![]() Intertainment AktiengesellschaftFeldafing (vormals: München)Intertainment AG: Geschäftsbericht 2018Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018Die Intertainment AG hat im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen rund 300 T€ Lizenzeinnahmen aus einem seit 2008 bestehenden Vertrag erzielen können. Darüber hinaus wurden jedoch keine nennenswerten Umsätze erzielt. Die Intertainment AG steht unverändert vor einer zukunftsorientierten Neuausrichtung. Der Aufsichtsrat stand in engem Kontakt mit dem Vorstand. Zustimmungspflichtige Geschäfte und Maßnahmen wie der Abschluss eines Darlehensvertrags zur Sicherung der Liquidität wurden entsprechend Gesetz und Satzung gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert und durch den Aufsichtsrat gebilligt. Besonders breiten Raum nahmen unverändert die Erörterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquiditätslage, rechtlicher Angelegenheiten sowie die strategische Unternehmensplanung und die zukünftige Ausrichtung ein. Kein Aufsichtsrat hat während seiner Amtszeit an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Es waren immer alle drei Aufsichtsräte anwesend. Ausschüsse wurden keine gebildet, da dies bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat keinerlei Sinn macht. Innerhalb des Aufsichtsrats sind keine Interessenskonflikte aufgetreten. Im Aufsichtsrat kam es im Geschäftsjahr 2018 zu folgenden Veränderungen. Anfang Februar 2018 haben der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Bernhard Pöllinger und Jörg Lang ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands bestellte das Amtsgericht München sodann mit Beschluss vom 9. April 2018 Prof. Dr. Dirk Bildhäuser sowie Matthias Gaebler zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 17. April 2018 wurden Matthias Gaebler zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Bianca Krippendorf zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. In der Hauptversammlung am 18. Juni 2018 wurden die zuvor genannten Aufsichtsräte dann für eine neue Wahlperiode von den Aktionären gewählt und im Amt bestätigt. Im Berichtsjahr fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt. Darüber hinaus wurden auch Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Am 17.04.2018 fand nach der gerichtlichen Bestellung zweier Aufsichtsräte die Konstituierung des neuen Aufsichtsrats statt. Bereits am 30.04.2018 fand die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung mit dem Abschlussprüfer statt. Am 03.05.2018 wurde im Rahmen einer Telefonkonferenz über die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 18.06.2018 beschlossen. Nach der Hauptversammlung am 18.06.2018 fand nach der Wahl des Aufsichtsrats abermals eine konstituierende Aufsichtsratssitzung statt, in der Matthias Gaebler als Aufsichtsratsvorsitzender und Bianca Krippendorf als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende im Amt bestätigt wurden. Am 28.06.2018 wurden nach eingehender Prüfung die Darlehens- und Lizenzverträge zwischen der Intertainment AG und der MK Medien Beteiligungs GmbH bzw. Jobkit GmbH im Umlaufverfahren gebilligt. Zugleich wurde über die Festlegung des Frauenanteils in Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG Beschluss gefasst. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wurde aufgrund des bestehenden Alleinvorstands und der Tatsache, dass keine Erweiterung des Vorstands auf absehbare Zeit beabsichtigt ist, bis zum 25. Juni 2023 auf eine Zielgröße von 0 % festgelegt. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wurde aufgrund der derzeit bestehenden Zusammensetzung bis zum 25. Juni 2023 auf eine Zielgröße von 33,3 % festgelegt. Am 16.11.2018 wurde im Umlaufverfahren die jährliche Erklärung zum Deutschen-Corporate-Governance-Kodex abgegeben. Am 10.12.2018 fand dann die letzte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 statt. Der Aufsichtsrat hat mit dem Abschlussprüfer vorab eigene Prüfungsschwerpunkte vereinbart. Der Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der von der Hauptversammlung gewählten K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Diese erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018, der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der bilanzfeststellenden Sitzung am 23. April 2019 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer hat über sämtliche wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Dem Ergebnis des Abschlussprüfers stimmt der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 selbst geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Einwendungen gegeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 172 Abs.1 AktG festgestellt. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und ihn mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren." Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers ebenfalls geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands nicht zu erheben. Unser Dank gilt allen Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Begleiten Sie uns auch weiter auf dem Weg in ein interessantes Geschäftsjahr 2019.
Feldafing, 23. April 2019 Matthias Gaebler, Aufsichtsratsvorsitzender Corporate-Governance-BerichtCorporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung sowie Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen u.a. die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen. Insbesondere internationale institutionelle Investoren berücksichtigen im wachsenden Maße neben den Bilanzdaten auch die Corporate Governance der Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen. Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 erstmals verabschiedete und seitdem regelmäßig aktualisierte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält einerseits Bestimmungen, die von den Unternehmen umzusetzen sind. Zum anderen enthält der Kodex zahlreiche Anregungen, die für die Unternehmen nicht verpflichtend sind. Ferner spricht der DCGK Empfehlungen aus, betreffend die Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft einmal jährlich erklären müssen, ob die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK entspricht und entsprechen wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Über die Corporate Governance bei Intertainment berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des DCGK. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Intertainment AG haben im November 2018 gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ab deren Bekanntmachung am 19. Mai 2017 mit den nachfolgenden Ausnahmen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2017 entsprochen wurde:
VergütungsberichtDas Vergütungssystem des VorstandsDer Vorstand erhält eine feste monatliche Vergütung, die nach bestimmten Bewertungskriterien in regelmäßigen zeitlichen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand Tantiemen bei Erreichen bestimmter, zwischen Vorstand und Aufsichtsrat schriftlich vereinbarter Ziele. Das Vergütungssystem des AufsichtsratsIn der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 wurde die Vergütung des Aufsichtsrats neu geregelt. Nach dem neu gefassten § 14 der Satzung der Intertainment AG wird die Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 4,5 TEuro je Aufsichtsratsmitglied festgelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichstratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Neben der Vergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auch ihren Auslagenersatz sowie die Umsatzsteuer auf die Vergütung und den Auslagenersatz. Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2018Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2018 beliefen sich insgesamt auf 30 (i.V. 30) TEuro. Aufsichtsratsbezüge für das Geschäftsjahr 2018Im Geschäftsjahr 2018 erhielt Bernhard Pöllinger eine Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 7 TEuro für das Geschäftsjahr 2017 und 1 TEuro für das Geschäftsjahr 2018. Peter Thilo Hasler erhielt eine Vergütung von 1 TEuro für das Jahr 2017. Ernst-Henning Graf von Hardenberg erhielt eine Vergütung von 7 TEuro für das Geschäftsjahr 2016. Bianca Krippendorf erhielt eine Vergütung von 2 TEuro für das Geschäftsjahr 2017. Jörg Lang erhielt eine Vergütung von 2 TEuro für das Geschäftsjahr 2017. Aktienoptionen / MitarbeiterbeteiligungsprogrammIm Geschäftsjahr 2018 hatte Intertainment kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, zudem bestanden auch keine Aktienoptionen aus früheren Mitarbeiterprogrammen mehr. Aktienbesitz des Vorstands und des AufsichtsratsZum 31. Dezember 2018 waren Intertainment-Alleinvorstand Felix Wilhelm Petri direkt und indirekt insgesamt 968.220 Aktien von Intertainment (entspricht 5,94 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) zuzurechnen. Directors' DealingsPersonen mit Führungsaufgaben, insbesondere Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrats von Intertainment sowie mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen, sind gemäß §15a Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, Geschäfte mit Intertainment Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offen zu legen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Intertainment keine solchen Geschäfte gemeldet. Der VorstandDer Vorstand der Intertainment AG bestand im Geschäftsjahr gesetzeskonform aus einer Person. Der Vorstand bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Organisationsstruktur sowie die Unternehmenspolitik von Intertainment. Zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf die Erklärung zur Unternehmensführung unter Absatz V.3. im Lagebericht. Der AufsichtsratDer Aufsichtsrat der Intertainment AG setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats befassen sich mit den für Intertainment relevanten Themen. Auf die Einrichtung spezieller Aufsichtsrats-Ausschüsse wurde verzichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt. Sie überwachen die Geschäftsführung des Vorstands. Gesonderte Dienstleistungsverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Intertainment AG bedürfen im Einklang mit § 114 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der Intertainment AG nehmen ihre Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dort ihre Stimmrechte aus. Die Aktionäre habe die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten bzw. über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Transparente KommunikationUm eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, wollen wir allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Über unsere Unternehmens-Homepage können sich sowohl institutionelle Investoren als auch Privatanleger zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Rechnungslegung und Abschlussprüfung / Chancen- und RisikomanagementMit ihrem Chancen- und Risikomanagement ist die Intertainment AG in der Lage, systematisch Chancen und Risiken zu identifizieren, diese zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Dieses System entwickelt das Unternehmen kontinuierlich weiter. Nähere Angaben hierzu finden Sie im Geschäftsbericht 2018 im Konzernlagebericht. Auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 am 18. Juni 2018 wählten die Aktionäre die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018. Diese wird den Aufsichtsratsvorsitzenden über etwaige Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichten. Der Abschlussprüfer wird zudem über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, berichten. Außerdem wird der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informieren, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollte, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechungserklärung nicht vereinbar sind. Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018I. AllgemeinesDer Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2018 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind jeweils als solche benannt. II. Grundlagen des UnternehmensDie Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten kam das vorstehend skizzierte operative Geschäft von Intertainment allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen. Zuletzt wurden deshalb durch die Verwertung der aus den Vorjahren bestehenden Rest-Filmbibliothek nur noch sehr geringe Umsätze erzielt. Intertainment hatte im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 erste Schritte für den Wiederaufbau des operativen Geschäfts unternommen und zwei kleinere Filmpakete mit älteren Filmrechten erworben. Parallel dazu richtete Intertainment seine Strategie darauf aus, sich nicht mehr ausschließlich auf die Auswertung US-amerikanischer Filmproduktionen zu konzentrieren, sondern auch die Rechte anderer internationaler sowie deutscher Produktionen auszuwerten. Auch bemüht sich Intertainment nicht mehr unbedingt um die Erstverwertungsrechte von Filmen. Vielmehr gehört es zur neuen Strategie, auch Filmrechte im Rahmen einer Zweit- und Drittverwertung zu erwerben. Die Auswertung eines Teils der 2016 erworbenen neuen Filmrechte übertrug Intertainment an einen langjährigen Geschäftspartner. Dieser hatte auch einen Anteil an dem ihm zur Auswertung überlassenen Paket erworben. Allerdings meldete dieser Dienstleister im Februar 2017 Insolvenz an. Dadurch wurden die Rechte zunächst nicht wie geplant verwertet. Intertainment veräußerte seinen Anteil an dem Paket im Geschäftsjahr 2018 an die MK Medien Beteiligungs GmbH. III. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene RahmenbedingungenDas Wachstum der deutschen Wirtschaft hat sich 2018 gegenüber dem Vorjahr abgeschwächt und ist in der zweiten Jahreshälfte zum Erliegen gekommen. Nachdem das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Berechnung des Statistischen Bundesamts in den ersten beiden Quartalen noch um 0,4 beziehungsweise 0,5 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorquartal zugelegt hatte, ist es im dritten um 0,2 Prozent zurückgegangen, von Oktober bis Ende Dezember gab es dann ein Null-Wachstum. Für das Gesamtjahr 2018 betrug der BIP-Anstieg 1,4 Prozent (kalenderbereinigt: 1,5 Prozent). Der bereits im Vorjahr zu beobachtende Rückgang bei den Kinobesucherzahlen in der Europäischen Union hat sich 2018 fortgesetzt, wobei das Minus mit 3,0 Prozent deutlich höher ausgefallen ist als 2017 (-0,7 Prozent). Allerdings verweist die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, von der die Schätzzahlen kommen, darauf, dass die drei Vorjahre überdurchschnittlich hohe Besucherzahlen aufgewiesen hatten. 2018 besuchten insgesamt 955 Millionen Menschen die Filmtheater. Von den fünf großen EU-Kinomärkten verzeichnete lediglich Großbritannien einen Anstieg der Besucherzahlen (+3,7 Prozent), während diese in Deutschland (-13,9 Prozent), Italien (-7,0 Prozent), Frankreich (-4,3 Prozent) und Spanien (2,5 Prozent) teilweise deutlich sanken. Auch in Russland, dem nach Besucherzahlen zusammen mit Frankreich größten Kinomarkt Europas, ging die Anzahl der verkauften Eintrittskarten zurück, und zwar 5,2 Prozent. Der deutsche Werbemarkt hat 2018 gegenüber dem Vorjahr stagniert. Der Gesamtbruttowerbeumsatz belief sich nach Angaben von Nielsen auf 31,9 Milliarden Euro, was eine minimale Steigerung von 0,03 Prozent gegenüber 2017 darstellt. Unverändert zu den Vorjahren entfiel der größte Anteil der Werbeausgaben auf den Bereich Fernsehwerbung. Diese kam auf einen Umsatz von 15,3 Milliarden Euro (+0,01 Prozent gegenüber 2017). Gegen den Trend deutlich zulegen konnte der Bereich Mobile. Hier stieg der Werbeumsatz um 58,6 Prozent auf 1,0 Milliarden Euro. 2. GeschäftsverlaufDie Intertainment AG hat im Geschäftsjahr 2018 sowohl den Konzern-Umsatz als auch das Konzern-Jahresergebnis gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 deutlich gesteigert. So erhöhte sich der Umsatz von 1 TEuro auf 420 TEuro. Der Umsatz stammt aus der Verwertung von Alt-Filmlizenzen - davon 307 TEuro aus der Verwertung von Filmen in Vorjahren -, aus der Auswertung des Films "Twisted" und aus dem Verkauf von im Jahr 2016 erworbenen Filmrechten. Das Konzernergebnis wurde um 1.094 TEuro verbessert. Dadurch weist Intertainment für 2018 einen Konzernjahresüberschuss von 955 TEuro aus. Im Vorjahr hatte der Konzern noch einen Jahresfehlbetrag von 139 TEuro verzeichnet. Die Ergebnisverbesserung ist sowohl auf den in 2018 als auch aus in Vorjahren erzielten und erst 2018 realisierten Umsatz als auch auf die Auflösung von Rückstellungen aufgrund eines Vergleichs mit einem Filmproduzenten zurückzuführen. Durch den Vergleich mit dem Filmproduzenten hat Intertainment auch die letzte "Altlast" beseitigt, die noch aus den frühen 2000er Jahren herrührte. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2018 dar. 2.1 Auswertung von FilmpaketenIm Rahmen des geplanten Wiederaufbaus des operativen Geschäfts hatte Intertainment Mitte Juli 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG ein Filmpaket mit 31 Einzeltiteln erworben. Es umfasst überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Bei diesen handelt es sich um internationale und deutsche Filme, die zwischen 1980 und 2001 produziert wurden. Darüber hinaus hatte Intertainment ebenfalls Mitte Juli 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG 75 Prozent an einem zweiten Filmpaket mit zehn Spielfilmen erworben. Die verbliebenen 25 Prozent des Pakets erwarb die Aktis Film International GmbH, Leipzig. Diese wurde von Intertainment auch mit der Verwertung der Filme beauftragt. Sie hatte bereits zuvor Filme für Intertainment ausgewertet. Mitte Februar 2017 reichte die Aktis Film International GmbH einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Am 23. März 2017 wurde daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch den Umstand, dass die Aktis Film nicht nur mit der Auswertung des Pakets beauftragt war, sondern darüber hinaus auch noch die übrigen 25 Prozent an dem Paket erworben hatte, war es Intertainment nach der Aktis-Insolvenz nicht möglich, das Paket an einen anderen Dienstleister zur Auswertung zu geben. Aktis war zudem auch mit der Auswertung der Alt-Filmbibliothek von Intertainment beauftragt. Auch hier fand nach dem Insolvenzantrag keine weitere Auswertung statt. Bislang wurde noch keine neue Gesellschaft mit der Auswertung beauftragt. Anfang Juli 2018 verkaufte Intertainment 75 Prozent der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zehn gemeinsam mit der Aktis erworbenen Spielfilmen an seinen Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH. Bei den meisten Filmen war Intertainment im Besitz der weltweiten TV-Rechte (Free-TV, Pay-TV, Pay-per-View, Internet-TV), Video on Demand-Rechte und Videogrammrecht. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Konkret umfasst die Vereinbarung folgende Filme:
Die restlichen 25 Prozent der Verwertungsrechte an den Filmen blieben im Besitz der insolventen Aktis Film International GmbH. 2.2 Twisted - Vergleich mit Paramout PicturesIm Geschäftsjahr 2004 hatte Intertainment mit dem US-Filmunternehmen Paramount Pictures einen Vergleich im Zusammenhang mit der Produktion des Films "Twisted" geschlossen. Intertainment war neben Paramount der Co-Produzent des Films gewesen. Beide Parteien hatten damals aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten von Intertainment vereinbart, dass der US-Filmproduzent fällige Zahlungen von Intertainment übernimmt und mit Vertriebserlösen, die dieser aus der Verwertung des Films in den Territorien von Intertainment erzielt, verrechnet. Paramount hatte seit 2008 nur noch in mehrjährigem Abstand Abrechnungen über die Erlöse aus dem Film vorgelegt. Intertainment hatte die Rest-Verbindlichkeiten im Rahmen der Bilanzerstellung deshalb seitdem geschätzt und dafür auch auf Gutachten zurückgegriffen. Da die vorgelegten Abrechnungen nach Auffassungen des Vorstands fehlerhaft waren, stand Intertainment ab 2016 mit Paramount in Kontakt über einen Vergleich bezüglich der Abrechnung der Auswertungserlöse des Filmes. Dieser wurde Ende September 2018 abgeschlossen. Im Rahmen des Vergleichs vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment Paramount keine Zahlungen aus der Produktion des Filmes schuldet. Stattdessen erhielt Intertainment von Paramount einen niedrigen sechsstelligen US-Dollar-Betrag. Darüber hinaus sind die Filmrechte für die ursprünglich von Intertainment erworbenen Territorien wieder an Intertainment zurückgegangen. Gleichzeitig hat Intertainment, als Teil des aktuellen Vergleichs, Paramount mit der Auswertung der Filmrechte für diese Territorien zu marktüblichen Konditionen beauftragt. Als Konsequenz aus dem Vergleich hat Intertainment die für mögliche Verbindlichkeiten gegenüber Paramount gebildeten Rückstellungen im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 komplett aufgelöst. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 hatte sich diese noch auf 703 TEuro belaufen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Abschnitt V.3 im Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018. 2.4 Finanzierung des Intertainment KonzernsDer Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH hatte in den Vorjahren über verschiedene Darlehen in erheblicher Höhe den Fortbestand der Intertainment AG gewährleistet. Am 16. April 2018 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens schloss Intertainment darüber hinaus Ende Juni / Anfang Juli 2018 mit der MK Medien Beteiligungs GmbH einen Darlehensvertrag über 80 TEuro ab. