InVision Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Geschäftsbericht 2018

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß IFRS und § 315e HGB sowie Konzernlagebericht nach § 315 HGB

der InVision AG

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2018 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden.

Im Geschäftsjahr 2018 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates folgende Schwerpunkte:

Am 21.03.2018 wurden der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2017 sowie Lagebericht und Konzernlagebericht 2017 eingehend inkl. der erforderlichen Beschlussfassung behandelt. Darüber hinaus wurde der Gang der Geschäfte, insbesondere Lage, Umsatz und Rentabilität der Gesellschaft besprochen. An der Sitzung nahm der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft teil.

Am 01.06.2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ebenfalls mit dem Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft.

Am 19.09.2018 wurden die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) einschließlich Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe der Gründe erörtert sowie der Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft.

Die Sitzung am 14.12.2018 befasste sich mit dem Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2018, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft einschließlich konservativem 3-Jahres-Plan.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt.

Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt.

Herr Armand Zohari ist am 30.06.2018 aus dem Vorstand der InVision AG ausgeschieden. Es bestand Einvernehmen im Aufsichtsrat, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Armand Zohari derzeit kein weiteres Vorstandsmitglied bestellt werden soll.

Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und veröffentlicht unter:

https://www.ivx.com/investors/corporate-governance/compliance-statement

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2018 geleistete Arbeit.

 

Düsseldorf, im März 2019

InVision AG

Der Aufsichtsrat

Dr. Thomas Hermes

Matthias Schroer

Prof. Dr. Wilhelm Mülder

Konzernbilanz 31. Dezember 2018 IFRS, in Euro

InVision AG

Aktiva

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Anhang 31.12.2018 31.12.2017
A. Kurzfristige Vermögenswerte      
1. Liquide Mittel (23) 670.454 2.209.999
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (24) 1.397.793 1.268.972
3. Ertragsteuererstattungsansprüche (25) 218.043 45.536
4. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte (26) 128.650 196.242
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt   2.414.940 3.720.749
B. Langfristige Vermögenswerte      
1. Immaterielle Vermögenswerte (27) 334.667 338.374
2. Sachanlagevermögen (28) 9.299.122 9.568.754
3. Aktive latente Steuern (30) 19.656 39.312
4. Sonstige langfristige Vermögenswerte (31) 14.106 16.043
Langfristige Vermögenswerte, gesamt   9.667.551 9.962.483
Aktiva, gesamt   12.082.491 13.683.232

Passiva

     
  Anhang 31.12.2018 31.12.2017
A. Kurzfristige Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (33) 250.000 1.250.000
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (34) 268.494 170.012
3. Rückstellungen (35) 377.146 256.266
4. Ertragsteuerverbindlichkeiten (35) 222.989 406.150
5. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Verbindlichkeiten (36) 783.931 971.259
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt   1.902.560 3.053.687
B. Langfristige Verbindlichkeiten      
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (37) 0 250.000
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt   0 250.000
C. Eigenkapital      
1. Gezeichnetes Kapital (38) 2.235.000 2.235.000
2. Rücklagen (39) 1.191.184 1.191.184
3. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnungen (40) -419.289 -457.684
4. Konzernbilanzergebnis   7.173.036 7.411.045
Eigenkapital, gesamt   10.179.931 10.379.545
Passiva, gesamt   12.082.491 13.683.232

Konzerngesamtergebnisrechnung 31. Dezember 2018 IFRS, in Euro

InVision AG

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Anhang 01.01.-31.12.18 01.01.-31.12.17
1. Umsatzerlöse (41) 13.066.634 13.163.035
2. Sonstige betriebliche Erträge (42) 114.925 90.983
3. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen (43) -177.969 -149.682
4. Personalaufwand (44) -8.694.719 -8.084.598
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen (45) -586.450 -513.892
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen (46) -3.489.913 -3.142.635
7. Betriebsergebnis (EBIT)   232.508 1.363.211
8. Finanzergebnis (47) -12.193 -26.986
9. Währungsverluste/-gewinne   4.310 -14.585
10. Ergebnis vor Steuern (EBT)   224.625 1.321.640
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (48) -462.634 -437.195
12. Konzernfehlbetrag/-überschuss   -238.009 884.445
13. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse   38.395 -84.476
14. Konzerngesamtergebnis   -199.614 799.969
Ergebnis je Aktie   -0,09 0,36

Konzernkapitalflussrechnung 31. Dezember 2018 IFRS, in Euro

InVision AG

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01.01.-31.12.18 01.01.-31.12.17
1. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit    
Konzernüberschuss -238.009 884.445
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 586.450 513.892
-/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 33.482 -5.725
-/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 120.880 87.263
-/+ Zunahme/Abnahme der latenten Steuern 19.656 114.590
-/+ Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen -8.156 2.095
-/+ Zunahme/Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -128.820 146.495
-/+ Zunahme/Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände, aktive Rechnungsabgrenzung 69.529 127.342
+/- Abnahme/Zunahme der Ertragsteuererstattungsansprüche/verbindlichkeiten -355.668 -554.005
-/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 98.482 20.820
+/- Zunahme/Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung -187.327 -665.041
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 10.499 672.171
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit    
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -332.955 -577.858
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -24.832 -765
+ Erlöse aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 26.235 7.077
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -331.552 -571.546
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit    
- Auszahlung aus der Tilgung von Finanzkrediten -1.250.000 -750.000
- Auszahlung an Aktionäre 0 -1.117.500
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.250.000 -1.867.500
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -1.571.053 -1.766.875
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 31.508 -32.024
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.209.999 4.008.898
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 670.454 2.209.999

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 31. Dezember 2018 IFRS, in Euro

