![]() Intertainment AGMünchenIntertainment AG Halbjahresfinanzbericht 2017Konzernzwischenlagebericht der Intertainment AGA. Allgemeine WirtschaftsentwicklungDie Wirtschaft in der Eurozone ist im ersten Halbjahr 2017 kontinuierlich gewachsen.
Für das erste Quartal ermittelte Eurostat, das Statistikamt der Europäischen Union,
sowohl für den Euroraum als auch für die EU28 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Im zweiten Quartal stieg das BIP im
Euroraum dann um 0,6 Prozent und in der EU28 um 0,7 Prozent, so die Statistiker in
einer Schätzung. Für die deutsche Wirtschaft wies das Statistische Bundesamt BIP-Wachstumsraten
von 0,7 Prozent im ersten und 0,6 Prozent im zweiten Quartal aus. In den USA schließlich
wuchs die Wirtschaft laut Eurostat um 0,3 Prozent im ersten und um 0,8 Prozent im
zweiten Quartal. B. Entwicklung der GeschäftstätigkeitDie Intertainment AG hat im ersten Halbjahr 2017 wie in der Vergleichsperiode des
Vorjahrs keine Umsätze erzielt. Es fanden keine Verkäufe aus den im Jahr 2016 erworbenen
Filmpaketen statt. Der Konzernperiodenüberschuss beläuft sich auf 5 TEuro, nach einem
Konzernperiodenfehlbetrag von 28 TEuro im ersten Halbjahr 2016. Die Aufnahme des operativen
Geschäfts ist für die zweite Jahreshälfte 2017 geplant. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete des Intertainment-Konzerns
im ersten Halbjahr 2017 dar. 1. Wiederaufbau des operativen GeschäftsIntertainment beabsichtigt, das operative Geschäft schrittweise wieder aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang hatte Intertainment im Geschäftsjahr 2016 von der von der Vif
Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG ein Filmpaket über insgesamt 34 Einzeltitel
erworben und 75 Prozent eines weiteren Filmpakets mit insgesamt 7 Spielfilmen. Die
restlichen 25 Prozent an dem zweiten Paket hatte die Filmverwertungsgesellschaft Aktis
Film GmbH, Leipzig erworben. Diese wurde auch mit der Verwertung dieses zweiten Filmpakets
beauftragt. Mitte Februar 2017 reichte die Aktis Film GmbH einen Insolvenzantrag beim zuständigen
Insolvenzgericht ein. Am 23. März 2017 wurde daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet.
Eine Auswertung der sieben Filme aus dem 2016 erworbenen Filmpaket war bis zu diesem
Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenlageberichts
stand Intertainment mit dem Insolvenzverwalter der Aktis Film GmbH in Kontakt bezüglich
des weiteren Vorgehens in der Angelegenheit. Auch die Lizenzen aus dem Filmpaket über 34 Filme wurden im Berichtszeitraum noch
nicht verwertet. 2. Beteiligung an SightSoundDas Finanzanlagevermögen der Intertainment AG beinhaltet unverändert zu den Vorjahren
eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 Prozent an dem US-Unternehmen
SightSound Technologies Holding LLC. SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und
Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Im Rahmen
eines Verfahrens zwischen Apple und SightSound hatte das Patent Trial and Appeal Board
(PTAB) der US-Patentbehörde im Oktober 2014 zwei SightSound-Patente als nicht patentierbar
verworfen. Mitte Dezember 2015 bestätigte zudem das United States Court of Appeals
for the Federal Circuit die vorangegangene Entscheidung des PTAB gegen SightSound.
Gegen diese Entscheidung ging SightSound mit einer Petition vor. Diese wurde im Januar
2017 abgelehnt. Demensprechend erwartet Intertainment künftig keine Mittelzuflüsse
aus den SightSound-Patenten. 3. Finanzierung des Intertainment AG KonzernsZur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts
hatte Intertainment Ende 2015 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1 Mio. Euro durchgeführt.
