![]() INTERSHOP Communications AktiengesellschaftJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Zusammengefasster Lagebericht und KonzernlageberichtDer Intershop-KonzernKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitDer Intershop-Konzern 1 ist ein global ausgerichteter Anbieter integrierter Enterprise-Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums steht die Intershop-Commerce-Software, die 1996 als weltweit erste Standardsoftware für den elektronischen Handel auf den Markt gebracht wurde. Das Geschäftsmodell von Intershop umfasst die Orchestrierung der gesamten Prozesskette im Omni-Channel-Commerce -angefangen bei der Konzeption von Online-Kanälen über die Implementierung der Software-Plattform bis hin zur Koordinierung der Warenauslieferung, dem Fulfillment. Das Geschäft von Intershop gliedert sich in die zwei Hauptgeschäftsbereiche "Software und Cloud" sowie "Service". Zum Bereich "Software und Cloud" werden dabei die Lizenzumsätze sowie die dazugehörigen Wartungserlöse und die Cloud und Subscription Umsätze gezählt. Weltweit setzen über 300 Kunden für ihren digitalen Vertrieb an Geschäfts- und Endkunden auf Intershop. Durch die Expertise aus über 25 Jahren Software-Entwicklung für den Internethandel verfügt Intershop über eine außerordentlich leistungsfähige und skalierbare Plattform für den Online-Handel. Die eigene Software wird kontinuierlich verbessert und die Leistungstiefe über eigene Entwicklungen systematisch erweitert und ergänzt. Zu den Kunden zählen sowohl große Unternehmen wie HP, BMW, Würth und die Deutsche Telekom als auch mittelständische Unternehmen. Intershop ist in Europa, in den USA sowie im asiatisch-pazifischen Raum, dort vorwiegend in Australien, tätig. Der Umsatz mit europäischen Kunden lag im Geschäftsjahr 2019 bei 65 % des Gesamtumsatzes. Die INTERSHOP Communications AG mit Sitz in Jena ist die Muttergesellschaft des Intershop-Konzerns. Sie hält zum Stichtag 31. Dezember 2019 unmittelbar 100 % der Anteile an der Intershop Communications Inc., San Francisco, USA, der Intershop Communications Australia Pty Ltd., Melbourne, Australien, der Intershop Communications Asia Ltd., Hongkong, China, der Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich, der Intershop Communications Ltd., Romsey, Großbritannien sowie an zwei nicht operativ tätigen Gesellschaften. Die INTERSHOP Communications AG hat in Deutschland Zweigniederlassungen in Nürnberg, Hamburg, Frankfurt am Main, Böblingen sowie in Ilmenau. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Vertriebsvertretungen in den Niederlanden und Dänemark. Strategische Ausrichtung und UnternehmenszieleIm Mittelpunkt der Intershop-Strategie stehen unverändert der konsequente Ausbau des Cloud-Geschäfts und die Fokussierung auf den B2B-Markt. Mit dieser strategischen Stoßrichtung sieht sich Intershop bestmöglich positioniert, um im globalen Zukunftsmarkt der Omni-Channel-Lösungsanbieter die gegebenen Wachstumspotenziale zu heben. Das Ziel ist, Intershop mittelfristig als führenden Anbieter einer digitalen B2B-Commerce-Plattform für den Mittelstand zu etablieren und gleichzeitig ein nachhaltiges profitables Wachstum zu generieren. Intershop hat im vergangenen Jahr die Cloud-Transformation abgeschlossen. Zahlreiche Kunden nutzen inzwischen die Intershop-Cloud-Lösung. Im kommenden Jahr steht vor allem die weitere Steigerung des Cloud-Auftragseingangs bei größtmöglicher Kosteneffizienz im Vordergrund. Geplant ist, in 2020 bei leichtem Wachstum der Gesamterlöse wieder ein positives Ergebnis zu erwirtschaften. Ausbau des Cloud-Geschäfts in Partnerschaft mit MicrosoftSeit 2018 setzt Intershop auf die strategische Leitlinie "Cloud First", die den Geschäftsfokus definiert und sowohl bei Investitionen in Forschung und Entwicklung wie auch in Marketing und Vertrieb den Cloud-Ansatz in den Mittelpunkt der Aktivitäten stellt. Grundlage für die Entscheidung zum Wechsel vom Lizenz- zum Cloud-Anbieter ist die deutlich steigende Bereitschaft der Unternehmen, auf Cloud-basierte Systeme und Programme zu setzen. Diese steigende Marktakzeptanz resultiert aus strategischen Vorteilen wie Verfügbarkeit, Sicherheit durch automatische Updates und Ressourceneffizienz. Gleichzeitig wächst im Handel der Druck auf kleine und mittlere Unternehmen, eigene digitale Vertriebswege aufzubauen oder auszuweiten. Die Intershop Commerce Suite bietet dabei den Vorteil, dass sie aufgrund der hohen Skalierbarkeit in verschiedenen Lösungsvarianten für alle Umsatz- und Unternehmensgrößen bereitgestellt werden kann, von einer Standard-Cloud- bis hin zu einer hochindividualisierten On-Premises-Installation. Der Ausbau des Cloud-Geschäfts ist eng verbunden mit der im Jahr 2016 gestarteten, strategischen Partnerschaft mit Microsoft, die in den letzten drei Jahren sukzessiv intensiviert wurde. Intershop wird von einem Team direkt am Firmensitz in Redmond betreut und die Commerce-Lösung ist fester Bestandteil des Lösungsportfolios der Microsoft Azure Cloud. Die Zusammenarbeit vereint die hohe Flexibilität der Intershop-Commerce-Plattform mit der Leistungsfähigkeit von Microsofts Cloud-Plattform Azure. Zudem ist die Intershop Commerce Suite in Microsofts All-in-One-Angebot für Geschäftsanwendungen, Dynamics 365, eingebettet. Die globale Partnerschaft ermöglicht es Intershop, neue Kunden und Marktsegmente zu adressieren und Unternehmen weitaus umfassender als bisher bei ihrer digitalen Transformation zu beraten und in der Digitalisierung oder Reformierung ihres Vertriebs zu begleiten. Fokussierung im B2B-MarktIntershop hat sich in den vergangenen Jahren als einer der technologisch führenden Omni-Channel-Lösungsanbieter etabliert. Die größten Chancen bieten sich dabei im B2B-Handel, zum einen aufgrund der Größe des Zielmarktes und der Vielzahl adressierbarer Kunden und zum anderen aufgrund der hohen Kompetenz und Leistungsfähigkeit von Intershop in diesem Segment. Der B2B-Handel steht vor der großen Herausforderung, seine Absatzkanäle schnell und professionell zu digitalisieren, um sich gegenüber neuen Wettbewerbern und Geschäftsmodellen zu behaupten. Da Intershop bereits über langjährige Erfahrung und prominente B2B-Kunden verfügt, besitzt es einen Know-how-Vorsprung, um in diesem Bereich eine starke Marktposition aufzubauen. Auch technologisch ist die Intershop-Plattform bestens für den Einsatz im B2B-Markt geeignet, was regelmäßig in den Bewertungen renommierter Analystenhäuser bestätigt wird. So wurde die Intershop-Lösung im Herbst 2018 erstmals von Forrester Research als weltweit beste B2B-Lösung eingestuft. VertriebsschwerpunkteDie Vertriebstätigkeit von Intershop konzentriert sich auf die entwickelten E-Commerce-Märkte in Europa, Nordamerika und im asiatisch-pazifischen Raum, da dort ein hohes Umsatzpotenzial vorhanden ist. Im engeren Fokus stehen die etablierten Intershop-Märkte DACH, die Benelux-Staaten, Skandinavien, Frankreich, Großbritannien, Australien und die USA. In diesen Märkten ist Intershop entweder mit einer eigenen Gesellschaft vor Ort oder verfügt über flexible Vertriebseinheiten und ein entsprechendes Partnernetzwerk. Der Ausbau des Partnergeschäfts im DACHBereich wird im Jahr 2020 ein Schwerpunkt der Vertriebsanstrengungen sein. Generell gilt es, die Cloud-Fokussierung auch im Partnernetzwerk fest zu etablieren. Der Kernnutzen des Partnernetzwerks liegt in einer optimierten Kundenansprache sowie einer erhöhten Skalierung im Bereich des Vertriebs. Die Zusammenarbeit mit Partnern verbindet Know-how und Erfahrung von Intershop mit dem spezifischen Wissen der Unternehmen im Partnernetzwerk. Neben der Bereitstellung der entsprechenden Shop-Software Lösungen unterstützt Intershop zudem seine Partner bei der qualitativ hochwertigen Umsetzung ihrer Shops. SteuerungssystemDie Steigerung der Umsatzerlöse und damit die Gewinnung weiterer Marktanteile in einem wettbewerbsintensiven, dynamischen Markt sind das oberste Ziel des Intershop-Konzerns. Aus diesem Grund wird auf allen Managementebenen beobachtet, wie sich die Umsätze über den Zeitverlauf entwickeln. Die Umsatzentwicklung wird gleichzeitig als Frühindikator für die Liquiditätsentwicklung genutzt, da infolge von rückläufigen oder steigenden Umsätzen die liquiden Mittel sinken oder steigen. Somit kann frühzeitig durch Gegenmaßnahmen, zum Beispiel durch Kostenanpassungen, die Liquiditätsentwicklung gesteuert werden. Zur Steuerung der Profitabilität sind die wichtigsten Kennzahlen das Bruttoergebnis (Gesamtumsatz abzüglich Umsatzkosten) und die dazugehörige Bruttomarge (Bruttoergebnis im Verhältnis zum Umsatz), die Intershop nachhaltig zu steigern beabsichtigt, um einen höheren Deckungsbeitrag zu erwirtschaften. Darüber hinaus zählt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) zu den wichtigen Erfolgskennzahlen. Das Steuerungssystem ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Forschung und EntwicklungDie Forschungs- und Entwicklungsarbeit (F&E) von Intershop konzentriert sich auf die stetige Weiterentwicklung der Intershop-Commerce-Plattform. Innerhalb der bestehenden Produktzyklen werden kontinuierlich technische Updates sowie innovative Funktionen und Erweiterungen bereitgestellt. Zudem werden regelmäßig große Plattform-Releases entwickelt, die wesentliche Funktionserweiterungen beinhalten. Intershop verfügt über ein leistungsfähiges und erfahrenes Entwicklerteam. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden viele bestehende Commerce-as-a-Service-Kunden auf die neueste Version der Intershop Commerce-Lösung 7.10 erfolgreich migriert. Das Entwicklungsteam arbeitete kontinuierlich am nächsten Plattform-Release, welches in 2020 auf den Markt gebracht werden soll. Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt der Entwicklungsarbeit war im Berichtszeitraum die Weiterentwicklung Intershop Progressive Web App (PWA). Als PWA wird eine Website bezeichnet, die die Vorzüge einer Webanwendung mit denen einer mobilen Applikation vereint. Hierzu gehören beispielsweise die lokale Speicherung von Daten und die automatische Aktualisierung von Updates. Die Intershop PWA bietet ein schnelles modernes Webinterface sowie kundenspezifische Funktionalitäten für das Frontend. Um die fortwährende Verbesserung voranzutreiben, wurde die Intershop PWA nach mehreren Optimierungsprozessen im November 2019 als Open-Source-Projekt zur Community-Entwicklung freigeschaltet. Die F&E-Ausgaben (Aufwendungen und Investitionen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7,0 Mio. Euro, ein Rückgang von rund 2 % im Vergleich zum Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Aktivierung von Softwareentwicklungskosten sanken die F&E-Aufwendungen ebenfalls um 2 % auf 4,6 Mio. Euro (2018: 4,7 Mio. Euro). Das entspricht einem Anteil von 14 % am Umsatz (2018: 15 %). Das Geschäftsjahr 2019Gesamtwirtschaft und BrancheDas globale Wirtschaftswachstum lag im Jahr 2019 nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit 2,9 % unter dem Niveau der Vorjahre. Die größten Wachstumsraten verzeichneten weiterhin die Schwellen- und Entwicklungsländer, die ihre Wirtschaftsleistung im abgelaufenen Jahr insgesamt um 3,7 % steigerten. In den Industriestaaten betrug das Wachstum 1,7 %. Die US-Wirtschaft legte in 2019 um 2,3 % zu. Im Euroraum wuchs die Wirtschaft um 1,2 %. In Deutschland lag das Wirtschaftswachstum bei 0,5 % laut IWF. Im Online-Handel setzte sich das dynamische Wachstum im Berichtszeitraum weiter fort. Nach Schätzungen des Marktforschungsunternehmens eMarketer stiegen die weltweiten B2C-E-Commerce-Umsätze in 2019 voraussichtlich um 20,7 % auf ein Marktvolumen von 3,5 Billionen US-Dollar. In Deutschland wurde nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e. V. (Bevh) mit 11,6 % erneut ein zweistelliges Wachstum auf ein Volumen von 72,6 Mrd. Euro verzeichnet. Wesentlich größer als der B2C-Markt ist der B2B-E-Commerce-Markt. Nach Angaben einer im Mai 2019 veröffentlichten Studie des IFH Köln vergrößerte sich allein in Deutschland das Online-B2B-Handelsvolumen seit 2012 jährlich um rund 15 %. Für den US-amerikanischen B2B-E-Commerce-Markt geht Forrester von einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 10 % im Zeitraum von 2019 bis 2023 auf ein Marktvolumen von 1,8 Billionen US-Dollar aus. Im IT-Sektor sorgen die Zunahme der Digitalisierung in unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensbereichen sowie die Nachfrage nach Cloud-basierten Unternehmensanwendungen für eine anhaltend hohe Dynamik. Nach Schätzungen des IT-Analysehauses Gartner stiegen die Ausgaben im Markt für Enterprise Software in 2019 um 8,5 %. Auch das Wachstum im Segment IT-Services in Höhe von 3,6 % ist zu großen Teilen auf die Cloud-Transformation zurückzuführen, da Unternehmen verstärkt auf Cloud-Services statt auf eigene IT-Strukturen setzen. In Deutschland ist Bitkom zufolge ebenfalls der Bereich Software der größte Wachstumsmotor. Im vergangenen Jahr wuchs der deutsche Markt hier um 6,3 %. Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2019Im Mittelpunkt der Geschäftsentwicklung des Intershop-Konzerns im Berichtszeitraum stand die strategische Umstellung vom Lizenz- auf das Cloud-Geschäft. Dabei wurden deutliche Fortschritte erzielt. Die Resultate aus dem Cloud-Geschäft fielen jedoch schwächer als ursprünglich erwartet aus. Cloud-Transformation abgeschlossen - Wachstum langsamer als geplantIntershop verfügt mit seiner Commerce-as-a-Service-Komplettlösung (CaaS) über eine vollumfängliche und leistungsfähige Standard-Cloud-Lösung. In 2019 stieg der Cloud-Auftragseingang um 82 % auf 13,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro). Der Anteil der Cloud-Erlöse kam auf 20 % im Berichtszeitraum (Vorjahr: 17 %). Der Wert der auf Basis des Cloud-Auftragseingangs zusätzlich jährlich wiederkehrenden Erlöse (New ARR) stieg auf 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro). Intershop gewann 23 Neukunden (Vorjahr: 15 Neukunden). Insgesamt lagen die Ergebnisse jedoch deutlich unter den ambitionierten Planungen der Gesellschaft. Die ursprünglichen Planungen sahen einen Cloud-Auftragseingang von 22 Mio. Euro, einen New ARR von 6 Mio. Euro sowie 50 Neukunden vor. Zum Halbjahr 2019 korrigierte Intershop seine operativen Cloud-Ziele und erwartete nun einen Cloud-Auftragseingang von 17 Mio. Euro, einen New ARR von 5 Mio. Euro sowie 40 Neukunden. Im Zwischenbericht über die ersten neun Monate 2019 senkte Intershop den erwarteten Cloud-Auftragseingang auf 13 Mio. Euro, den New ARR auf 2,5 Mio. Euro sowie 25 Neukunden. Ursache für die Verzögerungen beim Cloud-Umbau im Laufe des Geschäftsjahres 2019 sind zum einen Rückschläge im Wettbewerb um Neukunden sowie zum anderen gebundene Kapazitäten, um den Verpflichtungen gegenüber den bestehenden Lizenzkunden mit Updates und Patches nachzukommen und diese bei Systemanpassungen zu unterstützen. Parallel dazu werden die bestehenden Cloud-Kunden bedient, was temporär zu Mehraufwand führt, bis Intershop das angestrebte Automatisierungsniveau für alle Kunden erreicht hat. Die nicht ausreichende Dynamik führte dazu, dass Intershop am 15. Oktober 2019 seine Umsatz- und Ergebnisziele für 2019 anpassen musste. Am 28. Oktober 2019 wurde durch den Vorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG ein Programm zur Restrukturierung der Gesellschaft beschlossen, welches (i) verschiedene Kostensenkungsmaßnahmen, (ii) den Vorschlag einer vereinfachten Kapitalherabsetzung an eine außerordentliche Hauptversammlung und (iii) die Planung von Finanzierungsmaßnahmen für 2020 beinhaltet. Das Programm dient dem Abschluss der Transformation zum Cloud-Anbieter und ist die Basis für das zukünftige Geschäft. Die Kosten für die Umsetzung des Programms beliefen sich auf 0,8 Mio. Euro. Gleichzeitig erwartet Intershop Kosteneinsparungen in Höhe von jährlich rund 4 Mio. Euro. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Dezember 2019 wurde eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 zum Ausgleich von Verlusten und sonstigen Wertminderungen beschlossen. Mit Eintragung in das Handelsregister am 4. Februar 2020 wurde die Kapitalherabsetzung rechtlich wirksam. Die technische Umsetzung der Aktienzusammenlegung erfolgte am 14. Februar 2020. Das Restrukturierungsprogramm umfasst außerdem Maßnahmen der operativen Exzellenz, darunter die Identifikation von Schwachstellen im Vertrieb und die Verbesserung der Leadgenerierung mit der Einleitung entsprechender operativer Maßnahmen. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageTatsächliche Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen im Vergleich zur ursprünglichen PrognoseDie Geschäftsentwicklung 2019 verlief nicht zufriedenstellend, da Intershop seine gesetzten Ziele nicht erreichen konnte. Intershop vermeldete am 15. Oktober 2019 per Ad-hoc-Mitteilung, dass der Intershop-Konzern seine Jahresprognose für 2019 respektive für 2020 nicht erreichen wird. Im Verlauf der ersten drei Quartale 2019 waren zwar Umsatzsteigerungen und Ergebnisverbesserungen zu verzeichnen gewesen, jedoch reichte die Dynamik insbesondere bei den Cloud-Auftragseingängen nicht aus, um die geplanten Umsatzziele für 2019 und 2020 zu erreichen. Auf Basis dieser Einschätzung passte Intershop seinen Ausblick an und erwartete für das Gesamtjahr 2019 ein leichtes Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr (bisher Umsatzanstieg von mehr als 10 %) und ein negatives operatives Ergebnis (EBIT) im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich (bisher leicht negatives EBIT). Mit einem Anstieg der Gesamtumsatzerlöse um 1 % auf 31,6 Mio. Euro und einem EBIT von -6,5 Mio. Euro lag die tatsächliche Entwicklung innerhalb dieser korrigierten Prognose. In den folgenden Abschnitten wird die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage detailliert dargestellt. UmsatzentwicklungIm Geschäftsjahr 2019 erzielte Intershop Umsatzerlöse im Konzern von 31,6 Mio. Euro, ein Zuwachs von 1 % gegenüber den Vorjahreserlösen von 31,2 Mio. Euro. Damit wurden die aus der Cloud-Transformation stammenden Umsatzverschiebungen bereits teilweise kompensiert. Im Jahresverlauf konnten die Umsätze von Quartal zu Quartal gesteigert werden. So lagen die Erlöse im vierten Quartal 2019 um 13 % über dem Wert des Vorjahresquartals und des ersten Quartals 2019. Dieser kontinuierliche Anstieg basiert vor allem auf der positiven Entwicklung der Cloud-Umsätze innerhalb des Software und Cloud Segments. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Cloud und Subscription Umsätze um 18 % auf 6,4 Mio. Euro (2018: 5,4 Mio. Euro). Der Auftragseingang im Cloud-Geschäft kletterte um 82 % auf 13,1 Mio. Euro (2018: 7,2 Mio. Euro), davon entfielen 11,6 Mio. Euro auf Neukunden und 1,5 Mio. Euro auf Bestandskunden. Der Cloud-ARR (jährlich wiederkehrender Umsatz) erhöhte sich um 32 % auf 6,8 Mio. Euro per Ende Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 5,1 Mio. Euro). Der New ARR (neuer jährlich wiederkehrender Umsatz) erhöhte sich auf 2,6 Mio. Euro (2018: 1,7 Mio. Euro). Der Net New ARR (New ARR abzüglich ARR für Kündigungen) betrug 1,7 Mio. Euro (2018: 1,4 Mio. Euro). Der Anteil der Cloud-Erlöse an den Gesamtumsätzen stieg auf 20 % (2018: 17 %). Entwicklung des Cloud-Geschäftsscroll
Entwicklung des ARR im Geschäftsjahr 2019scroll
Die Lizenzerlöse stiegen um 8 % auf 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro). Mit 8,1 Mio. Euro blieben die aus Wartungen resultierenden Umsätze auf Vorjahrsniveau. Die Serviceerlöse sanken im Vergleich zum Vorjahr auf 14,5 Mio. Euro, was einem Rückgang von 4 % entspricht (Vorjahr: 15,2 Mio. Euro). Grund hierfür waren kleinteiligere Projektgeschäfte, wogegen 2018 ein Großprojekt enthalten war. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse: scroll
Die wichtigste Geschäftsregion bleibt weiterhin der europäische Markt mit einem Anteil von 65 % am Gesamtumsatz (2018: 73 %). Der Umsatz in dieser Region verringerte sich um 9 % auf 20,7 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) hauptsächlich durch rückläufige Serviceerlöse (-22 % auf 8,9 Mio. Euro). Die Cloud-Umsätze stiegen dagegen um 12 % auf 2,8 Mio. Euro. Die im US-Markt erzielten Umsätze entwickelten sich positiv und erhöhten sich um 63 % auf 6,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3,8 Mio. Euro), insbesondere durch steigende Serviceerlöse (+97 % auf 3,6 Mio. Euro) und Cloud-Umsätze (+53 % auf 1,8 Mio. Euro). Der US-Erlösanteil erhöhte sich auf 20 % (2018: 12 %). Auch in der Region Asien-Pazifik wurden Zuwächse verzeichnet. Die Erlöse stiegen um 3 % auf 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Der Umsatzanteil betrug wie im Vorjahr 15 %. Die handelsrechtlichen Umsatzerlöse der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft sanken um 15 % auf 23,0 Mio. Euro (2018: 27,1 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert aus den gesunkenen Serviceumsätzen um 28 % auf 10,7 Mio. Euro (2018: 14,9 Mio. Euro). Software und Cloud Umsätze lagen mit 12,3 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (2018: 12,2 Mio. Euro). ErgebnisentwicklungIn der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Konzernergebnis-Kennzahlen dargestellt: scroll
Das Geschäftsjahr 2019 war aufgrund der geringen Wachstumsdynamik durch negative Ergebniseffekte geprägt. Insgesamt verbuchte der Intershop-Konzern im Berichtszeitraum 2019 ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von 11,1 Mio. Euro, ein Rückgang um 7 % gegenüber dem Vorjahreswert in Höhe von 11,9 Mio. Euro. Die Bruttomarge verringerte sich um 3 Prozentpunkte auf 35 %. Die betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 2 % auf 17,5 Mio. Euro. Dabei sanken die Kosten im Bereich Marketing und Vertrieb um 9 % auf 8,8 Mio. Euro. Die Kosten für Forschung und Entwicklung verringerten sich um 2 % auf 4,6 Mio. Euro. Die Verwaltungskosten verminderten sich um 4 % auf 3,4 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 0,2 Mio. Euro auf 1,1 Mio. Euro aufgrund der in 2019 angefallenen Restrukturierungskosten in Höhe von 0,8 Mio. Euro. Die Gesamtkosten (Umsatzkosten und betriebliche Aufwendungen/Erträge) erhöhten sich um 3 % auf 38,1 Mio. Euro (2018: 37,1 Mio. Euro). Insgesamt belief sich das operative Ergebnis (EBIT) im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -6,5 Mio. Euro (Vorjahr: -5,9 Mio. Euro). Vor Restrukturierungskosten betrug das EBIT -5,7 Mio. Euro. Die Abschreibungen stiegen von 2,2 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen durch die Erstanwendung des IFRS 16 (1,7 Mio. Euro -wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernanhang). Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) kam auf -2,3 Mio. Euro (2019 ohne IFRS 16: -4,0 Mio. Euro; 2018: -3,7 Mio. Euro;). Das Finanzergebnis betrug -0,2 Mio. Euro (Vorjahr: -0,1 Mio. Euro). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betrugen 0,1 Mio. Euro (2018: 0,7 Mio. Euro). Das Periodenergebnis nach Steuern belief sich auf -6,8 Mio. Euro (2018: -6,7 Mio. Euro), was einem Ergebnis je Aktie von -0,17 Euro (2018: -0,20 Euro) entspricht. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft erhöhte sich auf 11,7 Mio. Euro von 4,3 Mio. Euro im Vorjahr. Hauptursachen waren die verringerten Gesamtleistungen (Umsatzerlöse und Bestandsveränderung) sowie gestiegene Abschreibungen. Die Abschreibungen erhöhten sich von 1,6 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro, insbesondere durch den Anstieg der Abschreibungen auf selbst erstellte Software. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betrugen 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) und resultieren aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der amerikanischen Tochtergesellschaft. Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der INTERSHOP Communications AG. Der Materialaufwand verringerte sich von 3,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,4 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistungen. Der Personalaufwand sank leicht um 0,3 Mio. Euro auf 18,1 Mio. Euro. Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die die Aktivierung der Softwareentwicklungskosten umfasst, lagen mit 2,1 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 13 % auf 10,7 Mio. Euro aufgrund einer Vielzahl von Einzelsachverhalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben mit 0,4 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Die sonstigen Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. Euro resultierten im Wesentlichen aus verbundenen Unternehmen. Insgesamt erhöhte sich der Bilanzverlust auf 27,6 Mio. Euro nach vorheriger vollständiger Auflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 9,6 Mio. Euro. Darstellung der Vermögens- und FinanzlageZum 31. Dezember 2019 betrug die Bilanzsumme des Intershop-Konzerns 27,6 Mio. Euro (31. Dezember 2018: 22,7 Mio. Euro). Das entspricht einem Zuwachs von 22 % gegenüber dem Vorjahresstichtag. Auf der Aktivseite stiegen die langfristigen Vermögenswerte um 26 % auf 13,0 Mio. Euro, insbesondere durch den Zugang von Nutzungsrechten nach IFRS 16 in Höhe von 1,8 Mio. Euro. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen um 19 % auf 14,6 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+39 % auf 5,5 Mio. Euro) und die gestiegenen liquiden Mittel (+7 % auf 7,7 Mio. Euro) zurückzuführen ist. Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital zum Jahresende 2019 um 15 % auf 15,7 Mio. Euro (31. Dezember 2018: 13,6 Mio. Euro). Grund hierfür waren zwei im Geschäftsjahr 2019 durchgeführte Kapitalerhöhungen (wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernanhang). Die langfristigen Schulden reduzierten sich um 73 % auf 0,5 Mio. Euro, im Wesentlichen durch die planmäßigen Darlehenstilgungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 56 % auf 11,4 Mio. Euro. Dies resultiert primär aus erstmals ausgewiesene Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 von 1,7 Mio. Euro, aus höheren Umsatzabgrenzungsposten sowie gestiegenen kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote betrug Ende des Jahres 57 % (31. Dezember 2019 ohne IFRS 16: 61 %; 31. Dezember 2018: 60 %). Insgesamt zeigt Intershop weiterhin eine solide Vermögens- und Finanzlage. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbesserte sich im Berichtszeitraum auf -1,8 Mio. Euro nach -4,1 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, was im Wesentlichen auf höhere Verbindlichkeiten und einen höheren Umsatzabgrenzungsposten, welches die Vorauszahlungen der Kunden umfasst, zurückzuführen ist. Bereinigt um den IFRS-16-Effekt liegt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit bei -3,5 Mio. Euro. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug 3,4 Mio. Euro und lag damit über dem Vorjahreswert von 2,9 Mio. Euro durch die Zuführung von 0,6 Mio. Euro zu den liquiden Mitteln mit Verfügungsbeschränkung, die als Mietsicherheit für die neuen Geschäftsräume am Firmensitz dienen. Die enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte blieben mit 2,5 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 rund 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelzufluss von 5,4 Mio. Euro). Der Mittelzufluss ist im Wesentlichen auf die beiden durchgeführten Barkapitalerhöhungen zurückzuführen. Mittelabflüsse entstanden aus der Tilgung von Krediten in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro sowie den Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Bereinigt um den IFRS-16-Effekt stieg der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auf 7,2 Mio. Euro. Insgesamt erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 die liquiden Mittel auf 7,7 Mio. Euro nach 7,2 Mio. Euro zum Jahresende 2018. Die Bilanzsumme der Einzelgesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss reduzierte sich um 6 % von 26,2 Mio. Euro auf 24,6 Mio. Euro. Auf der Aktivseite verringerte sich das Anlagevermögen von 14,8 Mio. Euro auf 11,1 Mio. Euro. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen durch Abgänge in den Finanzanlagen durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der amerikanischen Tochtergesellschaft. Die Finanzanlagen reduzierten sich damit von 9,2 Mio. Euro auf 5,1 Mio. Euro. Die selbst erstellte Software erhöhte sich von 5,0 Mio. Euro auf 5,4 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen stieg um 1,8 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro. Die Erhöhung resultiert aus dem Zugang der unfertigen Leistungen (+ 0,3 Mio. Euro), Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+0,7 Mio. Euro) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (+0,2 Mio. Euro) sowie der Zunahme der liquiden Mittel. Die flüssigen Mittel stiegen von 4,9 Mio. Euro auf 5,6 Mio. Euro durch zwei durchgeführte Kapitalerhöhungen. Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um 16 % auf 15,0 Mio. Euro. Das gezeichnete Kapital stieg durch zwei durchgeführte Barkapitalerhöhungen von 34,9 Mio. Euro auf 42,6 Mio. Euro. Demgegenüber stand die vollständige Auflösung der Kapitalrücklage zum (teilweisen) Ausgleich des Bilanzverlustes. Am Vorjahresbilanzstichtag betrug die Kapitalrücklage 8,6 Mio. Euro. Der Bilanzverlust betrug 27,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 25,5 Mio. Euro). Ende Oktober hatten die Bildung einer Rückstellung für das Restrukturierungsprogramm in Höhe von 1 Mio. Euro und das Ergebnis für die ersten neun Monate 2019 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu einem Verlust des hälftigen Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG bei der INTERSHOP Communications AG (Einzelgesellschaft) ergeben. Die Rückstellungen erhöhten sich von 2,1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich von 5,0 Mio. Euro auf 4,6 Mio. Euro. Dabei verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 49 % auf 1,5 Mio. Euro durch die planmäßige Tilgung der beiden Bankdarlehen. Die Rechnungsabgrenzungsposten stiegen von 1,2 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro, insbesondere durch höhere Vorauszahlungen von Kunden für Wartungsverträge. PersonalIntershop beschäftigte zum 31. Dezember 2019 weltweit insgesamt 314 Mitarbeiter (Vorjahr: 339 Mitarbeiter). Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen: scroll
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auf Basis Vollzeitkräfte inklusive Studenten und Auszubildende Die Zahl der Beschäftigten in den europäischen Niederlassungen lag zum Bilanzstichtag bei 261 Mitarbeitern und der Anteil an der Gesamtbelegschaft damit bei 83 % (Vorjahr: 291 Mitarbeiter mit einem Anteil von 86 %). Auf die US-Tochtergesellschaft entfielen mit 19 Beschäftigten rund 6 % der Belegschaft (Vorjahr: 18 Mitarbeiter mit einem Anteil von 5 %). Die Zahl der Beschäftigten in der asiatisch-pazifischen Region stieg von 30 auf 34 Mitarbeiter, der Anteil der Beschäftigten erhöhte sich auf 11 % (Vorjahr: 9 %). Die AG als Einzelgesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag 281 Mitarbeiter (31. Dezember 2018: 288 Mitarbeiter). Vorstand und AufsichtsratIm Geschäftsjahr 2019 gab es keine personellen Änderungen in den Gremien der INTERSHOP Communications AG. VergütungsberichtVergütung VorstandDie Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Bestandteile sind das Festgehalt sowie Nebenleistungen wie geldwerter Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen und werden monatlich ausgezahlt. Die variable, jährlich wiederkehrende Vergütung ist an unterschiedliche jährliche und mehrjährige quantitative Ziele gebunden, deren Bemessung in Abhängigkeit vom Grad der Zielerreichung erfolgt. Etwa ein Drittel der Gesamtvergütung ist variabel. Bei der variablen Vergütung hängen 55 % der Vergütung von der Erreichung langfristiger und 45 % von der Erreichung kurzfristiger Ziele ab. Bemessungsgrundlagen für die quantitativen Ziele sind das Konzern-EBIT, Umsatz sowie der Aktienkurs. Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich auf 485 TEUR (2018: 598 TEUR), davon entfielen 485 TEUR (2018: 561 TEUR) auf die feste Vergütung und 0 TEUR (2018: 37 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen 460 TEUR Festgehalt und 25 TEUR Nebenleistungen (2018: 525 TEUR Festgehalt, 36 TEUR Nebenleistungen). Die Bezüge teilen sich wie folgt auf die Vorstandsmitglieder auf: scroll
Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Im Fall einer Umwandlung des Unternehmens (Verschmelzung, Aufspaltung oder Formwechsel) enden die Vorstandsmandate. Der Vorstand erhält dann als Entschädigung eine Abfindung von zwölf Monatsgehältern; ist die Restlaufzeit des Vorstandsvertrages kleiner als ein Jahr, verringert sich die Abfindung entsprechend. Mit den Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, das eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für ein Jahr vorsieht. Die Entschädigung umfasst 75 % der zuletzt bezogenen (Grund-)Vergütung ausschließlich Nebenleistungen. Die Entschädigungszahlung entfällt, wenn Intershop auf das Wettbewerbsverbot innerhalb einer bestimmten Frist verzichtet. Die Vorstandsverträge beinhalten im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechsmonatige Fortzahlung der festen Grundbezüge bis maximal zum Ende der Laufzeit der Verträge. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die feste monatliche Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für die sechs folgenden Monate. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Die Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten, die im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind. Vergütung AufsichtsratDie Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet fixe und variable Bestandteile. Die fixe Vergütung besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12.500 Euro pro Jahr sowie einem Sitzungsgeld von 2.500 Euro pro Sitzung bzw. in Höhe von 500 Euro, sofern anstelle einer Sitzung eine Telefonkonferenz abgehalten wird. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern das im gebilligten Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr positiv war und festgelegte quantitative Ziele erreicht wurden: 5.000 Euro werden jeweils gewährt, wenn a) das Vorjahres-EBIT erreicht wird, b) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gesteigert wurde, c) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 % gesteigert wurde sowie d) bei einer Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 %. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich ergebenden fixen und variablen Vergütung. Gehören Aufsichtsratsmitglieder nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Auslagen werden von der Gesellschaft ersetzt. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung in Höhe von 154 TEUR (2018: 152 TEUR) zu, die ausschließlich fixe Vergütung beinhaltet. Ein Anspruch auf variable Vergütung bestand für 2019 und 2018 nicht. Die fixe Vergütung setzt sich aus 50 TEUR (2018: 50 TEUR) Festvergütung und 104 TEUR (2018: 102 TEUR) Sitzungsgeldern zusammen. Der Vergütungsanspruch teilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder auf: scroll
Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystemIntershop agiert in einem dynamischen Markt, der von kontinuierlichen Veränderungen und damit behafteten Umfeldrisiken unterschiedlicher Natur geprägt ist, was Planungen erschwert und Prognoseabweichungen entstehen lässt. Gleichzeitig unterliegt die Gesellschaft Risiken, die aus der Geschäftspolitik, der Struktur des Unternehmens oder der Organisation der internen Prozesse heraus entstehen und die Ziele des Unternehmens gefährden können. Intershop bekennt sich zum Schutz des Eigentums der Aktionäre und zur Existenzsicherung als Grundlage seiner unternehmerischen Tätigkeit. Zur frühzeitigen Erkennung unbekannter Risiken (Frühwarnfunktion) sowie zur Steuerung der Risiken hat der Vorstand eine Risikopolitik verabschiedet, in der die Methoden und Prozesse des unternehmensweiten Risikomanagements beschrieben und festgelegt wurden. Dazu wurde ein Risikohandbuch mit der Beschreibung des Risikomanagementsystems erstellt, welches regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems wird Intershop von spezialisierten externen Beratern unterstützt. Risiken sind in der Risikopolitik als die Möglichkeit definiert, von geplanten Zielen abzuweichen, und umfassen sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken). Im Fokus des Risikomanagementsystems stehen besonders gravierende mögliche negative Abweichungen, die die Unternehmensentwicklung beeinflussen und das Eigenkapital und die Liquidität stark belasten können. Der Vorstand hat einen Risikomanager ernannt, der ihn quartalsweise über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Die weitere Ausgestaltung der Risikomanagementorganisation ist dezentral. Die Abteilungsleiter der einzelnen Unternehmensbereiche sind für die Identifizierung und Bewältigung der Risiken ihrer Bereiche verantwortlich. Im Falle von bedeutenden und insbesondere bestandsgefährdenden Risiken sind die Bereichsleiter verpflichtet, den Vorstand sofort und umfassend zu informieren. Flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege und eine offene Kommunikationskultur stellen sicher, dass auch darüber hinaus wichtige Risikoinformationen umgehend an den Vorstand gelangen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens einmal im Quartal, in der Regel aber häufiger, über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert. Der operative Prozess des Risikomanagements umfasst die Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikoaggregation und Risikobewältigung. Dabei werden strategische, operative und finanzielle Risiken unterschieden. Zur Risikoidentifikation erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung des Umfelds in Bezug auf definierte Risikofelder und Risiken durch Risikoeigner (in der Regel die Intershop-Abteilungsleiter), denen klar abgegrenzte Unternehmensbereiche und alle daraus entstandenen möglichen Risiken operativ zugeordnet sind. Zusätzlich wird eine jährliche Risikoinventur mit quartalsweiser Aktualisierung durchgeführt, in deren Rahmen die Relevanzskala und die Risikoeigner festgelegt, bereits identifizierte Risiken überprüft sowie neue Risiken erfasst werden. Zusätzlich findet eine Abweichungsanalyse des Controllings zur Identifikation von Planabweichungen statt. Dazu wird auf die Finanzbuchhaltungs- und Controlling-Software von SAP sowie die Konsolidierungs- und Controlling-Software von LucaNet zurückgegriffen. Im Zuge der Risikoidentifikation werden operative und finanzielle Risiken in ihrer Auswirkung auf das laufende Geschäftsjahr soweit wie möglich quantifiziert (Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) und einer Relevanzklasse zugeordnet. Bei strategischen Risiken wird die Wirkung von drei Jahren berücksichtigt und das Risiko einer Relevanzklasse zugeordnet. Die festgestellten Risiken werden wie folgt kategorisiert: Kategorisierung der Schadenshöhe:scroll
Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit:scroll
Im Fokus der Lageberichterstattung stehen wesentliche Risiken und Chancen. Das wirtschaftliche Eigenkapital bestimmt sich aus dem Eigenkapital abzüglich des Firmenwertes. Der Umfang des Gesamtrisikos von Intershop wird durch eine Risikoaggregation (Monte-Carlo-Simulation) bestimmt. Dafür wird die Software Strategie-Navigator verwendet. Intershop wendet zur Risikobewältigung je nach Stadium Maßnahmen an, die die Eintrittswahrscheinlichkeiten senken oder die Schadenshöhe vermindern. Intershop hat im Zuge der Risikoinventuren in allen Bereichen des Unternehmens Risiken identifiziert, die die Entwicklung des Unternehmens beeinflussen können. Alle Intershop-Produkte werden in allen Segmentregionen angeboten und unterliegen insgesamt gleichartigen Risiken. Neben den konkreten Einzelrisiken und -chancen werden im Risikomanagement bei Intershop auch allgemeine Geschäftsrisiken (wie Umsatzschwankungen und Kostenschwankungen) betrachtet, die sowohl negative (Risiken) oder positive (Chancen) Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage haben können. Strategische RisikenIntershop agiert als einer der führenden Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce in einem sehr dynamischen Markt. Übergeordnetes strategisches Ziel von Intershop ist die Entwicklung des Unternehmens vom reinen Technologieanbieter zu einem ganzheitlichen Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen. Mit der "Cloud First"-Strategie geht eine konsequente Transformation vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service über die Cloud einher. Der Zielmarkt von Intershop ist kontinuierlichen Veränderungen unterworfen, etwa durch technologischen Fortschritt, Veränderungen in der IT-Landschaft von Unternehmen, die Konsolidierung der Anbieterlandschaft verbunden mit neuen Wettbewerbern oder neue Strategien oder Verhaltensmustern von Akteuren im Online-Handel. Prinzipiell besteht das Risiko, dass Intershop perspektivisch Produkte und Dienstleistungen anbietet, die nicht den Kundenbedürfnissen und Markterwartungen entsprechen. Gelingt es nicht, die Zielmärkte adäquat zu beobachten, die Mitbewerber einzuschätzen und neue innovative Produkt- und Lösungsstrategien anzubieten, kann dies zu einer zukünftigen negativen Umsatzentwicklung führen, weil Kunden zu Wettbewerbern wechseln und die Neukundengewinnung erschwert wird. Intershop begegnet diesem Risiko durch eine ständige Marktbeobachtung und Analyse der Kundenbedürfnisse in Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Marktanalysten. So fließt in die neuen Produktversionen regelmäßig das Kunden- und Partner-Feedback mit ein. Zudem gibt es Gespräche mit Industrieanalysten wie zum Beispiel Forrester. Intershop schätzt ein, dass diese Risiken starke Auswirkungen haben können, für die im Moment jedoch keine bzw. nur schwache Eintrittsindikatoren gesehen werden. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Intershop-Software perspektivisch durch neue Technologien ganz oder teilweise verdrängt wird. Je nach Grad und Geschwindigkeit der Veränderung kann dies dazu führen, dass die heutigen Produkte von Intershop unverkäuflich werden und es notwendig ist, diese entweder teilweise oder ganz durch neue Produkte zu ersetzen. Intershop schätzt dieses Risiko als starkes Risiko ein. Derzeit ist aber keine Entwicklung erkennbar, die den Internethandel bzw. die heutigen Produkte grundsätzlich in Frage stellen. Zudem wird dem Risiko durch den Synaptic-Commerce®-Ansatz mit der Übernahme von als relevant erkannten Technologien ins Produktportfolio, kurze Produkt-Release-Zyklen, eine agile Softwareentwicklung sowie regelmäßige Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen entgegengewirkt. Die Markenbekanntheit ist für Intershop ein wesentlicher Faktor für den Vertrieb der Intershop-Produkte. Es besteht das Risiko, dass eine sinkende Markenbekanntheit dazu führt, dass potenzielle Kunden Intershop nicht als Lösungspartner wahrnehmen sowie die Gewinnung von neuen Partnern und Mitarbeitern erschwert wird. Gelingt es nicht, die Sichtbarkeit der Marke Intershop zu steigern, insbesondere auch vor dem Hintergrund der negativen Ergebnisentwicklung der letzten zwei Jahre, kann dies zu Umsatzrückgängen führen und die öffentliche Wahrnehmung beeinträchtigen. Intershop stuft dieses Risiko als starkes Risiko ein. Durch verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Markenbekanntheit, die Bestandteil der Marketingstrategie sind, wird diesem Risiko entgegengewirkt. Beispielsweise wird der Ausbau der Online-Marketing-Maßnahmen oder die Etablierung und Stärkung des Employer Brandings erfolgen. Hinsichtlich der Intershop-Software besteht ein für Software typisches Produktmangelrisiko. Durch Fehler in der Entwicklung kann es möglich sein, dass das Produkt mangelhaft ist und insbesondere hinsichtlich der Produktsicherheit nicht den Kunden- und Marktanforderungen entspricht. Produktmängel könnten zu einer potenziellen oder tatsächlichen Beeinträchtigung des Betriebs beim Kunden führen und bei schweren Mängeln die Akzeptanz der Produkte von Intershop erheblich mindern. Für Intershop könnten infolge dessen Schadensersatzforderungen, Kosten für mögliche juristische Auseinandersetzungen sowie Zusatzkosten zur Mängelbeseitigung anfallen. Außerdem ist ein Umsatzrückgang möglich. Intershop sieht dieses Risiko als spürbares Risiko an. Mit einem aufwendigen Qualitätssicherungsprozess mit Bestimmung eines Security-Code-Verantwortlichen und einem dokumentierten Eskalationsprozess wird die Möglichkeit des Eintritts jedoch minimiert. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass technische Konzepte der Intershop-Produkte an nicht autorisierte dritte Parteien oder an Wettbewerber gelangen. Der Abfluss von Informationen könnte es den Wettbewerbern ermöglichen, konkurrierende Produkte anzubieten oder Kunden abzuwerben. Weiterhin können neue Wettbewerber am Markt auftreten und Bestands- oder potenzielle Neukunden abwerben. Intershop schätzt ein, dass diese Risiken spürbare Auswirkungen haben können, die durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie Markt- und Wettbewerberbeobachtung begrenzt werden. Die Leistungen und das Know-how der Mitarbeiter und Führungskräfte sind entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dabei besteht insbesondere bei Personal in Schlüsselpositionen das Risiko, dass das spezifische Wissen dieser Mitarbeiter bei einem Wechsel zu einem Wettbewerbsunternehmen dort eingesetzt wird. Ferner ist es grundsätzlich schwieriger, diese Mitarbeiter zu ersetzen. Ein Verlust von Schlüsselpersonen könnte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Intershop beeinträchtigen und zusätzliche Wiederbesetzungskosten verursachen. Das Schlüsselpositionsrisiko stuft Intershop als spürbares Risiko ein. Durch den Einsatz eines modernen Personalmanagements mit individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit der offenen Unternehmenskultur und flachen Hierarchien wird diesen Risiken entgegengewirkt. Zudem errichtete Intershop ein Fachkräfte-Entwicklungsprogramm, das eine Schlüsselpersonenförderung beinhaltet. Operative RisikenDie Geschäftsprozesse bei Intershop basieren auf Informationstechnologien. Dabei besteht ein typisches inhärentes Datenverlustrisiko. Der Verlust von sensiblen Daten könnte zu Wettbewerbsnachteilen oder Schwächung der Marktposition führen. Intershop schätzt das Risiko als spürbares Risiko ein. Dem Risiko wird mit Maßnahmen zur Informationssicherheit, Datensicherungsverfahren sowie Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsprozessen, die laufend weiterentwickelt werden, begegnet, weshalb der Eintritt als sehr unwahrscheinlich betrachtet wird. Für den Vertrieb von Intershop-Produkten werden spezialisierte und standardisierte Verträge und AGB benutzt. Es kann vorkommen, dass von diesen Verträgen, zum Beispiel auf Kundenwunsch, abgewichen werden muss. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass die abweichende vertragliche Regelung von Nachteil für Intershop ist. Das Risiko wird als mögliches spürbares Risiko angesehen. Es wird begrenzt, indem Verträge, die von der Standardvorlage bzw. von den Standard-AGB abweichen, juristisch zu prüfen sind. Die Komplexität der Prozesse im E-Commerce führt zu vielfältigen gegenseitigen Abhängigkeiten. Es besteht das Risiko, dass die Prozesskette oder Teile davon versagen und dies zu Umsatzausfällen beim Kunden führt. Für Intershop kann dies zu Umsatzverlust, Schadensersatzansprüchen, hohen Rechtsberatungskosten und Zusatzaufwand zur Beseitigung des Prozessfehlers führen. Das Risiko wird als unwesentliches Risiko eingeschätzt, deren Eintritt jedoch möglich ist. Es wird durch detaillierte Prozessdokumentationen und -spezifikationen, Versicherungen sowie Haftungsbegrenzung in Verträgen kontrolliert. Finanzielle RisikenDritte könnten Intershop der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, wie zum Beispiel Patenten oder Urheberrechten, bezichtigen und Schadenersatzforderungen geltend machen oder versuchen, den Vertrieb der Intershop-Software zu beschränken. Dies gilt vornehmlich für die Staaten, in denen Software-Verfahrenspatente existieren. Das Risiko wird als mögliches spürbares Risiko eingeschätzt. Zur Risikobegrenzung prüft Intershop die Einhaltung von Lizenzbestimmungen Dritter bereits im Entwicklungsprozess. Ein großer Teil des Umsatzes wird durch Beratungsdienstleistungen, welche vor allem im Rahmen von Projekten erbracht werden, erzielt. Dabei ist die Kundenbindung ein sehr wichtiger Faktor. Um diese gewährleisten zu können, ist es von Bedeutung, die vom Kunden geforderte Qualität der Projekte zu erbringen und den Kosten- und Zeitrahmen zu beachten. Gelingt dies nicht, so hat dies neben höheren Projektkosten Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft. Künftige Aufträge könnten verloren gehen, Projekte vorzeitig abgebrochen werden oder sich die Gewinnspanne der Projekte dauerhaft reduzieren. Intershop schätzt dieses Risiko als spürbares Risiko ein. Um dem Risiko entgegenzuwirken, werden eine Personalplanungssoftware und Projektanalyse-Tools eingesetzt; regelmäßige Projektbesprechungen dokumentieren die aktuellen Projektstände und falls nötig und sinnvoll, erfolgt eine Unterstützung durch Mitarbeiter aus dem Entwicklungsbereich. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der Projekte und der Kundenzufriedenheit. Der Eintritt des Risikos wird als möglich angesehen. Intershop verfügt zum Bilanzstichtag mit einer Liquidität von 7,7 Mio. Euro über eine gute Liquiditätssituation. Ein Zinsrisiko aus zwei Bankdarlehen in Höhe von insgesamt 1,55 Mio. Euro zum Bilanzstichtag besteht durch Vereinbarungen fester Zinssätze über die Laufzeit nicht. Ein Liquiditätsrisiko aufgrund der Rückzahlung der finanziellen Verbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt, da die Darlehenstilgungen über eine feste Laufzeit mit einer festen jährlichen bzw. monatlichen Rate vereinbart sind. Zusätzlich hat das Unternehmen bei einem der Darlehen die Möglichkeit der jährlichen Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Kreditvertrag enthält Regelungen, die es der Bank ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen die Kreditbedingungen zu ändern oder den Kredit fällig zu stellen. Währungsrisiken aus dem Engagement im Ausland treten durch die Umsätze in US-Dollar und in Australischen Dollar auf. Maßnahmen zur Absicherung von Währungsrisiken werden nach Einzelfallentscheidungen getroffen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Forderungsausfällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest einzugrenzen, führt Intershop regelmäßig Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Kunden durch. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko zusätzlich durch die Vereinbarung von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es wird hierzu zusätzlich auf den Konzernanhang, Abschnitt "Angaben zu den Finanzinstrumenten" verwiesen. Diese Risiken werden als unwesentlich angesehen, deren Eintritt jedoch wahrscheinlich ist. Intershop ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Aktuell geht der Vorstand davon aus, dass, über die im Konzernanhang angegebenen Rechtsstreitigkeiten hinaus, aus laufenden Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen auf die Gesellschaft zukommen. Diese Risiken werden zudem durch Versicherungen abgesichert bzw. es wurden vorsorglich Rückstellungen gebildet. Es wird auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten" verwiesen. ChancenIntershop befindet sich in einem sehr dynamischen und schnell wachsenden Marktumfeld für E-Commerce-Plattformen mit zunehmender Unternehmenskonzentration. In diesem Markt können sich jederzeit neue Chancen ergeben. Diese zu identifizieren und zu nutzen, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen, ist ein wesentlicher Treiber für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Deshalb sind bei Intershop das Chancen- und Risikomanagement eng miteinander verknüpft. Das Chancenmanagement ist Teil des strategischen Planungsprozesses bei Intershop -hier werden regelmäßig interne und externe Potenziale evaluiert, die sich positiv auf die Weiterentwicklung und Wertsteigerung von Intershop auswirken können. Die folgenden Chancen sind dabei hervorzuheben: Intershop sieht eine erhebliche strategische Chance durch die bestehende und sich entwickelnde Partnerschaft mit Microsoft, weil durch eine bessere Sichtbarkeit am Markt mittel- und langfristig höhere Umsätze zu erwarten sind. Weiterhin sieht Intershop die starke strategische Chance, im Zuge der am Markt stattfindenden Konsolidierungen durch strategische M&A-Optionen zusätzliche Wachstumspotenziale zu erzielen. Es besteht zudem die starke, jedoch unwahrscheinliche Chance, dass sich aus Audits durch Intershop ungeplante außerordentliche Erträge ergeben, wenn Kunden gegen die Lizenzbedingungen verstoßen oder Intershop-Produkte unberechtigt nutzen. GesamtrisikopositionUnter der Gesamtrisikoposition sind alle Einzelrisiken zu verstehen, denen Intershop in der Gesamtheit ausgesetzt ist. Es sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Die Gesamtrisikoposition hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den KonzernrechnungslegungsprozessDas interne Kontrollsystem von Intershop umfasst die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung von dessen Entscheidungen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Intershop-Konzern ist entsprechend der Vorstandsressorts gegliedert, deren verschiedene Abteilungen zu dem jeweils verantwortlichen Vorstand berichten. Die Abteilungen sind unterteilt in verschiedene Kostenstellen bzw. Profitcenter, für die je ein Abteilungsleiter verantwortlich ist. Die Abteilungsleiter haben entweder Umsatz- und Kostenverantwortung oder ausschließlich Kostenverantwortung. Die geschäftlichen Bestell- und Genehmigungsprozesse einschließlich Zeichnungsberechtigungen und Wertgrenzen sind in einer vom Vorstand eingeführten Genehmigungsrichtlinie ("Global Authorization Policy") geregelt, welche regelmäßig überprüft und wenn notwendig angepasst wird. Die Genehmigungsrichtlinie beinhaltet drei Regelungsfelder: den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Angebote an und Verträge mit Kunden sowie Personalangelegenheiten. Bevor Aktivitäten ausgeführt werden, sind festgelegte Abläufe einzuhalten. Werden beispielsweise Waren bestellt oder Dienstleistungen beauftragt, bestehende Verträge verändert oder gekündigt, sind Genehmigungen in Form von Unterschriften einzuholen. Deren Umfang ist abhängig von der Art des Vertrages und vom Auftragsvolumen. Es sind Angaben über finanzielle und bilanzielle Auswirkungen sowie Budgeteffekte darzulegen und Alternativen (z. B. Angebote weiterer Lieferanten oder Dienstleister) zu erläutern. Alle Bestellungen bzw. Beauftragungen dürfen nur erfolgen, wenn die jeweils entsprechend der Richtlinie notwendigen Genehmigungen der Fachabteilungen, Abteilungsleiter und/ oder Vorstände vorliegen. Neben der Genehmigungsrichtlinie existieren bei Intershop weitere Richtlinien für verschiedene Geltungsbereiche, zum Beispiel die Reisekostenrichtlinie, die Mobiltelefonrichtlinie oder die Firmenwagenrichtlinie. Diese werden ebenfalls regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. In den mindestens zweiwöchentlichen Vorstandsbesprechungen werden neben anderen Themen auch externe Beauftragungen diskutiert und überwacht. Die buchhalterischen Vorgänge werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften im zentralen SAP-System des Konzerns erfasst. Die Konsolidierung und Aufstellung des Konzernabschlusses von Intershop wird mit der Konsolidierungssoftware von LucaNet auf Basis der im SAP erfassten Einzelabschlüsse zentral durchgeführt. Die Bilanzierungsvorschriften des Konzerns berücksichtigen die Anforderungen der IFRS, HGB, AktG und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgen interne Kontrollen unter Wahrung des Vier-Augen-Systems zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der eingehenden Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses. Vom Konzerncontrolling werden monatlich Detailauswertungen erstellt, um die Entwicklung des Konzerns, der Einzelgesellschaften sowie der Kostenstellen und Profitcenter aufzuzeigen. Die Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden zentral auf Konzernebene durchgeführt, um einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen. Auf Konzernebene erfolgt durch das Konzerncontrolling die Aufbereitung und Zusammenfassung der Daten für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts, welche durch die Finanzabteilung überprüft werden. Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Absatz 1 S. 1 AktGDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 42.582.492 Euro und ist eingeteilt in 42.582.492 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Eine Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von 1 Euro. Es existieren keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Zum Bilanzstichtag sind die Shareholder Value Beteiligungen AG mit 18,39 % und die Shareholder Value Management AG mit 15,44 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Insgesamt halten beide Gesellschaften nach § 33 ff. WpHG zusammen 33,83 % der Stimmrechte (abgestimmtes Stimmrechtsverhalten). Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen zum Bilanzstichtag am Grundkapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden der INTERSHOP Communications AG nicht mitgeteilt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, also insbesondere Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat, gibt es nicht. Es gibt keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sodass eine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, ohne dass sie gleichzeitig die Kontrollrechte unmittelbar ausüben können, ebenfalls nicht existiert. Die Ernennung und Abberufung des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 6 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 179 ff. AktG sowie nach § 28 der Satzung. Nach letztgenannter Vorschrift ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere auch Änderungen der Angaben über das Grundkapital, entsprechend dem jeweiligen Umfang von Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital und genehmigtem Kapital sowie von Kapitalherabsetzungen aufgrund der Einziehung von Aktien zu beschließen. Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt "Eigenkapital", bzw. auf den Anhang des Einzelabschlusses der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft unterhält keine wesentlichen verbindlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem gibt es keine verbindlichen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGBVorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom 5. Februar 2020 die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB abgegeben und diese zusammen mit dem Bericht über die Unternehmensführung (Corporate-Governance-Bericht) auf der Internetseite unter http://www.intershop.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung öffentlich zugänglich gemacht. AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat vorsorglich für das Geschäftsjahr 2019 einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt. In diesem Bericht werden auch die Beziehungen zu Shareholder Value Management AG und zur Shareholder Value Beteiligungen AG dargestellt. Die Shareholder Value Management AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG vereinigten auf der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 86,26 % und auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2019 66,23 % der anwesenden Stimmen auf sich und verfügten damit jeweils über eine Hauptversammlungsmehrheit. Der Vorstand geht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorsorglich von dem Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses zu diesen Gesellschaften aus. Der Vorstand ist sich jedoch bewusst, dass diese Einschätzung von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten abhängt, insbesondere von der Prognose zukünftiger Hauptversammlungsmehrheiten, die sich nicht sicher vorhersehen lassen. Vorsorglich wurde der Abhängigkeitsbericht erstattet. Er enthält die folgende Schlusserklärung: "Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat für die in dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. PrognoseberichtRahmenbedingungenNach der jüngsten Prognose des IWF von Januar 2020 wird für die globale Wirtschaft im laufenden Jahr wieder ein stärkeres Wachstum von 3,3 % erwartet. In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird der Anstieg der Wirtschaftsleistung demnach 4,4 % betragen. Für die Gruppe der Industriestaaten wird ein Wachstum von 1,6 % prognostiziert, der Anstieg für die Eurozone wird bei 1,3 % und für die deutsche Wirtschaft bei 1,1 % erwartet. Der E-Commerce-Markt wird in den nächsten Jahren weiter kräftig wachsen. Im B2C-Segment wird das Wachstum nach Schätzungen von eMarketer im laufenden Jahr rund 19 % betragen. Für Deutschland prognostiziert der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel in 2020 einen weiteren Zuwachs der Online-Umsätze um rund 10%. Die digitale Transformation der Wirtschaft stellt auch den B2B-Handel vor große Herausforderungen. Wie massiv die Auswirkungen der Vertriebs- und Servicedigitalisierung von B2B-Unternehmen sind, bestätigt der Intershop E-Commerce Report 2019. Fast acht von zehn Befragten glauben, dass Organisationen innerhalb der nächsten fünf Jahre verschwinden werden, wenn sie jetzt nicht digitalisieren. Auf den globalen IT-Märkten rechnet das US-amerikanische Analystenhaus Gartner in 2020 im Markt für Unternehmenssoftware mit einem erneuten deutlichen Anstieg der Investitionen um 10,5%. Kerntreiber des Softwaremarktes ist die Einführung von Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen. Der weltweite Markt für IT-Dienstleistungen wird ebenfalls von hohen Investitionszuwächsen (+5,0 %) profitieren können. Für den deutschen Markt beziffert die aktuelle Bitkom-Marktprognose das Wachstum für 2020 im Software-Segment auf 6,4 % und im Markt für ^-Dienstleistungen auf 2,4 %. UnternehmensausblickDie Rahmenbedingungen in den B2C- und B2B-E-Commerce-Märkten sind weiterhin positiv und immer mehr Unternehmen aller Größenklassen wenden sich Cloud-Lösungen zu, statt auf eigene IT-Infrastrukturen