![]() InVision AGRatingenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Geschäftsbericht 2013Corporate-Governance-BerichtDer Corporate-Governance-Bericht der InVision AG erfolgt durch Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam. Weitere Informationen zur Corporate Governance, der Führungs- und Kontrollstruktur sowie den Grundsätzen der Investorenkommunikation der InVision AG finden sich im Internet unter www.invision.de/investors. EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat der InVision AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) nicht entsprochen wurde und wird. Angesichts der Größe und der Marktkapitalisierung der Gesellschaft sowie deren Ausrichtung wäre die Übernahme mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden. Dessen ungeachtet beachten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zusammensetzung des AufsichtsratsIm Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung. AbschlussprüferDie Hauptversammlung der InVision AG hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk &Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der InVision AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der InVision AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Verhülsdonk & Partner berät die Gesellschaft seit 1999 auch in Steuerfragen. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der InVision AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Ratingen, den 15. Februar 2014 Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex während des Geschäftsjahres 2013 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex. In der gemeinsam mit dem Vorstand abgegebenen Erklärung gemäß § 161 AktG wird festgestellt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht entsprochen wurde und wird. Angesichts der Größe und der Marktkapitalisierung der Gesellschaft sowie deren Ausrichtung wäre die Übernahme mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden. Dessen ungeachtet beachten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Die Entsprechenserklärung ist im Geschäftsbericht 2013 sowie auf der Website der Gesellschaft www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2013 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates die folgenden Schwerpunkte:
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von Verhülsdonk & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt. Im Vorstand der InVision AG gab es im Geschäftsjahr 2013 keine personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2013 geleistete Arbeit.
Ratingen, den 20. März 2014 Der Aufsichtsrat Konzernabschlussder InVision AG zum 31. Dezember 2013 gemäß IFRS und §315a HGB sowie Lagebericht nach §315 HGBKonzernbilanzAktiva scroll
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Konzernanhangzum Konzernjahresabschluss der InVision AG zum 31.12.2013ALLGEMEINE ANGABEN1. Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie Geschäftstätigkeit der InVision Aktiengesellschaft, Ratingen, (nachfolgend auch "InVision AG" oder "Gesellschaft" genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "InVision-Gruppe" oder "Konzern" genannt) umfasst cloud-basierte Dienstleistungen für Contact Center unter der Marke injixo, Lerninhalte für Contact Center unter der Marke The Call Center School und Software zum Workforce Management unter der Marke InVision WFM. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Halskestraße 38, 40880 Ratingen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert. Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 20. März 2014 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung freigegeben. 2. Grundlagen der RechnungslegungDie InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315a HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet. Im Geschäftsjahr 2013 wurden die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG. scroll
Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus. scroll
3. KonsolidierungskreisDer konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:
Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile. Die InVision Software GmbH, Zürich, wurde mit Wirkung zum 01.07.2013 auf die injxo AG, Cham, verschmolzen. Die InVision South Africa (Pty) Ltd., Kapstadt, wurde im Geschäftsjahr 2013 zur Deregistrierung angemeldet und entkonsolidiert. 4. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordnerter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE5. AllgemeinesDer Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 6. BerichtswährungDer Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf-oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €). 7. FremdwährungsumrechnungJedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehenden Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €): scroll
8. Immaterielle VermögenswerteErworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Kriterien gemäß IAS 38.57 bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert. 9. SachanlagevermögenSachanlagen (Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre, für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst. 10. Bilanzierung von LeasingverhältnissenDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt. Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf. Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. 11. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert. 12. Wertminderungen von nicht-finanziellen VermögenswertenNicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung. Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte). 13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungszweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben. Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. 