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021 und ist mit 0,75 % über Euribor p.a. zu verzinsen. Darüber hinaus schloss Intertainment einen weiteren Darlehensvertrag über 30 TEuro zu den gleichen Konditionen mit der Jobkit GmbH ab, deren alleiniger Gesellschafter Intertainment Alleinvorstand Felix Petri ist. 2.5 Vorstand - Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von UnregelmäßigkeitenIm Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hat es im Berichtszeitraum keine weitere Entwicklung gegeben. Intertainment macht gegenüber Herrn Maaß Schadensersatzansprüche von 161 TEuro geltend. Davon wurden bereits in den Vorjahren insgesamt 141 TEuro und im Geschäftsjahr 2018 die restlichen 20 TEuro aufgrund der Ungewissheit der Einbringlichkeit der Forderungen wertberichtigt. Die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds wiederum, für die Dr. Maaß tätig ist, machte gegenüber Intertainment Mitte 2016 Forderungen in Höhe von 104 TEuro aus den Jahren 2011 und 2012 geltend. Über diese lagen Intertainment bis dahin keine Informationen vor. Über den Bestand dieser Forderungen und deren mögliche Höhe bestehen unverändert unterschiedliche Auffassungen. Nachdem es im Geschäftsjahr 2017 Gespräche zwischen beiden Parteien gegeben hatte, die allerdings zu keiner Einigung geführt haben, hat sich Intertainment insbesondere im zweiten Halbjahr 2018 neuerlich darum bemüht, eine Einigung mit Herrn Maaß zu erzielen. Bis zum Abschluss dieses Lageberichts verliefen diese Bemühungen erfolglos. 2.6 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017Am 18. Juni 2018 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 durch. Im Rahmen der Hauptversammlung informierte der Vorstand die anwesenden Aktionäre ausführlich über die Lage des Unternehmens. Die Aktionäre entlasteten den Vorstand sowie den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 und legten die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2017 fest. Dabei folgten sie dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der eine deutliche Reduzierung der Aufsichtsratsvergütung vorsah. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 eine pauschale Vergütung in Höhe von 3.000 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also 6.000 Euro, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 4.500 Euro. Zusätzlich erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern eine mögliche auf ihre Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer. Zudem beschlossen die Aktionäre eine Satzungsänderung hinsichtlich der Aufsichtsratsvergütung und legten die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 mit 4.500 Euro fest. Darüber hinaus wählten die Aktionäre Bianca Krippendorf, Prof. Dirk Bildhäuser und Matthias Gaebler zu Aufsichtsratsmitgliedern. Jörg Lang wurde zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats gewählt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf Absatz III.2.8 dieses Lageberichts. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wurde die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bestimmt. 2.7 MitarbeiterIntertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbeiter. 2.8 AufsichtsratIm Zusammenhang mit der Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung am 30. November 2017 legten am 9. Februar 2018 Bernhard Pöllinger und Jörg Lang ihre Ämter als Aufsichtsrat der Intertainment AG nieder. Am 12. Februar 2018 reichten beide Parteien beim Landgericht München einen Antrag ein, das Verfahren bezüglich der Klage eines Aktionärs gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2017 ruhend zu stellen. Diesem Antrag stimmte das Landgericht zu. Am 9. April 2018 bestellte das Amtsgericht München Dr. Dirk Bildhäuser und Matthias Gaebler mit Wirkung zum 10. April 2018 zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG. Auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. April 2018 wählte der Aufsichtsrat Matthias Gaebler zu seinem Vorsitzenden. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt. Am 18. Juni 2018 wählten die Aktionäre auf der ordentlichen Hauptversammlung von Intertainment Bianca Krippendorf, Prof. Dirk Bildhäuser und Matthias Gaebler zu Aufsichtsratsmitgliedern. Jörg Lang wurde zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats fand im Anschluss an die Hauptversammlung statt. Dabei wurden Matthias Gaebler als Vorsitzender und Bianca Krippendorf als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Mitte Juni 2018 schloss Intertainment zudem mit dem Aktionär, der die Anfechtungsklage eingereicht hatte, einen Vergleich. In diesem verpflichtete sich Intertainment dazu, sowohl die Verfahrenskosten als auch die Rechtsanwaltskosten des Klägers zu übernehmen. 2.9 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und AufsichtsratSowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat erhalten eine ausschließlich feste Vergütung. Eine variable Vergütung, die an bestimmte Kennzahlen gekoppelt ist, ist derzeit nicht vorgesehen. Eine betriebliche Altersvorsorge oder Aktienoptionen sind zurzeit nicht Bestandteil der Vorstandsvergütung. Die Höhe der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wird nach § 14 der Satzung von der Hauptversammlung festgesetzt und gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. 2.10 Bericht für das Geschäftsjahr 2018 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktGDer Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2018 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstandes im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt." IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i. V. m. 315 Abs. 4 HGB1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2018 16.296.853,00 Euro und war eingeteilt in 16.296.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren. Im Geschäftsjahr 2018 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt. Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenBeschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt. 3. Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreitenDie MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hatte dem Vorstand der Intertainment AG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG die Meldeschwelle von 50 Prozent berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat. Am 31. Dezember 2015 hatte Felix Wilhelm Petri Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat. Jürgen Hartwig hatte Intertainment darüber hinaus am 27. Dezember 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 20. Dezember 2017 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt. Nach Kenntnis des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2018 keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten. 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausübenEs sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen. 6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungDer Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 18. Juni 2018 (mit Eintragung am 26. Juni 2018) geändert. 7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenAm 12. Juni 2015 billigte die Hauptversammlung der Intertainment AG die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I (Genehmigtes Kapital 2015). Damit war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Davon hat Intertainment durch zwei Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2015 bislang 1,16 Mio. Euro genutzt. Der Vorstand ist damit weiterhin ermächtigt, bis zum 11. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere 6.408.426,00 Euro zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses kann allerdings auch ausgeschlossen werden, unter anderem um Spitzenbeträge auszugleichen oder auch, wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht. 8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenBei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sindEs gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden. 10. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDa die Gesellschaft im Moment über keine komplexen Prozesse und über keine Mitarbeiter verfügt, hat der Vorstand die alleinige Verantwortung für das Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung. Die notwendige Kontroll- und Überwachungsfunktion ist vom Aufsichtsrat auszuführen. V. Erklärung zur Unternehmensführung1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im November 2018 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. 2. Relevante Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDie Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten. Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs. 3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren AusschüssenVorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen. In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere auch Themen wie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwachung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung möglicher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten. Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang. Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da aufgrund der Anzahl der Mitglieder eine Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll wäre. VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 nach IFRS1. VermögenslageDie Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist im Geschäftsjahr 2018 durch einen erheblichen Anstieg der Bilanzsumme geprägt. Diese nahm von 307 TEuro zum Bilanzstichtag 2017 auf 461 TEuro zum 31. Dezember 2018 zu, ein Plus von 50 Prozent. Dabei sticht vor allem die Zunahme der Zahlungsmittel von 67 TEuro 2017 auf 306 TEuro zum 31. Dezember 2018 hervor. Dagegen reduzierten sich bei den kurzfristigen Vermögenswerten die sonstigen Vermögenswerte von 117 TEuro auf 109 TEuro. Bei den langfristigen Vermögenswerten gingen die immateriellen Vermögensgegenstände von 120 auf 30 TEuro zurück. Auf der Passivseite der Bilanz haben sich die kurzfristigen Schulden weiter deutlich reduziert. Sie betragen zum Bilanzstichtag 2018 noch 245 TEuro nach 1.193 TEuro zum 31. Dezember 2017. Der Rückgang ist insbesondere auf die Auflösung von kurzfristigen Rückstellungen zurückzuführen, die Intertainment zuvor auf mögliche Verpflichtungen gegenüber Paramount Pictures gebildet hatte. Diese hatte Intertainment für das Geschäftsjahr 2015 aufgrund einer Fehlerfeststellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebildet, obwohl Intertainment der Auffassung gewesen war, dass die Fehlerfeststellung unzutreffend war. Die verbliebenen kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von 217 TEuro beziehen sich auf ausstehende Rechnungen und sonstige Verpflichtungen. Die langfristigen Schulden haben sich von 9.900 TEuro auf 10.047 TEuro erhöht. Sie beziehen sich mit einem Betrag von 10.017 (i.V. 9.900) auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehme - und damit auf die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen einschließlich Zinsen. Das gezeichnete Kapital blieb gegenüber dem Vorjahres-Bilanzstichtag mit 16.297 TEuro ebenso unverändert wie die Kapitalrücklage mit 1.286 TEuro und die Gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro. Der Konzernbilanzverlust hat sich aufgrund des Jahresüberschusses in Höhe von 955 TEuro von -28.485 TEuro auf -27.530 TEuro reduziert. 