Intertainment AGFeldafingHalbjahresfinanzbericht 2020Halbjahresfinanzbericht2020Konzernzwischenlagebericht der Intertainment AGA. Allgemeine WirtschaftsentwicklungDie weltweite Wirtschaft wurde im ersten Halbjahr 2020
durch die Corona-Krise extrem belastet. So ist allein das
saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum
nach einer Schätzung von Eurostat, dem Statistikamt
der Europäischen Union, im zweiten Quartal 2020 um
12,1 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorquartal
gefallen. Für die gesamte EU lag das Minus bei 11,7
Prozent. Im ersten Quartal war die Wirtschaftsleistung um
3,6 bzw. 3,2 Prozent gesunken. Für die deutsche
Wirtschaft errechnete das Statistische Bundesamt auf
preisbereinigter Basis für das erste Quartal einen
Rückgang des BIP von 1,8 Prozent. Im zweiten Quartal
stürzte dieses um 11,3 Prozent ab.
B. Entwicklung der GeschäftstätigkeitDie Intertainment AG hat im ersten Halbjahr 2020 keinen
Umsatz erzielt, den Halbjahresfehlbetrag aber
gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresquartal um 67
TEuro auf -4 TEuro verbessert. Dies ist auf Sonderfaktoren
aufgrund der Auflösung einer Rückstellung
zurückzuführen.
Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten
Themengebiete des Intertainment Konzerns im ersten Halbjahr
2020 dar.
1. Operatives GeschäftWie bereits in den vorangegangenen
Berichtszeiträumen bezog sich das operative
Geschäft von Intertainment im 1. Halbjahr 2020 vor
allem auf die Auswertung der noch bestehenden
Alt-Filmbibliothek und der Rechte an dem Film Twisted.
Daraus wurden im ersten Halbjahr 2020 keine
Umsatzerlöse erzielt. Der geplante Aufbau des neuen
operativen Geschäfts wurde durch die grundlegenden
Marktveränderungen aufgrund der Corona-Krise
erschwert.
2. MitarbeiterIntertainment hat im ersten Halbjahr 2020
unverändert keine Mitarbeiter beschäftigt.
3. Vorstand: Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von UnregelmäßigkeitenIm Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver
Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26.
Februar 2016 und den danach aufgedeckten
Unregelmäßigkeiten hat Intertainment am 8. Juni
2020 Schadensersatzklage gegen Herrn Maaß vor dem
Landgericht
München I erhoben. Wir verweisen zu diesem
Sachverhalt auf unsere Ausführung im Lagebericht zum
Geschäftsjahr 2019.
Am 10. Juni 2020 hat Intertainment zudem ebenfalls vor
dem Landgericht München I gegen die Anwaltskanzlei
Heise Kursawe Eversheds, für die Herr Maaß
tätig ist, Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung
eingereicht.
4. Bußgeldbescheid reduziertDas Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 27. April 2020
den von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019
erlassenen Bußgeldbescheid von 150 TEuro
zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG
auf 50 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert.
Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine
unterlassene Veröffentlichung der
Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht
fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung
für den Halbjahresfinanzbericht für das
Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig
veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das
Geschäftsjahr 2016.
Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin
Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte
März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das
zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main
übersandt. Die Intertainment AG hat die Entscheidung
des Amtsgerichts akzeptiert.
5. Finanzierung der Intertainment AGAm 8. April 2020 hat der Intertainment
Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH seine
Intertainment gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum
30. Juni 2022 verlängert. Sämtliche Darlehen
werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des
Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.
6. HauptversammlungCorona-bedingt hat Intertainment bislang noch keine
Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019
durchgeführt. Diese ist für den 1. Dezember 2020
geplant.
C. Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das erste Halbjahr 2020 nach IFRS1. VermögenslageDie Vermögenslage des Intertainment Konzerns war
zum 30. Juni 2020 von einem deutlichen Rückgang der
Bilanzsumme im Vergleich zum 31. Dezember 2019
geprägt. Sie verringerte sich von 320 TEuro auf 134
TEuro.
Auf der Aktivseite der Bilanz war nahezu
ausschließlich eine Verringerung der kurzfristigen
Vermögenswerte für den Rückgang der
Bilanzsumme verantwortlich - und hier insbesondere der
geschrumpfte Zahlungsmittelbestand. Er hat sich von 250
TEuro zum 31. Dezember 2019 auf 74 TEuro zum 30. Juni 2020
reduziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind von 27 TEuro auf 1 TEuro gesunken. Die sonstigen
Vermögenswerte erhöhten sich dagegen von 29 TEuro
zum Bilanzstichtag 2019 auf 46 TEuro zum 30. Juni 2020.
