Intershop Communications AG

Jena

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017

Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht

DER INTERSHOP-KONZERN

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Der Intershop-Konzern1 ist ein global ausgerichteter Anbieter integrierter Enterprise-Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums steht die Intershop-Commerce-Software, die 1996 als weltweit erste Standardsoftware für den elektronischen Handel auf den Markt gebracht wurde. Das Geschäftsmodell von Intershop umfasst die Orchestrierung der gesamten Prozesskette im Omni-Channel-Commerce - angefangen bei der Konzeption von Online-Kanälen über die Implementierung der Software-Plattform bis hin zur Koordinierung der Warenauslieferung, dem Fulfillment. Das Geschäft von Intershop gliedert sich in die zwei Hauptgeschäftsbereiche "Produkte" und "Service". Das Produktgeschäft beinhaltet die Lizenzumsätze und die Wartungserlöse. Das Servicegeschäft setzt sich zusammen aus den Umsätzen aus Beratung und Schulung sowie den Full-Service-Erlösen.

1 "Intershop", das "Unternehmen"

Intershop ist unter den konzernunabhängigen Anbietern von Omni-Channel-Commerce-Lösungen im internationalen Vergleich führend. Weltweit setzen über 300 Kunden auf Intershop. Durch die Expertise aus über 25 Jahren Software-Entwicklung für den Internethandel verfügt Intershop über eine außerordentlich leistungsfähige und skalierbare Plattform für den Online-Handel. Die eigene Software wird kontinuierlich verbessert und die Leistungstiefe des Unternehmens über eigene Entwicklungen systematisch erweitert und ergänzt. Zu den Kunden zählen sowohl große Unternehmen wie HP, BMW, Würth und die Deutsche Telekom als auch mittelständische Unternehmen. Intershop ist in Europa, in den USA sowie im asiatisch-pazifischen Raum, dort vorwiegend in Australien, tätig. Der Umsatz mit europäischen Kunden lag im Geschäftsjahr 2017 bei 75 % des Gesamtumsatzes.

Die INTERSHOP Communications AG mit Sitz in Jena ist die Muttergesellschaft des Intershop-Konzerns. Sie hält zum Stichtag 31. Dezember 2017 unmittelbar 100 % der Anteile an der Intershop Communications Inc., San Francisco, USA, der Intershop Communications Australia Pty Ltd., Melbourne, Australien, der Intershop Communications Asia Ltd., Hongkong, China, der Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich, der Intershop Communications Ltd., Romsey, Großbritannien sowie an zwei nicht operativ tätigen ehemaligen Vertriebsgesellschaften. Die INTERSHOP Communications AG hat in Deutschland Zweigniederlassungen in Nürnberg, Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Böblingen sowie in Ilmenau. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Vertriebsvertretungen in den Niederlanden, Italien und Dänemark.

Strategische Ausrichtung und Unternehmensziele

Intershop verfolgt mit dem im Oktober 2016 verabschiedeten Programm "Lighthouse 2020" die beiden strategischen Schwerpunkte Ausbau des Cloud-Geschäfts und Fokussierung im B2B-Markt. Das Unternehmen hat umfangreiche Maßnahmen festgelegt, die schrittweise umgesetzt werden. Ziel der Roadmap ist, in 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 50 Mio. Euro und eine EBIT-Marge von 5 % zu erreichen.

Ausbau des Cloud-Geschäfts: Cloud First ab 2018

Der Ausbau des Cloud-Geschäfts ist eng verbunden mit der 2016 begonnenen Partnerschaft mit Microsoft. Die Zusammenarbeit vereint die hohe Flexibilität der Intershop-Commerce-Plattform mit der Leistungsfähigkeit von Microsofts Cloud-Plattform Azure. Zudem wird die Intershop Commerce Suite in Microsofts All-in-One-Angebot für Geschäftsanwendungen, Dynamics 365, eingebettet. Intershop wird im ersten Quartal 2018 seine neue Commerce-as-a-Service-Komplettlösung (CaaS) vorstellen. Dabei handelt es sich um eine vollumfängliche Standard-Cloud-Lösung, die die leistungsstarken Funktionen der Intershop Commerce Suite mit einer transparenten und nutzungsabhängigen Preisgestaltung kombiniert. Auf einer Microsoft-Azure-Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards gehostet, stellt Intershop den unterbrechungsfreien Betrieb und die zuverlässige Leistung der E-Commerce-Lösung sicher. Darüber hinaus haben Intershops CaaS-Kunden direkten Zugang zu einem Team erfahrener E-Commerce-Spezialisten für Beratung und Support. Gegenüber vorherigen Cloud-Versionen wird nun die Standardisierung in den Mittelpunkt gestellt, was die Wettbewerbsfähigkeit der Lösung deutlich verbessert. Auf Basis dieses neuen Angebots verfolgt Intershop ab 2018 die strategische Leitlinie "Cloud First". Künftig wird sowohl bei Investitionen in Forschung und Entwicklung wie auch im Marketing und Vertrieb der "Cloud First"-Ansatz verfolgt. Solche Lösungen gewinnen am Markt aufgrund ihrer strategischen Vorteile wie Verfügbarkeit, Sicherheit, Flexibilität, automatische Updates und Ressourceneffizienz immer mehr an Akzeptanz. Die Intershop Commerce Suite bietet dabei den Vorteil, dass sie aufgrund der hohen Skalierbarkeit in verschiedenen Lösungsvarianten für alle Umsatz- und Unternehmensgrößen bereitgestellt werden kann, von einer Standard-Cloud- bis hin zu einer hochindividualisierten On-Premises-Installation. Intershop geht dabei mittelfristig von einem deutlich höheren und stabileren Wachstum als mit klassischen Betriebsmodellen aus. Das auf der Partnerschaft mit Microsoft aufbauende CaaS-Angebot ermöglicht Intershop, neue Kunden und Marktsegmente zu adressieren und Unternehmen weitaus umfassender als bisher bei ihrer digitalen Transformation zu beraten und in der Digitalisierung oder Reformierung ihres Vertriebs zu begleiten. Um die Bedeutung dieses neuen Ansatzes zu unterstreichen, wurde im Februar 2018 mit Wirkung zum 9. April 2018 ein zusätzlicher Vorstand bestellt. Markus Klahn wird den Servicebereich verantworten und u. a. den Ausbau der Digitalberatung bei Intershop vorantreiben.

Fokussierung im B2B-Markt: Zielbranche Großhandel

Intershop hat sich in den vergangenen Jahren als einer der technologisch führender Omni-Channel-Lösungsanbieter etabliert. Die Lighthouse-Roadmap zielt darauf ab, der im Vergleich zu großen Wettbewerbern geringeren Sichtbarkeit im Gesamtmarkt durch eine Vertikalisierung in der Kundenansprache zu begegnen. Als gemäß internen und externen Analysen vielversprechendste Branche mit einem beträchtlichen Umsatzpotenzial wurde dabei die Großhandelsbranche identifiziert. Denn der B2B-Großhandel steht vor der großen Herausforderung, seine Absatzkanäle schnell und professionell zu digitalisieren, um sich gegenüber neuen Wettbewerbern und Geschäftsmodellen zu behaupten. Da Intershop bereits über langjährige Erfahrung und prominente B2B-Kunden verfügt, besitzt das Unternehmen einen Know-how-Vorsprung, um in diesem Bereich eine starke Marktposition aufzubauen. Auch technologisch ist die Intershop-Plattform bestens für den Einsatz im B2B-Markt geeignet, was regelmäßig in den Bewertungen renommierter Analystenhäuser bestätigt wird. Intershop investiert dabei verstärkt in zielgruppengerechtes Marketing und Vertrieb. Im Mittelpunkt stand in 2017 der europäische Markt. Hier konnten erste Erfolge bei der Gewinnung von Neukunden aus dem Großhandel erzielt werden. Mittelfristig sollen weitere Märkte und Branchen in die Vertikalisierung einbezogen werden. Für 2018 ist zunächst geplant, die eingeleiteten Maßnahmen fortzuführen und die größere Sichtbarkeit sowie die neu geknüpften Kontakte im Großhandel zu nutzen, um weitere Zielkunden zu gewinnen.

Vertriebsschwerpunkte und Partnernetzwerk

Die Vertriebstätigkeit von Intershop wird sich weiter auf die entwickelten E-Commerce-Märkte in Europa, Nordamerika und Asien konzentrieren, da dort ein hohes Umsatzpotenzial vorhanden ist. Im engeren Fokus stehen die etablierten Intershop-Märkte Deutschland, die Benelux-Staaten, Skandinavien, Frankreich, Großbritannien, Australien und die USA. In diesen Märkten ist Intershop entweder mit einer eigenen Gesellschaft vor Ort oder verfügt über flexible Vertriebseinheiten und ein entsprechendes Partnernetzwerk. Im Zuge der Cloud-Fokussierung steht die Erschließung neuer Partner in diesem Bereich im Mittelpunkt der Partnerstrategie. Der Kernnutzen des Partnernetzwerks liegt in einer optimierten Kundenansprache sowie einer erhöhten Skalierung im Bereich des Vertriebs. Die Zusammenarbeit mit Partnern verbindet Know-how und Erfahrung von Intershop mit dem spezifischen Wissen der Unternehmen im Partnernetzwerk. Neben der Bereitstellung der entsprechenden Shop-Software-Lösungen unterstützt Intershop zudem seine Partner in der qualitativ hochwertigen Umsetzung ihrer Shops.

Steuerungssystem

Die Steigerung der Umsatzerlöse und damit die Gewinnung weiterer Marktanteile in einem wettbewerbsintensiven, dynamischen Markt sind das oberste Ziel des Intershop-Konzerns. Aus diesem Grund wird auf allen Managementebenen beobachtet, wie sich die Umsätze über den Zeitverlauf entwickeln. Die Umsatzentwicklung wird gleichzeitig als Frühindikator für die Liquiditätsentwicklung genutzt, da infolge von rückläufigen oder steigenden Umsätzen die liquiden Mittel sinken oder steigen. Somit kann frühzeitig durch Gegenmaßnahmen, zum Beispiel durch Kostenanpassungen, die Liquiditätsentwicklung gesteuert werden. Zur Steuerung der Profitabilität sind die wichtigsten Kennzahlen das Bruttoergebnis (Gesamtumsatz abzüglich Umsatzkosten) und die dazugehörige Bruttomarge (Bruttoergebnis im Verhältnis zum Umsatz), die das Unternehmen nachhaltig zu steigern beabsichtigt, um einen höheren Deckungsbeitrag zu erwirtschaften. Darüber hinaus zählt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) zu den wichtigen Erfolgskennzahlen. Das Steuerungssystem ist unverändert zum Vorjahr.

Forschung und Entwicklung

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit (F&E) von Intershop konzentriert sich auf die stetige Weiterentwicklung der Intershop-Commerce-Plattform. Innerhalb der bestehenden Produktzyklen werden kontinuierlich technische Updates sowie innovative Funktionen und Erweiterungen bereitgestellt. Zudem werden regelmäßig große Plattform-Releases entwickelt, die wesentliche Funktionserweiterungen beinhalten. Intershop verfügt über ein leistungsfähiges und erfahrenes Entwicklerteam. Im Zuge des Ausbaus der Partnerschaft mit Microsoft konzentrierten sich im Geschäftsjahr 2017 die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) auf die fortschreitende enge Verzahnung des Cloud-Angebots mit den Microsoft-Lösungen und den damit verbundenen Systemen, um sogenannte End-to-End-Lösungen als Basis für digitale Transformationen anbieten zu können. Ziel ist es, das Zusammenspiel aller Bestandteile des neuen Angebots zu perfektionieren und die Einrichtungskosten neuer Shops durch die Schaffung von Standardintegrationen zu reduzieren. Zudem wird insgesamt eine Erhöhung der Effizienz durch eine "Out of the box"-Verfügbarkeit von Features und Tools angestrebt.

Darüber hinaus arbeitet Intershop kontinuierlich an der Weiterentwicklung seiner Omnichannel-Commerce-Plattform, auf der alle Betriebsmodelle aufsetzen. Zuletzt wurden im Juli 2017 neue Versionen des Intershop Commerce Managements (ICM) und des Intershop Order Managements (IOM) veröffentlicht. Die neuen Funktionen und Verbesserungen reichen von neuen B2B-Features über neue Werkzeuge für Entwickler bis hin zu umfassenden Performance-Verbesserungen. Ein wichtiger Baustein der Entwicklungsarbeit von Intershop ist auch die langjährige Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik der Friedrich-Schiller-Universität (FSU). Zahlreiche Projekte konnten bereits erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Die F&E-Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr 2017 unter Berücksichtigung der Aktivierung von Softwareentwicklungskosten um 14 % auf 5,1 Mio. Euro. Das entspricht einem Anteil von 14 % am Umsatz (2016: 17 %). Der Rückgang resultiert aus gesunkenen Personalaufwendungen, da sich die Mitarbeiteranzahl leicht verringerte. Ohne Berücksichtigung der Aktivierung sanken die F&E-Ausgaben im Geschäftsjahr 2017 um 14 % auf insgesamt 7,3 Mio. Euro (2016: 8,3 Mio. Euro).

DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Gesamtwirtschaft und Branche

Die globale Wirtschaft hat sich nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einem Wachstum von 3,7 % in 2017 positiv entwickelt. Die Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft, die Schwellen- und Entwicklungsländer, erhöhten ihre Wirtschaftsleistung im abgelaufenen Jahr demnach um 4,7 %. Auch in den Industriestaaten war mit 2,3 % ein stärkeres Wachstum als in den Vorjahren zu verzeichnen. Dazu trug maßgeblich die anhaltende Konjunkturerholung im Euroraum bei, darunter die wichtigsten Zielmärkte von Intershop. Hier wurde ein Zuwachs von 2,4 % verbucht. Die US-Wirtschaft legte in 2017 um 2,3 % zu. In Deutschland lag nach IWF-Angaben das Wirtschaftswachstum sogar bei 2,5 %.

Der globale E-Commerce-Markt ist weiterhin von dynamischen Wachstumsraten geprägt. Nach Schätzungen des Marktforschungsunternehmens eMarketer betrug in 2017 der Anstieg der weltweiten B2C-E-Commerce-Umsätze 23,2 %. Auch in Westeuropa erhöhten sich die B2C-Onlineumsätze auf Basis einer fortgeschrittenen Marktreife mit 12,2 % erneut zweistellig. In den USA betrug das Wachstum nach Schätzungen von eMarketer rund 15,8 %. In Deutschland betrug das Wachstum nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e. V. (bevh) rund 10,9 %.

Die zunehmende Digitalisierung unterschiedlichster Unternehmensbereiche und Branchen und die wachsende Akzeptanz von cloudbasierten Unternehmensanwendungen sorgen für hohe Dynamik im IT-Sektor. Vor allem der weltweite Enterprise-Software-Markt wächst weiterhin deutlich. Nach Angaben des IT-Analysehauses Gartner war hier in 2017 ein Anstieg der Ausgaben um 8,9 % zu verzeichnen. Im Markt für IT-Services betrug das Wachstum schätzungsweise 4,3 %. Die deutsche Softwarebranche bleibt ebenfalls auf Wachstumskurs. Der deutsche Branchenverband Bitkom rechnet hier mit einem Zuwachs um 6,3 %. Der Markt für IT-Services wuchs gemäß der Bitkom-Prognose um 2,3 %.

Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2017

Die Geschäftsentwicklung des Intershop-Konzerns verbesserte sich in 2017 deutlich gegenüber dem Vorjahr. Erstmals seit 2013 verzeichnete das Unternehmen wieder ein Umsatzwachstum. Dabei erzielte Intershop in allen Quartalen des Geschäftsjahres ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT).

Gezielte Vertriebs- und Marketingmaßnahmen zur Umsetzung der Fokussierung auf Cloud und Großhandel

Im Mittelpunkt der "Lighthouse 2020"-Roadmap, die Intershop im Herbst 2016 verabschiedet hatte, stehen der Ausbau des Cloud-Angebots und die Fokussierung auf Kunden aus der Großhandelsbranche. Um in diesen beiden zukunftsträchtigen Bereichen schnellstmöglich eine hohe Sichtbarkeit und Markenbekanntheit zu erreichen und ein maßgebliches Wachstum zu erzielen, wurde in 2017 verstärkt in Marketing und Vertrieb investiert. Ablesbar wird die gesteigerte Aktivität an einer Vielzahl neuer fachspezifischer Materialien, Seminare, Messebesuche und eigener Events, darunter auch gemeinsame Maßnahmen und Veranstaltungen mit dem neuen Partner Microsoft.

Zum 25-jährigen Firmenjubiläum veranstaltete Intershop eine bestens besuchte Kunden- und Partnerkonferenz in Jena. Durch die verstärkten Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten hat die Sichtbarkeit von Intershop in den Zielmärkten spürbar zugenommen. So verzeichnete das Unternehmen in 2017 deutlich mehr Neukunden als im Vorjahr. Knapp die Hälfte davon ist dem Marktsegment des Großhandels zuzurechnen.

Vielzahl von Bestands- und Neukunden setzt auf Intershop Commerce Suite

Zu den im Berichtszeitraum gewonnenen Neukunden gehören die Intergastro Handels GmbH & Co. KG, einer der führenden Großhändler für Catering-Bedarf, der niederländische Mischkonzern Imbema, das Familienunternehmen Gebrüder Limmert AG, einer der erfolgreichsten Elektrotechnik-Großhändler Österreichs, sowie das weltweit tätige Risikomanagement-Unternehmen SAI Global. Auch das deutsche Start-Up-Unternehmen repay.me entschied sich für die Intershop-Plattform als Basis für seinen neuen globalen C2C-Marktplatz. Der Neukunde BRITA, international führendes Unternehmen in der Trinkwasseroptimierung, setzte bei seiner Entscheidung, auf die Intershop Commerce Suite zu migrieren, auf eine Kombination mit Microsoft Azure, um die Internationalisierungsstrategie der Gruppe voranzutreiben. Darüber hinaus konnte Intershop eine Vielzahl von Plattform-Upgrades bei Bestandskunden verzeichnen. Dazu gehörte der langjährige Kunde Lechler GmbH, der auf die neueste Intershop-Version migrierte. Mister Spex, Europas größter Online-Optiker, erweiterte seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Intershop durch das Roll-out der neuesten Intershop Commerce Suite auf neun europäische Web-Shops. Miele, weltweit führender Hersteller hochwertiger Haushalts- und Gewerbegeräte, baute in 2017 seine Online-Präsenz sogar in 18 zusätzlichen Märkten mit Intershop aus. Dabei setzt Miele auf die neueste Cloud-Version der Intershop Commerce Suite, aufbauend auf Microsoft Azure. Auch der deutsche Möbelbeschlagspezialist Häfele stellte in 2017 seine globale B2B-Commerce-Plattform auf die neueste Version der Commerce Suite um. Realisiert wurde diese Migration durch den langjährigen Intershop-Partner diconium.

Mit dem Cloud- und Branchen-Fokus ist außerdem eine Erweiterung der Business- und Technologie-Partnerlandschaft um entsprechende Spezialisten verbunden. So wurde im ersten Quartal 2017 die Partnerschaft mit MAC IT-Solutions GmbH ausgebaut. Mitte Juli wurde der Ausbau der Partnerschaft mit der Blue-Zone AG bekanntgegeben, die das Leistungsspektrum der Intershop-Lösung um eine umfangreiche mobile Lösung zur Automatisierung und Beschleunigung von Vertriebsprozessen erweitert.

Intershop Commerce Suite unter den führenden B2B-/B2C-Plattformen - bestes B2B-Angebot für mittelgroße Unternehmen

In 2017 konnte Intershop erneut mehrere positive Bewertungen durch Branchenanalysten verzeichnen. Im März 2017 war Intershop in den "Forrester Wave"-Studien des renommierten IT-Analystenhauses Forrester Research zum wiederholten Mal als führender Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen eingestuft worden, sowohl für den Einsatz im B2B- als auch im B2C-Sektor. Anfang Juni kürte das internationale Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Quadrant Knowledge Solutions Intershop als Unternehmen des Jahres 2017 auf dem Weltmarkt digitaler Commerce-Plattformen. Auch in der im September veröffentlichten Forrester-Branchenanalyse "B2B Commerce Suites for Midsize Organizations, Q3 2017" erzielte Intershop eine sehr gute Bewertung. So erhielt das Unternehmen unter allen Teilnehmern in den Kategorien "Aktuelles Angebot" und "Commerce Management" die Bestnote. In der Analyse wurde die Fähigkeit der elf führenden Anbieter von B2B-Commerce-Lösungen im Mittelstand bewertet, für Unternehmen geeignete Funktionalitäten zu geringeren Gesamtinvestitionskosten und schnelleren Produkteinführungszeiten anzubieten.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Tatsächliche Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen im Vergleich zur ursprünglichen Prognose

Die Geschäftsentwicklung in 2017 verlief zufriedenstellend. Die ursprünglich prognostizierten Umsatz- und Ergebnisziele wurden erreicht. Im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 hatte der Vorstand für 2017 einen leichten Anstieg der Konzernumsätze bei einem leichten Anstieg von Bruttoergebnis und Bruttomarge in Aussicht gestellt. Zudem wurde ein ausgeglichenes operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert. Insgesamt erreichte Intershop im Berichtszeitraum ein Umsatzplus von 5 %, bei einer Steigerung des Bruttoergebnisses um 12 % und der Bruttomarge um drei Prozentpunkte. Vor Steuern und Zinsen wurde ein operatives Ergebnis von 0,4 Mio. Euro erreicht. In den folgenden Abschnitten wird die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage detailliert dargestellt.