2. FinanzlageDie Liquiditätslage von Intertainment hat sich im Geschäftsjahr 2018 insbesondere aufgrund der erzielen Umsatzerlöse und des Mittelzuflusses durch den Vergleich mit Paramout Pictures deutlich verbessert. Zum Jahresende 2018 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 306 (i.V. 67) TEuro. Für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts. 3. ErtragslageIntertainment hat im Geschäftsjahr 2018 erstmals seit 10 Jahren wieder relevante Umsatzerlöse erzielt. Diese beliefen sich auf 420 TEuro. 2017 hatten sie lediglich 1 TEuro betragen. Auch die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich deutlich erhöht. Sie sind von 355 TEuro auf 943 TEuro gestiegen. Sie enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aufgrund des Vergleichs mit Paramount Pictures und aufgrund der im Rahmen des Vergleichs geleisteten Zahlung von Paramount Pictures. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind von 24 TEuro auf 94 TEuro gestiegen. Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2018 unverändert bei 30 TEuro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 396 TEuro auf 222 TEuro gesunken. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung, für Aufsichtsratvergütungen und Aufwendungen aus Währungsumrechnung. Das Zinsergebnis beläuft sich auf -36 TEuro (i.V. -35 TEuro). Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2018 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 955 TEuro aus, nach einem Konzernjahresfehlbetrag von -139 TEuro im Vorjahr. Die Ergebnisverbesserung ist sowohl auf die erzielen Umsätze als auch auf die erzielten sonstigen betrieblichen Erträge und darüber hinaus auf eine deutliche Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen. Der Gewinn je Aktie beträgt 0,06 Euro, nach einem Verlust je Aktie von -0,01 Euro im Vorjahr. VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2018 nach HGB - Einzelabschluss1. VermögenslageDie Bilanzsumme der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Zum Bilanzstichtag 2018 betrug sie 10.291 TEuro, nach 11.094 TEuro zum 31. Dezember 2017. Der Rückgang ist nahezu ausschließlich auf eine Reduzierung des "Nicht durch Eigenkapitals gedeckten Fehlbetrags" von 10.787 TEuro auf 9.830 TEuro zurückzuführen. Auf der Aktivseite der Bilanz haben sich zudem auch die immateriellen Vermögensgegenstände deutlich verringert. Zum 31. Dezember 2018 lag ihr Wertansatz bei 30 TEuro. Dies ist eine Verringerung von 90 TEuro gegenüber dem Vorjahr. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen hat Intertainment das Filmvermögen zusammengefasst. Es enthält sowohl die im Geschäftsjahr 2016 neu erworbenen Filmpakete als auch die Alt-Filmbibliothek. Unverändert zu den Vorjahren weist die Intertainment AG im Anlagevermögen zudem einen Buchwert von 1 Euro für Anteile an verbundenen Unternehmen und ebenfalls von 1 Euro für Beteiligungen aus. Die Intertainment AG hatte in den Vorjahren sowohl ihre Beteiligung an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH) als auch an der MH Media Holding GmbH sowie die Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC vollständig abgeschrieben. Innerhalb des Umlaufvermögens haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 118 TEuro auf 124 TEuro erhöht. Sie umfassen unter den sonstigen Vermögensgegenständen im Wesentlichen Steuerforderungen Bilanzsummenerhöhend wirkten sich auch die Guthaben bei Kreditinstituten aus. Sie sind von 67 TEuro auf 306 TEuro gestiegen sind. Auf der Passivseite blieben sowohl das Gezeichnete Kapital mit 16.297 TEuro als auch die Kapitalrücklage mit 1.328 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro unverändert. Der Bilanzverlust hat sich von -28.527 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf -27.571 TEuro reduziert. In der Reduzierung spiegelt sich der Jahresüberschuss von 957 (i.V. Jahresfehlbetrag: -139) TEuro wider. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -9.830 TEuro, nach 10.787 TEuro zum 31. Dezember 2017. Die sonstigen Rückstellungen haben sich deutlich von 987 auf 215 TEuro reduziert. Sie beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2018 sowie weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Der Rückgang ist vor allem auf die Auflösung von Rückstellungen aufgrund des Vergleichs mit Paramount Pictures zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten sind von 10.107 TEuro auf 10.076 TEuro zurückgegangen. Sie umfassen als wesentliche Position die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese sind auf 10.017 (i.V. 9.900) TEuro gestiegen und beziehen sich auf von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltene Darlehen einschließlich Zinsen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind dagegen von 204 TEuro auf 28 TEuro gefallen. 2. FinanzlageZum Jahresende 2018 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 306 TEuro, nach 67 TEuro zum 31. Dezember 2017. Für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts. 3. ErtragslageDie Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 420 (i.V. 1) TEuro. Der Umsatz stammt aus der Verwertung von Alt-Filmlizenzen - davon 307 TEuro aus der Verwertung von Filmen in Vorjahren -, aus der Auswertung des Films "Twisted" und aus dem Verkauf von im Jahr 2016 erworbenen Filmrechten. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich von 355 TEuro auf 943 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im Rahmen der Vergleichsvereinbarung mit Paramount Pictures. Der Materialaufwand hat sich von 24 TEuro auf 94 TEuro erhöht. Er beinhaltet Filmlagergebühren sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Verkauf von Filmlizenzen. Der Personalaufwand blieb mit 30 TEuro auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 399 TEuro auf 224 TEuro zurückgegangen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung und Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses. Das Zinsergebnis von insgesamt -32 (i.V. -32) TEuro umfasst Zinserträge aus der Verzinsung der Konzernverrechnungskonten und Zinsaufwand insbesondere für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen. Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von 957 TEuro aus, nach einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -139 TEuro im Vorjahr. VIII. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahrs 2018 und bis zur Fertigstellung dieses Lageberichtslagen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor. IX. Prognosebericht1. Allgemeines2019 wird die deutsche Wirtschaft nach Meinung führender Wirtschaftsforschungsinstitute nach der Abschwächung beziehungsweise Stagnation in den beiden letzten Quartalen 2018 insgesamt wieder wachsen, allerdings auf niedrigerem Niveau als im gesamten Vorjahr. So erwartete zuletzt die OECD einen BIP-Anstieg um 0,7 Prozent, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung prognostizierte 0,8 Prozent, und das Institut für Wirtschaftsforschung IfW in Kiel geht von einem Plus von 1,0 Prozent aus. Vor dem Hintergrund der allgemeinwirtschaftlichen Prognosen und der Entwicklung im Jahr 2018 geht das Management von Intertainment aktuell davon aus, dass auch die europäischen Werbeumsätze nur verhalten wachsen werden. Gleiches gilt nach Auffassung von Intertainment auch für die filmspezifischen europäischen Märkte, und speziell auch für den deutschen Markt. 2. Künftige Entwicklung des Intertainment KonzernsDie Intertainment AG steht unverändert zu den Vorjahren vor der Herausforderung, ihr operatives Geschäft weiter aufzubauen. Durch den Abschluss des Vergleichs mit Paramount Pictures hat Intertainment in diesem Zusammenhang im Geschäftsjahr 2018 die ursprünglich erworbenen Lizenzrechte an dem Film "Twisted" wieder zurückerhalten. Diese werden nun von Paramount ausgewertet. Darüber hinaus steht Intertainment neben der restlichen Alt-Filmbibliothek noch eines der beiden 2016 erworbenen Filmpakete zur Auswertung zur Verfügung. Unabhängig davon ist klar, dass die vorhandenen Lizenzen nicht genügen, um Intertainment entscheidend voranzubringen. Dies kann nur durch den Zukauf weiterer Rechtekäufe - und ihre anschließende Verwertung - geschehen. Sollte sich die Chance für solche Rechtekäufe ergeben beabsichtigt das Management - falls nötig - auch Kapitalmaßnahmen zu ihrer Finanzierung durchzuführen. Denkbar ist in diesem Fall auch der Einstieg eines weiteren Investors. Unabhängig von diesen strategischen Absichten verfügt Intertainment aufgrund seiner Verlustvorträge im dreistelligen Millionenbereich über ein Asset, das auch für einen potenziellen Aufkäufer interessant sein kann. 3. Künftige Entwicklung der Intertainment AGDie künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer IX.2. X. Chancen- und Risikobericht des Intertainment KonzernsMit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. 1. Bestandsgefährdende RisikenDer vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aber von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand zum Aufbau der Geschäftstätigkeit auf Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Die durch die Auswertung der bestehenden Filmrechte erwarteten Umsatzerlöse werden mittelfristig nicht genügen, um das Überleben des Unternehmens zu sichern. 2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des KonzernsIm Vorjahr bestand für Intertainment zusätzlich zu den bestandsgefährdenden Risiken noch das Risiko, dass es im Zusammenhang mit dem Film "Twisted" zu Mittelabflüssen kommen kann. Dieses Risiko besteht durch den 2018 abgeschlossenen Vergleich mit Paramount Pictures nicht mehr. Ebenso bestehen keine Währungsrisiken im Zusammenhang damit mehr. Damit hat Intertainment auch die letzten "Alt-Risiken" aus den Ende der 1990er / Anfang der 2000er Jahren abgeschlossenen Filmverträgen beseitigt. Für den Fall, dass sich die allgemeine Wirtschaftslage wie erwartet entwickelt, sieht Intertainment entsprechend über die unter Absatz X.1 genannten Risiken hinaus keine wesentlichen Risiken mehr, die die Entwicklung des Unternehmens maßgeblich negativ beeinflussen können. XI. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG1. Bestandsgefährdende Risiken der Intertainment AGFür die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts. 2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AGFür die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer X.2.