und Ressourcen zu setzen. Der in 2018 angestoßene Transformationsprozess vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service-Lösungen über die Cloud greift diese Entwicklung auf und bildet die Basis für die künftige Unternehmensentwicklung. Dabei wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr signifikante Fortschritte erzielt und die Transformation abgeschlossen. Da die ambitionierten Wachstumsziele jedoch nicht im geplanten Umfang realisiert wurden, leitete Intershop im Herbst 2019 ein Restrukturierungsprogramm ein. Das Programm zielt darauf ab, das Wachstum mit Cloud-Lösungen zu beschleunigen und bereits im Geschäftsjahr 2020 wieder profitabel zu wachsen. Kernbestandteile sind eine Anpassung der Kostenstruktur auf das Cloud-Geschäftsmodell sowie Maßnahmen zur operativen Optimierung. Hierzu wurden Schwachstellen im Vertrieb identifiziert und entsprechende operative Maßnahmen eingeleitet. Ziele sind die effizientere Lead-Generierung, der konsequente Fokus auf das B2B-Segment und eine stärkere Einbindung der Vertriebspartner. Zudem wurde in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Dezember 2019 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung beschlossen, die Anfang 2020 umgesetzt wurde. Die weitere Finanzierung von Intershop soll vorrangig aus dem operativen Geschäft erfolgen. Gleichzeitig stehen sowohl auf Fremd- als auch auf Eigenkapitalseite verschiedenste Optionen zur Verfügung. Das Hauptaugenmerk gilt im Jahr 2020 dem konsequenten Ausbau des Cloud-Geschäfts bei größtmöglicher Kosteneffizienz. Die Planungen sehen dabei vor, den Cloud-Auftragseingang auf 14 Mio. Euro zu steigern und einen Net New ARR von 4,3 Mio. Euro zu erzielen. Insgesamt rechnet Intershop im Geschäftsjahr 2020 mit deutlich steigenden Cloud und Subscription Umsätzen. Im Bereich Wartung und Lizenzen wird dagegen im Zuge der Transformation des Geschäftsmodells mit einem leichten Rückgang der Erlöse geplant. Im Servicebereich wird durch den Ausbau der Cloud-Kundenbasis ein leichter Umsatzanstieg erwartet. Dabei wird das Wachstum aus allen drei Zielregionen (Europa, USA und Asien/Pazifik) kommen. Gesamtaussage für das Jahr 2020 Basierend auf den Annahmen für die jeweiligen Geschäftssegmente erwartet Intershop für das Geschäftsjahr 2020 einen leichten Anstieg der Konzernumsätze. Bei einer leichten Verbesserung von Bruttoergebnis und Bruttomarge wird ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert.
Jena, 25. Februar 2020 Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Dr. Jochen Wiechen Markus Klahn JahresabschlussBilanzINTERSHOP Communications AktiengesellschaftAktiva scroll
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AnhangIntershop Communications AktiengesellschaftDie INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft ("Intershop") ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Intershop Tower, Leutragraben 1 in 07743 Jena. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena unter der Nummer HRB 209419 eingetragen. Der Jahresabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wird nach den Vorschriften des HGB sowie des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große börsennotierte Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 HGB. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Für selbst erstellte Software des Anlagevermögens wurde das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände, bei denen es sich um die Entwicklungskosten für neu entwickelte Softwareprodukte handelt, erfolgt zu Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB. Die Aktivierung von Softwareentwicklungskosten erfolgt dann grundsätzlich ab dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit des Produkts, welches die Gesellschaft mit der Zusammenstellung der als marktfähig eingeschätzten Software-Funktionalitäten zu sog. PSIs (Potential Shippable Increment) und der Festlegung der EPICs (Anforderungen) definiert. Die Abschreibung erfolgt linear über die geplante Nutzungsdauer von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Software. Wenn es erforderlich ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige lineare und gegebenenfalls erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen, welche zwischen zwei und fünf Jahren betragen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern die Anschaffungskosten 800 Euro nicht übersteigen. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um erforderliche Wertberichtigungen für voraussichtlich dauernde Wertminderungen. Die Vorräte (unfertige Leistungen) werden mit den Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Bereits erhaltene Zahlungen auf diese Leistungen werden als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Geleistete Anzahlungen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert, vermindert um gegebenenfalls erforderliche Wertberichtigungen. Die Zugangsbewertung der Fremdwährungsforderungen erfolgt zum historischen Kurs am jeweiligen Transaktionstag. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zu ihrem Nennwert. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Anteil der Ausgaben/Einnahmen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, die Aufwendungen/Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen decken sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte in der Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Zugangsbewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten erfolgt zum historischen Kurs am jeweiligen Transaktionstag. Erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel, kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie bestehende Verlustvorträge führen zu einem Überhang an aktiven latenten Steuern. Latente Steuern aus temporären Differenzen nach § 274 HGB ergaben sich unter Anwendung des Steuersatzes von 31,517 % bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den sonstigen Rückstellungen. Auf die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern wird entsprechend des Wahlrechts nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB verzichtet. Erläuterungen zu den Posten des JahresabschlussesBilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Zugang bei der selbst erstellten Software resultiert aus der Aktivierung der Softwareentwicklungskosten. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2019 Entwicklungsaufwendungen von 7.009 TEUR angefallen. Aus der Aktivierung der Softwareentwicklungskosten ergibt sich nach § 268 Abs.8 HGB ein gesperrter Betrag von 5.391 TEUR abzüglich passiver latenter Steuern von 1.699 TEUR. Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern von 1.699 TEUR bilanziert, die mit den passiven latenten Steuern verrechnet wurden. Von den Finanzanlagen entfallen 4.818 TEUR auf die Intershop Communications Inc, auf deren Anteile in 2019 außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 4.045 TEUR vorgenommen wurden. Die Reduzierung des Beteiligungsbuchwertes war geboten, da das operative Ergebnis der Intershop Communications Inc. zum wiederholten Male deutlich geringerer war als geplant. Die Planung für die Folgejahre musste deshalb angepasst und das Ergebnis für die zukünftigen Jahre reduziert werden. Der Beteiligungsansatz wird mit einer von Intershop durchgeführten Unternehmensbewertung mit der Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelt. Zur Bestimmung der zukünftigen Cash-Flows wurden diese für die Jahre 2020 bis 2023 und ab 2024 eine "Ewige Rente" ermittelt. Für den Gesamtumsatz wird ein jährliches Wachstum in einer Bandbreite von 2 % bis 3 % über den Planungszeitraum angenommen. Die Bruttomargen und das operative Ergebnis steigen leicht über den Zeitverlauf und führen mit der Umsatzsteigerung zu leicht wachsenden Zahlungsüberschüssen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit 1.350 TEUR (Vorjahr: 1.800 TEUR) aus der Konzernfinanzierung; davon haben 600 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind aus laufenden Leistungsbeziehungen. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, analog zum Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Das Grundkapital in Höhe von 42.582.492 Euro (Vorjahr: 34.851.831 Euro) besteht aus 42.582.492 Stück auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien. Die Erhöhung des Grundkapitals ist auf zwei Kapitalerhöhungen zurückzuführen. Die Bezugsrechtskapitalerhöhung wurde am 9. Januar 2019 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und am 14. Februar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch um 4.356.478 Euro auf 39.208.309 Euro. Durch die Barkapitalerhöhung, welche am 25. Juni 2019 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und am 5. Juli 2019 in das Handelsregister eingetragen wurde, erhöhte sich das Grundkapital um 3.374.183 Euro auf 42.582.492. Die Kapitalrücklage entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt (in TEUR): scroll
Am 28. Oktober 2019 gab der Vorstand der INTERSHOP Communications AG den hälftigen Verlust des Grundkapitals der Gesellschaft nach § 92 Abs. 1 AktG bekannt und berief eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Auf der Hauptversammlung am 20. Dezember 2019 wurde zum Ausgleich von Verlusten und sonstigen Wertminderungen eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 auf 14.194.164 Euro beschlossen, die erst mit der Eintragung in das Handelsregister am 4. Februar 2020 im neuen Geschäftsjahr 2020 rechtlich wirksam wurde. Die technische Umsetzung der Aktienzusammenlegung erfolgte am 14. Februar 2020 nach Handelsschluss an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Kapitalrücklage in Höhe von 9.642 TEUR wurde im Vorfeld der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung vollständig zum (teilweisen) Ausgleich des Bilanzverlustes aufgelöst. Die Auflösung war Voraussetzung für den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung an die außerordentliche Hauptversammlung. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 25.495 TEUR enthalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen (728 TEUR; Vorjahr: 494 TEUR), Rückstellungen für Restrukturierung (420 TEUR; Vorjahr: 0 TEUR), variable Vergütungsbestandteile (286 TEUR; Vorjahr: 358 TEUR) sowie Rückstellungen aus Urlaubsansprüchen (296 TEUR; Vorjahr: 292 TEUR). Die übrigen Rückstellungen betreffen Kosten des Jahresabschlusses und der Hauptversammlung, Vergütung für den Aufsichtsrat, Drohverluste sowie Gewährleistungen. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Vorjahr beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit über ein Jahr auf 1.550 TEUR. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre bestehen nicht. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 800 TEUR mit einer Ausfallbürgschaft über 80 % des Darlehensbetrages durch das Land Thüringen sowie der Einräumung einer Vertriebslizenz der Intershop-Software besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der laufenden Personalabrechnung sowie aus Umsatzsteuer. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren, analog zum Vorjahr, aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse nach Regionen gliedern sich wie folgt: scroll
Die Umsatzerlöse resultieren mit 12.277 TEUR (Vorjahr: 12.202 TEUR) aus Software und Cloud Umsätzen und mit 10.714 TEUR (Vorjahr: 14.940 TEUR) aus Serviceerlösen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung von 29 TEUR (Vorjahr: 11 TEUR) enthalten. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen betreffen 70 TEUR vorhergehende Perioden. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen nach § 253 Abs. 3 HGB betragen 4.045 TEUR (Vorjahr: 0 Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 513 TEUR (Vorjahr 63 TEUR) sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung von 30 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR). Sonstige AngabenGenehmigtes KapitalZum 31. Dezember 2019 verfügte die Gesellschaft über Genehmigte Kapitalia von 8.625.817 Euro (31. Dezember 2018: 12.667.653 Euro). Gemäß der Satzung der INTERSHOP Communications AG ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Stammaktien wie folgt zu erhöhen:
Auf der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 wurde die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I/2016 in Höhe von 3.167.653 Euro und des Genehmigten Kapitals II/2018 in Höhe von 5.143.522 Euro und die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals I/2019 in Höhe von 12.000.000 Euro beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister des neuen Genehmigten Kapitals I/2019 erfolgte am 7. Juni 2019. Aufgrund einer Barkapitalerhöhung in Höhe von 3.374.183 Euro im Juli 2019 verringerte sich das Genehmigte Kapital I auf 8.625.817 Euro. Bedingtes KapitalZum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über kein Bedingtes Kapital. StimmrechtsmitteilungenDer Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2019 folgende Angaben zu den Beteiligungen nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und von ihr gemäß § 40 Abs. 1 WpHG bekannt gemacht: Aus der am 5. Februar 2019 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung ergibt sich, dass der Stimmrechtsanteil der Frankfurter Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), Grevenmacher, Luxemburg, 3,75 % (1.307.695 Stimmrechte) an der Gesellschaft am 31. Januar 2019 betrug. Am 11. Juli 2019 hielt die Frankfurter Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 5,47 % der Stimmrechte (entsprach 2.330.508 Stimmrechten) an der Gesellschaft, wie sich aus der am 17. Juli 2019 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung ergibt. Die Shareholder Value Management AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG, jeweils mit Sitz in Frankfurt, hielten am 18. April 2019 zusammen 30,60 % der Stimmrechte an der Gesellschaft, wie sich aus den am 25. April 2019 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen ergibt (das entsprach 11.996.758 Stimmrechten). Aus den am 27. Mai 2019 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen ist ersichtlich, dass die Shareholder Value Management AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG am 22. Mai 2019 aufgrund des Vollzugs des Übernahmeangebots vom 20. März 2019 zusammen 31,90 % der Stimmrechte (12.506.271 Stimmrechte) an der Gesellschaft hielten. Angaben nach § 285 Nr. 3 HGB, Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Mietverträgen sowie aus Leasingverhältnissen zu Fahrzeugen und Büroausstattung bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 14.868 TEUR (Vorjahr: 16.730 TEUR). Für die Ermittlung wurden die Vertragslaufzeit oder die frühestmöglichen Kündigungstermine zugrunde gelegt. Die finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen betreffen im Wesentlichen die Mietverträge für die Geschäftsräume der Gesellschaft am Firmensitz. Der Mietvertrag für die derzeitigen Geschäftsräume läuft bis Ende Dezember 2020. Intershop plant im Dezember 2020 den Umzug in neue Geschäftsräume in einem derzeit noch im Bau befindlichen Bürogebäude. Der neue Mietvertrag wurde im August 2017 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Einzug. Die Miet- und Leasingverhältnisse enthalten die vertragstypischen Vorteile und Risiken. Die Fälligkeiten der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Gesellschaft hat für die Tochtergesellschaft Intershop Communications LTD aus Großbritannien eine Bürgschaft gemäß § 479C des Companies Act 2006 - Befreiung einer Tochtergesellschaft von der Abschlussprüfung -gewährt. Von einer Inanspruchnahme wird nicht ausgegangen. MitarbeiterIm Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 276 Angestellte beschäftigt, darin sind 24 Studenten enthalten (umgerechnet auf Vollzeitbasis). Organe der GesellschaftDem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2019 an: Christian OeckingAufsichtsratsvorsitzender seit 02.06.2016 Senior Advisor Weiteres Aufsichtsratsmandat:Hexaware Technologies, Indien (bis Juni 2019) Ulrich PrädelStellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit 16.12.2016 Mitglied seit 01.12.2016 Executive Advisor Univ.-Prof. Dr. Louis VelthuisMitglied seit 02.06.2016 Inhaber des Lehrstuhls für Controlling am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Weiteres Aufsichtsratsmandat:SMT Scharf AG (Vorsitzender) Dem Vorstand gehörten an: Dr. Jochen WiechenDipl.-Physiker Vorstandsvorsitzender Verantwortungsbereiche: technische Abteilungen, Verwaltung mit Finanzbereich und Unternehmenskommunikation Vorstandsvorsitzender seit 01.09.2015 Vorstandsmitglied seit 01.08.2013 Markus KlahnVorstand für das operative Geschäft Verantwortungsbereiche: Professional Services, Vertrieb und Marketing Vorstandsmitglied seit 09.04.2018 Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsDie Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich auf 485 TEUR (2018: 598 TEUR), davon entfielen 485 TEUR (2018: 561 TEUR) auf die feste Vergütung und 0 TEUR (2018: 37 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung in Höhe von 154 TEUR (2018: 152 TEUR) zu, die wie im Vorjahr nur fixe Vergütung beinhaltet. Die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat sind ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Einzelheiten zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte werden im Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der INTERSHOP Communications AG dargestellt. KonzernzugehörigkeitAls börsennotiertes Unternehmen stellt die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft gemäß § 315a HGB einen Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht. Der Konsolidierungskreis umfasste zum 31. Dezember 2019 neben der obersten Muttergesellschaft die Tochterunternehmen Intershop Communications, Inc., Intershop Communications Australia Pty Ltd., Intershop Communications Asia Limited, The Bakery GmbH, Intershop Communications Ventures GmbH, Intershop Communications SARL sowie Intershop Communications LTD. Der Anteilsbesitz der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2019 gliedert sich wie folgt: scroll
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Eigenkapital zum 31.12.2019, umgerechnet zum Stichtagskurs Die Aufwendungen für Honorare des Abschlussprüfers gegenüber der Gesellschaft sind unter Anwendung von § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 17 HGB unterblieben und im Konzernanhang der Gesellschaft enthalten. Diese beinhalten im Wesentlichen Abschlussprüfungsleistungen. Entsprechenserklärung nach § 161 AktiengesetzDie Gesellschaft hat die nach § 161 Aktiengesetz erforderliche Entsprechenserklärung am 19. Dezember 2019 abgegeben und auf der Unternehmensinternetseite unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht. NachtragsberichtDer bestandskräftige Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2019 hinsichtlich der vereinfachten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 wurde am 4. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen und damit rechtlich wirksam. Das Grundkapital der Gesellschaft ist seit diesem Zeitpunkt wirksam auf 14.194.164 Euro herabgesetzt. Die technische Umsetzung der Aktienzusammenlegung erfolgte am 14. Februar 2020 nach Handelsschluss an der Frankfurter Wertpapierbörse. Weitere wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. Verwendung des JahresergebnissesDer Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft schlägt vor, den Bilanzverlust von 27.552.620 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Jena, 25. Februar 2020 Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Dr. Jochen Wiechen Markus Klahn Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, JenaVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena,-bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Ansatz und Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände2 Realisierung und Periodenzuordnung der UmsatzerlöseUnsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Ansatz und Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände1 Im Jahresabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Betrag von insgesamt T€ 5.391 (22 % der Bilanzsumme bzw. 36 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Bei diesen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um selbst entwickelte Intershop-Software-Lösungen. Für die Aktivierung eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes kommt es maßgeblich darauf an, dass die Vermögensgegenstandseigenschaften vorliegen, dass der angestrebte immaterielle Vermögensgegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit entsteht und dass die Entwicklungskosten dem zu aktivierenden immateriellen Vermögensgegenstand verlässlich zugerechnet werden können. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger bzw. im Falle einer dauernden Wertminderung außerplanmäßiger Abschreibungen. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Aktivierung von Entwicklungskosten in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruht und damit mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von immateriellen Vermögensgegenständen und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der angefallenen Entwicklungskosten beurteilt. Zudem haben wir die Voraussetzungen für die Aktivierbarkeit in Stichproben für einzelne Projekte gewürdigt. Die Höhe der aktivierten Entwicklungskosten und die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögensgegenstände haben wir auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Verwertbarkeit beurteilt und die Angemessenheit der zugrundeliegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind unter den Erläuterungen zur Bilanz im Anhang enthalten. 2 Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlöse1 Im Jahresabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von T€ 22.991 ausgewiesen. Die Gesellschaft bilanziert Umsatzerlöse aus dem Verkauf und der zeitweiligen Überlassung von Lizenzen, aus Bereitstellung und dem Betrieb von Systemen für den Online-Handel als standardisierte Dienstleistung (CaaS), aus der Erbringung von Installationsdienstleistungen und Beratung, aus Wartung sowie aus dem Betrieb von Online-Shops im Auftrag von Kunden gegen eine umsatz- oder transaktionsbasierte Vergütung. Für die Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Lizenzen ist das Vorliegen einer verbindlichen vertraglichen Vereinbarung, die Übertragung der wesentlichen Rechte auf den Käufer und die zuverlässige Bestimmbarkeit der Gegenleistung maßgeblich. Erlöse aus Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung realisiert, während Wartungserlöse sowie Erlöse aus der Bereitstellung und Unterhaltung von IT-Infrastruktur für den Betrieb von Onlineshops und der Nutzungsüberlassung von Lizenzen über den Leistungszeitraum realisiert werden. Diese verschiedenen Leistungen der Gesellschaft können einzeln oder in verschiedener Zusammensetzung Gegenstand von Verträgen mit Kunden sein. Angesichts der Komplexität der für die Realisation der Umsatzerlöse zu Grunde liegenden Kundenverträge unterliegt diese betragsmäßig bedeutsame Position einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung als komplex zu betrachten und basiert in Teilen auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die korrekte Abbildung der Umsatzerlöse im vorliegenden Jahresabschluss mittels der von der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Software-Umsatzerlösen vor dem Hintergrund der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt. Dazu haben wir zunächst die zur Sicherstellung der korrekten Identifikation von Verträgen und Leistungsverpflichtungen und der daraus folgenden Realisation von Umsatzerlösen implementierten wesentlichen Kontrollen identifiziert, deren Angemessenheit beurteilt sowie deren Wirksamkeit in Bezug auf die Vermeidung bzw. Aufdeckung von Fehlern getestet. Darüber hinaus haben wir einzelne wesentliche Transaktionen sowie stichprobenhaft weitere Transaktionen im Detail anhand von Verträgen, Leistungsnachweisen und Zahlungen hinsichtlich deren Realisation, insbesondere auch deren Periodenabgrenzung, beurteilt. Zudem haben wir Stetigkeit und Konsistenz der von der Gesellschaft angewandten Verfahren zur Erfassung der Umsatzerlöse nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir ebenfalls einzelne Annahmen zur Zuordnung von Umsatzanteilen zu Einzelleistungen bei Verträgen mit mehreren Hauptleistungen auf deren Angemessenheit hin geprüft, die mathematische Richtigkeit beurteilt sowie deren Bilanzierung gewürdigt. Auf der Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Umsatzrealisierung hinreichend dokumentiert und begründet sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisation sind unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang sowie im Lagebericht enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts -ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Abschlussprüfer der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Kremser.
