Intertainment AktiengesellschaftFeldafingJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024Die Erlöse aus der Vermarktung der Filmerechtebibliothek sind gegenüber dem Vorjahr deutlich auf nur noch 44 TEUR gesunken (Vorjahr: 189 TEUR). Leider hat die Gesellschaft keinen Einfluss auf diese Entwicklung, die schon in der Vergangenheit großen Schwankungen unterworfen war. Zusammen mit den gestiegenen Zinsen auf die Gesellschafterdarlehen von 388 auf 420 TEUR erklärt sich der auf 604 TEUR (Vorjahr: 330 TEUR) gestiegene Konzernjahresverlust. Da die angefallenen Zinsen nicht ausbezahlt wurden, ergaben sich daraus keine Effekte auf die Liquiditätssituation der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat stand in engem Kontakt mit dem Vorstand. Zustimmungspflichtige Geschäfte und Maßnahmen wurden entsprechend Gesetz und Satzung gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert und durch den Aufsichtsrat gebilligt. Besonders breiten Raum nahmen unverändert die Erörterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquiditätslage sowie die strategische Unternehmensplanung und die zukünftige Ausrichtung ein. Kein Aufsichtsrat hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Es waren immer alle drei Aufsichtsräte beteiligt. Ausschüsse wurden keine gebildet, da dies bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat keinerlei Sinn macht. Innerhalb des Aufsichtsrats sind keine Interessenskonflikte aufgetreten. Vorstand und Aufsichtsrat waren im Geschäftsjahr 2024 in unveränderter Besetzung. Der Vorstandsvertrag mit Herrn Petri wurde am 23. Dezember 2024 bis Ende 2025 verlängert. Im Berichtsjahr fanden am 22. April, 18. Juni, 8. November und 23. Dezember 2024 Aufsichtsratssitzungen statt, die mit Ausnahme des 18. Juni alle im Umlaufverfahren oder per Videokonferenz stattfanden. Am 22. April 2024 fand die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung über das Geschäftsjahr 2023 unter Teilnahme der Vertreter des Abschlussprüfers statt. Zugleich wurde die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 18. Juni 2024 verabschiedet. Am 8. November 2024 wurde die jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen und am 23. Dezember 2024 der Vorstandsvertrag bis Ende 2025 verlängert. Der Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wurden von der KMpro GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und es wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ohne Modifikation erteilt. Nachdem die bestehenden Darlehen der beiden größten Aktionäre im April 2025 bis Mitte 2027 prolongiert wurden, konnte dem Abschlussprüfer damit die Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft dargelegt werden. Die Neuaufstellung der Intertainment AG sollte daher in diesem Zeitfenster erfolgen. Der Abschlussprüfer hat auch den Vergütungsbericht geprüft und einen entsprechenden Vermerk hierzu erteilt. Aufgrund der Lage der Gesellschaft erhält der Vorstand wie auch der Aufsichtsrat ausschließlich eine Fixvergütung. Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Modifikation versehene Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024, der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der bilanzfeststellenden Sitzung am 23. April 2025 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer hat über sämtliche wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Dem Ergebnis des Abschlussprüfers stimmt der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 selbst geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Einwendungen gegeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 172 Abs.1 AktG festgestellt. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und ihn mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass scrollen
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers ebenfalls geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands nicht zu erheben. Unser Dank gilt allen Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Begleiten Sie uns auch weiter auf unserem Weg im Geschäftsjahr 2025.
23. April 2025 Matthias Gaebler, Aufsichtsratsvorsitzender |
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