Intertainment AG
München
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
AR-Bericht und CG-Entsprechenserklärung
Bericht des Aufsichtsrats
Der Intertainment AG Konzern hat sich im Berichtsjahr vor allen
Dingen auf die juristischen Auseinandersetzungen in den USA und deren
erfolgreichen Abschluss fokussiert.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2009 dreimal zusammengetreten
und befasste sich eingehend mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens. Hierbei hat er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden
Aufgaben im Hinblick auf seine Beratungs- und Überwachungsfunktion
pflichtgemäß wahrgenommen. Eingebunden in alle wesentlichen Entscheidungsprozesse
hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach Gesetz und Satzung geboten
war, nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst.
In den Sitzungen hat der Vorstand zeitnah, ausführlich und umfassend
in schriftlicher wie auch in mündlicher Form berichtet. Die Berichterstattung
beinhaltete den Gang der Geschäfte, Unternehmensstrategien, die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage, den Jahresabschluss, das Risikomanagement
sowie die satzungsbedingten zustimmungspflichtigen Geschäfte. Im Zuge
dessen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über alle relevanten Fragen
der Unternehmensplanung, des Geschäftsverlaufs und über wichtige Geschäftsvorfälle
informiert. Der Aufsichtsrat hat diese mit ihm besprochen sowie Gestaltungsvorschläge
und Anregungen unterbreitet und Beschlüsse gefasst. Auch in der Zeit
zwischen den Sitzungen fand ein intensiver Dialog zwischen Vorstand
und Aufsichtsrat statt.
Im Fokus der Aufsichtsratstätigkeit standen im Jahr 2009 die künftige
Finanzierungs- und Liquiditätssicherung, die unternehmerische Ausrichtung
und die prozessualen Auseinandersetzungen in den USA.
Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war von Vertrauen
und Teamgeist geprägt. Dafür sei an dieser Stelle dem Vorstand gedankt.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 hat der stellvertretende Vorsitzende
des Aufsichtsrats, Herr Dr. Heribert J. Wiedenhues, aus Altersgründen
sein Amt als Aufsichtsratsmitglied zum 31. Dezember 2009 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Wiedenhues für seine erfolgreiche
Arbeit und Verdienste. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat
das Registergericht München mit Schreiben vom 3. Februar 2010 Herrn
Bertil le Claire zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Am
19. März 2010 hat der Aufsichtsrat Herrn Professor Dr. Michael Adams
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte
aufgetreten, wobei auf die vom Aufsichtsrat jeweils genehmigten Beratungstätigkeiten
einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an dieser Stelle hingewiesen
wird. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen
Umfangs keine Ausschüsse gebildet.
Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats:
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In seiner ersten Sitzung am 13. März 2009 befasste sich der
Aufsichtsrat insbesondere mit der Geschäftslage, der Liquiditätslage
und der Finanzlage der Intertainment AG. Der Aufsichtsrat befasste
sich insbesondere eingehend mit der Sicherung der Finanzierung der
Gesellschaft, und hier mit der Fortsetzung der Finanzierung durch
die MK Medien Beteiligungs GmbH und den entsprechenden Maßnahmen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Rechtsstreitigkeiten in Deutschland
und in den USA sowie die Auskehrung des der Gesellschaft zustehenden
Anteils aus der Insolvenzmasse von Franchise Pictures.
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Am 12. August 2009 genehmigte der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher
Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung und unter Stimmenenthaltung
von Herrn Jost Arnsperger die beratende Tätigkeit der Sozietät Hammonds
LLP, der der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Jost Arnsperger angehört,
für die Unternehmen der Intertainment AG bei der Beratung der Intertainment
AG und ihrer Tochtergesellschaften bezüglich der Prüfung und Durchsetzung
von Ansprüchen gegen Franchise Pictures, Comerica Bank u. a. und der
Vertretung der Gesellschaft in Bezug auf die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
gegen die Beschlüsse der Hauptversammlungen 2007 und 2008 gemäß der
dem Aufsichtsrat vorgelegten Mandats- und Honorarvereinbarungen. Der
Aufsichtsrat hat sich ein Bild davon gemacht, dass die der Sozietät
Hammonds LLP übertragenen Aufgaben nicht im Bereich der Organpflichten
eines Aufsichtsratsmitgliedes liegen, sondern außerhalb der normalen
Geschäftsvorgänge liegende rechtliche Belange betreffen.
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In seiner Sitzung am 21. August 2009 beriet der Aufsichtsrat
insbesondere auf der Basis der Berichte des Vorstands im Einzelnen
über die Geschäfts- und Liquiditätslage und über die Finanzplanung.
Der Vorstand berichtete im Einzelnen über den Stand der Gespräche
mit der MK Medien Beteiligungs GmbH über die Fortführung der Finanzierung
der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat erzielte Einvernehmen mit dem Vorstand
über das weitere Vorgehen sowie ein sehr enges Finanzierungsmanagement
und -controlling und vereinbarte eine entsprechende Berichterstattung.
Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat ferner über den Stand des
Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank und die Vorbereitung
der Zeugenaussagen und der mündlichen Verhandlung. Der Aufsichtsrat
beauftragte den Vorstand, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass alle notwendigen Zeugenaussagen in dem Schiedsgerichtsverfahren
erfolgen, um so den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens herbeizuführen.
Der Aufsichtsrat beriet sich ferner über den Stand der Abwicklung
der Franchise-Insolvenz. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat
über das von der BaFin eingeleitete Verfahren wegen angeblicher Fehler
in den Abschlüssen 2004 und 2005. Das Management und die Abschlussprüfer
können die Auffassung der BaFin nicht teilen. Der Vorstand berichtete
dem Aufsichtsrat daher über die Einholung einer Stellungnahme eines
Sachverständigen, der die Rechtsauffassung der Intertainment AG bestätigte,
die mit der Widerspruchsbegründung bei der BaFin eingereicht wurde.
Der Aufsichtsrat beriet ferner die Ad-hoc-Mitteilung zur Veröffentlichung
der Ergebnisse des Geschäftsjahres 2008 und verabschiedete diese.
Der Aufsichtsrat beriet schließlich über das abschließende Urteil
in den Rechtsstreitigkeiten zu den Hauptversammlungen 2007 und 2008.
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In der Sitzung vom 1. Oktober 2009 legte der Vorstand dem
Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2008 der Intertainment AG und ihrer
Tochtergesellschaften und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft,
insbesondere des Eigenkapitals, vor und erstattete dem Aufsichtsrat
den Bericht über die Beziehung zu den verbundenen Unternehmen. In
der Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Abschlussprüfer der
Gesellschaft berichtete dieser über das Ergebnis und den Ablauf der
Prüfung. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert.
Der Wirtschaftsprüfer legte dar, aus welchen Gründen die Bestätigung
des Jahresabschlusses versagt wurde. Nach eingehender Erörterung der
Ergebnisse der Prüfung des Abschlussprüfers schloss sich der Aufsichtsrat
der Einschätzung des Abschlussprüfers an, dass sich die Werthaltigkeit
der Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Forderungen
gegenüber dieser Gesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher
bestimmen lässt. Eingehend erörterte der Aufsichtsrat auch das Ergebnis
der Prüfung des Abschlussprüfers, der sich nicht in der Lage sah,
die Finanzplanung des Vorstands, nach der die Finanzierung der Gesellschaft
bis mindestens August 2010 gesichert ist, zu bestätigen. Der Aufsichtsrat
schloss sich angesichts des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen
dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers bezüglich der Chancen
der Realisierung der Finanzplanung an. Ungeachtet dessen hält der
Aufsichtsrat die Position des Vorstands in den vorgenannten Fragen
für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn er ihr aus den vorgenannten
Gründen auch nicht folgen kann. Der Aufsichtsrat beschloss daher,
von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses und der Feststellung
des Jahresabschlusses der Intertainment AG zum 31. Dezember 2008 Abstand
zu nehmen und sich dem Beschlussvorschlag des Vorstands nicht anzuschließen.
Der Aufsichtsrat stimmte dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands sowie
dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Beziehung
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu. Ferner wurden die
Ergebnisse des 1. Quartals 2009 und die Zwischenmitteilung, die Halbjahreszahlen
2009 und die Vorlage des Zwischenberichts 2009 besprochen. Schließlich
wurden die Berichte des Vorstands zur Geschäftslage, zur Liquiditätslage
des Unternehmens sowie zum Stand der Rechtsstreitigkeiten erörtert.
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Im Oktober 2009 beschloss der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher
Beschlussfassungen nach vorhergehender mündlicher Abstimmung, von
der ihm von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch zu
machen, dem Vorstand der Intertainment AG Aktienoptionen anzubieten
und gemäß den Bedingungen des Aktienoptionsplans und der entsprechenden
Beschlüsse der Hauptversammlung Optionsrechte auf den Bezug von bis
zu 25.000 auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Stückaktien zu
gewähren.
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Im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung beschloss der
Aufsichtsrat am 24. Oktober 2009 nach vorheriger mündlicher Abstimmung
die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung am 18. Dezember 2009.
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Am 14. Dezember 2009 beschloss der Aufsichtsrat im Wege einer
schriftlichen Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung
die gemeinsame Erklärung mit dem Vorstand, in der festgestellt wird,
dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher
Corporate Governance Kodex" bis auf wenige Empfehlungen, die die Gesellschaft
nicht bzw. nur modifiziert anwendet, entsprochen hat.
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Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr
2009:
Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
wurde am 18. Dezember 2009 durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2009 gewählt und mit Schreiben vom 9. April
2010 vom Aufsichtsrat beauftragt, die Abschlussprüfung durchzuführen.
In der Folge hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
die Buchführung und den Jahresbericht der Intertainment AG ebenso
wie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des am 31. Dezember
2009 endenden Geschäftsjahres geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung hat der Abschlussprüfer dem Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2009 und dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr
2009 unter dem Datum vom 23. April 2010 jeweils einen Versagungsvermerk
erteilt.