InVision AG

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Gezeichnetes Kapital Rücklagen Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Konzernergebnis Summe
31. Dezember 2016 2.235.000 1.191.184 -373.208 7.644.100 10.697.076
Dividendenausschüttung 0 0 0 -1.117.500 -1.117.500
  2.235.000 1.191.184 -373.208 6.526.600 9.579.576
Periodenergebnis 0 0 0 884.445 884.445
Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 0 0 -84.476 0 -84.476
Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 -84.476 884.445 799.969
31. Dezember 2017 2.235.000 1.191.184 -457.684 7.411.045 10.379.545
Periodenergebnis 0 0 0 -238.009 -238.009
Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 0 0 38.395 0 38.395
Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 38.395 -238.009 -199.614
31. Dezember 2018 2.235.000 1.191.184 -419.289 7.173.036 10.179.931

Konzernanhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß IFRS und § 315e HGB

der InVision AG

Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch "InVision AG" oder "Gesellschaft" genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "InVision-Gruppe" oder "Konzern" genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen im Bereich Workforce Management und Education. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert.

Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 27. März 2019 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung am 28. März 2019 freigegeben.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Die InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315e HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG.

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IFRS-Standards Auswirkungen
IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen" keine
IFRS 9 "Finanzinstrumente" Siehe Erläuterungen
IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden (einschließlich Klarstellungen sowie Änderungen)" Siehe Erläuterungen
Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" - Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen keine
Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge" - Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 keine
Änderungen an IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" - Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien keine
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014-2016) hinsichtlich Änderungen an IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards", IFRS 12 "Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen" und IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" keine

Der neue IFRS 9 "Finanzinstrumente" ersetzt den IAS 39 und ist auf nach dem 1.1.2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Der neue Standard regelt die Klassifizierung, Erfassung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, einschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus Leasingverhältnissen und führt ein neues Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ein. Durch den Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten und sonstigen Forderungen, die bislang als Forderungen (Loans and Receivables) klassifiziert wurden, künftig als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente klassifiziert und bewertet. Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten (erfasst und bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) ergaben sich nicht.

Im Rahmen des neuen Wertminderungsmodells werden erwartete Verluste berücksichtigt (Expected Loss Model) und in höherem Maße zukunftsorientierte Informationen verwendet. Die Erfassung erwarteter Verluste nach dem neuen Wertberichtigungsmodell führt tendenziell zu einer früheren Bilanzierung von Wertberichtigungen. Die InVision AG wendet den neuen Standard ohne Anpassung der Vorjahreszahlen unter erfolgsneutraler Erfassung etwaiger Umstellungseffekte in der Gewinnrücklage an. Zur Umsetzung der neuen Vorschriften zu den Wertminderungen wurden geeignete Modelle, insbesondere zur Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelt, die im Geschäftsjahr rund 0,2% der Umsatzerlöse betragen (Vorjahr: 0,2%). Die Umstellung von einem auf eingetretene Verluste basierenden Modell auf ein Modell, das auf erwartete Kreditverluste abstellt, führt in der InVision-Gruppe zu keinen wesentlichen Änderungen an Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen finanziellen Vermögenswerten im Vergleich zu den Beträgen, die bei einer Beibehaltung der früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfasst worden wären. Auf eine Anpassung der Gewinnrücklagen wurde unter Wesentlichkeitsaspekten verzichtet.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen, ist der neue IFRS 15 "Verträge mit Kunden" anzuwenden, der im April 2016 - zwischenzeitlich mit nachträglichen Änderungen - veröffentlicht wurde. IFRS 15 ersetzt IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse" sowie die dazugehörigen Interpretationen. Das EU-Endorsement erfolgte im September 2016 bzw. im Oktober 2017.

IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erfassen soll, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt ist bzw. die Dienstleistung erbracht wurde. Dieses Kernprinzip wird im Rahmen des Standards in einem Fünf-Schritte-Modell umgesetzt. Hierzu sind zunächst die relevanten Verträge mit dem Kunden und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Nach Bestimmung des Transaktionspreises ist dieser dann auf die separaten Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Die Erlösrealisierung erfolgt nachfolgend in Höhe der erwarteten Gegenleistung für jede separate Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen.

Die InVision AG wendet für die Umstellung auf den neuen Standard die modifiziert rückwirkende Übergangsmethode an, wonach die kumulierten Effekte aus der erstmaligen Anwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen zu erfassen sind. Der Standard ist dabei nur auf Verträge anzuwenden, die zum Erstanwendungszeitpunkt noch nicht vollumfänglich erfüllt waren. Die Untersuchung nach dem Fünf-Schritte-Modell hat ergeben, dass sich keine Auswirkungen auf die für das Vorjahr ausgewiesenen Erlöse ergeben, da der neue Standard grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Zeitpunkte der Erlöserfassung aus den unterschiedlichen Vertragstypen der InVision AG hat. Entsprechend ist keine rückwirkende Anpassung dieser Beträge erforderlich geworden.

Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus.

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IFRS-Standards mit (vorauss.) Anwendungspflicht Wesentliche Auswirkungen
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (1.1.2019) Siehe Erläuterungen
IFRS 17 "Versicherungsverträge" (1.1.2021) keine
Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente" - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (1.1.2019) keine
Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" - Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (1.1.2019) keine
Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Planänderung,- kürzung oder -abgeltung (1.1.2019) keine
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) mit Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse", IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen", IAS 12 "Ertragsteuern" und IAS 23 "Fremdkapitalkosten" (1.1.2019) keine
IFRIC 23 "Bilanzierung von Steuerrisikopositionen" (1.1.2019) keine
Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" (1.1.2020) keine
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 bzgl. Definition von Wesentlichkeit (1.1.2020) keine

Im Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard IFRS 16 "Leases" veröffentlicht, der insbesondere den bisherigen Leasing-Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen ersetzen wird. Der neue Standard führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten, soweit sie nicht unwesentlich sind, zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Lease-Verträge, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zurzeit nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing wird es zukünftig für Leasingnehmer nicht mehr geben. Der neue Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. Die InVision-Gruppe wird IFRS 16 erstmalig im Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2019 anwenden. Im Rahmen des Übergangs hat sich die InVision-Gruppe für die Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes entschieden. Demzufolge ist keine Anpassung der Vorjahreszahlen vorzunehmen, vielmehr wird der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung des Standards durch Anpassung der Gewinnrücklagen erfasst werden.

