Intertainment AG

Feldafing

Intertainment Halbjahresfinanzbericht 2018

Konzernzwischenlagebericht
der Intertainment AG

A. Allgemeine Wirtschaftsentwicklung

Die Wirtschaft in der Eurozone ist im ersten Halbjahr 2018 weiter gewachsen, wenn auch schwächer als im Vorjahreszeitraum. Für das erste Quartal ermittelte Eurostat, das Statistikamt der Europäischen Union, sowohl für den Euroraum als auch für die EU28 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Im zweiten Quartal stieg das BIP in beiden Gebieten ebenfalls um 0,4 Prozent, so die Statistiker in einer Schätzung. Für die deutsche Wirtschaft wies das Statistische Bundesamt BIP-Wachstumsraten von 0,4 Prozent im ersten und 0,5 Prozent im zweiten Quartal aus. In den USA schließlich wuchs die Wirtschaft laut Eurostat um 0,5 Prozent im ersten und um 1,0 Prozent im zweiten Quartal.

B. Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Die Intertainment AG hat im ersten Halbjahr 2018 wie in der Vergleichsperiode des Vorjahrs keine Umsätze erzielt. Der Konzernperiodenüberschuss beläuft sich auf 673 TEuro, nach einem Konzernperiodenüberschuss von 5 TEuro im ersten Halbjahr 2017.

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete des Intertainment Konzerns im ersten Halbjahr 2018 dar.

1. Wiederaufbau des operativen Geschäfts

Im Rahmen des geplanten Wiederaufbaus des operativen Geschäfts hatte Intertainment Mitte Juli 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG ein Filmpaket mit 31 Einzeltiteln erworben. Es umfasst überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Bei diesen handelt es sich um internationale und deutsche Filme, die zwischen 1980 und 2001 produziert wurden. Darüber hinaus hatte Intertainment ebenfalls Mitte Juli 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG 75 Prozent an einem zweiten Filmpaket mit zehn Spielfilmen erworben. Die verbliebenen 25 Prozent des Pakets erwarb die Aktis Film International GmbH, Leipzig. Sie hatte bereits zuvor Filme für Intertainment ausgewertet.

Am 23. März 2017 wurde das Insolvenzverfahren über die Aktis Film International GmbH eröffnet. Durch den Umstand, dass die Aktis Film nicht nur mit der Auswertung des Pakets beauftragt war, sondern darüber hinaus auch noch die übrigen 25 Prozent an dem Paket erworben hatte, war es Intertainment nach der Aktis-Insolvenz nicht möglich, das Paket an einen anderen Dienstleister zur Auswertung zu geben. Aktis war zudem auch mit der Auswertung der Alt-Filmbibliothek von Intertainment beauftragt. Auch hier fand nach dem Insolvenzantrag keine weitere Auswertung statt.

Wir verweisen im Zusammenhang mit den im Jahr 2016 erworbenen Filmpaketen auch auf Abschnitt IV. "Nachtragsbericht" der Erläuterungen zum Zwischenabschluss der Intertainment AG.

2. Vergleichsgespräche mit einem Filmproduzenten

Im Geschäftsjahr 2004 hatte Intertainment mit einem US-Filmunternehmen einen Vergleich im Zusammenhang mit der Produktion des Films "Twisted" geschlossen. Intertainment war neben diesem der Co-Produzent des Films gewesen. Beide Parteien hatten damals aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten von Intertainment vereinbart, dass der US-Filmproduzent fällige Zahlungen von Intertainment übernimmt und mit Vertriebserlösen, die dieser aus der Verwertung des Films in den Territorien von Intertainment erzielt, verrechnet. Der US-Filmproduzent hat seit 2008 nur noch im mehrjährigen Abstand Abrechnungen über die Erlöse aus dem Film vorgelegt. Intertainment hatte und hat die Rest-Verbindlichkeiten im Rahmen der Bilanzerstellung deshalb seitdem geschätzt und dafür auch auf Gutachten zurückgegriffen.