14. Unfertige LeistungenUnfertige Leistungen werden nach der "Percentage-of-Completion"-Methode bewertet. Demnach wurden Kundenprojekte nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts zum Bilanzstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird auf Basis der geleisteten Stunden im Verhältnis zu den prognostizierten Stunden ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Die unfertigen Leistungen werden nach Abzug der erhaltenen Anzahlungen in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 15. Finanzielle Vermögenswerte des UmlaufvermögensFinanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vorgenommen, wenn wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte Betrag der ursprünglichen Rechnungsstellung eingefordert werden kann. Die Höhe der Wertberichtigungen entspricht dem Nominalwert abzüglich des erzielbaren Betrages, der dem Barwert der erwarteten Geldflüsse entspricht. 16. Sonstige kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt, und falls sie mit erkennbaren Risiken behaftet sind, einzelwertberichtigt. 17. ZahlungsmittelDie Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. 18. SteuernDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst. Darüber hinaus werden latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Verwendung der aktuellsten Planung für einen Planungszeitraum von fünf Jahren. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens auf Grundlage der vorliegenden Planung wahrscheinlich realisieren wird. 19. RückstellungenEine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält. 20. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten umfassen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. 21. Ertrags- und AufwandsrealisierungDie Umsatzerlöse der InVision-Gruppe werden hauptsächlich durch die Erbringung der folgenden Leistungen erzielt:
Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Lizenzen/Abonnements und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert. Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Erträge aus Abonnements werden linear pro rata temporis über den Zeitraum hinweg realisiert, für den sie berechnet wurden. Erträge aus der zeitlich unbefristeten Überlassung von Nutzungsrechten werden i.d.R. dann realisiert, wenn die entsprechenden Lizenzschlüssel geliefert wurden. Erträge aus Projekt- und Dienstleistungen werden realisiert, sobald die Dienstleistung erbracht wurde. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen ebenfalls linear über den Gesamtmietvertragszeitraum berücksichtigt. 22. Eventualschulden und EventualforderungenEventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. 23. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von SchätzunsicherheitenBei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, die Bemessung des Fertigstellungsgrades von Aufträgen ("Percentage-of-Completion"), der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ24. ZahlungsmittelDie liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten. 25. VorräteDie Vorräte beinhalten Buchbestände in den Vereingten Staaten. 26. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, werden bei Bedarf einzeln wertberichtigt und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
27. ErtragsteueransprücheDie Ertragsteueransprüche enthalten Erstattungsansprüche bei verschiedenen Tochtergesellschaften. 28. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Vermögensgegenständescroll
29. Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 5 - 15 Jahre abgeschrieben. 30. SachanlagenDie Sachanlagen setzen sich aus entgeltlich erworbenen Betriebs- und Geschäftsausstattungen zusammen, die jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 10 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. 31. Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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32. Latente SteuernDer Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: scroll
Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern betragen insgesamt 15.310 TEUR (Vorjahr: 15.743 TEUR). Davon wurden für 2.636 TEUR (Vorjahr: 1.666 TEUR) latente Steuern in Höhe von 800 TEUR (Vorjahr: 513 TEUR) angesetzt. Für weitere Verlustvorträge in Höhe von 12.674 TEUR (Vorjahr: 14.077 TEUR) wurden keine latenten Steuern angesetzt. 33. Sonstige langfristige VermögenswerteDie sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume. 34. Forschung und EntwicklungDie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4.490 TEUR (Vorjahr 4.610 TEUR). 35. VerbindlichkeitenAlle Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf: scroll
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Wartungs- und Abonnementleistungen des jeweiligen Folgejahres und abgegrenzte Lizenzerlöse. 36. Ertragssteuerverbindlichkeiten und RückstellungenDie Ertragssteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
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Die Rückstellungen für Personalkosten betreffen im Wesentlichen ausstehende Bonus- und Provisionszahlungen sowie Urlaubsansprüche und -gelder. 37. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige VerbindlichkeitenAlle Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf: scroll