München, 15. April 2019 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri, Vorstand Bilanzeid des VorstandsIch versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und in zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
München, 15. April 2019 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri, Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)Aktiva scroll
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scroll
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis. Sowohl im Geschäftsjahr 2018 als auch in 2017 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge. Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scroll
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Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)I. Allgemeine AngabenDie Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) ist unter HRB-Nr. 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen, wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse. Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising-Geschäft. Aufgrund langjähriger bedeutender Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen. Sitz der Intertainment AG ist die Bahnhofstraße 30 in 82340 Feldafing. Der Vorstand der Intertainment AG hat den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2018 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr". II. RechnungslegungsgrundsätzeDie Intertainment AG, Feldafing, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt. Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss. Erstmals angewandte relevante Standards und InterpretationenAus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernjahresabschluss: scroll
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt: scroll
Von Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse der Intertainment AG sind die folgenden neuen Standards bzw. Änderungen: IFRS 16 LeasingverhältnisseFür den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, sofern die Laufzeit 12 Monate übersteigt oder es sich um keinen geringwertigen Vermögenswert handelt. Der Leasinggeber unterscheidet weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Der neue Standard ist erstmals in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewandt wird. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderung. III. Korrektur von Vorjahresfehlern nach IAS 8Die Intertainment AG realisierte im Geschäftsjahr Erträge aus der Vermarktung von drei Filmen in Höhe von 307 TEuro gegenüber einem in England ansässigen Filmvertriebsunternehmen. Die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse ist in den Jahren 2011 bis 2017 aufgrund fehlender Abrechnungen unterblieben. Somit liegt mit der Identifikation des Sachverhalts durch die in 2018 erhaltene Abrechnung des Filmvertriebsunternehmens ein Fehler nach IAS 8 für die Vorjahresperioden vor. Nachdem eine Aufteilung des im Geschäftsjahr 2018 vereinnahmten Gesamtumsatzes auf die Jahre 2011 bis 2018 aufgrund fehlender Detailinformationen nicht möglich ist, wird anstelle einer retrospektiven Korrektur der Vorjahreszahlen die Korrektur nach IAS 8.44 im aktuellen Geschäftsjahr vorgenommen. IV. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden1. KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann. Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise darauf, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen verliert. In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen. Das Eigenkapital der Gesellschaften gemäß der Einzelabschlüsse stellt sich wie folgt dar: scroll
2. Stichtag des KonzernabschlussesStichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2018. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datieren auf diesen Stichtag. 3. KonsolidierungsmethodenGrundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2018 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2017 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalanteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Wert bilanziert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt. V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. GrundsätzeDer Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
oder
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft. 2. Going ConcernDer vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, sodass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Nach den Kapitalerhöhungen im Jahr 2015 über insgesamt 1.160 TEuro wurden im Juli und Oktober 2016 zwei Filmpakete mit insgesamt 41 Einzeltiteln erworben, darunter befinden sich 10 Spielfilme. Im Geschäftsjahr 2018 verkaufte Intertainment Filmlizenzen aus einem Filmpaket an die MK Medien Beteiligungs GmbH, woraus der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 98 TEuro generierte. Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 9.900 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Der Vorstand hat eine Fortbestehensprognose erstellt und ist der Meinung, dass vom Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die MK-Medien Beteiligungs GmbH am 30. Juni 2020 die dann auslaufenden Kredite nicht fällig stellt. Trotz fehlender schriftlicher Zusage, geht der Vorstand davon aus, dass diese Kredite auch über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus prolongiert werden. Ferner ist der Zufluss von weiteren liquiden Mitteln notwendig, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Zum 31. Dezember 2018 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,831 Mio. Euro aus. 3. WährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens (d. h. Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst). Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet. 4. Verwendung von Annahmen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Filmrechte. Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert: FinanzanlagevermögenDas Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert bilanziert. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittelzuflüssen aus den SightSound-Patenten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH), die vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten. FilmrechteDie im Jahr 2016 erworbenen Filmrechte wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Nach einer Analyse der zu erwartenden Einspielergebnisse wurden Filmrechte über die vertragliche Lizenzdauer linear abgeschrieben. RückstellungenFür rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert. Für die Berechnung einer im Vorjahr gebildeten Rückstellung für die Verpflichtung gegenüber einem Filmproduzenten wurden hinsichtlich der anrechenbaren Einspielergebnisse Schätzungen, die auf den durchschnittlichen Einspielergebnissen der Vorjahre beruhen, getroffen. Die Berechnung der Zinsen wurde anhand des auf diese Weise ermittelten Saldos, basierend auf dem Verständnis der Gesellschaft hinsichtlich eines im Jahr 2004 mit dem Filmproduzenten getroffenen Vergleichs, vorgenommen. Die Gesellschaft hat mit diesem Filmproduzenten im Jahr 2018 einen finalen Vergleich über die Abrechnung der Auswertungserlöse dieses Films geschlossen. Dadurch konnte die Gesellschaft die im Vorjahr gebildete Rückstellung im Jahr 2018 auflösen. 5. ZahlungsmittelDie Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert. 6. FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte - mit Ausnahme der Beteiligungen - wurden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" klassifiziert. Die im Abschluss enthaltenen Beteiligungen hingegen werden als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bewertete Vermögenswerte eingestuft. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Allerdings sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche keine signifikante Finanzierungskomponente haben, bei Erstbewertung zum Transaktionspreis zu bewerten. Die Folgebewertung der als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offengelegt. Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows über die Restlaufzeit, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, demzufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IFRS 3.2.5 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IFRS 9 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden. Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen mittels Effektivzinsmethode. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. 7. FilmrechteFilmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt und die nicht zur Weiterveräußerung bestimmt sind, sind in den langfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. 8. WertminderungenDie Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen. 9. RückstellungenFür rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. 10. EigenkapitalIn der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus - nach Abzug der Transaktionskosten - erzielt wird. 11. Erlöse aus Verträgen mit KundenErlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter und Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Umsatzrealisationszeitpunkt kann dabei entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen sein. Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden. Im Falle des Lizenzverkaufs werden Umsätze zeitpunktbezogen realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist, weil dem Lizenznehmer das Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums von Intertainment mit Stand zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung eingeräumt wird. Die Umsatzrealisierung setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt. Im Fall der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. 12. ZinsenDa im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente SteuernDie Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet. Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränderten Steuersatz in Höhe von 33 % berücksichtigt. VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz1. Kurzfristige Vermögenswerte1.1 ZahlungsmittelDie flüssigen Mittel in Höhe von insgesamt 306 (i.V. 67) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten. 1.2 Forderungen und sonstige VermögenswerteDie kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 16 (i.V. 2) TEuro, die sonstigen Vermögenswerte 109 (i.V. 117) TEuro. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Steuererstattungsansprüche aus dem laufenden und aus früheren Geschäftsjahren und vollständig wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung. Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, vollständig wertberichtigt. 2. Langfristige VermögenswerteZur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Filmrechte. Die Auswertung eines Teils der 2016 erworbenen Filmrechte übertrug Intertainment an die Aktis Film International GmbH, einen langjährigen Geschäftspartner. Dieser hatte auch einen Anteil von 25 Prozent an einem der damals gekauften zwei Filmpakete erworben. Allerdings meldete dieser Dienstleister im Februar 2017 Insolvenz an. Dadurch wurden die Rechte in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 nicht ausgewertet. Anfang Juli 2018 verkaufte Intertainment seinen Anteil an den Nutzungs- und Verwertungsrechten an den zehn gemeinsam mit der Aktis erworbenen Spielfilmen an seinen Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH), die ebenfalls vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten. 3. Kurzfristige SchuldenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 28 (i.V. 204) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten. Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2018 einen Betrag von 0 (i.V. 2) TEuro aus. Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich auf 217 (i.V. 987) TEuro. Für die im Vorjahr passivierten möglichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten in Höhe von 703 TEuro konnte im Jahr 2018 ein Vergleich geschlossen werden. Im Rahmen des Vergleichs vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment keine Zahlungen aus der Produktion des Filmes schuldet. Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt: scroll
