kurzfristiger Ziele ab. Bemessungsgrundlagen für die quantitativen Ziele sind das Konzern-EBIT, Umsatz, Net Working Capital sowie der Aktienkurs. Qualitative Ziele beziehen sich auf strategische Vorgaben. Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 beliefen sich auf 534 TEUR (2015: 838 TEUR), davon entfielen 510 TEUR (2015: 637 TEUR) auf die feste Vergütung und 24 TEUR (2015: 201 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen 460 TEUR Festgehalt und 50 TEUR Nebenleistungen (2015: 565 TEUR Festgehalt, 72 TEUR Nebenleistungen). Die Bezüge teilen sich wie folgt auf die Vorstandsmitglieder auf: scroll
Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Im Fall einer Umwandlung des Unternehmens (Verschmelzung, Aufspaltung oder Formwechsel) enden die Vorstandsmandate. Der Vorstand erhält dann als Entschädigung eine Abfindung von zwölf Monatsgehältern; ist die Restlaufzeit des Vorstandsvertrages kleiner als ein Jahr, verringert sich die Abfindung entsprechend. Mit den Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, das eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für ein Jahr vorsieht. Die Entschädigung umfasst 75 % der zuletzt bezogenen (Grund-)Vergütung ausschließlich Nebenleistungen. Die Entschädigungszahlung entfällt, wenn Intershop auf das Wettbewerbsverbot innerhalb einer bestimmten Frist verzichtet. Die Vorstandsverträge beinhalten im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechsmonatige Fortzahlung der festen Grundbezüge bis maximal zum Ende der Laufzeit der Verträge. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die feste monatliche Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für die sechs folgenden Monate. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Die Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten, die im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind. Vergütung AufsichtsratDie Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet fixe und variable Bestandteile. Die fixe Vergütung besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12.500 Euro pro Jahr sowie einem Sitzungsgeld von 2.500 Euro pro Sitzung bzw. in Höhe von 500 Euro, sofern anstelle einer Sitzung eine Telefonkonferenz abgehalten wird. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern das im gebilligten Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr positiv war und festgelegte quantitative Ziele erreicht wurden: 5.000 Euro werden jeweils gewährt, wenn a) das Vorjahres-EBIT erreicht wird, b) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gesteigert wurde, c) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 % gesteigert wurde sowie d) bei einer Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 %. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich ergebenden fixen und variablen Vergütung. Gehören Aufsichtsratsmitglieder nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Auslagen werden von der Gesellschaft ersetzt. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2016 eine Gesamtvergütung in Höhe von 136 TEUR (2015: 180 TEUR) zu, die ausschließlich fixe Vergütung beinhaltet. Ein Anspruch auf variable Vergütung bestand für 2016 nicht. Im Vorjahr entfielen 60 TEUR auf den erfolgsabhängigen variablen Anteil, davon verzichtete der Aufsichtsrat auf 2/3 in Höhe von gesamt 40 TEUR. Die fixe Vergütung setzt sich aus 50 TEUR (2015: 50 TEUR) Festvergütung und 86 TEUR (2015: 70 TEUR) Sitzungsgeldern zusammen. Der Vergütungsanspruch teilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder auf: scroll
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Der Aufsichtsrat verzichtete auf 2/3 seiner
variablen Vergütung für 2015. Für 2015 beträgt die tatsächlich geflossene Vergütung unter Berücksichtigung des Verzichts 140 TEUR. Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystemIntershop agiert in einem dynamischen Markt, der von kontinuierlichen Veränderungen und damit behafteten Umfeldrisiken unterschiedlichster Natur geprägt ist, was Planungen erschwert und Prognoseabweichungen entstehen lässt. Gleichzeitig unterliegt die Gesellschaft Risiken, die aus der Geschäftspolitik, der Struktur des Unternehmens oder der Organisation der internen Prozesse heraus entstehen und die Ziele des Unternehmens gefährden können. Intershop bekennt sich zum Schutz des Eigentums der Aktionäre und zur Existenzsicherung als Grundlage seiner unternehmerischen Tätigkeit. Zur frühzeitigen Erkennung unbekannter Risiken (Frühwarnfunktion) sowie zur Steuerung der Risiken hat der Vorstand eine Risikopolitik verabschiedet, in der die Methoden und Prozesse des unternehmensweiten Risikomanagements beschrieben und festgelegt wurden. Dazu wurde ein Risikohandbuch mit der Beschreibung des Risikomanagementsystems erstellt, welches regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems wird Intershop von spezialisierten externen Beratern unterstützt. Risiken sind in der Risikopolitik als die Möglichkeit definiert, von geplanten Zielen abzuweichen, und umfassen sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken). Im Fokus des Risikomanagementsystems stehen besonders gravierende mögliche negative Abweichungen, die die Unternehmensentwicklung beeinflussen und das Eigenkapital stark belasten können. Der Vorstand hat einen Risikomanager ernannt, der ihn quartalsweise über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Die weitere Ausgestaltung der Risikomanagementorganisation ist dezentral. Die Bereichsleiter der einzelnen Unternehmensbereiche sind für die Identifizierung und Bewältigung der Risiken ihrer Bereiche verantwortlich. Im Falle von bedeutenden und insbesondere bestandsgefährdenden Risiken sind die Bereichsleiter verpflichtet, den Vorstand sofort und umfassend zu informieren. Flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege und eine offene Kommunikationskultur stellen sicher, dass auch darüber hinaus wichtige Risikoinformationen umgehend an den Vorstand gelangen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens einmal im Quartal, in der Regel aber häufiger, über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert. Der operative Prozess des Risikomanagements umfasst die Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikoaggregation und Risikobewältigung. Dabei werden strategische, operative und finanzielle Risiken unterschieden. Zu den strategischen Risiken zählen Umfeld- und Branchenrisiken sowie unternehmensstrategische Risiken. Als operative Risiken werden leistungswirtschaftliche, informationstechnische Risiken und Personalrisiken betrachtet. Hinzu kommen finanzielle (finanzwirtschaftliche) und sonstige Risiken. Zur Risikoidentifikation erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung des Umfelds in Bezug auf definierte Risikofelder und Risiken durch Risikoeigner (in der Regel die Intershop-Bereichsleiter), denen klar abgegrenzte Unternehmensbereiche und alle daraus entstandenen möglichen Risiken operativ zugeordnet sind. Zusätzlich wird eine jährliche Risikoinventur mit quartalsweiser Aktualisierung durchgeführt, in deren Rahmen die Relevanzskala und die Risikoeigner festgelegt, bereits identifizierte Risiken überprüft sowie neue Risiken erfasst werden. Zusätzlich findet eine Abweichungsanalyse des Controllings zur Identifikation von Planabweichungen statt. Dazu wird auf die Finanzbuchhaltungs- und Controlling-Software von SAP sowie die Konsolidierungs- und Controlling-Software von LucaNet zurückgegriffen. Wenn möglich oder sinnvoll, werden alle Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet und einer Relevanzklasse zugeordnet. Die Relevanzklasse 1 kennzeichnet dabei unwesentliche Risiken, die Relevanzklasse 2 spürbare, die Relevanzklasse 3 starke, die Relevanzklasse 4 erhebliche sowie die Relevanzklasse 5 bestandsgefährdende Risiken. Der Umfang des Gesamtrisikos von Intershop wird durch eine Risikoaggregation bestimmt. Dafür wird die Software Strategie Navigator verwendet. Intershop wendet zur Risikobewältigung je nach Stadium Maßnahmen an, die die Eintrittswahrscheinlichkeiten senken oder die Schadenshöhe vermindern. Intershop hat im Zuge der Risikoinventuren in allen Bereichen des Unternehmens Risiken identifiziert, die die Entwicklung des Unternehmens beeinflussen können. Umfeldrisiken und BranchenrisikenIntershop agiert als einer der führenden Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce in einem sehr dynamischen Markt. Dieser Markt ist kontinuierlichen Veränderungen etwa durch technologischen Fortschritt, Veränderungen in der IT-Landschaft von Unternehmen, die Konsolidierung der Anbieterlandschaft oder neue Strategien oder Verhaltensmuster von Akteuren im Online-Handel unterworfen. Prinzipiell besteht das Risiko, dass Intershop Produkte und Dienstleistungen anbietet, die nicht den Kundenbedürfnissen und Markterwartungen entsprechen, sowie dass neue Technologien den heutigen Internethandel stark verändern oder sogar ersetzen. Gelingt es nicht, die Zielmärkte adäquat zu beobachten, die Mitbewerber einzuschätzen und neue innovative Produkt- und Lösungsstrategien anzubieten, kann dies zu einer zukünftigen negativen Umsatzentwicklung führen, weil Kunden zu Wettbewerbern wechseln und die Neukundengewinnung erschwert wird. Intershop begegnet diesem Risiko durch eine ständige Marktbeobachtung und Analyse der Kundenbedürfnisse in Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Marktanalysten. So fließt in die neuen Produktversionen regelmäßig das Kunden- und Partner-Feedback mit ein. Zudem gibt es Gespräche mit Industrieanalysten wie Gartner. In der im Juni 2016 veröffentlichten Studie "Critical Capabilities for Digital Commerce" bestätigt das Analystenhaus Gartner, dass Intershop mit seiner Commerce Suite höchste Marktanforderungen erfüllt. In dem Report wurden digitale Handelsplattformen von 19 Anbietern unter Berücksichtigung von 14 wesentlichen Produkteigenschaften und fünf Anwendungsszenarien beurteilt, um IT-Führungskräfte und Verantwortliche für digitalen Handel bei der Auswahl einer Plattform zu unterstützen. Die Commerce Suite von Intershop belegte in allen Anwendungsszenarien Platz drei. Insgesamt schätzt Intershop diese Risiken als strategische Risiken ein, die auf lange Sicht erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können. Im Moment werden jedoch keine bzw. nur schwache Indikatoren gesehen, die auf einen Eintritt der Risiken hinweisen. Unternehmensstrategische RisikenÜbergeordnetes strategisches Ziel von Intershop ist die Entwicklung der Gesellschaft vom reinen Technologieanbieter zu einem ganzheitlichen Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen. Die Markenbekanntheit spielt für Intershop eine zentrale Rolle, da sonst potenzielle Kunden das Unternehmen nicht als möglichen Lösungspartner wahrnehmen. Intershop setzte dazu in den vergangenen Jahren im Rahmen seiner Markenstrategie auf ein Re-Branding und eine Re-Positionierung unter Beachtung eines Added-Value-Ansatzes, um den bestehenden Markenwert nicht zu gefährden und insbesondere in wichtigen europäischen und außereuropäischen Absatzmärkten die Markenbekanntheit zu erhöhen. Parallel dazu erfolgten Gründungen von europäischen Tochtergesellschaften sowie der erweiterte Ausbau eines Netzes von internationalen Vertriebspartnern, die mit unterschiedlichsten Vertriebs- und Werbemaßnahmen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Marke Intershop in der jeweiligen Region beitragen werden. Das Intershop-Software-Produkt-Angebot wurde unter dem Dach Intershop Commerce Suite gebündelt sowie alle angebotenen Serviceleistungen unter den Bereich Commerce Services subsumiert. Zur Vermarktung von neuen Intershop-Lösungsangeboten nutzt das Unternehmen u. a. Partnerprogramme, verschiedene Messeauftritte, eigene Kundenveranstaltungen oder berät sich mit Industrieanalysten wie Forrester. Besonders Partnerschaften mit im Markt bekannten Unternehmen, wie die in 2016 vereinbarte Kooperation mit Microsoft, unterstützen die Wahrnehmung der Marke Intershop. Ein großer Geschäftsbereich von Intershop sind die Beratungsdienstleistungen, welche vor allem im Rahmen von Projekten erbracht werden. Dabei ist die Kundenbindung ein sehr wichtiger Faktor. Um diese gewährleisten zu können, ist es von Bedeutung, die vom Kunden geforderte Qualität zu erbringen, aber auch den Kostenrahmen zu beachten. Gelingt dies nicht, so hat dies Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft. Zukünftige Aufträge könnten verloren gehen oder die Gewinnspanne der Projekte würde sich dauerhaft reduzieren. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, werden zu den Projekten detaillierte Ressourcenplanungen durchgeführt. Regelmäßige Berichte und Projektbesprechungen dokumentieren die aktuellen Projektstände. Intershop begegnet diesem Risiko auch durch ein permanentes Monitoring der Kundenzufriedenheit. Risiken, welche sich aus den Projekten ergeben, sind somit für Intershop besser beherrschbar. Hinsichtlich der Intershop-Software besteht ein für Software typisches Produktmangelrisiko. Durch Fehler in der Entwicklung kann es möglich sein, dass das Produkt mangelhaft ist und insbesondere hinsichtlich der Produktsicherheit nicht den Kunden- und Marktanforderungen entspricht. Produktmängel könnten zu einer potenziellen oder tatsächlichen Beeinträchtigung des Betriebs beim Kunden führen und bei schweren Mängeln die Akzeptanz der Produkte von Intershop erheblich mindern. Für Intershop fielen infolge dessen Zusatzkosten zur Mängelbeseitigung und/oder Kosten für mögliche juristische Auseinandersetzungen und/oder Schadenersatz beim Kunden an. Außerdem ist ein Umsatzrückgang möglich. Das Risiko wird jedoch als gering angesehen, weil ein aufwendiger Qualitätssicherungsprozess mit Bestimmung eines Security-Code-Verantwortlichen und ein dokumentierter Eskalationsprozess die Möglichkeit des Auftretens signifikanter Produktfehler minimiert. Neben dem Produktmangelrisiko besteht grundsätzlich auch das Risiko, dass die Intershop-Software durch neue disruptive Technologien ganz oder teilweise verdrängt wird. Durch den Synaptic-Commerce® Ansatz mit der Übernahme von als relevant erkannten Technologien ins Produktportfolio, kurze Produkt-Release-Zyklen, eine agile Softwareentwicklung sowie regelmäßige Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen sind derzeit keine Anzeichen für derartige Entwicklungen zu erkennen. Zusammengefasst schätzt Intershop diese Risiken als strategische Risiken ein, die auf lange Sicht die Ertragslage spürbar bis stark mindern oder erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage haben können. Gegenwärtig sieht Intershop den Eintritt dieser Risiken als eher unwahrscheinlich an. Leistungswirtschaftliche RisikenFür Intershop sind Abweichungen von geplanten Umsatzzielen durch die Nichtrealisierung einer ausreichenden Anzahl von Neukunden bzw. Großaufträgen, den Wegfall von Bestandskunden oder nicht-zielführende Marketing- und Vertriebsaktivitäten nicht auszuschließen. Die Effizienz im Vertrieb wird regelmäßig überprüft und mit verschiedenen Maßnahmen wird dem Risiko entgegengesteuert. So wurde im Geschäftsjahr 2016 das Strategieprogramm "Lighthouse 2020" verabschiedet. Es sieht eine Fokussierung auf Großhandelskunden vor und setzt verstärkt auf erweiterte Angebote wie Cloud-Lösungen, auch in Zusammenarbeit mit entsprechenden Partnern. Zudem erfolgten und erfolgen personelle Verstärkungen der regionalen Sales-Einheiten. Die Bereiche Vertrieb und Marketing werden zentralisiert und der Produktvertrieb wird zusammengeführt. Verschiedene weitere Marketingmaßnahmen unterstützen den Vertrieb. Aufgrund der Komplexität der Produkte gestaltet sich der Vertrieb über Partner als anspruchsvoll. Intershop setzt vor allem in ausländischen Märkten zwangsläufig auf Vertriebspartner, da der Aufbau eigener Vertriebsstrukturen zu hohe Kosten nach sich zieht. Um Risiken aus einer fehlerhaften Beratung potenzieller Kunden durch Partner zu vermeiden, setzt Intershop auf gezielte Schulungen, eine Weiterentwicklung der Partnerprogramme, eine verbesserte Partnerbetreuung durch Partnermanager, einen Auswahlprozess der Partner, die einem umfangreichen Anforderungskatalog genügen müssen, sowie regelmäßige Partnerveranstaltungen. Die leistungswirtschaftlichen Risiken werden aufgrund der getroffenen Maßnahmen insgesamt als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Sollten sie eintreten, können sie jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage von Intershop haben. PersonalrisikenDie Leistungen und das Know-how der Mitarbeiter und Führungskräfte sind entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dabei besteht insbesondere bei Personal in Schlüsselpositionen das Risiko, dass das spezifische Wissen dieser Mitarbeiter bei einem Wechsel zu einem Wettbewerbsunternehmen dort eingesetzt wird. Ferner ist es grundsätzlich schwieriger, diese Mitarbeiter zu ersetzen. Ein Verlust von Schlüsselpersonen könnte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Intershop beeinträchtigen und zusätzliche Wiederbesetzungskosten verursachen. Durch den Einsatz eines modernen Personalmanagements mit individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit der offenen Unternehmenskultur und flachen Hierarchien wird diesen Risiken entgegengewirkt. Intershop hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass durch die genannten Maßnahmen, die hohe Qualifikation der Mitarbeiter und auch durch ein ausgeprägtes Netz an externen Dienstleistern Personalabgänge aufgefangen werden können. Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 hat zu einer erhöhten Mitarbeiterfluktuation geführt. Um das Risiko dennoch niedrig zu halten, wurden Gegenmaßnahmen ergriffen bzw. verstärkt. So wurde zum Beispiel ein TEC-LEAD-Programm eingerichtet, das eine Schlüsselpersonenförderung beinhaltet. Zusammenfassend stuft Intershop die Personalrisiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die bei Eintritt die Ertragslage spürbar mindern können. Informationstechnische RisikenDie Geschäftsprozesse bei Intershop basieren auf Informationstechnologien. Dabei besteht ein typisches inhärentes Datenverlustrisiko. Ferner ist Intershop dem Risiko von Angriffen auf die Software ausgesetzt, was den Funktionsumfang und die Verfügbarkeit beim Kunden einschränken kann. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Informationen an Wettbewerber abfließen, die ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Laufend werden dabei die schon bestehenden Maßnahmen zur Informationssicherheit sowie Datensicherungsverfahren weiterentwickelt, damit die mit der IT-gestützten Integration verbundenen Risiken begrenzt werden. Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsprozesse werden regelmäßig aktualisiert. Intershop schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass sich dieses Risiko realisiert, daher als gering ein. Ein weiteres Risiko stellt die Verfügbarkeit von Drittsoftware dar, welche den Markt- und Kundenanforderungen entsprechen muss. Ist eingesetzte Drittsoftware nicht rechtzeitig verfügbar oder schadhaft, kann dies das Betriebsergebnis beeinflussen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, werden langfristige Lieferverträge mit Drittsoftwareanbietern geschlossen und deren Qualität wird kontinuierlich überprüft. Wo möglich und sinnvoll, wird Open-Source-Software verwendet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf alternative Anbieter zurückzugreifen. Insgesamt schätzt Intershop die informationstechnischen Risiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die je nach Risikoeintritt die Ertragslage unwesentlich bis stark mindern können. Finanzwirtschaftliche RisikenIntershop verfügt zum Bilanzstichtag mit einer Liquidität von 10,9 Mio. Euro über eine komfortable Liquiditätssituation. Ein Zinsrisiko aus einem Bankdarlehen in Höhe von 3,8 Mio. Euro zum Bilanzstichtag besteht durch die Vereinbarung eines festen Zinssatzes über die Laufzeit nicht. Ein Liquiditätsrisiko aufgrund der Rückzahlung der finanziellen Verbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt, da die Darlehenstilgung über eine feste Laufzeit mit einer festen jährlichen Rate vereinbart ist. Zusätzlich hat das Unternehmen die Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde diese Möglichkeit in Anspruch genommen und es erfolgte neben Rückzahlung der vereinbarten jährlichen Tilgungsrate von 1,0 Mio. Euro eine Sondertilgung von 1,2 Mio. Euro. Der Kreditvertrag enthält Regelungen, die es der Bank ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen die Kreditbedingungen zu ändern oder den Kredit fällig zu stellen. Währungsrisiken aus dem Engagement im Ausland treten durch die Umsätze in US-Dollar und in Australischem Dollar auf. Maßnahmen zur Absicherung von Währungsrisiken werden getroffen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Forderungsausfällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest einzugrenzen, führt Intershop regelmäßig Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Kunden durch. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko zusätzlich durch die Vereinbarung von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es wird hierzu zusätzlich auf den Konzernanhang, Abschnitt "Angaben zu den Finanzinstrumenten" verwiesen. Insgesamt schätzt Intershop die finanzwirtschaftlichen Risiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die bei Eintritt die Ertrags- und Finanzlage unwesentlich bis spürbar negativ oder positiv beeinflussen können. Sonstige RisikenDie Gesellschaft ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Aktuell geht der Vorstand davon aus, dass, über die im Konzernanhang angegebenen Rechtsstreitigkeiten hinaus, aus laufenden Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen auf die Gesellschaft zukommen. Diese Risiken werden zudem durch Versicherungen abgesichert bzw. es wurden vorsorglich Rückstellungen gebildet. Es wird auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten/ Eventualverbindlichkeiten" verwiesen. Dritte könnten Intershop der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, wie zum Beispiel Patenten oder Urheberrechten, bezichtigen und Schadenersatzforderungen geltend machen oder auch versuchen, den Vertrieb der Intershop-Software zukünftig zu beschränken. Dies gilt vornehmlich für die Staaten, in denen Softwareverfahrenspatente existieren. Intershop prüft zur generellen Risikominimierung daher insbesondere und regelmäßig die Einhaltung von Lizenzbestimmungen Dritter bereits im Entwicklungsprozess. Für den Vertrieb von Intershop-Produkten werden spezialisierte und standardisierte Verträge und AGB benutzt. Es kann vorkommen, dass von diesen Verträgen, zum Beispiel auf Kundenwunsch, abgewichen werden muss. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass die abweichende vertragliche Regelung von Nachteil für das Unternehmen ist. Dieses Risiko wird begrenzt, indem Verträge, die von der Standardvorlage bzw. von den Standard-AGB abweichen, juristisch zu prüfen sind. ChancenIntershop befindet sich in einem sehr dynamischen und schnell wachsenden Marktumfeld für E-Commerce-Plattformen mit zunehmender Unternehmenskonzentration. In diesem Markt können sich jederzeit neue Chancen ergeben. Diese zu identifizieren und zu nutzen, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen, ist ein wesentlicher Treiber für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Deshalb sind bei Intershop das Chancen- und Risikomanagement eng miteinander verknüpft. Das Chancenmanagement ist Teil des strategischen Planungsprozesses bei Intershop - hier werden regelmäßig interne und externe Potenziale evaluiert, die sich positiv auf die Weiterentwicklung und Wertsteigerung des Unternehmens auswirken können. Die folgenden Chancen sind dabei hervorzuheben: Durch zufriedene Intershop-Kunden können sich nennenswerte Nachfolgeaufträge ergeben. Durch die bestehende Kundenstruktur mit großen und mittelständischen Unternehmen bietet sich die Chance, ohne erneuten Akquiseaufwand weitere Umsätze mit diesen Kunden und deren verbundenen Unternehmen zu realisieren. Zudem sind Kunden nach erfolgreicher Einführung der Intershop-Software oft aufgrund der finanziellen und zeitlichen Wechselhürden weniger geneigt, den Anbieter zu wechseln. Aus möglichen Audits können sich zusätzliche Umsätze ergeben, wenn der Kunde gegen die Lizenzbedingungen verstößt. Intershop hat den Ruf, durch seine langjährigen Erfahrungen, ein besonders verlässlicher Projektpartner zu sein, der auch unter schwierigen Voraussetzungen Projekte im vereinbarten Zeit- und Budgetrahmen zum Erfolg führt. Dies kann zu kurzfristigen Kundengewinnen führen, insbesondere, wenn Kunden zuvor mit anderen Anbietern in einem Projekt gescheitert sind. Weiterhin sieht Intershop erhebliche Chancen bei der Erweiterung des Partnernetzwerkes, insbesondere durch strategische Partnerschaften. Zudem gibt es Chancen im Rahmen der Marktpositionierung durch das Lighthouse-Programm. Dadurch können sich zusätzliche Wachstumspotenziale ergeben, da sich Umsatzmöglichkeiten durch neue und erweiterte Kundensegmente oder Vertriebsregionen eröffnen. Durch die Vermarktung von neuartigen Preismodellen können sich weitere Umsatzchancen ergeben, da wiederum andere Kundenkreise angesprochen werden. GesamtrisikopositionUnter der Gesamtrisikoposition sind alle Einzelrisiken zu verstehen, welchen Intershop in der Gesamtheit ausgesetzt ist. Es sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Die Gesamtrisikoposition hat sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig verschlechtert. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den KonzernrechnungslegungsprozessDas interne Kontrollsystem von Intershop umfasst die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung von dessen Entscheidungen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Intershop-Konzern ist entsprechend der Vorstandsressorts gegliedert, deren verschiedene Abteilungen zu dem jeweils verantwortlichen Vorstand berichten. Die Abteilungen sind unterteilt in verschiedene Kostenstellen bzw. Profitcenter, für die je ein Abteilungsleiter verantwortlich ist. Die Abteilungsleiter haben entweder Gewinn- und Kostenverantwortung oder ausschließlich Kostenverantwortung. Die geschäftlichen Bestell- und Genehmigungsprozesse einschließlich Zeichnungsberechtigungen und Wertgrenzen sind in einer vom Vorstand eingeführten Genehmigungsrichtlinie ("Global Authorization Policy") geregelt, welche regelmäßig überprüft und wenn notwendig angepasst wird. Die Genehmigungsrichtlinie beinhaltet drei Regelungsfelder: den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Angebote an und Verträge mit Kunden sowie Personalangelegenheiten. Bevor Aktivitäten ausgeführt werden, sind festgelegte Abläufe einzuhalten. Werden beispielsweise Waren bestellt oder Dienstleistungen beauftragt, bestehende Verträge verändert oder gekündigt, sind Genehmigungen in Form von Unterschriften einzuholen. Deren Umfang ist abhängig von der Art des Vertrages und vom Auftragsvolumen. Es sind Angaben über finanzielle und bilanzielle Auswirkungen sowie Budgeteffekte darzulegen und Alternativen (z. B. Angebote weiterer Lieferanten oder Dienstleister) zu erläutern. Alle Bestellungen bzw. Beauftragungen dürfen nur erfolgen, wenn die jeweils entsprechend der Richtlinie notwendigen Genehmigungen der Fachabteilungen, Abteilungsleiter und/oder Vorstände vorliegen. Neben der Genehmigungsrichtlinie existieren bei Intershop weitere Richtlinien für verschiedene Geltungsbereiche, zum Beispiel die Reisekostenrichtlinie, die Mobiltelefonrichtlinie oder die Firmenwagenrichtlinie. Diese werden ebenfalls regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. In den mindestens zweiwöchentlichen Vorstandsbesprechungen werden neben anderen Themen auch externe Beauftragungen diskutiert und überwacht. Die buchhalterischen Vorgänge werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften im zentralen SAP-System des Konzerns erfasst. Die Konsolidierung und Aufstellung des Konzernabschlusses von Intershop wird mit der Konsolidierungssoftware von LucaNet auf Basis der im SAP erfassten Einzelabschlüsse zentral durchgeführt. Die Bilanzierungsvorschriften des Konzerns berücksichtigen die Anforderungen der IFRS, HGB, AktG und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgen interne Kontrollen unter Wahrung des Vier-Augen-Systems zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der eingehenden Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses. Vom Konzerncontrolling werden monatlich Detailauswertungen erstellt, um die Entwicklung des Konzerns, der Einzelgesellschaften sowie der Kostenstellen und Profitcenter aufzuzeigen. Die Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden zentral auf Konzernebene durchgeführt, um einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen. Auf Konzernebene erfolgt durch das Konzerncontrolling die Aufbereitung und Zusammenfassung der Daten für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts, welche durch die Finanzabteilung überprüft werden. Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB bzw. § 315 Absatz 4 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktGDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 31.683.484 Euro und ist eingeteilt in 31.683.484 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Eine Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von 1 Euro. Es existieren keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Zum Bilanzstichtag sind die Shareholder Value Beteiligungen AG mit 14,83 % und die Shareholder Value Management AG mit 10,07 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Insgesamt halten beide Gesellschaften laut ihren Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 ff. WpHG zusammen 24,90 % der Stimmrechte (abgestimmtes Stimmrechtsverhalten). Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen zum Bilanzstichtag am Grundkapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden der INTERSHOP Communications AG nicht mitgeteilt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, also insbesondere Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat, gibt es nicht. Es gibt keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sodass eine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, ohne dass sie gleichzeitig die Kontrollrechte unmittelbar ausüben können, ebenfalls nicht existiert. Die Ernennung und Abberufung des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 6 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 179 ff. AktG sowie nach § 28 der Satzung. Nach letztgenannter Vorschrift ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere auch Änderungen der Angaben über das Grundkapital, entsprechend dem jeweiligen Umfang von Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital und genehmigtem Kapital sowie von Kapitalherabsetzungen aufgrund der Einziehung von Aktien zu beschließen. Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt "Eigenkapital", bzw. auf den Anhang des Einzelabschlusses der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft unterhält keine wesentlichen verbindlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem gibt es keine verbindlichen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB bzw. § 315 Abs. 5 HGBVorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom 21. Februar 2017 die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289a und 315 Abs. 5 HGB abgegeben und diese zusammen mit dem Bericht über die Unternehmensführung (Corporate-Governance-Bericht) auf der Internetseite des Unternehmens unter http://www.intershop.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung öffentlich zugänglich gemacht. AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat rein vorsorglich für das Geschäftsjahr 2016 einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt. In diesem Bericht werden auch die Beziehungen zu eBay Enterprise Inc. bis zum 19. April 2016 sowie zu Shareholder Value Management AG und zu Shareholder Value Beteiligungen AG ab dem 6. Mai 2016 dargestellt. Der Vorstand geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von dem Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses zu diesen Gesellschaften aus. Der Vorstand ist sich jedoch bewusst, dass diese Einschätzung von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten abhängt, insbesondere von der Prognose zukünftiger Hauptversammlungsmehrheiten, die sich nicht sicher vorhersehen lassen. Daher wurde der Abhängigkeitsbericht vorsorglich und freiwillig erstattet. Er enthält die folgende Schlusserklärung: "Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat für die in dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden." PrognoseberichtRahmenbedingungenDie globale Wirtschaft wird nach der jüngsten Prognose des IWF von Januar 2017 im laufenden Jahr um 3,4 % wachsen. Während für die Gruppe der Industriestaaten mit einem Plus von 1,9 % gerechnet wird, soll in den Schwellen- und Entwicklungsländern das Wachstum im laufenden Jahr 4,5 % betragen. Für die deutsche Wirtschaft wird ein Anstieg der Wirtschaftsleistung um 1,5 % prognostiziert, in der gesamten Eurozone wird ein Zuwachs um 1,6 % in Aussicht gestellt. Der weltweite E-Commerce-Markt wird in den nächsten Jahren weiter kräftig wachsen. Das US-Unternehmen eMarketer prognostiziert, dass der globale B2C-Online-Handel bis 2020 jährlich durchschnittlich um rund 21 % auf ein Marktvolumen von rund 4,1 Billionen US-Dollar zulegen wird. Für das Jahr 2017 geht eMarketer von einem Plus von 22,9 % aus. Der Online-Anteil am gesamten globalen Einzelhandel soll bis Ende des Jahres von derzeit 8,7 % auf 10,0 % anwachsen. Auch im B2B-Handel nimmt die digitale Transformation in den kommenden Jahren weiter an Fahrt auf. So geht Forrester Research davon aus, dass allein der US-amerikanische B2B-E-Commerce-Markt bis 2019 jährlich um 8 % auf ein Marktvolumen von 1,1 Mrd. Euro anwachsen wird. Für B2B-Unternehmen wird dabei entscheidend sein, die richtige technologische Infrastruktur zu schaffen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und ihre Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Die Bedeutung, aber auch die Komplexität der Digitalisierung im B2B-Handel wird auch dadurch unterstrichen, dass nach Ansicht von Forrester die Ausgaben der B2B-Unternehmen für E-Commerce-Technologien, Systeme und Dienstleistungen doppelt so hoch ausfallen werden wie die vergleichbaren Ausgaben im B2C-Sektor. Mit diesem Wachstum wird -analog zur bereits weit fortgeschrittenen Disruption des Einzelhandels - eine grundlegende Veränderung der Marktbedingungen im Großhandel verbunden sein. So gaben 40 % der im Rahmen des Intershop E-Commerce-Report 2016 befragten Marktteilnehmer an, dass sich das Geschäftsmodell ihres Unternehmens bereits heute durch die digitale Transformation komplett verändert habe. Die digitale Transformation sorgt für anhaltendes Wachstum auf den globalen IT-Märkten. Das US-amerikanische Analysehaus Gartner geht in seiner Prognose der weltweiten IT-Ausgaben in 2017 von einer Steigerung um 2,7 % aus. Vor allem die Bereiche Unternehmens-Software (+6,8 %) und IT-Dienstleistungen (+4,2 %) werden dabei von hohen Investitionszuwächsen profitieren können. In Deutschland geht die Branche ebenfalls deutlich positiv ins Jahr 2017. Laut einer aktuellen Konjunkturumfrage des Digitalverbands Bitkom rechnen jeweils rund acht von zehn Unternehmen im Bereich Software (85 %) und IT-Services (83 %) mit wachsenden Umsätzen in diesem Jahr. Nur 5 respektive 9 % gehen von einem Rückgang aus. UnternehmensausblickDank der fortschreitenden globalen Digitalisierung wird der E-Commerce-Markt in den kommenden Jahren seinen Wachstumskurs fortsetzen. Vor allem von der Fokussierung auf Kunden aus dem B2B-Segment und insbesondere aus dem Großhandel verspricht sich Intershop große Chancen, da die Transformation in diesem Sektor vielfach noch in den Anfängen steckt. Gleichzeitig stehen diese Unternehmen unter großem Druck, ihre Geschäftsmodelle neu zu denken, ihre Systeme und Geschäftsbereiche zu vernetzen und dabei auf die richtigen technischen Lösungen zu setzen, um ihre Marktposition nicht an Mitbewerber zu verlieren. Intershop bietet für diese Herausforderungen dank des Synaptic-Commerce® -Ansatzes die passenden Lösungen. Hinzu kommen entscheidende neue Kooperationen, allen voran die Partnerschaft mit Microsoft, wodurch die Cloud-Lösungen von Intershop eine neue Qualität bekommen und eine nahtlose Einbindung der Commerce Suite in die Enterprise-Resource-Planning (ERP)-Software Dynamics NAV ermöglicht wird. Das neue "Lighthouse 2020"-Programm ist auf die Stärken von Intershop bestens abgestimmt und setzt auf die Themen und Lösungen, die am Markt die größten Chancen versprechen. Die im vierten Quartal 2016 eingeleiteten Umstrukturierungsmaßnahmen generieren bereits im laufenden Geschäftsjahr 2017 zusätzliche Mittel für Investitionen in Marketing und Vertrieb. Intershop kann so das neue Angebot ziel-gruppenspezifisch vermarkten und die entsprechenden Wachstumsimpulse generieren. Ziel der Light-house-Roadmap ist, in 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 50 Mio. Euro und eine EBIT-Marge von 5 % zu erreichen. Bereits im Geschäftsjahr 2017 erwartet der Intershop Vorstand eine wesentliche Verbesserung der Geschäftslage. Im Produktgeschäft werden steigende Lizenzumsätze und eine Erhöhung der nachgelagerten Wartungsumsätze prognostiziert. Die Serviceerlöse werden sich im laufenden Jahr auf dem Niveau des vergangenen Geschäftsjahres bewegen. Zudem wird in allen drei Zielregionen des Intershop-Konzerns (Europa, USA und Asien/Pazifik) mit neuen Projekten und Kunden und damit steigenden Umsatzerlösen gerechnet. Gesamtaussage für das Jahr 2017Basierend auf den Annahmen für die jeweiligen Geschäftssegmente erwartet Intershop für das Geschäftsjahr 2017 einen leichten Anstieg der Konzernumsätze. Bei einem leichten Anstieg von Bruttoergebnis und Bruttomarge wird zudem ein ausgeglichenes operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert.
