InVision AktiengesellschaftDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2023 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammengekommen. In den ordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden. In den außerordentlichen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat mit der Delisting- Vereinbarung mit der Acme 42 GmbH. Im Geschäftsjahr 2023 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates folgende Schwerpunkte: scrollen
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte MSW GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten, und dass keine Ausschlussgründe hinsichtlich seines Netzwerkes gem. § 319 b HGB vorliegen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht wurde dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer am 19.04.2024 persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Bericht eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 19.04.2024 gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.500.350,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 und das Ergebnis der Prüfung dieses Berichtes durch den Abschlussprüfer - Erteilung des Bestätigungsvermerks - zur Kenntnis genommen, beide Berichte auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben geprüft und sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und veröffentlicht. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit.
Düsseldorf, im April 2024 InVision AG Der Aufsichtsrat Dr. Thomas Hermes Matthias Schroer Prof. Dr. Wilhelm Mülder BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die InVision AG VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der InVision AG, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InVision AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 19. April 2024 MSW
GmbH
Dr. Thiere, Wirtschaftsprüfer Jaeger, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scrollen
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Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023scrollen
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß § 284 ff. HGB1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Die InVision Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Der Jahresabschluss der InVision AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Beträge im Anhang werden in tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nicht anders bezeichnet. 2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Gegen Entgelt erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von drei bis acht Jahren linear abgeschrieben. Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung wurden die Bewertung und Nutzungsdauer der im Jahr 2019 erworbenen Workforce Management Software injixo neu festgesetzt. Die Abschreibungsdauer verlängert sich um drei Jahre. Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Für die eigengenutzte Gewerbeimmobilie wird von einer Nutzungsdauer von 33 Jahren ausgegangen. Die Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um vorgenommene Abschreibungen bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert aktiviert und Risiken durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die liquiden Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen finden alle erkennbaren Risiken - soweit nicht in anderen Bilanzpositionen erfasst - in ausreichendem Maße Berücksichtigung. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. 3.2 Finanzanlagen Die Finanzanlagen der InVision AG betragen zum Bilanzstichtag 3.290 TEUR (Vorjahr: 4.687 TEUR). Am 17. November 2023 wurde die 100%-ige Tochtergesellschaft injixo Spain S.L., Valencia, Spanien, mit einem Stammkapital von 3 TEUR gegründet und im spanischen Handelsregister eingetragen. Die Finanzanlagen der InVision AG erhöhten sich entsprechend. Die Finanzanlagen verringerten sich durch die Rückzahlung der in die InVision Software AG, Zürich, Schweiz, eingebrachten Kapitaleinlage in Höhe von 1.400 TEUR. 3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr. 3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Nominalforderungen gegen verbundene Unternehmen betrugen zum Bilanzstichtag 8.088 TEUR (Vorjahr: 8.980 TEUR). Sie beinhalten Forderungen gegenüber der InVision Software Inc., Chicago, USA, in Höhe von 7.927 TEUR, die vollständig wertberichtigt sind, und Forderungen gegenüber der InVision Software SAS, Paris, Frankreich, in Höhe von 161 TEUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 1.605 TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres (Vorjahr: 3.011 TEUR). 6.483 TEUR sind sonstige Vermögensgegenstände aus Darlehens- und Cash-Pooling-Vereinbarungen (Vorjahr: 5.969). 3.5 Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen. 3.6 Grundkapital Das Grundkapital beträgt 2.235.000 EUR und ist vollständig eingezahlt. 