InVision Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die InVision AG, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der InVision AG, Düsseldorf und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der InVision AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 4. April 2025

MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Thiere, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2023 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammengekommen.

In den ordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden.

In den außerordentlichen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat mit der Delisting-Vereinbarung mit der Acme 42 GmbH.

Im Geschäftsjahr 2023 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates folgende Schwerpunkte:

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Am 28.03.2023 (Hybridsitzung) wurden der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2022 sowie Lagebericht und Konzernlagebericht 2022 eingehend inkl. der erforderlichen Beschlussfassung behandelt. Darüber hinaus wurde der Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz, Lage und Rentabilität der Gesellschaft besprochen. An der Sitzung nahm der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft teil.

Am 15.06.2023 (Videokonferenz) beschäftigte sich der Aufsichtsrat ebenfalls mit dem Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft.

Am 29.08.2023 (Präsenzsitzung im Anschluss an die Hauptversammlung) wurden die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) einschließlich Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe der Gründe erörtert sowie der Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft.

Am 04.12.2023 (Videokonferenz) stimmte der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung dem Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Acme 42 GmbH zu.

Am 07.12.2023 (Videokonferenz) stimmte der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung der Durchführung des Delisting und dem Abschluss der Delisting-Vereinbarung mit der Acme 42 GmbH zu.

Die Sitzung am 12.12.2023 (Videokonferenz) befasste sich mit dem Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2023, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft einschließlich konservativem 3-Jahres-Plan.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2023 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte MSW GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, erteilt.

Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten, und dass keine Ausschlussgründe hinsichtlich seines Netzwerkes gem. § 319 b HGB vorliegen.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht wurde dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Bericht eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Bericht über Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 und das Ergebnis der Prüfung dieses Berichtes durch den Abschlusssprüfer - Erteilung des Bestätigungsvermerks - zur Kenntnis genommen, beide Berichte auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben geprüft und sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit.

 

Düsseldorf, im April 2025

InVision AG

Der Aufsichtsrat

Dr. Thomas Hermes

Matthias Schroer

Prof. Dr. Wilhelm Mülder

Konzernbilanz

Aktiva

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Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel (21) 5.793.551 6.489.076
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (22) 1.603.237 1.598.791
Ertragsteuererstattungsansprüche (23) 0 7.654
Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte (24) 233.098 223.625
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 7.629.886 8.319.146
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (25) 176.519 231.420
Sachanlagevermögen (26) 7.483.266 7.904.710
Nutzungsrechte (28) 985.019 1.037.355
Aktive latente Steuern (29) 1.535.820 1.413.060
Sonstige langfristige Vermögenswerte (30) 10.686 12.115
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 10.191.310 10.598.660
Aktiva, gesamt 17.821.196 18.917.806

Passiva

Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (32) 330.410 0
Leasingverbindlichkeiten (33) 223.339 200.491
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (34) 217.841 172.596
Rückstellungen (35) 166.595 185.879
Ertragsteuerverbindlichkeiten (35) 185.624 207.267
Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten (36) 1.477.978 1.199.733
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt 2.601.787 1.965.966
Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (37) 7.709.590 8.040.000
Leasingverbindlichkeiten (38) 881.080 947.064
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt 8.590.670 8.987.064
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (39) 2.235.000 2.235.000
Rücklagen (40) 1.520.982 1.359.169
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnungen (41) -441.824 -490.923
Konzernbilanzergebnis 3.314.581 4.861.530
Eigenkapital, gesamt 6.628.739 7.964.776
Passiva, gesamt 17.821.196 18.917.806

Konzerngesamtergebnisrechnung

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Anhang 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
Umsatzerlöse (43) 15.565.189 14.463.853
Sonstige betriebliche Erträge (44) 152.845 118.472
Personalaufwand (45) -12.525.032 -13.076.564
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen (46) -734.383 -713.751
Sonstige betriebliche Aufwendungen (47) -3.904.823 -3.889.283
Betriebsergebnis (EBIT) -1.446.204 -3.097.273
Finanzergebnis (49) -27.725 -133.413
Währungsverluste/​-gewinne -6.941 3.849
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1.480.870 -3.226.837
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (50) -66.079 -751.455
Konzernfehlbetrag -1.546.949 -3.978.292
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden: Währungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 49.099 -82.135
Konzerngesamtergebnis -1.497.850 -4.060.427
Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) -0,69 -1,78