Jena, 1. März 2017 Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG Dr. Jochen Wiechen Axel Köhler KonzernabschlussKonzernbilanzAKTIVA scroll
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Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
KonzernanhangAllgemeine AngabenDie GesellschaftDie INTERSHOP Communications AG ("Intershop", das "Unternehmen", die "Gesellschaft", der "Konzern" oder der "Intershop-Konzern") ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Intershop Tower, Leutragraben 1 in 07743 Jena. Die Gesellschaft ist an der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und wird im Prime Standard geführt. Die INTERSHOP Communications AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena unter der Nummer HRB 209419 eingetragen. Intershop ist ein führender Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Das Unternehmen bietet leistungsstarke Standardsoftware für den Vertrieb über das Internet sowie alle zugehörigen Dienstleistungen. Darüber hinaus übernimmt Intershop im Auftrag seiner Kunden die gesamte Prozesskette des Online-Handels einschließlich Fulfillment. Die Gesellschaft hat ihren Konzernabschluss unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zum 31. Dezember 2016 verfügte die Gesellschaft über frei verfügbare liquide Mittel im Wert von 10,9 Mio. Euro (31. Dezember 2015: 15,2 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 59 % (Vorjahr: 58 %). Die Gesellschaft hat Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 3,8 Mio. Euro zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro). Wir verweisen auf die Aussagen im Konzernlagebericht. Rechnungslegungsgrundsätze (Compliance Statement)Der Konzernabschluss der INTERSHOP Communications AG zum 31. Dezember 2016 wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) - den International Financial Reporting Standards (IFRS) - sowie den nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde erstellt für das Jahr 2016 (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016) in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), die die vom IASB verabschiedeten Standards (IFRS, IAS) und die Interpretationen (IFRIC, SIC) des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) umfassen, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Für das Geschäftsjahr 2016 waren folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden:
Die Änderungen des IAS 1 "Initiative zur Verbesserung von Angabepflichten" sollen Hürden beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Es werden sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, aber die Änderungen können zukünftig zu Änderungen bei den Anhangsangaben führen. Die anderen Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft. Das International Accounting Standards Board (IASB) hat weiterhin nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist bzw. deren Übernahme von der Europäischen Union in europäisches Recht teilweise noch aussteht. Von einer vorzeitigen Anwendung dieser Standards wurde kein Gebrauch gemacht und auch künftig ist keine vorzeitige Anwendung geplant: scroll
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inklusive Klarstellung zu IFRS 15 Der veröffentlichte IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ersetzt die bisherigen IFRS-Vorschriften zur Umsatzrealisierung IAS 18 und IAS 11 mit dem Ziel, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen in einem einheitlichen Modell für die Umsatzrealisierung zusammenzuführen. Das Grundprinzip des Standards ist, dass Erlöse in der Höhe erfasst werden sollen, wie für die Leistungen des Bilanzierenden Gegenleistungen erwartet werden. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen, die sich aus dem Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Die Gesellschaft wird den Standard für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2018 erstmals anwenden und dabei ggf. festgestellte Umstellungseffekte in der entsprechenden Rücklage erfassen (vereinfachte Erstanwendung). Änderungen bzgl. der Höhe und des Realisierungszeitpunkts der für Kundenverträge erfassten Umsatzerlöse werden derzeit nur in sehr begrenztem Umfang erwartet, da die einzelnen Bestandteile der Erlösmodelle von Intershop (Verkauf von Lizenzen, Erbringung von Wartungsleistungen, Erbringung von Implementierungsleistungen, Training, Betrieb von Shops) nach IAS 18 und nach IFRS 15 grundsätzlich unabhängig voneinander hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe der Gegenleistung beurteilt werden, auch wenn sie im Zusammenhang vermarktet werden. Da Intershop seinen Kunden Lizenzen regelmäßig für einen unbeschränkten Zeitraum einräumt, handelt es sich gegenwärtig und künftig um einen Verkauf, während Wartungsleistungen zeitraumbezogen erbracht werden. Im Rahmen üblicher Consultingprojekte erbringt Intershop Dienstleistungen, die entsprechend der geleisteten Stunden abgerechnet werden. Festpreisprojekte, die derzeit nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, erfüllen nach unserer gegenwärtigen Einschätzung auch unter IFRS 15 die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Realisierung von Umsatzerlösen. Es wird damit gerechnet, dass die Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf das EBIT haben wird. Intershop geht zudem von geringfügigen Änderungen in der Bilanz und zusätzlichen quantitativen und qualitativen Anhangsangaben aus. IFRS 16 ersetzt die bisherige Differenzierung von Operating- und Finance-Leasing- Verhältnissen durch ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und korrespondierende Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. Für Intershop wird sich voraussichtlich eine Bilanzierung des Nutzungsrechtes an gemieteten Büroräumen und der korrespondierenden Verbindlichkeit und infolge dessen eine Bilanzverlängerung im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich ergeben. Die Auswirkungen auf das EBIT, die sich daraus ergeben, dass aus den gegenwärtigen Mietaufwendungen künftig Abschreibungen und Zinsaufwand werden, prüft Intershop derzeit. Die Änderungen an IAS 7 verlangen Angaben bei den Veränderungen der Schulden im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit, unterteilt nach zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen. Intershop wird diese Angaben entsprechend darstellen. Die Änderungen an IAS 12 betreffen die Erfassung von latenten Steueransprüchen für nicht realisierte Verluste. Intershop prüft zurzeit die konkreten Auswirkungen der Änderungen an IAS 12 sowie der anderen genannten Standards für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung des Konzerns. Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2016 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intershop-Konzerns. Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zu ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Das Geschäftsjahr der INTERSHOP Communications AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind oder veräußert werden sollen. Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 1. März 2017 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Schätzungen und AnnahmenDie Erstellung des Konzernabschlusses macht es erforderlich, dass der Vorstand Schätzungen und Annahmen trifft, welche die Beträge, die im Konzernabschluss und im dazugehörigen Anhang ausgewiesen werden, beeinflussen. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und anderen Kenntnissen der zu bilanzierenden Geschäftsvorfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse können von solchen Schätzungen abweichen. Daher werden Schätzungen und diesen zugrunde liegende Annahmen regelmäßig überprüft und auf mögliche Auswirkungen auf die Bilanzierung beurteilt. Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf Basis von finanziellen Schätzungen und Daten, anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Verpflichtung gegenüber Dritten muss hinreichend wahrscheinlich sein. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen. Eine entsprechende Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden ergäbe sich innerhalb des nächsten Geschäftsjahres. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei dem Ansatz und der Bemessung der Rückstellungen für Rechtskosten und Prozessrisiken, Gewährleistungsrückstellungen und Ertragsteuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer außerplanmäßigen Abschreibung bzw. Wertberichtigung. Bei den Umsatzerlösen für Beratungs- und Full-Service-Leistungen ist eine Schätzung für den Erfüllungsgrad von Verträgen aus Festpreisprojekten erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 insgesamt auf 690 TEUR (Vorjahr: 497 TEUR). Die entsprechenden Aufwandsbuchungen wurden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter Allgemeine Verwaltungskosten sowie unter Umsatzkosten erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes erfolgt nach dem im Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten" beschriebenen Werthaltigkeitstest. In den Geschäftsjahren 2016 und 2015 bestand kein Wertminderungsbedarf. Zur Schätzung bei Umsatzerlösen verweisen wir auf das Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", Abschnitt "(12) Umsatzerlöse". KonsolidierungskreisDer Konsolidierungskreis umfasste zum 31. Dezember 2016 neben der obersten Muttergesellschaft die Tochterunternehmen Intershop Communications, Inc., Intershop Communications Australia Pty Ltd., Intershop Communications Asia Limited, The Bakery GmbH, Intershop Communications Ventures GmbH, Intershop Communications SARL sowie Intershop Communications LTD. Der Anteilsbesitz der INTERSHOP Communications AG am 31. Dezember 2016 gliedert sich wie folgt: scroll
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Eigenkapital zum 31.12.2016, umgerechnet zum
Stichtagskurs Die Tochtergesellschaft Intershop Communications LTD aus Großbritannien hat die Regelung zur Befreiung der Prüfung des Jahresabschlusses nach 479A des Companies Act 2006 in Anspruch genommen. KonsolidierungsmethodenIn den Konzernabschluss der INTERSHOP Communications AG sind die konsolidierten Ergebnisse der Muttergesellschaft und aller in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die INTERSHOP Communications AG direkt oder indirekt die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik der jeweiligen Gesellschaft hat. Die INTERSHOP Communications AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen beeinflussen kann. Der Einbezug der Gesellschaft erfolgt ab dem Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf den Intershop-Konzern. Eine Entkonsolidierung wird in der Regel zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf Dritte bzw. zum Zeitpunkt der Liquidation des Tochterunternehmens durchgeführt. Tochterunternehmen:Die Kapitalkonsolidierung für von fremden Dritten erworbene Unternehmen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus Kaufpreis und ermittelten Zeitwerten wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst. Bei Folgekonsolidierungen werden die im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in den Folgeperioden hinsichtlich seiner Werthaltigkeit mindestens einmal jährlich überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. WährungsumrechnungIn den in lokalen Währungen aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften und im Abschluss der Muttergesellschaft werden monetäre Positionen in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die funktionale Währung einer Tochtergesellschaft ist die lokale Währung des Landes, in dem die Tochtergesellschaft ansässig ist. Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der Tochtergesellschaften außerhalb der Euro-Zone erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Die Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs, die Erlöse und Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert unter Andere Rücklagen (kumulierte Währungsdifferenzen) ausgewiesen. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst. Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Datum der Transaktion gültigen Umtauschkurs umgerechnet. Nicht-monetäre Positionen in fremder Währung sind mit den historischen Kursen angesetzt. Differenzen im Umtauschkurs zwischen dem Datum, an dem ein auf eine Fremdwährung lautendes Geschäft getätigt wird, und dem Datum, an dem es ab- oder umgerechnet wird, sind in der Gesamtergebnisrechnung unter Sonstige betriebliche Erträge bzw. Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne und Verluste aus Währungsumrechnungen betrugen im Geschäftsjahr -121 TEUR (2015: 180 TEUR). Die für die Umrechnung verwendeten Kurse wichtiger Währungen ergeben sich aus folgender Tabelle: scroll
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im gesamten Intershop-Konzern und für alle im Konzernabschluss dargestellten Perioden einheitlich angewendet. Immaterielle VermögenswerteEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wie Software und Patente werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger kumulierter Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholungen bewertet und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wie Geschäfts- und Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet und sowohl jährlich als auch bei vorliegenden Anhaltspunkten auf Wertminderung geprüft. Es wird hierzu auf den Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten" verwiesen. Geschäfts- und FirmenwertDer im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt nach IFRS 3 den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit gemäß IAS 36 überprüft. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes wird auf Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dabei wird der Geschäfts- oder Firmenwert auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgeteilt. Soweit der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert repräsentiert, den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung vorgenommen (ausführliche Erläuterung im Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten"). Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. SoftwareentwicklungskostenEntwicklungskosten für neu entwickelte (Software-)Produkte werden nach IAS 38 mit den Herstellungskosten aktiviert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit, die Verwertungs- oder Verkaufsabsicht, die Sicherstellung der Vermarktung der neu entwickelten Produkte, das zukünftige Nutzenpotenzial, die Verfügbarkeit ausreichender technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen sowie eine eindeutige Aufwandszuordnung. Die Aktivierung von Softwareentwicklungskosten erfolgt dann grundsätzlich ab dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit des Produkts, welches die Gesellschaft als Entwicklung eines Prototyps und zusätzlich als Entwicklung einer Betaversion des Softwareprodukts definiert. Die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten die direkten Personalkosten der Mitarbeiter, die Personalnebenkosten sowie direkt zurechenbare Fremdleistungen und angemessene Teile der vernünftig abgrenzbaren Gemeinkosten. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des jeweils neuen Software-Releases für den Kunden und erfolgt leistungsorientiert über die geplante Nutzungsdauer von drei Jahren. Die aktivierten Kosten unterliegen dem Wertminderungstest. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände berechnet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt hauptsächlich folgende Nutzungsdauer zugrunde: scroll
Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum entweder der Laufzeit des Mietvertrages oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn Sachanlagen stillgelegt, verkauft oder aufgegeben werden, wird der Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter Sonstige betriebliche Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Wertminderungen von VermögenswertenFür Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird an jedem Abschlussstichtag eingeschätzt, ob für die entsprechenden Vermögenswerte Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt, um die Höhe des entsprechenden Wertminderungsaufwandes zu bestimmen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird der Betrag bezeichnet, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen vertragswilligen Parteien erzielt werden könnte. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt anhand der abgezinsten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse unter Zugrundelegung eines marktgerechten Zinssatzes, der die Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, die sich noch nicht in den geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüssen niederschlagen. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als sein Buchwert, so ist dieser auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. In den Jahren 2016 und 2015 gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Bei Wertaufholung in einer Folgeperiode wird der Buchwert des Vermögenswertes entsprechend dem festgestellten erzielbaren Betrag angepasst, es ist jedoch höchstens bis zu dem Betrag zuzuschreiben, der sich als Buchwert ergeben würde, wenn zuvor keine Abwertung stattgefunden hätte. Die Zuschreibung ist sofort erfolgswirksam zu erfassen. In den Jahren 2016 und 2015 wurden keine derartigen Zuschreibungen vorgenommen. Für den Firmenwert und noch nicht abgeschriebene Softwareentwicklungskosten wird ein jährlicher Impairmenttest durchgeführt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes wird auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt. Der Firmenwert wird diesen zugeordnet. Der Firmenwert beinhaltet das Know-how an der Software, die aus früheren Unternehmenskäufen erworben wurde (Nettobuchwert zum 31. Dezember 2016: 4.473 TEUR). Die zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht dem Segment Europa abzüglich des Bereichs Full Service. Es wird im ersten Schritt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem Nutzungswert verglichen. Zusätzlich wird der Buchwert mit dem Marktwert des Unternehmens verglichen. Der Marktwert wird dabei aus der Börsenkapitalisierung der Gesellschaft abgeleitet. Nur wenn der Nutzungswert oder Marktwert unter dem Buchwert liegt, wird in einem zweiten Schritt der Abwertungsbedarf für den Firmenwert ermittelt. Zur Bestimmung des Nutzungswerts für die zahlungsmittelgenerierende Einheit wurden die Net-Cashflows für die Jahre 2017 bis 2020 und für die Zeit ab 2021 eine "Ewige Rente" (ohne Wachstumsrate) ermittelt. Die Berechnungen basieren auf der vom Intershop-Management genehmigten Unternehmensplanung für den Zeitraum von 2017 bis 2020, die auf einer Marktprognose unter Berücksichtigung von Parametern wie u. a. Kundenbindung, Marktanteile und Branchenwachstum aufbaut. Bei der Nutzungswertermittlung wurden Barwerte auf der Grundlage eines Diskontierungszinssatzes nach Steuern von 8,35 % (WACC) errechnet (WACC vor Steuern: 12,02 %). In 2016 und 2015 waren keine Wertminderungen auf Firmenwerte zu berücksichtigen. Wertberichtigungen von Firmenwerten werden nicht zurückgenommen (keine Zuschreibungen). Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um einen Prozentpunkt oder eine Reduzierung der Cashflows um bis zu 50 % gegenüber der Planung hätte keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Tests. LeasingverhältnisseGemäß IAS 17 sind Leasingverträge in Finanzierungsleasing- und Operating-Leasing-Verhältnisse zu klassifizieren. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing-Verhältnis klassifiziert. Beim Finanzierungsleasing werden die gemieteten Anlagen zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer. Leasingzahlungen innerhalb des Operating-Leasings werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Intershop hat ausschließlich Operating-Leasing-Verhältnisse. FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, zu denen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen gehören, werden zu dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, an dem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Erwerbe oder Verkäufe erfolgen in der Regel zum Handelstag. Finanzinstrumente werden bei ihrem Erwerb mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung richtet sich nach der folgenden Kategorisierung der Finanzinstrumente: a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, unterschieden nach "zu Handelszwecken gehalten" und "designiert", b) Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte, c) Kredite und Forderungen, d) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie e) Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zuordnung zur Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" erfolgt, wenn ein finanzieller Vermögenswert mit kurzfristiger Absicht der Veräußerung erworben wurde bzw. zu Handelszwecken gehalten wird. Derivate werden als zu "Handelszwecken gehalten" kategorisiert, wenn sie nicht in eine Sicherungsbeziehung designiert sind. Ist deren Marktwert negativ, führt dies zu einer finanziellen Verbindlichkeit. In dieser Kategorie werden im Rahmen der Folgebewertung die finanziellen Vermögenswerte mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Diese werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn dieser Vermögenswert ausgebucht oder wertgemindert wird. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Die Folgebewertung erfolgt in dieser Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie zuzuordnen sind oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Hier erfolgt die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert, wobei die nicht realisierten Gewinne oder Verluste direkt im Eigenkapital erfasst werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, mit Ausnahme von finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei Intershop bestehen derzeit als finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Als finanzielle Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als verzinsliche Bankdarlehen. Zum Bilanzstichtag hält Intershop keine Finanzinstrumente, die nach IAS 39 als "bis zur Endfälligkeit gehalten" oder bei erstmaligem Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft sind, sowie keine Wertpapiere, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und VermögenswerteForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Zeitpunkt der Realisierung zum beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt mit fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen. Forderungen aus der Vergabe von Softwarelizenzen werden erst dann bilanziert, wenn ein unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt, eventuell eingeräumte Rückgaberechte verstrichen sind, die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde und die Realisierung der Forderung hinreichend wahrscheinlich ist. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Realisation dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Längerfristige Fälligkeiten (> 1 Jahr) sind durch marktübliche Abzinsungen berücksichtigt. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird durch entsprechende Abwertung Rechnung getragen. Die Gesellschaft bewertet ihre Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, und bildet Wertberichtigungen für den Teil der Forderungen, bei dem der Zahlungseingang zweifelhaft ist. Wertberichtigungen werden nach einer gesonderten Prüfung aller größeren noch offenstehenden Rechnungen durchgeführt. Für die Rechnungen, die nicht im Einzelnen untersucht werden, werden Wertberichtigungen je nach Alter der jeweiligen Forderungen in unterschiedlichem Umfang gebildet. Bei der Festsetzung dieser Prozentzahlen berücksichtigt Intershop Erfahrungen mit dem Einzug in der Vergangenheit und die aktuellen Tendenzen in der Wirtschaft. Falls die historischen Daten, die das Unternehmen zur Berechnung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen ansetzt, nicht die Fähigkeit widerspiegeln, die ausstehenden Forderungen in der Zukunft einziehen zu können, sind möglicherweise zusätzliche Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen nötig, wodurch die künftige Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinflusst werden könnte. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Zahlungsmittel mit VerfügungsbeschränkungZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben bei Kreditinstituten, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu 90 Tagen beträgt und die zum Nennwert bilanziert werden. Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel werden gesondert angegeben. Sonstige Rückstellungen und EventualverbindlichkeitenGemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterteilt. Als kurzfristig werden alle Verbindlichkeiten betrachtet, deren Restlaufzeit kleiner als ein Jahr ist. Langfristige Verbindlichkeiten sind dementsprechend Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit größer als ein Jahr ist. FinanzverbindlichkeitenFinanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse werden in die Hauptgruppen Produktumsätze und Serviceumsätze untergliedert. Zu den Produktumsätzen gehören die Lizenzumsätze und die Umsatzerlöse aus Wartung. Die Serviceumsätze beinhalten die Umsätze aus Beratung und Schulung sowie die Full-Service-Erlöse. Die Gesellschaft beurteilt, ob vereinbarte Lizenzgebühren zum Zeitpunkt des Verkaufs festgelegt oder bestimmbar sind, und realisiert diese dann als Umsatz, wenn alle anderen Bedingungen für eine Umsatzrealisierung gegeben sind. Bei Lizenzvereinbarungen, die keine wesentliche Änderung oder Anpassung der zugrunde liegenden Software erfordern, weist die Gesellschaft ihre erbrachten Leistungen als Umsatz aus, wenn: (1) sie mit einem Kunden für die Lizenz der Software eine rechtlich verbindliche Vereinbarung eingeht, (2) sie die Produkte liefert und (3) die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Im Wesentlichen werden alle Lizenzerlöse der Gesellschaft auf diese Weise ausgewiesen. Intershop weist außerdem Erlöse aus der Bereitstellung von SaaS-Produkten (Software-as-a-Service-Produkten) als Lizenzerlöse aus. Der Kunde darf in diesen Fällen die Software nur über die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit nutzen. Erlöse daraus werden über den Zeitraum der Vertragslaufzeit realisiert. Einige der Softwarevereinbarungen der Gesellschaft beinhalten zusätzlich Installationsdienste, die über Beraterverträge separat verkauft werden. Umsatzerlöse aus diesen Vereinbarungen werden in der Regel getrennt von den Lizenzerlösen ausgewiesen. Zu den wesentlicheren Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden, ob Umsatzerlöse getrennt auszuweisen sind, gehören die Art der Dienstleistung (d. h., es wird berücksichtigt, ob die Serviceleistungen für die Funktionalität des lizenzierten Produktes notwendig sind), die Höhe des Risikos, die Verfügbarkeit von Serviceleistungen von anderen Anbietern, die Zahlungsziele und der Einfluss von Meilensteinen oder Akzeptanzkriterien auf die Realisierbarkeit der Lizenzgebühr. Intershops Lizenzvereinbarungen beinhalten in der Regel keine Akzeptanzbestimmungen. Wenn jedoch Akzeptanzbestimmungen innerhalb von zuvor festgelegten Geschäftsbedingungen, auf die in der vorliegenden Vereinbarung Bezug genommen wird, bestehen, bewertet die Gesellschaft die Bedeutung dieser Bestimmung. Wenn die Gesellschaft davon ausgeht, dass die Wahrscheinlichkeit einer Nichtakzeptanz in diesen Vereinbarungen gering ist, wird der Umsatz realisiert, wenn alle oben stehenden beschriebenen Kriterien erfüllt sind. Falls eine solche Feststellung nicht getroffen werden kann, werden die Umsätze zum früheren Zeitpunkt der Zustimmung oder des Ablaufs des Zustimmungszeitraums realisiert. Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen werden in der Regel zum Zeitpunkt der Erbringung der Serviceleistung realisiert. Wenn es beträchtliche Zweifel an der Vollendung eines Projekts oder am Erhalt der Zahlung für die Beratertätigkeiten gibt, wird der Umsatz so lange abgegrenzt, bis diese Unsicherheit in ausreichendem Maße beseitigt ist. Die Bestimmung der zu realisierenden Umsatzerlöse basiert teilweise auf Schätzungen und Annahmen. So schätzt die Gesellschaft beispielsweise den prozentualen Grad der Erfüllung von Verträgen (Percentage-of-Completion) mit fixen oder "nicht zu übersteigenden" Gebühren auf monatlicher Basis, indem sie die Stunden ansetzt, die bisher als prozentualer Anteil der gesamten geschätzten Stunden für die Fertigstellung des Projektes geleistet worden sind. Dies findet Anwendung im Beratungs- und Full-Service-Bereich bei Festpreisprojekten. Falls Intershop keine ausreichende Grundlage hat, um den Fortschritt hin zur Vollendung des Projektes zu messen, wird der Umsatz realisiert, wenn Intershop die endgültige Zustimmung von Seiten des Kunden erhält. Wenn die geschätzten Gesamtkosten die vertraglich vereinbarten Erlöse übersteigen, bildet Intershop für den geschätzten Fehlbetrag Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Tagessatzes und sämtlicher Aufwendungen von Dritten. Die Komplexität der Schätzungen und der Fragen in Zusammenhang mit den Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die mit der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode in Verbindung stehen, beeinflussen die Höhe der Umsätze und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die im Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesen werden. Eine Reihe interner und externer Faktoren können Intershops Schätzungen beeinträchtigen, einschließlich der Kosten für Arbeitskräfte, Schwankungen in der Auslastung und Effizienz sowie Veränderungen der Spezifikations- und Testanforderungen. Umsatzerlöse aus Wartung werden ratierlich über den Leistungszeitraum realisiert. Im Bereich Full Service werden umsatzbasierte Abrechnungsmodelle verwendet. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Basis vereinbarter Prozentsätze am Warenumsatz des entsprechenden Online-Shops. UmsatzkostenIn den Umsatzkosten sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten ausgewiesen. Das betrifft insbesondere alle Kosten der Bereiche Wartung, Beratung, Schulung und Full Service. In den Umsatzkosten der Lizenzen sind zusätzlich die Abschreibungen auf die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten. FremdkapitalkostenZinsaufwendungen werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie entstehen. Steuern vom Einkommen und vom ErtragGemäß IAS 12 werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der IFRS-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz latente Steuern gebildet. Für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften werden latente Steueransprüche in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Latente Steuern werden zu den Steuersätzen bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung erfasst. GeschäftssegmenteDie Segmente werden nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" dargestellt. Die Segmentberichterstattung erfolgt strukturell und inhaltlich entsprechend der internen Berichterstattung an das Management. Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbereich, der Geschäftstätigkeiten mit Erträgen und Aufwendungen betreibt, dessen Ergebnisse vom Management regelmäßig überprüft werden und für den Finanzinformationen vorliegen. Das Geschäftssegment wird zum berichtspflichtigen Segment, wenn es abgegrenzt werden kann und bestimmte quantitative Schwellenwerte übersteigt. Die Zurechnungen von Aufwendungen erfolgt grundsätzlich prozentual zur Umsatzverteilung. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" für alle dargestellten Zeiträume ermittelt. Dabei wird das Ergebnis unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien ermittelt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien und der noch nicht ausgegebenen Stammaktien und der möglichen Zahl von Stammaktien aufgrund von Optionen oder Garantien, solche Aktien zu erwerben, dargestellt. Alle möglicherweise noch entstehenden Stammaktien sind nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen worden, da dies ansonsten dem Verwässerungseffekt entgegenwirken würde. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz(1) IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEscroll
Zur "Selbst erstellten Software" gehören die aktivierten Softwareentwicklungskosten für die Fortentwicklung der Intershop-Software. In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit 2.194 TEUR (2015: 2.834 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 9 TEUR (2015: 22 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, mit 1 TEUR (2015: 1 TEUR) in die Marketing- und Vertriebsaufwendungen sowie mit 23 TEUR (2015: 24 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein. Mit Ausnahme des Firmenwerts sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vorhanden. (2) SACHANLAGENscroll
In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf Sachanlagen mit 104 TEUR (2015: 171 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 84 TEUR (2015: 96 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, mit 34 TEUR (2015: 36 TEUR) in die Marketing- und Vertriebsaufwendungen sowie mit 46 TEUR (2015: 112 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein. (3) FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen zum Bilanzstichtag Forderungen aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und der Erbringung von Serviceleistungen in Höhe von 5.129 TEUR (2015: 5.338 TEUR) mit einer Restlaufzeit kleiner als ein Jahr (kurzfristige Vermögenswerte). Davon sind insgesamt Forderungen in Höhe von 4.246 TEUR (2015: 4.477 TEUR) noch nicht fällig. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der noch nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: scroll
Zum 31. Dezember 2016 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 420 TEUR überfällig, aber nicht wertgemindert (31.12.2015: 166 TEUR). Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen: scroll
Einzelwertberichtigungen erfolgen nach 90 Tagen. Bezüglich der zum Bilanzstichtag fälligen und nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist nicht zu erwarten, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Zahlungseingang der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen per 31.12.2016 erfolgte im Januar 2017. Zum 31. Dezember 2016 wurden Wertminderungen in Höhe von 61 TEUR (2015: 41 TEUR) berücksichtigt. Die Wertminderungen veränderten sich wie folgt: scroll
(4) SONSTIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTEDie sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 52 TEUR (2015: 50 TEUR) beinhalten Mietkautionen. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und kurzfristigen Vermögenswerte enthalten: scroll
(5) LIQUIDE MITTELDie liquiden Mittel beinhalten kurzfristige Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, welche Guthabenbestände bei verschiedenen Kreditinstituten, die jederzeit verfügbar sind, sowie Kassenbestände und Schecks umfassen. Die bisher langfristigen Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von 1,2 Mio. Euro wurden als Sondertilgung des Darlehens zurückgeführt. (6) EIGENKAPITALDie Entwicklung des Eigenkapitals der INTERSHOP Communications AG ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. GEZEICHNETES KAPITALDas gezeichnete Kapital beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag 31.683.484 Euro zum 31. Dezember 2016 und ist eingeteilt in 31.683.484 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, welche voll eingezahlt sind. Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Zum Bilanzstichtag hielt die Shareholder Value Management AG zusammen mit der Shareholder Value Beteiligungen AG 24,90 % sowie die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH weitere 9,33 % der Anteile an der INTERSHOP Communications AG. Den Angaben zu den Beteiligungen liegen die von der Gesellschaft gemäß § 26 Abs. 1 WpHG bekannt gemachten Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG über Stimmrechtsveränderungen im Geschäftsjahr 2016 zugrunde. Der Streubesitz der INTERSHOP Communications AG beträgt zum Bilanzstichtag 65,77 %. Wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG". GENEHMIGTES KAPITALZum 31. Dezember 2016 verfügte die Gesellschaft über Genehmigtes Kapital von 6.336.000 Euro (31. Dezember 2015: 6.000.000 Euro). Auf der Hauptversammlung am 2. Juni 2016 wurde durch satzungsändernde Beschlüsse das Genehmigte Kapital unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung neu geschaffen. Die Eintragung in das Handelsregister des neuen Genehmigten Kapitals mit der Satzungsänderung erfolgte am 23. Juni 2016. Gemäß der Satzung der INTERSHOP Communications AG ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Stammaktien wie folgt zu erhöhen:
BEDINGTES KAPITALZum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über kein Bedingtes Kapital. (6.1) KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage enthält den Aufwand aus den Aktienoptionen aus Vorjahren sowie die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielten Beträge abzüglich der Transaktionskosten von Kapitalerhöhungen. Es wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. (6.2) ANDERE RÜCKLAGENIn den anderen Rücklagen sind eine Umstellungsrücklage, Rücklagen aus kumulierten Gewinnen/Verlusten sowie kumulierte Währungsdifferenzen enthalten. Die Umstellungsrücklage beinhaltet den Aufwand aus Aktienoptionen, welcher im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS zu erfassen war. Die Rücklage aus kumulierten Währungsdifferenzen zeigt die Differenzen, die aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen mit den Tochtergesellschaften in Euro resultieren. (7) VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen aus Lieferungs- und Leistungsverkehr und beliefen sich auf 1.350 TEUR (2015: 2.066 TEUR). (8) VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 einen Darlehensvertrag in Höhe von 6.000 TEUR mit der Sparkasse Jena-Saale-Holzland abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt sechs Jahre und wird mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 4,5 % p. a. verzinst. Die vertraglich vereinbarte Rückzahlungssumme beträgt 1.000 TEUR jährlich. Es wurde zusätzlich ein jährliches Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine Sondertilgung in Höhe von 1.200 TEUR aus dem verpfändeten Teil der Kreditsumme. Das Darlehen ist mit einer Ausfallbürgschaft über 80 % des Darlehensbetrages durch das Land Thüringen, einer Globalzession der Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Einräumung einer Vertriebslizenz der Intershop-Software abgesichert. (9) SONSTIGE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen Verbindlichkeiten bestehen nur aus kurzfristigen Verbindlichkeiten und enthalten: scroll
Die Position "Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus Festpreisprojekten" beinhaltet einen Auftrag mit einem Gesamtauftragsvolumen von 2.692 TEUR, wovon bereits 1.405 TEUR bezahlt wurden. In 2016 wurde ein Umsatz von 1.285 TEUR realisiert und mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet. Die Bewertung erfolgte gemäß dem Projektfortschritt unter Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode. Die Kosten betrugen 769 TEUR. Aus dem Festpreisprojekt resultiert ein Ergebnisbeitrag von 516 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Provisionen und erfolgsabhängigen Vergütungen sowie in 2016 Verpflichtungen im Rahmen der Umstrukturierung (400 TEUR). (10) UMSATZABGRENZUNGSPOSTENDie Umsatzabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen von Kunden, im Wesentlichen im Zusammenhang mit Erlösen aus Wartungsverträgen. Die Auflösung der Umsatzabgrenzungsposten und die Umsatzrealisierung erfolgen in der Periode, in der die Leistung von Intershop erbracht wird. Bei den kurzfristigen Umsatzabgrenzungsposten erfolgt die Auflösung und Umsatzrealisierung innerhalb eines Jahres. (11) SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen sind kurzfristig und beliefen sich auf 690 TEUR (2015: 497 TEUR). Die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen ist im Folgenden dargestellt. scroll
Die übrigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für die Hauptversammlung sowie Drohverluste aus Projekten. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung(12) UMSATZERLÖSEDie Umsatzerlöse in Höhe von 34.188 TEUR (2015: 42.721 TEUR) werden in Produktumsätze und Serviceumsätze unterteilt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(13) UMSATZKOSTENDie Umsatzkosten werden analog zu den Umsätzen unterteilt in Produkt- und Serviceumsatzkosten und teilen sich wie folgt auf: scroll
Die Umsatzkosten für Lizenzen in Höhe von 1.672 TEUR (2015: 3.444 TEUR) beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf die Softwareentwicklungskosten sowie einen Ertrag aus der Auflösung einer nicht eingetretenen Verbindlichkeit (580 TEUR). (14) FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTENDie Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen sämtliche den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zurechenbaren Aufwendungen, wobei der wesentliche Teil Personalaufwand ist. Die Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungskosten von 5.801 TEUR auf 5.923 TEUR ist primär auf Sondereffekte infolge der Kurzarbeit zu Beginn des Jahres 2015 zurückzuführen. Wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "Forschung und Entwicklung". (15) AUFWENDUNGEN FÜR VERTRIEB UND MARKETINGZu den Vertriebs- und Marketingaufwendungen gehören im Wesentlichen Personalkosten für Vertriebs- und Marketingmitarbeiter, Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für Vertriebspartner, Werbung und Ausstellungskosten für verschiedene Messen. Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen reduzierten sich um 13 % von 8.504 TEUR auf 7.377 TEUR durch geringere Personalaufwendungen sowie gesunkene Aufwendungen für Vertriebspartner. Der Anteil der Aufwendungen für Vertrieb und Marketing am Gesamtumsatz betrug 22 % (2015: 20 %). (16) ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTENDie allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten vor allem Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen, die auf den Verwaltungsbereich entfallen. Hierin enthalten sind u. a. Kosten für Investor Relations, wie Kosten der Hauptversammlung, sowie sämtliche Rechtsberatungskosten. Die allgemeinen Verwaltungskosten sanken um 21 % von 4.962 TEUR auf 3.905 TEUR, im Wesentlichen durch geringere Personal- und Beratungsaufwendungen. Der Anteil der Allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtumsatz sank von 12 % auf 11 %. (17) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Von den Erträgen aus Währungsgewinnen resultieren 95 TEUR aus Finanzinstrumenten. (18) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren aus folgenden Positionen: scroll
Die Aufwendungen aus Währungsverlusten resultieren mit 216 TEUR aus Finanzinstrumenten. Die Aufwendungen für Umstrukturierungen umfassen im Wesentlichen Personalaufwendungen. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. (19) ZINSERTRÄGE UND ZINSAUFWENDUNGENDie Zinserträge in Höhe von 20 TEUR (2015: 30 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus Bankguthaben. Die Zinsaufwendungen betrugen 279 TEUR (2015: 179 TEUR) und resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten für das Geschäftsjahr 2016. (20) STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 71 TEUR (2015: 141 TEUR) und betreffen ausländische Ertragsteuern für das Jahr 2016. Die Gesellschaft bilanziert und bewertet Ertragsteuern unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (sog. Liability-Methode) nach IAS 12. Latente Steuern werden mit den jeweiligen nationalen Ertragsteuersätzen berechnet. Bei der Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2016 ein Körperschaftsteuersatz von 15 % (2015: 15%) zzgl. des Solidaritätszuschlages von 5,5 % (2015: 5,5 %) sowie eines effektiven zu erwartenden Gewerbesteuersatzes von 15,76 % (2015: 15,76 %) zugrunde gelegt. Die Ertragsteuern des Konzerns teilen sich wie folgt auf: scroll
Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr 2016 gültige Konzernsteuersatz von 31,584 % (2015: 31,584 %) mit dem IFRS-Ergebnis vor Steuern multipliziert. Für die ausländischen Tochtergesellschaften wurden Steuersätze in einer Bandbreite von 16 bis 40 % berücksichtigt. Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich im Detail wie folgt dar: scroll
Die latenten Steuern setzen sich folgendermaßen zusammen: scroll
Latente Steueransprüche für temporäre Differenzen und für steuerliche Verlustvorträge werden in der Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre gebildet, sofern deren Nutzung wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2016 wurden aktive latente Steuern gem. IAS 12.24 nur in Höhe des Betrages angesetzt, in dem hinreichend wahrscheinlich ein zu versteuerndes Ergebnis künftig verfügbar sein wird. Die latenten Steuern sind überwiegend als langfristig anzusehen. Von den bilanzierten latenten Steuern werden 138 TEUR als kurzfristig angesehen. Latente Steuerverbindlichkeiten für anfallende Kapitalertragsteuern für Tochterunternehmen waren nicht anzusetzen. Zum 31. Dezember 2016 hatte die Gesellschaft folgende steuerliche Verlustvorträge unter verschiedenen Steuerhoheiten: scroll
Die Verlustvorträge für US-Bundes- und Landessteuern verfallen in verschiedenen Geschäftsjahren bis zum Jahr 2036. Die Veränderung bei den US-Steuern resultiert im Wesentlichen aus der Änderung der Steuergesetzgebung im Bundesstaat New York sowie aus der Währungsumrechnung und der Inanspruchnahme. Latente Steuern auf ausländische Verlustvorträge wurden nicht angesetzt. Die Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer und sind unbegrenzt vortragsfähig. Die Veränderung der deutschen Verlustvorträge resultiert aus Feststellungen der Betriebsprüfung 2007-2012 und aus laufenden Verlusten des Jahres 2016. Hinsichtlich der verbleibenden Verlustvorträge werden für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von 175.281 TEUR (2015: 171.932 TEUR) und für gewerbesteuerliche Zwecke in Höhe von 169.170 TEUR (2015: 166.053 TEUR) keine aktiven latenten Steuern bilanziert. (21) ERGEBNIS JE AKTIEDie Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf folgenden Daten: scroll
Wenn das verwässerte Ergebnis den Verlust je Aktie reduziert bzw. das Ergebnis je Aktie erhöht, erfolgt eine Anpassung an den Betrag des unverwässerten Ergebnisses pro Aktie (Verwässerungsschutz) gemäß IAS 33.43. Stimmen unverwässertes und verwässertes Ergebnis überein, kann der Ausweis gemäß IAS 33.67 in einer Zeile erfolgen. Gemäß IAS 33.64 wurde die Ermittlung der Aktienanzahl rückwirkend für den Vorjahreswert angepasst. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie liquiden Mittel umfassen ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung wurden nicht mit einbezogen. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erläutert. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern, welches um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird, und aus der Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden im Vergleich zur Bilanz des Vorjahres abgeleitet. Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 862 TEUR in 2016 im Vergleich zu einem Mittelzufluss von 4.967 TEUR in 2015. Die Reduzierung ist hauptsächlich auf den Jahresverlust zurückzuführen. Die zahlungsunwirksamen Abschreibungen reduzierten sich auf 2.495 TEUR (2015: 3.296 TEUR). Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit stieg leicht von 2.303 TEUR im Vorjahr auf 2.433 TEUR. Die darin enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich um 168 TEUR auf 2.336 TEUR. Die liquiden Mittel mit Verfügungsbeschränkung von 375 TEUR sind freigewordene Barmittel aus einem Sicherheitenbetrag im Zusammenhang mit der in 2014 verkauften Tochtergesellschaft SoQuero GmbH. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag bei 1.000 TEUR (2015: Mittelzufluss von 6.258 TEUR durch Aufnahme des Bankdarlehens und durch eine Kapitalerhöhung). Die Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten betrugen 2.200 TEUR. Davon entfällt auf die planmäßige Rückzahlung 1.000 TEUR und auf die Sondertilgung 1.200 TEUR, welche aus der Rückführung liquider Mittel mit Verfügungsbeschränkung resultiert. Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt "(8) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten". Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2016 ein Nettoabfluss von 4.334 TEUR gegenüber einem Mittelzufluss im Vorjahr von 8.874 TEUR. Zum Bilanzstichtag verfügte Intershop über frei verfügbare liquide Mittel von 10.898 TEUR (31. Dezember 2015: 15.232 TEUR). Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung nicht zahlungswirksam sind und eliminiert werden. Sonstige AngabenSegmentberichterstattungSegmentbericht zum 31. Dezember 2016scroll
Segmentbericht zum 31. Dezember 2015scroll
Die Segmentberichterstattung ist nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" aufgestellt. Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Managements. Das Geschäftssegment wurde vor allem durch den Faktor bestimmt, dass unternehmerische Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen erbracht werden. Intershop unterscheidet hierbei zwischen den Segmenten "Europa", "USA" und "Asien/Pazifik". Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erzielen ihre Umsätze zum einen aus den Produktumsätzen, zu denen der Verkauf von Softwarelizenzen (Lizenzen) und der entsprechenden Wartung gehört. Zum anderen erzielen sie Serviceumsätze aus der Erbringung verschiedener Dienstleistungen, die unterteilt werden in Beratung und Schulung sowie Full Service. Die Geschäftssegmente setzen sich wie folgt zusammen: Das Segment "Europa" beinhaltet die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG, Intershop Communications LTD sowie Intershop Communications SARL in Europa. Zum Segment "USA" gehören der Vertrieb der Intershop Communications, Inc., der sich hauptsächlich auf Nordamerika erstreckt, sowie die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG in dieser Region. Zum Segment "Asien/Pazifik" gehört der Vertrieb des Konzerns, der in dieser Region erfolgt, inklusive der vertrieblichen Aktivitäten der Intershop Communications Australia Pty Ltd. sowie der Intershop Communications Asia Limited. Das Segment "Konsolidierung" beinhaltet alle Geschäftsvorfälle innerhalb der einzelnen Segmente. Erläuterungen zu den Inhalten der einzelnen Berichtszeilen:
Sämtliche im Segmentbericht ausgewiesenen Beträge der Spalte "Konzern" spiegeln die Konzernzahlen aus der Gesamtergebnisrechnung bzw. der Bilanz wider. Die Addition der Geschäftssegmente ergibt die Konzernwerte. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland. Die Umsätze mit externen Kunden, die in Deutschland erzielt wurden, betrugen 13.800 TEUR (2015: 16.279 TEUR). Mit externen Kunden in anderen Ländern wurden Umsätze von 20.388 TEUR (2015: 26.442 TEUR) erwirtschaftet. Davon entfielen 6.151 TEUR der Umsätze auf Kunden in den Niederlanden (2015: 8.853 TEUR auf Kunden in den USA). Die Summe der langfristigen Vermögenswerte, ausgenommen latente Steuern, beträgt 9.337 TEUR (2015: 10.214 TEUR) in Deutschland sowie 88 TEUR (2015: 95 TEUR) in den anderen Ländern. Vermögenswerte aus Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Pensionen oder Rechte aufgrund von Versicherungsverträgen existieren nicht. Im Geschäftsjahr und Vorjahr existierten keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil mindestens 10 % am Gesamtkonzernumsatz betrug. Operating-LeasingIm Rahmen eines Operating-Leasing werden Büroräume und Geschäftsausstattungen gemietet. Die langfristigen Mindestleasingraten betreffen im Wesentlichen die Mietverpflichtungen für das Gebäude des Firmensitzes in Jena, dessen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und seitens Intershop jederzeit mit einer Frist von 18 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden kann. Die zukünftig zu zahlenden kumulierten Mindestleasingraten aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Summe aus künftigen Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen beträgt zum Bilanzstichtag 323 TEUR (2015: 319 TEUR). Es wurden 2.265 TEUR an Mietaufwendungen (2015: 2.454 TEUR) aufwandswirksam berücksichtigt. Die Mieterträge beliefen sich auf 799 TEUR (2015: 796 TEUR) und wurden komplett mit den Mietaufwendungen verrechnet. Rechtsstreitigkeiten/EventualverbindlichkeitenDie Gesellschaft ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Ein negatives Urteil in einem solchen Rechtsstreit bzw. in mehreren oder allen solchen Rechtsstreiten könnte die Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflussen. Sämtliche Rechtskosten in Verbindung mit einer Niederlage werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam berücksichtigt. Aus einer vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahr 2013 macht die Gesellschaft Zahlungsansprüche geltend. Der Vertragspartner hat Widerklage erhoben. Die Gesellschaft verteidigt sich hiergegen und geht derzeit davon aus, dass die vom Vertragspartner geltend gemachten Ansprüche schon dem Grunde nach nicht bestehen und im Übrigen auch der Höhe nach nicht gerechtfertigt sind. Derzeit ist das Verfahren wegen Insolvenz des Vertragspartners nach § 240 ZPO unterbrochen. Die Forderungen wurden in den Vorjahren vollständig ausgebucht. Im Juli 2014 wurde der Gesellschaft eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage der Aktionärin GSI Commerce Solutions, Inc. zugestellt, welche diese gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 zu TOP 6 (Sonderprüfung) gefassten Beschluss vor dem Landgericht Gera erhoben hat. Das Verfahren wurde durch einen gerichtlichen Vergleich im güterichterlichen Verfahren gemäß § 278 Abs. 6 ZPO am 13. Juli 2015 beendet. Nachdem eine Streithelferin sich gegen die Wirksamkeit des durch gerichtlichen Beschluss festgestellten Vergleichs gewandt und beantragt hat, das Verfahren vor dem Landgericht Gera fortzusetzen, hatte diese Streithelferin im April 2016 ihre Anträge zurückgenommen. Neben den im Einzelnen aufgeführten Rechtstreitigkeiten ist die Gesellschaft darüber hinaus Beklagte in verschiedenen weiteren Prozessen, die aus der normalen Geschäftstätigkeit resultieren. Obwohl der Ausgang dieser Verfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, ist die Gesellschaft der Auffassung, dass der Ausgang der Verfahren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft hat. Angaben zu FinanzinstrumentenIntershop unterliegt hinsichtlich der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Transaktionen gewissen Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft wird im Lagebericht näher erläutert. Die Gesellschaft steuert ihre Kapitalstruktur mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität ihre Unternehmensziele zu erreichen. Die Kenngröße ist dabei die Eigenkapitalquote. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist zum Vorjahr unverändert. Durch die teilweise Rückzahlung von Fremdkapital hat sich die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt erhöht. Insgesamt hat sich die Kapitalstruktur wie folgt verändert und liegt im Planbereich: scroll
Die Eigenkapitalquote wurde aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme ermittelt. KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTENDie folgende Tabelle zeigt die Umsetzung der nach IFRS 7 geforderten Klassifizierung von Finanzinstrumenten sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt werden, und deren Buchwerte: scroll
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Für die vorhandenen Finanzinstrumente, ausgenommen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, liegen die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine im Wesentlichen innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwerten. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwerte der mit den Verbindlichkeiten verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt (zum 31.12.2016: 4.025 TEUR). Die Ermittlung des Zeitwertes der finanziellen Verbindlichkeit zum Zwecke der Anhangsangabe erfolgte auf Basis der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (anerkanntes DCF-Bewertungsverfahren, unter Verwendung von beobachtbaren Marktparametern, insbesondere von Marktzinssätzen). AUSFALLRISIKENEinem möglichen Ausfallrisiko ist die Gesellschaft hauptsächlich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt. Die Gesellschaft führt fortlaufend Kreditwürdigkeitsprüfungen bezüglich ihrer Kunden durch. Außerdem wird das Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch begrenzt, dass die Gesellschaft über eine breit gestreute Kundenstruktur verfügt. Die Gesellschaft verlangt darüber hinaus keine Besicherung ihrer Forderungen. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko durch Vereinbarungen von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es werden außerdem angemessene Wertberichtigungen gebildet. Gründe für Wertberichtigungen sind insbesondere verspätete Zahlungen oder Bonitätsschwierigkeiten des Kunden sowie Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden. Anhand der Einschätzung und Beurteilung der Erfolgsaussichten wird die Wertberichtigung bemessen. Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden besteht ein erhöhtes Restrisiko zur Bildung weiterer Wertberichtigungen in den folgenden Geschäftsjahren, da die Einschätzung des Managements über den Prozessausgang von der gerichtlichen Entscheidung abweichen kann. Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen, US-amerikanischen und australischen Banken in sicheren Anlagen angelegt. Es besteht hier kein wesentliches Ausfallrisiko. Die laufende und zukünftige Rendite wird von der Gesellschaft regelmäßig überwacht. Das maximale Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten. LIQUIDITÄTSRISIKODas Liquiditätsrisiko überwacht die Gesellschaft durch regelmäßig aktualisierte kurz- und mittelfristige Finanzplanungen. Von dem im Geschäftsjahr 2015 aufgenommenen Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR wurden in 2016 insgesamt 2.200 TEUR zurückgezahlt, davon 1.000 TEUR als planmäßige Tilgung und 1.200 TEUR als Sondertilgung. Die Bankguthaben betrugen am Bilanzstichtag 10.898 TEUR. Die folgende Tabelle zeigt den künftigen undiskontierten Cashflow der finanziellen Verbindlichkeiten, die Auswirkungen auf die künftige Liquiditätslage haben: scroll
ZINSRISIKENEin Zinsrisiko kann grundsätzlich aufgrund der Änderung von Marktzinssätzen mittel- und langfristiger Verbindlichkeiten bestehen. Da die Gesellschaft ein Bankdarlehen mit einem festen Zinssatz über die Laufzeit des Darlehens hat, besteht für Intershop kein Zinsrisiko. WÄHRUNGSRISIKENIm Intershop-Konzern lauten bestimmte Geschäftsvorfälle auf fremde Währungen. Es entstehen daher Risiken aus Wechselkursschwankungen. Intershop sichert Rechnungen in ausländischer Währung in der Regel mit Währungsoptionen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Währungsoptionen. Intershop ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko von US-Dollar und Australischem Dollar ausgesetzt. Der Buchwert der auf diese Währungen lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns am Bilanzstichtag ist wie folgt: scroll
Der Buchwert der auf den Australischen Dollar lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 0 AUD (2015: 0 AUD). In der folgenden Tabelle wird aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10%igen Anstiegs oder Falls des Euros gegenüber den beiden Währungen dargestellt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Posten und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an. scroll
Angaben zu nahe stehenden PersonenIntershop unterhielt Geschäftsbeziehungen zu den konsolidierten Tochterunternehmen. Der größte Einzelaktionär der Gesellschaft, die eBay Enterprise Inc., mit der Geschäftsbeziehungen bestanden, hat seine Beteiligung in Höhe von 24,9 % im April 2016 veräußert. Die Beteiligung wird nunmehr von der Shareholder Value Management AG und Shareholder Value Beteiligungen AG gehalten, zu denen keine Geschäftsbeziehungen bestanden. Wir verweisen auf den Lagebericht, Abschnitt "Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB bzw. § 315 Absatz 4 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG". Bezüglich der Vergütungen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht. Lokale OffenlegungserfordernisseVORSTAND UND AUFSICHTSRATDer Vorstand bestand in 2016 aus folgenden Mitgliedern: scroll