Mit der Anwendung von IFRS 16 werden die folgenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet: Anstelle der bislang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angegebenen Mietverpflichtungen für Büroräume wird die Anwendung von IFRS 16 zu einem Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten führen. Ebenso werden sich die Finanzverbindlichkeiten durch den Ausweis der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten und damit auch die Bilanzsumme erhöhen. Unter sonst gleichen Bedingungen führt dies zu einer Senkung der Eigenkapitalquote der InVision-Gruppe.

Aufgrund des derzeitigen Leasingvolumens der InVision-Gruppe (wie unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen unter Punkt 49 dargestellt) gehen wir davon aus, dass IFRS 16 im Gesamtjahr 2019 die folgenden weiteren Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird: Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisherigen Mieten/Operating Leases in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter IFRS 16 künftig die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Hierdurch werden die operativen Aufwendungen und folglich das Betriebsergebnis (EBIT) positiv beeinflusst werden und die Finanzierungsaufwendungen durch zusätzliche Zinsaufwendungen steigen. Insgesamt werden nur unwesentliche Auswirkungen auf den Gewinn vor Steuern, den Gewinn nach Steuern und das Ergebnis je Aktie erwartet. Korrespondierend hierzu ergibt sich zukünftig eine Verschlechterung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit und eine Verbesserung des Cashflows aus operativer Tätigkeit.

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der weiteren vom IASB neu herausgegebenen bzw. überarbeiteten Standards, die im vorliegenden Abschluss noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden derzeit geprüft. Es werden jedoch, abgesehen von etwaigen erweiterten Angabepflichten, keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

3. Konsolidierungskreis

Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:

injixo AG, Zug, Schweiz

InVision Software, Inc., Chicago, IL, USA

InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich

InVision Software SAS, Paris, Frankreich

InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien

Die Tochtergesellschaft InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, wurde am 12. Oktober 2018 liquidiert und aus dem estnischen Handelsregister gelöscht. Aus der Entkonsolidierung ergaben sich keine nennenswerten Ergebniseffekte.

Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.

Alle Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordnerter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

5. Allgemeines

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

6. Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €).

7. Fremdwährungsumrechnung

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.

Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehende Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):

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Währung Stichtagskurs 2018 Stichtagskurs 2017 Durchschnittskurs 2018 Durchschnittskurs 2017
USD 1,1444 1,1979 1,1809 1,1299
GBP 0,8985 0,8877 0,8846 0,8764
SEK 10,2135 9,8333 10,2542 9,6325
CHF 1,1262 1,1693 1,1547 1,1116

8. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Ansatzkriterien bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

9. Sachanlagevermögen

Sachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 9 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

10. Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf.

Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

Der neue IFRS 16 führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten, soweit sie nicht unwesentlich sind, zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Lease-Verträge, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zurzeit nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing wird es zukünftig für Leasingnehmer nicht mehr geben. Der neue Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Für ergänzende Darstellungen im Bereich der neu anzuwendenden IFRS wird auf Abschnitt 2 verwiesen.

11. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert.

12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).

13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 20 verwiesen. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in zwei Kategorien klassifiziert:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant)

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Kreditinstitute. Darüber hinaus entfallen hierauf sonstige Forderungen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern das vereinfachte Wertberichtigungsschema des IFRS 9 an und setzt direkt den erwarteten Ausfall über die Gesamtlaufzeit der Forderung an. Die notwendige Wertberichtigung wird dabei unter Berücksichtigung historischer Ausfälle abgeleitet und - sofern relevant - anhand aktueller Entwicklungen am Markt angepasst. Im Einzelfall wird der Ausfall aber auch direkt anhand von Informationen über die Bonität des Kunden abgeleitet. Im Falle der Insolvenz eines Kunden wird der Wert der Forderung in voller Höhe als Forderungsverlust ausgewiesen. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Ausbuchung. Grundsätzlich werden Buchwertveränderungen bei Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

14. Finanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens

Finanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Kreditinstitute und sonstige Forderungen. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 13 verwiesen. Die Buchwerte entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.

15. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt und einzelwertberichtigt, falls sie mit erkennbaren Risiken behaftet sind. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 13 verwiesen.

16. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 13 verwiesen.

17. Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird.

Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steuerforderungen, einschließlich solcher auf Verlustvorträge, werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsaussichten. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren wird.

18. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen.

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält.

19. Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß IFRS 9 bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.

20. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die InVision-Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse durch die Einräumung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (zeitlich unbeschränkte Nutzung, einmalige Nutzung, zeitlich beschränkte Nutzung) sowie durch die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Bei zeitlich unbeschränkten oder einmaligen Nutzungsrechten wird der Umsatz vollständig zum Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsrechte realisiert. Bei zeitlich beschränkten Nutzungsrechten wird der Umsatz linear pro rata temporis über den Berechnungszeitraum realisiert. Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung als Umsatz realisiert.

Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Nutzungsgebühr und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert.

Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen ebenfalls linear über den Gesamtmietvertragszeitraum berücksichtigt.

21. Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.

Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

22. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten

Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

23. Zahlungsmittel

Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 unterliegenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2018 31.12.2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.421 1.292
Wertberichtigungen -23 -23
Gesamt 1.398 1.269

25. Ertragsteuererstattungsansprüche

Die Ertragsteuererstattungsansprüche enthalten Erstattungsansprüche der injixo AG, Zug, Schweiz, und der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich.

26. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände

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31.12.2018 31.12.2017
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 124 189
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 5 7
Gesamt 129 196

Die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Vorauszahlungen für Dienstleistungs- und Versicherungsverträge sowie Geschäftsreisen mit einem Leistungsbezug für das folgende Geschäftsjahr.

27. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 3 - 15 Jahre abgeschrieben.

28. Sachanlagen

Die Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:

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31.12.2018 31.12.2017
Grund und Boden / Gebäude 7.514 7.698
Sonstiges Sachanlagevermögen 1.687 1.871
Anlagen im Bau 98 0
Gesamt 9.299 9.569

Die Sachanlagen wurden jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

29. Entwicklung des Anlagevermögens

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Geschäftsjahr 2018 01.01.2018 Zugang Abgang Währungsdifferenz 31.12.2018
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten          
Brutto 1.247 25 22 29 1.279
Abschreibungen 909 43 22 14 944
Netto 338 -18 0 15 335
2. Sachanlagevermögen          
Grund und Boden / Gebäude          
Brutto 8.383 10 0 0 8.393
Abschreibungen 685 194 0 0 879
Netto 7.698 -184 0 0 7.514
Sonstiges Sachanlagevermögen          
Brutto 2.659 225 273 1 2.612
Abschreibungen 788 349 213 1 925
Netto 1.871 -124 60 0 1.687
3. Anlagen im Bau          
Brutto 0 98 0 0 98
Abschreibungen 0 0 0 0 0
Netto 0 98 0 0 98
Anlagevermögen          
Brutto 12.289 358 295 30 12.382
Abschreibungen 2.382 586 235 15 2.748
Netto 9.907 -228 60 15 9.634
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Geschäftsjahr 2017 01.01.2017 Zugang Abgang Währungsdifferenz 31.12.2017
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten          
Brutto 1.332 1 0 -86 1.247
Abschreibungen 900 45 0 -36 909
Netto 432 -44 0 -50 338
2. Sachanlagevermögen          
Grund und Boden / Gebäude          
Brutto 8.368 15 0 0 8.383
Abschreibungen 487 198 0 0 685
Netto 7.881 -183 0 0 7.698
Sonstiges Sachanlagevermögen          
Brutto 2.192 563 86 -10 2.659
Abschreibungen 607 271 84 -6 788
Netto 1.585 292 2 -4 1.871
3. Anlagen im Bau          
Brutto 0 0 0 0 0
Abschreibungen 0 0 0 0 0
Netto 0 0 0 0 0
Anlagevermögen          
Brutto 11.892 579 86 -96 12.289
Abschreibungen 1.994 514 84 -42 2.382
Netto 9.898 65 2 -54 9.907

30. Latente Steuern

Der Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

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31.12.2018 31.12.2017
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus Lizenzbewertung 20 39
Gesamt 20 39

Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern zum 31. Dezember 2018 betragen insgesamt 10.361 TEUR (Vorjahr: 8.466 TEUR). Auf die oben genannten Verlustvorträge wurden keine latenten Steuern angesetzt, da die Realisation für nicht ausreichend gehalten wird. Bewertet zu individuellen Steuersätzen hätten bis zu 1.939 TEUR latente Steuern aktiviert werden können.

31. Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.

32. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 6.301 TEUR (Vorjahr 7.486 TEUR).

33. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Das im Jahr 2014 aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie valutiert zum Bilanzstichtag mit 250 TEUR. Es ist durch Grundpfandrechte gesichert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 1.250 TEUR des Darlehens getilgt. Die verbleibenden 250 TEUR sind im Geschäftsjahr 2019 fällig und werden daher zum Bilanzstichtag unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Vorjahr waren 1.250 TEUR des Restdarlehens (insgesamt 1.500 TEUR) als kurzfristig und der Rest (250 TEUR) als langfristig einzustufen. Die Darstellung der Vorjahreszahlen wurde entsprechend angepasst. Im Vorjahr wurde die Verbindlichkeit noch in voller Höhe als langfristig dargestellt.

34. Kurzfristige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:

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2018 2017
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 250 1.250
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 269 170
Rückstellungen 377 256
Ertragsteuerverbindlichkeiten 223 406
Rechnungsabgrenzungsposten 580 779
Sonstige Verbindlichkeiten 204 193
Gesamt 1.903 3.054

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Abonnementleistungen des jeweiligen Folgejahres.

Der Vorjahresvergleichswert bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde aufgrund der Fälligkeit in einen kurz- und einen langfristigen Teil aufgeteilt und entsprechend umgegliedert.

35. Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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Stand 01.01.18 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.18
Ertragsteuerverbindlichkeiten 406 406 0 223 0 223
Rückstellungen für:            
- Personalkosten 104 104 0 73 0 73
- Abschlusskosten 79 78 1 87 0 87
- ausstehende Rechnungen 14 12 2 48 0 48
- Berufsgenossenschaft 17 17 0 20 0 20
- Sonstiges 42 36 2 146 -1 149
Summe Rückstellungen 256 247 5 374 -1 377
Gesamt 662 653 5 597 -1 600

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Miet- und Rückbaukosten der InVision Software Ltd., London, UK, und resultieren aus dem vorzeitig gekündigten Mietverhältnis der Büroräume in Londonderry, Nordirland.

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Stand 01.01.17 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.17
Ertragsteuerverbindlichkeiten 922 860 61 409 -4 406
Rückstellungen für:            
- Personalkosten 40 40 0 104 0 104
- Abschlusskosten 82 80 2 79 0 79
- ausstehende Rechnungen 16 14 2 14 0 14
- Berufsgenossenschaft 13 12 1 17 0 17
- Sonstiges 18 14 0 38 0 42
Summe Rückstellungen 169 160 5 252 0 256
Gesamt 1.091 1.020 66 661 -4 662

36. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Verbindlichkeiten

Alle Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf:

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2018 2017
Abgegrenzte Erlöse 580 779
Lohnsteuer 140 93
Soziale Abgaben 33 37
Umsatzsteuer 29 46
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 2 16
Gesamt 784 971

37. Langfristige Verbindlichkeiten

Von dem am Vorjahresstichtag bestehenden Saldo an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Teilbetrag in Höhe von 250 TEUR als langfristig auszuweisen. Weitere Informationen sind dem Abschnitt 33 zu entnehmen.

38. Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigenen Stückaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020.

39. Rücklagen

Die Rücklagen beinhalten Nettoemissionserlöse, IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten, Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien sowie Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln.

40. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs für die Umrechnung der übrigen Vermögenswerte und Schulden andererseits.

Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

41. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

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Nach Tätigkeitsbereichen 2018 2017
Workforce Management 12.646 12.449
Education 421 714
Gesamt 13.067 13.163
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Nach Regionen 2018 2017
Deutschland 4.039 3.854
Ausland 9.028 9.309
Gesamt 13.067 13.163

Für die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ist der Sitz der die Umsätze erfassenden Gesellschaft maßgeblich.

42. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (115 TEUR; Vorjahr: 91 TEUR) wurden im Wesentlichen Sachbezüge aus Mitarbeiterverpflegung, Erlöse aus dem Verkauf von IT-Hardware und periodenfremde Erträge erfasst.

43. Materialaufwand

Die angefallenen Materialkosten sind projektspezifische Leistungen von selbständigen Unternehmern.

44. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2018 2017
Löhne und Gehälter 7.387 6.857
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.308 1.228
Gesamt 8.695 8.085
- davon für Altersversorgung (Direktversicherungen) 58 65

Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.

45. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Es lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

46. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

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2018 2017
Cloud-Leistungen 926 816
Raumaufwendungen 688 460
Reiseaufwendungen 341 370
Marketingaufwand 312 343
Beratungsaufwendungen 261 238
Sonstige Personalnebenkosten 186 186
Kommunikationsaufwendungen 102 113
Ausbildung & Seminare 87 58
Personalbeschaffung 85 114
Versicherungen 75 63
Aufsichtsratsvergütung 56 29
Forderungsverluste und Wertberichtigungen 25 31
Übrige sonstige Aufwendungen 346 322
Gesamt 3.490 3.143

47. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:

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2018 2017
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -12 -27

Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.

48. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

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2018 2017
Ertragsteuern 443 322
Latente Steuern 20 115
Gesamt 463 437

Einzelangaben zu den gebildeten aktiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 30 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz.

Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:

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2018 2017
Konzerngewinn vor Steuern 225 1.322
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 463 437
Tatsächliche Steuerquote 206% 33%

Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

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2018 2017
Ergebnis vor Ertragsteuern 225 1.322
Rechnerischer Ertragsteueraufwand auf Basis des Steuersatzes des Mutterunternehmens 67 397
Effekte aus Verlustvorträgen -213 -374
Internationale Steuersatzunterschiede 562 387
Sonstige steuerliche Effekte 46 27
Gesamt 463 437

Die Effekte aus Verlustvorträgen in 2018 ergeben sich aus der Nutzung von in Vorjahren nicht aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge. Die internationalen Steuersatzunterschiede ergeben sich vor allem aufgrund der Ergebnisse der Tochtergesellschaft injixo AG, Zug, Schweiz.

Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:

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2018 2017
Gezahlte Zinsen -12 -27
Erhaltene Ertragsteuern 49 7
Gezahlte Ertragsteuern -841 -880

Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition entspricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz.

Sonstige Angaben

49. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Mietverpflichtungen für Büroräume in folgender Höhe:

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< 1 Jahr 1 - 5 Jahre >5 Jahre Gesamt
Mietverpflichtungen 236 1.082 815 2.133

50. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Gewerbeimmobilie sowie kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 2.068 TEUR (Vorjahr: 3.479 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen eine Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 45 Tagen überfällig waren und für die ein Ausfallrisiko bestand, wurden Wertberichtigungen gebildet.

Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden über die Neuklassifizierung im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 weder 2018 noch 2017 vorgenommen.

Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten.

51. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.

Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

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31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital 10.180 10.380
- Anteil am Gesamtkapital 84% 76%
Verbindlichkeiten 1.903 3.303
- Anteil am Gesamtkapital 16% 24%
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.903 3.054
- Anteil am Gesamtkapital 16% 22%
Nettoverschuldungsgrad* 12% 11%

(*) berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital

Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent.

52. Finanzrisikomanagement

Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse.

53. Marktrisiken

Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 362 TEUR (Vorjahr: 379 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 130 TEUR (Vorjahr: 61 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2018 um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 32 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) niedriger gewesen.

54. Transaktionen mit nahe stehenden Personen

Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr.

55. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind.

56. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2018 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 121 (Vorjahr: 124) Mitarbeiter beschäftigt.

