Intertainment AG

Feldafing

Halbjahresfinanzbericht 2020

Halbjahresfinanzbericht

2020

Konzernzwischenlagebericht der Intertainment AG

A. Allgemeine Wirtschaftsentwicklung

Die weltweite Wirtschaft wurde im ersten Halbjahr 2020 durch die Corona-Krise extrem belastet. So ist allein das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum nach einer Schätzung von Eurostat, dem Statistikamt der Europäischen Union, im zweiten Quartal 2020 um 12,1 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorquartal gefallen. Für die gesamte EU lag das Minus bei 11,7 Prozent. Im ersten Quartal war die Wirtschaftsleistung um 3,6 bzw. 3,2 Prozent gesunken. Für die deutsche Wirtschaft errechnete das Statistische Bundesamt auf preisbereinigter Basis für das erste Quartal einen Rückgang des BIP von 1,8 Prozent. Im zweiten Quartal stürzte dieses um 11,3 Prozent ab.

B. Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Die Intertainment AG hat im ersten Halbjahr 2020 keinen Umsatz erzielt, den Halbjahresfehlbetrag aber gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresquartal um 67 TEuro auf -4 TEuro verbessert. Dies ist auf Sonderfaktoren aufgrund der Auflösung einer Rückstellung zurückzuführen.

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete des Intertainment Konzerns im ersten Halbjahr 2020 dar.

1. Operatives Geschäft

Wie bereits in den vorangegangenen Berichtszeiträumen bezog sich das operative Geschäft von Intertainment im 1. Halbjahr 2020 vor allem auf die Auswertung der noch bestehenden Alt-Filmbibliothek und der Rechte an dem Film Twisted. Daraus wurden im ersten Halbjahr 2020 keine Umsatzerlöse erzielt. Der geplante Aufbau des neuen operativen Geschäfts wurde durch die grundlegenden Marktveränderungen aufgrund der Corona-Krise erschwert.

2. Mitarbeiter

Intertainment hat im ersten Halbjahr 2020 unverändert keine Mitarbeiter beschäftigt.

3. Vorstand: Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hat Intertainment am 8. Juni 2020 Schadensersatzklage gegen Herrn Maaß vor dem Landgericht

München I erhoben. Wir verweisen zu diesem Sachverhalt auf unsere Ausführung im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019.

Am 10. Juni 2020 hat Intertainment zudem ebenfalls vor dem Landgericht München I gegen die Anwaltskanzlei Heise Kursawe Eversheds, für die Herr Maaß tätig ist, Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung eingereicht.

4. Bußgeldbescheid reduziert

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 27. April 2020 den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019 erlassenen Bußgeldbescheid von 150 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG auf 50 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert.

Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine unterlassene Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung für den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016.

Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main übersandt. Die Intertainment AG hat die Entscheidung des Amtsgerichts akzeptiert.

5. Finanzierung der Intertainment AG

Am 8. April 2020 hat der Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH seine Intertainment gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.

6. Hauptversammlung

Corona-bedingt hat Intertainment bislang noch keine Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 durchgeführt. Diese ist für den 1. Dezember 2020 geplant.

C. Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das erste Halbjahr 2020 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum 30. Juni 2020 von einem deutlichen Rückgang der Bilanzsumme im Vergleich zum 31. Dezember 2019 geprägt. Sie verringerte sich von 320 TEuro auf 134 TEuro.

Auf der Aktivseite der Bilanz war nahezu ausschließlich eine Verringerung der kurzfristigen Vermögenswerte für den Rückgang der Bilanzsumme verantwortlich - und hier insbesondere der geschrumpfte Zahlungsmittelbestand. Er hat sich von 250 TEuro zum 31. Dezember 2019 auf 74 TEuro zum 30. Juni 2020 reduziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von 27 TEuro auf 1 TEuro gesunken. Die sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich dagegen von 29 TEuro zum Bilanzstichtag 2019 auf 46 TEuro zum 30. Juni 2020.

Die langfristigen Vermögenswerte betragen 11 TEuro, nach 14 TEuro zum 31. Dezember 2019. Sie beinhalten fast ausschließlich Filmrechte.

Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden deutlich gesunken. Sie haben sich von 424 TEuro auf 233 TEuro reduziert. Die Verringerung ist auf die Auflösung von Rückstellungen im, Zusammenhang mit dem Bußgeldbescheid der BaFin zurückzuführen.