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2017 erzielte Intershop Umsatzerlöse von 35,8 Mio. Euro, eine Steigerung um 5 % gegenüber den Vorjahreserlösen von 34,2 Mio. Euro. Damit verzeichnete das Unternehmen erstmals seit 2013 wieder steigende Umsatzerlöse. Maßgeblich für das Wachstum waren die gute Entwicklung der Lizenzerlöse sowie die deutlich gestiegenen Full-Service-Erlöse. Insgesamt legten die Produktumsätze im Berichtszeitraum um 3 % auf 14,1 Mio. Euro zu. Die dazugehörigen Lizenzerlöse erhöhten sich um 8 % auf 6,1 Mio. Euro. Knapp ein Drittel der Umsätze wurde mit Neukunden erzielt. Hinzu kommt ein hoher Auftragseingang bei den Cloud-Lizenzen im zweiten Halbjahr 2017. Da eine Cloud-Lizenz mehrere Jahre nutzbar ist, führen die monatlich verbuchten Erlöse zu entsprechenden kontinuierlichen Erträgen in den Folgequartalen. Dadurch wird mittelfristig die Planungssicherheit bei den Produktumsätzen verbessert. Die Wartungserlöse verblieben mit 8,0 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Der Anteil der Produktumsätze an den Gesamtumsätzen sank leicht gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 39 % (2016: 40 %).

Bei den Serviceumsätzen konnte ein Zuwachs um 6 % auf 21,7 Mio. Euro verzeichnet werden. Zudem erzielte Intershop im Jahresverlauf einen kontinuierlichen Anstieg der Serviceumsätze von Quartal zu Quartal. Die in den Serviceumsätzen enthaltenen Beratungs- und Schulungsumsätze verringerten sich zwar leicht um 3 % auf 15,4 Mio. Euro, bleiben aber mit 43 % der Gesamtumsätze größter Umsatzträger von Intershop. Gleichzeitig stiegen die Full-Service-Erlöse deutlich um 37 % auf 6,3 Mio. Euro. Verantwortlich für den Anstieg war die gute Neukundenentwicklung in diesem Geschäftsbereich. Der Anteil der Serviceumsätze an den Gesamtumsätzen stieg leicht auf 61 % (Vorjahr: 60 %).

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse:

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in TEUR 2017 2016 Veränderung
Produktumsätze 14.129 13.669 3 %
Lizenzen 6.108 5.657 8 %
Wartung 8.021 8.012 0 %
Serviceumsätze 21.678 20.519 6 %
Beratung/Schulung 15.403 15.934 -3 %
Full Service 6.275 4.585 37 %
Gesamtumsatzerlöse 35.807 34.188 5 %

Die wichtigste Geschäftsregion von Intershop ist der europäische Markt. Hier stiegen die Erlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr um 7 % auf 26,8 Mio. Euro (Vorjahr: 25,2 Mio. Euro), wodurch sich der Erlösanteil leicht von 74 % auf 75 % erhöhte. Die Geschäfte in den USA entwickelten sich ebenfalls positiv, ablesbar an einem Anstieg der Umsatzerlöse um 16 % auf 3,7 Mio. Euro. Der US-Erlösanteil stieg auf 10 % (2016: 9 %). In der Region Asien-Pazifik sanken die Erlöse um 10 % auf 5,3 Mio. Euro, da mehrere Beratungsaufträge Anfang 2017 beendet wurden und neue Projekte erst im Jahresverlauf starteten. Der Umsatzanteil der Region Asien-Pazifik betrug 15 % (Vorjahr: 17 %).

Die handelsrechtlichen Umsatzerlöse der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft erhöhten sich um 5 % auf 27,2 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert aus den gestiegenen Serviceerlösen mit 9 % auf 15,5 Mio. Euro. Die Produkterlöse lagen mit 11,7 Mio. Euro auf Vorjahresniveau.

Ergebnisentwicklung

In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Konzernergebnis-Kennzahlen dargestellt:

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in TEUR 2017 2016
Umsatz 35.807 34.188
Kosten 35.394 36.570
EBIT 413 -2.382
EBIT-Marge 1 % -7 %
EBITDA 2.833 113
EBITDA-Marge 8 % 0 %
Konzernjahresergebnis -664 -2.988

Intershop verzeichnete im Geschäftsjahr 2017 eine positive Ergebnisentwicklung im Konzern. Das Unternehmen steigerte sein Bruttoergebnis vom Umsatz um 12 % auf 17,6 Mio. Euro (2016: 15,7 Mio. Euro). Die Bruttomarge stieg um drei Prozentpunkte auf 49 % (2016: 46 %). Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge sanken um 5 % auf 17,2 Mio. Euro. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die betrieblichen Aufwendungen des Vorjahres (18,1 Mio. Euro) durch Sonderaufwendungen im vierten Quartal 2016 für Umstrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 1,0 Mio. Euro zur Umsetzung der "Lighthouse 2020"-Strategie belastet gewesen waren. Abzüglich dieser Sonderaufwendungen lagen die betrieblichen Aufwendungen und Erträge in 2017 auf Vorjahresniveau. Um zusätzliche Investitionen zur Umsetzung des Cloud- und Branchen-Fokus tätigen zu können, ohne die Gesamtkosten zu erhöhen, wurden Kostenreduktionen in administrativen Funktionen in allen Bereichen vorgenommen. In der Folge sanken die Verwaltungskosten im Berichtszeitraum um 4 % auf 3,7 Mio. Euro. Die Kosten für Forschung und Entwicklung verringerten sich um 14 % auf 5,1 Mio. Euro. Im Bereich Marketing und Vertrieb stiegen die Kosten um 13 % auf 8,3 Mio. Euro. Die Betriebskostenquote betrug 48 % (2016 vor Sonderaufwendungen: 50 %). Die Gesamtkosten (Umsatzkosten und betriebliche Aufwendungen/Erträge) reduzierten sich um 3 % auf 35,4 Mio. Euro.

Insgesamt erwirtschafte Intershop im abgelaufenen Geschäftsjahr ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: -2,4 Mio. Euro), die EBIT-Marge lag bei 1 % (Vorjahr: -7 %). Nachdem Intershop bereits das vierte Quartal 2016 vor Umstrukturierungskosten positiv abgeschlossen hatte, war das operative Ergebnis in 2017 in der Quartalsbetrachtung durchgehend leicht positiv. Daran wird deutlich, dass die im Zuge der "Lighthouse 2020"-Roadmap durchgeführten Umstrukturierungen eine gute Grundlage bilden, um Marktpotenziale im Cloud-Geschäft und im Großhandel zu nutzen und profitabel zu wachsen. Das operative Ergebnis vor Abzug der Abschreibungen (EBITDA) stieg deutlich von 0,1 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum auf 2,8 Mio. Euro. Die EBITDA-Marge betrug 8 % (Vorjahr: 0 %). Die Abschreibungen sanken um 3 % auf 2,4 Mio. Euro. Das Finanzergebnis lag mit -0,3 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag erhöhten sich auf 0,7 Mio. Euro im Vergleich zu 0,3 Mio. Euro in 2016, im Wesentlichen durch Steuern aus Vorjahren durch Feststellungen der Betriebsprüfung sowie durch die Verringerung aktiver latenter Steuern. Daraus folgt ein Konzernjahresergebnis nach Steuern von -0,7 Mio. Euro und ein Ergebnis je Aktie von -0,02 Euro (2016: -3,0 Mio. Euro; -0,09 Euro).

Die INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft reduzierte den handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag auf 0,6 Mio. Euro von 1,5 Mio. Euro im Vorjahr. Hauptursache waren gestiegene Umsätze sowie gesunkene Aufwendungen. Der Personalaufwand sank um 1,8 Mio. Euro auf 18,1 Mio. Euro durch weniger Mitarbeiter; zudem waren im Vorjahr Kosten für Umstrukturierungen enthalten (0,6 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 2 % auf 9,1 Mio. Euro. Abzüglich der im Vorjahr enthaltenen Kosten für Umstrukturierung von 0,3 Mio. Euro erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1 %, was im Wesentlichen aus den höheren Marketingausgaben resultiert. Die bezogenen Leistungen stiegen von 2,1 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro. Die Abschreibungen erhöhten sich von 0,4 Mio. Euro auf 1,0 Mio. Euro aufgrund Abschreibungen auf den erstmals in 2016 aktivierten Eigenleistungen auf selbst erstellte Software. Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die die Aktivierung der Softwareentwicklungskosten umfasst, sanken um 12 % auf 2,0 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von 1,2 Mio. Euro auf 0,8 Mio. Euro wegen geringerer Rückstellungsauflösungen. Die sonstigen Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. Euro resultierten im Wesentlichen aus verbundenen Unternehmen. Die Zinsaufwendungen von 0,3 Mio. Euro umfassen Zinsen aus dem in 2015 aufgenommenen Bankdarlehen sowie aus Steuernachzahlungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen 0,2 Mio. Euro und betreffen Steuern aus Vorjahren aus Feststellungen der Betriebsprüfung.

Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

Zum 31. Dezember 2017 betrug die Bilanzsumme des Intershop-Konzerns 25,0 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang von 8 % gegenüber dem Vorjahresstichtag. Auf der Aktivseite reduzierten sich die langfristigen Vermögenswerte um 3 % auf 10,2 Mio. Euro. Dabei erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte geringfügig von 8,8 Mio. Euro auf 8,9 Mio. Euro. Die latenten Steuern verringerten sich von 1,1 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro. Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um 11 % auf 14,8 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den Rückgang der liquiden Mittel um 1,9 Mio. Euro auf 8,9 Mio. Euro. Davon betreffen 1,0 Mio. Euro die planmäßige Tilgung eines in 2015 aufgenommenen Darlehens. Auf der Passivseite sank das Eigenkapital aufgrund des negativen Ergebnisses nach Steuern um 4,5 % auf 15,3 Mio. Euro. Die langfristigen Schulden reduzierten sich im Wesentlichen durch die Kredittilgung von 3,1 Mio. Euro auf 2,0 Mio. Euro. Zudem sanken die kurzfristigen Schulden um 3 % auf 7,7 Mio. Euro, hauptsächlich durch verringerte Rückstellungen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 59 % auf 61 % zum 31. Dezember 2017.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 1,7 Mio. Euro nach -0,9 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, was im Wesentlichen auf das verbesserte Ergebnis vor Steuern zurückzuführen ist. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug 2,6 Mio. Euro und lag damit leicht über dem Vorjahreswert von 2,4 Mio. Euro. Die darin enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte waren mit 2,2 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag per Saldo bei 1,0 Mio. Euro durch die Kredittilgung. Insgesamt nahmen die liquiden Mittel gegenüber dem Jahresende 2016 um 18 % auf 8,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 ab. Insgesamt zeigt Intershop damit weiterhin eine solide Vermögens- und Finanzlage.

Die Bilanzsumme der Einzelgesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss betrug 28,6 Mio. Euro, ein leichter Rückgang von 1 % gegenüber dem Vorjahr (2016: 29,0 Mio. Euro). Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 13 % auf 13,5 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den Zugang bei der selbst erstellten Software (2017: 3,7 Mio. Euro; 2016: 2,2 Mio. Euro). Das Umlaufvermögen sank um 12 % auf 14,7 Mio. Euro, was primär auf die Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie den Rückgang der liquiden Mittel zurückzuführen ist. Die flüssigen Mittel verringerten sich von 8,1 Mio. Euro auf 6,6 Mio. Euro, insbesondere durch die planmäßige Tilgung des Darlehens in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Das Eigenkapital reduzierte sich um 3 % auf 17,0 Mio. Euro durch den leicht erhöhten Bilanzverlust. Die Rückstellungen sanken um 18 % auf 2,2 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten stiegen um 13 % auf 8,2 Mio. Euro. Dabei erhöhten sich die erhaltenen Anzahlungen auf 2,6 Mio. Euro von 1,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken von 3,8 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro.

Personal

Intershop beschäftigte zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 weltweit insgesamt 338 Mitarbeiter und damit 17 Vollzeitarbeitskräfte weniger als zum Vorjahresstichtag. Die Reduzierung ist unter anderem in der Umsetzung des im Oktober 2016 verabschiedeten Strategieprogramms "Lighthouse 2020" begründet, das auch mit Personalanpassungen verbunden war.

Intershop setzt im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter auf Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Lehrstühlen anerkannter Hochschulen, um sich talentierte Nachwuchskräfte zu sichern. Der Anteil der Hochschulabsolventen an der Gesamtbelegschaft ist mit 83 % überdurchschnittlich hoch. Nach einer Erhebung von Focus Money in Zusammenarbeit mit der Faktenkontor GmbH ist Intershop einer der aussichtsreichsten Arbeitgeber Deutschlands. Die im September 2017 veröffentlichte "Deutschland Test"-Studie zu Karrierechancen für Ingenieure untersuchte die nach Mitarbeiterzahl rund 10.000 größten Unternehmen mit Sitz in Deutschland hinsichtlich der drei Aspekte Arbeitsatmosphäre, Innovationskraft und Arbeitsplatzattraktivität.

Unter den mehr als 4.200 Unternehmen, die speziell Ingenieuren fachbezogene Karrieren bieten, erhielten 412 Unternehmen die Auszeichnung "Top-Karrierechancen für Ingenieure". Intershop belegte unter den IT- und Kommunikationsdienstleistern dabei Platz sechs.

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen:

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Mitarbeiter nach Bereichen* 31.12.2017 31.12.2016
Technische Abteilungen (Servicebereiche und F&E-Bereich) 251 268
Vertrieb und Marketing 49 45
Allgemeine Verwaltung 38 42
  338 355

* auf Basis Vollzeitkräfte inklusive Studenten und Auszubildende

Die Zahl der Beschäftigten in den europäischen Niederlassungen betrug zum Bilanzstichtag 291 Mitarbeiter. Der Anteil an der Gesamtbelegschaft lag bei 86 %. Im Vorjahreszeitraum waren es mit 309 Mitarbeitern noch 87 % gewesen. Auf die Niederlassung in San Francisco, USA, entfielen mit 18 Beschäftigten rund 5 % der Belegschaft (Vorjahr: 15 Mitarbeiter, 4 %). Die Zahl der Beschäftigten in der asiatisch-pazifischen Region sank von 31 auf 29 Mitarbeiter, der Anteil der Beschäftigten lag wie im Vorjahr bei 8 %.

Die AG als Einzelgesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag 286 Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 305 Mitarbeiter).

Vorstand und Aufsichtsrat

Auf der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 wurden die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Christian Oecking, Ulrich Prädel und Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis mit großer Mehrheit bestätigt. Auf der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Christian Oecking erneut zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Sein Stellvertreter ist Ulrich Prädel.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütung Vorstand

Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Bestandteile sind das Festgehalt sowie Nebenleistungen wie geldwerter Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen und werden monatlich ausgezahlt. Die variable, jährlich wiederkehrende Vergütung ist im Grundsatz an unterschiedliche jährliche qualitative und quantitative sowie mehrjährige quantitative Ziele gebunden, deren Bemessung in Abhängigkeit vom Grad der Zielerreichung erfolgt. Etwa ein Drittel der Gesamtvergütung ist variabel. Bei der variablen Vergütung hängen 55 % der Vergütung von der Erreichung langfristiger und 45 % von der Erreichung kurzfristiger Ziele ab. Bemessungsgrundlagen für die quantitativen Ziele sind das Konzern-EBIT, Umsatz sowie der Aktienkurs. Qualitative Ziele beziehen sich auf strategische Vorgaben.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf 736 TEUR (2016: 534 TEUR), davon entfielen 496 TEUR (2016: 510 TEUR) auf die feste Vergütung und 240 TEUR (2016: 24 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen 460 TEUR Festgehalt und 36 TEUR Nebenleistungen (2016: 460 TEUR Festgehalt, 50 TEUR Nebenleistungen). Die variable Vergütung 2017 beinhaltet einen Turnaround Bonus in Höhe von 50 TEUR für jedes Vorstandsmitglied als Sondertantieme durch Beschluss des Aufsichtsrats.

Die Bezüge teilen sich wie folgt auf die Vorstandsmitglieder auf:

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Feste Vergütung Variable Vergütung Gesamtbezüge
in TEUR 2017 2016 2017 2016 2017 2016
Dr. Jochen Wiechen 266 268 132 24 398 292
Axel Köhler 230 242 108 0 338 242
  496 510 240 24 736 534

Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Im Fall einer Umwandlung des Unternehmens (Verschmelzung, Aufspaltung oder Formwechsel) enden die Vorstandsmandate. Der Vorstand erhält dann als Entschädigung eine Abfindung von zwölf Monatsgehältern; ist die Restlaufzeit des Vorstandsvertrages kleiner als ein Jahr, verringert sich die Abfindung entsprechend. Mit den Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, das eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für ein Jahr vorsieht. Die Entschädigung umfasst 75 % der zuletzt bezogenen (Grund-)Vergütung ausschließlich Nebenleistungen. Die Entschädigungszahlung entfällt, wenn Intershop auf das Wettbewerbsverbot innerhalb einer bestimmten Frist verzichtet. Die Vorstandsverträge beinhalten im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechsmonatige Fortzahlung der festen Grundbezüge bis maximal zum Ende der Laufzeit der Verträge. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die feste monatliche Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für die sechs folgenden Monate. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Die Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten, die im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind.

Vergütung Aufsichtsrat

Die Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet fixe und variable Bestandteile. Die fixe Vergütung besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12.500 Euro pro Jahr sowie einem Sitzungsgeld von 2.500 Euro pro Sitzung bzw. in Höhe von 500 Euro, sofern anstelle einer Sitzung eine Telefonkonferenz abgehalten wird. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern das im gebilligten Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr positiv war und festgelegte quantitative Ziele erreicht wurden: 5.000 Euro werden jeweils gewährt, wenn a) das Vorjahres-EBIT erreicht wird, b) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gesteigert wurde, c) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 % gesteigert wurde sowie d) bei einer Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 %. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich ergebenden fixen und variablen Vergütung. Gehören Aufsichtsratsmitglieder nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Auslagen werden von der Gesellschaft ersetzt.

Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtvergütung in Höhe von 200 TEUR (2016: 136 TEUR) zu, davon entfielen 140 TEUR (2016: 136 TEUR) auf die fixe Vergütung und 60 TEUR (2016: 0 TEUR) auf den erfolgsabhängigen variablen Anteil. Die fixe Vergütung setzt sich aus 50 TEUR (2016: 50 TEUR) Festvergütung und 90 TEUR (2016: 86 TEUR) Sitzungsgeldern zusammen.

Der Vergütungsanspruch teilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder auf:

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Fixe Vergütung Variable Vergütung Gesamtbezüge
in TEUR 2017 2016 2017 2016 2017 2016
Christian Oecking 70 39 30 0 100 39
Ulrich Prädel 35 4 15 0 50 4
Univ.-Prof Dr. Louis Velthuis 35 19 15 0 50 19
In 2016 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder - 74 - 0 - 74
  140 136 60 0 200 136

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Risikomanagementsystem

Intershop agiert in einem dynamischen Markt, der von kontinuierlichen Veränderungen und damit behafteten Umfeldrisiken unterschiedlicher Natur geprägt ist, was Planungen erschwert und Prognoseabweichungen entstehen lässt. Gleichzeitig unterliegt die Gesellschaft Risiken, die aus der Geschäftspolitik, der Struktur des Unternehmens oder der Organisation der internen Prozesse heraus entstehen und die Ziele des Unternehmens gefährden können. Intershop bekennt sich zum Schutz des Eigentums der Aktionäre und zur Existenzsicherung als Grundlage seiner unternehmerischen Tätigkeit. Zur frühzeitigen Erkennung unbekannter Risiken (Frühwarnfunktion) sowie zur Steuerung der Risiken hat der Vorstand eine Risikopolitik verabschiedet, in der die Methoden und Prozesse des unternehmensweiten Risikomanagements beschrieben und festgelegt wurden. Dazu wurde ein Risikohandbuch mit der Beschreibung des Risikomanagementsystems erstellt, welches regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems wird Intershop von spezialisierten externen Beratern unterstützt. Risiken sind in der Risikopolitik als die Möglichkeit definiert, von geplanten Zielen abzuweichen, und umfassen sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken). Im Fokus des Risikomanagementsystems stehen besonders gravierende mögliche negative Abweichungen, die die Unternehmensentwicklung beeinflussen und das Eigenkapital und die Liquidität stark belasten können. Der Vorstand hat einen Risikomanager ernannt, der ihn quartalsweise über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Die weitere Ausgestaltung der Risikomanagementorganisation ist dezentral. Die Bereichsleiter der einzelnen Unternehmensbereiche sind für die Identifizierung und Bewältigung der Risiken ihrer Bereiche verantwortlich. Im Falle von bedeutenden und insbesondere bestandsgefährdenden Risiken sind die Bereichsleiter verpflichtet, den Vorstand sofort und umfassend zu informieren. Flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege und eine offene Kommunikationskultur stellen sicher, dass auch darüber hinaus wichtige Risikoinformationen umgehend an den Vorstand gelangen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens einmal im Quartal, in der Regel aber häufiger, über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert.