3.7 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Steuerrückstellungen wurden basierend auf dem Ergebnis der Betriebsprüfung für die Jahre 2019 und 2020 vorgenommen. 3.8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf 8.040 TEUR (Vorjahr: 8.040 TEUR) und beinhalten zwei durch Grundschuld besicherte Darlehen, deren Tilgung bis März 2024 bzw. März 2025 ausgesetzt ist. Von den 8.040 TEUR sind 330 TEUR innerhalb eines Jahres und 5.011 TEUR innerhalb von 1-5 Jahren fällig. 2.699 TEUR haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. 3.9 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.10 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Darlehens- und Cash-Pooling-Verbindlichkeiten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig und setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
3.11 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
3.12 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen abgegrenzte Wartungs- und Abonnementumsätze. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse beinhalten Umsätze mit Kunden und Konzernunternehmen. 4.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt: scrollen
4.3 Personalaufwand Der Personalaufwand betrug 9.019 TEUR und lag um 444 TEUR über dem Vorjahr (Vorjahr: 8.575 TEUR). 4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scrollen
In den Forderungsverlusten sind Wertberichtigungen von Forderungen an die InVision Software Inc., Chicago, USA, in Höhe von 322 TEUR enthalten (Vorjahr: 1.645 TEUR). Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Instandhaltung, Versicherungen, Aufsichtsratsvergütungen, Kommunikation sowie die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB und Spenden. 4.5 Erträge aus Beteiligungen Durch Ausschüttungen von Tochtergesellschaften wurde insgesamt ein Ertrag von 4.070 TEUR erzielt, hiervon 4.000 TEUR aus Gewinnen der Tochtergesellschaft InVision Software AG, Zürich, Schweiz und 70 TEUR aus der Tochtergesellschaft InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. 5. Sonstige Angaben 5.1 Vorstand und Aufsichtsrat Zum Vorstand war im Geschäftsjahr bestellt: scrollen
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt-Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 56 TEUR (Vorjahr: 56 TEUR). Es wurden keine Organkredite gewährt. 5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen scrollen
5.3 Personal Während des Geschäftsjahres 2023 wurden im Durchschnitt 102 Mitarbeiter (Vorjahr: 103) beschäftigt. scrollen
5.4 Anteilsbesitz scrollen
Der Ausweis des Eigenkapitals und der Ergebnisse des Geschäftsjahres erfolgt auf Grundlage der Jahresabschlüsse, entsprechend lokaler handelsrechtlicher Grundsätze, zum 31. Dezember 2023 Für die Gesellschaften, die sich in Liquidation befinden, werden die Eigenkapitalwerte der folgenden Jahre herangezogen: InVision Software S.r.l.i.l ., Mailand, zum 31.12.2014, InVision Software Systems, S.L., Madrid, zum 31.12.2019. Auf die Erläuterungen zu den Finanzanlagen unter Punkt 3.2 wird hingewiesen. 5.5 Angaben zum Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 EUR und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 EUR am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 1.117.500,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020). Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 wurde das in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 festgesetzte bedingte Kapital 2020 in Höhe von 1.117.500 EUR um 223.500 EUR auf 894.000 EUR herabgesetzt. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 ist das Grundkapital um bis zu 223.500,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2021). Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 sind der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat dazu ermächtigt, bis einschließlich zum 07. Oktober 2026 einmalig oder mehrmals bis zu 223.500 Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG (Bezugsberechtigte) zu gewähren. Eine Aktienoption gewährt ein Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Soweit Aktienoptionen aufgrund der Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, aufgrund des Ausscheidens eines verbunden Unternehmens aus der Unternehmensgruppe oder aus sonstigen Gründen während des Ermächtigungszeitraums verfallen, darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut an Bezugsberechtigte ausgegeben werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2021 oder durch eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung zum Erwerb und Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen. Daneben besteht auch das Recht der Gesellschaft zum Barausgleich. Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 08. Oktober 2021 ermächtigt, bis zum 07. Oktober 2026 eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 223.500 EUR oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den für Handelszwecke und aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. 