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

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Gezeichnetes Kapital Rücklagen Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Konzernergebnis Summe
31. Dezember 2021 2.235.000 1.204.142 -408.788 8.839.822 11.870.176
Periodenergebnis 0 0 0 -3.978.292 -3.978.292
Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 0 0 -82.135 0 -82.135
Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 -82.135 -3.978.292 -4.060.427
Aktienoptionsprogramm 0 155.027 0 0 155.027
31. Dezember 2022 2.235.000 1.359.169 -490.923 4.861.530 7.964.776
Periodenergebnis 0 0 0 -1.546.949 -1.546.949
Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 0 0 49.099 0 49.099
Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 49.099 -1.546.949 -1.497.850
Aktienoptionsprogramm 0 161.813 0 0 161.813
31. Dezember 2023 2.235.000 1.520.982 -441.824 3.314.581 6.628.739

Konzernkapitalflussrechnung

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01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
1. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Konzernergebnis -1.546.949 -3.978.292
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 734.383 713.751
Gewinne(-)/​Verluste(+) aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -7.992 -7.947
Abnahme(-)/​Zunahme(+) der Rückstellungen -19.284 -17.801
Zunahme(-)/​Abnahme(+) der latenten Steuern -122.760 690.923
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-)/​Aufwendungen(+) 179.903 124.699
Zunahme(-)/​Abnahme(+) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -4.446 -289.279
Zunahme(-)/​Abnahme(+) der sonstigen Vermögensgegenstände, aktive Rechnungsabgrenzung -8.044 -17.951
Abnahme(-)/​Zunahme(+) der Ertragsteuerverbindlichkeiten-/​erstattungsansprüche (saldiert) -13.989 304.411
Abnahme(-)/​Zunahme(+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.245 21.077
Abnahme(-)/​Zunahme(+) der sonstigen Verbindlichkeiten, Kundenvertragsverbindlichkeiten 278.245 -56.277
Zinsaufwand (+) /​Zinsertrag (-) 27.725 133.413
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -457.963 -2.379.273
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -33.094 -78.597
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -9.055 -6.000
+ Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 9.349 7.947
+ Erhaltene Zinsen 141.926 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 109.126 -76.650
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0 3.000.000
- Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -211.766 -195.938
- Gezahlte Zinsen -169.651 -133.413
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -381.417 2.670.649
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -730.254 214.726
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 34.729 -63.982
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.489.076 6.338.332
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.793.551 6.489.076

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 315 HGB

der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch "AG" oder "Gesellschaft" genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch "InVision", "InVision-Gruppe", "InVision-Konzern", "Konzern" oder "wir" genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.

Bezüglich der Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf die diesbezüglichen Angaben im Konzernanhang.

Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

InVision entwickelt und vertreibt Softwareprodukte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) unter der Marke injixo und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) unter der Marke The Call Center School. Der Konzern ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.

Forschung & Entwicklung

Für InVision ist die laufende Weiterentwicklung ihrer Software-Systeme ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, da diese Software-Systeme Kern des Geschäftsmodells sind. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 15 % auf 8.393 TEUR gestiegen (Vorjahr: 7.268 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Konzernumsatz beträgt 54 % (31. Dezember 2022: 50 %).

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaftsleistung im Euroraum 2023 um 0,5 % und in den USA um 2,5 % gestiegen. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 2,2 % gewachsen.

Geschäftsentwicklung

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind der Konzern-Gesamtumsatz und das Konzernergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine unmittelbare Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.

Ertragslage

Der Gesamtumsatz ist im Berichtsjahr um 8 % auf 15.565 TEUR gestiegen (Vorjahr: 14.464 TEUR). Die Umsatzerlöse bestehen aus Nutzungs-, Wartungs- und Lizenzgebühren für Software und damit verbundenen Dienstleistungen. Der Umsatzanstieg ist hauptsächlich auf einen Anstieg von wiederkehrenden Nutzungsgebühren sowie einmaligen Lizenzerlösen zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind auf 153 TEUR gestiegen (Vorjahr: 118 TEUR).

Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 4 % auf 12.525 TEUR gesunken (Vorjahr: 13.077 TEUR), was den Rückgang der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr widerspiegelt. Die Personalaufwandsquote beträgt somit 80 % (Vorjahr: 90 %).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind um 3 % auf 734 TEUR gestiegen (Vorjahr: 714 TEUR). Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 221 TEUR (Vorjahr: 193 TEUR) auf die nach IFRS 16 seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 3.905 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 3.889 TEUR) und stellen eine Quote von 25 % im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 27 %). Hierin enthaltene Aufwandspositionen haben sich wie folgt entwickelt: Der Aufwand für Cloud Services ist um 12 % auf 1.516 TEUR (Vorjahr: 1.348 TEUR) gestiegen. Die Beratungsaufwendungen liegen mit 795 TEUR um 5 % unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 835 TEUR). Die Raumaufwendungen sind im Berichtsjahr um 9 % auf 311 TEUR gesunken (Vorjahr: 342 TEUR). Die Reiseaufwendungen sind um 10 % auf 265 TEUR gesunken (Vorjahr: 294 TEUR). Der Marketingaufwand ist um 75 % auf 249 TEUR gestiegen (Vorjahr: 142 TEUR), was im Wesentlichen auf Teilnahmen an Fachmessen und anderen Marketingaktivitäten zurückzuführen ist. Die sonstigen Personalnebenkosten sind um 18 % auf 180 TEUR (Vorjahr: 153 TEUR) gestiegen und betreffen im Wesentlichen die Mitarbeiterverpflegung. Der Versicherungsaufwand ist um 7 % auf 99 TEUR gesunken (Vorjahr: 106 TEUR). Der Aufwand für Personalbeschaffung ist um 66 % auf 71 TEUR (Vorjahr: 211 TEUR) gesunken. Im Vorjahr war er aufgrund von Maßnahmen zum Personalausbau gestiegen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken auf 419 TEUR (Vorjahr: 458 TEUR) und beinhalten vor allem Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, Kommunikation, Aufsichtsratvergütung und Instandhaltung.

Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt -1.446 TEUR und liegt um 53 % über dem Vorjahr (-3.097 TEUR). Die EBIT-Marge liegt bei -9 % (Vorjahr: -21 %).

Das Finanzergebnis beträgt -28 TEUR (Vorjahr: -133 TEUR). Der hierin enthaltene Zinsaufwand ist um 27 % auf 170 TEUR gestiegen (Vorjahr: 133 TEUR) und enthält Zinsen für Bankdarlehen sowie den Zinsanteil aus den Leasingraten nach IFRS 16. Im Berichtszeitraum wurden Zinserträge auf Bankguthaben in Höhe von 142 TEUR vereinnahmt (Vorjahr: 0 TEUR).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen insgesamt Aufwendungen von 66 TEUR aus (Vorjahr: 751 TEUR). Diese beinhalten einerseits Steueraufwendungen in Höhe von 93 TEUR, die in einer Betriebsprüfung der InVision AG, Düsseldorf, für die Jahre 2019/​2020 festgesetzt wurden und Aufwendungen in Höhe von 95 TEUR für Steuern auf Gewinne der Gesellschaften InVision Software AG, Zürich, Schweiz, und InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Weiterhin wurde im Geschäftsjahr eine Anpassung der bilanzierten latenten Steuerforderung vorgenommen. Im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung wurden die Anschaffungskosten der im Jahr 2019 im Konzern übertragenen Softwarelizenzen für Workforce Management angepasst und die Abschreibungsdauer verlängert, was die temporären Differenzen zwischen Konzern- und Handels-/​Steuerbilanz nochmals veränderte. Die dadurch erforderliche Erhöhung der latenten Steuerforderung führte zu einem Steuerertrag von 495 TEUR. Die aktivierten latenten Steuern werden bis inklusive 2027 im Einklang mit der neu festgelegten Nutzungsdauer der Lizenzen zeitanteilig aufgelöst und führen zu einem jährlichen Steueraufwand von 375 TEUR (bisher 690 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2023 beträgt das Konzernergebnis -1.547 TEUR (Vorjahr: -3.978 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt -0,69 EUR (Vorjahr: -1,78 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).

Finanz- und Vermögenslage

Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2023 um 11 % auf 5.794 TEUR gesunken (Vorjahr: 6.489 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit 1.603 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 1.599 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche des Vorjahres in Höhe von 8 TEUR wurde im Geschäftsjahr erstattet. Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte liegen bei 233 TEUR (Vorjahr: 224 TEUR). Durch planmäßige Abschreibungen sind die immateriellen Vermögenswerte im Berichtsjahr auf 177 TEUR gesunken (Vorjahr: 231 TEUR), das Sachanlagevermögen auf 7.483 TEUR (Vorjahr: 7.905 TEUR) und die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte für angemietete Büroräume in Leipzig und Paris auf 985 TEUR (Vorjahr: 1.037 TEUR). Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich durch Zuführung von 498 TEUR einerseits und durch Auflösung von 375 TEUR andererseits auf 1.536 TEUR (Vorjahr: 1.413 TEUR). Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten wie im Vorjahr ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume und liegen bei 11 TEUR (Vorjahr: 12 TEUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen am Bilanzstichtag insgesamt 8.040 TEUR (Vorjahr: 8.040 TEUR) und beinhalten zwei durch Grundschuld besicherte Darlehen. Der kurzfristige Anteil der Verbindlichkeiten beträgt 330 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und ist innerhalb eines Jahres fällig. 5.011 TEUR sind innerhalb von 1-5 Jahren fällig und 2.699 TEUR haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Leasingverbindlichkeiten aus den nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechten sind in Höhe von 223 TEUR kurzfristig (Vorjahr: 200 TEUR), der langfristige Anteil der Verbindlichkeiten beträgt 881 TEUR (Vorjahr: 947 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen am Bilanzstichtag 218 TEUR (Vorjahr: 173 TEUR). Es wurden Rückstellungen in Höhe von 167 TEUR gebildet (Vorjahr: 186 TEUR). Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag 186 TEUR (Vorjahr: 207 TEUR) und betreffen die Gesellschaften InVision AG, Düsseldorf, InVision Software AG, Zürich, Schweiz, und InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Die Kundenvertragsverbindlichkeiten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten liegen stichtagsbedingt mit 1.478 TEUR 23 % über dem Vorjahr (Vorjahr: 1.200 TEUR). Das gezeichnete Kapital liegt zum Berichtsjahresende bei 2.235 TEUR (Vorjahr: 2.235 TEUR). Die Rücklagen betragen 1.521 TEUR (Vorjahr: 1.359 TEUR). Die Erhöhung um 162 TEUR entspricht dem beizulegenden Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen. Das Konzernbilanzergebnis beträgt 3.315 TEUR (Vorjahr: 4.862 TEUR).