Der operative Prozess des Risikomanagements umfasst die Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikoaggregation und Risikobewältigung. Dabei werden strategische, operative und finanzielle Risiken unterschieden. Zu den strategischen Risiken zählen Umfeld- und Branchenrisiken sowie unternehmensstrategische Risiken. Als operative Risiken werden leistungswirtschaftliche, informationstechnische Risiken und Personalrisiken betrachtet. Hinzu kommen finanzielle (finanzwirtschaftliche) und sonstige Risiken.

Zur Risikoidentifikation erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung des Umfelds in Bezug auf definierte Risikofelder und Risiken durch Risikoeigner (in der Regel die Intershop-Bereichsleiter), denen klar abgegrenzte Unternehmensbereiche und alle daraus entstandenen möglichen Risiken operativ zugeordnet sind. Zusätzlich wird eine jährliche Risikoinventur mit quartalsweiser Aktualisierung durchgeführt, in deren Rahmen die Relevanzskala und die Risikoeigner festgelegt, bereits identifizierte Risiken überprüft sowie neue Risiken erfasst werden. Zusätzlich findet eine Abweichungsanalyse des Controllings zur Identifikation von Planabweichungen statt. Dazu wird auf die Finanzbuchhaltungs- und Controlling-Software von SAP sowie die Konsolidierungs- und Controlling-Software von LucaNet zurückgegriffen. Wenn möglich oder sinnvoll, werden alle Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet und einer Relevanzklasse zugeordnet. Die Relevanzklasse 1 kennzeichnet dabei unwesentliche Risiken, die Relevanzklasse 2 spürbare, die Relevanzklasse 3 starke, die Relevanzklasse 4 erhebliche sowie die Relevanzklasse 5 bestandsgefährdende Risiken. Der Umfang des Gesamtrisikos von Intershop wird durch eine Risikoaggregation bestimmt. Dafür wird die Software Strategie-Navigator verwendet. Intershop wendet zur Risikobewältigung je nach Stadium Maßnahmen an, die die Eintrittswahrscheinlichkeiten senken oder die Schadenshöhe vermindern.

Intershop hat im Zuge der Risikoinventuren in allen Bereichen des Unternehmens Risiken identifiziert, die die Entwicklung des Unternehmens beeinflussen können.

Umfeldrisiken und Branchenrisiken

Intershop agiert als einer der führenden Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce in einem sehr dynamischen Markt. Dieser Markt ist kontinuierlichen Veränderungen unterworfen, etwa durch technologischen Fortschritt, Veränderungen in der IT-Landschaft von Unternehmen, die Konsolidierung der Anbieterlandschaft oder neue Strategien oder Verhaltensmuster von Akteuren im Online-Handel. Prinzipiell besteht das Risiko, dass Intershop Produkte und Dienstleistungen anbietet, die nicht den Kundenbedürfnissen und Markterwartungen entsprechen, sowie dass neue Technologien den heutigen Internethandel stark verändern oder sogar ersetzen. Gelingt es nicht, die Zielmärkte adäquat zu beobachten, die Mitbewerber einzuschätzen und neue innovative Produkt- und Lösungsstrategien anzubieten, kann dies zu einer zukünftigen negativen Umsatzentwicklung führen, weil Kunden zu Wettbewerbern wechseln und die Neukundengewinnung erschwert wird. Intershop begegnet diesem Risiko durch eine ständige Marktbeobachtung und Analyse der Kundenbedürfnisse in Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Marktanalysten. So fließt in die neuen Produktversionen regelmäßig das Kunden- und Partner-Feedback mit ein. Zudem gibt es Gespräche mit Industrieanalysten wie Forrester. Im März 2017 war Intershop in den "Forrester Wave"-Studien zum wiederholten Mal als führender Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen eingestuft worden, sowohl für den Einsatz im B2B- als auch im B2C-Sektor. Auch in der im September veröffentlichten Forrester-Branchenanalyse "B2B Commerce Suites for Midsize Organizations, Q3 2017" erzielte Intershop eine sehr gute Bewertung. So erhielt das Unternehmen unter allen Teilnehmern in den Kategorien "Aktuelles Angebot" und "Commerce Management" die Bestnote.

Insgesamt schätzt Intershop diese Risiken als strategische Risiken ein, die auf lange Sicht erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können. Im Moment werden jedoch keine bzw. nur schwache Indikatoren gesehen, die auf einen Eintritt der Risiken hinweisen.

Unternehmensstrategische Risiken

Übergeordnetes strategisches Ziel von Intershop ist die Entwicklung des Unternehmens vom reinen Technologieanbieter zu einem ganzheitlichen Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen.

Die Markenbekanntheit spielt für Intershop eine zentrale Rolle, da sonst potenzielle Kunden das Unternehmen nicht als möglichen Lösungspartner wahrnehmen. Intershop setzte dazu in den vergangenen Jahren im Rahmen seiner Markenstrategie auf ein Re-Branding und eine Re-Positionierung unter Beachtung eines Added-Value-Ansatzes, um den bestehenden Markenwert nicht zu gefährden und insbesondere in wichtigen europäischen und außereuropäischen Absatzmärkten die Markenbekanntheit zu erhöhen. Parallel dazu erfolgten Gründungen von europäischen Tochtergesellschaften sowie der erweiterte Ausbau eines Netzes von internationalen Vertriebspartnern, die mit unterschiedlichsten Vertriebs- und Werbemaßnahmen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Marke Intershop in der jeweiligen Region beitragen werden. Die Marketing- und Vertriebsmaßnahmen wurden in 2017 verstärkt, um insbesondere eine hohe Sichtbarkeit und Markenbekanntheit in den beiden strategisch wichtigen Bereichen Cloud-Geschäft und Großhandelsfokussierung zu erreichen. Zur Vermarktung nutzt Intershop dabei die Expertise von Industrieanalysten wie Forrester. Zudem spielt die Kooperation mit Microsoft eine wesentliche Rolle, da die Bekanntheit dieses Unternehmens die Wahrnehmung der Marke Intershop unterstützt.

Ein großer Geschäftsbereich von Intershop sind die Beratungsdienstleistungen, welche vor allem im Rahmen von Projekten erbracht werden. Dabei ist die Kundenbindung ein sehr wichtiger Faktor. Um diese gewährleisten zu können, ist es von Bedeutung, die vom Kunden geforderte Qualität zu erbringen, aber auch den Kostenrahmen zu beachten. Gelingt dies nicht, so hat dies Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft. Zukünftige Aufträge könnten verloren gehen oder die Gewinnspanne der Projekte würde sich dauerhaft reduzieren. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, werden zu den Projekten detaillierte Ressourcenplanungen durchgeführt. Regelmäßige Berichte und Projektbesprechungen dokumentieren die aktuellen Projektstände. Intershop begegnet diesem Risiko auch durch ein permanentes Monitoring der Kundenzufriedenheit. Risiken, welche sich aus den Projekten ergeben, sind somit für Intershop besser beherrschbar.

Hinsichtlich der Intershop-Software besteht ein für Software typisches Produktmangelrisiko. Durch Fehler in der Entwicklung kann es möglich sein, dass das Produkt mangelhaft ist und insbesondere hinsichtlich der Produktsicherheit nicht den Kunden- und Marktanforderungen entspricht. Produktmängel könnten zu einer potenziellen oder tatsächlichen Beeinträchtigung des Betriebs beim Kunden führen und bei schweren Mängeln die Akzeptanz der Produkte von Intershop erheblich mindern. Für Intershop fielen infolge dessen Zusatzkosten zur Mängelbeseitigung und/oder Kosten für mögliche juristische Auseinandersetzungen und/oder Schadenersatz beim Kunden an. Außerdem ist ein Umsatzrückgang möglich. Das Risiko wird jedoch als gering angesehen, weil ein aufwendiger Qualitätssicherungsprozess mit Bestimmung eines Security-Code-Verantwortlichen und ein dokumentierter Eskalationsprozess die Möglichkeit des Auftretens signifikanter Produktfehler minimieren.

Neben dem Produktmangelrisiko besteht grundsätzlich auch das Risiko, dass die Intershop-Software durch neue disruptive Technologien ganz oder teilweise verdrängt wird. Durch den Synaptic-Commerce® -Ansatz mit der Übernahme von als relevant erkannten Technologien ins Produktportfolio, kurze Produkt-Release-Zyklen, eine agile Softwareentwicklung sowie regelmäßige Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen sind derzeit keine Anzeichen für derartige Entwicklungen zu erkennen.

Zusammengefasst schätzt Intershop diese Risiken als strategische Risiken ein, die auf lange Sicht die Ertragslage spürbar bis stark mindern oder erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage haben können. Gegenwärtig sieht Intershop den Eintritt dieser Risiken als eher unwahrscheinlich an.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Für Intershop sind Abweichungen von geplanten Umsatzzielen durch die Nichtrealisierung einer ausreichenden Anzahl von Neukunden bzw. Großaufträgen, den Wegfall von Bestandskunden oder nicht-zielführende Marketing- und Vertriebsaktivitäten nicht auszuschließen. Die Effizienz im Vertrieb wird regelmäßig überprüft und mit verschiedenen Maßnahmen wird dem Risiko entgegengesteuert. Mit dem "Lighthouse 2020"-Strategieprogramm wurden detaillierte Marketing- und Vertriebsmaßnahmen festgelegt. Schwerpunkte sind dabei der Ausbau der Vertriebspipeline sowie die Erhöhung des Umsatzanteils von Cloud-Umsätzen. Personelle Verstärkungen in allen Vertriebseinheiten sowie verschiedene Marketingmaßnahmen unterstützen dabei den Vertrieb.

Aufgrund der Komplexität der Produkte gestaltet sich der Vertrieb über Partner als anspruchsvoll. Intershop setzt vor allem in ausländischen Märkten zwangsläufig auf Vertriebspartner, da der Aufbau eigener Vertriebsstrukturen zu hohe Kosten nach sich zieht. Um Risiken aus einer fehlerhaften Beratung potenzieller Kunden durch Partner zu vermeiden, setzt Intershop auf gezielte Schulungen, eine Weiterentwicklung der Partnerprogramme, eine verbesserte Partnerbetreuung durch Partnermanager, einen Auswahlprozess der Partner, die einem umfangreichen Anforderungskatalog genügen müssen, sowie regelmäßige Partnerveranstaltungen.

Die leistungswirtschaftlichen Risiken werden aufgrund der getroffenen Maßnahmen insgesamt als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Sollten sie eintreten, können sie jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage von Intershop haben.

Personalrisiken

Die Leistungen und das Know-how der Mitarbeiter und Führungskräfte sind entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dabei besteht insbesondere bei Personal in Schlüsselpositionen das Risiko, dass das spezifische Wissen dieser Mitarbeiter bei einem Wechsel zu einem Wettbewerbsunternehmen dort eingesetzt wird. Ferner ist es grundsätzlich schwieriger, diese Mitarbeiter zu ersetzen. Ein Verlust von Schlüsselpersonen könnte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Intershop beeinträchtigen und zusätzliche Wiederbesetzungskosten verursachen. Durch den Einsatz eines modernen Personalmanagements mit individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit der offenen Unternehmenskultur und flachen Hierarchien wird diesen Risiken entgegengewirkt. Intershop hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass durch die genannten Maßnahmen, die hohe Qualifikation der Mitarbeiter und auch durch ein ausgeprägtes Netz an externen Dienstleistern Personalabgänge aufgefangen werden können. Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 hat zu einer erhöhten Mitarbeiterfluktuation geführt, die sich im Geschäftsjahr 2017 fortsetzte. Um das Risiko dennoch niedrig zu halten, wurden Gegenmaßnahmen ergriffen bzw. verstärkt. Beispielsweise errichtete das Unternehmen ein Fachkräfte-Entwicklungsprogramm (TEC-LEAD-Programm), das eine Schlüsselpersonenförderung beinhaltet. Das strategische Personalmanagement mit Personalentwicklungsmaßnahmen wurde intensiviert. Zudem gibt es regelmäßige Gehalts- und Joblevelreviews.

Zusammenfassend stuft Intershop die Personalrisiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die bei Eintritt die Ertragslage spürbar mindern können.

Informationstechnische Risiken

Die Geschäftsprozesse bei Intershop basieren auf Informationstechnologien. Dabei besteht ein typisches inhärentes Datenverlustrisiko. Ferner ist Intershop dem Risiko von Angriffen auf die Software ausgesetzt, was den Funktionsumfang und die Verfügbarkeit beim Kunden einschränken kann. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Informationen an Wettbewerber abfließen, die ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Laufend werden dabei die schon bestehenden Maßnahmen zur Informationssicherheit sowie Datensicherungsverfahren weiterentwickelt, damit die mit der IT-gestützten Integration verbundenen Risiken begrenzt werden. Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsprozesse werden regelmäßig aktualisiert. Intershop schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass sich dieses Risiko realisiert, daher als gering ein.

Ein weiteres Risiko stellt die Verfügbarkeit von Drittsoftware dar, welche den Markt- und Kundenanforderungen entsprechen muss. Ist eingesetzte Drittsoftware nicht rechtzeitig verfügbar oder schadhaft, kann dies das Betriebsergebnis beeinflussen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, werden langfristige Lieferverträge mit Drittsoftware-Anbietern geschlossen und deren Qualität wird kontinuierlich überprüft. Wo möglich und sinnvoll, wird Open-Source-Software verwendet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf alternative Anbieter zurückzugreifen.

Insgesamt schätzt Intershop die informationstechnischen Risiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die je nach Risikoeintritt die Ertragslage unwesentlich bis stark mindern können.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Intershop verfügt zum Bilanzstichtag mit einer Liquidität von 8,9 Mio. Euro über eine gute Liquiditätssituation. Ein Zinsrisiko aus einem Bankdarlehen in Höhe von 2,8 Mio. Euro zum Bilanzstichtag besteht durch die Vereinbarung eines festen Zinssatzes über die Laufzeit nicht. Ein Liquiditätsrisiko aufgrund der Rückzahlung der finanziellen Verbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt, da die Darlehenstilgung über eine feste Laufzeit mit einer festen jährlichen Rate vereinbart ist. Zusätzlich hat das Unternehmen die Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Der Kreditvertrag enthält Regelungen, die es der Bank ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen die Kreditbedingungen zu ändern oder den Kredit fällig zu stellen.

Währungsrisiken aus dem Engagement im Ausland treten durch die Umsätze in US-Dollar und in Australischem Dollar auf. Maßnahmen zur Absicherung von Währungsrisiken werden nach Einzelfallentscheidungen getroffen.

Darüber hinaus besteht das Risiko von Forderungsausfällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest einzugrenzen, führt Intershop regelmäßig Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Kunden durch. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko zusätzlich durch die Vereinbarung von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es wird hierzu zusätzlich auf den Konzernanhang, Abschnitt "Angaben zu den Finanzinstrumenten" verwiesen.

Insgesamt schätzt Intershop die finanzwirtschaftlichen Risiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die bei Eintritt die Ertrags- und Finanzlage unwesentlich bis spürbar negativ oder positiv beeinflussen können.

Sonstige Risiken

Das Unternehmen ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Aktuell geht der Vorstand davon aus, dass, über die im Konzernanhang angegebenen Rechtsstreitigkeiten hinaus, aus laufenden Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen auf die Gesellschaft zukommen. Diese Risiken werden zudem durch Versicherungen abgesichert bzw. es wurden vorsorglich Rückstellungen gebildet. Es wird auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten" verwiesen.

Dritte könnten Intershop der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, wie zum Beispiel Patenten oder Urheberrechten, bezichtigen und Schadenersatzforderungen geltend machen oder auch versuchen, den Vertrieb der Intershop-Software zukünftig zu beschränken. Dies gilt vornehmlich für die Staaten, in denen Software-Verfahrenspatente existieren. Intershop prüft zur generellen Risikominimierung daher insbesondere und regelmäßig die Einhaltung von Lizenzbestimmungen Dritter bereits im Entwicklungsprozess.

Für den Vertrieb von Intershop-Produkten werden spezialisierte und standardisierte Verträge und AGB benutzt. Es kann vorkommen, dass von diesen Verträgen, zum Beispiel auf Kundenwunsch, abgewichen werden muss. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass die abweichende vertragliche Regelung von Nachteil für das Unternehmen ist. Dieses Risiko wird begrenzt, indem Verträge, die von der Standardvorlage bzw. von den Standard-AGB abweichen, juristisch zu prüfen sind.

Als weltweit agierendes Unternehmen unterliegt Intershop nationalen und internationalen Gesetzgebungen, deren Einhaltung sicherzustellen ist. Insbesondere mit den steigenden Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung besteht das Risiko, dass diesbezügliche Anforderungen nicht eingehalten werden und damit Haftungsansprüche oder Bußgelder einhergehen. Um dieses Risiko zu mindern, greift Intershop auf die Unterstützung externer Berater zurück.

Chancen

Intershop befindet sich in einem sehr dynamischen und schnell wachsenden Marktumfeld für E-Commerce-Plattformen mit zunehmender Unternehmenskonzentration. In diesem Markt können sich jederzeit neue Chancen ergeben. Diese zu identifizieren und zu nutzen, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen, ist ein wesentlicher Treiber für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Deshalb sind bei Intershop das Chancen- und Risikomanagement eng miteinander verknüpft. Das Chancenmanagement ist Teil des strategischen Planungsprozesses bei Intershop - hier werden regelmäßig interne und externe Potenziale evaluiert, die sich positiv auf die Weiterentwicklung und Wertsteigerung des Unternehmens auswirken können.

Die folgenden Chancen sind dabei hervorzuheben: Durch zufriedene Intershop-Kunden können sich nennenswerte Nachfolgeaufträge ergeben. Durch die bestehende Kundenstruktur mit großen und mittelständischen Unternehmen bietet sich die Chance, ohne erneuten Akquiseaufwand weitere Umsätze mit diesen Kunden und deren verbundenen Unternehmen zu realisieren. Zudem sind Kunden nach erfolgreicher Einführung der Intershop-Software oft aufgrund der finanziellen und zeitlichen Wechselhürden weniger geneigt, den Anbieter zu wechseln. Aus möglichen Audits können sich zusätzliche Umsätze ergeben, wenn der Kunde gegen die Lizenzbedingungen verstößt. Intershop hat den Ruf, durch seine langjährigen Erfahrungen ein besonders verlässlicher Projektpartner zu sein, der auch unter schwierigen Voraussetzungen Projekte im vereinbarten Zeit- und Budgetrahmen zum Erfolg führt. Dies kann zu kurzfristigen Kundengewinnen führen, insbesondere, wenn Kunden zuvor mit anderen Anbietern in einem Projekt gescheitert sind. Weiterhin sieht Intershop erhebliche Chancen bei der Erweiterung des Partnernetzwerkes, insbesondere durch strategische Partnerschaften. Zudem gibt es Chancen im Rahmen der Marktpositionierung durch das Lighthouse-Programm. Dadurch können sich zusätzliche Wachstumspotenziale ergeben, da sich Umsatzmöglichkeiten durch neue und erweiterte Kundensegmente oder Vertriebsregionen eröffnen. Durch die Vermarktung von neuartigen Preismodellen können sich weitere Umsatzchancen ergeben, da wiederum andere Kundenkreise angesprochen werden. Dabei verspricht sich Intershop erhebliche Chancen vom weiteren Ausbau des Cloud-Geschäfts.

Gesamtrisikoposition

Unter der Gesamtrisikoposition sind alle Einzelrisiken zu verstehen, denen Intershop in der Gesamtheit ausgesetzt ist. Es sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Die Gesamtrisikoposition ist unverändert zum Vorjahr.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem von Intershop umfasst die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung von dessen Entscheidungen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Der Intershop-Konzern ist entsprechend der Vorstandsressorts gegliedert, deren verschiedene Abteilungen zu dem jeweils verantwortlichen Vorstand berichten. Die Abteilungen sind unterteilt in verschiedene Kostenstellen bzw. Profitcenter, für die je ein Abteilungsleiter verantwortlich ist. Die Abteilungsleiter haben entweder Gewinn- und Kostenverantwortung oder ausschließlich Kostenverantwortung.