Im Geschäftsjahr 2016 und auch im bisherigen Jahresverlauf 2017 erfolgten keine weiteren
Kapitalmaßnahmen. Am 30. Juni 2016 wurde zudem die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH
gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Der Zinssatz wurde
unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen
liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor. 4. MitarbeiterWie bereits im ersten Halbjahr 2016 hat Intertainment auch im ersten Halbjahr 2017
keine Mitarbeiter beschäftigt. 5. HauptversammlungAm 16. Januar 2017 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr
2015 durch. Die Einberufung zu der Hauptversammlung hatte sich aufgrund der verspäteten
Aufstellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG sowie des Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2015 verzögert. Bei der Hauptversammlung informierte das Management
die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens. Dabei
ging der Vorstand vor allem auch auf die Gründe für die verzögerte Aufstellung der
Abschlüsse ein. Diese waren so schwerwiegend, dass der Wirtschaftsprüfer sowohl den
Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss der Intertainment AG für das Geschäftsjahr
2015 mit einem Versagungsvermerk versehen und der Aufsichtsrat die Beschlüsse nicht
festgestellt bzw. nicht gebilligt hatte. Im Rahmen der Hauptversammlung folgten die Aktionäre dem Vorschlag der Verwaltung
und stellten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2015 fest. Zudem billigten sie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2015. Sie entlasteten darüber hinaus den aktuellen Alleinvorstand Felix Petri für das Geschäftsjahr
2015. Zudem entlasteten sie auch die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder.
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Oliver Maaß verweigerten sie dagegen die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2015. Mit der Hauptversammlung schieden Henning Graf von Hardenberg und Frank Posnanski
aus dem Aufsichtsrat aus. Zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern wählten die Aktionäre
Bianca Krippendorf und Jörg Lang. Die Aktionäre legten zudem die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2015 fest.
Dabei folgten sie dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Danach erhält jedes
Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 eine pauschale Vergütung
in Höhe von brutto 7.000 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses
Betrages, also 14.000 Euro, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 10.500
Euro. 6. Aufsichtsrat und AnfechtungsklageIn seiner konstituierenden Sitzung nach der Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat
am 16. Januar 2017 Bernd Pöllinger zu seinem Vorsitzenden. Herr Pöllinger hatte dieses
Amt bereits zuvor inne. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde
Bianca Krippendorf gewählt. Im Februar 2017 reichte ein Aktionär Anfechtungsklage vor dem Landgericht München
I gegen einige der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Januar 2017 gefassten
Beschlüsse ein. Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt
2 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats), Tagesordnungspunkt 5a (Wahl von Bianca Krippendorf zum Mitglied des
Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 5b (Wahl von Jörg Lang zum Mitglied des Aufsichtsrats).
Nach Abwägung aller Umstände und um Kosten zu sparen und möglichst zeitnah wieder
handlungsfähig zu sein erkannte Intertainment Im Mai 2017 die Klage an. Als unmittelbare Folge der Klage traten Bianca Krippendorf und Jörg Lang am 8. Mai
2017 von ihren Ämtern als Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG zurück. Am
9. Mai beantragte Intertainment beim zuständigen Registergericht, sowohl Frau Krippendorf
als auch Herrn Lang zu Aufsichtsratsmitgliedern zu berufen. Als Ersatzkandidat benannte
Intertainment zudem Peter Thilo Hasler. 7. Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016Auf Vorschlag des Managements von Intertainment bestellte das Amtsgericht München
am 6. Februar 2017 die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016. C. Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das erste Halbjahr 2017 nach IFRS1. VermögenslageDie Vermögenslage des Intertainment-Konzerns war im ersten Halbjahr 2017 vor allem
von einer rückläufigen Bilanzsumme durch einen Rückgang der Zahlungsmittel geprägt.
Die Bilanzsumme verringerte sich von 655 TEuro zum 31. Dezember 2016 auf 466 TEuro
zum 30. Juni 2017. Auf der Aktivseite der Bilanz sind kurzfristige Vermögenswerte von 340 TEuro ausgewiesen.