5.6 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage umfasst das Agio aus der Kapitalerhöhung im Juni 2007. Dies beinhaltet den Emissionserlös in Höhe von 22.879.872 EUR abzüglich der Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 714.996 EUR, sowie den Ausgleich des zum 31. Dezember 2012 bestehenden Verlustvortrages. Ferner ergab sich in 2014 eine Erhöhung durch die Veräußerung der eigenen Anteile in Höhe von 4.524.632 EUR sowie eine Verminderung durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von 5.587.500 EUR. Weiterhin wurde der Verlustvortrag zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 8.115.108 EUR mit der Kapitalrücklage verrechnet. 5.7 Angaben gemäß §160 AktG Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Zum 31. Dezember 2023 bestanden die folgenden Beteiligungen, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG mitgeteilt worden sind: Meldungen gem. § 33 WpHG: scrollen
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5.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die InVision AG hat am 07. Dezember 2023 eine Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurde von InVision nach Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH ein Antrag auf Wiederruf der Zulassung der InVision-Aktien zum regulierten Markt gestellt. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 19. Februar 2024 ihren Beschluss veröffentlicht, die Zulassung der Aktien der InVision AG zum Handel im regulierten Markt mit Wirkung zum Ablauf des 22. Februar 2024 zu widerrufen. 5.9 ErgebnisverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 1.500.350 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 31. März 2024 Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens 2023scrollen
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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 289 HGBDer folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 289 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch "InVision", "AG" oder "Gesellschaft" genannt). Das Unternehmen Geschäftstätigkeit Die InVision AG entwickelt und vertreibt Softwareprodukte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) unter der Marke injixo und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) unter der Marke The Call Center School. Die Gesellschaft ist zusammen mit ihren Tochtergesellschaften hauptsächlich in Europa und den USA tätig. Forschung und Entwicklung Für InVision ist die laufende Weiterentwicklung ihrer Software-Systeme ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, da diese Software-Systeme Kern des Geschäftsmodells sind. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 2% auf 9.387 TEUR gesunken (Vorjahr: 9.614 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 78% (31. Dezember 2022: 86%). Tochterunternehmen Die Gesellschaft ist an den folgenden Tochterunternehmen mit 100% beteiligt: scrollen
Die Gesellschaft injixo Spain S.L., Valencia, Spanien wurde am 17. November 2023 gegründet und im spanischen Handelsregister eingetragen. Es wird auf die Angaben zum Kapital gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG im Anhang verwiesen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaftsleistung im Euroraum 2023 um 0,5% und in den USA um 2,5% gestiegen. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 2,2% gewachsen. Geschäftsentwicklung Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind der Umsatz und der Jahresüberschuss. Durch das Geschäftsmodell der Gesellschaft hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage. Ertragslage Der Umsatz stieg im Berichtsjahr um 7% auf 12.030 TEUR (Vorjahr: 11.234 TEUR). Die Umsatzerlöse bestehen aus dem Verkauf von Lizenzen, Wartungsverträgen und Software-Abonnements sowie damit verbundenen Dienstleistungen an Dritte und Tochterunternehmen. Davon entfallen auf Umsatzerlöse mit Kunden 7.437 TEUR (Vorjahr: 6.732 TEUR) und auf Umsatzerlöse mit Konzernunternehmen 4.593 TEUR (Vorjahr: 4.502 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen auf 118 TEUR (Vorjahr: 100 TEUR). Der Personalaufwand ist infolge von Anpassungen an Marktstandards und Inflationsausgleich auf 9.019 TEUR gestiegen (Vorjahr: 8.575 TEUR). Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung wurden die Bewertung und Nutzungsdauer der im Jahr 2019 erworbenen Workforce Management Software injixo neu festgesetzt. Durch Übernahme der steuerlichen Werte in die Handelsbilanz reduzierte sich die planmäßige jährliche Abschreibung von zuvor 2.300 TEUR auf 920 TEUR. Gleichzeitig verlängert sich die Abschreibungsdauer um drei Jahre bis Ende 2027. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Berichtsjahr um 831 TEUR auf 4.254 TEUR (Vorjahr: 5.085 TEUR), was vor allem auf den Rückgang der konzerninternen Forderungsverluste zurückzuführen ist. Im Vorjahr waren in den insgesamt 1.672 EUR Aufwendungen für Forderungsverluste 1.645 EUR Wertberichtigungen für Forderungen an die InVision Software Inc., Chicago, USA, enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 sanken die Forderungsverluste auf 369 TEUR, wovon 322 TEUR den Wertberichtigungen von Forderungen gegen die US-amerikanische Tochtergesellschaft zugeführt wurden. Die anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entwickelten sich wie folgt: Aufwendungen für Cloud-Services stiegen auf 1.470 TEUR (Vorjahr 1.305 TEUR). Die Beratungsaufwendungen stiegen im Berichtsjahr aufgrund von gestiegenen Aufwendungen für die Produktentwicklung auf 1.043 TEUR (Vorjahr: 631 TEUR). Die Aufwendungen für die Miete der Büroimmobilie in Leipzig sowie die Betriebskosten für die Büroräume in Düsseldorf und Leipzig stiegen im Geschäftsjahr auf 453 TEUR (Vorjahr: 426 TEUR). Die Personalnebenkosten stiegen auf 222 TEUR (Vorjahr: 210 TEUR). Reisekosten erhöhten sich auf 170 TEUR (Vorjahr: 140 TEUR). Marketingkosten sind vor allem durch Messeauftritte auf 168 TEUR gestiegen (Vorjahr 129 TEUR). Die Kosten für Personaleinstellungen sanken auf 70 TEUR (Vorjahr: 208 TEUR), bedingt durch die Reduzierung von Maßnahmen zum Personalausbau. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich auf 289 TEUR (Vorjahr: 364 TEUR) und beinhalten vor allem Aufwendungen für Instandhaltung, Versicherungen, Aufsichtsratsvergütungen, Kommunikation sowie die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB und Spenden. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 93 TEUR sind im Wesentlichen Ergebnis der im Geschäftsjahr durchgeführten Betriebsprüfung der Jahre 2019 und 2020. Während im Vorjahr keine Erträge aus Beteiligungen vereinnahmt worden waren, gab es im Berichtszeitraum Ausschüttungen von Tochtergesellschaften in Höhe von 4.070 TEUR, hiervon 4.000 TEUR aus der InVision Software AG, Zürich, Schweiz und 70 TEUR aus der InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Im Berichtsjahr sind Zinserträge in Höhe von 316 TEUR (Vorjahr: 126 TEUR) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 278 TEUR (Vorjahr: 268 TEUR) angefallen. Die Zinserträge betreffen sowohl konzerninterne Darlehensbeziehungen als auch Verzinsung von Bankguthaben. Die Zinsaufwendungen entstanden sowohl durch Verzinsung konzerninterner Darlehensbeziehungen als auch durch Zinsen für Bankdarlehen. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt 1.500 TEUR (Vorjahr: -5.237 TEUR), was einer Quote von 12% der Umsatzerlöse entspricht. Finanz- und Vermögenslage Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen die in 2019 erworbenen Rechte der Software für Workforce Management und betragen zum Bilanzstichtag 3.752 TEUR (Vorjahr: 4.679 TEUR). Grund und Boden sowie Gebäude liegen nach planmäßigen Abschreibungen bei 6.538 TEUR (Vorjahr: 6.734 TEUR). Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sanken durch planmäßige Abschreibungen auf 939 TEUR (Vorjahr: 1.150 TEUR). Die Finanzanlagen der Gesellschaft verringerten sich auf 3.290 TEUR (Vorjahr: 4.687 TEUR) hauptsächlich durch die Rückzahlung der in die InVision Software AG, Zürich, Schweiz, eingebrachten Kapitaleinlage in Höhe von 1.400 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum 31. Dezember 2023 bei 671 TEUR (Vorjahr: 677 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag aus einer Forderung gegenüber der InVision Software Inc., Chicago, USA, in Höhe von 7.927 TEUR (Vorjahr: 7.605), die wie im Vorjahr vollumfänglich wertberichtigt ist und aus einer Forderung gegenüber der InVision Software SAS, Paris, Frankreich, in Höhe von 161 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Ende des Geschäftsjahres 53 TEUR (Vorjahr: 67 TEUR) und beinhalten vor allem Umsatzsteuerforderungen. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag 5.013 TEUR (Vorjahr: 4.240 TEUR). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen wie im Vorjahr bei 153 TEUR und beinhalten vor allem Zahlungen für Versicherungen und Jahresabonnements für das folgende Geschäftsjahr. Das gezeichnete Kapital liegt zum Berichtsjahresende bei 2.235 TEUR (Vorjahr: 2.235 TEUR), die Kapitalrücklage beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 3.113 TEUR (Vorjahr: 3.113 TEUR). Zusammen mit den Gewinnrücklagen in Höhe von 79 TEUR und dem Bilanzgewinn in Höhe von 4.705 TEUR ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 10.133 TEUR (Vorjahr: 8.632 TEUR). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 49% (Vorjahr: 36%). Steuerrückstellungen wurden in Höhe von 78 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) gebildet für Steuernachforderungen aus einer im Geschäftsjahr durchgeführten Betriebsprüfung der Jahre 2019 und 2020. Die sonstigen Rückstellungen liegen zum Bilanzstichtag bei 51 TEUR (Vorjahr: 79 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 8.040 TEUR (Vorjahr: 8.040 TEUR) und beinhalten zwei durch Grundschuld besicherte Darlehen, deren Tilgung bis März 2024 bzw. März 2025 ausgesetzt ist. Von den 8.040 TEUR sind 330 TEUR innerhalb eines Jahres und 5.011 TEUR innerhalb von 1-5 Jahren fällig. 2.699 TEUR haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen am Bilanzstichtag bei 217 TEUR (Vorjahr: 174 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierten sich vor allem durch Tilgung von Darlehen der InVision Software AG, Zürich, Schweiz, von 6.356 TEUR im Vorjahr auf 1.353 TEUR zum Bilanzstichtag. Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen bei 175 TEUR (Vorjahr: 141 TEUR). Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten stiegen auf 523 TEUR (Vorjahr: 342 TEUR) und beinhalten abgegrenzte Wartungs- und Abonnementumsätze. Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 20.570 TEUR (Vorjahr: 23.764 TEUR). Die Umsatzentwicklung 2023 liegt im Rahmen der prognostizierten Erwartungen. Das Ergebnis 2023 liegt aufgrund von Ausschüttungen der Tochtergesellschaften über der Prognose. Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung und -aussichten als weiterhin positiv und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft als gesichert. Risikobericht Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und deren zunehmende Integration in verschiedene Geschäftsprozesse stellen ein Risiko für die InVision AG dar. Kl-Technologien führen möglicherweise branchenübergreifend zu einer Umstrukturierung der Arbeitswelt, wobei einfache und komplexe Aufgaben automatisiert und somit die traditionelle Arbeitnehmerstruktur der Gesellschaft verändert werden. Diese Transformation könnte eine Neubewertung der Bedeutung und des Einsatzes der Produkte und Dienstleistungen von InVision nach sich ziehen. Sofern es InVision nicht gelingt, ihre Produkte und Dienstleistungen an die wandelnden Anforderungen rechtzeitig anzupassen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Absatzchancen und die Ertragslage der Gesellschaft haben. Die InVision AG ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit negativ beeinträchtigen würde. Neben der Produktqualität ist die Qualität der Kundenbetreuung von erheblicher Bedeutung für die allgemeine Kundenzufriedenheit. Bei niedriger allgemeiner Kundenzufriedenheit ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, so dass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen. InVision hat insbesondere in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 in den Ausbau der Geschäftstätigkeit mit dem Ziel investiert, den Konzern-Gesamtumsatz zu steigern. Wesentlicher Teil des Investitionsprogramms war der Ausbau der Personalstärke im Konzern. Dies hat im Konzern zu einem höheren Kostenniveau, einem negativen Ergebnis und einem negativen operativen Cashflow geführt. Sofern es nicht gelingt, die Umsätze planmäßig zu steigern und wieder ein positives Gesamtergebnis zu erzielen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Finanzierungssituation der Gesellschaft haben und damit die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen. Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Nach Einschätzung des Vorstands liegen zusammenfassend jedoch keine Bestandsgefährdung oder materielle Entwicklungsbeeinträchtigung vor. Erklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 AktG Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Prognosebericht & Chancen Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2024 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 0,9% und in den USA um 2,1%. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2024 mit einem Wachstum von 6,1% in der Informationstechnik. Voraussichtliche Entwicklung von InVision und Chancen InVision sieht sich im Wettbewerb gut positioniert und geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung bestehen. InVision rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Umsatz auf Vorjahresniveau und einem ausgeglichenen Jahresergebnis.
Düsseldorf, den 31. März 2024 Vorstand GewinnverwendungsbeschlussNachtrag zum Jahresabschluss zum 31.12.2023Die ordentliche Hauptversammlung der InVision AG vom 10. Juli 2024 hat beschlossen, aus dem ausgewiesenen und zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 4.705.452 eine Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. in Höhe von insgesamt EUR 3.352.500 als Gesamtbetrag der Dividende, auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 1.352.952 auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, im Dezember 2024 InVision AG Der Vorstand |
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