Die langfristigen Vermögenswerte betragen 11 TEuro,
nach 14 TEuro zum 31. Dezember 2019. Sie beinhalten fast
ausschließlich Filmrechte.
Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden
deutlich gesunken. Sie haben sich von 424 TEuro auf 233
TEuro reduziert. Die Verringerung ist auf die
Auflösung von Rückstellungen im, Zusammenhang mit
dem Bußgeldbescheid der BaFin
zurückzuführen.
Die langfristigen Schulden sind von 10.087 TEuro auf
10.096 TEuro gestiegen. Sie betreffen nahezu
ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen
für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen
Darlehen samt Zinsen.
Das Konzerneigenkapital hat sich zum 30. Juni 2020 auf
-10.195 (31. Dezember 2019: -10.191) TEuro verringert. Dies
ist auf den Konzernperiodenfehlbetrag von -4 TEuro
zurückzuführen. Dieser hat den
Konzernbilanzverlust von -27.890 TEuro auf -27.894 TEuro
erhöht. Das gezeichnete Kapital liegt unverändert
bei 16.297 TEuro. Auch die Kapitalrücklage und die
gesetzliche Rücklage blieben unverändert. Sie
belaufen sich auf 1.286 TEuro bzw. auf 116 TEuro.
2. FinanzlageZum 30. Juni 2020 verfügte der Intertainment
Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 74 TEuro,
nach 250 TEuro zum 31. Dezember 2019.
Das Management geht von einer positiven
Fortbestehensprognose für den Konzern aus. Wir weisen
darauf hin, dass die Finanzplanung und die
Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt E "Chancen-
und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten
Risiken behaftet sind.
3. ErtragslageDer Intertainment Konzern hat im ersten Halbjahr 2020
Umsatzerlöse von 0 TEuro erzielt, nach 42 TEuro im
ersten Halbjahr 2019. Die Erlöse im Vorjahres-Zeitraum
stammten aus der Verwertung der Alt-Filmbibliothek sowie
des Films Twisted.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich
auf 102 (Vorjahrszeitraum: 0) TEuro. Sie resultieren aus
der Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang
mit dem vom Amtsgericht Frankfurt reduzierten
Bußgeldbescheid der BaFin gegenüber
Intertainment.
Der Materialaufwand blieb unverändert bei 8 TEuro.
Der Personalaufwand beläuft sich ebenfalls
unverändert auf 18 TEuro. Er betrifft die
Vergütung des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich
leicht von 68 TEuro auf 66 TEuro reduziert. Sie umfassen im
Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des
Intertainment Konzerns.
Das Zinsergebnis hat sich von -17 TEuro auf -12 TEuro
verbessert. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen
für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH
gewährten verzinslichen Darlehen.
Intertainment weist für das erste Halbjahr 2020
einen Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von -4 TEuro
aus. Im Vorjahreszeitraum hatte der
Konzernperiodenfehlbetrag -71 TEuro betragen. Das Ergebnis
je Aktie beläuft sich wie im Vorjahreszeitraum auf
0,00 Euro.
D. PrognoseberichtWir verweisen in diesem Zusammenhang auf den
Prognosebericht zur künftigen Entwicklung des
Intertainment Konzerns unter Ziffer "IX" im Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2019. Die dort abgegebenen
Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment
Konzerns und der Intertainment AG sind unverändert
gültig.
E. Chancen- und Risikobericht des Intertainment KonzernsDas Management von Intertainment vertritt die Ansicht,
dass die Chancen und die Risiken von Intertainment nach wie
vor weitgehend mit den Chancen und Risiken
übereinstimmen, die im Konzernabschluss 2019 dargelegt
wurden. Intertainment sieht sich, falls die Erträge
aus dem operativen Geschäft nicht ausreichen,
weiterhin einem Finanzierungsrisiko ausgesetzt. Wir
verweisen deshalb ausdrücklich auf die im
Geschäftsbericht 2019 unter Ziffer "X" des
Lageberichts dargelegten Risiken und hier insbesondere auf
die unter Ziffer X.1. dargelegten bestandsgefährdenden
Risiken.
F. Versicherung des gesetzlichen VertretersIch versichere nach bestem Wissen, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für
die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt und im
Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im
verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Feldafing, 30. September 2020
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
Konzernbilanz zum 30.06.2020nach International Financial Reporting Standards (IFRS)Aktivascrollen
Passivascrollen
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scrollen
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem
Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch in 2019 gab
es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und
Erträge.