Die bedeutendste Position sind dabei die Zahlungsmittel mit 196 TEuro. Gegenüber dem
31. Dezember 2016 haben diese sich um 197 TEuro reduziert. Zu diesem Zeitpunkt hatten
sie 393 TEuro betragen. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte belaufen sich auf
142 (31. Dezember 2016: 128) TEuro. Sie umfassen insbesondere Schadensersatzansprüche
gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied sowie Steuererstattungsansprüche. Die langfristigen Vermögenswertbetragen betragen 126 TEuro und beinhalten fast ausschließlich
die zur Verwertung bestimmten Filmrechte. Der Buchwert der Filmrechte beläuft sich
auf 125 TEuro gegenüber 130 TEuro zum 31. Dezember 2016. Auf der Passivseite haben sich die kurzfristigen Schulden um 212 TEuro auf 1.225 TEuro
reduziert. Dies ist auf einen Rückgang der kurzfristigen Rückstellungen von 1.366
TEuro auf 1.134 TEuro zurückzuführen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen haben sich dagegen um 8 TEuro auf 74 TEuro erhöht. Die sonstigen kurzfristigen
Verbindlichkeiten sind um 12 TEuro auf 17 TEuro gestiegen. Die langfristigen Schulden sind um 18 TEuro auf 9.883 TEuro gestiegen. Sie betreffen
ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs
GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Der Anstieg ist auf die in diesem Zeitraum angefallenen
Zinsen zurückzuführen. Das Konzerneigenkapital hat sich zum 30. Juni 2017 auf -10.642 (31. Dezember 2016:
-10.647) TEuro erhöht. Dies ist auf den Konzernperiodenüberschuss von 5 TEuro zurückzuführen.
Dieser hat den Konzernbilanzverlust von -28.346 TEuro auf -28.341 TEuro verringert.
Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei 16.297 TEuro. Auch die Kapitalrücklage
und die gesetzliche Rücklage haben sich nicht verändert. Sie belaufen sich auf 1.286
TEuro bzw. auf 116 TEuro. 2. FinanzlageZum 30. Juni 2017 verfügte der Intertainment-Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von
196 TEuro, nach 393 TEuro zum 31. Dezember 2016. Die Liquidität des Konzerns wurde
in der Berichtsperiode insbesondere durch Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten
belastet. Das Management geht von einer positiven Fortbestehensprognose für den Konzern aus.
Wir weisen darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den
unter Abschnitt F "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten
Risiken behaftet sind. 3. ErtragslageDer Intertainment-Konzern hat im ersten Halbjahr 2017 unverändert zum ersten Halbjahr
2016 keinen Umsatz erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 178 TEuro. Damit liegen sie
um 26 TEuro über dem Vergleichswert aus dem ersten Halbjahr 2016. Sie beinhalten insbesondere
Erträge aus der Anpassung von Rückstellungen. Der Materialaufwand ist auf 3 (i.V. 2) TEuro gestiegen. Er beinhaltet Aufwendungen
für die Lagerung von Filmkopien. Der Personalaufwand war leicht rückläufig. Er betrug im Berichtszeitraum 15 TEuro
nach 17 TEuro im ersten Halbjahr 2016 und betrifft die Vergütung des Vorstands. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 2 TEuro auf 129 TEuro zurückgegangen.
Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment-Konzerns. Das Zinsergebnis beläuft sich auf -21 (i.V. -30) TEuro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen
für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Intertainment weist für das erste Halbjahr 2017 einem Konzernperiodenüberschuss in
Höhe von 5 TEuro aus. Damit hat sich das Ergebnis im Vergleich zum ersten Halbjahr
2016 um 33 TEuro verbessert. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,00 Euro gegenüber
-0,01 Euro im Vorjahreszeitraum. D. NachtragsberichtAufsichtsratEnde Juli 2017 hat das Amtsgericht München Jörg Lang und Peter Thilo Hasler zu neuen
Aufsichtsräten der Intertainment AG bestellt. Damit ist der Aufsichtsrat der Intertainment
AG wieder vollständig besetzt und damit auch wieder handlungs- und beschlussfähig.
