Intertainment Aktiengesellschaft

Feldafing

Halbjahresfinanzbericht nach WpHG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023

Konzernzwischenlagebericht
der Intertainment AG

A. Allgemeine Wirtschaftsentwicklung

Die Wirtschaft in der EU hat sich im ersten Halbjahr 2023 merklich abgeschwächt, das Wachstum ist vor dem Hintergrund von Inflation, Zinserhöhungen und konjunktureller Unsicherheiten praktisch zum Erliegen gekommen. Im ersten Quartal 2023 stieg das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum nach Berechnung von Eurostat, dem Statistikamt der Europäischen Union, um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal, im zweiten Quartal legte es laut Eurostat-Schätzung ebenfalls um 0,1 Prozent zu. Für die gesamte EU betrug der Anstieg in den ersten drei Monaten 0,2 Prozent, im zweiten Quartal gab es keine Veränderung. Für die deutsche Wirtschaft errechnete das Statistische Bundesamt auf preisbereinigter Basis für das erste Quartal einen BIP-Rückgang um 0,1 Prozent, im zweiten Quartal blieb das deutsche BIP gegenüber dem Vorquartal unverändert.

B. Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Die Intertainment AG hat sich im ersten Halbjahr 2023 weiter darauf konzentriert, das Verfahren gegen ihren ehemaligen Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß zum Abschluss zu bringen und im operativen Geschäft insbesondere den Film Twisted auszuwerten. Daraus wurden im ersten Halbjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 186 TEuro erzielt, nach 138 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Insbesondere aufgrund eines deutlich verschlechterten Zinsergebnisses verzeichnete Intertainment für die ersten sechs Monate 2023 einen Konzernhalbjahresfehlbetrag in Hohe von 4 TEuro, nach einem Konzernhalbjahresüberschuss von 45 TEuro in der ersten Hälfte des Vorjahres.

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete des Intertainment Konzerns im ersten Halbjahr 2023 dar.

1. Operatives Geschäft

Die Intertainment AG hat sich im ersten Halbjahr 2023 im operativen Geschäft unverändert vor allem auf die Auswertung des Films Twisted - durch Paramount Pictures - sowie auf die Auswertung der Altfilmbibliothek konzentriert. Daraus erzielte Intertainment im ersten Halbjahr 2023 einen Umsatz von 186 TEuro nach 138 TEuro im ersten Halbjahr 2022. Die Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2023 stammten ausschließlich aus der Auswertung von "Twisted". Wie bereits in den Vorjahresperioden war Intertainment aufgrund seiner eingeschränkten finanziellen Situation nicht in der Lage, das operative Geschäft etwa durch den Kauf neuer Filmrechte zu stärken.

2. Mitarbeiter

Intertainment hat im ersten Halbjahr 2023 unverändert keine Mitarbeiter beschäftigt.

3. Vorstand

Im Berichtszeitraum war Felix Petri unverändert Alleinvorstand von Intertainment. Am 22. November 2022 hatte der Aufsichtsrat den ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Vorstandsvertrag mit ihm per Umlaufbeschluss einstimmig um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

4. Vorstand: Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hatte Intertainment am 8. Juni 2020 Schadensersatzklage gegen Herrn Maaß vor dem Landgericht München I erhoben. Wir verweisen zu diesem Sachverhalt auf unsere Ausführung im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2022.

Mitte Mai 2023 schlossen beide Parteien in der Rechtsangelegenheit einen gerichtlichen Vergleich. Der Vergleich stand zu diesem Zeitpunkt unter der Bedingung, dass die für den 13. Juli 2023 geplante Hauptversammlung von Intertainment diesem zustimmt, gegen den Zustimmungsbeschluss keine - auch fristwahrende - Anfechtungsklage erhoben wird und keine Minderheit von 10 Prozent des Grundkapitals Widerspruch zur Niederschrift erklärt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht unter Absatz "D.1 Hauptversammlung" und "D.2 Vergleich mit Dr. Oliver Maaß" dieses Zwischenlageberichts.

Im Rahmen der Klage von Intertainment gegen die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Everscheds bestätigte das Landgericht München I Ende März 2023 abschließend das Säumnisurteil vom September 2021 und entschied damit gegen den Widerspruch von Intertainment.

5. Finanzierung der Intertainment AG

Der Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH hatte in den Vorjahren über verschiedene Darlehen in erheblicher Höhe den Fortbestand der Intertainment AG gewährleistet. Ende März 2023 prolongierte die MK Medien Beteiligungs GmbH laut Ad-hoc-Mitteilung vom 3. April 2023 seine bestehenden Gesellschafterdarlehen gegenüber der Intertainment AG im Volumen von 5,625 Mio. Euro bis zum 30. Juni 2026. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Auch alle weiteren Darlehenskonditionen blieben unverändert.