Da die vorgelegten Abrechnungen nach Auffassungen des Vorstands fehlerhaft waren, stand Intertainment während des Berichtszeitraums mit Paramount in Kontakt über einen Vergleich. Diese Gespräche wurden gegen Ende des Aufstellungszeitraums abgeschlossen. Wir verweisen hierzu auch auf den "Nachtragsbericht" in Abschnitt IV. der Erläuterungen zum Zwischenabschluss der Intertainment AG.

3. Finanzierung des Intertainment AG Konzerns

Am 16. April 2018 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt.

4. Mitarbeiter

Wie bereits im ersten Halbjahr 2017 hat Intertainment auch im ersten Halbjahr 2018 keine Mitarbeiter beschäftigt.

5. Vorstand: Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hat es im Berichtszeitraum keine weitere Entwicklung gegeben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführung im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2017.

6. Hauptversammlung

Am 18. Juni 2018 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 durch. Im Rahmen der Hauptversammlung informierte der Vorstand die anwesenden Aktionäre ausführlich über die Lage des Unternehmens.

Die Aktionäre entlasteten den Vorstand sowie den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 und legten die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2017 fest. Dabei folgten sie dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der eine deutliche Reduzierung der Aufsichtsratsvergütung vorsah. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 eine pauschale Vergütung in Höhe von brutto 3.000 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also 6.000 Euro, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 4.500 Euro.

Darüber hinaus wählten die Aktionäre Bianca Krippendorf, Prof. Dirk Bildhäuser und Matthias Gäbler zu Aufsichtsratsmitgliedern. Jörg Lang wurde zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats gewählt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf Absatz B.7 dieses Zwischenlageberichts.

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wurde die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bestimmt.

7. Aufsichtsrat und Anfechtungsklage

Auf der Hauptversammlung am 30. November 2017 hatten die Aktionäre der Gesellschaft Jörg Lang und Bianca Krippendorf zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt. Der Aufsichtsrat setzte sich damit zum Jahreswechsel 2017/18 aus Bernhard Pöllinger als Aufsichtsratsvorsitzendem und den beiden genannten Mitgliedern zusammen.

Im Zusammenhang mit einer Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. November 2017 legten am 9. Februar 2018 Bernhard Pöllinger und Jörg Lang ihre Ämter als Aufsichtsrat der Intertainment AG nieder.

Am 12. Februar 2018 reichten beide Parteien beim Landgericht München einen Antrag ein, das Verfahren bezüglich der Klage eines Aktionärs gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2017 ruhend zu stellen. Diesem Antrag stimmt das Landgericht zu.

Am 9. April 2018 bestellte das Amtsgericht München Prof. Dirk Bildhäuser und Matthias Gaebler mit Wirkung zum 9. April 2018 zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG.

Auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. April 2018 wählte der Aufsichtsrat Matthias Gaebler zu seinem Vorsitzenden. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.

Mitte Juni 2018 schlossen Intertainment und der Aktionär, der die Anfechtungsklage eingereicht hatte, einen Vergleich. In diesem verpflichtete sich Intertainment dazu, sowohl die Verfahrenskosten als auch die Rechtsanwaltskosten des Klägers zu übernehmen.

C. Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das erste Halbjahr 2018 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zum 31. Dezember 2017 nahezu unverändert. Die Bilanzsumme verringerte sich von 307 TEuro zum 31. Dezember 2017 auf 304 TEuro zum 30. Juni 2018.

Auf der Aktivseite der Bilanz sind kurzfristige Vermögenswerte von 188 TEuro ausgewiesen, nach 186 TEuro zum 31. Dezember 2017. Die bedeutendste Position sind dabei die Sonstigen Vermögenswerte mit 173 TEuro. Zum 31. Dezember 2017 hatten diese 117 TEuro betragen. Sie umfassen insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied sowie Forderungen gegen einen Filmproduzenten. Daneben haben sich die Zahlungsmittel erheblich reduziert, und zwar von 67 TEuro zum 31. Dezember 2017 auf 15 TEuro.