Erfurt, den 28. Februar 2020 PricewaterhouseCoopers GmbH Andreas Kremser, Wirtschaftsprüfer ppa. Marcus Engelmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,Im Geschäftsjahr 2019 wurden deutliche Fortschritte im Cloud-Geschäft erzielt, jedoch konnte Intershop seine ambitionierten gesetzten Ziele nicht erreichen. Mit dem im Oktober 2019 beschlossenen Restrukturierungsprogramm und den daraus bereits durchgeführten Maßnahmen sehen wir uns gut aufgestellt, um im Geschäftsjahr 2020 wieder profitabel zu wachsen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand haben wir kontinuierlich überwacht und begleitet und wurden in alle Unternehmensentscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über die Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Umsatz- und Ergebnissituation des Unternehmens. Aufsichtsratssitzungen und InhalteDer Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2019 zu zehn Sitzungen und sieben Telefonkonferenzen zusammen. In allen Sitzungen war der Aufsichtsrat vollständig vertreten. Der Vorstand nahm regelmäßig an den Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat befasste sich mit allen für Intershop relevanten Themen, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzungen auf der aktuellen Umsatz- und Ergebnislage mit der Unternehmensentwicklung in Richtung Cloud-Geschäft sowie der finanziellen Unternehmenssituation lagen. In der Sitzung am 1. Februar 2019 legte der Vorstand die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2018 vor und präsentierte die zu erwartende Umsatz- und Ergebnisentwicklung des ersten Quartals 2019. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über den Stand der Bezugsrechtskapitalerhöhung. Der Aufsichtsrat beschloss den Bericht über die Unternehmensführung. In der Sitzung am 15. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2018 und billigte diesen. Zudem wurde das Risikomanagement nebst Risikobericht 2018 erörtert. Der Vorstand stellte dem Aufsichtsrat den aktualisierten Umsatz- und Ergebnisforecast für das erste Quartal 2019 sowie die Cashentwicklung für 2019 vor. Weiterhin wurde über die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2019 diskutiert. In der Aufsichtsratssitzung vom 25./26. März 2019 beriet und beschloss der Aufsichtsrat die Abgabe einer gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 27 WpÜG zum Übernahmeangebot der Shareholder Value Beteiligungen AG und der Shareholder Value Management AG. Im Mittelpunkt der Sitzungen am 3. Mai und 28. Mai 2019 standen die Umsatzpipeline mit dem Leadgenerierungsprozess sowie Kostensparmaßnahmen. Der Vorstand erläuterte den Forecast für das zweite Quartal und für das Geschäftsjahr 2019, verbunden mit möglichen Maßnahmen zur Kosteneinsparung. In der Sitzung am 28. Mai 2019 wurden zudem der aktuelle Stand des Umzugsprojekts der Firmenzentrale sowie Themen für die ordentliche Hauptversammlung besprochen. In den Sitzungen am 21. August und 18. September 2019 waren die Hauptthemen die wirtschaftliche Entwicklung für das zweite Halbjahr und die Vertriebspipeline. Der Vorstand gab dem Aufsichtsrat einen ausführlichen Überblick über potenzielle Cloud-Aufträge und zeigte Chancen und Risiken auf. In der Sitzung am 21./22. Oktober stand das Budget 2020 im Mittelpunkt. Der Vorstand legte eine detaillierte Planung für 2020 vor und diskutierte diese ausführlich mit dem Aufsichtsrat. Ferner berichtete der Vorstand über den Forecast für das vierte Quartal sowie die Umsatz- und Ergebnisvorschau für 2019. Die Themenschwerpunkte der Sitzungen am 18. November und 19. Dezember 2019 waren der Forecast für 2019, die Einleitung und Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Vorbereitung der außerordentlichen Hauptversammlung. Zudem präsentierte der Vorstand die Mittelfristplanung. Der Aufsichtsrat beschloss in der Dezembersitzung das Budget 2020 sowie die Entsprechenserklärung 2019. In den Telefonkonferenzen am 7. Januar, 9. Januar, 11. April, 14. Juni, 25. Juni, 19. Juli und 15. Oktober 2019 wurden u. a. Beschlüsse zur Kapitalerhöhung mit Satzungsänderung gefasst und Themen im Hinblick der Ergebnis- und Cashentwicklung erörtert. Zusätzlich zu den in den Sitzungen gefassten Beschlüssen gab es auch Beschlüsse (Restrukturierungsprogramm, Tagesordnung Hauptversammlung) im Wege des Umlaufverfahrens. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat Geschäfte, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands vom Aufsichtsrat zustimmungspflichtig sind, stets zur Zustimmung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat die Beschlussvorlagen dazu gründlich geprüft und entsprechenden Entscheidungen getroffen. Bedeutende Geschäftsvorgänge für das Unternehmen wurden anhand der Berichte des Vorstands vom Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und kritisch begleitet. Der Aufsichtsrat stand neben den Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand im regelmäßigen Kontakt und wurde über die aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie der Risikolage und des Risikomanagements und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen informiert. Ausschüsse wurden nicht gebildet, da nur ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht. Corporate GovernanceInteressenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von Ziff. 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es im Geschäftsjahr 2019 nicht gegeben. Die Entsprechenserklärung 2019 zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 19. Dezember 2019 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Vergütungen der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder, individualisiert und nach Bestandteilen untergliedert, sind im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der INTERSHOP Communications AG ausgewiesen. Jahres- und Konzernabschluss, Abhängigkeitsbericht, AbschlussprüfungDer Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der INTERSHOP Communications AG sind von der durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingehend geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Außerdem wurde von den Abschlussprüfern der von der Gesellschaft nach § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht geprüft und darüber gemäß § 313 Abs. 3 AktG berichtet sowie der folgende uneingeschränkte Vermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Nach eingehender eigener Prüfung, insbesondere nach Einsicht der Berichte des Abschlussprüfers sowie der detaillierten Erörterung mit dem Abschlussprüfer über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, erhebt der Aufsichtsrat gegen die Abschlüsse und den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Prüfung des Abhängigkeitsberichts an. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 16. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der INTERSHOP Communications AG wurde damit festgestellt. Da die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 keinen Bilanzgewinn erzielt hat, bedurfte es keiner Prüfung eines Gewinnverwendungsvorschlags. Der Aufsichtsrat dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für ihr Vertrauen in Intershop und dem Vorstand und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Intershop-Konzerns für ihre erbrachten Leistungen und ihren großen Einsatz im Geschäftsjahr 2019.
Jena, im März 2020 Für den Aufsichtsrat Christian Oecking Vorsitzender des Aufsichtsrats EntsprechenserklärungErklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats gem. § 161 AktGDen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2019 weitgehend entsprochen; Abweichungen wurden in der Entsprechenserklärung erläutert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand gaben am 19. Dezember 2019 gemeinschaftlich die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) ab: Die INTERSHOP Communications AG hat seit der Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2018 bis zum heutigen Tag den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen: a) Der bestehende D&O-Versicherungsschutz sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor (Kodex-Ziffer 3.8), da der Gesellschaft eine solche nicht zu vergleichsweise günstigeren Konditionen angeboten worden ist. Ferner sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten auch ohne Selbstbehalt verantwortungsbewusst ausüben. b) Der Vorstand sorgt für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen, verfügt aber über kein eigenständiges Compliance-Management-System (Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 2), da die Gesellschaft der Auffassung ist, dass die Maßnahmen im Rahmen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems aufgrund der Größe des Unternehmens ausreichend sind. Aus diesem Grund wird die Gesellschaft auch kein Hinweisgebersystem gemäß Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 3 einrichten. c) In den Vergütungsberichten wurde und wird die Vorstandsvergütung weiterhin entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches individualisiert und nach fixen und variablen Bestandteilen differenziert ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung von Vergütungsbestandteilen und -aufwand oder die Angabe der insgesamt erreichbaren variablen Vergütung gemäß Kodex-Ziffer 4.2.5 ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht geboten, da die gesetzlichen individualisierten Angaben bereits umfassend Aufschluss über die Vergütungsstruktur und -höhe bieten und die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form -ohne den Kontext der dahinterstehenden Vergütungsregelungen -irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann. d) Da der Aufsichtsrat nur drei Mitglieder hat, bildet er keine Ausschüsse (Kodex-Ziffer 5.3.1). Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat, kein Kompetenzprofil und keine Anzahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern gemäß Kodex-Ziffer 5.4.1 festgelegt. Der Aufsichtsrat hält die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeit nicht für angemessen, da kein zwingender genereller Zusammenhang zwischen der Amtsdauer, der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds und dem Auftreten etwaiger Interessenkonflikte besteht. Der Aufsichtsrat ist auch vor dem Hintergrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Ansicht, dass die konkrete Festlegung von Zielen und eines Kompetenzprofils die Auswahl von geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern beschränkt. Der Aufsichtsrat möchte über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der entsprechenden Situation individuell frei und flexibel entscheiden können und berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder und ihre Unabhängigkeit im Einzelfall. Gegenwärtig sind alle drei Aufsichtsratsmitglieder unabhängig. Diese Entsprechenserklärung sowie alle bisherigen Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden. |
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