57. Angaben zu den Unternehmensorganen

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:

Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Düsseldorf

Armand Zohari, Bochum (bis 30.06.2018)

Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge:

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In EUR 2018 2017
Peter Bollenbeck 364.015 207.949
davon Festgehalt 360.000 180.000
davon sonstige Bezüge 4.015 27.949
Armand Zohari 36.085 174.025
davon Festgehalt 30.000 150.000
davon sonstige Bezüge 6.085 24.025
Gesamtvergütung Vorstand 400.100 381.974

Der Vorstand besitzt zum Bilanzstichtag direkt und indirekt 30,8% der Aktien der Gesellschaft (31.12.2017: 40%). Der Aufsichtsrat wird gebildet von:

Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen

Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Rosenheim

Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen

Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt-Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.

Die aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung seit 2018 geänderten Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich wie folgt zusammen:

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In EUR 2018 2017
Dr. Thomas Hermes 25.000 12.000
davon Festvergütung 25.000 10.000
davon Sitzungsgelder und Auslagen 0 2.000
Matthias Schroer 18.750 9.500
davon Festvergütung 18.750 7.500
davon Sitzungsgelder und Auslagen 0 2.000
Prof. Dr. Wilhelm Mülder 12.500 7.000
davon Festvergütung 12.500 5.000
davon Sitzungsgelder und Auslagen 0 2.000
Gesamtvergütung Aufsichtsrat 56.250 28.500

An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.

58. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2018 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:

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2018 2017
Abschlussprüfungsleistungen 48 48
Steuerberatungsleistungen 4 8
Gesamt 52 56

59. Angaben zur Segmentberichterstattung

Da die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8.

60. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

61. Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 25. Januar 2019 gemäß § 161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht, und im Internet unter www.ivx.com/investors/corporate-governance/compliance-statement veröffentlicht.

62. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Düsseldorf, den 15. März 2019

Peter Bollenbeck

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der InVision AG

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch "AG" oder "Gesellschaft" genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch "InVision", "InVision-Gruppe", "InVision-Konzern" oder "Konzern" genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.

Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2018 waren inklusive Vorstand weltweit 110 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 15 Prozent gesunken (31. Dezember 2017: 130 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 89 Mitarbeiter (31. Dezember 2017: 93 Mitarbeiter) beschäftigt, während 21 Mitarbeiter in den ausländischen Tochtergesellschaften angestellt waren (31. Dezember 2017: 37 Mitarbeiter).

Forschung & Entwicklung

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 16 Prozent auf 6.301 TEUR gesunken (Vorjahr: 7.486 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 48 Prozent (31. Dezember 2017: 57 Prozent).

Angaben gemäß § 315 a HGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

für Spitzenbeträge,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;

soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag wie zum vorangegangenen Stichtag keine eigenen Aktien.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2018 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

Peter Bollenbeck, Düsseldorf (30,8%) hiervon direkt 17,0%, indirekt über InVision Holding GmbH 13,8%

InVision Holding GmbH, Düsseldorf (13,8%)

Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%)

Armand Zohari, Bochum (10,0%)

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 01. Juni 2018 wurde § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung geändert. Der Vorstand besteht nunmehr aus mindestens einer Person. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 01. Juni 2018 wurde §8 der Satzung ergänzt. Satz 2 legt die Alleinvertretung fest, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2018 um 1,9 Prozent und in den USA um 2,9 Prozent gewachsen. Die insgesamt gute Konjunkturlage hat im Berichtsjahr zu partiellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 2,5 Prozent gewachsen.

Geschäftsentwicklung

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind der Konzernumsatz und die EBIT-Marge (Anteil Konzerngesamtergebnis vor Steuern am Umsatz). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.

Ertragslage

Der Konzernumsatz ist im Berichtsjahr um 1 Prozent auf 13.067 TEUR (Vorjahr: 13.163 TEUR) gesunken. Die Workforce Management Umsätze sind dabei um 2 Prozent auf 12.646 TEUR gestiegen (Vorjahr: 12.449 TEUR). Die Education Umsätze sind um 41 Prozent auf 421 TEUR gesunken (Vorjahr: 714 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 26 Prozent auf 115 TEUR gestiegen (Vorjahr: 91 TEUR).

Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 8 Prozent auf 8.695 TEUR gestiegen (Vorjahr: 8.085 TEUR). Dies ist unter anderem auf Abfindungszahlungen wegen der Aufgabe des Entwicklungsstandorts in Londonderry, Nordirland, zurückzuführen sowie auf allgemeine Gehaltsanpassungen. Die Personalaufwandsquote beträgt somit 67 Prozent (Vorjahr: 61 Prozent).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2018 um 11 Prozent auf 3.490 TEUR gestiegen (Vorjahr: 3.143 TEUR) und stellen somit 27 Prozent im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 24 Prozent). Der Aufwand für Cloud Services ist zum einen aufgrund erhöhten Bedarfs an Speicherkapazitäten der InVision Anwendungen zum anderen aufgrund von steigendem Einsatz von Cloud Anwendungen im Arbeitsumfeld um 13 Prozent auf 926 TEUR (Vorjahr: 816 TEUR) gestiegen. Die Raumaufwendungen sind um 50 Prozent auf 688 TEUR (Vorjahr: 460 TEUR) gestiegen, was vor allem auf die höhere Büromiete für die im November 2017 bezogene Immobilie in Leipzig und die als Rückstellung erfassten Miet- und Rückbaukosten (114 TEUR) aus dem vorzeitig gekündigten Mietverhältnis der Büroräume in Londonderry, Nordirland, zurückzuführen ist. Die Reiseaufwendungen sind um 8 Prozent auf 341 TEUR (Vorjahr: 370 TEUR) gesunken, der Marketingaufwand ist um 9 Prozent auf 312 TEUR (Vorjahr: 343 TEUR) gesunken. Die Beratungsaufwendungen liegen mit 261 TEUR 10 Prozent über dem Vorjahr (Vorjahr: 238 TEUR). Die sonstigen Personalnebenkosten betreffen im Wesentlichen die Mitarbeiterverpflegung und liegen mit 186 TEUR auf dem Vorjahresniveau. Die Kommunikationsaufwendungen sind im Berichtsjahr um 10 Prozent auf 102 TEUR gesunken (Vorjahr: 113 TEUR).

Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt 233 TEUR und liegt um 83 Prozent unter Vorjahr (1.363 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 2 Prozent gesunken (Vorjahr: 10 Prozent).

Der Zinsaufwand ist auf 12 TEUR gesunken (Vorjahr: 27 TEUR).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind auf 463 TEUR gestiegen (Vorjahr: 437 TEUR). Diese beinhalten Steuern auf Gewinne der InVision AG, der InVision Software SAS, Paris, Frankreich, sowie der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich. Auf die Verluste der anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegenläufig keine aktiven latenten Steuern gebildet, weshalb die Steuerquote entsprechend hoch ist.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt der Konzernfehlbetrag 238 TEUR (Vorjahr: Konzernüberschuss 884 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt -0,09 EUR (Vorjahr: 0,36 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).

Insgesamt lag die Umsatzentwicklung, vor allem im Bereich Education, und damit auch der Geschäftsverlauf 2018 hinter den Erwartungen.

Finanz- und Vermögenslage

Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2018 um 70 Prozent auf 670 TEUR gesunken (Vorjahr: 2.210 TEUR). Wesentliche Ursache hierfür sind Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten über 1.250 TEUR und Auszahlungen für Investitionen im Sachanlagevermögen über 333 TEUR. Diese umfassen im Wesentlichen Hardwareausstattungen, allgemeine Betriebs- und Geschäftstattungen sowie Einbauten für Büroräume.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit 1.398 TEUR um 10 Prozent über dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 1.269 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 218 TEUR gestiegen (Vorjahr: 46 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögengegenstände liegen bei 129 TEUR (Vorjahr: 196 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte liegen im Berichtsjahr mit 335 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 338 TEUR). Das Sachanlagevermögen beträgt 9.299 TEUR (Vorjahr: 9.569 TEUR), hierin enthalten sind Anlagen im Bau in Höhe von 98 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind auf 20 TEUR gesunken (Vorjahr: 39 TEUR).

Das 2014 zur teilweisen Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie aufgenommene langfristige Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2018 mit 1.250 TEUR getilgt und beläuft sich zum 31.12.2018 auf 250 TEUR. Aufgrund der Fälligkeit des verbleibenden Darlehensrestbetrags, wurde eine Umgliederung aus den langfristigen in die kurzfristigen Verbindlichkeiten vorgenommen. Die Vorjahreswerte wurden angepasst und 250 TEUR werden im Vorjahr als langfristiger Anteil ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag um 58 Prozent auf 268 TEUR gestiegen (Vorjahr: 170 TEUR). Die Rückstellungen sind um 47 Prozent auf 377 TEUR gestiegen (Vorjahr: 256 TEUR). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Passivierung von Miet- und Rückbauverpflichtungen (114 TEUR) aus dem vorzeitig gekündigten Mietverhältnis der Büroräume in Londonderry, Nordirland, zurückzuführen.

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind um 45 Prozent auf 223 TEUR gesunken (Vorjahr: 406 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 19 Prozent auf 784 TEUR reduziert (Vorjahr: 971 TEUR).

Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Das Konzernbilanzergebnis beträgt 7.173 TEUR (Vorjahr: 7.411 TEUR).

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 12.082 TEUR (Vorjahr: 13.683 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 10.180 TEUR (Vorjahr: 10.380 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 84 Prozent (Vorjahr: 76 Prozent).

Grundzüge des Vergütungssystems

Durch Beschluss der Hauptversammlung wurden die Aufsichtsratsvergütungen ab dem Geschäftsjahr 2018 wie folgt angepasst: Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten eine Festvergütung in Höhe von EUR 12.500. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird spätestens nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt.

Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt sowie einem Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden.

Risikobericht

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.

Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.

Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.

Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.

Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben und festgelegt.

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.

InVision hat in den letzten Jahren zugunsten der Einführung von neuen Produktkategorien der Betreuung von Bestandskunden nur untergeordnete Priorität eingeräumt. Dies hat sich negativ auf die allgemeine Zufriedenheit dieser Kunden ausgewirkt. Dadurch ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, sodass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu stabilisieren, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

InVision hat 2018 festgestellt, dass die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten im Bereich Workforce Management in überproportional langen Einführungszyklen und häufig einem unvollständig genutzten Funktionsumfang resultieren. Dies kann dazu führen, dass Kunden während oder nach der Produkteinführung nur einen eingeschränkten Wert aus der dauerhaften Nutzung erzielen und sich in der Folge entscheiden, die Nutzung des Produktes einzustellen, so dass bestehende Umsatzströme nachhaltig versiegen und die Möglichkeit, neue Umsatzströme zu etablieren, eingeschränkt wird. Sofern es InVision nicht gelingt, die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten bei Kunden dahingehend zu verändern, dass Kunden schnell und dauerhaft einen hohen Wert aus der Nutzung der Produkte erzielen, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Corporate Governance" unter www.ivx.com/investors verfügbar.

Prognosebericht & Chancen

Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung

Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2019 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 1,8 Prozent und in den USA um 2,7 Prozent. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2019 mit einem Wachstum von 1,9 Prozent in der Informationstechnik.

