![]() InVision AGRatingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 nach § 289 HGBder InVision Aktiengesellschaft, RatingenDer folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 289 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Ratingen (im Folgenden auch "InVision", "AG" oder "Gesellschaft" genannt). 1. Das UnternehmenGeschäftstätigkeitDie InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personaleinsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten. MitarbeiterAm 31. Dezember 2014 waren inklusive Vorstand 16 Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 6 Prozent gesunken (31. Dezember 2013: 17 Mitarbeiter). Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 175 Abs. 2 AktGDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 23. August 2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlage gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. August 2010 bis zum 23. August 2015 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 23. August 2015. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2014 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen. Die Gesellschaft ist an den folgenden Tochterunternehmen mit 100% beteiligt:
Über das Vermögen der InVision Software S.r.l.i.l, Mailand, wurde am 18. April 2014 das Konkursverfahren eröffnet. 2. Wirtschaftliche RahmenbedingungenLaut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2014 um 0,8 Prozent und in den USA um 2,4 Prozent gewachsen. 3. GeschäftsentwicklungErtragslageDer Umsatz ist im Berichtsjahr um 11% auf 2.386 TEUR gestiegen (Vorjahr: 2.157 TEUR). Die Umsatzerlöse bestehen aus Managementdienstleistungen für Tochterunternehmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3.738 TEUR (Vorjahr: 1.005 TEUR) bestehen hauptsächlich aus Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen (3.612 TEUR). Durch den Erwerb einer Gewerbeimmobilie sind die Abschreibungen auf 136 TEUR gestiegen (Vorjahr: 30 TEUR) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr auf 1.285 TEUR gestiegen (Vorjahr: 1.164 TEUR). Sie beinhalten im Wesentlichen Einstellungen in die Einzelwertberichtigungen, Finanzspesen, Instandhaltungsaufwendungen, Leasingaufwendungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen. Im Berichtsjahr sind Zinserträge i.H.v. 315 TEUR (Vorjahr: 408 TEUR) sowie Zinsaufwendungen i.H.v. 387 TEUR (Vorjahr: 266 TEUR) angefallen. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen konzerninterne Darlehensbeziehungen. Finanz- und VermögenslageGrund und Boden sowie Gebäude sind auf 6.550 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) nach Erwerb einer Büroimmobilie gestiegen. Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind auf 52 TEUR gestiegen (Vorjahr: 29 TEUR). Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Berichtsjahresende von 4.146 TEUR im Vorjahr auf 3.059 TEUR vornehmlich durch stark erhöhte Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und durch Auszahlungen an die Aktionäre gesunken. Die Gesellschaft besitzt Wertpapiere im Wert von 1.000 TEUR. Die Finanzanlagen der Gesellschaft haben sich von 13.923 TEUR im Vorjahr auf 12.864 TEUR reduziert. Grund hierfür sind die Abschreibungen der spanischen, schwedischen, niederländischen und österreichischen Tochtergesellschaften. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind hauptsächlich durch die Reduzierung von Wertberichtigungen zum Jahresende auf 7.428 TEUR gestiegen (Vorjahr: 5.612 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Ende des Geschäftsjahres 61 TEUR gegenüber 27 TEUR zum Ende des Vorjahres. Das gezeichnete Kapital liegt zum Berichtsjahresende bei 2.235 TEUR. Die Kapitalrücklage beträgt 11.228 TEUR. Zusammen mit den Gewinnrücklagen in Höhe von 79 TEUR und dem laufenden Periodenergebnis ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 15.869 TEUR (Vorjahr: 14.517 TEUR). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 78 Prozent (Vorjahr: 60 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen haben sich zum Bilanzstichtag auf 219 TEUR reduziert (Vorjahr: 242 TEUR). Die Gesellschaft hat ein langfristiges Darlehen zur teilweisen Finanzierung eines Immobilienkaufs i.H.v. 4.000 TEUR aufgenommen (Vorjahr: 0 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auf 73 TEUR gesunken (Vorjahr: 243 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag auf 10.838 TEUR gesunken (Vorjahr: 8.890 TEUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten sind zum 31.12. des Berichtsjahres auf 111 TEUR gestiegen (Vorjahr: 371 TEUR). Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 20.271 TEUR (Vorjahr: 24.264 TEUR). Insgesamt war der Geschäftsverlauf 2014 positiv und leicht besser als erwartet. 4. Grundzüge des VergütungssystemsDie Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet. Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Für die Vorstandsmitglieder besteht über die Gesellschaft eine private Haftpflichtversicherung, soweit kein eigener Haftpflichtschutz besteht. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden. 5. RisikoberichtGrundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen KontrollsystemsFür die InVision AG ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen. Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden regelmäßig überprüft. Sofern notwendig werden dabei einzelne operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen. Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft. Wesentliche Risiken der GeschäftstätigkeitDie InVision AG ist davon abhängig, dass ihre Tochtergesellschaften nachhaltig und wirtschaftlich erfolgreich am Markt agieren. Die Gesellschaft kann nicht garantieren, dass Finanzierungen für Tochtergesellschaften in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit in späteren Perioden zu Mittelrückflüssen führen. Bei der Durchführung von Akquisitionen und Investitionen unterliegt die InVision AG einer Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Risiken. Obige Punkte könnten zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. 6. Erklärung zur UnternehmensführungDie jeweils aktuelle Erklärung gem. § 161 AktG . die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.invision.de/investors verfügbar. 7. NachtragsberichtAnfang 2015 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der spanischen Tochtergesellschaft nach dortigem Recht beantragt. Aufgrund der in 2014 vorgenommenen Abschreibungen auf die Beteiligung und Forderungen gegen die Gesellschaft ergeben sich keine negativen zukünftigen Auswirkungen. 8. Prognosebericht & ChancenDer Vorstand der InVision rechnet für das Jahr 2015 auf Basis bestehender Managementverträge mit Umsätzen in Höhe von ca. 2,1 Mio. EUR. Bei gleichbleibend positiven Entwicklungen der Tochtergesellschaft ist mit einem Jahresüberschuss von ca. 0,1 Mio. EUR zzgl. etwaiger Anpassung von Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen und zzgl. etwaiger Ausschüttungen durch Tochtergesellschaften zu rechnen.
Ratingen, den 11. März 2015 Peter Bollenbeck Armand Zohari Bilanz zum 31. Dezember 2014AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014scroll
Anhang1. Allgemeine Angaben zur GesellschaftDer Jahresabschluss der InVision AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetztes (AktG) erstellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Beträge im Anhang werden in tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nicht anders bezeichnet. 2. Grundsätze der Bilanzierung und BewertungGegen Entgelt erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von drei Jahren linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Normalabschreibungen erfolgen linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Für die 2014 erworbene Gewerbeimmobilie wird von einer Nutzungsdauer von 33 Jahren ausgegangen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um vorgenommene Abschreibungen bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert aktiviert und Risiken durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die liquiden Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt. Aktive latente Steuern werden unter Inanspruchnahme des entsprechenden Wahlrechts nicht in der Bilanz angesetzt. Das Grundkapital wird unter Berücksichtigung eigener Aktien zum Nominalwert angesetzt. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen finden alle erkennbaren Risiken - soweit nicht in anderen Bilanzpositionen erfasst - in ausreichendem Maße Berücksichtigung. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1 AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. 3.2 FinanzanlagenZum 31.12.2014 hat die Gesellschaft Beteiligungen an Tochtergesellschaften wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vollständig abgeschrieben: scroll
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2009 auf Forderungen gegen die InVision Software (Deutschland) GmbH, Ratingen, einen Rangrücktritt ausgesprochen. 3.3 Aktive latente SteuernAuf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.332 TEUR bei der Körperschaftsteuer und 1.140 TEUR bei der Gewerbesteuer hätten bei einem Steuersatz von jeweils 15% aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 371 TEUR angesetzt werden können. 3.4 Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten im einzelnen Darlehen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Zum 31.12.2014 weist die Gesellschaft Wertberichtigungen auf Forderungen in folgenden Höhen aus. scroll
