Intertainment Aktiengesellschaft

München

- ISIN DE0006223605 -/- WKN 622360 -
- ISIN DE000A161N71 -/- WKN A16 1N7 -

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss und Jahresabschluss der Intertainment Aktiengesellschaft zum Abschlussstichtag 31.12.2012 fehlerhaft sind:

1. Im Konzernabschluss sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen, weil eine gegenüber der Paramount Pictures Corp. in dieser Höhe spätestens seit dem Jahr 2004 bestehende Verbindlichkeit nicht angesetzt wurde. Dies verstößt gegen IAS 39.14, IAS 8.42, wonach ein Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in der Bilanz anzusetzen hat, wenn es Partei des Finanzinstruments wird, und wesentliche Fehler aus früheren Perioden rückwirkend zu korrigieren sind.

2. Im Jahresabschluss sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen, weil eine gegenüber der Paramount Pictures Corp. in dieser Höhe bestehende Verbindlichkeit nicht angesetzt wurde. Dies verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB, wonach im Jahresabschluss sämtliche Schulden in der Bilanz des Schuldners enthalten sein müssen.

 

München, im Dezember 2015

Intertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand