![]() InVision AGRatingenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Geschäftsbericht 2014Konzernabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2014 gemäß IFRS und §315a HGB sowie Konzernlagebericht nach §315 HGBKonzernbilanzAktiva scroll
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Konzernanhang zum Konzernabschlusszum 31. Dezember 2014 gemäß IFRS und § 315a HGBder InVision AGAllgemeine Angaben1. Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie InVision Aktiengesellschaft, Ratingen, (nachfolgend auch "InVision AG" oder "Gesellschaft" genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "InVision-Gruppe" oder "Konzern" genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personaleinsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Halskestraße 38, 40880 Ratingen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert. Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 23. März 2015 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung am 26. März 2015 freigegeben. 2. Grundlagen der RechnungslegungDie InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315a HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet. Im Geschäftsjahr 2014 wurden die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG. scroll
Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus. scroll
3. KonsolidierungskreisDer konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:
Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100 % der Anteile. Über das Vermögen der InVision Software S.r.l.i.l, Mailand, wurde am 18. April 2014 das Konkursverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist mit gleichem Datum ohne Gegenleistung aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Durch die Entkonsolidierung sind kurzfristige Vermögenswerte von 42 TEUR und langfristige von 1 TEUR sowie kurzfristige Verbindlichkeiten von 99 TEUR abgegangen. Der Entkonsolidierungserfolg in Höhe von 56 TEUR ist als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst worden. 4. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordnerter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze5. AllgemeinesDer Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 6. BerichtswährungDer Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €). 7. FremdwährungsumrechnungJedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehenden Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):scroll
8. Immaterielle VermögenswerteErworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Kriterien gemäß IAS38.57 bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert. 9. SachanlagevermögenSachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 10 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst. 10. Bilanzierung von LeasingverhältnissenDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt. Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf. Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn-und Verlustrechnung verbucht. 11. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert. 12. Wertminderungen von nicht-finanziellen VermögenswertenNicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung. Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte). 13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungszweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben. Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. 14. Unfertige LeistungenUnfertige Leistungen werden nach der "Percentage-of-Completion"-Methode bewertet. Demnach wurden Kundenprojekte nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts zum Bilanzstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird auf Basis der geleisteten Stunden im Verhältnis zu den prognostizierten Stunden ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Die unfertigen Leistungen werden nach Abzug der erhaltenen Anzahlungen in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 15. Finanzielle Vermögenswerte des UmlaufvermögensFinanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vorgenommen, wenn wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte Betrag der ursprünglichen Rechnungsstellung eingefordert werden kann. Die Höhe der Wertberichtigungen entspricht dem Nominalwert abzüglich des erzielbaren Betrages, der dem Barwert der erwarteten Geldflüsse entspricht. 16. Sonstige kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt und einzelwertberichtigt, falls sie mit erkennbaren Risiken behaftet sind. 17. ZahlungsmittelDie Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. 18. SteuernDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst. Darüber hinaus werden latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Verwendung der aktuellsten Planung für einen Planungszeitraum von fünf Jahren. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens auf Grundlage der vorliegenden Planung wahrscheinlich realisieren wird. 19. RückstellungenEine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält. 20. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. 21. Ertrags- und AufwandsrealisierungDie Umsatzerlöse der InVision-Gruppe werden hauptsächlich durch die Erbringung der folgenden Leistungen erzielt:
Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Abonnements und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert. Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Erträge aus Abonnements werden linear pro rata temporis über den Zeitraum hinweg realisiert, für den sie berechnet wurden. Erträge aus der zeitlich unbefristeten Überlassung von Nutzungsrechten werden i.d.R. dann realisiert, wenn die entsprechenden Lizenzschlüssel geliefert wurden. Erträge aus Projektgeschäften werden realisiert, sobald die Leistung erbracht wurde. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen ebenfalls linear über den Gesamtmietvertragszeitraum berücksichtigt. 22. Eventualschulden und EventualforderungenEventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. 23. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von SchätzunsicherheitenBei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, die Bemessung des Fertigstellungsgrades von Aufträgen ("Percentage-of-Completion"), der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Erläuterungen zur Konzernbilanz24. ZahlungsmittelDie liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten. 25. WertpapiereBei den Wertpapieren handelt es sich um eine Anlage von 1 Mio. € in einen konservativen Mischfonds. 26. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, werden bei Bedarf einzeln wertberichtigt und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