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Minderung durch geschätzte Einspielergebnisse 4. Langfristige SchuldenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich insgesamt auf 10.017 (i.V. 9.900) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen einschließlich Zinsen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht belaufen sich insgesamt auf 30 (i.V. 0) TEuro und enthalten Darlehensverpflichtungen gegenüber der JOBKIT GmbH. Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties) unter Ziffer VIII.10. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind langfristig. 5. EigenkapitalBezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2018, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien. 6. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hatte die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gebilligt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2018 nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro. 7. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.286 TEuro. 8. GewinnrücklageDie Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage. 9. KonzernbilanzverlustZum 31. Dezember 2018 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 27.530 (i.V. 28.485) TEuro. Der Konzernjahresüberschuss beläuft sich auf 955 (i.V. -139) TEuro. VII. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung1. UmsatzerlöseIntertainment realisierte im Berichtsjahr Umsätze i. H. v. 420 TEuro aus der Verwertung des Filmrechtebestands sowie dem Verkauf von Filmlizenzen. Davon betreffen 307 TEuro Erträge aus der Vermarktung von Filmen in Vorjahren. Die Leistungsverpflichtung der Intertainment AG wurde über die Jahre 2011 bis 2018 erfüllt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betragen 943 (i.V. 355) TEuro und enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 3. MaterialaufwandDer Materialaufwand beläuft sich auf 94 (i.V. 24) TEuro und beinhaltet Lagerkosten für Filmkopien sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Verkauf von Filmlizenzen. 4. PersonalaufwandDer Personalaufwand beträgt 30 (i.V. 30) TEuro und beinhaltet ausschließlich Bezüge des Vorstands. 5. AbschreibungenDie Abschreibungen betragen 26 (i.V. 10) TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf Filmrechte sowie die Abschreibungen auf Forderungen. 6. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 222 (i.V. 396) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlussprüfung und für Aufsichtsratsvergütungen. 7. ZinsergebnisDas Zinsergebnis beläuft sich auf -36 (i.V. -35) TEuro und beinhaltet insbesondere Zinsaufwendungen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen. 8. SteuernInsgesamt weist der Konzern kein zu versteuerndes Einkommen für 2018 aus. Der Konzernsteuersatz entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz in Höhe von ca. 17 %. Es bestehen zum 31. Dezember 2018 ca. 144 Mio. Euro körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 226 Mio. Euro gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2018 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet. Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis: scroll
9. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle VerpflichtungenAm 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. VIII. Sonstige Angaben1. FinanzierungsrisikenDer Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und hier insbesondere auch unter Ziffer V.2. Going Concern. 2. SegmentberichterstattungDer Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel. 3. FinanzinstrumenteGemäß der Vorschrift des IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht: Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IFRS 9: scroll
Unter der Position "Beteiligungen" bei der Entwicklung des Anlagevermögens auf der letzten Seite des Anhangs werden die Anteile an der SightSound Technologies Holding LLC gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns scroll
Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind: scroll
4. Ergebnis pro AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten "potenziellen Aktien". Für das Geschäftsjahr 2018 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 16.296.853 (i.V. 16.296.853). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 955 (i.V. -139) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2018 beläuft sich auf 0,06 Euro nach -0,01 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie für 2018 vor Korrektur des unter III. beschriebenen Vorjahresfehlers beträgt 0,04 Euro. 5. MitarbeiterbeteiligungsprogrammIm Geschäftsjahr 2018 hatte Intertainment kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, zudem bestanden auch keine Aktienoptionen aus früheren Mitarbeiterprogrammen mehr. 6. Zielsetzung und Methoden des FinanzrisikomanagementsDie von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment-Konzerns dar. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2018 und 2017, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden. LiquiditätsrisikoAls Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 431 (i.V. 186) TEuro. Dem stehen 245 (i.V. 1.193) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, neben dem Aufbau der operativen Geschäftstätigkeit weitere Darlehensprolongationen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, zu erhalten, um den Aufbau des Geschäftsbetriebs sicherzustellen. Intertainment steuert die Liquidität über regelmäßig aktualisierte Finanzplanungen, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang. Währungs- und ZinsrisikoDas Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko. Intertainment nimmt keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor. Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung der MK Medien Beteiligungs GmbH, einem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Eine Erhöhung des EURIBOR-Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 37 TEuro steigen lassen und das Ergebnis in dieser Höhe belasten. Eine Verminderung des EURIBOR-Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 37 TEuro mindern und das Ergebnis in gleicher Höhe verbessern. KreditrisikoDas Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte. Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen. KapitalmanagementAufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet. 7. Risikomanagement und internes KontrollsystemIntertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems. 8. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 fanden keine "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen. Die Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 resultieren zum einen aus der Auszahlung eines weiteren verzinslichen Darlehens der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 80 TEuro und der Auszahlung eines Darlehens der JOBKIT GmbH in Höhe von 30 TEuro und zum anderen aus der bisher nicht gezahlten Verzinsung der Darlehen in Höhe von zusammen 37 TEuro. Die Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 resultieren ausschließlich aus der bisher nicht gezahlten Verzinsung der Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von zusammen 36 TEuro. 9. Organe der GesellschaftDem Vorstand gehörte im Jahr 2018 an: Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg . Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 30 TEuro. Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2018 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen:
Matthias Gaebler ist zudem in den Aufsichtsräten folgender Unternehmen vertreten:
Bianca Krippendorf ist zudem im Aufsichtsrat des folgenden Unternehmens vertreten:
Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ist zudem im Aufsichtsrat folgender Unternehmen vertreten:
10. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties)Als "Related Parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht. a) Vorstand Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2018 beliefen sich insgesamt auf 30 (i.V. 30) TEuro. b) Aufsichtsrat Für das Geschäftsjahr 2018 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 18 TEuro aufwandswirksam erfasst. In der letzten Hauptversammlung wurde die Vergütung des Aufsichtsrats neu geregelt. Nach dem neu gefassten § 14 der Satzung der Intertainment AG wird die Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 4,5 TEuro je Aufsichtsratsmitglied festgelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichstratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Neben der Vergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auch ihren Auslagenersatz sowie die Umsatzsteuer auf die Vergütung und den Auslagenersatz. Im Geschäftsjahr 2018 erhielt Bernhard Pöllinger eine Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 7 TEuro für das Geschäftsjahr 2017 und 1 TEuro für das Geschäftsjahr 2018. Peter Thilo Hasler erhielt eine Vergütung von 1 TEuro für das Jahr 2017. Ernst-Henning Graf von Hardenberg erhielt eine Vergütung von 7 TEuro für das Geschäftsjahr 2016. Bianca Krippendorf erhielt eine Vergütung von 2 TEuro für das Geschäftsjahr 2017. Jörg Lang erhielt eine Vergütung von 2 TEuro für das Geschäftsjahr 2017. c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Phoenix Media GmbH) und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur PM Abwicklungsgesellschaft mbH beträgt zum 31. Dezember 2018 unverändert zum Vorjahr insgesamt 113 Mio. Euro, der zur MH Media Holding GmbH insgesamt 0,9 (i.V. 0,9) Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die PM Abwicklungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt. d) MK Medien Beteiligungs GmbH Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2018 Zinsen in Höhe von 9 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht. Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2018 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2018 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2018 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2018 auf 15 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die gewährten Darlehen waren bis 30. Juni 2018 zur Rückzahlung verlängert. Am 16.04.2018 erfolgte eine weitere Verlängerung bis 30. Juni 2020. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und soweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann. Im Geschäftsjahr 2018 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2018 auf 0,1 TEuro. Die Intertainment AG veräußerte am 1. Juli 2018 75 Prozent der Lizenzrechte an 10 Spielfilmen mit einem Erlös von 5 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG erworben hatte. e) JOBKIT GmbH Die JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH: Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Jobkit GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2018 auf 0,06 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. f) Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 Lizenzrechte an 31 Filmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Sie sind bei rund zwei Dritteln der Filme zeitlich unbegrenzt. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG mittelbar beteiligt. Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 75 Prozent der Verwertungsrechte an zehn Spielfilmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Pay-per-View, Internet TV), Video on Demand- und Videogramm-Rechte der Filmen. Die Lizenzzeit endet zum 31. Dezember 2029. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG mittelbar beteiligt. Die Filmrechte wurden im Jahr 2018 an die MK Medien Beteiligungs GmbH veräußert. 11. ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr 2018 beschäftigte der Konzern, wie im Geschäftsjahr 2017, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer. 12. Sitz der GesellschaftDie Intertainment AG ist in 82340 Feldafing, Bahnhofstraße 30, ansässig. 13. Ereignisse nach dem BilanzstichtagZu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2018 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 unter VIII. Nachtragsbericht. 14. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 16. November 2018 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2018. 15. Honorare des AbschlussprüfersDie K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018 ein Honorar von 32 TEuro erhalten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 52 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017 sowie 3 TEuro für sonstige Leistungen an den Abschlussprüfer bezahlt.