Darüber hinaus gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment ein neues Darlehen in Höhe von 80.000 Euro. Dieses hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2026 und ist mit 0,75 Prozent über Euribor verzinst.

Ebenfalls Ende März 2023 prolongierte die Jobkit GmbH ihre Intertainment gewährten Darlehen in Höhe von 55.000 Euro bis zum 30. Juni 2026. Auch diese Darlehen werden unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor verzinst. Die Jobkit GmbH befindet sich im Besitz von Intertainment Alleinvorstand Felix Petri.

C. Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das erste Halbjahr 2023 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum 30. Juni 2023 von einem Anstieg der Bilanzsumme im Vergleich zum 31. Dezember 2022 geprägt. Sie erhöhte sich von 230 TEuro auf 459 TEuro.

Auf der Aktivseite der Bilanz ist dies insbesondere auf eine Erhöhung der kurzfristigen Vermögenswerte zurückzuführen - und hier auf einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 2 auf 188 TEuro. Diese umfassen mit 186 TEuro Forderungen gegenüber Paramount Pictures aus der Auswertung des Films "Twisted". Darüber hinaus sind die sonstigen Vermögenswerte von 154 TEuro zum 31. Dezember 2022 auf 195 TEuro zum Halbjahres-Bilanzstichtag 2023 gestiegen. Grund für den Anstieg war insbesondere eine Wertaufholung der Forderung gegenüber Dr. Oliver Maaß aufgrund des Vergleichs. Der Zahlungsmittelbestand reduzierte sich leicht von 72 TEuro zum 31. Dezember 2022 auf 65 TEuro zum 30. Juni 2023.

Die langfristigen Vermögenswerte betragen 11 TEuro, nach 2 TEuro zum 31. Dezember 2022.

Auf der Passivseite haben sich die kurzfristigen Schulden leicht erhöht. Sie belaufen sich auf 195 TEuro nach 178 TEuro zum Bilanzstichtag 2022. Dabei sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 26 TEuro auf 90 TEuro gestiegen, die Rückstellungen haben sich von 149 TEuro auf 95 TEuro reduziert.

Die langfristigen Schulden sind ebenfalls gestiegen. Sie belaufen sich zum 30. Juni 2023 auf 10.524 TEuro. Zum 31. Dezember 2022 hatten sie 10.308 TEuro betragen. Sie betreffen nahezu ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Das Konzerneigenkapital hat sich zum 30. Juni 2023 leicht auf -10.260 (31. Dezember 2022: -10.256) TEuro verringert. Dies ist auf den Konzernperiodenfehlbetrag von 4 TEuro zurückzuführen. Er hat den Konzernbilanzverlust von -27.955 TEuro auf -27.959 TEuro erhöht. Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei 16.297 TEuro. Auch die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage blieben unverändert. Sie belaufen sich auf 1.286 TEuro bzw. auf 116 TEuro.

2. Finanzlage

Zum 30. Juni 2023 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 65 TEuro, nach 72 TEuro zum 31. Dezember 2022.

Das Management geht von einer positiven Fortbestehensprognose für den Konzern aus. Wir weisen darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt E "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind.

3. Ertragslage

Der Intertainment Konzern hat im ersten Halbjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 186 TEuro erzielt, nach einem Umsatz in Höhe von 138 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Der Umsatz beruhte im Bereichtszeitraum ausschließlich auf der Auswertung des Films "Twisted" durch Paramount Pictures.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 0 TEuro auf 55 TEuro gestiegen. Dies ist auf eine Wertaufholung der Forderung gegenüber Dr. Oliver Maaß aufgrund des Vergleichs zurückzuführen.

Der Materialaufwand hat sich von 8 TEuro auf 9 TEuro erhöht.

Der Personalaufwand beläuft sich unverändert auf 18 TEuro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 53 TEuro auf 46 TEuro zurückgegangen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.

Das Zinsergebnis hat sich von -12 TEuro auf -170 TEuro verschlechtert. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.

Intertainment weist für das erste Halbjahr 2023 einen Konzernperiodenfehlbetrag von 4 TEuro aus nach einem Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 45 TEuro im Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,00 Euro und war damit gegenüber der der ersten Hälfte 2022 unverändert.