27. ErtragsteueransprücheDie Ertragsteueransprüche enthalten Erstattungsansprüche bei verschiedenen Tochtergesellschaften. 28. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Vermögensgegenständescroll
29. Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 5 - 15 Jahre abgeschrieben. 30. SachanlagenDie Sachanlagen setzen sich aus entgeltlich erworbenen Grund und Boden sowie Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattungen zusammen, die jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. 31. Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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32. Latente SteuernDer Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: scroll
Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern betragen insgesamt 12.383 TEUR (Vorjahr: 15.310 TEUR). Davon wurden für 3.272 TEUR (Vorjahr: 2.636 TEUR) latente Steuern in Höhe von 932 TEUR (Vorjahr: 800 TEUR) angesetzt. Für weitere Verlustvorträge in Höhe von 9.111 TEUR (Vorjahr: 12.674 TEUR) wurden keine latenten Steuern angesetzt. 33. Sonstige langfristige VermögenswerteDie sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume. 34. Forschung und EntwicklungDie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4.970 TEUR (Vorjahr 4.490 TEUR). 35. Kurzfristige VerbindlichkeitenDie kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf: scroll
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Abonnementleistungen des jeweiligen Folgejahres und abgegrenzte Projekterlöse. 36. Ertragssteuerverbindlichkeiten und RückstellungenDie Ertragssteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
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Die Rückstellungen für Personalkosten betreffen im Wesentlichen ausstehende Bonus- und Provisionszahlungen sowie Urlaubsansprüche und -gelder. 37. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige VerbindlichkeitenAlle Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf: scroll
38. Langfristige VerbindlichkeitenDie InVision AG hat zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR aufgenommen. 39. Gezeichnetes KapitalAls gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigene Stückaktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 23. August 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2010) zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 24. August 2010 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 23. August 2015. 40. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beinhaltet den Nettoemissionserlös aus der am 18. Juni 2007 durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen der Erstnotiz an der Frankfurter Börse. Mit der Kapitalrücklage wurden die IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten sowie Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien in Höhe von insgesamt 1.520 TEUR ergebnisneutral erfasst. Ferner veränderte sich die Kapitalrücklage durch die Veräußerung eigener Aktien (4.643 TEUR) einerseits sowie der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (5.588 TEUR) andererseits. 41. GewinnrücklagenUnter den Gewinnrücklagen werden die Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen und die Anpassungen an die Konzerneröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 ausgewiesen. 42. Eigenkapitaldifferenz aus WährungsumrechnungDie Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs andererseits. Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung43. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: scroll
44. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scroll
45. MaterialaufwandDie angefallenen Materialkosten sind projektspezifische Leistungen von selbständigen Unternehmern. 46. PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan. 47. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenEs lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen. 48. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
49. FinanzergebnisDas Finanzergebnis gliedert sich wie folgt: scroll
Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. 50. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt: scroll
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 32 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30 % für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz. Weiter wurde unterstellt, dass die vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage unbegrenzt nutzbar bleiben. Die aktiven latenten Steuern aus den bewerteten steuerlichen Verlustvorträgen werden zukünftig in dem Maße gemindert, in dem die Gesellschaften Gewinne erzielen. Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt: scroll
Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen: scroll
Erläuterungen zur KonzernkapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten: scroll
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition enstpricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz. Sonstige Angaben51. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen Leasingverpflichtungen für bewegliche Anlagegüter sowie Büroräume in folgender Höhe: scroll
52. Eventualverbindlichkeitenscroll