3.5 Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Ertragsteuerforderungen. Ein Teil des Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von 3 TEUR hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3.6 GrundkapitalDas Grundkapital beträgt 2.235.000 EUR und ist vollständig eingezahlt. Zum 31.12.2014 besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31.12.2014 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
3.7 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
3.8 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.9 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.10 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
3.11 Langfristige VerbindlichkeitenDie Gesellschaft hat zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR aufgenommen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse bestehen ausschließlich aus Managementleistungen an Tochtergesellschaften. 4.2 Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scroll
4.3 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
5. Sonstige Angaben5.1 Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 285 Nr. 10 HGBZu Vorstandsmitgliedern sind bestellt:
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr: scroll
Es handelt sich ausschließlich um feste Bezüge. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Essen.Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 29 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR). Es wurden keine Organkredite gewährt. 5.2 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 33 TEUR und bestehen aus Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge. 5.3 PersonalIm Durchschnitt wurden während des Geschäftsjahres 2014 16 (Vorjahr: 17) Mitarbeiter beschäftigt. 5.4 Angaben zum Honorar des AbschlussprüfersDie Honorare werden im Konzernabschluss der Gesellschaft dargestellt. 5.5 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGBDie Gesellschaft hat unverändert eine Ausfallbürgschaft i.H.v. 124 TEUR abgegeben. 5.6 Anteilsbesitz gem. § 285 Nr. 11 HGBscroll
Der Ausweis des Eigenkapitals und der Ergebnisse des Geschäftsjahres erfolgt auf Grundlage der Jahresabschlüsse, entsprechend lokaler handelsrechtlicher Grundsätze, zum 31. 12.2014. 5.7 Angaben zum KapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 EUR und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 EUR am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Im Geschäftsjahr wurden 7.991 eigene Aktien im Gegenwert von insgesamt 0,23 Mio. EUR mit einem anteiligen Betrag beziehungsweise Anteil am Grundkapital von 0,01 Mio. EUR beziehungsweise 0,36 % erworben. Die gesamten eigenen Aktien (95.858 Stück) wurden in der Folge zum Preis von insgesamt 4,84 Mio. EUR außerbörslich verkauft und per Saldo der über den Nennbetrag herausgehende Erlös in die Kapitalrücklage eingestellt. Zum 31.12.2014 besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 23.08.2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2010) zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 24.08.2010 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 23.08.2015. 5.8 KapitalrücklageDie Kapitalrücklage umfasst das Agio aus der Kapitalerhöhung im Juni 2007. Dies beinhaltet den Emissionserlös in Höhe von 22.879.872 EUR abzüglich der Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 714.996 EUR, sowie den Ausgleich des zum 31.12.2012 bestehenden Verlustvortrages. Ferner ergab sich in 2014 eine Erhöhung durch die Veräußerung der eigenen Anteile in Höhe von 4.524.632 EUR sowie eine Verminderung durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von 5.587.500 EUR. 5.9 KonzernabschlussDie InVision Aktiengesellschaft hat einen IFRS-Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB und der EU-Verordnung 1606/2002 aufgestellt, da die Aktien der InVision Aktiengesellschaft an einem regulierten Markt notiert sind. 5.10 Erklärung gemäß §161 AktGDie InVision Aktiengesellschaft hat als börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß §161 AktG eine Erklärung abzugeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht. Vorstand und Aufsichtsrat haben diese Erklärung am 13.02.2015 letztmalig abgegeben. Die Erklärung ist im Internet unter www.invision.de/investors veröffentlicht. 5.11 Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der InVision AG so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der InVision AG beschrieben sind.
Ratingen, den 11. März 2015 Peter Bollenbeck Armand Zohari Anlagenspiegelscroll
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WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 (Anlage 4) der InVision Aktiengesellschaft mit Datum vom 11. März 2015 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben ist: "Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der InVision Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Düsseldorf, den 11. März 2015 RSM Verhülsdonk GmbH Dr. Hüchtebrock, Wirtschaftsprüfer Schmitz, Wirtschaftsprüfer |
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