![]() InVision Software AGRatingenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011VorwortLiebe Aktionäre, liebe Kunden und Geschäftspartner, liebe Mitarbeiter, im letzten Jahr hatte ich es an dieser Stelle bereits angekündigt: 2011 sollte ein spannendes Jahr werden. Wir befinden uns seit April 2011 in einer radikalen Umstellung unseres Geschäftsmodells auf Cloud-Computing und setzen mit unserer neuen Plattform injixo eines der bisher größten Projekte der Unternehmensgeschichte um. Sukzessive werden derzeit in unseren Zielmärkten in Europa und Nordamerika Lizenzerlöse und Projektdienstleistungen durch Abonnements von Cloud-Computing-Leistungen ersetzt. Durch die Akquisition von The Call Center School im Juni 2011 komplementieren wir unsere Lösungen zum Workforce Management durch weltweit renommierte Lerninhalte für Call Center. Gleichzeitig verändern wir unsere Prozesse, Methoden und Werkzeuge in einem Umfang, der sämtliche Veränderungen in den letzten Jahren klein erscheinen lässt. Dies erfordert Mut und Ausdauer und kostet viel Kraft. Mein Dank gilt an dieser Stelle insbesondere wieder unseren großartigen Mitarbeitern, die mit beispielhaftem Enthusiasmus, Engagement, Kreativität und vor allem Spaß dafür gesorgt haben, dass wir von unserem Weg nicht abgewichen und mit großen Schritten weitergekommen sind. Gleiches gilt für unsere Kunden, Partner und Aktionäre, die uns mit Herzblut begleiten und Quell für zahlreiche wertvolle Anregungen sind. Auch 2012 wird im Zeichen der Umstellung unseres Geschäftsmodells stehen. Dieses Jahr allerdings liegt der Schwerpunkt auf Ausführung und Optimierung, so dass die gestarteten Initiativen und Projekte in den Regelbetrieb übergehen können. Wir sind optimistisch, dass wir dafür alle wesentlichen Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2012 abgeschlossen haben werden. InVision wird dann ein anderes Unternehmen sein. Ich freue mich darauf, auch 2012 mit Ihnen zusammen neue Wege zu beschreiten. Herzliche Grüße
Peter Bollenbeck, CEO ÜberblickSeit 1995 helfen wir unseren internationalen Kunden, den Personaleinsatz zu optimieren, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. scroll
Weitere Informationen: www.invision.de HighlightsNeues GeschäftsmodellCloud Computing - injixo AkquisitionThe Call Center School - THE CALL CENTER SCHOOL F&E-AufwandGleichbleibend hoch ![]() Jährliche Kostenbasis-18% ![]() Ausgewählte Kennzahlenscroll
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Angaben jeweils XETRA-Kursdaten Corporate-Governance-BerichtCorporate Governance bedeutet für die InVision Software AG eine verantwortungsvolle, transparente und auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Corporate Governance sind Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, bei der für unseren Vorstand und Aufsichtsrat Werte wie Nachhaltigkeit, Transparenz und Wertorientierung im Vordergrund stehen. Der Corporate-Governance-Bericht der InVision Software AG erfolgt gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex durch Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam. Weitere Informationen zu der Führungs- und Kontrollstruktur sowie den Grundsätzen der Investorenkommunikation der InVision Software AG finden sich im Internet unter www.invision.de/corporate_governance. Wertpapiergeschäfte und Anteilsbesitz der OrganeNach §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands sowie Mitglieder des oberen Managements und des Aufsichtsrats der InVision Software AG verpflichtet, eigene Geschäfte mit InVision-Aktien zu melden. Die Meldepflicht besteht für alle Transaktionen, die eine Gesamtsumme von EUR 5.000 pro Kalenderjahr überschreiten. Für das Geschäftsjahr 2011 sind uns die folgenden meldepflichtigen Transaktionen mitgeteilt worden: scroll
Peter Bollenbeck und Armand Zohari sind zu je 50% an der InVision Holding GmbH beteiligt. Zum Geschäftsjahresende wurde uns der folgende meldepflichtige Besitz gemäß Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex mitgeteilt: scroll
Peter Bollenbeck, Armand Zohari und Matthias Schroer haben sich in einem Stimmenpool zusammengeschlossen. Darüberhinaus sind Peter Bollenbeck und Armand Zohari zu jeweils 50% an der InVision Holding GmbH beteiligt. Damit sind Peter Bollenbeck und Armand Zohari insgesamt direkt und indirekt 1.554.733 Aktien - dies entspricht einem Anteil von 69,5% am Grundkapital - zuzurechnen. EntsprechenserklärungAufsichtsrat und Vorstand der InVision Software AG haben die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Unternehmensleitung und -Überwachung (Fassung vom 26. Mai 2010) diskutiert und festgestellt, in welchen Punkten Abweichungen zu den Verhaltensempfehlungen bestehen. Demnach verabschiedeten Vorstand und Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG, in der bestätigt wird, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:
Zusammensetzung des AufsichtsratsIm Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung. AbschlussprüferDie Hauptversammlung der InVision Software AG hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der InVision Software AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der InVision Software AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Verhülsdonk & Partner berät die Gesellschaft seit 1999 auch in Steuerfragen. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der InVision Software AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. VergütungsberichtDie Vorstandsvergütung richtet sich nach branchenüblichen Standards und besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüberhinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Für die Vorstandsmitglieder besteht über die Gesellschaft eine private Haftpflichtversicherung, soweit kein eigener Haftpflichtschutz besteht. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird jeweils hälftig nach Ablauf eines Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet. Die Bezüge des Vorstands setzten sich im Geschäftsjahr wie nachfolgend aufgeführt zusammen: scroll
Die Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scroll
An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.
Ratingen, 5. März 2012 Vorstand und Aufsichtsrat der InVision Software AG Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat der InVision Software AG hat den Vorstand im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex während des Geschäftsjahres 2011 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision Software AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Empfehlungen des Kodex weitgehend zu entsprechen. In der gemeinsam mit dem Vorstand abgegebenen Erklärung gemäß § 161 AktG wird festgestellt, dass die InVision Software AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 im Geschäftsjahr 2011 mit wenigen Ausnahmen entsprochen hat und auch künftig weitgehend entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung ist im Geschäftsbericht 2011 sowie auf der Website der Gesellschaft www.invision.de/corporate_governance veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2011 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates die folgenden Schwerpunkte:
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2011 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von Verhülsdonk & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurde Herr Armand Zohari für die Dauer von fünf Jahren als Vorstand berufen. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. Der Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Peter Bollenbeck wurde bis zum 19.02.2016 verlängert. Herr Matthias Schroer ist zum 30. Juni 2011 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Mauro Marengo ist zum 31. Dezember 2011 aus dem Vorstand ausgeschieden. Im Aufsichtsrat der InVision Software AG gab es im Geschäftsjahr 2011 keine personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2011 geleistete Arbeit.
Ratingen, den 27. März 2012 Der Aufsichtsrat Konzernabschlussder InVision Software AG zum 31. Dezember 2011 gemäß IFRS und §315a HGB sowie Lagebericht nach §315 HGBKonzernbilanzAktiva scroll
Konzerngesamtergebnisrechnungscroll
Konzernkapitalflussrechnungscroll
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnungscroll
Konzernanhang zum Konzernjahresabschlussder InVision Software AG zum 31.12.2011ALLGEMEINE ANGABEN1. Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie Geschäftstätigkeit der InVision Software Aktiengesellschaft, Ratingen, (nachfolgend auch "InVision AG" oder "Gesellschaft" genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "InVision-Gruppe" oder "Konzern" genannt) umfasst die Entwicklung und den Vertrieb von softwarebasierten Produkten sowie Dienstleistungen. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Halskestraße 38, 40880 Ratingen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision Software AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert. Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 27. März 2012 durch den Aufsichtsrat der InVision Software AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung freigegeben. 2. Grundlagen der RechnungslegungDie InVision Software AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315a HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet. Im Geschäftsjahr 2011 wurden die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision Software AG. scroll
Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision Software AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus. scroll
Das EU-Endorsement aller freiwillig zum 31. Dezember 2011 anwendbarer Standards steht noch aus. 3. KonsolidierungskreisDer konsolidierte Abschluss umfasst die InVision Software AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:
Sofern nicht anders angegeben hält die InVision Software AG an den Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile. Mit Wirkung zum 1.6.2011 wurde der Geschäftsbetrieb der "The Call Center School", Nashville, im Rahmen eines Asset-Deals durch injixo, Inc. erworben. Die wesentlichen Vermögensgegenstände bestanden aus immateriellen Rechten, Geschäftsaufzeichnungen sowie Auftragsbeständen und Vorräten im Gesamtwert von 1.180 TEUR. Der Ergebnisbeitrag des erworbenen Geschäftsbetriebs seit dem 1.6.2011 beträgt 30 TEUR. 4. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision Software AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE5. AllgemeinesDer Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 6. BerichtswährungDer Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €). 7. FremdwährungsumrechnungJedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehenden Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €): scroll
8. Immaterielle VermögenswerteErworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Kriterien gemäß IAS 38.57 bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert. 9. SachanlagevermögenSachanlagen (Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre, für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst. 10. Bilanzierung von LeasingverhältnissenDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt. Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf. Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. 11. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert. 12. Wertminderungen von nicht-finanziellen VermögenswertenNicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung. Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte). 13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungszweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember über ausgereichte Kredite und Forderungen. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben. Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. 14. Unfertige LeistungenUnfertige Leistungen werden nach der "Percentage-of-Completion"-Methode bewertet. Demnach wurden Kundenprojekte nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts zum Bilanzstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird auf Basis der geleisteten Stunden im Verhältnis zu den prognostizierten Stunden ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Die unfertigen Leistungen werden nach Abzug der erhaltenen Anzahlungen in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 15. Finanzielle Vermögenswerte des UmlaufvermögensFinanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Rechnungsbetrag abzüglich einer bonitätsabhängigen Wertberichtigung bilanziert. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vorgenommen, wenn wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte Betrag der ursprünglichen Rechnungsstellung eingefordert werden kann. Die Höhe der Wertberichtigungen entspricht dem Nominalwert abzüglich des erzielbaren Betrages, der dem Barwert der erwarteten Geldflüsse entspricht. 16. Sonstige kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt, und falls sie mit erkennbaren Risiken behaftet sind, einzelwertberichtigt. 17. ZahlungsmittelDie Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. 18. SteuernDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst. Darüber hinaus werden latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Verwendung der aktuellsten Planung für einen Planungszeitraum von sieben Jahren. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens auf Grundlage der vorliegenden Planung wahrscheinlich realisieren wird. 19. RückstellungenEine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält. 20. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten umfassen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Gesellschaftern, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. 21. Ertrags- und AufwandsrealisierungDie Umsatzerlöse der InVision-Gruppe werden hauptsächlich durch die Erbringung der folgenden Leistungen erzielt:
Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Lizenzen/Abonnements und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert. Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Erträge aus der zeitlich unbefristeten Überlassung von Nutzungsrechten werden i.d.R. dann realisiert, wenn die entsprechenden Lizenzschlüssel geliefert wurden. Erträge aus Abonnements werden linear pro rata temporis über den Zeitraum hinweg realisiert, für den sie berechnet wurden. Erträge aus Projekt- und Dienstleistungen werden realisiert, sobald die Dienstleistung erbracht wurde. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen ebenfalls linear über den Gesamtmietvertragszeitraum berücksichtigt. 22. Eventualschulden und EventualforderungenEventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. 23. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von SchätzunsicherheitenBei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, die Bemessung des Fertigstellungsgrades von Aufträgen ("Percentage-of-Completion"), der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ24. ZahlungsmittelDie liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten. 25. VorräteDie Vorräte beinhalten erworbene Buchbestände in den USA. 26. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, werden bei Bedarf einzeln wertberichtigt und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
27. ErtragssteueransprücheDie Ertragssteueransprüche enthalten Erstattungsansprüche diverser Steuerarten. 28. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Vermögensgegenständescroll
29. Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 5 - 15 Jahre abgeschrieben. Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden planmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses von 5 Jahren abgeschrieben. 30. SachanlagenDie Sachanlagen setzen sich aus entgeltlich erworbenen Betriebs- und Geschäftsausstattungen zusammen, die jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 10 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. 31. Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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32. Latente SteuernDer Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: scroll
Im Geschäftsjahr 2011 wurde aufgrund der laufenden Umstellung des Geschäftsmodells eine Anpassung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entsprechend der Planungen der Landesgesellschaften vorgenommen. Der Bestand an passiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: scroll
Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern betragen insgesamt 17.342 TEUR. Davon wurden 1.971 TEUR bewertet und darauf latente Steuern in Höhe von 590 TEUR angesetzt. Für weitere Verlustvorträge in Höhe von 15.371 TEUR wurden keine latenten Steuern angesetzt. 33. Sonstige langfristige VermögenswerteDie sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für gemietete Büros. 34. Forschung und EntwicklungDie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 5.280 TEUR (Vorjahr 5.325 TEUR). 35. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf: scroll
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Wartungsleistungen des jeweiligen Folgejahres und abgegrenzte Lizenzerlöse. 36. Ertragssteuerverbindlichkeiten und RückstellungenDie Ertragssteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Rückstellungen für Personalkosten betreffen im Wesentlichen Provisionen, ausstehende Bonuszahlungen und Urlaubsgelder. 37. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige VerbindlichkeitenDer Ausweis der Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Verbindlichkeiten beinhaltet: scroll
38. Gezeichnetes KapitalAls gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision Software AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält derzeit 49.048 eigene Stückaktien. Das gezeichnete Kapital weist daher eine Höhe von 2.185.952 EUR auf. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 23. August 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2010) zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 24. August 2010 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 23. August 2015. 39. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beinhaltet den Nettoemissionserlös aus der am 18. Juni 2007 durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen der Erstnotiz an der Frankfurter Börse. Mit der Kapitalrücklage wurden die IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten sowie Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien in Höhe von 754 TEUR ergebnisneutral erfasst. 40. GewinnrücklagenUnter den Gewinnrücklagen werden die Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen und die Anpassungen an die Konzerneröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 ausgewiesen. 41. Eigenkapitaldifferenz aus WährungsumrechnungDie Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs andererseits. ERLÄUTERUNGEN ZUR GESAMTERGEBNISRECHNUNG42. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: scroll
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43. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scroll
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen wurden gemäß IAS37 in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert. 44. MaterialaufwandDie angefallenen Materialkosten sind projektspezifische Leistungen von selbständigen Unternehmern. 45. PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan. 46. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenEs lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen. 47. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
48. FinanzergebnisDas Finanzergebnis gliedert sich wie folgt: scroll
Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. 49. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt: scroll
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 27 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz. Weiter wurde unterstellt, dass die vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage unbegrenzt nutzbar bleiben. Die aktiven latenten Steuern aus den bewerteten steuerlichen Verlustvorträgen werden zukünftig in dem Maße gemindert, in dem die Gesellschaften Gewinne erzielen. Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt: scroll
Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragssteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragssteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen: scroll