Die geschäftlichen Bestell- und Genehmigungsprozesse einschließlich Zeichnungsberechtigungen und Wertgrenzen sind in einer vom Vorstand eingeführten Genehmigungsrichtlinie ("Global Authorization Policy") geregelt, welche regelmäßig überprüft und wenn notwendig angepasst wird. Die Genehmigungsrichtlinie beinhaltet drei Regelungsfelder: den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Angebote an und Verträge mit Kunden sowie Personalangelegenheiten. Bevor Aktivitäten ausgeführt werden, sind festgelegte Abläufe einzuhalten. Werden beispielsweise Waren bestellt oder Dienstleistungen beauftragt, bestehende Verträge verändert oder gekündigt, sind Genehmigungen in Form von Unterschriften einzuholen. Deren Umfang ist abhängig von der Art des Vertrages und vom Auftragsvolumen. Es sind Angaben über finanzielle und bilanzielle Auswirkungen sowie Budgeteffekte darzulegen und Alternativen (z. B. Angebote weiterer Lieferanten oder Dienstleister) zu erläutern. Alle Bestellungen bzw. Beauftragungen dürfen nur erfolgen, wenn die jeweils entsprechend der Richtlinie notwendigen Genehmigungen der Fachabteilungen, Abteilungsleiter und/oder Vorstände vorliegen. Neben der Genehmigungsrichtlinie existieren bei Intershop weitere Richtlinien für verschiedene Geltungsbereiche, zum Beispiel die Reisekostenrichtlinie, die Mobiltelefonrichtlinie oder die Firmenwagenrichtlinie. Diese werden ebenfalls regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. In den mindestens zweiwöchentlichen Vorstandsbesprechungen werden neben anderen Themen auch externe Beauftragungen diskutiert und überwacht.

Die buchhalterischen Vorgänge werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften im zentralen SAP-System des Konzerns erfasst. Die Konsolidierung und Aufstellung des Konzernabschlusses von Intershop wird mit der Konsolidierungssoftware von LucaNet auf Basis der im SAP erfassten Einzelabschlüsse zentral durchgeführt. Die Bilanzierungsvorschriften des Konzerns berücksichtigen die Anforderungen der IFRS, HGB, AktG und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgen interne Kontrollen unter Wahrung des Vier-Augen-Systems zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der eingehenden Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses. Vom Konzerncontrolling werden monatlich Detailauswertungen erstellt, um die Entwicklung des Konzerns, der Einzelgesellschaften sowie der Kostenstellen und Profitcenter aufzuzeigen. Die Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden zentral auf Konzernebene durchgeführt, um einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen. Auf Konzernebene erfolgt durch das Konzerncontrolling die Aufbereitung und Zusammenfassung der Daten für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts, welche durch die Finanzabteilung überprüft werden.

ANGABEN NACH § 289a ABSATZ 1 HGB BZW. § 315a ABSATZ 1 HGB NEBST ERLÄUTERNDEM BERICHT NACH § 176 ABSATZ 1 S. 1 AKTG

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 31.683.484 Euro und ist eingeteilt in 31.683.484 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Eine Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von 1 Euro. Es existieren keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

Zum Bilanzstichtag sind die Shareholder Value Beteiligungen AG mit 14,83 % und die Shareholder Value Management AG mit 10,07 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Insgesamt halten beide Gesellschaften laut ihren Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 ff. WpHG a. F. zusammen 24,90 % der Stimmrechte (abgestimmtes Stimmrechtsverhalten).

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen zum Bilanzstichtag am Grundkapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden der INTERSHOP Communications AG nicht mitgeteilt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, also insbesondere Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat, gibt es nicht. Es gibt keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sodass eine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, ohne dass sie gleichzeitig die Kontrollrechte unmittelbar ausüben können, ebenfalls nicht existiert.

Die Ernennung und Abberufung des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 6 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 179 ff. AktG sowie nach § 28 der Satzung. Nach letztgenannter Vorschrift ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere auch Änderungen der Angaben über das Grundkapital, entsprechend dem jeweiligen Umfang von Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital und genehmigtem Kapital sowie von Kapitalherabsetzungen aufgrund der Einziehung von Aktien zu beschließen.

Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt "Eigenkapital", bzw. auf den Anhang des Einzelabschlusses der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft unterhält keine wesentlichen verbindlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem gibt es keine verbindlichen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289f HGB BZW. § 315d HGB

Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom 12. Februar 2017 die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB abgegeben und diese zusammen mit dem Bericht über die Unternehmensführung (Corporate-Governance-Bericht) auf der Internetseite des Unternehmens unter http://www.intershop.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung öffentlich zugänglich gemacht.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat rein vorsorglich für das Geschäftsjahr 2017 einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt. In diesem Bericht werden auch die Beziehungen zu Shareholder Value Management AG und zur Shareholder Value Beteiligungen AG dargestellt. Die Shareholder Value Management AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG vereinigten auf der Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 67,64 % der anwesenden Stimmen auf sich und verfügten damit über eine Hauptversammlungsmehrheit. Der Vorstand geht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorsorglich von dem Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses zu diesen Gesellschaften aus. Der Vorstand ist sich jedoch bewusst, dass diese Einschätzung von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten abhängt, insbesondere von der Prognose zukünftiger Hauptversammlungsmehrheiten, die sich nicht sicher vorhersehen lassen. Vorsorglich wurde der Abhängigkeitsbericht erstattet. Er enthält die folgende Schlusserklärung:

"Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat für die in dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

PROGNOSEBERICHT

Rahmenbedingungen

Die globale Wirtschaft wird nach der jüngsten Prognose des IWF von Januar 2018 im laufenden Jahr ihren Wachstumskurs fortsetzen und um 3,9 % zulegen. In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird der Anstieg der Wirtschaftsleistung demnach 4,9 % betragen. Für die Gruppe der Industriestaaten wird ein Wachstum von 2,3 % in Aussicht gestellt. In der gesamten Eurozone wird ein Anstieg um 2,2 % erwartet und für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von 2,3 % veranschlagt.

Der weltweite E-Commerce-Markt wird in den nächsten Jahren weiter kräftig wachsen. Nach Schätzungen von eMarketer wird sich das B2C-Marktvolumen bis 2021 auf rund 4,5 Billionen US-Dollar verdoppeln. Während v. a. in den Schwellen- und Entwicklungsländern weiterhin große Wachstumssprünge zu erwarten sind, wird das Wachstum in Westeuropa aufgrund der fortgeschrittenen Marktreife etwas schwächer ausfallen. Nichtsdestotrotz prognostiziert eMarketer bis 2021 einen Anstieg der Onlineumsätze um 36 % auf ein Marktvolumen von 457 Mrd. US-Dollar. Für 2017 rechnet der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel in Deutschland mit einem weiteren Zuwachs der Onlineumsätze um 9,3 %.

Die digitale Transformation der Wirtschaft stellt den B2B-Handel weiterhin vor große Herausforderungen, die erhebliche Investitionen erfordern. Forrester Research rechnet bis ins Jahr 2021 mit Investitionen von rund 2,4 Milliarden US-Dollar für B2B-Commerce-Plattformen. Dabei wird etwas mehr als 1 Mrd. US-Dollar auf mittelständische Großhändler und B2B-Markenhersteller entfallen, die ihre Commerce-Infrastrukturen modernisieren und überarbeiten, um ihre Marktanteile in einem dynamischen Markt zu behaupten oder bestmöglich auszubauen und den steigenden Kundenansprüchen gerecht zu werden.

Auf den globalen IT-Märkten wird sich das Wachstum der vergangenen Jahre in 2018 noch weiter verstärken. So rechnet das US-amerikanische Analystenhaus Gartner mit einer Erhöhung der weltweiten IT-Ausgaben in 2018 um 4,5 %. An der Spitze des Wachstums rangiert dabei weiterhin der Markt für Unternehmens-Software, der mit 9,5 % fast zweistellig zulegen wird. Dabei kommt es weiterhin zu einer deutlichen Verschiebung hin zu SaaS-Anwendungen. Der Markt für IT-Dienstleistungen wird ebenfalls von hohen Investitionszuwächsen (+5,5 %) profitieren können.

Unternehmensausblick

Intershop hat in 2017 im Zuge der Umsetzung der "Lighthouse 2020"-Strategie erstmals seit vier Jahren wieder steigende Umsätze generiert. Dabei ist es gelungen, zusätzliche Ausgaben in Marketing und Vertrieb durch eine Anpassung der Kostenstrukturen zu finanzieren und steigende Umsätze auf Basis eines leicht positiven Ergebnisses zu erreichen. Dieser Weg soll fortgesetzt und wenn möglich das Wachstum beschleunigt werden. Es zeigt sich, dass der B2B-Sektor, der nun gezielt angesprochen wird, eine tiefgreifende Digitalisierung erfährt und Intershop für die Herausforderungen der Großhändler die richtigen Lösungen bereithält. Darüber hinaus belegt die gute Neukundenentwicklung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Intershop-Lösung in Kombination mit einer steigenden Visibilität in den Zielmärkten sich auch schrittweise operativ niederschlägt. Doch der Wettbewerb am Markt für E-Commerce-Plattformen bleibt intensiv und jedes neue Projekt muss hart erkämpft werden.

Erhebliche Chancen verspricht sich Intershop in 2018 insbesondere im weiteren Ausbau des Geschäfts mit Cloud-Lösungen, das auf Basis der neuen Leitlinie "Cloud First" in den Mittelpunkt aller Geschäftsaktivitäten gestellt wird. Die Partnerschaft mit Microsoft wird, nachdem sich in 2017 die Aktivitäten auf Deutschland konzentrierten, nun sukzessive in weiteren europäischen Märkten ausgerollt.

Im Zusammenspiel mit dem neuen, umfassenden CaaS-Lösungsangebot von Intershop soll die Zahl der Kunden, die gemeinsam angesprochen und gewonnen wird, erhöht und maßgeblich am dynamischen Wachstum im Cloud-Markt partizipiert werden. Dabei wird die Kundenansprache durch Intershop stärker als bisher als Beratung in der digitalen Transformation im Vorfeld einer Plattformentscheidung erfolgen. Es werden auch in 2018 weitere Investitionen in Vertrieb und Marketing erfolgen. Zum Ausbau der Digitalisierungsberatung wurde mit Markus Klahn ein neues Vorstandsmitglied berufen, das den Service-Bereich verantworten wird.

Mittelfristiges Ziel der "Lighthouse"-Roadmap bleibt, in 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 50 Mio. Euro und eine EBIT-Marge von 5 % zu erreichen. Sollten sich Möglichkeiten ergeben, das Wachstum zu beschleunigen, wird Intershop selbstverständlich diese Chancen ergreifen.

Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet der Intershop-Vorstand im Produktgeschäft steigende Lizenzumsätze verbunden mit steigenden Auftragseingängen bei den Cloud-Aufträgen. Zudem wird mit einer leichten Erhöhung der nachgelagerten Wartungsumsätze gerechnet. Im Servicegeschäft werden im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse auf dem Niveau des Vorjahres prognostiziert. Für alle drei Zielregionen des Intershop-Konzerns (Europa, USA und Asien/Pazifik) wird mit neuen Projekten und Kunden und folglich mit steigenden Umsatzerlösen gerechnet.

Gesamtaussage für das Jahr 2018

Basierend auf den Annahmen für die jeweiligen Geschäftssegmente erwartet Intershop für das Geschäftsjahr 2018 einen leichten Anstieg der Konzernumsätze. Bei einem leichten Anstieg von Bruttoergebnis und Bruttomarge wird zudem ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert.

 

Jena, 28. Februar 2018

Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG

Dr. Jochen Wiechen

Axel Köhler

Konzernabschluss

Konzernbilanz

AKTIVA

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in TEUR Anhang Nr. 31. Dezember 2017 31. Dezember 2016
Langfristige Vermögenswerte      
Immaterielle Vermögenswerte (1) 8.933 8.806
Sachanlagen (2) 637 567
Sonstige langfristige Vermögenswerte (4) 14 52
Latente Steuern (20) 637 1.068
    10.221 10.493
Kurzfristige Vermögenswerte      
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3) 5.181 5.129
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte (4) 698 591
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (5) 8.949 10.898
    14.828 16.618
SUMME AKTIVA   25.049 27.111

PASSIVA

     
in TEUR Anhang Nr. 31. Dezember 2017 31. Dezember 2016
Eigenkapital      
Gezeichnetes Kapital (6) 31.683 31.683
Kapitalrücklage (6.1) 7.806 7.806
Andere Rücklagen (6.2) -24.159 -23.434
    15.330 16.055
Langfristige Schulden      
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (8) 1.787 2.772
Umsatzabgrenzungsposten (10) 223 348
    2.010 3.120
Kurzfristige Schulden      
Sonstige kurzfristige Rückstellungen (11) 289 690
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (8) 1.000 1.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (7) 1.527 1.350
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern (20) 230 71
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (9) 2.993 2.911
Umsatzabgrenzungsposten (10) 1.670 1.914
    7.709 7.936
SUMME PASSIVA   25.049 27.111

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember
in TEUR Anhang Nr. 2017 2016
Umsatzerlöse (12)    
Produktumsätze   14.129 13.669
Serviceumsätze   21.678 20.519
    35.807 34.188
Umsatzkosten (13)    
Produktumsatzkosten   -3.845 -3.304
Serviceumsatzkosten   -14.392 -15.148
    -18.237 -18.452
Bruttoergebnis vom Umsatz   17.570 15.736
Betriebliche Aufwendungen und Erträge      
Forschung und Entwicklung (14) -5.067 -5.923
Vertrieb und Marketing (15) -8.305 -7.377
Allgemeine Verwaltungskosten (16) -3.742 -3.905
Sonstige betriebliche Erträge (17) 220 276
Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) -263 -1.189
    -17.157 -18.118
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit   413 -2.382
Zinserträge (19) 6 20
Zinsaufwendungen (19) -338 -279
Finanzergebnis   -332 -259
Ergebnis vor Steuern   81 -2.641
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (20) -745 -347
Ergebnis nach Steuern   -664 -2.988
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen:      
Veränderung aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften   -61 -38
Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung   -61 -38
Gesamtergebnis   -725 -3.026
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert, verwässert) (21) -0,02 -0,09
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert, verwässert)   31.683 31.683

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember
in TEUR Anhang Nr. 2017 2016
CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT      
Ergebnis vor Steuern   81 -2.641
Anpassungen zur Überleitung Periodenergebnis      
Finanzergebnis   332 149
Abschreibungen   2.420 3.296
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge   -59 0
Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden      
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   -129 256
Sonstige Vermögenswerte   -92 -107
Verbindlichkeiten und Rückstellungen   -242 -280
Umsatzabgrenzungsposten   -294 -342
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern und Zinsen   2.017 -360
Erhaltene Zinsen   6 20
Gezahlte Zinsen   -179 -268
Erhaltene Ertragsteuern   4 0
Gezahlte Ertragsteuern   -156 -254
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit   1.692 -862
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT      
Liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung   0 375
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte   -2.244 -2.336
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen   28 1
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen   -352 -473
Cashflow aus Investitionstätigkeit   -2.568 -2.433
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT      
Liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung   0 1.200
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten   -1.000 -2.200
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit   -1.000 -1.000
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands   -73 -39
Netto-Veränderung der liquiden Mittel   -1.949 -4.334
Liquide Mittel zu Beginn des Berichtszeitraumes (5) 10.898 15.232
Liquide Mittel am Ende des Berichtszeitraumes   8.949 10.898

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

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ANDERE RÜCKLAGEN
in TEUR Stammaktien (Anzahl Aktien) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Umstellungsrücklage Kumulierte Gewinne/Verluste Kumulierte Währungsdifferenzen
Stand 1. Januar 2017 31.683.484 31.683 7.806 -93 -25.421 2.080
Gesamtergebnis         -664 -61
Stand 31. Dezember 2017 31.683.484 31.683 7.806 -93 -26.085 2.019
Stand 1. Januar 2016 30.183.484 31.683 7.806 -93 -22.433 2.118
Gesamtergebnis         -2.988 -38
Stand 31. Dezember 2016 31.683.484 31.683 7.806 -93 -25.421 2.080
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in TEUR Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2017 16.055
Gesamtergebnis -725
Stand 31. Dezember 2017 15.330
Stand 1. Januar 2016 19.081
Gesamtergebnis -3.026
Stand 31. Dezember 2016 16.055

Konzernanhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft

Die INTERSHOP Communications AG ("Intershop", das "Unternehmen", die "Gesellschaft", der "Konzern" oder der " Intershop-Konzern") ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Intershop Tower, Leutragraben 1 in 07743 Jena. Die Gesellschaft ist an der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und wird im Prime Standard geführt. Die INTERSHOP Communications AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena unter der Nummer HRB 209419 eingetragen.

Intershop ist ein führender Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Das Unternehmen bietet leistungsstarke Standardsoftware für den Vertrieb über das Internet sowie alle zugehörigen Dienstleistungen. Darüber hinaus übernimmt Intershop im Auftrag seiner Kunden die gesamte Prozesskette des Online-Handels einschließlich Fulfillment.

Die Gesellschaft hat ihren Konzernabschluss unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zum 31. Dezember 2017 verfügte die Gesellschaft über frei verfügbare liquide Mittel im Wert von 8,9 Mio. Euro (31. Dezember 2016: 10,9 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 61 % (Vorjahr: 59 %). Die Gesellschaft hat Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2,8 Mio. Euro zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 3,8 Mio. Euro). Wir verweisen auf die Aussagen im Konzernlagebericht.

Rechnungslegungsgrundsätze (Compliance Statement)

Der Konzernabschluss der INTERSHOP Communications AG zum 31. Dezember 2017 wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) - den International Financial Reporting Standards (IFRS) - sowie den nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde erstellt für das Jahr 2017 (1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017) in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), die die vom IASB verabschiedeten Standards (IFRS, IAS) und die Interpretationen (IFRIC, SIC) des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) umfassen, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.

Für das Geschäftsjahr 2017 waren folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden:

Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung - Angabeninitiative"

Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern"

Verbesserungen an IFRSs 2014-2016"Änderungen an IFRS 12"

Die Änderungen an IAS 7 verlangen Angaben bei den Veränderungen der Schulden im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit, unterteilt nach zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen. Intershop wird diese Angaben entsprechend darstellen. Die Änderungen an IAS 12 betreffen die Erfassung von latenten Steueransprüchen für nicht realisierte Verluste. Die Änderungen an IAS 12 sowie die Verbesserungen an IFRSs 2014-2016 haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat weiterhin nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist bzw. deren Übernahme von der Europäischen Union in europäisches Recht teilweise noch aussteht. Von einer vorzeitigen Anwendung dieser Standards wurde kein Gebrauch gemacht und auch künftig ist keine vorzeitige Anwendung geplant:

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IFRS Änderung Änderung für Geschäftsjahr ab
IFRS2 Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen 01.01.2018
IFRS 9 Finanzinstrumente 01.01.2018
IFRS 15* Erlöse aus Verträgen mit Kunden 01.01.2018
Verbesserungen Verbesserungen an IFRSs 2014-2016: Änderungen IFRS 1 und IAS 28 01.01.2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019

* inklusive Klarstellung zu IFRS 15

Der veröffentlichte IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ersetzt die bisherigen IFRS-Vorschriften zur Umsatzrealisierung IAS 18 und IAS 11 mit dem Ziel, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen in einem einheitlichen Modell für die Umsatzrealisierung zusammenzuführen. Das Grundprinzip des Standards ist, dass Erlöse in der Höhe erfasst werden sollen, wie für die Leistungen des Bilanzierenden Gegenleistungen erwartet werden. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen, die sich aus dem Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Die Gesellschaft wird den Standard für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2018 erstmals anwenden und dabei ggf. festgestellte Umstellungseffekte in der entsprechenden Rücklage erfassen (vereinfachte Erstanwendung). Änderungen bzgl. der Höhe und des Realisierungszeitpunkts der für Kundenverträge erfassten Umsatzerlöse werden derzeit nur in sehr begrenztem Umfang erwartet, da die einzelnen Bestandteile der Erlösmodelle von Intershop (Verkauf von Lizenzen, Erbringung von Wartungsleistungen, Erbringung von Implementierungsleistungen, Training, Betrieb von Shops) nach IAS 18 und nach IFRS 15 grundsätzlich unabhängig voneinander hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe der Gegenleistung beurteilt werden, auch wenn sie im Zusammenhang vermarktet werden. Da Intershop seinen Kunden Lizenzen regelmäßig für einen unbeschränkten Zeitraum einräumt, handelt es sich gegenwärtig und künftig um einen Verkauf, während Wartungsleistungen zeitraumbezogen erbracht werden. Im Rahmen üblicher Consultingprojekte erbringt Intershop Dienstleistungen, die entsprechend der geleisteten Stunden abgerechnet werden. Festpreisprojekte, die derzeit nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, erfüllen nach unserer gegenwärtigen Einschätzung auch unter IFRS 15 die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Realisierung von Umsatzerlösen. Es wird damit gerechnet, dass die Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf das EBIT haben wird. Intershop geht zudem von geringfügigen Änderungen in der Bilanz und zusätzlichen quantitativen und qualitativen Anhangsangaben aus.