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 17.821 TEUR (Vorjahr: 18.918 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 6.629 TEUR (Vorjahr: 7.965 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 37 % (Vorjahr: 42 %).

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt -458 TEUR (Vorjahr: -2.379 TEUR). Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem negativen Konzernergebnis zum 31. Dezember 2023.

Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt 109 TEUR (Vorjahr -77 TEUR) und resultiert im Wesentlichen aus erhaltenen Zinsen auf Bankguthaben.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -381 TEUR (Vorjahr 2.671 TEUR) und resultiert aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 sowie gezahlter Zinsen auf Finanzkredite.

Der Geschäftsverlauf 2023 des Konzerns, insbesondere die Umsatzentwicklung sowie das EBIT, lagen insgesamt im Rahmen der prognostizierten Erwartungen. Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung und -aussichten als weiterhin positiv und die Zahlungsfähigkeit der InVision-Gruppe als gesichert.

Risikobericht

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und deren zunehmende Integration in verschiedene Geschäftsprozesse stellen ein Risiko für die InVision AG dar. KI-Technologien führen möglicherweise branchenübergreifend zu einer Umstrukturierung der Arbeitswelt, wobei sowohl einfache als auch komplexe Aufgaben automatisiert und somit die traditionelle Arbeitnehmerstruktur unserer Kunden verändert wird. Diese Transformation könnte eine Neubewertung der Bedeutung und des Einsatzes der Produkte und Dienstleistungen nach sich ziehen. Sofern es InVision nicht gelingt, ihre Produkte und Dienstleistungen an die wandelnden Anforderungen rechtzeitig anzupassen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Absatzchancen und die Ertragslage der Gesellschaft haben.

InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit negativ beeinträchtigen würde.

Neben der Produktqualität ist die Qualität der Kundenbetreuung von erheblicher Bedeutung für die allgemeine Kundenzufriedenheit. Bei niedriger allgemeiner Kundenzufriedenheit ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, so dass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

InVision hat insbesondere in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 in den Ausbau der Geschäftstätigkeit mit dem Ziel investiert, den Konzern-Gesamtumsatz zu steigern. Wesentlicher Teil des Investitionsprogramms war der Ausbau der Personalstärke im Konzern. Dies hat im Konzern zu einem höheren Kostenniveau, einem negativen Ergebnis und einem negativen operativen Cashflow geführt. Sofern es nicht gelingt, die Umsätze planmäßig zu steigern und wieder ein positives Gesamtergebnis zu erzielen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Finanzierungssituation der Gesellschaft haben und damit die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu negativen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen. Nach Einschätzung des Vorstands liegen zusammenfassend jedoch keine Bestandsgefährdung oder materielle Entwicklungsbeeinträchtigung vor.

Prognosebericht & Chancen

Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung

Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2024 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 0,9 % und in den USA um 2,1 %. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2024 mit einem Wachstum von 6,1 % in der Informationstechnik.

Voraussichtliche Entwicklung von InVision

InVision betreibt ein hoch skalierbares Geschäftsmodell, besetzt eine exzellente strategische Ausgangsposition und trifft auf ein erhebliches unausgeschöpftes Potenzial zur nachhaltigen Geschäftsentwicklung.

Für das Geschäftsjahr 2024 stellen das Konzern-EBIT sowie der Konzern-Gesamtumsatz die wesentlichen Leistungsindikatoren dar. Die Gesellschaft rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Konzern-Gesamtumsatz auf Vorjahresniveau und einem ausgeglichenen Konzern-EBIT.