Die langfristigen Vermögenswerte betragen 116 TEuro, nach 121 TEuro zum 31. Dezember 2017. Sie beinhalten fast ausschließlich die zur Verwertung bestimmten Filmrechte.

Auf der Passivseite haben sich die kurzfristigen Schulden um 694 TEuro auf 499 TEuro reduziert. Dies ist auf einen Rückgang der kurzfristigen Rückstellungen von 987 TEuro auf 243 TEuro aufgrund eines geschlossenen Vergleichs mit einem Filmproduzenten zurückzuführen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich dagegen um 44 TEuro auf 248 TEuro erhöht. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind um 6 TEuro auf 8 TEuro gestiegen.

Die langfristigen Schulden sind um 18 TEuro auf 9.918 TEuro gestiegen. Sie betreffen ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Der Anstieg ist auf die in diesem Zeitraum angefallenen Zinsen zurückzuführen.

Das Konzerneigenkapital hat sich zum 30. Juni 2018 auf -10.113 (31. Dezember 2017: -10.786) TEuro verringert. Dies ist auf den Konzernperiodenüberschuss von 673 TEuro zurückzuführen. Dieser hat den Konzernbilanzverlust von -28.485 TEuro auf -27.812 TEuro vermindert. Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei 16.297 TEuro. Auch die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage haben sich nicht verändert. Sie belaufen sich auf 1.286 TEuro bzw. auf 116 TEuro.

2. Finanzlage

Zum 30. Juni 2018 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 15 TEuro, nach 67 TEuro zum 31. Dezember 2018. Die Liquidität des Konzerns wurde in der Berichtsperiode insbesondere durch Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet.

Das Management geht von einer positiven Fortbestehensprognose für den Konzern aus. Wir weisen darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt F "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind.

3. Ertragslage

Der Intertainment Konzern hat im ersten Halbjahr 2018 unverändert zum ersten Halbjahr 2017 keinen Umsatz erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 830 TEuro. Damit liegen sie um 652 TEuro über dem Vergleichswert aus dem ersten Halbjahr 2017. Sie beinhalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand liegt unverändert bei 3 TEuro. Er beinhaltet Aufwendungen für die Lagerung von Filmkopien.

Der Personalaufwand beträgt wie im Vorjahreszeitraum 15 TEuro und betrifft die Vergütung des Vorstands.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 12 TEuro auf 117 TEuro zurückgegangen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment-Konzerns.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -17 (i.V. -21) TEuro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.

Intertainment weist für das erste Halbjahr 2017 einen Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 673 TEuro aus. Im Vorjahr war hier ein Konzernperiodenüberschuss von 5 TEuro zu verzeichnen. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,04 Euro nach 0,00 Euro im Vorjahr.

D. Prognosebericht

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Prognosebericht zur künftigen Entwicklung des Intertainment Konzerns unter Ziffer "IX" im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017. Die dort abgegebenen Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment Konzerns und der Intertainment AG sind unverändert gültig.

E. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns

Das Management von Intertainment vertritt die Ansicht, dass die Chancen und die Risiken von Intertainment nach wie vor weitgehend mit den Chancen und Risiken übereinstimmen, die im Konzernabschluss 2017 dargelegt wurden. Intertainment sieht sich, falls die Erträge aus dem operativen Geschäft nicht ausreichen, weiterhin einem Finanzierungsrisiko ausgesetzt. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die im Geschäftsbericht 2017 unter Ziffer "X" des Lageberichts dargelegten Risiken. Das dort unter Ziffer X.2.1 genannte Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner besteht durch den Ende September 2018 erzielten Vergleich mit Paramount Pictures allerdings nicht mehr.

F. Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.