IFRS 16 ersetzt die bisherige Differenzierung von Operating- und Finance-Leasing- Verhältnissen durch ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und korrespondierende Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing- Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. Für Intershop wird sich voraussichtlich eine Bilanzierung des Nutzungsrechtes an gemieteten Büroräumen und der korrespondierenden Verbindlichkeit und infolge dessen eine Bilanzverlängerung im hohen einstelligen Millionen-Euro-Bereich ergeben.

Die Eigenkapitalquote wird entsprechend sinken. Die Auswirkungen auf das EBIT, die sich daraus ergeben, dass aus den gegenwärtigen Mietaufwendungen künftig Abschreibungen und Zinsaufwand werden, prüft Intershop derzeit.

IFRS 9 "Finanzinstrumente" beinhaltet überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, grundlegende Änderungen der Vorschriften zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sowie überarbeitete Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Einfluss dieses Standards auf den Abschluss der Gesellschaft als gering eingeschätzt, da keine komplexen Finanzinstrumente verwendet werden. Auch das neue Wertminderungsmodel (expected loss model) wird im Zusammenhang mit der Bewertung von Forderungen keine signifikanten Auswirkungen haben.

Die anderen genannten geänderten Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.

Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2017 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intershop-Konzerns.

Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zu ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Das Geschäftsjahr der INTERSHOP Communications AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind oder veräußert werden sollen.

Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 28. Februar 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses macht es erforderlich, dass der Vorstand Schätzungen und Annahmen trifft, welche die Beträge, die im Konzernabschluss und im dazugehörigen Anhang ausgewiesen werden, beeinflussen. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und anderen Kenntnissen der zu bilanzierenden Geschäftsvorfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse können von solchen Schätzungen abweichen. Daher werden Schätzungen und diesen zugrunde liegende Annahmen regelmäßig überprüft und auf mögliche Auswirkungen auf die Bilanzierung beurteilt. Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf Basis von finanziellen Schätzungen und Daten, anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Verpflichtung gegenüber Dritten muss hinreichend wahrscheinlich sein. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen. Eine entsprechende Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden ergäbe sich innerhalb des nächsten Geschäftsjahres. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei dem Ansatz und der Bemessung der Rückstellungen für Rechtskosten und Prozessrisiken, Gewährleistungsrückstellungen und Ertragsteuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer außerplanmäßigen Abschreibung bzw. Wertberichtigung. Bei den Umsatzerlösen für Beratungs- und Full-Service-Leistungen ist eine Schätzung für den Erfüllungsgrad von Verträgen aus Festpreisprojekten erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 insgesamt auf 289 TEUR (Vorjahr: 690 TEUR). Die entsprechenden Aufwandsbuchungen wurden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter Allgemeine Verwaltungskosten sowie unter Umsatzkosten erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes erfolgt nach dem im Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten" beschriebenen Werthaltigkeitstest. In den Geschäftsjahren 2017 und 2016 bestand kein Wertminderungsbedarf. Zur Schätzung bei Umsatzerlösen verweisen wir auf das Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", Abschnitt "(12) Umsatzerlöse".

Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis umfasste zum 31. Dezember 2017 neben der obersten Muttergesellschaft die Tochterunternehmen Intershop Communications, Inc., Intershop Communications Australia Pty Ltd., Intershop Communications Asia Limited, The Bakery GmbH, Intershop Communications Ventures GmbH, Intershop Communications SARL sowie Intershop Communications LTD.

Der Anteilsbesitz der INTERSHOP Communications AG am 31. Dezember 2017 gliedert sich wie folgt:

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Anteil
in %
Eigenkapital*
in TEUR
Jahresergebnis**
in TEUR
Intershop Communications, Inc., San Francisco, USA 100 -1.044 133
Intershop Communications Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100 939 178
Intershop Communications Asia Limited, Hongkong, China 100 32 26
Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich 100 315 283
Intershop Communications LTD, Romsey, Großbritannien 100 -170 5
The Bakery GmbH, Berlin, Deutschland 100 -3.942 -52
Intershop Communications Ventures GmbH, Jena, Deutschland 100 -1.346 -17

* Eigenkapital zum 31.12.2017, umgerechnet zum Stichtagskurs
** Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2017, umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs

Die Tochtergesellschaft Intershop Communications LTD aus Großbritannien hat die Regelung zur Befreiung der Prüfung des Jahresabschlusses nach 479A des Companies Act 2006 in Anspruch genommen.

Konsolidierungsmethoden

In den Konzernabschluss der INTERSHOP Communications AG sind die konsolidierten Ergebnisse der Muttergesellschaft und aller in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die INTERSHOP Communications AG direkt oder indirekt die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik der jeweiligen Gesellschaft hat. Die INTERSHOP Communications AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen beeinflussen kann.

Der Einbezug der Gesellschaft erfolgt ab dem Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf den Intershop-Konzern. Eine Entkonsolidierung wird in der Regel zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf Dritte bzw. zum Zeitpunkt der Liquidation des Tochterunternehmens durchgeführt.

Tochterunternehmen:

Die Kapitalkonsolidierung für von fremden Dritten erworbene Unternehmen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus Kaufpreis und ermittelten Zeitwerten wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst. Bei Folgekonsolidierungen werden die im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in den Folgeperioden hinsichtlich seiner Werthaltigkeit mindestens einmal jährlich überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.

Währungsumrechnung

In den in lokalen Währungen aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften und im Abschluss der Muttergesellschaft werden monetäre Positionen in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.

Die funktionale Währung einer Tochtergesellschaft ist die lokale Währung des Landes, in dem die Tochtergesellschaft ansässig ist. Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der Tochtergesellschaften außerhalb der Euro-Zone erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Die Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs, die Erlöse und Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert unter Andere Rücklagen (kumulierte Währungsdifferenzen) ausgewiesen. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst.

Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Datum der Transaktion gültigen Umtauschkurs umgerechnet. Nicht-monetäre Positionen in fremder Währung sind mit den historischen Kursen angesetzt. Differenzen im Umtauschkurs zwischen dem Datum, an dem ein auf eine Fremdwährung lautendes Geschäft getätigt wird, und dem Datum, an dem es ab- oder umgerechnet wird, sind in der Gesamtergebnisrechnung unter Sonstige betriebliche Erträge bzw. Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne und Verluste aus Währungsumrechnungen betrugen im Geschäftsjahr -173 TEUR (2016: -121 TEUR).

Die für die Umrechnung verwendeten Kurse wichtiger Währungen ergeben sich aus folgender Tabelle:

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Währung Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
Land 1 EUR = 31.12.2017 31.12.2016 2017 2016
USA USD 1,20 1,05 1,13 1,11
Australien AUD 1,53 1,46 1,47 1,49
Hongkong HKD 9,37 8,18 8,82 8,58
Großbritannien GBP 0,89 0,86 0,87 0,82

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im gesamten Intershop-Konzern und für alle im Konzernabschluss dargestellten Perioden einheitlich angewendet.

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wie Software und Patente werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger kumulierter Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholungen bewertet und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wie Geschäfts- und Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet und sowohl jährlich als auch bei vorliegenden Anhaltspunkten auf Wertminderung geprüft. Es wird hierzu auf den Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten" verwiesen.

Geschäfts- und Firmenwert

Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt nach IFRS 3 den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit gemäß IAS 36 überprüft. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes wird auf Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dabei wird der Geschäfts- oder Firmenwert auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgeteilt. Soweit der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert repräsentiert, den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung vorgenommen (ausführliche Erläuterung im Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten"). Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.

Softwareentwicklungskosten

Entwicklungskosten für neu entwickelte (Software-)Produkte werden nach IAS 38 mit den Herstellungskosten aktiviert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit, die Verwertungs- oder Verkaufsabsicht, die Sicherstellung der Vermarktung der neu entwickelten Produkte, das zukünftige Nutzenpotenzial, die Verfügbarkeit ausreichender technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen sowie eine eindeutige Aufwandszuordnung. Die Aktivierung von Softwareentwicklungskosten erfolgt dann grundsätzlich ab dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit des Produkts, welches die Gesellschaft mit der Zusammenstellung der als marktfähig eingeschätzten Software-Funktionalitäten zu sog. PSIs und der Festlegung der EPICs definiert. Die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten die direkten Personalkosten der Mitarbeiter, die Personalnebenkosten sowie direkt zurechenbare Fremdleistungen und angemessene Teile der vernünftig abgrenzbaren Gemeinkosten. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des jeweils neuen Software-Releases für den Kunden und erfolgt leistungsorientiert über die geplante Nutzungsdauer von drei Jahren. Die aktivierten Kosten unterliegen dem Wertminderungstest. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände berechnet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt hauptsächlich folgende Nutzungsdauer zugrunde:

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Computer 3 Jahre
Büromöbel/Präsentationsgeräte 4-5 Jahre

Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum entweder der Laufzeit des Mietvertrages oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn Sachanlagen stillgelegt, verkauft oder aufgegeben werden, wird der Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter Sonstige betriebliche Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Wertminderungen von Vermögenswerten

Für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird an jedem Abschlussstichtag eingeschätzt, ob für die entsprechenden Vermögenswerte Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" vorliegen.

Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt, um die Höhe des entsprechenden Wertminderungsaufwandes zu bestimmen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird der Betrag bezeichnet, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen vertragswilligen Parteien erzielt werden könnte. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt anhand der abgezinsten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse unter Zugrundelegung eines marktgerechten Zinssatzes, der die Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, die sich noch nicht in den geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüssen niederschlagen. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als sein Buchwert, so ist dieser auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. In den Jahren 2017 und 2016 gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Bei Wertaufholung in einer Folgeperiode wird der Buchwert des Vermögenswertes entsprechend dem festgestellten erzielbaren Betrag angepasst, es ist jedoch höchstens bis zu dem Betrag zuzuschreiben, der sich als Buchwert ergeben würde, wenn zuvor keine Abwertung stattgefunden hätte. Die Zuschreibung ist sofort erfolgswirksam zu erfassen. In den Jahren 2017 und 2016 wurden keine derartigen Zuschreibungen vorgenommen. Für den Firmenwert und noch nicht abgeschriebene Softwareentwicklungskosten wird ein jährlicher Impairmenttest durchgeführt.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes wird auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt. Der Firmenwert wird diesen zugeordnet. Der Firmenwert beinhaltet das Know-how an der Software, die aus früheren Unternehmenskäufen erworben wurde (Nettobuchwert zum 31. Dezember 2017: 4.473 TEUR). Die zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht dem Segment Europa. Im Vorjahr wurde der Bereich Full Service vom Segment Europa abgezogen. Da Intershop ab 2018 verstärkt Cloud und dessen Standardisierung in den Mittelpunkt aller Geschäftsaktivitäten stellt, werden auch die Unternehmensbereiche Veränderungen erfahren. Der Bereich Full Service wird zukünftig nicht mehr separat betrachtet. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird im ersten Schritt mit dem Nutzungswert verglichen. Zusätzlich wird der Buchwert mit dem Marktwert des Unternehmens verglichen. Der Marktwert wird dabei aus der Börsenkapitalisierung der Gesellschaft abgeleitet. Nur wenn der Nutzungswert oder Marktwert unter dem Buchwert liegt, wird in einem zweiten Schritt der Abwertungsbedarf für den Firmenwert ermittelt. Zur Bestimmung des Nutzungswerts für die zahlungsmittelgenerierende Einheit wurden die Net-Cashflows für die Jahre 2018 bis 2021 und für die Zeit ab 2022 eine "Ewige Rente" (ohne Wachstumsrate) ermittelt. Die Berechnungen basieren auf der vom Intershop-Management genehmigten Unternehmensplanung für den Zeitraum von 2018 bis 2021, die auf einer Marktprognose unter Berücksichtigung von Parametern wie u. a. Kundenbindung, Marktanteile und Branchenwachstum aufbaut. Bei der Nutzungswertermittlung wurden Barwerte auf der Grundlage eines Diskontierungszinssatzes nach Steuern von 8,47 % (WACC) errechnet (WACC vor Steuern: 12,38 %). In 2017 waren keine Wertminderungen auf Firmenwerte zu berücksichtigen, weder nach alter noch nach neuer CGU-Abgrenzung. Im Vorjahr waren ebenfalls keine Wertminderungen auf Firmenwerte zu berücksichtigen. Wertberichtigungen von Firmenwerten werden nicht zurückgenommen (keine Zuschreibungen). Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um einen Prozentpunkt oder eine Reduzierung der Cashflows um bis zu 50 % gegenüber der Planung hätte keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Tests.

Leasingverhältnisse

Gemäß IAS 17 sind Leasingverträge in Finanzierungsleasing- und Operating-Leasing-Verhältnisse zu klassifizieren. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing-Verhältnis klassifiziert. Beim Finanzierungsleasing werden die gemieteten Anlagen zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer. Leasingzahlungen innerhalb des Operating-Leasings werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Intershop hat ausschließlich Operating-Leasing-Verhältnisse.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, zu denen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen gehören, werden zu dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, an dem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Erwerbe oder Verkäufe erfolgen in der Regel zum Handelstag.

Finanzinstrumente werden bei ihrem Erwerb mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung richtet sich nach der folgenden Kategorisierung der Finanzinstrumente: a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, unterschieden nach "zu Handelszwecken gehalten" und "designiert", b) Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte, c) Kredite und Forderungen, d) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie e) Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Zuordnung zur Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" erfolgt, wenn ein finanzieller Vermögenswert mit kurzfristiger Absicht der Veräußerung erworben wurde bzw. zu Handelszwecken gehalten wird. Derivate werden als zu "Handelszwecken gehalten" kategorisiert, wenn sie nicht in eine Sicherungsbeziehung designiert sind. Ist deren Marktwert negativ, führt dies zu einer finanziellen Verbindlichkeit. In dieser Kategorie werden im Rahmen der Folgebewertung die finanziellen Vermögenswerte mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Diese werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn dieser Vermögenswert ausgebucht oder wertgemindert wird. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Die Folgebewertung erfolgt in dieser Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie zuzuordnen sind oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Hier erfolgt die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert, wobei die nicht realisierten Gewinne oder Verluste direkt im Eigenkapital erfasst werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, mit Ausnahme von finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Bei Intershop bestehen derzeit als finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Als finanzielle Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als verzinsliche Bankdarlehen. Zum Bilanzstichtag hält Intershop keine Finanzinstrumente, die nach IAS 39 als "bis zur Endfälligkeit gehalten" oder bei erstmaligem Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft sind, sowie keine Wertpapiere, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind. Intershop bucht die finanziellen Vermögenswerte aus, wenn der Zahlungsmittelzufluss erfolgt ist oder wenn die Forderung uneinbringlich ist. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Zeitpunkt der Realisierung zum beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt mit fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen. Forderungen aus der Vergabe von Softwarelizenzen werden erst dann bilanziert, wenn ein unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt, eventuell eingeräumte Rückgaberechte verstrichen sind, die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde und die Realisierung der Forderung hinreichend wahrscheinlich ist.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Realisation dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Längerfristige Fälligkeiten (> 1 Jahr) sind durch marktübliche Abzinsungen berücksichtigt.

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird durch entsprechende Abwertung Rechnung getragen. Die Gesellschaft bewertet ihre Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, und bildet Wertberichtigungen für den Teil der Forderungen, bei dem der Zahlungseingang zweifelhaft ist. Wertberichtigungen werden nach einer gesonderten Prüfung aller größeren noch offenstehenden Rechnungen durchgeführt. Für die Rechnungen, die nicht im Einzelnen untersucht werden, werden Wertberichtigungen je nach Alter der jeweiligen Forderungen in unterschiedlichem Umfang gebildet. Bei der Festsetzung dieser Prozentzahlen berücksichtigt Intershop Erfahrungen mit dem Einzug in der Vergangenheit und die aktuellen Tendenzen in der Wirtschaft. Falls die historischen Daten, die das Unternehmen zur Berechnung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen ansetzt, nicht die Fähigkeit widerspiegeln, die ausstehenden Forderungen in der Zukunft einziehen zu können, sind möglicherweise zusätzliche Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen nötig, wodurch die künftige Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinflusst werden könnte.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben bei Kreditinstituten, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu 90 Tagen beträgt und die zum Nennwert bilanziert werden.

Sonstige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.

Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterteilt. Als kurzfristig werden alle Verbindlichkeiten betrachtet, deren Restlaufzeit kleiner als ein Jahr ist. Langfristige Verbindlichkeiten sind dementsprechend Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit größer als ein Jahr ist.

Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden in die Hauptgruppen Produktumsätze und Serviceumsätze untergliedert. Zu den Produktumsätzen gehören die Lizenzumsätze und die Umsatzerlöse aus Wartung. Die Serviceumsätze beinhalten die Umsätze aus Beratung und Schulung sowie die Full-Service-Erlöse.

Die Gesellschaft beurteilt, ob vereinbarte Lizenzgebühren zum Zeitpunkt des Verkaufs festgelegt oder bestimmbar sind, und realisiert diese dann als Umsatz, wenn alle anderen Bedingungen für eine Umsatzrealisierung gegeben sind. Bei Lizenzvereinbarungen, die keine wesentliche Änderung oder Anpassung der zugrunde liegenden Software erfordern, weist die Gesellschaft ihre erbrachten Leistungen als Umsatz aus, wenn: (1) sie mit einem Kunden für die Lizenz der Software eine rechtlich verbindliche Vereinbarung eingeht, (2) sie die Produkte liefert und (3) die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Im Wesentlichen werden alle Lizenzerlöse der Gesellschaft auf diese Weise ausgewiesen. Intershop weist außerdem Erlöse aus der Bereitstellung von SaaS-Produkten (Software-as-a-Service-Produkten) als Lizenzerlöse aus. Der Kunde darf in diesen Fällen die Software nur über die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit nutzen. Erlöse daraus werden über den Zeitraum der Vertragslaufzeit realisiert.

Einige der Softwarevereinbarungen der Gesellschaft beinhalten zusätzlich Installationsdienste, die über Beraterverträge separat verkauft werden. Umsatzerlöse aus diesen Vereinbarungen werden in der Regel getrennt von den Lizenzerlösen ausgewiesen. Zu den wesentlicheren Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden, ob Umsatzerlöse getrennt auszuweisen sind, gehören die Art der Dienstleistung (d. h., es wird berücksichtigt, ob die Serviceleistungen für die Funktionalität des lizenzierten Produktes notwendig sind), die Höhe des Risikos, die Verfügbarkeit von Serviceleistungen von anderen Anbietern, die Zahlungsziele und der Einfluss von Meilensteinen oder Akzeptanzkriterien auf die Realisierbarkeit der Lizenzgebühr.

Intershops Lizenzvereinbarungen beinhalten in der Regel keine Akzeptanzbestimmungen. Wenn jedoch Akzeptanzbestimmungen innerhalb von zuvor festgelegten Geschäftsbedingungen, auf die in der vorliegenden Vereinbarung Bezug genommen wird, bestehen, bewertet die Gesellschaft die Bedeutung dieser Bestimmung. Wenn die Gesellschaft davon ausgeht, dass die Wahrscheinlichkeit einer Nichtakzeptanz in diesen Vereinbarungen gering ist, wird der Umsatz realisiert, wenn alle oben stehenden beschriebenen Kriterien erfüllt sind. Falls eine solche Feststellung nicht getroffen werden kann, werden die Umsätze zum früheren Zeitpunkt der Zustimmung oder des Ablaufs des Zustimmungszeitraums realisiert.

Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen werden in der Regel zum Zeitpunkt der Erbringung der Serviceleistung realisiert. Wenn es beträchtliche Zweifel an der Vollendung eines Projekts oder am Erhalt der Zahlung für die Beratertätigkeiten gibt, wird der Umsatz so lange abgegrenzt, bis diese Unsicherheit in ausreichendem Maße beseitigt ist.

Die Bestimmung der zu realisierenden Umsatzerlöse basiert teilweise auf Schätzungen und Annahmen. So schätzt die Gesellschaft beispielsweise den prozentualen Grad der Erfüllung von Verträgen (Percentage-of-Completion) mit fixen oder "nicht zu übersteigenden" Gebühren auf monatlicher Basis, indem sie die Stunden ansetzt, die bisher als prozentualer Anteil der gesamten geschätzten Stunden für die Fertigstellung des Projektes geleistet worden sind. Dies findet Anwendung im Beratungs- und Full-Service-Bereich bei Festpreisprojekten. Falls Intershop keine ausreichende Grundlage hat, um den Fortschritt hin zur Vollendung des Projektes zu messen, wird der Umsatz realisiert, wenn Intershop die endgültige Zustimmung von Seiten des Kunden erhält. Wenn die geschätzten Gesamtkosten die vertraglich vereinbarten Erlöse übersteigen, bildet Intershop für den geschätzten Fehlbetrag Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Tagessatzes und sämtlicher Aufwendungen von Dritten.