 

Düsseldorf, den 31. März 2024

Vorstand

Konzernanhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß IFRS und § 315e HGB

der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch "InVision AG" oder "Gesellschaft" genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "InVision-Gruppe" oder "Konzern" genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen im Bereich Workforce Management und Education. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG war vom 18. Juni 2007 bis zum 22. Februar 2024 börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG.

Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 07. April 2025 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung freigegeben.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Die InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt am 31. Dezember 2023 in Verbindung mit § 293 (5) HGB ihren Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315e HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet.

Die nachfolgend aufgeführten IAS/​IFRS/​IFRIC wurden im Geschäftsjahr 2023 von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG.

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IFRS-Standards Auswirkungen
IFRS 17 Versicherungsverträge keine
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe von Rechnungslegungsmethoden keine
Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen keine
Änderungen an IAS 12: Ansatzverbot für latente Steuern bei erstmaligem Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine

Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus.

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IFRS-Standards mit (vorauss.) Anwendungspflicht Wesentliche Auswirkungen
IAS 1 keine
(1.1.2024): Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
IAS 7 und IFRS 7 keine
(1.1.2024): Reverse-Factoring-Vereinbarungen
IAS 12 keine
(1.1.2024): Globale Mindestbesteuerung Pillar Two-Modellregelungen
IFRS 16 keine
(1.1.2024): Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale-and-Lease-back-Transaktion
IAS 21 keine
(1.1.2025): Fehlende Umtauschbarkeit
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (noch offen): Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen keine

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der weiteren vom IASB neu herausgegebenen bzw. überarbeiteten Standards, die im vorliegenden Abschluss noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden derzeit geprüft. Es werden jedoch, abgesehen von etwaigen erweiterten Angabepflichten, keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

3. Konsolidierungskreis

Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:

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InVision Software AG, Zürich, Schweiz

InVision Software, Inc., Chicago, IL, USA

InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich

InVision Software SAS, Paris, Frankreich

InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande

injixo Spain S.L., Valencia, Spanien

Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile. Die injixo Spain S.L., Valencia, Spanien wurde am 17. November 2023 gegründet und im spanischen Handelsregister eingetragen.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.

Alle Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordneter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

5. Allgemeines

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

6. Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €).

7. Fremdwährungsumrechnung

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.

Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehende Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):

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Währung Stichtagskurs 31.12.2023 Stichtagskurs 31.12.2022 Durchschnittskurs 2023 Durchschnittskurs 2022
USD 1,1036 1,0699 1,0814 1,0536
GBP 0,8668 0,8843 0,8696 0,8524
CHF 0,9287 0,9893 0,9714 1,0048

8. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Ansatzkriterien bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

9. Sachanlagevermögen

Sachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 9 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

10. Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Anmietung von Büroräumen auf.

Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst.

Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

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feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (lease incentives))

variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index oder Zins (-Satz) zum Bereitstellungsdatum

erwartete Zahlungen des Konzerns aus der Inanspruchnahme aus Restwertgarantien

der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher (reasonably certain) ist

Strafzahlungen im Zusammenhang mit der Kündigung eines Leasingverhältnisses, sofern in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die betreffende Kündigungsoption wahrnehmen wird.

In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt.

Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls - und dies ist in der Regel im Konzern der Fall - erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.

Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

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der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit

sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller etwaig erhaltener Leasinganreize

alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und

geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.

Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts.

11. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert.

12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert, erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).

13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 18 verwiesen.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d.h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in zwei Kategorien klassifiziert:

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zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant)

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

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der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Kreditinstitute. Darüber hinaus entfallen hierauf sonstige Forderungen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern das vereinfachte Wertberichtigungsschema des IFRS 9 an und setzt direkt den erwarteten Ausfall über die Gesamtlaufzeit der Forderung an. Die notwendige Wertberichtigung wird dabei unter Berücksichtigung historischer Ausfälle abgeleitet und - sofern relevant - anhand aktueller Entwicklungen am Markt angepasst. Im Einzelfall wird der Ausfall aber auch direkt anhand von Informationen über die Bonität des Kunden abgeleitet. Im Falle der Insolvenz eines Kunden wird der Wert der Forderung in voller Höhe als Forderungsverlust ausgewiesen. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Ausbuchung. Grundsätzlich werden Buchwertveränderungen bei Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

14. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 13 verwiesen.

15. Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird.

Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/​Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steuerforderungen, einschließlich solcher auf Verlustvorträge, werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsaussichten. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren wird.

16. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen.

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält.

17. Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß IFRS 9 bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 10 verwiesen.

18. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die InVision-Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse durch die Einräumung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (zeitlich unbeschränkte Nutzung, einmalige Nutzung, zeitlich beschränkte Nutzung) sowie durch die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Bei zeitlich unbeschränkten oder einmaligen Nutzungsrechten wird der Umsatz vollständig zum Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsrechte realisiert. Bei zeitlich beschränkten Nutzungsrechten wird der Umsatz linear pro rata temporis über den Berechnungszeitraum realisiert. Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung als Umsatz realisiert.

Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Nutzungsgebühr und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert.

Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen.

19. Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.

Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

20. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten

Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

21. Zahlungsmittel

Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.

22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 unterliegenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2023 31.12.2022
- nicht fällig 1.142 1.014
- fällig bis zu 30 Tagen 327 309
- fällig bis zu 60 Tagen 58 99
- fällig bis zu 90 Tagen 30 52
- fällig über 90 Tage 98 243
Bruttobuchwert 1.655 1.717
Einzelwertberichtigungen -52 -118
Nettobuchwert 1.603 1.599

Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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31.12.2023 31.12.2022
Wertberichtigung zum 1.1. 118 2
+/​- Kursdifferenzen Konsolidierung 0 0
- Verbrauch 0 0
- Auflösung 118 2
+ Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigungen) 52 118
Wertberichtigung zum 31.12. 52 118

23. Ertragsteuererstattungsansprüche

Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen keine Ertragsteuererstattungsansprüche. Die Ansprüche des Vorjahres wurden erstattet.

24. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände

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31.12.2023 31.12.2022
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 224 203
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 9 21
Gesamt 233 224

Die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Vorauszahlungen für Dienstleistungs- und Versicherungsverträge für das folgende Geschäftsjahr.

25. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 3 - 15 Jahre abgeschrieben.

26. Sachanlagen

Die Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:

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31.12.2023 31.12.2022
Grund und Boden /​ Gebäude 6.538 6.734
Sonstiges Sachanlagevermögen 945 1.171
Gesamt 7.483 7.905

Die Sachanlagen wurden jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht notwendig.

27. Entwicklung des Anlagevermögens

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Geschäftsjahr 2023 01.01.2023 Zugang Umbuchungen Abgang Währungsdifferenz 31.12.2023
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Brutto 833 9 0 27 -21 794
Abschreibungen 602 60 0 27 -18 617
Netto 231 -51 0 0 -3 177
2. Sachanlagevermögen Grund und Boden /​ Gebäude
Brutto 8.393 0 0 0 0 8.393
Abschreibungen 1.659 196 0 0 0 1.855
Netto 6.734 -196 0 0 0 6.538
Sonstiges Sachanlagevermögen
Brutto 2.907 33 0 216 -1 2.723
Abschreibungen 1.736 257 0 214 -1 1.778
Netto 1.171 -224 0 2 0 945
3. Nutzungsrechte
Brutto 2.054 169 0 0 0 2.223
Abschreibungen 1.017 221 0 0 0 1.238
Netto 1.037 -52 0 0 0 985
Anlagenvermögen
Brutto 14.187 211 0 243 -22 14.133
Abschreibungen 5.014 734 0 241 -19 5.488
Netto 9.173 -523 0 2 -3 8.645
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Geschäftsjahr 2022 01.01.2022 Zugang Umbuchungen Abgang Währungsdifferenz 31.12.2022
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Brutto 788 6 0 0 39 833
Abschreibungen 513 61 0 0 28 602
Netto 275 -55 0 0 11 231
2. Sachanlagevermögen
Grund und Boden/​Gebäude
Brutto 8.393 0 0 0 0 8.393
Abschreibungen 1.463 196 0 0 0 1.659
Netto 6.930 -196 0 0 0 6.734
Sonstiges Sachanlagevermögen
Brutto 2.908 79 0 83 3 2.907
Abschreibungen 1.553 264 0 83 2 1.736
Netto 1.355 -185 0 0 1 1.171
3. Nutzungsrechte
Brutto 2.004 50 0 0 0 2.054
Abschreibungen 824 193 0 0 0 1.017
Netto 1.180 -143 0 0 0 1.037
Anlagenvermögen
Brutto 14.093 135 0 83 42 14.187
Abschreibungen 4.353 714 0 83 30 5.014
Netto 9.740 -579 0 0 12 9.173

28. Nutzungsrechte

Im Berichtsjahr werden die Nutzungsrechte für die angemieteten Büroräume für die Standorte in Leipzig und Paris bilanziert. In der Gesamtergebnisrechnung ist aus der Anwendung des IFRS 16 ein Zinsaufwand in Höhe von 17 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR) enthalten.

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen umfassen TEUR 229 (Vorjahr: TEUR 214).