Feldafing, 15. April 2019 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Intertainment AG, FeldafingVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Intertainment AG, Feldafing, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Konzernlagebericht) der Intertainment AG, Feldafing, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angabe "Going Concern" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt X., 1. im Rahmen der Risikoberichterstattung des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit von wesentlicher Unsicherheit geprägt ist, da am 30. Juni 2020 die Kredite der MK Medien Beteiligungs GmbH fällig werden und dieser Umstand für die Gesellschaft existenzbedrohend sein kann, sofern die Kredite nicht prolongiert werden. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auf Finanzmittel von Dritten angewiesen, um nachhaltig den Fortbestand des Unternehmens sichern zu können. Wie diese Ausführungen darlegen, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzentena) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die in Zusammenhang mit noch möglichen Zahlungsverpflichtungen aus einer Vereinbarung mit einem Filmproduzenten gebildete Rückstellung wurde in Vorjahren aufgrund fehlerhafter Abrechnungen des Vertragspartners unter Berücksichtigung von geschätzten Umsatzerlösen und Zinsen auf geschätzten Verbindlichkeiten gebildet. Die Anzahl der nicht feststehenden Parameter und die hohe Sensitivität dieser Annahmen führte in der Vergangenheit zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich machte, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen. Dies führte dazu, dass in den Vorjahren ein Versagungsvermerk erteilt wurde. Aus den Erkenntnissen der Vorjahre sehen wir diesen Sachverhalt als höher beurteiltes Risiko. b) Verweis auf zugehörige Angaben: Betroffene Positionen im Jahresabschluss sind Rückstellungen, liquide Mittel, sonstige betriebliche Erträge sowie Währungsumrechnungen (sonstige betriebliche Aufwendungen). Ferner verweisen wir hierzu auf die Erläuterungen im Anhang unter Abschnitt V. Tz. 4., Abschnitt VI. Tz. 3. und Abschnitt VII. Tz. 2.. c) Prüferisches Vorgehen, wichtige Feststellungen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns davon überzeugt, dass im Berichtsjahr mit diesem Filmproduzenten eine Vergleichsvereinbarung geschlossen wurde. Neben der Überprüfung des Bankeingangs der in dieser Vergleichsvereinbarung vereinbarten Ausgleichszahlung, haben wir uns davon überzeugt, dass hinsichtlich der für die Vergangenheit bestehenden Unsicherheiten eine wirksame Vereinbarung geschlossen wurde. Aufgrund des Wegfalls dieser Unsicherheiten konnte daher im Berichtsjahr die gebildete Rückstellung nun vollständig aufgelöst werden. Zusätzlich haben wir im Berichtsjahr von diesem Filmproduzenten eine Saldenbestätigung angefordert, die jedoch unbeantwortet geblieben ist. Als alternative Prüfungshandlung haben wir von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit der Vergleichsvereinbarung eine Abrechnung für das 2. Halbjahr 2018 vorlegen lassen. Die oben genannte Darstellung im Jahresabschluss ist aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Fortführung der Unternehmenstätigkeita) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: In den Vorjahren lag in der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft ein Prüfungshemmnis vor, wodurch der Bestätigungsvermerk jeweils versagt wurde. Daher beurteilen wir die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung auch im Berichtsjahr als ein höher beurteiltes Risiko. b) Verweis auf zugehörige Angaben: Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen im Anhang unter Abschnitt V. Tz. 2.. c) Prüferisches Vorgehen, wichtige Feststellungen: Der vom Vorstand aufgestellte Finanzplan geht davon aus, dass die vorhandenen Finanzmittel und die in den Folgejahren geplanten Einnahmen zur Finanzierung des laufenden Geschäfts ausreichen. Hierbei wirkt sich positiv aus, dass sowohl aus dem Verkauf von Filmvermögen an die MK Medien, aus der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten als auch aus drei Lizenzen im Berichtsjahr Geldeingänge für 2018 und Vorjahre in Höhe von ca. TEUR 499 zu verzeichnen waren. In diesem Zusammenhang haben wir den zugrundeliegenden Vertrag mit MK Medien, die Vergleichsvereinbarung mit diesem Filmproduzenten, sowie die Abrechnungen des Verwerters und die daraufhin gestellten Ausgangsrechnungen der Intertainment überprüft. Ferner haben wir die entsprechenden Zahlungseingänge anhand der Kontoauszüge überprüft. Die in der Finanzplanung des Vorstands enthaltenen Ausgaben haben wir aufgrund der Vergangenheitswerte auf Plausibilität überprüft. Für die Folgejahre sind in der Finanzplanung des Vorstands aus Lizenzen mit weiteren Geldzuflüssen in Höhe von ca. 80 TEUR enthalten, die jedoch aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte und Kenntnisse über die Zusammensetzung für die Vorjahre nur sehr schwer prognostizierbar und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Daher geht der Vorstand davon aus, dass zur Finanzierung des laufenden Geschäfts ab Mitte 2021 der Zufluss von weiteren Barmitteln notwendig ist. Zusätzliche Voraussetzung für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist jedoch auch, dass die Verbindlichkeiten gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH Mitte 2020 nicht fällig gestellt werden. Auch wenn es hierzu noch keine verbindliche Zusage gibt, geht der Vorstand davon aus, dass diese Verbindlichkeiten darüber hinaus prolongiert werden. Da auch in der Vergangenheit insbesondere durch den Hauptaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, rechtzeitig Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden, geht der Vorstand davon aus, dass auch künftig die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert, weisen jedoch auf unsere oben dargestellten Hinweise zu bestandsgefährdende Risiken hin ("Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit"). Umsatzrealisationa) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Abgrenzung von Umsatzerlösen ist ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko falscher Angaben und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt zum Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Ferner wurde im Berichtsjahr bekannt, dass der Gesellschaft für Vorjahre Lizenzen aus drei bereits vollständig abgeschriebenen Filmen zustehen. b) Verweis auf zugehörige Angaben: Betroffene Positionen im Jahresabschluss sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Umsatzerlöse. Ferner verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter Abschnitt V. Tz. 11. und Abschnitt VII. Tz. 1.. c) Prüferisches Vorgehen, wichtige Feststellungen: Wir haben von den der Gesellschaft bekannten Debitoren Saldenbestätigungen erbeten und ausgewertet. Bei den Gesellschaften, von denen wir keine Antwort erhalten haben, ergaben sich bei Durchführung von alternativen Prüfungshandlungen keine Hinweise auf Differenzen. Zusätzlich haben wir die Zahlungseingänge anhand der Kontoauszüge überprüft. Hinsichtlich der im Berichtsjahr enthaltenen Lizenzeinnahmen für Vorjahre haben wir diese mit der Saldenbestätigung des Debitors abgestimmt. Eine detailierte Aufteilung auf die Vorjahre wurde uns vom Debitor nicht mitgeteilt und konnte auch auf andere Weise nicht ermittelt werden. Daher konnte die Korrektur nach IAS 8 nicht auf die Vorperioden aufgeteilt werden, sondern wurde voll im Berichtsjahr erfasst. Bezüglich der Lizenzeinnahmen, die der Gesellschaft aufgrund der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten zustehen, haben wir diese mit der im Folgejahr erhaltenen Abrechnung abgestimmt. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Januar 2019 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Intertainment AG, Feldafing, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Maierhofer.
München, den 23. April 2019 K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Konzernlageberichts Folgende Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin. Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine AngabenDie Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) ist unter Nr. HRB 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen und wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen. Sie wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse. Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr". Sitz der Intertainment AG ist die Bahnhofstraße 30, 82340 Feldafing. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich im Geschäftsjahr 2018 nicht ergeben. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet 1. Going ConcernDer vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Nach den Kapitalerhöhungen im Jahr 2015 über insgesamt 1.160 TEuro wurden im Juli und Oktober 2016 zwei Filmpakete mit insgesamt 41 Einzeltiteln erworben, darunter befinden sich 10 Spielfilme. Im Geschäftsjahr 2018 verkaufte Intertainment Filmlizenzen aus einem Filmpaket an die MK Medien Beteiligungs GmbH, woraus der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 98 TEuro generierte. Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 9.900 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Der Vorstand hat eine Fortbestehensprognose erstellt und ist der Meinung, dass vom Fortbestand der Unternehmens auszugehen ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die MK-Medien Beteiligungs GmbH am 30. Juni 2020 die dann auslaufenden Kredite nicht fällig stellt. Trotz fehlender schriftlicher Zusage, geht der Vorstand davon aus, dass diese Kredite auch über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus prolongiert werden. Ferner ist der Zufluss von weiteren liquiden Mitteln notwendig, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. 2. AnlagevermögenFilmrechte, die zur langfristigen Verwertung bestimmt sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist. 3. UmlaufvermögenFilmrechte, die zur kurzfristigen Verwertung bestimmt sind, werden im Umlaufvermögen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. 4. RechnungsabgrenzungspostenAls Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. FremdkapitalDie sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenZur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel. Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2018, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben. Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen. scroll
(*)
Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund
der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden. Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag vollständig wertberichtigt. Das Insolvenzverfahren der PM Abwicklungsgesellschaft mbH wurde nach Schlussverteilung des Vermögens durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.05.2016 aufgehoben. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 956 TEuro, wovon ebenfalls 956 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 16 TEuro. Der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 109 TEuro und enthält im Wesentlichen Steuerforderungen und vollständig wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wiesen im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 306 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben. 4. Eigenkapital4.1 Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hatte die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gebilligt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2018 nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro. 4.2 RücklagenDie Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.328 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage. 4.3 BilanzverlustDie Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2018 einen Bilanzverlust in Höhe von 27.571 TEuro aus. Der Jahresüberschuss beläuft sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 957 TEuro. 5. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betragen 215 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2018, und weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden, sowie strittige Verpflichtungen, die Vorjahre betreffen. Die Restlaufzeit aller Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 28 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Die Verbindlichkeiten der MK Medien Beteiligungs GmbH werden als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 10.017 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem für einen Betrag von 9.900 TEuro qualifizierte Rangrücktritte auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht resultieren aus einer Darlehensgewährung der JOBKIT GmbH in Höhe von 30 TEUR. Die Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse belaufen sich auf 420 TEuro und resultieren aus der Vermarktung der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft sowie dem Verkauf von Filmlizenzen. Davon betreffen 307 TEuro Erträge aus der Vermarktung von Filmen in Vorjahren. 2. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betragen 943 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 3. MaterialaufwandDer Materialaufwand beläuft sich auf 94 TEuro und beinhaltet Filmlagergebühren sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Verkauf von Filmlizenzen, die im Geschäftsjahr aufgrund einer kurzfristigen Veräußerungsabsicht vom Anlagevermögen in das Vorratsvermögen umgegliedert wurden. 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 224 TEuro (im Vorjahr 399 TEuro) und umfassen im Wesentlichen Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und Aufsichtsratsvergütungen. 5. ZinsergebnisDas Zinsergebnis in Höhe von -32 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von etwas über 4 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von knapp -37 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen. 6. Außergewöhnliche Erträge und AufwendungenIm abgelaufenen Geschäftsjahr sind außergewöhnliche sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1.106 TEuro angefallen. Davon sind 799 TEuro auf den Vergleich mit einem Filmproduzenten und der damit verbundenen Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Die restlichen 307 TEuro betreffen Erträge aus der Vermarktung von Filmen in Vorjahren. V. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle VerpflichtungenEs liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH in Höhe von 952 TEuro vor. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 2. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter. 3. Zusammensetzung und Bezüge der OrganeDem Vorstand gehörte im Jahr 2018 an: Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 30 TEuro. Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2018 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen:
Herr Matthias Gaebler ist zudem in den Aufsichtsräten folgender Unternehmen vertreten:
Frau Bianca Krippendorf ist zudem im Aufsichtsrat des folgenden Unternehmens vertreten:
Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ist zudem in den Aufsichtsräten folgender Unternehmen vertreten:
Für das Geschäftsjahr 2018 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 18 TEuro aufwandswirksam erfasst. Auf der letzten Hauptversammlung wurde die Vergütung des Aufsichtsrats neu geregelt. Nach dem neu gefassten § 14 der Satzung der Intertainment AG wird die Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 4,5 TEuro je Aufsichtsratsmitglied festgelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Neben der Vergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auch ihren Auslagenersatz sowie die Umsatzsteuer auf die Vergütung und den Auslagenersatz. Im Geschäftsjahr 2018 erhielt Herr Bernhard Pöllinger 7 TEuro für das Geschäftsjahr 2017 und 1 TEuro für das Geschäftsjahr 2018. Herr Peter Thilo Hasler erhielt eine Vergütung von 1 TEuro für das Jahr 2017. Ernst-Henning Graf von Hardenberg erhielt eine Vergütung von 7 TEuro für das Geschäftsjahr 2017. Frau Bianca Krippendorf erhielt eine Vergütung von 2 TEuro für das Geschäftsjahr 2017. Herr Jörg Lang erhielt eine Vergütung von 2 TEuro für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und UnternehmenMK Medien Beteiligungs GmbHAls nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet. Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2018 Zinsen in Höhe von 9 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht. Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2018 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2018 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2018 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2018 auf 15 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die gewährten Darlehen sind bis 30. Juni 2020 zur Rückzahlung verlängert. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann. Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2018 auf 0,1 TEuro. Die Intertainment AG veräußerte am 1. Juli 2018 75 Prozent der Lizenzrechte an 10 Spielfilmen mit einem Erlös von 5 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG erworben hatte. JOBKIT GmbHDie JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH: Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Jobkit GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2018 auf 0,06 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Das Darlehen wurde mit einem Zinsatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KGDie Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 Lizenzrechte an 34 Filmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Sie sind bei rund zwei Dritteln der Filme zeitlich unbegrenzt. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG mittelbar beteiligt. Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 75 Prozent der Lizenzrechte an 10 Spielfilmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Pay-per-View, Internet TV), Video on Demand- und Videogramm-Rechte der Filme. Die Lizenzzeit endet zum 31. Dezember 2029. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG mittelbar beteiligt. 5. An den Abschlussprüfer gewährte HonorareDie K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018 ein Honorar von 32 TEuro erhalten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 52 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017 sowie 3 TEuro für sonstige Leistungen an den Abschlussprüfer bezahlt. 6. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs haben sich keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag ergeben. 7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 16. November 2018 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2018. 8. KonzernabschlussDie Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der EU anzuwenden sind, unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und in das Unternehmensregister eingestellt. 9. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 957 TEuro zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 27.571 TEuro auf neue Rechnung vorzutragen.