Die langfristigen Schulden sind von 10.087 TEuro auf 10.096 TEuro gestiegen. Sie betreffen nahezu ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Das Konzerneigenkapital hat sich zum 30. Juni 2020 auf -10.195 (31. Dezember 2019: -10.191) TEuro verringert. Dies ist auf den Konzernperiodenfehlbetrag von -4 TEuro zurückzuführen. Dieser hat den Konzernbilanzverlust von -27.890 TEuro auf -27.894 TEuro erhöht. Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei 16.297 TEuro. Auch die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage blieben unverändert. Sie belaufen sich auf 1.286 TEuro bzw. auf 116 TEuro.

2. Finanzlage

Zum 30. Juni 2020 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 74 TEuro, nach 250 TEuro zum 31. Dezember 2019.

Das Management geht von einer positiven Fortbestehensprognose für den Konzern aus. Wir weisen darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt E "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind.

3. Ertragslage

Der Intertainment Konzern hat im ersten Halbjahr 2020 Umsatzerlöse von 0 TEuro erzielt, nach 42 TEuro im ersten Halbjahr 2019. Die Erlöse im Vorjahres-Zeitraum stammten aus der Verwertung der Alt-Filmbibliothek sowie des Films Twisted.

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 102 (Vorjahrszeitraum: 0) TEuro. Sie resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem vom Amtsgericht Frankfurt reduzierten Bußgeldbescheid der BaFin gegenüber Intertainment.

Der Materialaufwand blieb unverändert bei 8 TEuro.

Der Personalaufwand beläuft sich ebenfalls unverändert auf 18 TEuro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich leicht von 68 TEuro auf 66 TEuro reduziert. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.

Das Zinsergebnis hat sich von -17 TEuro auf -12 TEuro verbessert. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.

Intertainment weist für das erste Halbjahr 2020 einen Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von -4 TEuro aus. Im Vorjahreszeitraum hatte der Konzernperiodenfehlbetrag -71 TEuro betragen. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich wie im Vorjahreszeitraum auf 0,00 Euro.

D. Prognosebericht

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Prognosebericht zur künftigen Entwicklung des Intertainment Konzerns unter Ziffer "IX" im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019. Die dort abgegebenen Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment Konzerns und der Intertainment AG sind unverändert gültig.

E. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns

Das Management von Intertainment vertritt die Ansicht, dass die Chancen und die Risiken von Intertainment nach wie vor weitgehend mit den Chancen und Risiken übereinstimmen, die im Konzernabschluss 2019 dargelegt wurden. Intertainment sieht sich, falls die Erträge aus dem operativen Geschäft nicht ausreichen, weiterhin einem Finanzierungsrisiko ausgesetzt. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die im Geschäftsbericht 2019 unter Ziffer "X" des Lageberichts dargelegten Risiken und hier insbesondere auf die unter Ziffer X.1. dargelegten bestandsgefährdenden Risiken.

F. Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Feldafing, 30. September 2020

Felix Petri

Vorstand der Intertainment AG

Konzernbilanz zum 30.06.2020

nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Aktiva

scrollen
30.06.2020 31.12.2019
TEuro TEuro
A. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel V.1.1 74 250
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen V.1.2 1 27
2. Sonstige Vermögenswerte V.1.2 46 29
III. Rechnungsabgrenzungsposten 2 0
Summe kurzfristige Vermögenswerte 123 306
B. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögensgegenstände V.2 0 0
II. Sachanlagen V.2 0 0
III. Nutzungsrechte V.2 11 14
Summe langfristige Vermögenswerte 11 14
Aktiva gesamt 134 320

Passiva

scrollen
30.06.2020 31.12.2019
TEuro TEuro
A. Kurzfristige Schulden
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen V.3 26 36
II. Leasingverbindlichkeiten V.5 4 4
III. Sonstige Verbindlichkeiten V.3 3 9
IV. Rückstellungen V.3 200 375
Summe kurzfristige Schulden 233 424
B. Langfristige Schulden
I. Leasingverbindlichkeiten V.5 8 10
II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen V.4 10.058 10.047
III. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V.4 30 30
Summe langfristige Schulden 10.096 10.087
C. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital V.6 16.297 16.297
II. Kapitalrücklage V.7 1.286 1.286
III. Gewinnrücklage V.8
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Konzernbilanzverlust V.9 -27.894 -27.890
Summe Eigenkapital -10.195 -10.191
Passiva gesamt 134 320

Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

scrollen
1.1.-30.06.2020 1.1.-30.6.2019
TEuro TEuro
1. Umsatzerlöse VI.1 0 42
2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 102 0
102 42
3. Materialaufwand VI.3
Aufwendungen für bezogene Leistungen -8 -8
-8 -8
4. Personalaufwand VI.4
Gehälter -18 -18
-18 -18
5. Abschreibungen
auf Filmrechte und Sachanlagen VI.5 0 -2
auf Nutzungsrechte VI.5 -2 0
-2 -2
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.6 -66 -68
7. Zinsergebnis VI.7 -12 -17
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.8 0 0
9. Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr: -jahresüberschuss) -4 -71
10. Verlustvortrag -27.890 -27.530
11. Konzernbilanzverlust -27.894 -27.601
Ergebnis je Aktie 0,00 0,00
Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,00 0,00

Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.

Sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch in 2019 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

scrollen
1.1.-30.06.2020 1.1.-30.6.2019
TEuro TEuro
Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern 8 -71
Abschreibungen auf Filmrechte und Nutzungsrechte 2 2
Veränderung der übrigen Rückstellungen -175 -24
Veränderung sonstige Aktiva 7 44
Veränderung sonstige Passiva -15 30
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -173 -19
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 0
Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit 0 0
Gezahlte Zinsen -12 0
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten -2 0
Ausreichung ("+")/​Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen 11 20
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit -3 20
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -176 1
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 250 306
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 74 306

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

scrollen
30.06.2020 30.06.2019
TEuro TEuro
Zahlungsmittel 74 306
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 74 306

Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

scrollen
Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Konzernbilanzverlust Gesamt
TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro
Stand 1.1.2019 16.297 1.286 116 -27.530 -9.831
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 -360 -360
Stand 31.12.2019 16.297 1.286 116 -27.890 -10.191
Stand 1.1.2020 16.297 1.286 116 -27.890 -10.191
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 -4 -4
Stand 30.06.2020 16.297 1.286 116 -27.894 -10.195

Erläuterungen zum Zwischenabschluss der Intertainment AG

I. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet. Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt.

Die Intertainment AG und das in den Zwischenabschluss einbezogene Tochterunternehmen wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zugrunde lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2019.

Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen

Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss:

scrollen
Standard/​Interpretation ab
IFRS 3 Definition des Geschäftsbetriebs 1.1.2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 1.1.2020
Änderungen am Rahmenkonzept der IFRS Überarbeitetes Rahmenkonzept des IFRS 1.1.2020
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) 1.1.2020

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/​Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:

scrollen
Standard/​ Interpretation Übernahme EU-Kommission anzuwenden ab
IFRS 17 Versicherungsverträge nein 1.1.2023
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten nein 1.1.2022
Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept nein 1.1.2022
Änderungen an IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 nein 1.1.2022
Änderungen an IFRS 16 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nein 1.1.2022
Änderungen an IAS 16 Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung nein 1.1.2022
Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags nein 1.1.2022

II. Konsolidierungskreis und Abschlussangaben

In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.

Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2020.

Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.

Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen wesentlichen saisonalen Einflüssen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 27. April 2020 den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019 erlassenen Bußgeldbescheid von 150 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG auf 50 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert. Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gebildete Rückstellung von 158 TEuro konnte dementsprechend aufgelöst werden.

Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine unterlassene Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung für den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016.

Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main übersandt. Die Intertainment AG hat die Entscheidung des Amtsgerichts akzeptiert.

III. Weitere Angaben

1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im ersten Halbjahr 2020 Zinsen in Höhe von 3 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2020 auf 5 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die gewährten Darlehen waren bis zum 30. Juni 2020 zur Rückzahlung verlängert. Am 8. April 2020 erfolgte eine weitere Verlängerung bis zum 30. Juni 2022.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/​Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2020 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH:

Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der JOBKIT GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2020 auf 0,05 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 % verzinst.

2. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".

Für das erste Halbjahr 2020 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern erwirtschaftete einen Periodenfehlbetrag von 4 TEuro (im Vorjahr: Periodenfehlbetrag 71 TEuro). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,00 Euro, nach 0,00 Euro im ersten Halbjahr 2019. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse

In der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2019.

4. Arbeitnehmer

Im ersten Halbjahr 2020 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

5. Sonstiges

Intertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente.

IV. Nachtragsbericht

Es ergaben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Zwischenabschlussstichtag.

Feldafing, 30. September 2020

Felix Petri

Vorstand der Intertainment AG

Impressum

scrollen
Herausgeber Intertainment AG, Feldafing
Redaktion und
Realisation
Intertainment AG, Investor Relations, und bw media, München