Voraussichtliche Entwicklung von InVision

InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials bestehen. Für die nächsten Monate sieht die Unternehmensplanung hauptsächlich eine Fokussierung auf die Intensivierung der Kundenbetreuung sowie Investitionen in Methoden, Prozesse und Technologien für die Einführung von Software-Produkten vor. Mit den geplanten Maßnahmen sollen aktuelle Risiken der Geschäftstätigkeit verringert und Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausschöpfung des Umsatzpotenzials geschaffen werden. InVision rechnet mindestens mit Umsatz und EBIT auf Vorjahresniveau.

 

Düsseldorf, den 15. März 2019

Peter Bollenbeck

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

"An die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der InVision Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der InVision Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Umsatzrealisierung

Latente Steuern auf Verlustvorträge

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Umsatzrealisierung

1. Die Umsatzrealisierung wurde als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ausgewählt, da in ihr ein bedeutsames Risiko im Sinne des IDW PS 261 n.F. identifiziert wurde und dieses gleichzeitig am bedeutsamsten in der Prüfung für den aktuellen Berichtszeitraum war. Außerdem waren im Geschäftsjahr 2018 erstmals die geänderten Vorschriften des IFRS 15 zu beachten und die damit einher gehende Neubeurteilung der Realisierungszeitpunkte. Bedeutsame Risiken sind Fehlerrisiken, die aufgrund ihrer Art oder des mit ihnen verbundenen Umfangs möglicher falscher Darstellungen in der Rechnungslegung bei der Abschlussprüfung besondere Aufmerksamkeit erfordern. Das Fehlerrisiko liegt hierbei vorrangig in der nicht rechtzeitigen (insbesondere zu frühen) Erfassung von Umsatzerlösen und damit einem überhöhten Ausweis von Ergebnissen wie EBIT, EBT und Konzernüberschuss.

2. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem ausgehend von den bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen erfassten Umsatzerlösen und für die unterschiedlichen Erlösarten in Stichproben Nachweise für die Erbringung der Leistungen bis zum Abschlussstichtag eingeholt. Bei der Auswahl der Stichproben sind wir im Sinne einer größtmöglichen Abdeckung der ausgewiesenen Umsatzerlöse durch unsere Prüfung auch von der Höhe der Einzelumsätze ausgegangen. Darüber hinaus haben wir uneingeschränkte Zufallsstichproben ausgewählt und die zutreffende Erfassung anhand von Nachweisen geprüft. Sofern im Fall stichtagsübergreifender Rechnungen an Kunden Abgrenzungen vorzunehmen waren, haben wir uns von der Richtigkeit der vorgenommenen Abgrenzungen und der Zuordnung der Erlöse zu der richtigen Rechnungslegungsperiode überzeugt. Darüber hinaus haben wir die anhand von Vorsystemen (Kundenplattform) ermittelte Gesamtheit der im Geschäftsjahr an Kunden erbrachten Dienstleistungen in den Absatzbereichen, in denen dies aufgrund der Art der Dienstleistungen möglich war, auf Übereinstimmung mit den erfassten Umsätzen geprüft. Die hierbei berücksichtigten auftragsrelevanten Abrechnungsparameter haben wir anhand zugrundeliegender Verträge und Rahmenbedingungen ebenfalls in Stichproben geprüft.

3. Im Konzernabschluss der InVision Aktiengesellschaft werden Umsatzerlöse in Höhe von 13.067 T€ in der IFRS-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Darüber hinaus erfolgen Erläuterungen im Konzernanhang unter Punkt 2 sowie unter Punkt 41 sowie darauf aufbauender Ergebnisse in den Folgepunkten und im Konzernlagebericht im Abschnitt "Ertragslage".

Latente Steuern auf Verlustvorträge

1. Aufgrund der für die Aktivierung bzw. Nichtaktivierung von latenten Steuern verbundenen erforderlichen Beurteilung durch die gesetzlichen Vertreter und wegen der Höhe der nicht bilanzierten Verlustvorträge, haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert. Ein latenter Steueranspruch auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge ist in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten Verluste oder Steuergutschriften verrechnet werden können.

2. Zur Beurteilung der sachgerechten bilanziellen Behandlung haben wir im Rahmen der Prüfung die zugrundeliegenden Annahmen sowie die Herkunft der steuerlichen Verlustvorträge - getrennt nach Gesellschaften - geprüft. Dabei wurde beurteilt, ob auf Grundlage der Planung mit ihren impliziten Planungsunsicherheiten sowohl für den Gesamtkonzern als auch auf Ebene der einzelnen betroffenen Gesellschaften auf eine Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge verzichtet werden konnte.

3. Die InVision Aktiengesellschaft hat in ihrem IFRS-Konzernabschluss auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 10.361 T€ (bewertet mit dem jeweils anwendbaren Steuersatz 1.939 T€) keine latenten Steuern gebildet. Im Konzernabschluss der InVision Aktiengesellschaft findet sich eine Erläuterung zu den bestehenden nicht aktivierten Verlustvorträgen unter Punkt 30 des Konzernanhangs.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird; diese stellt einen nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts dar,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juni 2018 zum Abschlussprüfer und damit zugleich zum Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir haben den mündlich am 12. Dezember 2018 erteilten Auftrag im Anschluss schriftlich bestätigt. Der Aufsichtsrat hat die Bestätigung am 30. Januar 2019 schriftlich gegengezeichnet. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der InVision Aktiengesellschaft tätig.

Für die Leistungen im Rahmen der Abschlussprüfung hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 in Einklang mit § 318 Abs. 1a HGB sowie Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ein öffentliches Auswahlverfahren durchgeführt. Unsere Wahl erfolgte in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Aufsichtsrats als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Oliver Schmitz."

 

Düsseldorf, den 15. März 2019

RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Grote, Wirtschaftsprüfer

Schmitz, Wirtschaftsprüfer