![]() Intertainment AGFeldafingIntertainment Halbjahresfinanzbericht 2018Konzernzwischenlagebericht
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| 30.06.2018 | 31.12.2017 | ||
| TEuro | TEuro | ||
| A. | Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| I. Zahlungsmittel | 15 | 67 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 2 | |
| 2. Sonstige Vermögenswerte | 173 | 117 | |
| III. Filmrechte | 0 | 0 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 188 | 186 | |
| B. | Langfristige Vermögenswerte | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 115 | 120 | |
| II. Sachanlagen | 1 | 1 | |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 116 | 121 | |
| Aktiva gesamt | 304 | 307 |
| 30.06.2018 | 31.12.2017 | ||
| TEuro | TEuro | ||
| A. | Kurzfristige Schulden | ||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 248 | 204 | |
| II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | |
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 8 | 2 | |
| IV. Rückstellungen | 243 | 987 | |
| Summe kurzfristige Schulden | 499 | 1.193 | |
| B. | Langfristige Schulden | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.918 | 9.900 | |
| Summe langfristige Schulden | 9.918 | 9.900 | |
| C. | Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 16.297 | 16.297 | |
| II. Kapitalrücklage | 1.286 | 1.286 | |
| III. Gewinnrücklage | |||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | |
| IV. Konzernbilanzverlust | -27.812 | -28.485 | |
| Summe Eigenkapital | -10.113 | -10.786 | |
| Passiva gesamt | 304 | 307 |
| 1.1.-30.6.2018 | 1.1.-30.6.2017 | ||
| TEuro | TEuro | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 0 | 0 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 830 | 178 |
| 830 | 178 | ||
| 3. | Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -3 | -3 | |
| -3 | -3 | ||
| 4. | Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -15 | -15 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 0 | 0 | |
| -15 | -15 | ||
| 5. | Abschreibungen | ||
| auf Filmrechte und Sachanlagen | -5 | -5 | |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -117 | -129 |
| 7. | Zinsergebnis | -17 | -21 |
| 8. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 673 | 5 |
| 9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 |
| 10. | Konzernperiodenfehlbetrag | 673 | 5 |
| 11. | Verlustvortrag | -28.485 | -28.346 |
| 12. | Anpassung Fehlerkorektur | 0 | 0 |
| 13. | Konzernbilanzverlust | -27.812 | -28.341 |
| Ergebnis je Aktie | 0,04 | 0,00 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 0,04 | 0,00 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im Geschäftsjahr 2018 als auch in 2017 gab es keine direkt im Eigenkapital
erfassten Aufwendungen und Erträge.
| 1.1.-30.6.2018 | 1.1.-30.6.2017 | |
| TEuro | TEuro | |
| Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern | 673 | 5 |
| Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen | 5 | 5 |
| Veränderung der übrigen Rückstellungen | -744 | -232 |
| Veränderung sonstige Aktiva | -54 | -14 |
| Veränderung sonstige Passiva | 50 | 21 |
| Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -70 | -215 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0 | 0 |
| Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit | 0 | 0 |
| Ausreichung ("+")/Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen | 18 | 36 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 18 | 36 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -52 | -215 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode | 67 | -9.472 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 15 | -9.687 |
| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
| TEuro | TEuro | |
| Zahlungsmittel | 15 | 196 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | -9.883 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 15 | -9.687 |
| Grundkapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Konzern- bilanzverlust |
Gesamt | |
| TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | |
| Stand 1.1.2017 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.346 | -10.647 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | -139 | -139 |
| Stand 31.12.2017 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.485 | -10.786 |
| Stand 1.1.2018 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.485 | -10.786 |
| Konzernperiodenfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 673 | 673 |
| Stand 30.06.2018 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.812 | -10.113 |
Der Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag
gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden
sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen
des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet.
Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss
um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden
zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt.
Die Intertainment AG und das in den Zwischenabschluss einbezogene Tochterunternehmen
wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zugrunde
lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen
diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2017.
Die zum 1. Januar 2018 erstmalig anzuwendenden Standards IFRS 15 (Umsatzerlöse von
Kundenverträgen) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) haben keinen wesentlichen Einfluss
auf die Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage. Eine ausführliche Darstellung
dieser Rechnungslegungsvorschriften ist dem Konzernanhang des Geschäftsberichts 2017
zu entnehmen.
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits
verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft
hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:
| Standard/ Interpretation | Übernahme EU-Kommission |
anzuwenden ab | |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Ja | 1.1.2019 |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | Nein | 1.1.2021 |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | Nein | 1.1.2019 |
In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft,
die MH Media Holding GmbH, einbezogen.
Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2018.
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht
wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen
Abschlussprüfer unterzogen.
Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen
wesentlichen saisonalen Einflüssen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der
Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen
hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG
verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im
ersten Halbjahr 2018 Zinsen in Höhe von 4 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür
nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen
über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich
im ersten Halbjahr 2018 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche
Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen
sich im ersten Halbjahr 2018 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche
Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen
sich im ersten Halbjahr 2017 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die vor 2016 erworbenen
Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche
aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die
Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet,
gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs
GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2018 auf 8 TEuro und
wurden nicht ausbezahlt.Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung
waren am 30. Juni 2018 zur Rückzahlung fällig. Am 16. April 2018 wurde die Laufzeit
der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30.
Juni 2020 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor
festgelegt.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich
0,75 Prozent verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen
qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische
Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher
oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus
dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält
und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei
aufrechterhalten werden kann.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils
der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der
während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses
je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".
Für das erste Halbjahr 2018 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern
erwirtschaftete einen Periodenüberschuss von 673 TEuro (im Vorjahr Periodenüberschuss
5 TEuro). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,04 Euro, nach 0,00 Euro im ersten
Halbjahr 2017. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.
In der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2017
vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2017.
Im ersten Halbjahr 2018 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem
Vorstand keine Arbeitnehmer.
Intertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Hinsichtlich der Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag verweisen auf unsere Ausführungen im Zwischenlagebericht.
Anfang Juli 2018 hat Intertainment 75 Prozent der Nutzungs- und Verwertungsrechte
an insgesamt 10 Spielfilmen an ihren Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH verkauft.
Bei den meisten Filmen war Intertainment im Besitz der weltweiten TV-Rechte (Free-TV,
Pay-TV, Payper-View, Internet-TV), Video on Demand-Rechte und Videogrammrecht. Die
Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Über den Kaufpreis wurde
Stillschweigen vereinbart. Konkret umfasst die Vereinbarung folgende Filme:
| ― |
To Kill a King, UK 2003, Regie: Mike Barker |
| ― |
Bright Young Things, UK 2003, Regie: Stephen Fry |
| ― |
Dr. Sleep, UK2002, Regie: Nick Willing |
| ― |
Love's Brother (Eine italienische Hochzeit), Australien/D 2004, Regie: Jan Sardi |
| ― |
Superstition, UK2001, Regie: Kenneth Hope |
| ― |
Animals, USA 1997, Regie: Michael Di Jiacomo (nur TV Rechte GSA) |
| ― |
Titanic Town, UK 1998, Regie: Roger Michell (nur TV Rechte GSA) |
| ― |
Obsessions |
| ― |
Carolina |
| ― |
Ina Savage Land. |
Die restlichen 25 Prozent der Verwertungsrechte an den Filmen bleiben im Besitz der
Aktis Film International GmbH. Diese befindet sich seit März 2017 in der Insolvenz.
Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens schloss Intertainment Ende
Juni / Anfang Juli 2018 mit seinem Großaktion MK Medien Beteiligungs GmbH einen Darlehensvertrag
über 80 TEuro ab. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021 und ist mit 0,75
% über Euribor p.a. zu verzinsen.
Darüber hinaus schloss Intertainment einen weiteren Darlehensvertrag über 30 TEuro
zu den gleichen Konditionen mit der Jobkit GmbH ab, deren alleiniger Gesellschafter
Intertainment Alleinvorstand Felix Petri ist.
Ende September 2018 schloss Intertainment mit Paramount Pictures einen finalen Vergleich
über die Abrechnung der Auswertungserlöse des Filmes "Twisted". Im Rahmen des Vergleichs
vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment Paramount keine Zahlungen aus der
Produktion des Filmes schuldet. Stattdessen erhält Intertainment von Paramount einen
niedrigen sechsstelligen US-Dollar-Betrag. Daraufhin wurde die bilanzierte Rückstellung
in Höhe von 603 TEuro aufgelöst.
Darüber hinaus gehen die Filmrechte für die ursprünglich von Intertainment erworbenen
Territorien wieder an Intertainment zurück. Gleichzeitig hat Intertainment Paramount
mit der Auswertung der Filmrechte für diese Territorien zu marktüblichen Konditionen
beauftragt.
Feldafing, 28. September 2018
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
Intertainment AG,
Feldafing
Intertainment AG,
Investor Relations,
und bw media, München