Feldafing, 15. April 2019 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Intertainment AG, FeldafingVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Intertainment AG, Feldafing, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: Lagebericht) der Intertainment AG, Feldafing, für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angabe "Going Concern" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt X., 1. im Rahmen der Risikoberichterstattung des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit von wesentlicher Unsicherheit geprägt ist, da am 30. Juni 2020 die Kredite der MK Medien Beteiligungs GmbH fällig werden und dieser Umstand für die Gesellschaft existenzbedrohend sein kann, sofern die Kredite nicht prolongiert werden. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auf Finanzmittel von Dritten angewiesen, um nachhaltig den Fortbestand des Unternehmens sichern zu können. Wie diese Ausführungen darlegen, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzentena) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die in Zusammenhang mit noch möglichen Zahlungsverpflichtungen aus einer Vereinbarung mit einem Filmproduzenten gebildete Rückstellung wurde in Vorjahren aufgrund fehlerhafter Abrechnungen des Vertragspartners unter Berücksichtigung von geschätzten Umsatzerlösen und Zinsen auf geschätzten Verbindlichkeiten gebildet. Die Anzahl der nicht feststehenden Parameter und die hohe Sensitivität dieser Annahmen führte in der Vergangenheit zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich machte, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen. Dies führte dazu, dass in den Vorjahren ein Versagungsvermerk erteilt wurde. Aus den Erkenntnissen der Vorjahre sehen wir diesen Sachverhalt als höher beurteiltes Risiko. b) Verweis auf zugehörige Angaben: Betroffene Positionen im Jahresabschluss sind Rückstellungen, liquide Mittel, sonstige betriebliche Erträge sowie Währungsumrechnungen (sonstige betriebliche Aufwendungen). Ferner verweisen wir hierzu auf die Erläuterungen im Anhang unter Abschnitt IV. Tz. 2, Tz. 4 und Tz. 6.. c) Prüferisches Vorgehen, wichtige Feststellungen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns davon überzeugt, dass im Berichtsjahr mit diesem Filmproduzenten eine Vergleichsvereinbarung geschlossen wurde. Neben der Überprüfung des Bankeingangs der in dieser Vergleichsvereinbarung vereinbarten Ausgleichszahlung haben wir uns davon überzeugt, dass hinsichtlich der für die Vergangenheit bestehenden Unsicherheiten eine wirksame Vereinbarung geschlossen wurde. Aufgrund des Wegfalls dieser Unsicherheiten konnte daher im Berichtsjahr die gebildete Rückstellung nun vollständig aufgelöst werden. Zusätzlich haben wir im Berichtsjahr von diesem Filmproduzenten eine Saldenbestätigung angefordert, die jedoch unbeantwortet geblieben ist. Als alternative Prüfungshandlung haben wir von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit der Vergleichsvereinbarung eine Abrechnung für das 2. Halbjahr 2018 vorlegen lassen. Die oben genannte Darstellung im Jahresabschluss ist aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Fortführung der Unternehmenstätigkeita) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: In den Vorjahren lag in der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft ein Prüfungshemmnis vor, wodurch der Bestätigungsvermerk jeweils versagt wurde. Daher beurteilen wir die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung auch im Berichtsjahr als ein höher beurteiltes Risiko. b) Verweis auf zugehörige Angaben: Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen im Anhang unter Abschnitt II. Tz. 1.. c) Prüferisches Vorgehen, wichtige Feststellungen: Der vom Vorstand aufgestellte Finanzplan geht davon aus, dass die vorhandenen Finanzmittel und die in den Folgejahren geplanten Einnahmen zur Finanzierung des laufenden Geschäfts ausreichen. Hierbei wirkt sich positiv aus, dass sowohl aus dem Verkauf von Filmvermögen an die MK Medien, aus der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten als auch aus drei Lizenzen im Berichtsjahr Geldeingänge für 2018 und Vorjahre in Höhe von ca. TEUR 499 zu verzeichnen waren. In diesem Zusammenhang haben wir den zugrundeliegenden Vertrag mit MK Medien, die Vergleichsvereinbarung mit diesem Filmproduzenten, sowie die Abrechnungen des Verwerters und die daraufhin gestellten Ausgangsrechnungen der Intertainment überprüft. Ferner haben wir die entsprechenden Zahlungseingänge anhand den Kontoauszügen überprüft. Die in der Finanzplanung des Vorstands enthaltenen Ausgaben haben wir aufgrund der Vergangenheitswerte auf Plausibilität überprüft. Für die Folgejahre sind in der Finanzplanung des Vorstands aus Lizenzen mit weiteren Geldzuflüssen in Höhe von ca. 80 TEUR enthalten, die jedoch aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte und Kenntnisse über die Zusammensetzung für die Vorjahre nur sehr schwer prognostizierbar und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Daher geht der Vorstand davon aus, dass zur Finanzierung des laufenden Geschäfts ab Mitte 2021 der Zufluss von weiteren Barmitteln notwendig ist. Zusätzliche Voraussetzung für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist jedoch auch, dass die Verbindlichkeiten gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH Mitte 2020 nicht fällig gestellt werden. Auch wenn es hierzu noch keine verbindliche Zusage gibt, geht der Vorstand davon aus, dass diese Verbindlichkeiten darüber hinaus prolongiert werden. Da auch in der Vergangenheit insbesondere durch den Hauptaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, rechtzeitig Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden, geht der Vorstand davon aus, dass auch künftig die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert, weisen jedoch auf unsere oben dargestellten Hinweise zu bestandsgefährdende Risiken hin ("Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit"). Umsatzrealisationa) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Abgrenzung von Umsatzerlösen ist grundsätzlich ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko falscher Angaben und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt zum Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Ferner wurde im Berichtsjahr bekannt, dass der Gesellschaft für Vorjahre Lizenzen aus drei bereits vollständig abgeschriebenen Filmen zustehen. b) Verweis auf zugehörige Angaben: Betroffene Positionen im Jahresabschluss sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Umsatzerlöse. Ferner verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter Abschnitt IV. Tz. 1 und Tz. 6.. c) Prüferisches Vorgehen, wichtige Feststellungen: Wir haben von den der Gesellschaft bekannten Debitoren Saldenbestätigungen erbeten und ausgewertet. Bei den Gesellschaften, von denen wir keine Antwort erhalten haben, ergaben sich bei Durchführung von alternativen Prüfungshandlungen keine Hinweise auf Differenzen. Zusätzlich haben wir die Zahlungseingänge anhand den Kontoauszügen überprüft. Hinsichtlich der im Berichtsjahr enthaltenen Lizenzeinnahmen für Vorjahre haben wir diese mit der Saldenbestätigung des Debitors abgestimmt. Eine detaillierte Aufteilung auf die Vorjahre wurde uns vom Debitor nicht mitgeteilt und konnte auch auf andere Weise nicht ermittelt werden. Bezüglich der Lizenzeinnahmen, die der Gesellschaft aufgrund der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten zustehen, haben wir diese mit der im Folgejahr erhaltenen Abrechnung abgestimmt. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Januar 2019 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Intertainment AG, Feldafing, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Maierhofer.
München, den 23. April 2019 K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer ANLAGE ZUM BESTÄTIGUNGSVERMERK: NICHT INHALTLICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES LAGEBERICHTSFolgende Bestandteile des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir verweisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin. |
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