Die Komplexität der Schätzungen und der Fragen in Zusammenhang mit den Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die mit der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode in Verbindung stehen, beeinflussen die Höhe der Umsätze und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die im Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesen werden. Eine Reihe interner und externer Faktoren können Intershops Schätzungen beeinträchtigen, einschließlich der Kosten für Arbeitskräfte, Schwankungen in der Auslastung und Effizienz sowie Veränderungen der Spezifikations- und Testanforderungen.

Umsatzerlöse aus Wartung werden ratierlich über den Leistungszeitraum realisiert.

Im Bereich Full Service werden umsatzbasierte Abrechnungsmodelle verwendet. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Basis vereinbarter Prozentsätze am Warenumsatz des entsprechenden Online-Shops. Ferner werden Umsätze aus Cloud-Angeboten erfasst. Dazu gehören die Bestandteile: Setup, Betrieb und Betriebsdienstleistungen der Cloud. Die Setupgebühr sind einmalige Umsätze. Umsätze für den Betrieb der Cloud sowie die Betriebsdienstleistungen werden in der Regel monatlich verbucht.

Umsatzkosten

In den Umsatzkosten sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten ausgewiesen. Das betrifft insbesondere alle Kosten der Bereiche Wartung, Beratung, Schulung und Full Service. In den Umsatzkosten der Lizenzen sind zusätzlich die Abschreibungen auf die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten.

Fremdkapitalkosten

Zinsaufwendungen werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie entstehen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Gemäß IAS 12 werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der IFRS-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz latente Steuern gebildet. Für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften werden latente Steueransprüche in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.

Latente Steuern werden zu den Steuersätzen bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung erfasst.

Geschäftssegmente

Die Segmente werden nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" dargestellt. Die Segmentberichterstattung erfolgt strukturell und inhaltlich entsprechend der internen Berichterstattung an das Management. Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbereich, der Geschäftstätigkeiten mit Erträgen und Aufwendungen betreibt, dessen Ergebnisse vom Management regelmäßig überprüft werden und für den Finanzinformationen vorliegen. Das Geschäftssegment wird zum berichtspflichtigen Segment, wenn es abgegrenzt werden kann und bestimmte quantitative Schwellenwerte übersteigt. Die Zurechnungen von Aufwendungen erfolgt grundsätzlich prozentual zur Umsatzverteilung.

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" für alle dargestellten Zeiträume ermittelt. Dabei wird das Ergebnis unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien ermittelt.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien und der noch nicht ausgegebenen Stammaktien und der möglichen Zahl von Stammaktien aufgrund von Optionen oder Garantien, solche Aktien zu erwerben, dargestellt. Alle möglicherweise noch entstehenden Stammaktien sind nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen worden, da dies ansonsten dem Verwässerungseffekt entgegenwirken würde.

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

(1) IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

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in TEUR Software und sonstige immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte Software Geschäfts und Firmenwert Summe
Anschaffungs- oder Herstellungskosten        
Stand am 01.01.2016 2.939 20.109 24.097 47.145
Zugänge 2 2.334 0 2.336
Abgänge -1.072 -224 0 -1.296
Währungsänderungen 0 0 0 0
Stand am 31.12.2016 1.869 22.219 24.097 48.185
Zugänge 18 2.278 0 2.296
Abgänge -2 0 0 -2
Währungsänderungen 0 0 0 0
Stand am 31.12.2017 1.885 24.497 24.097 50.479
Abschreibungen        
Stand am 01.01.2016 2.897 15.927 19.624 38.448
Zugänge 38 2.189 0 2.227
Abgänge -1.072 -224 0 -1.296
Währungsänderungen 0 0 0 0
Stand am 31.12.2016 1.863 17.892 19.624 39.379
Zugänge 9 2.160 0 2.169
Abgänge -2 0 0 -2
Währungsänderungen 0 0 0 0
Stand am 31.12.2017 1.870 20.052 19.624 41.546
Nettobuchwert am 31.12.2016 6 4.327 4.473 8.806
Nettobuchwert am 31.12.2017 15 4.445 4.473 8.933

Zur "Selbst erstellten Software" gehören die aktivierten Softwareentwicklungskosten für die Fortentwicklung der Intershop-Software. In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit 2.161 TEUR (2016: 2.194 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 7 TEUR (2016: 9 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie mit 1 TEUR (2016: 23 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein. Im Vorjahr betrafen 1 TEUR die Marketing- und Vertriebsaufwendungen. Mit Ausnahme des Firmenwerts sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vorhanden.

(2) SACHANLAGEN

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in TEUR Computer Betriebs- und Geschäftsausstattung Mietereinbauten Summe
Anschaffungskosten        
Stand am 01.01.2016 2.442 1.600 282 4.324
Zugänge 431 41 0 472
Abgänge -105 -247 0 -352
Währungsänderungen 6 3 0 9
Stand am 31.12.2016 2.774 1.397 282 4.453
Zugänge 279 74 0 353
Abgänge -312 -371 0 -683
Währungsänderungen -17 -6 -1 -24
Stand am 31.12.2017 2.724 1.094 281 4.099
Abschreibungen        
Stand am 01.01.2016 2.260 1.423 279 3.962
Zugänge 153 113 2 268
Abgänge -105 -247 0 -352
Währungsänderungen 6 2 0 8
Stand am 31.12.2016 2.314 1.291 281 3.886
Zugänge 181 70 0 251
Abgänge -309 -346 0 -655
Währungsänderungen -15 -5 0 -20
Stand am 31.12.2017 2.171 1.010 281 3.462
Nettobuchwert am 31.12.2016 460 106 1 567
Nettobuchwert am 31.12.2017 553 84 0 637

In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf Sachanlagen mit 87 TEUR (2016: 104 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 73 TEUR (2016: 84 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, mit 39 TEUR (2016: 34 TEUR) in die Marketing- und Vertriebsaufwendungen sowie mit 52 TEUR (2016: 46 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein.

(3) FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen zum Bilanzstichtag Forderungen aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und der Erbringung von Serviceleistungen in Höhe von 5.181 TEUR (2016: 5.129 TEUR) mit einer Restlaufzeit kleiner als ein Jahr (kurzfristige Vermögenswerte). Davon sind insgesamt Forderungen in Höhe von 4.293 TEUR (2016: 4.246 TEUR) noch nicht fällig. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der noch nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Fällig bis 30 Tage 2.481 2.295
Fällig 31 bis 60 Tage 750 1.547
Fällig 61 Tage bis 1 Jahr 1.062 404
  4.293 4.246

Zum 31. Dezember 2017 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 486 TEUR überfällig, aber nicht wertgemindert (31.12.2016: 420 TEUR). Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Verzug bis 30 Tage 412 420
Verzug 31 bis 60 Tage 23 0
Verzug 61 bis 90 Tage 51 0
  486 420

Einzelwertberichtigungen erfolgen nach 90 Tagen. Bezüglich der zum Bilanzstichtag fälligen und nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist nicht zu erwarten, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Zahlungseingang der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen per 31.12.2017 erfolgte überwiegend im Januar 2018.

Zum 31. Dezember 2017 wurden Wertminderungen in Höhe von 5 TEUR (2016: 61 TEUR) berücksichtigt. Die Wertminderungen veränderten sich wie folgt:

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in TEUR 2017 2016
Stand zu Beginn des Jahres 61 41
Wertminderungen von Forderungen 5 56
Aufgrund von Uneinbringlichkeit ausgebuchte Beträge 0 0
Während des Geschäftsjahres eingegangene Beträge aus abgeschriebenen Forderungen -61 -36
Wertaufholung 0 0
Stand zum Ende des Jahres 5 61

(4) SONSTIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 14 TEUR (2016: 52 TEUR) beinhalten Mietkautionen. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und kurzfristigen Vermögenswerte enthalten:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Vorauszahlungen 557 428
Sonstige Steuerforderungen 26 30
Sonstige 115 133
  698 591

(5) LIQUIDE MITTEL

Die liquiden Mittel beinhalten kurzfristige Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, welche Guthabenbestände bei verschiedenen Kreditinstituten, die jederzeit verfügbar sind, sowie Kassenbestände und Schecks umfassen.

(6) EIGENKAPITAL

Die Entwicklung des Eigenkapitals der INTERSHOP Communications AG ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag 31.683.484 Euro zum 31. Dezember 2017 und ist eingeteilt in 31.683.484 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, welche voll eingezahlt sind. Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte.

Folgende am Bilanzstichtag noch bestehende Beteiligungen wurden der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a. F. (jetzt § 33 Abs. 1 WpHG) mitgeteilt und von ihr gemäß § 26 Abs. 1 WpHG a.F. (jetzt § 40 Abs. 1 WpHG) bekannt gemacht: Die Shareholder Value Management AG hielt am 19. April 2016 und die Shareholder Value Beteiligungen AG am 6. Mai 2016 24,90 % der Stimmrechte an der Gesellschaft, wie sich aus den am 22. April 2016 und 11. Mai 2016 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen ergibt. Die BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft mbH hat ausweislich der am 9. Oktober 2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung ihre Stimmrechte an der Gesellschaft zum 1. Oktober 2017 veräußert und hält fortan keine Stimmrechte mehr; korrespondierend hat die Axxion S.A., Grevemacher, Luxemburg, mit der am 9. Oktober 2017 veröffentlichten Mitteilung informiert, 9,20 % am 1. Oktober 2017 zu halten. Der Streubesitz der INTERSHOP Communications AG beträgt demnach zum Bilanzstichtag 65,90 %. Wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG".

Genehmigtes Kapital

Zum 31. Dezember 2017 verfügte die Gesellschaft über Genehmigtes Kapital von 6.336.000 Euro (31. Dezember 2016: 6.336.000 Euro). Gemäß der Satzung der INTERSHOP Communications AG ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Stammaktien wie folgt zu erhöhen.

Um bis zu insgesamt 6.336.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.336.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital I). Die Ermächtigung des Vorstands gilt bis zum 23. Juni 2021. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Bedingtes Kapital

Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über kein Bedingtes Kapital.

(6.1) KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage enthält den Aufwand aus den Aktienoptionen aus Vorjahren sowie die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielten Beträge abzüglich der Transaktionskosten von Kapitalerhöhungen. Es wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

(6.2) ANDERE RÜCKLAGEN

In den anderen Rücklagen sind eine Umstellungsrücklage, Rücklagen aus kumulierten Gewinnen/Verlusten sowie kumulierte Währungsdifferenzen enthalten. Die Umstellungsrücklage beinhaltet den Aufwand aus Aktienoptionen, welcher im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS zu erfassen war. Die Rücklage aus kumulierten Währungsdifferenzen zeigt die Differenzen, die aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen mit den Tochtergesellschaften in Euro resultieren.

(7) VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen aus Lieferungs- und Leistungsverkehr und beliefen sich auf 1.527 TEUR (2016: 1.350 TEUR).

(8) VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten - langfristig 1.787 2.772
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten - kurzfristig 1.000 1.000
  2.787 3.772

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 einen Darlehensvertrag in Höhe von 6.000 TEUR mit der Sparkasse Jena-Saale-Holzland abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt sechs Jahre und wird mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 4,5 % p. a. verzinst. Die vertraglich vereinbarte Rückzahlungssumme beträgt 1.000 TEUR jährlich. Es wurde zusätzlich ein jährliches Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine Sondertilgung in Höhe von 1.200 TEUR aus dem verpfändeten Teil der Kreditsumme. Das Darlehen ist mit einer Ausfallbürgschaft über 80 % des Darlehensbetrages durch das Land Thüringen, einer Globalzession der Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Einräumung einer Vertriebslizenz der Intershop-Software abgesichert.

(9) SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen nur aus kurzfristigen Verbindlichkeiten und enthalten:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 828 1.027
Sonstige Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer 793 628
Verbindlichkeiten aus ausstehendem Urlaubsanspruch 552 598
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus Festpreisprojekten 212 120
Verbindlichkeiten Berufsgenossenschaft 97 101
Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 71 90
Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen 17 149
Übrige Verbindlichkeiten 423 198
  2.993 2.911

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Provisionen und erfolgsabhängigen Vergütungen (im Vorjahr zudem Verpflichtungen im Rahmen der Umstrukturierung [400 TEUR]). Die Position "Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus Festpreisprojekten" beinhaltet einen Auftrag mit einem Gesamtauftragsvolumen von 1.888 TEUR, wovon bereits 1.640 TEUR bezahlt und 1.428 TEUR davon als Umsatz realisiert und mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet wurden.

(10) UMSATZABGRENZUNGSPOSTEN

Die Umsatzabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen von Kunden, im Wesentlichen im Zusammenhang mit Erlösen aus Wartungsverträgen. Die Auflösung der Umsatzabgrenzungsposten und die Umsatzrealisierung erfolgen in der Periode, in der die Leistung von Intershop erbracht wird. Bei den kurzfristigen Umsatzabgrenzungsposten erfolgt die Auflösung und Umsatzrealisierung innerhalb eines Jahres.

(11) SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen sind kurzfristig und beliefen sich auf 289 TEUR (2016: 690 TEUR).

Die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen ist im Folgenden dargestellt.

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in TEUR Prozessrisiken Gewährleistung Übrige Summe
Stand 01.01.2017 28 364 298 690
Zuführung 0 164 87 251
Inanspruchnahme -26 -362 -233 -621
Auflösung 0 0 -25 -25
Währungsanpassungen -2 -4 0 -6
Stand 31.12.2017 0 162 127 289

Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für die Hauptversammlung.

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN POSTEN DER GESAMTERGEBNISRECHNUNG

(12) UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse in Höhe von 35.807 TEUR (2016: 34.188 TEUR) werden in Produktumsätze und Serviceumsätze unterteilt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2017 2016
Lizenzen 6.108 5.657
Wartung 8.021 8.012
Produktumsätze 14.129 13.669
Beratung/Schulung 15.403 15.934
Full Service 6.275 4.585
Serviceumsätze 21.678 20.519
Umsatzerlöse gesamt 35.807 34.188

Aus Festpreisprojekten wurde in 2017 ein Umsatz von 2.859 TEUR realisiert. Die Bewertung erfolgte gemäß dem Projektfortschritt unter Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode. Die Kosten betrugen insgesamt 2.129 TEUR und der Ergebnisbeitrag 730 TEUR.

(13) UMSATZKOSTEN

Die Umsatzkosten werden analog zu den Umsätzen unterteilt in Produkt- und Serviceumsatzkosten und teilen sich wie folgt auf:

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in TEUR 2017 2016
Lizenzen 2.249 1.672
Wartung 1.596 1.632
Produktumsatzkosten 3.845 3.304
Beratung/Schulung 9.806 10.881
Full Service 4.586 4.267
Serviceumsatzkosten 14.392 15.148
Umsatzkosten gesamt 18.237 18.452

Die Umsatzkosten für Lizenzen in Höhe von 2.249 TEUR (2016: 1.672 TEUR) beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf die Softwareentwicklungskosten.

(14) FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen sämtliche den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zurechenbaren Aufwendungen, wobei der wesentliche Teil Personalaufwand ist. Die Reduzierung der Forschungs- und Entwicklungskosten von 5.923 TEUR auf 5.067 TEUR ist primär auf gesunkene Personalaufwendungen zurückzuführen. Wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "Forschung und Entwicklung".

(15) AUFWENDUNGEN FÜR VERTRIEB UND MARKETING

Zu den Vertriebs- und Marketingaufwendungen gehören im Wesentlichen Personalkosten für Vertriebs- und Marketingmitarbeiter, Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für Vertriebspartner, Werbung und Ausstellungskosten für verschiedene Messen. Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen stiegen um 13 % von 7.377 TEUR auf 8.305 TEUR insbesondere durch höhere Marketing- und Personalaufwendungen sowie gestiegene Aufwendungen für Vertriebspartner. Der Anteil der Aufwendungen für Vertrieb und Marketing am Gesamtumsatz betrug 23 % (2016: 22 %).

(16) ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

Die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten vor allem Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen, die auf den Verwaltungsbereich entfallen. Hierin enthalten sind u. a. Kosten für Investor Relations, wie Kosten der Hauptversammlung, sowie sämtliche Rechtsberatungskosten. Die allgemeinen Verwaltungskosten sanken um 4 % von 3.905 TEUR auf 3.742 TEUR. Der Anteil der Allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtumsatz lag wie im Vorjahr bei 11 %.

(17) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2017 2016
Erträge aus Währungsgewinnen 63 95
Erträge aus dem Abgang des Anlagevermögens 5 1
Übrige 152 180
  220 276

Von den Erträgen aus Währungsgewinnen resultieren 63 TEUR aus Finanzinstrumenten.

(18) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren aus folgenden Positionen:

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in TEUR 2017 2016
Währungsverluste 236 216
Sonstige Steuern 0 1
Aufwendungen für Umstrukturierung 0 972
Übrige 27 0
  263 1.189

Die Aufwendungen aus Währungsverlusten resultieren mit 236 TEUR aus Finanzinstrumenten.

(19) ZINSERTRÄGE UND ZINSAUFWENDUNGEN

Die Zinserträge in Höhe von 6 TEUR (2016: 20 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus Bankguthaben. Die Zinsaufwendungen betrugen 338 TEUR (2016: 279 TEUR) und resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten für das Geschäftsjahr 2017 sowie aus Zinsen aus Feststellungen der Betriebsprüfung.

(20) STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 230 TEUR (2016: 71 TEUR) und betreffen Steuernachzahlungen aus einer Betriebsprüfung der Jahre 2007 bis 2012 sowie ausländische Ertragsteuern für das Jahr 2017.

Die Gesellschaft bilanziert und bewertet Ertragsteuern unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (sog. Liability-Methode) nach IAS 12. Latente Steuern werden mit den jeweiligen nationalen Ertragsteuersätzen berechnet. Bei der Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2017 ein Körperschaftsteuersatz von 15 % (2016: 15%) zzgl. des Solidaritätszuschlages von 5,5 % (2016: 5,5 %) sowie eines effektiven zu erwartenden Gewerbesteuersatzes von 15,691 % (2016: 15,76 %) zugrunde gelegt.

Die Ertragsteuern des Konzerns teilen sich wie folgt auf:

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in TEUR 2017 2016
Laufende Steuern    
Ausland 70 194
Inland 247 -11
Latente Steuern    
Ausland 28 -10
Inland 400 174
  745 347

Die laufenden Steuern enthalten Steuern in Höhe von 227 TEUR aus Feststellungen einer Betriebsprüfung für die Jahre 2007 bis 2012. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr 2017 gültige Konzernsteuersatz von 31,517 % (2016: 31,584 %) mit dem IFRS-Ergebnis vor Steuern multipliziert. Die Veränderung des Konzernsteuersatzes resultiert durch den Umzug einer Betriebsstätte in einem Ort mit niedrigeren gewerbesteuerlichen Hebesatz. Für die ausländischen Tochtergesellschaften wurden Steuersätze in einer Bandbreite von 16 bis 40 % berücksichtigt.

Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich im Detail wie folgt dar:

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in TEUR 2017 2016
IFRS-Ergebnis vor Steuern 81 -2.641
Konzernsteuersatz 31,517 % 31,584 %
Erwarteter Steueraufwand/-ertrag 26 -834
Effekte aus Steuersatzänderung und unterschiedlichen ausländischen Steuersätzen 22 81
Effekte aus dem Nichtansatz von latenten Steuern bzw. Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen 362 1.067
Permanente Effekte, Steuererstattungen 105 17
Steuern Vorjahre 230 15
Übrige Effekte 0 1
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 745 347

Die latenten Steuern setzen sich folgendermaßen zusammen:

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in TEUR 2017 2016
Steuern auf anrechenbare Verlustvorträge 2.445 2.402
Vorräte 398 264
Rückstellungen/Verbindlichkeiten 100 185
Aktive latente Steuern 2.942 2.851
Saldierung -2.306 -1.783
Aktive latente Steuern nach Saldierung 637 1.068
Immaterielle Vermögenswerte 1.401 1.369
Forderungen 143 0
Verbindlichkeiten 762 414
Passive latente Steuern 2.306 1.783
Saldierung -2.306 -1.783
Passive latente Steuern nach Saldierung 0 0
Nettobetrag der aktiven latenten Steuern 637 1.068

Latente Steueransprüche für temporäre Differenzen und für steuerliche Verlustvorträge werden in der Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre gebildet, sofern deren Nutzung wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2017 wurden aktive latente Steuern gem. IAS 12.24 nur in Höhe des Betrages angesetzt, in dem hinreichend wahrscheinlich ein zu versteuerndes Ergebnis künftig verfügbar sein wird. Bei den latenten Steuern auf Bilanzunterschiede mit Ausnahme der passiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte handelt es sich um kurzfristige latente Steuern, die sich im Folgejahr umkehren. Die passiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte realisieren sich über einen Abschreibungszeitraum von drei Jahren. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge sind grundsätzlich als langfristig anzusehen. Latente Steuerverbindlichkeiten für anfallende Kapitalertragsteuern für Tochterunternehmen waren nicht anzusetzen.