Feldafing, 28. September 2018

Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG

Konzernbilanz zum 30. Juni 2018
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Aktiva

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30.06.2018 31.12.2017


TEuro TEuro
A. Kurzfristige Vermögenswerte


I. Zahlungsmittel 15 67

II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte


1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 2

2. Sonstige Vermögenswerte 173 117

III. Filmrechte 0 0

Summe kurzfristige Vermögenswerte 188 186
B. Langfristige Vermögenswerte


I. Immaterielle Vermögensgegenstände 115 120

II. Sachanlagen 1 1

Summe langfristige Vermögenswerte 116 121

Aktiva gesamt 304 307


Passiva

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30.06.2018 31.12.2017


TEuro TEuro
A. Kurzfristige Schulden


I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 248 204

II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

III. Sonstige Verbindlichkeiten 8 2

IV. Rückstellungen 243 987

Summe kurzfristige Schulden 499 1.193
B. Langfristige Schulden


Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.918 9.900

Summe langfristige Schulden 9.918 9.900
C. Eigenkapital


I. Gezeichnetes Kapital 16.297 16.297

II. Kapitalrücklage 1.286 1.286

III. Gewinnrücklage


Gesetzliche Rücklage 116 116

IV. Konzernbilanzverlust -27.812 -28.485

Summe Eigenkapital -10.113 -10.786

Passiva gesamt 304 307


Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2018
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

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1.1.-30.6.2018 1.1.-30.6.2017


TEuro TEuro
1. Umsatzerlöse 0 0
2. Sonstige betriebliche Erträge 830 178


830 178
3. Materialaufwand


Aufwendungen für bezogene Leistungen -3 -3


-3 -3
4. Personalaufwand


a) Gehälter -15 -15

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 0 0


-15 -15
5. Abschreibungen


auf Filmrechte und Sachanlagen -5 -5
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -117 -129
7. Zinsergebnis -17 -21
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 673 5
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0
10. Konzernperiodenfehlbetrag 673 5
11. Verlustvortrag -28.485 -28.346
12. Anpassung Fehlerkorektur 0 0
13. Konzernbilanzverlust -27.812 -28.341

Ergebnis je Aktie 0,04 0,00

Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,04 0,00


Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.

Sowohl im Geschäftsjahr 2018 als auch in 2017 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2018
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

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1.1.-30.6.2018 1.1.-30.6.2017

TEuro TEuro
Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern 673 5
Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen 5 5
Veränderung der übrigen Rückstellungen -744 -232
Veränderung sonstige Aktiva -54 -14
Veränderung sonstige Passiva 50 21
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -70 -215
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 0
Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit 0 0
Ausreichung ("+")/Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen 18 36
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 18 36
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -52 -215
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 67 -9.472
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 15 -9.687


Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

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30.06.2018 30.06.2017

TEuro TEuro
Zahlungsmittel 15 196
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 -9.883
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 15 -9.687


Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2018
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

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Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Konzern-
bilanzverlust
Gesamt

TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro
Stand 1.1.2017 16.297 1.286 116 -28.346 -10.647
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0 -139 -139
Stand 31.12.2017 16.297 1.286 116 -28.485 -10.786
Stand 1.1.2018 16.297 1.286 116 -28.485 -10.786
Konzernperiodenfehlbetrag 0 0 0 673 673
Stand 30.06.2018 16.297 1.286 116 -27.812 -10.113


Erläuterungen zum Zwischenabschluss der Intertainment AG

I. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet. Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt.

Die Intertainment AG und das in den Zwischenabschluss einbezogene Tochterunternehmen wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zugrunde lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2017.

Die zum 1. Januar 2018 erstmalig anzuwendenden Standards IFRS 15 (Umsatzerlöse von Kundenverträgen) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage. Eine ausführliche Darstellung dieser Rechnungslegungsvorschriften ist dem Konzernanhang des Geschäftsberichts 2017 zu entnehmen.

