InVision AktiengesellschaftRatingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2014Bericht des Aufsichtsrates der InVision AG zum Geschäftsjahr 2014Der Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2014 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden. Im Geschäftsjahr 2014 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates die folgenden Schwerpunkte:
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt. Im Vorstand der InVision AG gab es im Geschäftsjahr 2014 keine personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und unter http://www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2014 geleistete Arbeit.
Ratingen, den 23. März 2015 Der Aufsichtsrat
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