Intertainment AktiengesellschaftFeldafingHalbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024
Konzernzwischenlagebericht
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30.06.2024
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31.12.2023
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A. Kurzfristige Vermögenswerte |
||
I. Zahlungsmittel |
95 |
244 |
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte |
||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
44 |
4 |
2. Sonstige Vermögenswerte |
67 |
50 |
III. Vorauszahlungen |
0 |
4 |
Summe kurzfristige Vermögenswerte |
206 |
302 |
B. Langfristige Vermögenswerte |
||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
0 |
0 |
II. Sachanlagen |
0 |
0 |
III. Nutzungsrechte |
7 |
9 |
Summe langfristige Vermögenswerte |
7 |
9 |
Aktiva gesamt |
213 |
311 |
P a s s i v a
30.06.2024
|
31.12.2023
|
|
A. Kurzfristige Schulden |
||
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
41 |
32 |
II. Leasingverbindlichkeiten |
2 |
4 |
III. Sonstige Verbindlichkeiten |
1 |
1 |
IV. Rückstellungen |
63 |
120 |
Summe kurzfristige Schulden |
107 |
157 |
B. Langfristige Schulden |
||
I. Leasingverbindlichkeiten |
6 |
5 |
II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
10.898 |
10.677 |
III. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
59 |
58 |
Summe langfristige Schulden |
10.963 |
10.740 |
C. Eigenkapital |
||
I. Gezeichnetes Kapital |
16.297 |
16.297 |
II. Kapitalrücklage |
1.286 |
1.286 |
III. Gewinnrücklage |
||
Gesetzliche Rücklage |
116 |
116 |
IV. Konzernbilanzverlust |
-28.556 |
-28.285 |
Summe Eigenkapital |
-10.857 |
-10.586 |
Passiva gesamt |
213 |
311 |
1.1.-30.06.2024
|
1.1.-30.06.2023
|
|
1. Umsatzerlöse |
40 |
186 |
2. Sonstige betriebliche Erträge |
0 |
55 |
40 |
241 |
|
3. Materialaufwand |
||
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-9 |
-9 |
-9 |
-9 |
|
4. Personalaufwand |
||
Gehälter |
-18 |
-18 |
-18 |
-18 |
|
5. Abschreibungen |
||
auf Filmrechte und Sachanlagen |
0 |
0 |
auf Nutzungsrechte |
-2 |
-2 |
auf Umlaufvermögen |
0 |
0 |
-2 |
-2 |
|
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-60 |
-46 |
7. Zinsergebnis |
-222 |
-170 |
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
0 |
0 |
9. Konzernperiodenergebnis |
-271 |
-4 |
10. Verlustvortrag |
-28.285 |
-27.955 |
11. Konzernbilanzverlust |
-28.556 |
-27.959 |
Ergebnis je Aktie |
-0,02 |
0,00 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie |
-0,02 |
0,00 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch in 2023 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.
1.1.-30.06.2024
|
1.1.-30.06.2023
|
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Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern |
-271 |
45 |
Abschreibungen auf Filmrechte und Nutzungsrechte |
2 |
2 |
Veränderung der übrigen Rückstellungen |
-57 |
-31 |
Veränderung sonstige Aktiva |
-53 |
-118 |
Veränderung sonstige Passiva |
10 |
49 |
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
-369 |
-53 |
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen |
0 |
0 |
Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit |
0 |
0 |
Gezahlte Zinsen |
0 |
0 |
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten |
-2 |
-2 |
Ausreichung ("+")/Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen |
222 |
12 |
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit |
220 |
10 |
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds |
-149 |
-43 |
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode |
244 |
107 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
95 |
64 |
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds |
30.06.2024
|
30.06.2023
|
Zahlungsmittel |
95 |
64 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
95 |
64 |
Grundkapital
|
Kapital-
|
Gewinn-
|
Konzern-
|
Gesamt
|
|
Stand 1.1.2023 |
16.297 |
1.286 |
116 |
-27.955 |
-10.256 |
Konzernjahresfehlbetrag |
0 |
0 |
0 |
-330 |
-330 |
Stand 31.12.2023 |
16.297 |
1.286 |
116 |
-28.285 |
-10.586 |
Stand 1.1.2024 |
16.297 |
1.286 |
116 |
-28.285 |
-10.586 |
Konzernperiodenergebnis |
0 |
0 |
0 |
-271 |
-271 |
Stand 30.06.2024 |
16.297 |
1.286 |
116 |
-28.556 |
-10.857 |
Der Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet. Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt.
Die Intertainment AG und das in den Zwischenabschluss einbezogene Tochterunternehmen wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zugrunde lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2023.
Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen
Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss:
Standard/Interpretation |
ab |
|
Änderungen an IAS 1 |
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
1.1.2024 |
Änderungen an IAS 1 |
Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen |
1.1.2024 |
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 |
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
1.1.2024 |
Änderungen an IFRS 16 |
Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback |
1.1.2024 |
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:
Standard/ Interpretation |
Übernahme EU-Kommission |
anzuwenden ab |
|
Änderungen an IAS 21 |
Mangel an Umtauschbarkeit |
offen |
1.1.2025 |
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 |
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten |
offen |
1.1.2026 |
Jährliche Verbesserungen Volume 11 |
Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 |
offen |
1.1.2026 |
IFRS 18 |
Darstellung und Angaben im Abschluss |
offen |
1.1.2027 |
IFRS 19 |
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben |
offen |
1.1.2027 |
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 |
Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen |
offen |
offen |
IFRS 14 |
Regulatorische Abgrenzungsposten |
offen |
offen |
In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.
Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2024.
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.
Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen wesentlichen saisonalen Einflüssen.
1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im ersten Halbjahr 2024 Zinsen in Höhe von 53 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2024 auf 16 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2024 auf 45 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2024 auf 10 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2024 auf 91 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 Teuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2024 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 90 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2024 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen haben nach Prolongation eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt, wovon zum 30. Juni 2024 40 TEuro in Anspruch genommen wurden. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2026. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2024 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Die Jobkit GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der Jobkit GmbH:
Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Jobkit GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2024 auf 0,7 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Jobkit GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 25 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2024 auf 0,6 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Beide Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst und haben nach Prolongation eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.
2. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".
Für das erste Halbjahr 2024 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern erwirtschaftete einen Konzernperiodenfehlbetrag von -271 TEuro (im Vorjahr Konzernperiodenfehlbetrag von -4 TEuro). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf -0,02 Euro (erstes Halbjahr 2023: 0,00 Euro). Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse
In der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2023.
4. Arbeitnehmer
Im ersten Halbjahr 2024 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.
5. Sonstiges
Die Intertainment AG verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente.
Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Zwischenabschlussstichtag 30. Juni 2024 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das erste Halbjahr 2024 unter D. Nachtragsbericht.
Feldafing, 30. September 2024
Felix
Petri
Vorstand der Intertainment AG
Impressum |
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Herausgeber |
Intertainment AG,
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Redaktion und Realisation |
Intertainment AG,
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