Intertainment Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE0006223605 -/- WKN 622360 - - ISIN DE000A161N71 -/- WKN A16 1N7 -
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss und Jahresabschluss der Intertainment Aktiengesellschaft zum
Abschlussstichtag 31.12.2012 fehlerhaft sind:
1. Im Konzernabschluss sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um
mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen, weil eine gegenüber der Paramount
Pictures Corp. in dieser Höhe spätestens seit dem Jahr 2004 bestehende Verbindlichkeit
nicht angesetzt wurde. Dies verstößt gegen IAS 39.14, IAS 8.42, wonach ein Unternehmen
eine finanzielle Verbindlichkeit in der Bilanz anzusetzen hat, wenn es Partei des
Finanzinstruments wird, und wesentliche Fehler aus früheren Perioden rückwirkend zu
korrigieren sind.
2. Im Jahresabschluss sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um
mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen, weil eine gegenüber der Paramount
Pictures Corp. in dieser Höhe bestehende Verbindlichkeit nicht angesetzt wurde. Dies
verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB, wonach im Jahresabschluss sämtliche
Schulden in der Bilanz des Schuldners enthalten sein müssen.
München, im Dezember 2015
Intertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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