Folgende Mitglieder gehörten im Geschäftsjahr 2016 dem Aufsichtsrat an: scroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 beliefen sich auf 534 TEUR (2015: 838 TEUR), davon entfielen 510 TEUR (2015: 637 TEUR) auf die feste Vergütung und 24 TEUR (2015: 201 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2016 eine Gesamtvergütung in Höhe von 136 TEUR (2015: 180 TEUR, tatsächlich gezahlte Vergütung 140 TEUR aufgrund von Vergütungsverzicht) zu, die ausschließlich fixe Vergütung beinhaltet (im Vorjahr: 120 TEUR feste Vergütung und 60 TEUR variable Vergütung, davon Verzicht von 40 TEUR). Die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat sind ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Einzelheiten zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte werden im Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der INTERSHOP Communications AG dargestellt. MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERBESTÄNDE UND WERTPAPIERGESCHÄFTEZum 31. Dezember 2016 hielten die folgenden Organmitglieder der Gesellschaft Intershop-Inhaberstammaktien: scroll
Der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Oecking kaufte am 6. Februar 2017 weitere 10.000 Aktien der Gesellschaft und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Ulrich Prädel 8.000 Aktien am 1. Februar 2017. Im Geschäftsjahr 2016 wurden folgende Wertpapiergeschäfte von Intershop-Inhaberstammaktien durch Organmitglieder der Gesellschaft getätigt: scroll
MITARBEITERIm Geschäftsjahr 2016 hatte der Intershop-Konzern durchschnittlich 373 Vollzeitmitarbeiter, davon waren 371 Angestellte und 2 Organmitglieder (2015: 385 Vollzeitmitarbeiter, davon 382 Angestellte und 3 Organmitglieder). PERSONAL- UND MATERIALAUFWANDDie Personalaufwendungen betrugen 24.623 TEUR (2015: 26.931 TEUR), davon entfielen auf Löhne und Gehälter 21.273 TEUR (2015: 23.381 TEUR) und auf soziale Abgaben 3.350 TEUR (2015: 3.550 TEUR). Der Materialaufwand betrug 2.702 TEUR (2015: 5.443 TEUR), davon entfielen auf Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.218 TEUR (2015: 4.783 TEUR). HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERSDie für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers angefallenen Honorare im Geschäftsjahr 2016 betrugen für Abschlussprüfungsleistungen 106 TEUR (2015: 106 TEUR), für Steuerberatungsleistungen 43 TEUR (2015: 78 TEUR) sowie für sonstige Leistungen 1 TEUR (2015: 1 TEUR). NACHTRAGSBERICHTWesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDie Gesellschaft hat die nach § 161 Aktiengesetz erforderliche Entsprechenserklärung am 16. Dezember 2016 abgegeben und den Aktionären dauerhaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance zugänglich gemacht. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Jena, 1. März 2017 Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG Dr. Jochen Wiechen Axel Köhle Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang - sowie den Konzernlagebericht der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Erfurt, den 1. März 2017 PricewaterhouseCoopers GmbH Andreas Kremser, Wirtschaftsprüfer ppa. Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Geschäftsjahr 2016 war geprägt von Veränderungen und einer wirtschaftlichen Entwicklung, die unsere Erwartungen nicht erfüllt hat. Mit dem Strategieprogramm "Lighthouse 2020", das Anfang Oktober verabschiedet wurde und die strategischen Ziele von Intershop präzisiert, gehen wir optimistisch ins neue Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand haben wir kontinuierlich überwacht und begleitet und wurden in alle Unternehmensentscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über die Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Umsatz- und Ergebnissituation des Unternehmens. AUFSICHTSRATSSITZUNGEN UND INHALTEDer Aufsichtsrat kam im Geschäftsjahr 2016 zu sieben Sitzungen zusammen. Darüber hinaus gab es acht Telefonkonferenzen. Zusätzlich fand ein Strategieworkshop statt, in dem wir uns mit der strategischen Ausrichtung des Intershop-Konzerns beschäftigten. In allen Sitzungen war der Aufsichtsrat vollständig vertreten. Der Vorstand nahm regelmäßig an den Sitzungen teil. Inhaltliche Schwerpunkte der Sitzungen waren die aktuelle wirtschaftliche Unternehmenslage, insbesondere die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, sowie die Unternehmensstrategie. In der Sitzung am 18. Januar 2016 genehmigte der Aufsichtsrat das Budget 2016. Außerdem berichtete der Vorstand über die vorläufigen Ergebnisse 2015 und den Forecast für das erste Quartal. In der Telefonkonferenz am 12. Februar 2016 informierte der Vorstand über die Ergebnisse zum Geschäftsjahr 2015 und stellte die geplante Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Geschäftsjahreszahlen vor. Zudem erfolgte eine Anpassung des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand. In der Sitzung am 9. März 2016 erörterte der Aufsichtsrat in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer den Jahres- und Konzernabschluss 2015 und billigte diesen. Weiterhin wurden Themen für die ordentliche Hauptversammlung besprochen. Der Vorstand stellte die Umsatzpipeline vor und informierte über die zu erwartende Ergebnisentwicklung für das laufende Quartal. In der Telefonkonferenz am 23. März 2016 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand über die Servicebereiche, insbesondere über deren aktuelle und erwartete Auftragsbestände. In der telefonischen Sitzung am 22. April 2016 besprach der Aufsichtsrat Fragen im Zusammenhang mit der neuen Aktionärsstruktur von Intershop durch die Veräußerung der Anteile der eBay Enterprise Inc. in Höhe von 24,9 %. Schwerpunkt der Telefonkonferenz am 25. April 2016 waren die Ergebnisse des ersten Quartals sowie die Umsatz- und Ergebnisvorschau für das erste Halbjahr 2016. Am 1. Juni 2016, dem Tag vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, stand neben dem Forecast für das zweite Quartal die Vorbereitung der Hauptversammlung im Mittelpunkt der Sitzung. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung unmittelbar nach der Hauptversammlung am 2. Juni 2016 wählte der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat Herrn Christian Oecking als seinen Vorsitzenden und Herrn Dr.-Ing. Harald Schrimpf als seinen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Gegenstand der Sitzung am 8. Juli 2016 waren die Geschäftslage im ersten Halbjahr sowie der Ausblick für das Gesamtjahr. In der Sitzung am 29. September 2016 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem vom Vorstand vorgestellten Strategieprogramm und der damit verbundenen Planung, insbesondere mit dem Budget 2017. In der telefonischen Sitzung am 10. Oktober 2016 beschloss der Aufsichtsrat das Strategieprogramm "Lighthouse 2020" sowie das Budget 2017. Im Mittelpunkt der Sitzung am 15. und 16. Dezember 2016 standen der Fortschritt der Umsetzung des Strategieprogramms sowie das erwartete Ergebnis für das Gesamtjahr 2016. Zudem wurde die Entsprechenserklärung 2016 beschlossen und Herr Ulrich Prädel vom Aufsichtsrat als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender gewählt. In den übrigen Telefonkonferenzen (16. Juni, 27. Juli sowie 1. November 2016) beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Quartalsergebnissen, der strategischen Entwicklung sowie Personalthemen. Zusätzlich zu den in den Sitzungen gefassten Beschlüssen gab es auch Beschlüsse zu Personalthemen sowie zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung im Wege des Umlaufverfahrens. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat Geschäfte, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands vom Aufsichtsrat zustimmungspflichtig sind, stets zur Zustimmung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat die Beschlussvorlagen dazu gründlich geprüft und entsprechende Entscheidungen getroffen. Bedeutende Geschäftsvorgänge für das Unternehmen wurden anhand der Berichte des Vorstands vom Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und kritisch begleitet. Der Aufsichtsrat stand neben den Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand im regelmäßigen Kontakt und wurde über die aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie der Risikolage und des Risikomanagements und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen informiert. Ausschüsse wurden nicht gebildet, da nur ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht. CORPORATE GOVERNANCEInteressenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von Ziff. 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es im Geschäftsjahr 2016 nicht gegeben. Die Entsprechenserklärung 2016 zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 16. Dezember 2016 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Vergütungen der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder, individualisiert und nach Bestandteilen untergliedert, sind im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der INTERSHOP Communications AG ausgewiesen. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS, ABHÄNGIGKEITSBERICHT, ABSCHLUSSPRÜFUNGDer Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der INTERSHOP Communications AG sind von der durch die Hauptversammlung am 2. Juni 2016 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingehend geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Außerdem wurde von den Abschlussprüfern der von der Gesellschaft nach § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht geprüft und darüber gemäß § 313 Abs. 3 AktG berichtet sowie der folgende uneingeschränkte Vermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Nach eingehender eigener Prüfung, insbesondere nach Einsicht der Berichte des Abschlussprüfers sowie der detaillierten Erörterung mit dem Abschlussprüfer über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, erhebt der Aufsichtsrat gegen die Abschlüsse und den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Prüfung des Abhängigkeitsberichts an. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 8. März 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss der INTERSHOP Communications AG wurde damit festgestellt. Da die Gesellschaft infolge der noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2016 keinen Bilanzgewinn erzielt hat, bedurfte es keiner Prüfung eines Gewinnverwendungsvorschlags. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTANDIm Berichtszeitraum gab es bei der INTERSHOP Communications AG drei Veränderungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Vorstand haben sich keine Änderungen ergeben. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Herbert May und Dr. Kai Hudetz legten ihre Ämter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 nieder. Herr Dr. May gehörte seit Oktober 2010 dem Aufsichtsrat an und hatte seit November 2010 das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden inne. Herr Dr. Hudetz wurde im Juni 2013 von der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt und war seit Mai letzten Jahres stellvertretender Vorsitzender des Gremiums. Als neue Aufsichtsratsmitglieder wählte die Hauptversammlung Christian Oecking und Prof. Dr. Louis Velthuis jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst. In der anschließenden konstituierenden Sitzung wählte der Aufsichtsrat Herrn Oecking als seinen Vorsitzenden und Herrn Schrimpf als stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Herr Dr. Schrimpf legte sein Amt zum 30. November 2016 aus persönlichen Gründen nieder. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Dr. Schrimpf für seinen engagierten Einsatz für Intershop. Das Amtsgericht Jena bestellte Herrn Ulrich Prädel mit Wirkung zum 1. Dezember 2016 als neues Mitglied des Aufsichtsrats bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung. In seiner Sitzung im Dezember wählte der Aufsichtsrat Herrn Prädel als seinen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. DANK DES AUFSICHTSRATSWir danken unseren Aktionärinnen und Aktionären für das Vertrauen in Intershop. Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Intershop-Konzerns danken wir für das Engagement und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2016.
Jena, im März 2017 Für den Aufsichtsrat Christian Oecking, Vorsitzender des Aufsichtsrats EntsprechenserklärungERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS GEM. § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG ("Intershop") begrüßen den von der Regierungskommission vorgelegten und zuletzt im Mai 2015 aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2016 weitgehend entsprochen; Abweichungen wurden in der Entsprechenserklärung erläutert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand gaben am 16. Dezember 2016 gemeinschaftlich die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) ab: Die INTERSHOP Communications AG hat seit der Entsprechenserklärung vom 22. Januar 2016 bis zum heutigen Tag den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 ("Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen: a) Der bestehende D&O-Versicherungsschutz sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor (Kodex-Ziffer 3.8), da der Gesellschaft eine solche nicht zu vergleichsweise günstigeren Konditionen angeboten worden ist. Ferner sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten auch ohne Selbstbehalt verantwortungsbewusst ausüben. b) In den Vergütungsberichten wurde und wird die Vorstandsvergütung weiterhin entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches individualisiert und nach fixen und variablen Bestandteilen differenziert ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung von Vergütungsbestandteilen und -aufwand oder die Angabe der insgesamt erreichbaren variablen Vergütung gemäß Kodex-Ziffer 4.2.5 ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht geboten, da die gesetzlichen individualisierten Angaben bereits umfassend Aufschluss über die Vergütungsstruktur und -höhe bieten und die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form - ohne den Kontext der dahinterstehenden Vergütungsregelungen - irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann. c) Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat gemäß Kodex-Ziffer 5.4.1 festgelegt. Der Aufsichtsrat hält die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeit nicht für angemessen, da kein zwingender genereller Zusammenhang zwischen der Amtsdauer und dem Auftreten etwaiger Interessenkonflikte bzw. der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds besteht. Der Aufsichtsrat berücksichtigt die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder bei seinen Wahlvorschlägen im Einzelfall. d) Der Aufsichtsrat hat keine Anzahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von Kodex-Ziffer 5.4.2 festgelegt. Der Aufsichtsrat ist auch vor dem Hintergrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Ansicht, dass die konkrete Festlegung von Zielen die Auswahl von geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern beschränkt. Vielmehr möchte der Aufsichtsrat über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der entsprechenden Situation individuell frei entscheiden. Gegenwärtig sind jedoch alle drei Aufsichtsratsmitglieder unabhängig. Diese Entsprechenserklärung sowie alle bisherigen Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden. |
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