Zum 31. Dezember 2017 hatte die Gesellschaft folgende steuerliche Verlustvorträge unter verschiedenen Steuerhoheiten:

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in TEUR 2017 2016
US-Bundessteuern 107.798 111.375
US-Landessteuern 38.527 39.022
Deutsche Körperschaftsteuer 179.325 182.886
Deutsche Gewerbesteuer 176.731 176.775
Sonstige 102 449

Die Verlustvorträge für US-Bundes- und Landessteuern verfallen in verschiedenen Geschäftsjahren bis zum Jahr 2037. Latente Steuern auf ausländische Verlustvorträge wurden nicht angesetzt. Die Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer und sind unbegrenzt vortragsfähig. Die Veränderung der deutschen Verlustvorträge resultiert aus Feststellungen der Betriebsprüfung 2007-2012 und aus laufenden Verlusten des Jahres 2017. Hinsichtlich der verbleibenden Verlustvorträge werden für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von 171.865 TEUR (2016: 175.281 TEUR) und für gewerbesteuerliche Zwecke in Höhe von 168.671 TEUR (2016: 169.170 TEUR) keine aktiven latenten Steuern bilanziert.

(21) ERGEBNIS JE AKTIE

Die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf folgenden Daten:

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in TEUR 2017 2016
Basis für das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie (Ergebnis nach Steuern) -664 -2.988
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl von Stammaktien für das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie 31.683 31.683
Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) (in EUR) -0,02 -0,09

Wenn das verwässerte Ergebnis den Verlust je Aktie reduziert bzw. das Ergebnis je Aktie erhöht, erfolgt eine Anpassung an den Betrag des unverwässerten Ergebnisses pro Aktie (Verwässerungsschutz) gemäß IAS 33.43. Stimmen unverwässertes und verwässertes Ergebnis überein, kann der Ausweis gemäß IAS 33.67 in einer Zeile erfolgen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die liquiden Mittel umfassen ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erläutert.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern, welches um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird, und aus der Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden im Vergleich zur Bilanz des Vorjahres abgeleitet.

Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit verbesserte sich deutlich auf 1.692 TEUR in 2017 nach einem Mittelabfluss von 862 TEUR in 2016, was im Wesentlichen auf das positive Ergebnis vor Steuern zurückzuführen ist. Die zahlungsunwirksamen Abschreibungen blieben mit 2.420 TEUR auf Vorjahresniveau (2016: 2.495 TEUR). Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit stieg leicht von 2.433 TEUR im Vorjahr auf 2.568 TEUR. Die darin enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte reduzierten sich um 92 TEUR auf 2.244 TEUR. Im Vorjahr war noch ein Zufluss aus liquiden Mitteln mit Verfügungsbeschränkung von 375 TEUR enthalten. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag bei 1.000 TEUR und resultiert aus der planmäßigen Kredittilgung (2016: 1.000 TEUR). Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2017 ein Nettoabfluss von 1.949 TEUR gegenüber einem Mittelabfluss im Vorjahr von 4.334 TEUR. Zum Bilanzstichtag verfügte Intershop über frei verfügbare liquide Mittel von 8.949 TEUR (31. Dezember 2016: 10.898 TEUR).

Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung nicht zahlungswirksam sind und eliminiert werden.

SONSTIGE ANGABEN

Segmentberichterstattung

Segmentbericht zum 31. Dezember 2017

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in TEUR Europa USA Asien/ Pazifik Konsolidierung Konzern
Umsätze mit externen Kunden          
Produktumsätze 11.543 1.268 1.318 0 14.129
Lizenzen 4.966 553 589 0 6.108
Wartung 6.577 715 729 0 8.021
Serviceumsätze 15.298 2.441 3.939 0 21.678
Beratung und Schulung 11.076 1.925 2.402 0 15.403
Full Service 4.222 516 1.537 0 6.275
Gesamtumsätze mit externen Kunden 26.841 3.709 5.257 0 35.807
Zwischensegmentumsätze 191 0 183 -374 0
Gesamtumsätze 27.032 3.709 5.440 -374 35.807
Umsatzkosten 13.671 1.889 2.677 0 18.237
Bruttoergebnis vom Umsatz 13.170 1.820 2.580 0 17.570
Betriebliche Aufwendungen und Erträge 12.861 1.777 2.519 0 17.157
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 309 43 61 0 413
Finanzergebnis         -332
Ergebnis vor Steuern         81
Steuern         -745
Ergebnis nach Steuern         -664
Vermögen 18.777 2.595 3.677 0 25.049
Planmäßige Abschreibung 1.814 251 355 0 2.420

Segmentbericht zum 31. Dezember 2016

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in TEUR Europa USA Asien/ Pazifik Konsolidierung Konzern
Umsätze mit externen Kunden          
Produktumsätze 11.638 757 1.274 0 13.669
Lizenzen 4.969 164 524 0 5.657
Wartung 6.669 593 750 0 8.012
Serviceumsätze 13.519 2.430 4.570 0 20.519
Beratung und Schulung 10.548 2.147 3.239 0 15.934
Full Service 2.971 283 1.331 0 4.585
Gesamtumsätze mit externen Kunden 25.157 3.187 5.844 0 34.188
Zwischensegmentsätze 177 12 151 -340 0
Gesamtumsätze 25.334 3.199 5.995 -340 34.188
Umsatzkosten 13.581 1.716 3.155 0 18.452
Bruttoergebnis vom Umsatz 11.576 1.471 2.689 0 15.736
Betriebliche Aufwendungen und Erträge 13.435 1.777 2.906 0 18.118
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -1.859 -306 -217 0 -2.382
Finanzergebnis         -259
Ergebnis vor Steuern         -2.641
Steuern         -347
Ergebnis nach Steuern         -2.988
Vermögen 19.954 2.521 4.636 0 27.111
Planmäßige Abschreibung 1.836 232 427 0 2.495

Die Segmentberichterstattung ist nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" aufgestellt. Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Managements. Das Geschäftssegment wurde vor allem durch den Faktor bestimmt, dass unternehmerische Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen erbracht werden. Intershop unterscheidet hierbei zwischen den Segmenten "Europa", "USA" und "Asien/Pazifik". Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erzielen ihre Umsätze zum einen aus den Produktumsätzen, zu denen der Verkauf von Softwarelizenzen (Lizenzen) und der entsprechenden Wartung gehört. Zum anderen erzielen sie Serviceumsätze aus der Erbringung verschiedener Dienstleistungen, die unterteilt werden in Beratung und Schulung sowie Full Service.

Die Geschäftssegmente setzen sich wie folgt zusammen:

Das Segment "Europa" beinhaltet die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG, Intershop Communications LTD sowie Intershop Communications SARL in Europa. Zum Segment "USA" gehören der Vertrieb der Intershop Communications, Inc., der sich hauptsächlich auf Nordamerika erstreckt, sowie die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG in dieser Region. Zum Segment "Asien/Pazifik" gehört der Vertrieb des Konzerns, der in dieser Region erfolgt, inklusive der vertrieblichen Aktivitäten der Intershop Communications Australia Pty Ltd. sowie der Intershop Communications Asia Limited. Das Segment "Konsolidierung" beinhaltet alle Geschäftsvorfälle innerhalb der einzelnen Segmente.

Erläuterungen zu den Inhalten der einzelnen Berichtszeilen:

Die Umsatzerlöse mit externen Kunden repräsentieren den Umsatz der Segmente mit Konzern-Externen.

Die Zwischensegmentumsätze beinhalten die Umsätze aus den intersegmentiellen Beziehungen. Dabei werden die Umsätze wie auch bei fremden Dritten abgerechnet.

Die Umsatzkosten beinhalten die Kosten, die jedem Geschäftssegment für die Erzielung seiner Segmentumsätze zugeordnet werden.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz, das sich aus der Differenz der Segmentumsätze und der Umsatzkosten ermittelt, stellt die erste Beurteilungsstufe für Managemententscheidungen dar.

Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge beinhalten die Forschungs- und Entwicklungskosten, die Kosten für Vertrieb und Marketing, allgemeine Verwaltungskosten sowie sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge, die auf die Segmente entsprechend entfallen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen sind auch Effekte aus Einmalaufwendungen bzw. -erträgen wie Aufwendungen für Umstrukturierungen in 2016 sowie Währungsverluste bzw. -gewinne berücksichtigt.

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist das Bruttoergebnis abzüglich der betrieblichen Aufwendungen und Erträge als Basis für die Leistungsbeurteilung der Segmente.

Zinseinkünfte und Zinserträge sowie Ertragsteuern werden nicht auf die Segmente verteilt, da die Steuerung dieser Geschäftsvorfälle vom Konzern erfolgt.

Das Segmentvermögen setzt sich aus den langfristigen Vermögenswerten und den kurzfristigen Vermögenswerten des Intershop-Konzerns zusammen, welche dem jeweiligen Segment anhand der prozentualen Umsatzverteilung zugeordnet werden. Es wird keine andere Bewertung des Segmentvermögens angewandt.

Die Abschreibungen betreffen die Abschreibungen auf die den einzelnen Regionen zugeordneten Segmentvermögen.

In 2017 und 2016 gab es keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen.

Sämtliche im Segmentbericht ausgewiesenen Beträge der Spalte "Konzern" spiegeln die Konzernzahlen aus der Gesamtergebnisrechnung bzw. der Bilanz wider. Die Addition der Geschäftssegmente ergibt die Konzernwerte.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland. Die Umsätze mit externen Kunden, die in Deutschland erzielt wurden, betrugen 16.839 TEUR (2016: 13.800 TEUR). Mit externen Kunden in anderen Ländern wurden Umsätze von 18.968 TEUR (2016: 20.388 TEUR) erwirtschaftet. Davon entfielen 5.997 TEUR der Umsätze auf Kunden in den Niederlanden (2016: 6.151 TEUR). Im Geschäftsjahr 2017 wurde mit einem einzelnen Kunden ein Umsatz von 5.371 TEUR im Segment Europa erzielt. Im Vorjahr existierten keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil mindestens 10 % am Gesamtkonzernumsatz betrug. Die Summe der langfristigen Vermögenswerte, ausgenommen latente Steuern, beträgt 9.537 TEUR (2016: 9.337 TEUR) in Deutschland sowie 47 TEUR (2016: 88 TEUR) in den anderen Ländern. Vermögenswerte aus Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Pensionen oder Rechte aufgrund von Versicherungsverträgen existieren nicht.

Operating-Leasing

Im Rahmen eines Operating-Leasing werden Büroräume und Geschäftsausstattungen gemietet. Die langfristigen Mindestleasingraten betreffen im Wesentlichen die Mietverpflichtungen für das Gebäude des Firmensitzes in Jena, dessen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und seitens Intershop jederzeit mit einer Frist von 18 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden kann.

Die zukünftig zu zahlenden kumulierten Mindestleasingraten aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
bis 1 Jahr 2.470 2.546
1 bis 5 Jahre 2.176 2.041
über 5 Jahre 0 0
Gesamt 4.646 4.587

Die Summe aus künftigen Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen beträgt zum Bilanzstichtag 293 TEUR (2016: 323 TEUR). Es wurden 2.178 TEUR an Mietaufwendungen (2016: 2.265 TEUR) aufwandswirksam berücksichtigt. Die Mieterträge beliefen sich auf 808 TEUR (2016: 799 TEUR) und wurden komplett mit den Mietaufwendungen verrechnet.

Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten

Die Gesellschaft ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Ein negatives Urteil in einem solchen Rechtsstreit bzw. in mehreren oder allen solchen Rechtsstreiten könnte die Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflussen. Sämtliche Rechtskosten in Verbindung mit einer Niederlage werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam berücksichtigt.

Aus einer vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahr 2013 macht die Gesellschaft Zahlungsansprüche geltend. Der Vertragspartner hat Widerklage erhoben. Die Gesellschaft verteidigt sich hiergegen und geht derzeit davon aus, dass die vom Vertragspartner geltend gemachten Ansprüche schon dem Grunde nach nicht bestehen und im Übrigen auch der Höhe nach nicht gerechtfertigt sind. Derzeit ist das Verfahren wegen Insolvenz des Vertragspartners nach § 240 ZPO unterbrochen. Die Forderungen wurden in den Vorjahren vollständig ausgebucht.

Neben den im Einzelnen aufgeführten Rechtstreitigkeiten ist die Gesellschaft darüber hinaus Beklagte in verschiedenen weiteren Prozessen, die aus der normalen Geschäftstätigkeit resultieren. Obwohl der Ausgang dieser Verfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, ist die Gesellschaft der Auffassung, dass der Ausgang der Verfahren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft hat.

Die Gesellschaft plant im September 2019 den Umzug in neue Geschäftsräume in einem noch zu errichtenden Bürogebäude. Der neue Mietvertrag wurde im August 2017 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Einzug. Die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen für die Nettokaltmiete belaufen sich insgesamt auf 8,8 Mio. Euro über die Laufzeit.

Angaben zu Finanzinstrumenten

Intershop unterliegt hinsichtlich der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Transaktionen gewissen Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft wird im Lagebericht näher erläutert.

Die Gesellschaft steuert ihre Kapitalstruktur mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität ihre Unternehmensziele zu erreichen. Die Kenngröße ist dabei die Eigenkapitalquote. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist zum Vorjahr unverändert. Durch die teilweise Rückzahlung von Fremdkapital hat sich die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte erhöht. Insgesamt hat sich die Kapitalstruktur wie folgt verändert und liegt im Planbereich:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Eigenkapital 15.330 16.055 -5 %
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.787 3.772 -26 %
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.527 1.350 13 %
Sonstige Schulden 5.405 5.934 -9 %
Eigenkapitalquote 61 % 59 %  

Die Eigenkapitalquote wurde aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme ermittelt.

KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTEN

Die folgende Tabelle zeigt die Umsetzung der nach IFRS 7 geforderten Klassifizierung von Finanzinstrumenten sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt werden, und deren Buchwerte:

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in TEUR Bewertung Kategorien 31.12.2017 Buchwert 31.12.2016 Buchwert
Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten      
AKTIVA      
Sonstige langfristige Vermögenswerte Kredite und Forderungen 14 52
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen 5.181 5.129
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen 8.949 10.898
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte   698 591
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in TEUR Bewertung Kategorien 31.12.2017 Buchwert 31.12.2016 Buchwert
PASSIVA      
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.527 1.350
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.787 3.772
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten   2.993 2.911
Davon finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten   1.028 1.163
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Buchwert aggregiert nach Bewertungskategorien 2017 2016
Kredite und Forderungen 14.144 16.079
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 5.342 6.285
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Nettoergebnis pro Bewertungskategorie 2017 2016
Kredite und Forderungen 43 -2
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -194 -292

Im Berichtsjahr erfolgten keine Umgruppierungen zwischen den Kategorien. Für die vorhandenen Finanzinstrumente, ausgenommen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, liegen die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine im Wesentlichen innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwerten. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwerte der mit den Verbindlichkeiten verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt (zum 31.12.2017: 2.995 TEUR). Die Ermittlung des Zeitwertes der finanziellen Verbindlichkeit zum Zwecke der Anhangsangabe erfolgte auf Basis der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (anerkanntes DCF-Bewertungsverfahren, unter Verwendung von beobachtbaren Marktparametern, insbesondere von Marktzinssätzen).

AUSFALLRISIKEN

Einem möglichen Ausfallrisiko ist die Gesellschaft hauptsächlich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt. Die Gesellschaft führt fortlaufend Kreditwürdigkeitsprüfungen bezüglich ihrer Kunden durch. Außerdem wird das Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch begrenzt, dass die Gesellschaft über eine breit gestreute Kundenstruktur verfügt. Die Gesellschaft verlangt darüber hinaus keine Besicherung ihrer Forderungen. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko durch Vereinbarungen von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es werden außerdem angemessene Wertberichtigungen gebildet. Gründe für Wertberichtigungen sind insbesondere verspätete Zahlungen oder Bonitätsschwierigkeiten des Kunden sowie Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden. Anhand der Einschätzung und Beurteilung der Erfolgsaussichten wird die Wertberichtigung bemessen.

Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen, US-amerikanischen und australischen Banken in sicheren Anlagen angelegt. Es besteht hier kein wesentliches Ausfallrisiko. Die laufende und zukünftige Rendite wird von der Gesellschaft regelmäßig überwacht. Das maximale Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten.

LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko überwacht die Gesellschaft durch regelmäßig aktualisierte kurz- und mittelfristige Finanzplanungen. Von dem im Geschäftsjahr 2015 aufgenommenen Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR wurden bisher insgesamt 3.200 TEUR zurückgezahlt, davon 2.000 TEUR als planmäßige Tilgung und 1.200 TEUR als Sondertilgung. Die Bankguthaben betrugen am Bilanzstichtag 8.949 TEUR.

Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2016 Zahlungswirksame Veränderung Nichtzahlungswirksame Veränderung (Umgliederungen) Nichtzahlungswirksame Veränderung (Zinseffekte) 31.12.2017
Langfr. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.772 0 -1.000 15 1.787
Kurzfr. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 1.000 -1.179 1.000 179 1.000
Gesamt 3.772 -1.179 0 194 2.787

Die folgende Tabelle zeigt den künftigen undiskontierten Cashflow der finanziellen Verbindlichkeiten, die Auswirkungen auf die künftige Liquiditätslage haben:

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Finanzverbindlichkeiten
in TEUR
Buchwert zum 31.12.2016 Cashflow in 2017 Buchwert zum 31.12.2017 Cashflow in 2018 Cashflow nach 2018
Langfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.772 0 1.787 0 1.898
kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 1.000 1.179 1.000 1.126 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.350 1.350 1.527 1.527 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.163 1.163 1.028 1.028 0

ZINSRISIKEN

Ein Zinsrisiko kann grundsätzlich aufgrund der Änderung von Marktzinssätzen mittel- und langfristiger Verbindlichkeiten bestehen. Da die Gesellschaft ein Bankdarlehen mit einem festen Zinssatz über die Laufzeit des Darlehens hat, besteht für Intershop kein Zinsrisiko.

WÄHRUNGSRISIKEN

Im Intershop-Konzern lauten bestimmte Geschäftsvorfälle auf fremde Währungen. Es entstehen daher Risiken aus Wechselkursschwankungen. Intershop sichert Rechnungen in ausländischer Währung bei Bedarf mit Währungsoptionen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Währungsoptionen. Intershop ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko von US-Dollar, Britischen Pfund und Australischen Dollar ausgesetzt. Der Buchwert der auf diese Währungen lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns am Bilanzstichtag ist wie folgt:

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Vermögenswerte Schulden
in TEUR 2017 2016 2017 2016
in USD 307 428 6 0
in GBP 102 0 5 0

Der Buchwert der auf den Australischen Dollar lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 0 AUD (2016: 0 AUD).

In der folgenden Tabelle wird aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10%igen Anstiegs oder Falls des Euros gegenüber den beiden Währungen dargestellt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Posten und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an.

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Ergebnis nach Steuern USD Ergebnis nach Steuern GBP
in TEUR 2017 2016 2017 2016
Veränderung durch 10%ige Aufwertung des Euros -5 -5 -9 0
Veränderung durch 10%ige Abwertung des Euros 6 7 11 0

Angaben zu nahe stehenden Personen

Intershop unterhielt Geschäftsbeziehungen zu den konsolidierten Tochterunternehmen. Die Shareholder Value Management AG hielt zusammen mit der Shareholder Value Beteiligungen AG zum Bilanzstichtag insgesamt 24,90 % der Anteile an der Gesellschaft. Wir verweisen auf den Lagebericht, Abschnitt "Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG". Zu diesen Gesellschaften bestanden im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr keine Geschäftsbeziehungen.

Bezüglich der Vergütungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.