38. Gezeichnetes KapitalAls gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums 87.867 eigene Stückaktien. Das gezeichnete Kapital weist daher eine Höhe von 2.147.133 EUR auf. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 23. August 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2010) zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 24. August 2010 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 23. August 2015. 39. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beinhaltet den Nettoemissionserlös aus der am 18. Juni 2007 durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen der Erstnotiz an der Frankfurter Börse. Mit der Kapitalrücklage wurden die IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten sowie Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien in Höhe von insgesamt 1.520 TEUR ergebnisneutral erfasst. Im Geschäftsjahr 2013 wurden der Kapitalrücklage zugunsten des kumulierten Konzernergebnisses 9.898 TEUR entnommen. 40. GewinnrücklagenUnter den Gewinnrücklagen werden die Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen und die Anpassungen an die Konzerneröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 sowie ein Aufgeld für den Erwerb von Minderheitenanteilen ausgewiesen. 41. Eigenkapitaldifferenz aus WährungsumrechnungDie Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs andererseits. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG42. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: scroll
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43. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scroll
44. MaterialaufwandDie angefallenen Materialkosten sind projektspezifische Leistungen von selbständigen Unternehmern. 45. PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan. 46. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenEs lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen. 47. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
48. FinanzergebnisDas Finanzergebnis gliedert sich wie folgt: scroll
Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. 49. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt: scroll
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 32 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz. Weiter wurde unterstellt, dass die vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage unbegrenzt nutzbar bleiben. Die aktiven latenten Steuern aus den bewerteten steuerlichen Verlustvorträgen werden zukünftig in dem Maße gemindert, in dem die Gesellschaften Gewinne erzielen. Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt: scroll
Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen: scroll
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNGDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten: scroll
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition enstpricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz. SONSTIGE ANGABEN50. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Erwerb einer Gewerbeimmobilie zur Eigennutzung, aus Leasingverpflichtungen für unbewegliche und bewegliche Anlagegüter sowie Büroräume in folgender Höhe: scroll
51. Eventualverbindlichkeitenscroll
52. Finanzielle Vermögenswerte und VerbindlichkeitenDie im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 5.767 TEUR (Vorjahr: 5.173 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 30 Tagen überfällig waren, wurden Wertberichtigungen gebildet. Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. in lokaler Währung fakturiert. Der Konzern verfügte weder 2013 noch 2012 über zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte oder über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden weder 2013 noch 2012 vorgenommen. Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten. 53. KapitalrisikomanagementDer Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft. Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar: scroll
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berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige
Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent. 54. FinanzrisikomanagementDie Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse. 55. MarktrisikenMarktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 466 TEUR (Vorjahr: 929 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 17 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2013 um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 44 TEUR (Vorjahr: 87 TEUR) niedriger gewesen. 56. Transaktionen mit nahe stehenden PersonenLiefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr. 57. Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind. 58. Anzahl der MitarbeiterIm Geschäftsjahr 2013 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 116 (Vorjahr: 139) Mitarbeiter beschäftigt. 59. Angaben zu den UnternehmensorganenDem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:
Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge: scroll
Der Vorstand besitzt direkt und indirekt 58,1 % der Aktien der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat wird gebildet von:
Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Essen. Dr. Christof Nesemeier ist Vorstandsvorsitzender der MBB Industries AG, Berlin, Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG, Blomberg, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der bmp Beteiligungsmanagement AG, Berlin. Dr. Nesemeier hat sein Mandat aus beruflichen Gründen zum 31.07.2013 niedergelegt. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Die Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scroll
An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen. 60. Angaben zum Honorar des AbschlussprüfersDas für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2013 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt: scroll