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt] ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten: scroll
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition leitet sich vom Bestand der in der Konzernbilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel wie folgt ab: scroll
SONSTIGE ANGABEN50. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen im Wesentlichen für immaterielle Vermögenswerte, Büroräume und Betriebs- und Geschäftsausstattung in folgender Höhe: scroll
51. Eventualverbindlichkeitenscroll
52. Finanzielle Vermögenswerte und VerbindlichkeitenDie im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminderungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 5.356 TEUR (Vorjahr: 9.524 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 30 Tagen überfällig waren, wurden Wertberichtigungen gebildet. Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. in lokaler Währung fakturiert. Der Konzern verfügte weder 2011 noch 2010 über zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte oder über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden weder 2011 noch 2010 vorgenommen. Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten. 53. KapitalrisikomanagementDer Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft. Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar: scroll
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berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige
Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von langfristig 50 Prozent. 54. FinanzrisikomanagementDie Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse. 55. MarktrisikenMarktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 778 TEUR (Vorjahr: 722 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 40 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2011 um 10% aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 20 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR) niedriger gewesen. 56. Transaktionen mit nahe stehenden PersonenLiefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen werden grundsätzlich zu Marktpreisen abgewickelt. Folgende Leistungen wurden von nahe stehenden Unternehmen und Personen gem. IAS 24 in Anspruch genommen: scroll
57. Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind. 58. Anzahl der MitarbeiterIm Geschäftsjahr 2011 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 166 (Vorjahr: 170) Mitarbeiter beschäftigt. 59. Angaben zu den UnternehmensorganenDem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:
Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge: scroll
Der Aufsichtsrat wird gebildet von:
Dr. Thomas Hermes ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG. Dr. Christof Nesemeier ist Vorstandsvorsitzender der MBB Industries AG, Berlin, Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG, Blomberg, und Aufsichtsratsvorsitzender der bmp Beteiligungsmanagement AG, Berlin. Prof. Dr. Wilhelm Mülder hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 29 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR). 60. Angaben zum Honorar des AbschlussprüfersDas für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2011 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt: scroll
61. Angaben zur SegmentberichterstattungDa die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8. 62. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wurde durch die Division des den Aktionären der InVision Software AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Aktien errechnet und ausgewiesen. Die InVision Software AG hat ausschließlich Stammaktien emittiert. Im Geschäftsjahr 2011 waren im Durchschnitt 2.198.566 Aktien im Umlauf. Das Ergebnis je Aktie beträgt in diesem Zeitraum -3,41 EUR, während es im Vorjahr bei durchschnittlich 2.235.000 Aktien 0,45 EUR betrug. 63. Erklärung gemäß §161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben am 05. März 2012 gemäß §161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht, und im Internet unter www.invision.de/corporate_governance veröffentlicht. 64. Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ratingen, den 23. März 2012 Peter Bollenbeck Armand Zohari Konzernlageberichtder InVision Software AG zum 31.12.2011Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des §315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision Software AG, Ratingen (im Folgenden auch "AG", "InVision AG" oder "Gesellschaft" genannt) sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch "InVision", "InVision-Gruppe", "InVision-Konzern" oder "Konzern" genannt). Die InVision Software AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird. DAS UNTERNEHMENGeschäftstätigkeit & StrategieDie InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt seit ihrer Gründung im Jahr 1995 Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personaleinsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten. Eckpunkte ihrer Strategie sind die