53. Finanzielle Vermögenswerte und VerbindlichkeitenDie im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Gewerbeimmobilie sowie kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln, Wertpapieren und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 6.421 TEUR (Vorjahr: 6.139 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 45 Tagen überfällig waren, wurden Wertberichtigungen gebildet. Der Konzern verfügte weder 2014 noch 2013 über zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte oder über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden weder 2014 noch 2013 vorgenommen. Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten. 54. KapitalrisikomanagementDer Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft. Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar: scroll
(*)
berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige
Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent. 55. FinanzrisikomanagementDie Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse. 56. MarktrisikenMarktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 304 TEUR (Vorjahr: 466 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 18 TEUR (Vorjahr: 17 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2014 um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 30 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR) niedriger gewesen. 57. Transaktionen mit nahe stehenden PersonenLiefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr. 58. Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind. 59. Anzahl der MitarbeiterIm Geschäftsjahr 2014 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 104 (Vorjahr: 116) Mitarbeiter beschäftigt. 60. Angaben zu den UnternehmensorganenDem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:
Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge: scroll
Der Vorstand besitzt direkt und indirekt 55,9 % der Aktien der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat wird gebildet von:
Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Die Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scroll
An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen. 61. Angaben zum Honorar des AbschlussprüfersDas für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2014 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt: scroll
62. Angaben zur SegmentberichterstattungDa die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS8. 63. ErgebnisverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, einen Betrag in Höhe von 1,00 EUR je dividendenberechtigter Aktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 64. Erklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben am 13. Februar 2015 gemäß § 161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht, und im Internet unter www.invision.de/investors veröffentlicht. 65. Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ratingen, den 11. März 2015 Peter Bollenbeck Armand Zohari Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014der InVision AGDer folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Ratingen (im Folgenden auch "AG" oder "Gesellschaft" genannt) sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch "InVision", "InVision-Gruppe", "InVision-Konzern" oder "Konzern" genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird. Das UnternehmenGeschäftstätigkeitDie InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personaleinsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten. MitarbeiterAm 31. Dezember 2014 waren inklusive Vorstand weltweit 100 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 15 % gesunken (31. Dezember 2013: 118 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 65 Mitarbeiter (31. Dezember 2013: 66 Mitarbeiter) beschäftigt, während 35 Mitarbeiter (31. Dezember 2013: 52 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochtergesellschaften beschäftigt waren. Forschung & EntwicklungDer Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 11 Prozent auf 4.970 TEUR gestiegen (Vorjahr: 4.490 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 37 Prozent (Vorjahr: 33 Prozent). Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB und § 175 Abs. 2 AktGDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 23. August 2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlage gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. August 2010 bis zum 23. August 2015 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10 % am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 23. August 2015. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2014 folgende Aktionäre mit mehr als 10 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen. Wirtschaftliche RahmenbedingungenLaut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2014 um 0,8 Prozent und in den USA um 2,4 Prozent gewachsen. GeschäftsentwicklungErtragslageDer Konzernumsatz hat sich im Berichtsjahr um 1 Prozent auf 13.409 TEUR (Vorjahr: 13.557 TEUR) verringert. Die Erlöse aus Abonnements sind um 25 Prozent auf 9.467 TEUR gestiegen (Vorjahr: 7.596 TEUR). Die Projektumsätze sind um 34 Prozent auf 3.942 TEUR (Vorjahr: 5.961 TEUR) gesunken. Der Umsatz mit Kunden in Deutschland, Österreich und Schweiz ist um 4 Prozent auf 6.719 TEUR (Vorjahr: 7.000 TEUR) gesunken und macht einen Anteil von 50 Prozent aus (Vorjahr: 52 Prozent). Der Umsatz mit Kunden des restlichen Auslands ist um 2 Prozent auf 6.690 TEUR gestiegen (Vorjahr: 6.557 TEUR). Der Anteil des restlichen Auslands am Gesamtumsatz beträgt somit ebenfalls 50 Prozent (Vorjahr: 48 Prozent). Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr auf 6.547 TEUR gesunken (Vorjahr: 7.624 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 21 Prozent auf 2.927 TEUR gesunken (Vorjahr: 3.711 TEUR). Der Raumaufwand ist um 5 Prozent auf 709 TEUR (Vorjahr: 675 TEUR) gestiegen. Für die nachvertragliche Abwicklung des Verkaufs der Beratungsmarke "Core Practice" ist ein Aufwand in Höhe von 422 TEUR sowie ein entsprechender sonstiger betrieblicher Ertrag in gleicher Höhe angefallen (Vorjahr: 0 TEUR). Die Beratungsaufwendungen sind um 30 Prozent auf 306 TEUR (Vorjahr: 435 TEUR) gesunken. Die übrigen Aufwendungen sind um 10 Prozent auf 493 TEUR gestiegen (Vorjahr: 448 TEUR). Die Erträge aus Auflösung von Rückstellungen sind ebenfalls auf 424 TEUR gestiegen (Vorjahr: 27 TEUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) hat sich im Berichtszeitraum um 135 Prozent auf 4.124 TEUR (Vorjahr: 1.754 TEUR) verbessert. Die EBIT-Marge ist im Berichtszeitraum auf 31 Prozent gestiegen (Vorjahr: 13 Prozent). Die Zinserträge sind auf 24 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR) und der Zinsaufwand auf 56 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) gestiegen. Im Geschäftsjahr 2014 beträgt der Konzernüberschuss 4.203 TEUR (Vorjahr: 1.552 TEUR). Insgesamt lag der Geschäftsverlauf 2014 im Rahmen der Erwartungen. Das Ergebnis je Aktie beträgt 1,94 EUR (Vorjahr: 0,71 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.208.515 Aktien (Vorjahr: 2.176.806 Aktien). Finanz- und VermögenslageDie liquiden Mittel sind zum Ende des Geschäftsjahres vornehmlich durch stark erhöhte Auszahlungen für Investitionstätigkeiten und durch Auszahlungen an die Aktionäre auf 3.388 TEUR gesunken (Vorjahr: 4.576 TEUR). Die Gesellschaft besitzt Wertpapiere im Wert von 1.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahm um 30 Prozent auf 2.033 TEUR zu (Vorjahr: 1.563 TEUR). Die Ertragssteueransprüche haben sich auf 124 TEUR erhöht (Vorjahr: 87 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände sind mit 185 TEUR (Vorjahr: 180 TEUR) nahezu unverändert. Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 703 TEUR (Vorjahr: 852 TEUR) reduziert. Das Sachanlagevermögen hat durch den Erwerb einer selbstgenutzten Büroimmobilie einen Stand von 6.806 TEUR (Vorjahr: 697 TEUR). Die aktiven latenten Steuern stiegen um 14 Prozent auf 962 TEUR (Vorjahr: 845 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um 63 Prozent auf 137 TEUR (Vorjahr: 372 TEUR). Die Rückstellungen sanken um 37 Prozent auf 917 TEUR (Vorjahr: 1.467 TEUR). Ferner sanken die Steuerrückstellungen auf 23 TEUR (Vorjahr: 126 TEUR). Der kurzfristige Anteil der Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen um 4 Prozent auf 1.707 TEUR (Vorjahr: 1.638 TEUR). Zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie hat die Gesellschaft ein langfristiges Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR aufgenommen. Im Geschäftsjahr wurde das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien um 5.587.500 EUR erhöht und anschließend auf das vorherige Grundkapital in Höhe von 2.235.000 EUR herabgesetzt. Im Ergebnis ist es hierdurch zu einer Verringerung der Kapitalrücklage um den Betrag der 5.587.500 EUR bei einem unveränderten Grundkapital im Vergleich des aktuellen Stichtags mit dem Vorjahresstichtag gekommen. Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 15.239 TEUR (Vorjahr: 8.853 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 8.455 TEUR (Vorjahr: 5.249 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 55 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 3.089 TEUR (Vorjahr: 3.026 TEUR) und entspricht einem Anteil von 23 Prozent am Konzernumsatz (Vorjahr: 22 Prozent). Der Cashflow wurde wesentlich durch das positive Konzernergebnis bestimmt. Über das Vermögen der InVision Software S.r.l.i.l, Mailand, wurde am 18. April 2014 das Konkursverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist mit gleichem Datum mit einem Entkonsolidierungserfolg von 56 TEUR aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Grundzüge des VergütungssystemsDie Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet. Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Für die Vorstandsmitglieder besteht über die Gesellschaft eine private Haftpflichtversicherung, soweit kein eigener Haftpflichtschutz besteht. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden. RisikoberichtGrundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen KontrollsystemsFür den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen. Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen. Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft. Wesentliche Risiken der GeschäftstätigkeitInVision bietet seit 2011 in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen prinzipiellen Überlegungen dieses Angebot nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Umsätzen der InVision-Gruppe. InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse. Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen. NachtragsberichtNach dem Geschäftsjahresende gab es keine besonderen Ereignisse, die von wesentlicher Bedeutung für den Jahresabschluss sind. Prognosebericht & ChancenVoraussichtliche weltwirtschaftliche EntwicklungGemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds soll die Wirtschaft 2015 im Euroraum um 1,2 Prozent und in den USA um 3,6 Prozent wachsen. Voraussichtliche Entwicklung von InVisionInVision erwartet eine Steigerung der Abonnement-Erlöse und einen Rückgang der Projekt-Erlöse. Die EBIT-Marge wird voraussichtlich zwischen 20 und 30 Prozent liegen.
Ratingen, den 11. März 2015 Peter Bollenbeck Armand Zohari Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die InVision AktiengesellschaftWir haben den von der InVision Aktiengesellschaft aufgestellten IFRS Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang sowie den Konzernlagebericht - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IRFS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenden Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstandes der InVision Aktiengesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den IFRS Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den IFRS Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im IFRS Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IFRS Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der IFRS Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem IFRS Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 11. März 2015 RSM Verhülsdonk GmbH Dr. Hüchtebrock, Wirtschaftsprüfer Schmitz, Wirtschaftsprüfer |
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