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scrollen
Zusammensetzung des Finanzmittelfondsscrollen
Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)scrollen
Erläuterungen zum Zwischenabschluss der Intertainment AGI. RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist
nach den am Abschlussstichtag gültigen International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU
anzuwenden sind, erstellt. Alle für das laufende
Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des
International Financial Reporting Interpretations Commitee
(IFRIC) wurden angewendet. Entsprechend den Vorgaben des
Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss um
einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die
Zwischenberichterstattung wurden zudem die Vorschriften des
IAS 34 berücksichtigt.
Die Intertainment AG und das in den Zwischenabschluss
einbezogene Tochterunternehmen wenden in der
Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden an, die dem
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019
zugrunde lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser
Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen
diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2019.
Erstmals angewandte relevante Standards und InterpretationenAus der verpflichtenden Anwendung der folgenden
Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss:
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Die folgenden neuen bzw. geänderten
Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits
verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft
getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht
vorzeitig angewandt:
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II. Konsolidierungskreis und AbschlussangabenIn den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG
und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH,
einbezogen.
Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der
30. Juni 2020.
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der
dazugehörige Konzernzwischenlagebericht wurden weder
nach § 317 HGB geprüft noch einer
prüferischen Durchsicht durch einen
Abschlussprüfer unterzogen.
Intertainment unterliegt aufgrund der sehr
eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen
wesentlichen saisonalen Einflüssen.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 27. April 2020
den von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019
erlassenen Bußgeldbescheid von 150 TEuro
zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG
auf 50 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert. Die
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gebildete
Rückstellung von 158 TEuro konnte dementsprechend
aufgelöst werden.
Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine
unterlassene Veröffentlichung der
Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht
für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht
fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung
für den Halbjahresfinanzbericht für das
Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig
veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das
Geschäftsjahr 2016.
Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin
Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte
März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das
zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main
übersandt. Die Intertainment AG hat die Entscheidung
des Amtsgerichts akzeptiert.
III. Weitere Angaben1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden UnternehmenDie MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der
Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als
nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende
Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs
GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im
Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste
Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für
diese Darlehen wurden im ersten Halbjahr 2020 Zinsen in
Höhe von 3 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten
hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien
Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700
TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen
beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 1 TEuro und
wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien
Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über
insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt.
Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 2
TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien
Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über
insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt.
Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 1
TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche
vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen
sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die
Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der
Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die
Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit
einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte
Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK
Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen
sich für das erste Halbjahr 2020 auf 5 TEuro und
wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen waren bis zum 30. Juni 2020
zur Rückzahlung verlängert. Am 8. April 2020
erfolgte eine weitere Verlängerung bis zum 30. Juni
2022.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen
Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75
Prozent verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG
vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt
auf die bestehenden Darlehen sowie auf die
gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das
Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben
genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die
Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound
Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel
erhält und wenn und soweit trotz der
Fälligstellung/Rückzahlung der
Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden
kann.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden von der MK Medien
Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen
über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt.
Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2020
auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von
Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der
Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment
AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende
Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH:
Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der JOBKIT GmbH ein
verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die
Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich
für das erste Halbjahr 2020 auf 0,05 TEuro und wurden
nicht ausbezahlt.
Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des
Euribor zuzüglich 0,75 % verzinst.
2. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich
aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der
Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen
Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf
befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses
je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".
Für das erste Halbjahr 2020 ergibt sich eine
Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern erwirtschaftete
einen Periodenfehlbetrag von 4 TEuro (im Vorjahr:
Periodenfehlbetrag 71 TEuro). Das Ergebnis je Aktie
beläuft sich auf 0,00 Euro, nach 0,00 Euro im ersten
Halbjahr 2019. Das verwässerte Ergebnis je Aktie
besteht in gleicher Höhe.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige HaftungsverhältnisseIn der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen
gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 vor. Wir
verweisen auf den Konzernabschluss 2019.
4. ArbeitnehmerIm ersten Halbjahr 2020 beschäftigte der Konzern,
unverändert zum Vorjahr, neben dem Vorstand keine
Arbeitnehmer.
5. SonstigesIntertainment verfügt über keine
berichtspflichtigen Segmente.
IV. NachtragsberichtEs ergaben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse
nach dem Zwischenabschlussstichtag.
Feldafing, 30. September 2020
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
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