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Zur eingehenden Prüfung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats
die aufgestellten Jahresabschlüsse 2009 der Intertainment Gruppe und
die Berichte des Abschlussprüfers erhalten. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht
geprüft. In seiner Sitzung am 29. April 2010 erfolgte mit den Abschlussprüfern
der Gesellschaft eine Aussprache über die Prüfungshandlungen. Der
Aufsichtsrat erörterte eingehend die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte
der Wirtschaftsprüfer, die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen
und die der Finanzplanung und der Fortbestehensprognose zugrundeliegenden
Prämissen. Dabei wurden auch die Gründe für die Versagung des Bestätigungsvermerks
erörtert. Die Abschlussprüfer sahen sich nicht in der Lage, ein Prüfurteil
zur Werthaltigkeit der Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing
GmbH und der Forderungen gegenüber dieser Gesellschaft abzugeben.
Die Werthaltigkeit beider Positionen hängt entscheidend von dem Ausgang
des in den USA anhängigen Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures
sowie des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank ab. Trotz
intensiver Befassung mit dem Thema vermochte der Aufsichtsrat den
Ausgang beider Verfahren nicht zu prognostizieren. Der Aufsichtsrat
schloss sich der Einschätzung der Abschlussprüfer an, dass sich die
Werthaltigkeit beider Positionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
sicher bestimmen lässt. Die Abschlussprüfer sahen sich auch nicht
in der Lage, die Finanzplanung des Vorstands, die den Fortbestand
der Gesellschaft bis mindestens Dezember 2011 sichert, zu bestätigen.
Die Finanzplanung hängt davon ab, dass die darin vorgesehenen Mittelzuflüsse
realisiert werden können. Auch insoweit war der Aufsichtsrat trotz
intensiver Befassung mit der Thematik in den vorangegangenen Monaten,
insbesondere angesichts des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen,
auch trotz des Zuflusses von Mitteln aus der Franchise-Insolvenzmasse
nicht in der Lage, eine von dem Ergebnis der Prüfung der Wirtschaftsprüfer
abweichende Position bezüglich der Chancen der Realisierung der Finanzplanung
einzunehmen. Der Aufsichtsrat teilte mithin die Einschätzung der Abschlussprüfer
und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer
an. Ungeachtet dessen hält der Aufsichtsrat die Position des Vorstands
in den vorgenannten Fragen für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn
er ihm aus den vorgenannten Gründen auch nicht folgen kann. Der Aufsichtsrat
hat daher von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses Abstand
genommen. Der Abschlussprüfer hat zusätzlich einen Bericht über die
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und
zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem
Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk
für den Bericht erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung
und Beurteilung bestätigen wir, dass
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die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
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| 2. |
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen
der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."
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Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Berichts
über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen festgestellt,
dass keine Einwände zu erheben sind, und dem Ergebnis der Wirtschaftsprüfer
zugestimmt.
Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Jahre
2009 in einem schwierigen Umfeld großes Engagement gezeigt, um das
Unternehmen voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und
den Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
München, den 29. April 2010
Der Aufsichtsrat
Jost Arnsperger, Vorsitzender
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex"
der Intertainment AG
in der Fassung vom 18. Juni 2009
nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 14. Dezember
2009 gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt, dass den vom Bundesministerium
der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 18. Juni
2009 entsprochen wurde und entsprochen wird. Lediglich folgende Empfehlungen
werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:
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Zusammensetzung des Vorstands Der Vorstand der Intertainment
AG besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden
Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person.
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Altersgrenze der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstands-
bzw. Aufsichtsratsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht
von dessen Alter abhängen. Intertainment möchte auf das Know-How erfahrener
Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde verzichtet Intertainment
auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.
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Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat Aufgrund
der spezifischen Gegebenheiten bei Intertainment und der Besetzung
des Aufsichtsrates mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse,
wie z.B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet.
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Frist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des
Zwischenberichtes Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben
zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses
und der Zwischenmitteilungen ein und hält dies für ausreichend.
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Publikation eines Finanzkalenders Aufgrund des in 2006
erfolgten Wechsels in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
und dem damit verbundenen Wegfall der Verpflichtung, einen Finanzkalender
zu veröffentlichen, sieht Intertainment derzeit von einer Publikation
ab.
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Selbstbehalt D&O-Versicherung Die Intertainment AG
verfügt derzeit für den Vorstand und den Aufsichtsrat über eine D&O-Versicherung
ohne Selbstbehalt. Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfiehlt, dass beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft (D&O-Versicherung)
ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden soll. Die Anpassung
für die Mitglieder des Vorstands erfolgt im Rahmen der vom Gesetzgeber
eingeräumten Übergangsfrist.
Hinsichtlich der Mitglieder
des Aufsichtsrats der Gesellschaft bleibt die bisherige D&O-Versicherung
bestehen, die einen Selbstbehalt nicht vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat
der Gesellschaft sind der Auffassung, dass das handelnde Organ auch
ohne einen Selbstbehalt seine Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert
in vollem Umfang wahrnimmt.
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14. Dezember 2009
Für den Aufsichtsrat
Jost Arnsperger
Für den Vorstand
Jörg Brockmann
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