D. Nachtragsbericht

1. Hauptversammlung und Vergleich

Am 13. Juli 2023 hat Intertainment die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt. Dabei erläuterte der Vorstand den Aktionären ausführlich die Entwicklung von Intertainment im Geschäftsjahr 2022. Die Aktionäre entlasteten den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022. Darüber hinaus wählten sie die KMpro GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023.

Zentrales Thema der Hauptversammlung war der ausgehandelte Vergleich mit Dr. Olitver Maaß. Diesem stimmte die Hauptversammlung ohne Gegenstimme zu.

2. Vergleich mit Dr. Oliver Maaß

Anfang September 2023 hat Dr. Oliver Maaß den im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs vereinbarten Betrag an Intertainment gezahlt. Mit der Zahlung ist die Rechtsangelegenheit abgeschlossen.

E. Prognosebericht

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Prognosebericht zur künftigen Entwicklung des Intertainment Konzerns unter Ziffer "IX" im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022. Die dort abgegebenen Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment Konzerns und der Intertainment AG sind unverändert gültig.

F. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns

Das Management von Intertainment vertritt die Ansicht, dass die Chancen und die Risiken von Intertainment nach wie vor weitgehend mit den Chancen und Risiken übereinstimmen, die im Konzernabschluss 2022 dargelegt wurden. Intertainment sieht sich, falls die Erträge aus dem operativen Geschäft nicht ausreichen, weiterhin einem Finanzierungsrisiko ausgesetzt. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die im Geschäftsbericht 2022 unter Ziffer "X" des Lageberichts dargelegten Risiken und hier insbesondere auf die unter Ziffer "X.1". dargelegten bestandsgefährdenden Risiken.

G. Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

Feldafing, 29. September 2023

Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG

Konzernbilanz zum 30.06.2023
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

A k t i v a

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30.06.2023
TEuro

31.12.2022
TEuro

A. Kurzfristige Vermögenswerte

I. Zahlungsmittel

65

72

II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

188

2

2. Sonstige Vermögenswerte

195

154

Summe kurzfristige Vermögenswerte

448

228

B. Langfristige Vermögenswerte

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0

0

II. Sachanlagen

0

0

III. Nutzungsrechte

11

2

Summe langfristige Vermögenswerte

11

2

Aktiva gesamt

459

230

P a s s i v a

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30.06.2023
TEuro

31.12.2022
TEuro

A. Kurzfristige Schulden

I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

90

26

II. Leasingverbindlichkeiten

4

2

III. Sonstige Verbindlichkeiten

6

1

IV. Rückstellungen

95

149

Summe kurzfristige Schulden

195

178

B. Langfristige Schulden

I. Leasingverbindlichkeiten

7

0

II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

10.461

10.252

III. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

56

56

Summe langfristige Schulden

10.524

10.308

C. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

16.297

16.297

II. Kapitalrücklage

1.286

1.286

III. Gewinnrücklage

Gesetzliche Rücklage

116

116

IV. Konzernbilanzverlust

-27.959

-27.955

Summe Eigenkapital

-10.260

-10.256

Passiva gesamt

459

230

Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2023
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

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1.1.-30.06.2023
TEuro

1.1.-30.06.2022
TEuro

1. Umsatzerlöse

186

138

2. Sonstige betriebliche Erträge

55

0

241

138

3. Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen

-9

-8

-9

-8

4. Personalaufwand

Gehälter

-18

-18

-18

-18

5. Abschreibungen

auf Filmrechte und Sachanlagen

0

0

auf Nutzungsrechte

-2

-2

auf Umlaufvermögen

0

0

-2

-2

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

-46

-53

7. Zinsergebnis

-170

-12

8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

0

0

9. Konzernperiodenergebnis

-4

45

10. Verlustvortrag

-27.955

-27.810

11. Konzernbilanzverlust

-27.959

-27.765

Ergebnis je Aktie

0,00

0,00

Verwässertes Ergebnis je Aktie

0,00

0,00

Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.