Lokale Offenlegungserfordernisse

VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Der Vorstand bestand in 2017 aus folgenden Mitgliedern:

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Name Vorstandsfunktion Mitgliedszeitraum
Dr. Jochen Wiechen Vorstandsvorsitzender seit 01.08.2013 (Vorsitzender seit 01.09.2015)
Axel Köhler Vorstandsmitglied seit 01.09.2015

Folgende Mitglieder gehörten im Geschäftsjahr 2017 dem Aufsichtsrat an:

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Name Aufsichtsratsfunktion Mitgliedszeitraum
Christian Oecking Aufsichtsratsvorsitzender seit 02.06.2016
Ulrich Prädel Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit 01.12.2016 (Stellvertreter seit 16.12.2016)
Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis Aufsichtsratsmitglied seit 02.06.2016

Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf 736 TEUR (2016: 534 TEUR), davon entfielen 496 TEUR (2016: 510 TEUR) auf die feste Vergütung und 240 TEUR (2016: 24 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtvergütung in Höhe von 200 TEUR (2016: 136 TEUR) zu, davon entfielen 140 TEUR (2016: 136 TEUR) auf die fixe Vergütung und 60 TEUR (2016: 0 TEUR) auf den erfolgsabhängigen variablen Anteil. Die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat sind ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Einzelheiten zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte werden im Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der INTERSHOP Communications AG dargestellt.

MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERBESTÄNDE UND WERTPAPIERGESCHÄFTE

Zum 31. Dezember 2017 hielten die folgenden Organmitglieder der Gesellschaft Intershop-Inhaberstammaktien:

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Name Funktion Aktien
Christian Oecking Aufsichtsratsvorsitzender 20.000
Ulrich Prädel Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 8.000
Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis Aufsichtsratsmitglied 5.000
Dr. Jochen Wiechen Vorstandsvorsitzender 60.000
Axel Köhler Vorstandsmitglied 6.500

Im Geschäftsjahr 2017 wurden folgende Wertpapiergeschäfte von Intershop-Inhaberstammaktien durch Organmitglieder der Gesellschaft getätigt:

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Name Datum Geschäftsart Stück Gesamtwert
(EUR)
Christian Oecking 06.02.2017 Kauf 10.000 11.700
Ulrich Prädel 01.02.2017 Kauf 8.000 9.288

MITARBEITER

Im Geschäftsjahr 2017 hatte der Intershop-Konzern durchschnittlich 331 Vollzeitmitarbeiter, davon waren 329 Angestellte und 2 Organmitglieder (2016: 373 Vollzeitmitarbeiter, davon 371 Angestellte und 2 Organmitglieder).

PERSONAL- UND MATERIALAUFWAND

Die Personalaufwendungen betrugen 23.325 TEUR (2016: 24.623 TEUR), davon entfielen auf Löhne und Gehälter 20.289 TEUR (2016: 21.273 TEUR) und auf soziale Abgaben 3.036 TEUR (2016: 3.350 TEUR). Der Materialaufwand betrug 3.280 TEUR (2016: 2.702 TEUR), davon entfielen auf Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.187 TEUR (2016: 3.218 TEUR).

HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers angefallenen Honorare im Geschäftsjahr 2017 betrugen für Abschlussprüfungsleistungen 96 TEUR (2016: 106 TEUR), für Steuerberatungsleistungen 21 TEUR (2016: 43 TEUR) sowie für sonstige Leistungen 1 TEUR (2016: 1 TEUR).

NACHTRAGSBERICHT

Die Gesellschaft gab am 13. Februar 2018 anstehende Veränderungen im Vorstand bekannt. Ab dem 9. April 2018 wird Markus Klahn den jetzigen Vorstand ergänzen. Herr Klahn wird den Service-Bereich verantworten.

Weitere wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die Gesellschaft hat die nach § 161 Aktiengesetz erforderliche Entsprechenserklärung am 18. Dezember 2017 abgegeben und den Aktionären dauerhaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance zugänglich gemacht.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Jena, 28. Februar 2018

Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG

Dr. Jochen Wiechen

Axel Köhler

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlagerberichts

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1 Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes

2 Ansatz und Bewertung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte

3 Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlöse

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1 Sachverhalt und Problemstellung

2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3 Verweis auf weitergehende Informatione

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes

1 In dem Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 4.473 (18 % der Bilanzsumme bzw. 29 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die entsprechend fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt ist. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

3 Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zum Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und (1) "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

2 Ansatz und Bewertung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte

1 In dem Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (Software) mit einem Betrag von insgesamt T€ 4.445 (18 % der Bilanzsumme bzw. 29 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um selbst entwickelte Intershop-Software-Lösungen, die nach den Vorschriften des IAS 38 aktiviert werden. Die Aktivierbarkeit von selbsterstellten Produktentwicklungen ist von den Kriterien des IAS 38.57 abhängig, d.h. von der technischen Realisierbarkeit des immateriellen Vermögenswertes, der Fertigstellungsabsicht des Unternehmens, der Verkaufs- oder Nutzungsabsicht, der Fähigkeit des Unternehmens, den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, dem Nachweis über die Art und Weise der Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, der Verfügbarkeit von technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen zur Fertigstellung und der Fähigkeit des Unternehmens, den immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung verlässlich zu bewerten. Der erstmalige Ansatz erfolgt mit den entsprechenden Herstellungskosten. Eine Folgebewertung wird entsprechend des Anschaffungskostenmodells vorgenommen. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Aktivierung von Entwicklungskosten in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruht und damit mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der angefallenen Entwicklungskosten beurteilt. Zudem haben wir die Voraussetzungen für die Aktivierbarkeit in Stichproben für einzelne Projekt anhand der Kriterien des IAS 38.57 gewürdigt. Die Höhe der aktivierten Entwicklungskosten und die Werthaltigkeit der angesetzten immateriellen Vermögenswerte haben wir anhand uns vorgelegter Nachweise beurteilt. Dabei haben wir auch Einsicht in Projektunterlagen genommen, um uns von dem jeweiligen Projektfortschritt zu überzeugen. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Verwertbarkeit beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie (1) "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

3 Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlöse

1 Im Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung Umsatzerlöse in Höhe von T€ 35.807 ausgewiesen. Die Gesellschaft bilanziert Umsatzerlöse aus dem Verkauf und der zeitweiligen Überlassung von Lizenzen, aus der Erbringung von Installationsdienstleistungen und Beratung, aus Wartung sowie aus dem Betrieb von Online-Shops im Auftrag von Kunden gegen eine umsatzbasierte Vergütung. Für die Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Lizenzen ist das Vorliegen einer verbindlichen vertraglichen Vereinbarung, die Übertragung der wesentlichen Rechte auf den Käufer und die zuverlässige Bestimmbarkeit der Gegenleistung maßgeblich. Erlöse aus Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung realisiert, während Wartungserlöse sowie Erlöse aus Nutzungsüberlassung über den Leistungszeitraum realisiert werden. Diese verschiedenen Leistungen der Gesellschaft können einzeln oder in verschiedener Zusammensetzung Gegenstand von Verträgen mit Kunden sein. In diesem Zusammenhang sind von der Gesellschaft auch Mehrkomponentenverträge zu identifizieren und vereinbarte Teilleistungen einzeln zu bilanzieren. Angesichts der Komplexität der für die Realisation der Umsatzerlöse zu Grunde liegenden Kundenverträge unterliegt diese betragsmäßig bedeutsame Position einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Anwendung der Rechnungslegungsstandards als komplex zu betrachten und basiert in Teilen auf Einschätzungen, Annahmen und der Ermessensausübung der gesetzlichen Vertreter, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die korrekte Abbildung der Umsatzerlöse im Konzernabschluss mittels der von der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Software-Umsatzerlösen vor dem Hintergrund der einschlägigen IFRS gewürdigt.

Dazu haben wir zunächst die zur Sicherstellung der korrekten Identifikation von Verträgen, insbesondere auch Mehrkomponentenverträgen, der Identifikation von Teilleistungen und Realisation von Umsatzerlösen implementierten wesentlichen Kontrollen des Konzerns identifiziert, deren Angemessenheit beurteilt sowie deren Wirksamkeit in Bezug auf die Vermeidung bzw. Aufdeckung von Fehlern getestet. Darüber hinaus haben wir einzelne wesentliche Transaktionen sowie stichprobenhaft weitere Transaktionen im Detail anhand von Verträgen, Leistungsnachweisen und Zahlungen hinsichtlich deren Umsatzrealisierung, insbesondere auch der Periodenabgrenzung, beurteilt. Zudem haben wir Stetigkeit und Konsistenz der von der Gesellschaft angewandten Verfahren zur Erfassung der Umsatzerlöse nachvollzogen.

In diesem Zusammenhang haben wir ebenfalls einzelne Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung des den einzelnen Teilleistungen zuzuordnenden Entgelts im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen auf deren Angemessenheit hin gewürdigt und die mathematische Richtigkeit beurteilt sowie deren Bilanzierung gewürdigt. Auf der Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Umsatzrealisierung hinreichend dokumentiert und begründet sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisation sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "(10) Umsatzabgrenzungsposten" sowie "(12) Umsatzerlöse" des Konzernanhangs enthalten.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in einem gesonderten Abschnitt des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Kremser.

 

Erfurt, den 1. März 2018

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andreas Kremser, Wirtschaftsprüfer

ppa. Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Mittelpunkt des Geschäftsjahres 2017 stand die Umsetzung des Strategieprogramms "Lighthouse 2020". Mit der Erreichung der Ziele für 2017 von Umsatzwachstum und Profitabilität sieht der Aufsichtsrat das Unternehmen auf dem richtigen Weg.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand haben wir kontinuierlich überwacht und begleitet und wurden in alle Unternehmensentscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über die Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Umsatz- und Ergebnissituation des Unternehmens.

AUFSICHTSRATSSITZUNGEN UND INHALTE

Der Aufsichtsrat kam monatlich zu einer Sitzung bzw. einer Telefonkonferenz zusammen. Insgesamt gab es im Geschäftsjahr 2017 acht Aufsichtsratssitzungen und fünf Telefonkonferenzen. In allen Sitzungen war der Aufsichtsrat vollständig vertreten. Zudem beteiligten sich die Aufsichtsratsmitglieder an einem Strategieworkshop zum Thema Cloud. Der Vorstand nahm regelmäßig an den Sitzungen teil. Sechs der Sitzungen fanden in Jena und zwei Sitzungen in Berlin statt. Der Aufsichtsrat befasste sich mit allen für Intershop relevanten Themen, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzungen auf der aktuellen Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie lagen. Im Mittelpunkt standen hierbei die eingeleiteten Maßnahmen und deren Auswirkungen aus der "Lighthouse 2020"-Roadmap, die im Herbst 2016 verabschiedet wurde. Die strategische Weiterentwicklung, insbesondere der Ausbau des Cloud-Geschäfts- und dessen Chancen und Risiken, wurden ausführlich in den Sitzungen diskutiert.

In der Sitzung am 21. Februar 2017 präsentierte der Vorstand die geplanten Vertriebsmaßnahmen und Marketingaktivitäten für das Geschäftsjahr 2017. Die Vertriebspipeline sowie die Erreichung des Umsatzziels 2017 wurden eingehend diskutiert. Zudem informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den Stand des Lighthouse-Projektes und stellte die vorläufigen Finanzzahlen 2016 sowie den Umsatzforecast und den Ausblick für das erste Quartal 2017 vor. Des Weiteren beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Hinblick auf die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Auswahlverfahren von zwei Kandidaten und präferierte dabei die bisherige Prüfungsgesellschaft als Wahlvorschlag für die Hauptversammlung 2017. Ferner beschloss der Aufsichtsrat den Bericht über die Unternehmensführung. Bereits in der Telefonkonferenz am 24. Januar 2017 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2016 und die Vorschau für das erste Quartal.

In der Sitzung am 7./8. März 2017 stellte der Vorstand die weitere strategische Vorgehensweise in Bezug auf das Lighthouse-Programm mit Schwerpunkten Großhandel und Cloud vor und legte den Stand der bisherigen Umsetzung dar. Intensiv wurde darüber mit dem Aufsichtsrat diskutiert und die nächsten Schritte wurden festgelegt. Der Aufsichtsrat befasste sich in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2016 und billigte diesen. Zudem wurde das Risikomanagement nebst Risikobericht 2016 erörtert. Der Vorstand präsentierte die aktuelle Umsatzpipeline und informierte über die zu erwartende Ergebnisentwicklung für das erste Quartal. Weiterhin wurde die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung besprochen sowie über Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung diskutiert. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung wurde anschließend im Wege des Umlaufverfahrens beschlossen.

In der Telefonkonferenz am 28. April 2017 legte der Vorstand die Ergebnisse für das erste Quartal vor. In der kurz danach stattfindenden Sitzung am 8./9. Mai 2017 besprach der Aufsichtsrat Themen der ordentlichen Hauptversammlung und wählte nach Beendigung der Hauptversammlung Christian Oecking erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Ulrich Prädel als Stellvertreter. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere der australischen und amerikanischen Tochtergesellschaften. Der Aufsichtsrat ließ sich von den verantwortlichen Führungskräften die Umsatzpipeline sowie die Ergebnisvorschau der Regionen APAC und USA erläutern. Der Vorstand stellte den Forecast für den Intershop-Konzern für das zweite Quartal vor.

Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung am 21. Juni 2017 standen die Servicebereiche, der Forschungs- und Entwicklungsbereich sowie Vertrieb und Marketing. Dem Aufsichtsrat wurden die aktuellen und erwarteten Auftragsbestände mit Servicekunden erläutert sowie alternative Preismodelle diskutiert. Der Vorstand zeigte den Stand der Umsetzung des Lighthouse-Projekts im F&E-Bereich und der Marketingaktivitäten auf. Zudem diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat über den Forecast für das zweite Quartal und die erwartete wirtschaftliche Entwicklung für das zweite Halbjahr 2017. Ferner wurden das Umzugsprojekt der Firmenzentrale in Jena in ein neues Gebäude vorgestellt und die Neufestsetzung der Frauenquote für Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen.

Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 20. Juli 2017 waren die Vertriebsregion EMEA sowie die neue Firmenzentrale. Der Verantwortliche der Vertriebsregion EMEA berichtete dem Aufsichtsrat über das Vertriebskonzept für diese Region im Hinblick auf Kunden, Partner und Wachstumsstrategie. In Bezug auf den geplanten Umzug in eine neue Firmenzentrale wurden die Chancen und Risiken sowie der Entwurf des Mietvertrages dem Aufsichtsrat erläutert. Der Aufsichtsrat beschloss anschließend, dem Abschluss des Mietvertrages zuzustimmen. Weitere Themen dieser Sitzung waren das Halbjahresergebnis, die Ergebnisvorschau für das zweite Halbjahr sowie der Fortschritt des Lighthouse-Programms.

In der telefonischen Sitzung am 1. September 2017 gab der Vorstand einen Überblick über die Umsatz- und Ergebnisvorschau für das dritte Quartal sowie die Umsatzpipeline für das übrige Geschäftsjahr. Themenschwerpunkt der folgenden Sitzung am 19./20. September 2017 war das Cloud-Modell. Ausführlich präsentierte der Vorstand mit verantwortlichen Führungskräften technische Details, Szenarien, Positionierung und Preismodelle einer Cloud-Lösung und diskutierte diese eingehend mit dem Aufsichtsrat.

In der Sitzung am 20. Oktober 2017 in Berlin standen im Mittelpunkt das Budget 2018 und die Vertriebsorganisation. Der Vorstand legte eine detaillierte Planung für 2018 vor und diskutierte diese mit dem Aufsichtsrat. Ferner zeigte der Vorstand die aktuelle Vertriebsorganisation mit entsprechenden Auswirkungen durch das Lighthouse-Programm sowie die Ergebnisse für das dritte Quartal und den Forecast für das letzte Quartal 2017. Zum Thema Budget gab es nachfolgend zwei Telefonkonferenzen (8. November und 13. November 2017). In deren Anschluss wurde das Budget 2018 im Wege des Umlaufverfahrens beschlossen.

Die letzte Sitzung des Jahres fand am 18. Dezember 2017 in Berlin statt. Der Vorstand berichtete über den Forecast für das vierte Quartal und die Umsatzpipeline für das erste Quartal 2018. Zudem wurden der Stand zum Thema Cloud-Lösung sowie verschiedene Personalthemen erörtert, wie zum Beispiel das Vergütungssystem der Führungskräfte. Der Aufsichtsrat beschloss ferner die Ziele für die variable Vorstandsvergütung für 2018/2019 und die Entsprechenserklärung 2017.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat Geschäfte, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands vom Aufsichtsrat zustimmungspflichtig sind, stets zur Zustimmung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat die Beschlussvorlagen dazu gründlich geprüft und entsprechende Entscheidungen getroffen. Bedeutende Geschäftsvorgänge für das Unternehmen wurden anhand der Berichte des Vorstands vom Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und kritisch begleitet.

Der Aufsichtsrat stand neben den Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand im regelmäßigen Kontakt und wurde über die aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie der Risikolage und des Risikomanagements und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen informiert.

Ausschüsse wurden nicht gebildet, da nur ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht.

CORPORATE GOVERNANCE

Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von Ziff. 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es im Geschäftsjahr 2017 nicht gegeben.

Die Entsprechenserklärung 2017 zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 18. Dezember 2017 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Vergütungen der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder, individualisiert und nach Bestandteilen untergliedert, sind im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der INTERSHOP Communications AG ausgewiesen.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS, ABHÄNGIGKEITSBERICHT, ABSCHLUSSPRÜFUNG

Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der INTERSHOP Communications AG sind von der durch die Hauptversammlung am 9. Mai 2017 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingehend geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden.

Außerdem wurde von den Abschlussprüfern der von der Gesellschaft nach § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht geprüft und darüber gemäß § 313 Abs. 3 AktG berichtet sowie der folgende uneingeschränkte Vermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Nach eingehender eigener Prüfung, insbesondere nach Einsicht der Berichte des Abschlussprüfers sowie der detaillierten Erörterung mit dem Abschlussprüfer über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, erhebt der Aufsichtsrat gegen die Abschlüsse und den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Prüfung des Abhängigkeitsberichts an. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 19. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der INTERSHOP Communications AG wurde damit festgestellt. Da die Gesellschaft infolge der noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2017 keinen Bilanzgewinn erzielt hat, bedurfte es keiner Prüfung eines Gewinnverwendungsvorschlags.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTAND

Im Berichtszeitraum gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 wurden die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Christian Oecking, Ulrich Prädel und Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis mit großer Mehrheit bestätigt. Auf der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Christian Oecking erneut zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Sein Stellvertreter ist Ulrich Prädel.

DANK DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Intershop-Konzerns für ihren Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2017. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für ihr Vertrauen.

 

Jena, im März 2018

Für den Aufsichtsrat

Christian Oecking, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS GEM. § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG ("Intershop") begrüßen den von der Regierungskommission vorgelegten und zuletzt im Februar 2017 aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2017 weitgehend entsprochen; Abweichungen wurden in der Entsprechenserklärung erläutert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand gaben am 18. Dezember 2017 gemeinschaftlich die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) ab:

Die INTERSHOP Communications AG hat seit der Entsprechenserklärung vom 16. Dezember 2016 bis zum 23. April 2017 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 und ab dem 24. April 2017 bis zum heutigen Tag den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

a) Der bestehende D&O-Versicherungsschutz sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor (Kodex-Ziffer 3.8), da der Gesellschaft eine solche nicht zu vergleichsweise günstigeren Konditionen angeboten worden ist. Ferner sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten auch ohne Selbstbehalt verantwortungsbewusst ausüben.

b) Der Vorstand sorgt für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen, verfügt aber über kein eigenständiges Compliance-Management-System (Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 2), da die Gesellschaft der Auffassung ist, dass die Maßnahmen im Rahmen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems aufgrund der Größe des Unternehmens ausreichend sind. Aus diesem Grunde wird die Gesellschaft auch kein Hinweisgebersystem gemäß Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 3 einrichten.

c) In den Vergütungsberichten wurde und wird die Vorstandsvergütung weiterhin entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches individualisiert und nach fixen und variablen Bestandteilen differenziert ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung von Vergütungsbestandteilen und -aufwand oder die Angabe der insgesamt erreichbaren variablen Vergütung gemäß Kodex-Ziffer 4.2.5 ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht geboten, da die gesetzlichen individualisierten Angaben bereits umfassend Aufschluss über die Vergütungsstruktur und -höhe bieten und die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form - ohne den Kontext der dahinterstehenden Vergütungsregelungen - irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann.

d) Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat, kein Kompetenzprofil und keine Anzahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern gemäß Kodex-Ziffer 5.4.1 festgelegt. Der Aufsichtsrat hält die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeit nicht für angemessen, da kein zwingender genereller Zusammenhang zwischen der Amtsdauer, der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds und dem Auftreten etwaiger Interessenkonflikte besteht. Der Aufsichtsrat ist auch vor dem Hintergrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Ansicht, dass die konkrete Festlegung von Zielen und eines Kompetenzprofils die Auswahl von geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern beschränkt. Der Aufsichtsrat möchte über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der entsprechenden Situation individuell frei und flexibel entscheiden können und berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder und ihre Unabhängigkeit im Einzelfall. Gegenwärtig sind alle drei Aufsichtsratsmitglieder unabhängig.

Diese Entsprechenserklärung sowie alle bisherigen Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.