nachhaltige Durchdringung internationaler Märkte und die sukzessive Diversifizierung von Branchen und Einsatzgebieten. Besondere EreignisseInVision hat am 25. März 2011 angekündigt, innerhalb der folgenden 18 Monate den Kern des Geschäftsmodells auf Cloud Computing umzustellen. Im Rahmen dieser Transformation werden einmalige Lizenzerlöse durch wiederkehrende Nutzungsgebühren ersetzt. Dies führt zeitweilig zu geringeren Umsätzen, mittel- und langfristig wird jedoch eine wesentlich höhere Skalierbarkeit des Geschäftsmodells erreicht. Die Gesellschaft erwarb am 14. April 2011 insgesamt 2,99% des Grundkapitals durch einen Aktienrückkauf. Am 01.06.2011 hat InVision den Geschäftsbetrieb der "The Call Center School", Nashville, USA, erworben. Das Unternehmen ist spezialisiert auf professionelle Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Callcenter-Branche. Herr Matthias Schroer ist mit Wirkung zum 30.06.2011 als Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat Herrn Armand Zohari mit Wirkung zum 01.07.2011 zum Vorstand bestellt. Herr Mauro Marengo ist mit Wirkung zum 31.12.2011 als Vorstand ausgeschieden. MitarbeiterAm 31. Dezember 2011 waren inklusive Vorstand weltweit 166 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres nahezu unverändert geblieben (31. Dezember 2010: 163 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 70 Mitarbeiter (31. Dezember 2010: 76 Mitarbeiter) beschäftigt, während 96 Mitarbeiter (31. Dezember 2010: 87 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochtergesellschaften beschäftigt waren. Die Anzahl der Mitarbeiter ist im Bereich Forschung und Entwicklung mit 77 konstant geblieben. Im Bereich Professional Services sank die Mitarbeiterzahl um 5 Prozent auf 36 (Vorjahr: 38 Mitarbeiter). Im Vertrieb stieg die Mitarbeiteranzahl zum 31. Dezember 2011 um 23 Prozent auf 32 Mitarbeiter (Vorjahr: 26 Mitarbeiter). Forschung & EntwicklungFür InVision ist die Weiterentwicklung ihrer IT-Lösungen und Cloud-Dienste ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Die dafür notwendigen Aktivitäten werden an mehreren Standorten im In- und Ausland durchgeführt. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr mit 5.280 TEUR nahezu gleich geblieben (Vorjahr: 5.325 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 43 Prozent (Vorjahr: 33 Prozent). Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGBGemäß § 315 Abs. 4 HGB muss der Lagebericht nachfolgende Punkte beinhalten. Die Ausführungen enthalten auch die notwendigen Erläuterungen gemäß § 175 Abs. 2 AktG. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 23. August 2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlage gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. August 2010 bis zum 23. August 2015 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 23. August 2015. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Gesellschaft hält derzeit 49.048 eigene Aktien. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2011 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENDer Internationale Währungsfond (IWF) geht in seinen Prognosen vom 24. Januar 2012 für das Jahr 2011 von einer Steigerung der weltweiten Wirtschaftsleistung von 3,8 Prozent nach einem Wachstum von 5,2 Prozent im Vorjahr aus. Dabei ist in den entwickelten Volkswirtschaften den Prognosen zufolge die Wirtschaftsleistung 2011 um 1,6 Prozent gestiegen (Vorjahr: 3,2 Prozent Wachstum). In dem für die InVision-Gruppe wichtigen Euroraum ist den Prognosen zufolge die Wirtschaftsleistung um 1,6 Prozent gewachsen (Vorjahr: 1,9 Prozent Steigerung). Deutschland als wichtigster Einzelmarkt der InVision-Gruppe ist mit einem Wachstum von 3,0 Prozent besonders hervorzuheben. GESCHÄFTSENTWICKLUNGErtragslageDer Konzernumsatz belief sich im Berichtsjahr auf 12.384 TEUR (Vorjahr: 16.006 TEUR) und sank damit um 23 Prozent. Die Erlöse aus Software und Abonnements verringerten sich um 27 Prozent auf 8.824 TEUR (Vorjahr: 12.024 TEUR). Die Dienstleistungsumsätze sind um 11 Prozent auf 3.560 TEUR (Vorjahr: 3.982 TEUR) gesunken. Der Rückgang der Umsätze aus Software und Abonnements sowie der Dienstleistungsumsätze ist Ergebnis der Umstellung des Geschäftsmodells auf Cloud Computing. Der Umsatz der Region Deutschland, Österreich und Schweiz sank um 19 Prozent auf 6.436 TEUR (Vorjahr: 7.947 TEUR) und macht einen Anteil von 52 Prozent aus (Vorjahr: 50 Prozent). Der Umsatz des restlichen Auslands reduzierte sich auf 5.948 TEUR (Vorjahr: 8.059 TEUR) und liegt damit um 26 Prozent niedriger als im Jahr zuvor. Der Anteil des restlichen Auslands am Gesamtumsatz beträgt somit 48 Prozent (Vorjahr: 50 Prozent). Der Umsatz mit Kunden aus der Contact-Center-Branche verringerte sich um 3 Prozent auf 9.922 TEUR (Vorjahr: 10.245 TEUR) und macht damit 80 Prozent aus (Vorjahr: 64 Prozent). Der Umsatz mit anderen Kunden sank um 57 Prozent auf 2.462 TEUR (Vorjahr: 5.761 TEUR) und macht somit 20 Prozent aus (Vorjahr: 36 Prozent). Der Personalaufwand sank im Berichtsjahr auf 10.038 TEUR (Vorjahr: 10.568 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auch aufgrund von Einbuchungen von Rückstellungen für Drohverluste und Einzelwertberichtigungen um 36 Prozent auf 5.912 TEUR (Vorjahr: 4.351 TEUR). Der Reiseaufwand ist dabei um 44 Prozent auf 578 TEUR (Vorjahr: 402 TEUR] und die Beratungsaufwendungen um 17 Prozent auf 867 TEUR (Vorjahr: 743 TEUR) gestiegen. Die übrigen Aufwendungen stiegen mit 1.145 TEUR (Vorjahr: 420 TEUR) um rund 725 TEUR. Die Erträge aus Auflösung von Rückstellungen sanken um 83 Prozent auf 73 TEUR (Vorjahr: 439 TEUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) hat sich im Berichtszeitraum auf -3.860 TEUR (Vorjahr: 1.051 TEUR) reduziert. Die EBIT-Marge lag im Berichtszeitraum bei -31 Prozent (Vorjahr: +7 Prozent). Die Zinserträge sanken um 5 Prozent auf 58 TEUR (Vorjahr: 61 TEUR). Der Zinsaufwand sank ebenfalls um 70 Prozent auf 10 TEUR (Vorjahr: 33 TEUR). Die starken Wechselkursschwankungen vornehmlich bei US-Dollar, Britischen Pfund und Schweizer Franken gegenüber dem Euro führten zu einem Währungsgewinn in Höhe von 104 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR). Im Geschäftsjahr 2011 beträgt der Konzernfehlbetrag -7.491 TEUR (Vorjahr Überschuss: 1.055 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt entsprechend -3,41 EUR (Vorjahr: +0,45 EUR), in 2010 bezogen auf 2.235.000 Aktien und in 2011 bezogen auf durchschnittlich 2.198.566 Aktien. Finanz- und VermögenslageDie Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage im Geschäftsjahr 2011 war vor allem durch den Rückkauf eigener Aktien, den Erwerb des operativen Geschäfts der "The Call Center School" und das negative Konzernergebnis geprägt. Die liquiden Mittel sind zum Ende des Geschäftsjahres durch oben stehende Effekte auf 1.667 TEUR gesunken (Vorjahr: 5.723 TEUR). Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahm zum Ende des Geschäftsjahres um 17 Prozent auf 3.845 TEUR ab (Vorjahr: 4.660 TEUR). Die Ertragssteueransprüche haben sich um 48 Prozent auf 34 TEUR reduziert (Vorjahr: 66 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände haben sich um 10 Prozent auf 268 TEUR verringert (Vorjahr: 294 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte sind im Berichtsjahr mit 1.253 TEUR bedingt durch den Kauf von "The Call Center School" deutlich angewachsen (Vorjahr: 119 TEUR). Das Sachanlagevermögen ist mit 308 TEUR (Vorjahr: 315 TEUR) nahezu unverändert geblieben. Die aktiven latenten Steuern reduzierten sich um 78 Prozent auf 1.072 TEUR (Vorjahr: 4.934 TEUR). Die Finanzverbindlichkeiten sind auf 20 TEUR (Vorjahr: 291 TEUR) gesunken. Gleichzeitig sanken die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 58 Prozent auf 236 TEUR (Vorjahr: 567 TEUR). Die Rückstellungen erhöhten sich um 21 Prozent auf 1.492 TEUR (Vorjahr: 1.233 TEUR). Die Steuerrückstellungen sanken um 24 Prozent auf 26 TEUR (Vorjahr: 34 TEUR). Der kurzfristige Anteil der Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen um 52 Prozent auf 3.159 TEUR (Vorjahr: 2.079 TEUR). Passive latente Steuern waren nicht mehr anzusetzen (Vorjahr: 45 TEUR). Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 8.507 TEUR (Vorjahr: 16.305 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 3.574 TEUR (Vorjahr: 12.055 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 42 Prozent (Vorjahr: 74 Prozent). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode -2.102 TEUR (Vorjahr: 1.184 TEUR) und entspricht einem Anteil von -17 Prozent am Konzernumsatz (Vorjahr: 7 Prozent). Der Cashflow wurde wesentlich durch das negative Konzernergebnis bestimmt. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist aufgrund des Kaufs des operativen Geschäfts von "The Call Center School" auf -878 TEUR gesunken (Vorjahr: 744 TEUR). GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMSDie Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet. Die Vorstandsvergütung richtet sich nach branchenüblichen Standards und besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Im Einzelfall wurde zusätzlich zum Grundgehalt ein variabler Bonus bei Erreichen von Profitabilitätszielen vereinbart. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüberhinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Für die Vorstandsmitglieder besteht über die Gesellschaft eine private Haftpflichtversicherung, soweit kein eigener Haftpflichtschutz besteht. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden. RISIKOBERICHTGrundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen KontrollsystemsFür den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber- hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen. Das Risikomanagement wird durch den Vorstand gepflegt. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im Vergleich zur Geschäftsplanung werden in regelmäßig stattfindenden Review-Meetings besprochen. Sofern notwendig werden dabei einzelne Fachbereiche mit dem jeweiligen Abteilungsleiter oder externe Spezialisten hinzugezogen. Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft. Wesentliche Risiken der GeschäftstätigkeitDie InVision-Gruppe befindet sich derzeit in einer tiefgreifenden und weitgehenden Umstellung des Geschäftsmodells auf Cloud-Computing. Dabei werden einmalige Lizenzumsätze sukzessive durch wiederkehrende Umsätze aus Abonnements ersetzt. Dies führt kurz- und mittelfristig zu einem Rückgang der Gesamtumsätze. Falls die wegfallenden Lizenzerlöse nicht genügend durch Umsätze aus Abonnements kompensiert werden, kann InVision die Kosten nur bedingt kurzfristig anpassen. Die Umstellung des Geschäftsmodells führt zu einem erheblichen Wandel in allen Teilen des Unternehmens. In vielen Fällen muss InVision neuartige Prozesse, Methoden und Werkzeuge implementieren, für die keine empirische Basis oder externe Beispiele existieren. Gleichzeitig kann nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte Umstellung des Geschäftsmodells von einzelnen oder mehreren Mitarbeiter nicht ausreichend unterstützt wird. Es besteht daher trotz aller angewendeten Sorgfalt ein erhöhtes Risiko, dass die Implementierung von einzelnen oder allen neuen Prozessen, Methoden oder Werkzeugen vollständig fehlschlägt. Die in die Umstellung des Geschäftsmodells eingebundenen Mitarbeiter und Ressourcen sind einer hohen zeitlichen und personellen Belastung ausgesetzt. Damit stehen diese nicht für Aktivitäten der laufenden Marktbearbeitung zur Verfügung. Wettbewerber können Vorteile daraus ziehen und Kundenaufträge zu Lasten der InVision-Gruppe akquirieren. Insgesamt kann die Umstellung des Geschäftsmodells starke negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde und sich auch erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnte. Die Entwicklung neuer und die Verbesserung existierender Produkte und Dienstleistungen erfordern ebenso wie das laufende Geschäft insgesamt einen umfassenden Ressourceneinsatz. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft sich zusätzliche Mittel über öffentliche oder private Finanzierungsformen, einschließlich Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung, oder anderen Vereinbarungen erschließen muss, insbesondere wenn negative Abweichungen von der Liquiditätsplanung auftreten. Jede zusätzliche Eigenkapitalbeschaffung kann einen Verwässerungseffekt für die Aktionäre zur Folge haben. Eine Fremdkapitalfinanzierung kann die Gesellschaft Beschränkungen hinsichtlich der Dividendenausschüttung oder sonstigen Einschränkungen unterwerfen und das Risiko der Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen. Auch kann es sein, dass adäquate Mittel, sei es durch Beschaffung über die Finanzmärkte oder von anderen Quellen, nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, oder wenn verfügbar, zu nicht akzeptablen Bedingungen. Dies könnte zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision Gruppe insgesamt führen. NACHTRAGSBERICHTNach dem Geschäftsjahresende gab es keine besonderen Ereignisse, die von wesentlicher Bedeutung für den Jahresabschluss sind. PROGNOSEBERICHT & CHANCENVoraussichtliche weltwirtschaftliche EntwicklungNach der Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 24. Januar 2012 wird im laufenden Jahr die Weltwirtschaft um 3,3 Prozent wachsen (Vorjahr: 3,8 Prozent). Während in den USA 2012 die Wirtschaftsleistung um 1,8 Prozent steigen soll (Vorjahr: 1,8 Prozent), geht der IWF in der Eurozone für 2012 von einem Rückgang von -0,5 Prozent nach einem Wachstum von 1,6 Prozent 2011 aus. Die Wirtschaftsleistung soll in Deutschland um 0,3 Prozent steigen (2011: 3,0 Prozent). Voraussichtliche Entwicklung von InVisionDie Nachfrage nach Lösungen zur Kostenreduzierung und Verbesserung der Produktivität wird nach Einschätzung der Gesellschaft in den Zielmärkten von InVision auf einem dauerhaft hohen Niveau bleiben. Die InVision-Gruppe kann daher mit ihren Angeboten Absatzpotenziale nachhaltig nutzen. Somit bietet sich für InVision die Chance auf langfristiges Wachstum.
Ratingen, den 23. März 2012 Peter Bollenbeck Armand Zohari Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die InVision Software Aktiengesellschaft Wir haben den von der InVision Software AG aufgestellten IFRS Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang sowie den Konzernlagebericht - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstandes der InVision Software AG. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den IFRS Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den IFRS Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im IFRS Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IFRS Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der IFRS Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem IFRS Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 26. März 2012 Verhülsdonk & Partner GmbH Dr. Hüchtebrock, Wirtschaftsprüfer Grote, Wirtschaftsprüfer Finanzkalenderscroll
Investor RelationsInVision Software AG Halskestraße 38 40880 Ratingen Deutschland Tel.: +49 (2102) 728-444 Fax: +49 (2102) 728-111 www.invision.de/investors Email: ir@invision.de |
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