Sowohl im Geschäftsjahr 2023 als auch in 2022 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2023
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

scrollen

1.1.-30.06.2023
TEuro

1.1.-30.06.2022
TEuro

Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern

-4

45

Abschreibungen auf Filmrechte und Nutzungsrechte

2

2

Veränderung der übrigen Rückstellungen

-54

-31

Veränderung sonstige Aktiva

-227

-118

Veränderung sonstige Passiva

69

49

Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit

-214

-53

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen

0

0

Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit

0

0

Gezahlte Zinsen

0

0

Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten

-2

-2

Ausreichung ("+")/​Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen

209

12

Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit

207

10

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

-7

-43

Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode

72

107

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

65

64

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Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

30.06.2023
TEuro

30.06.2022
TEuro

Zahlungsmittel

65

64

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

65

64

Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2023
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

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Grundkapital
TEuro

Kapital-
rücklage
TEuro

Gewinn-
rücklage
TEuro

Konzern-
bilanzverlust
TEuro

Gesamt
TEuro

Stand 1.1.2022

16.297

1.286

116

-27.810

-10.111

Konzernjahresfehlbetrag

0

0

0

-145

-145

Stand 31.12.2022

16.297

1.286

116

-27.955

-10.256

Stand 1.1.2023

16.297

1.286

116

-27.955

-10.256

Konzernperiodenergebnis

0

0

0

-4

-4

Stand 30.06.2023

16.297

1.286

116

-27.959

-10.260

Erläuterungen zum Zwischenabschluss
der Intertainment AG

I. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet. Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt.

Die Intertainment AG und das in den Zwischenabschluss einbezogene Tochterunternehmen wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zugrunde lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2022.

Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen

Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss:

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Standard/​Interpretation

ab

IFRS 17

Versicherungsverträge

1.1.2023

Änderungen an IAS 1

Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1.2023

Änderungen an IAS 8

Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen

1.1.2023

Änderungen an IAS 12

Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

1.1.2023

Änderungen an IFRS 17

Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen

1.1.2023

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/​Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:

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Standard/​ Interpretation

Übernahme EU-Kommission

anzuwenden ab

Änderungen an IAS 1

Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

offen

1.1.2024

Änderungen an IAS 1

Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen

offen

1.1.2024

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

offen

1.1.2024

Änderungen an IAS 12

Säule-2-Modellregeln

offen

1.1.2023

Änderungen an IAS 21

Mangel an Umtauschbarkeit

offen

1.1.2025

Änderungen an IFRS 16

Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback

offen

1.1.2024

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28

Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

offen

offen

II. Konsolidierungskreis und Abschlussangaben

In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.

Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2023.

Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.

Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen wesentlichen saisonalen Einflüssen.

III. Weitere Angaben

1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im ersten Halbjahr 2023 Zinsen in Höhe von 41 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2023 auf 12 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2023 auf 35 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2023 auf 7 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2023 auf 70 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 Teuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2023 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 90 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2023 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die gewährten Darlehen haben nach Prolongation eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt, wovon zum 30. Juni 2023 40 TEuro in Anspruch genommen wurden. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2026. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2023 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/​Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

Die Jobkit GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der Jobkit GmbH:

Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Jobkit GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2023 auf 0,5 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Jobkit GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 25 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2023 auf 0,4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Beide Darlehen werden mit einem Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 Prozent verzinst und haben nach Prolongation eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.

2. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".

Für das erste Halbjahr 2023 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern erwirtschaftete einen Konzernperiodenfehlbetrag von 4 TEuro (im Vorjahr Konzernperiodenüberschuss von 45 TEuro). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,00 Euro (erstes Halbjahr 2022: 0,00 Euro). Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse

In der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2022.

4. Arbeitnehmer

Im ersten Halbjahr 2023 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

5. Sonstiges

Die Intertainment AG verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente.

Im März 2023 bestätigte das Landgericht München I im Rahmen der Klage der Intertainment AG gegen die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds abschließend das Säumnisurteil vom September 2021 und entschied sich damit gegen den Widerspruch der Intertainment AG. In Folge dessen konnte eine verbleibende Rückstellung für Rechtskosten in Höhe von 8 TEuro ergebniswirksam aufgelöst werden.

Im Mai 2023 hat die Intertainment AG mit ihrem früheren Alleinvorstand, Dr. Oliver Maaß, einen gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich geschlossen. Diesem wurde am 13. Juli 2023 durch die Hauptversammlung der Intertainment AG die Zustimmung erteilt. In Folge dessen ist zum Zwischenabschlussstichtag eine Wertaufholung des Forderungsanspruchs in Höhe von 55 TEuro erfolgt. Gleichzeitig wurde ein Teil der im Vorjahr gebildeten Rückstellung für den Rechtstreit verbraucht (4 TEuro) und ein Betrag in Höhe von 13 TEuro ergebniswirksam aufgelöst.

IV. Nachtragsbericht

Hinsichtlich des Rechtsstreits mit dem früheren Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß verweisen wir auf die Ausführungen unter III. 5. (Sonstiges) sowie auf die Erläuterungen im Nachtragsbericht des Lageberichts.

Darüber hinaus ergaben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Zwischenabschlussstichtag.

 

Feldafing, 29. September 2023

Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG

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