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:

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Standard/ Interpretation Übernahme
EU-Kommission
anzuwenden ab
IFRS 16 Leasingverhältnisse Ja 1.1.2019
IFRS 17 Versicherungsverträge Nein 1.1.2021
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Nein 1.1.2019


II. Konsolidierungskreis und Abschlussangaben

In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.

Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2018.

Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.

Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen wesentlichen saisonalen Einflüssen.

III. Weitere Angaben

1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im ersten Halbjahr 2018 Zinsen in Höhe von 4 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2018 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2018 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2017 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die vor 2016 erworbenen Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2018 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren am 30. Juni 2018 zur Rückzahlung fällig. Am 16. April 2018 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

2. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".

Für das erste Halbjahr 2018 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern erwirtschaftete einen Periodenüberschuss von 673 TEuro (im Vorjahr Periodenüberschuss 5 TEuro). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,04 Euro, nach 0,00 Euro im ersten Halbjahr 2017. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse

In der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2017.

4. Arbeitnehmer

Im ersten Halbjahr 2018 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

5. Sonstiges

Intertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Hinsichtlich der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verweisen auf unsere Ausführungen im Zwischenlagebericht.

IV. Nachtragsbericht

1. Verkauf von Filmrechten

Anfang Juli 2018 hat Intertainment 75 Prozent der Nutzungs- und Verwertungsrechte an insgesamt 10 Spielfilmen an ihren Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH verkauft. Bei den meisten Filmen war Intertainment im Besitz der weltweiten TV-Rechte (Free-TV, Pay-TV, Payper-View, Internet-TV), Video on Demand-Rechte und Videogrammrecht. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Konkret umfasst die Vereinbarung folgende Filme:

To Kill a King, UK 2003, Regie: Mike Barker

Bright Young Things, UK 2003, Regie: Stephen Fry

Dr. Sleep, UK2002, Regie: Nick Willing

Love's Brother (Eine italienische Hochzeit), Australien/D 2004, Regie: Jan Sardi

Superstition, UK2001, Regie: Kenneth Hope

Animals, USA 1997, Regie: Michael Di Jiacomo (nur TV Rechte GSA)

Titanic Town, UK 1998, Regie: Roger Michell (nur TV Rechte GSA)

Obsessions

Carolina

Ina Savage Land.

Die restlichen 25 Prozent der Verwertungsrechte an den Filmen bleiben im Besitz der Aktis Film International GmbH. Diese befindet sich seit März 2017 in der Insolvenz.

2. Finanzierung von Intertainment

Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens schloss Intertainment Ende Juni / Anfang Juli 2018 mit seinem Großaktion MK Medien Beteiligungs GmbH einen Darlehensvertrag über 80 TEuro ab. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021 und ist mit 0,75 % über Euribor p.a. zu verzinsen.

Darüber hinaus schloss Intertainment einen weiteren Darlehensvertrag über 30 TEuro zu den gleichen Konditionen mit der Jobkit GmbH ab, deren alleiniger Gesellschafter Intertainment Alleinvorstand Felix Petri ist.

3. Vergleich mit Paramount Pictures

Ende September 2018 schloss Intertainment mit Paramount Pictures einen finalen Vergleich über die Abrechnung der Auswertungserlöse des Filmes "Twisted". Im Rahmen des Vergleichs vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment Paramount keine Zahlungen aus der Produktion des Filmes schuldet. Stattdessen erhält Intertainment von Paramount einen niedrigen sechsstelligen US-Dollar-Betrag. Daraufhin wurde die bilanzierte Rückstellung in Höhe von 603 TEuro aufgelöst.

Darüber hinaus gehen die Filmrechte für die ursprünglich von Intertainment erworbenen Territorien wieder an Intertainment zurück. Gleichzeitig hat Intertainment Paramount mit der Auswertung der Filmrechte für diese Territorien zu marktüblichen Konditionen beauftragt.


Feldafing, 28. September 2018

Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG

Impressum

Herausgeber

Intertainment AG,
Feldafing

Redaktion und Realisation

Intertainment AG,
Investor Relations,
und bw media, München