Die Bestellung ist bis zur Wahl in der nächsten Hauptversammlung der Intertainment
AG gültig. Auf seiner konstituierenden Sitzung am 29.07.2017 wählte der Aufsichtsrat Bernd Pöllinger
zu seinem Vorsitzenden. Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sind nach dem Ende des Berichtszeitraums
nicht eingetreten. E. PrognoseberichtWir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Prognosebericht zur künftigen Entwicklung
des Intertainment-Konzerns unter Ziffer "X" im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016.
Die dort abgegebenen Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment-Konzerns
und der Intertainment AG sind unverändert gültig. F. Chancen- und Risikobericht des Intertainment-KonzernsDas Management von Intertainment vertritt die Ansicht, dass die Chancen und die Risiken
von Intertainment nach wie vor weitgehend mit den Chancen und Risiken übereinstimmen,
die im Konzernabschluss 2016 dargelegt wurden. Intertainment sieht sich, falls die
Erträge aus dem operativen Geschäft nicht ausreichen, weiterhin einem Finanzierungsrisiko
ausgesetzt. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die im Geschäftsbericht 2016 unter
Ziffer "XI" des Lageberichts dargelegten Risiken. G. Versicherung des gesetzlichen VertretersIch versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen
und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind. München, 29. September 2017 Felix Petri Konzernbilanz zum 30. Juni 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)Aktivascroll
Passivascroll
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scroll
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis. Sowohl im ersten Halbjahr 2017 als auch in 2016 gab es keine direkt im Eigenkapital
erfassten Aufwendungen und Erträge. Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scroll
Zusammensetzung des Finanzmittelfondsscroll
Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scroll
Erläuterungen zum Zwischenabschluss der Intertainment AGI. RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag
gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden
sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen
des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet.
Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss
um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden
zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt. Die Intertainment AG und die in den Zwischenabschluss einbezogenen Tochterunternehmen
wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 zugrunde
lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen
diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2016. Der IASB hat bis zur Veröffentlichung dieses Halbjahresfinanzberichts folgende Standards
veröffentlicht, die von der EU teilweise bislang nicht anerkannt wurden. Sie haben
keine wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Halbjahresabschluss der Intertainment
AG. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt. Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits
verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft
hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt: scroll
II. Konsolidierungskreis und AbschlussangabenIn den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft,
die MH Media Holding GmbH, einbezogen. Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2017. Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht
wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen
Abschlussprüfer unterzogen. Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen
wesentlichen saisonalen Einflüssen. III. Weitere Angaben1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden UnternehmenDie MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der
Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen
hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG
verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im
ersten Halbjahr 2017 Zinsen in Höhe von 5 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür
nicht. Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen
über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich
im ersten Halbjahr 2017 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche
Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen
sich im ersten Halbjahr 2017 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche
Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen
sich im ersten Halbjahr 2017 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die vor 2016 erworbenen
Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche
aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die
Darlehensgeberin abgetreten. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet,
gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs
GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2017 auf 8 TEuro und
wurden nicht ausbezahlt. Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren am 30. Juni
2016 zur Rückzahlung fällig. Im Juni 2016 wurde die Laufzeit sämtlicher Verpflichtungen
bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich
0,75 Prozent verzinst. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen
qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische
Verpflichtung samt Zinsen. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher
oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus
dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält
und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei
aufrechterhalten werden kann. 2. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils
der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der
während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses
je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien". Für das erste Halbjahr 2017 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern
erwirtschaftete einen Periodenüberschuss von 5 (i.V. -28) TEuro. Das Ergebnis je Aktie
beläuft sich auf 0,00 Euro, nach -0,01 Euro im ersten Halbjahr 2016. Das verwässerte
Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige HaftungsverhältnisseIn der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2016
vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2016. 4. ArbeitnehmerIm ersten Halbjahr 2017 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem
Vorstand keine Arbeitnehmer. 5. SonstigesIntertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Hinsichtlich der Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag verweisen auf unsere Ausführungen im Zwischenlagebericht. München, 29. September 2017 Felix Petri Impressumscroll
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