61. Angaben zur SegmentberichterstattungDa die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8. 62. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wurde durch die Division des den Aktionären der InVision AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Aktien errechnet und ausgewiesen. Die InVision AG hat ausschließlich Stammaktien emittiert. Im Geschäftsjahr 2013 waren im Durchschnitt 2.176.806 Aktien im Umlauf. Das Ergebnis je Aktie beträgt in diesem Zeitraum 0,71 EUR, während es im Vorjahr bei durchschnittlich 2.188.494 Aktien 0,29 EUR betrug. 63. Erklärung gemäß §161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben am 15. Februar 2014 gemäß §161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Fovernance Kodex" entspricht, und im Internet unter www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht. 64. Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ratingen, den 07. März 2014 Peter Bollebeck Armand Zohari Konzernlageberichtder InVision AG zum 31.12.2013Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des §315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Ratingen (im Folgenden auch "AG" oder "Gesellschaft" genannt) sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch "InVision", "InVision-Gruppe", "InVision-Konzern" oder "Konzern" genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird. DAS UNTERNEHMENGeschäftstätigkeitDie InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personaleinsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten. MitarbeiterAm 31. Dezember 2013 waren inklusive Vorstand weltweit 118 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 9% gesunken (31. Dezember 2012: 129 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 66 Mitarbeiter (31. Dezember 2012: 65 Mitarbeiter) beschäftigt, während 52 Mitarbeiter (31. Dezember 2012: 64 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochtergesellschaften beschäftigt waren. Die Anzahl der Mitarbeiter ist im Bereich Forschung und Entwicklung um 3% auf 59 gesunken (Vorjahr: 61 Mitarbeiter). Im Bereich Marktbetreuung reduzierte sich die Mitarbeiteranzahl zum 31. Dezember 2013 um 18% Prozent auf 40 Mitarbeiter (Vorjahr: 49 Mitarbeiter). Forschung & EntwicklungDer Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 3 Prozent auf 4.490 TEUR gesunken (Vorjahr: 4.610 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 33 Prozent (Vorjahr: 35 Prozent). Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGBGemäß § 315 Abs. 4 HGB muss der Lagebericht nachfolgende Punkte beinhalten. Die Ausführungen enthalten auch die notwendigen Erläuterungen gemäß § 175 Abs. 2 AktG. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 23. August 2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlage gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. August 2010 bis zum 23. August 2015 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 23. August 2015. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Gesellschaft hält zum Berichtsjahresende 87.867 eigene Aktien. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2013 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENLaut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2013 um 0,4 Prozent geschrumpft, während die Wirtschaft in den USA um 1,9 Prozent gewachsen ist. GESCHÄFTSENTWICKLUNGErtragslageDer Konzernumsatz belief sich im Berichtsjahr auf 13.557 TEUR (Vorjahr: 13.228 TEUR) und stieg damit um 2 Prozent. Die Erlöse aus Software und Abonnements stiegen um 2 Prozent auf 10.754 TEUR (Vorjahr: 10.554 TEUR). Die Dienstleistungsumsätze sind um 5 Prozent auf 2.803 TEUR (Vorjahr: 2.674 TEUR) gestiegen. Der Umsatz der Region Deutschland, Österreich und Schweiz stieg um 5 Prozent auf 7.000 TEUR (Vorjahr: 6.674 TEUR) und macht einen Anteil von 52 Prozent aus (Vorjahr: 50 Prozent). Der Umsatz des restlichen Auslands blieb mit 6.557 TEUR (Vorjahr: 6.554 TEUR) nahezu unverändert. Der Anteil des restlichen Auslands am Gesamtumsatz beträgt somit 48 Prozent (Vorjahr: 50 Prozent). Der Personalaufwand sank im Berichtsjahr auf 7.624 TEUR (Vorjahr: 8.570 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 6 Prozent auf 3.711 TEUR (Vorjahr: 3.487 TEUR). Der Raumaufwand ist um 21 Prozent auf 675 TEUR (Vorjahr: 853 TEUR) und die Beratungsaufwendungen um 17 Prozent auf 435 TEUR (Vorjahr: 526 TEUR) gesunken. Die übrigen Aufwendungen reduzierten sich um 31 Prozent auf 448 TEUR (Vorjahr: 645 TEUR). Die Erträge aus Auflösung von Rückstellungen sanken auf 27 TEUR (Vorjahr: 433 TEUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) hat sich im Berichtszeitraum auf 1.754 TEUR (Vorjahr: 816 TEUR) verbessert. Die EBIT-Marge lag im Berichtszeitraum bei 13 Prozent (Vorjahr: 6 Prozent). Die Zinserträge sanken um 30 Prozent auf 16 TEUR (Vorjahr: 23 TEUR). Der Zinsaufwand sank ebenfalls um 30 Prozent auf 7 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR). Die starken Wechselkursschwankungen vornehmlich beim US-Dollar führten zu einem Währungsverlust in Höhe von 222 TEUR (Vorjahr: 125 TEUR). Im Geschäftsjahr 2013 beträgt der Konzernüberschuss 1.552 TEUR (Vorjahr inklusive der Minderheitenanteile: 624 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt entsprechend 0,71 EUR (Vorjahr: 0,29 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.176.806 (Vorjahr: 2.188.494 Aktien). Finanz- und VermögenslageDie liquiden Mittel sind zum Ende des Geschäftsjahres durch das positive Jahresergebnis auf 4.576 TEUR gestiegen (Vorjahr: 2.490 TEUR). Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahm zum Ende des Geschäftsjahres um 45 Prozent auf 1.563 TEUR ab (Vorjahr: 2.833 TEUR). Die Ertragssteueransprüche haben sich auf 87 TEUR reduziert (Vorjahr: 518 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände sind auf 180 TEUR (Vorjahr: 281 TEUR) gesunken. Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 852 TEUR (Vorjahr: 1.050 TEUR] reduziert. Das Sachanlagevermögen hat einen Stand von 697 TEUR (Vorjahr: 254 TEUR). Darin enthalten sind Bestandteile der zur Eigennutzung erworbenen Gewerbeimmobilie. Die aktiven latenten Steuern stiegen um 9 Prozent auf 845 TEUR (Vorjahr: 773 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 148 Prozent auf 372 TEUR (Vorjahr: 150 TEUR). Die Rückstellungen stiegen um 29 Prozent auf 1.467 TEUR (Vorjahr: 1.135 TEUR). Ferner stiegen die Steuerrückstellungen auf 126 TEUR (Vorjahr: 32 TEUR). Der kurzfristige Anteil der Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken um 35 Prozent auf 1.638 TEUR (Vorjahr: 2.535 TEUR). Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 8.853 TEUR (Vorjahr: 8.249 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 5.249 TEUR (Vorjahr: 4.396 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 59 Prozent (Vorjahr: 53 Prozent). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 3.023 TEUR (Vorjahr: 1.294 TEUR) und entspricht einem Anteil von 22 Prozent am Konzernumsatz (Vorjahr: 10 Prozent). Der Cashflow wurde wesentlich durch das positive Konzernergebnis und den Forderungsabbau bestimmt. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMSDie Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet. Die Vorstandsvergütung richtet sich nach branchenüblichen Standards und besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Für die Vorstandsmitglieder besteht über die Gesellschaft eine private Haftpflichtversicherung, soweit kein eigener Haftpflichtschutz besteht. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden. RISIKOBERICHTGrundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen KontrollsystemsFür den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber- hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen. Das Risikomanagement wird durch den Vorstand gepflegt. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im Vergleich zur Geschäftsplanung werden in regelmäßig stattfindenden Review-Meetings besprochen. Sofern notwendig werden dabei einzelne Fachbereiche mit dem jeweiligen Abteilungsleiter oder externe Spezialisten hinzugezogen. Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft. Wesentliche Risiken der GeschäftstätigkeitDie InVision-Gruppe hat in den Jahren 2011 bis 2012 ihr Geschäftsmodell tiefgreifend umgestellt. Dabei wurden einmalige Lizenzumsätze sukzessive durch wiederkehrende Umsätze aus Abonnements ersetzt. Falls die weggefallenen Lizenzerlöse nicht ausreichend durch Umsätze aus Abonnements und anderen cloud-basierten Diensten kompensiert werden, kann InVision die Kosten nur bedingt kurzfristig anpassen. InVision bietet seit der Umstellung des Geschäftsmodells in stark zunehmendem Maße cloud-basierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen prinzipiellen Überlegungen dieses Angebot nicht wahrnehmen, führt dies zu geringeren Umsätzen der InVision-Gruppe. InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Die Entwicklung neuer und die Verbesserung existierender Produkte und Dienstleistungen erfordern ebenso wie das laufende Geschäft insgesamt einen umfassenden Ressourceneinsatz. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft sich zusätzliche Mittel über öffentliche oder private Finanzierungsformen, einschließlich Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung, oder anderen Vereinbarungen erschließen muss, insbesondere wenn negative Abweichungen von der Liquiditätsplanung auftreten. Jede zusätzliche Eigenkapitalbeschaffung kann einen Verwässerungseffekt für die Aktionäre zur Folge haben. Eine Fremdkapitalfinanzierung kann die Gesellschaft Beschränkungen hinsichtlich der Dividendenausschüttung oder sonstigen Einschränkungen unterwerfen und das Risiko der Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen. Auch kann es sein, dass adäquate Mittel, sei es durch Beschaffung über die Finanzmärkte oder von anderen Quellen, nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, oder wenn verfügbar, zu nicht akzeptablen Bedingungen. Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision Gruppe insgesamt führen. NACHTRAGSBERICHTNach dem Geschäftsjahresende gab es keine besonderen Ereignisse, die von wesentlicher Bedeutung für den Jahresabschluss sind. PROGNOSEBERICHT & CHANCENVoraussichtliche weltwirtschaftliche und Branchen-EntwicklungGemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds soll die Wirtschaft 2014 im Euroraum um 1,0 Prozent und in den USA um 3,0 Prozent wachsen. Gemäß den Prognosen des Marktforschungsinstitutes IDC sollen die weltweiten IT-Investitionen 2014 um ca. 3,5 Prozent wachsen. Voraussichtliche Entwicklung von InVisionInVision rechnet für das Jahr 2014 auf Basis des bisherigen Investitionsverhaltens in Europa und Nordamerika mit starken Steigerungen der Umsätze mit Cloud-Diensten bei gleichzeitigem Rückgang der Erlöse mit Projektdienstleistungen. Bei geplanten Gesamtkosten i.H.v ca. 9,5 Mio. EUR geht die Gesellschaft für 2014 mit einem EBIT i.H.v. mindestens 4,0 Mio. EUR aus.
Ratingen, den 07. März 2014 Peter Bollenbeck Armand Zohari Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die InVision Aktiengesellschaft Wir haben den von der InVision Aktiengesellschaft aufgestellten IFRS Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang sowie den Konzernlagebericht - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IRFS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstandes der InVision Aktiengesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den IFRS Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den IFRS Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im IFRS Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IFRS Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der IFRS Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem IFRS Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 14. März 2014 Verhülsdonk & Partner GmbH Dr. Hüchtebrock, Wirtschaftsprüfer Schmitz, Wirtschaftsprüfer Finanzkalenderscroll
Investor Relations InVision AG Halskestraße 38 40880 Ratingen Deutschland Tel.: +49 (2102) 728-444 Fax: +49 (2102) 728-111 www.invision.de/investors Email: ir@invision.de |
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