29. Latente Steuern

Der Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

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31.12.2023 31.12.2022
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus konzerninterner Lizenzübertragung 1.500 1.380
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus der Anwendung von IFRS 16 36 33
Gesamt 1.536 1.413

Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern zum 31. Dezember 2023 betragen insgesamt 14.234 TEUR (Vorjahr: 15.989 TEUR). Auf die oben genannten Verlustvorträge wurden keine latenten Steuern angesetzt, da die Realisation für nicht ausreichend gehalten wird. Bewertet zu individuellen Steuersätzen hätten bis zu 3.515 TEUR latente Steuern aktiviert werden können.

30. Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.

31. Kurzfristige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:

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2023 2022
Kundenvertragsverbindlichkeiten 888 682
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 330 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 223 200
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 218 173
Ertragsteuerverbindlichkeiten 185 207
Rückstellungen 167 186
Sonstige Verbindlichkeiten 591 518
Gesamt 2.602 1.966

32. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der als kurzfristig eingestufte Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt zum Bilanzstichtag 330 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Verbindlichkeit stellt einen Teil eines durch Grundschuld besicherten Darlehens dar, der innerhalb eines Jahres fällig ist.

33. Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

Der als kurzfristig eingestufte Anteil der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 beträgt zum Bilanzstichtag 223 TEUR (Vorjahr: 200 TEUR).

34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen einen Saldo von 218 TEUR aus und liegen stichtagsbedingt über dem Vorjahresvergleichszeitpunkt.

35. Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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Stand 01.01.23 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.23
Ertragsteuerverbindlichkeiten 207 146 22 146 0 185
Rückstellungen für:
- Personalkosten 87 87 0 67 0 67
- Abschlusskosten 64 64 0 75 75
- ausstehende Rechnungen 18 9 9 13 0 13
- Berufsgenossenschaft 7 6 1 0 0 0
- Sonstiges 10 3 0 5 0 12
Summe Rückstellungen 186 169 10 160 0 167
Gesamt 393 315 32 306 0 352
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Stand 01.01.22 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.22
Ertragsteuerverbindlichkeiten 173 25 0 59 0 207
Rückstellungen für:
- Personalkosten 39 39 0 87 0 87
- Abschlusskosten 99 99 0 64 0 64
- ausstehende Rechnungen 21 16 0 13 0 18
- Berufsgenossenschaft 23 0 23 7 0 7
- Sonstiges 22 18 0 6 0 10
Summe Rückstellungen 204 172 23 177 0 186
Gesamt 377 197 23 236 0 393

36. Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Alle Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf:

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2023 2022
Kundenvertragsverbindlichkeiten 888 682
Umsatzsteuer 178 171
Sonstige Steuern 152 152
Lohnsteuer 130 144
Soziale Abgaben 84 47
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 46 4
Gesamt 1.478 1.200

Als Kundenvertragsverbindlichkeiten wurden die Zahlungen abgegrenzt, die der Konzern von Kunden erhalten hat, für die zukünftig über einen bestimmten Zeitraum noch Leistungen zu erbringen sind.

37. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf 7.710 TEUR (Vorjahr: 8.040 TEUR) und beinhalten zwei durch Grundschuld besicherte Darlehent. Hiervon sind 5.011TEUR innerhalb von 1-5 Jahren fällig, 2.699 TEUR haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

38. Langfristige Leasingverbindlichkeiten

Der als langfristig eingestufte Anteil der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 beträgt zum Bilanzstichtag 881 TEUR (Vorjahr: 947 TEUR) und ist innerhalb von 1-5 Jahren fällig.

39. Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigenen Stückaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28. Mai 2025 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2020) zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 wurde das in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 festgesetzte bedingte Kapital 2020 in Höhe von 1.117.500 EUR um 223.500 EUR auf 894.000 EUR herabgesetzt. Darüberhinaus ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 das Grundkapital um bis zu 223.500,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021).

Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 08. Oktober 2021 ermächtigt, bis zum 07. Oktober 2026 eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 223.500 EUR oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den für Handelszwecke und aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

40. Rücklagen

Die Rücklagen beinhalten Nettoemissionserlöse, Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und den beizulegenden Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen.

41. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs für die Umrechnung der übrigen Vermögenswerte und Schulden andererseits.

42. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen und Bedingungen

Zum Geschäftsjahr 2023 existiert im Konzern ein Aktienoptionsprogramm, das am 8. Oktober 2021 in der ordentlichen Hauptversammlung der InVision AG beschlossen wurde und Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 223.500 Aktienoptionen auszugeben. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Eigenkapitalinstrumente oder durch Barausgleich erfolgen. Die Aktienoptionen können einmalig oder mehrmals in mehreren Tranchen bis einschließlich zum 7. Oktober 2026 ausgegeben werden. Bis zu 78.225 Aktienoptionen entfallen auf Mitglieder des Vorstands (Bezugsberechtigte der Gruppe 1) und bis zu 145.275 Aktienoptionen entfallen auf Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, auf ausgewählte Führungskräfte und Arbeitnehmer der InVision AG und ausgewählte Führungskräfte und Arbeitnehmer der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Bezugsberechtigte der Gruppe 2). Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (compound annual growth rate, "CAGR") des Konzernumsatzes der InVision AG im Referenzzeitraum (wie nachfolgend definiert) mindestens 20% beträgt. Der Referenzzeitraum umfasst die 20 Berichtsquartale der Gesellschaft, beginnend mit dem vierten Quartal, das vor dem Quartal liegt, in das der Ausgabetag fällt. Wird das Erfolgsziel nicht erreicht, verfallen die vom Erfolgsziel abhängigen Aktienoptionen ersatz- und entschädigungslos. Die Aktienoptionen können, vorbehaltlich der Erreichung des Erfolgsziels und der Erfüllung der weiteren Ausübungsvoraussetzungen (bestehendes Anstellungsverhältnis, Berücksichtigung der Ausübungssperrfristen) sowie etwaiger gesetzlicher Beschränkungen, nach Ablauf der Wartezeit innerhalb von maximal drei Jahren ausgeübt werden. Der Ausübungspreis entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktien der InVision AG im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse AG (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den 60 Handelstagen vor dem Ausgabetag der Aktienoptionen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann im Fall von außerordentlichen Entwicklungen nach eigenem Ermessen die Ausübung der Aktienoptionen, die Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1) gewährt wurden, begrenzen, insbesondere, um die Angemessenheit der Vergütung im Sinne des § 87 Abs. 1 S. 1 AktG sicherzustellen.

Der Vorstand der Gesellschaft kann die Ausübung der den Bezugsberechtigten der Gruppe 2 gewährten Aktienoptionen nach eigenem Ermessen begrenzen, insbesondere um sicherzustellen, dass die Gesamtbezüge des einzelnen Bezugsberechtigten im angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Bezugsberechtigten stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.

Die erste Tranche des Aktienoptionsprogramms 2021 wurde am 19. November 2021 ausgegeben. Weitere Tranchen wurden den Bezugsberechtigen zu gleichen Optionsbedingungen am 31. März 2022, 30. Juni 2022, 30. September 2022, 21. Dezember 2022 und 30. März 2023 zugeteilt.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Die Bewertung der Aktienoptionen erfolgt gemäß IFRS 2 nach dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktienoptionen. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Aktienoptionen wurde die Monte-Carlo-Simulation herangezogen.

Für den Bilanzansatz der ausgegebenen Optionen für Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter wurden zur Bewertung folgende durchschnittlich gewichtete Parameter zugrunde gelegt:

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Durchschnittlich gewichtete Parameter 2023 2022
Fair Value pro Option am Tag der Gewährung (in EUR) 4,81 6,01
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) 9,10 27,72
Ausübungspreis (in EUR) 10,20 28,62
Erwartete Volatilität 2,21% 2,28%
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 4 4
Erwartete Dividenden 0% 0%
Risikoloser Zinssatz 0,77% 0,50%

Die erwartete Volatilität basiert auf einer Betrachtung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens über einen Zeitraum von vier Jahren vor dem Tag der Zuteilung.Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen

Die Entwicklung der ausstehenden Optionen zum Bilanzstichtag stellt sich wie folgt dar:

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Gruppe 1 und 2
Zum 31.12.2022 ausstehend 109.714
Im Geschäftsjahr gewährt 910
Im Geschäftsjahr verfallen 0
Im Geschäftsjahr verwirkt 1.981
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0
Zum 31.12.2023 ausstehend 108.643
Zum 31.12.2023 ausübbar 0

Die zum 31. Dezember 2023 ausstehenden Optionen haben einen Ausübungspreis zwischen 10,20 EUR und 30,06 EUR und eine gewichtete durchschnittliche verbleibende Vertragsrestlaufzeit von 4,98 Jahren (2022: 5,98 Jahre). In den Geschäftsjahren 2022 und 2023 wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.

Der in der Berichtsperiode im Konzerngesamtergebnis erfasste Personalaufwand für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen beträgt 162 TEUR (Vorjahr: 155 TEUR).

Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

43. Umsatzerlöse

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2023 2022
Gesamtumsatz 15.565 14.464

Die Umsätze nach Regionen gliedern sich wie folgt:

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Nach Regionen 2023 2022
Deutschland 7.434 6.729
Vereinigtes Königreich 3.449 3.660
Vereinigte Staaten von Amerika 1.622 1.693
Rest 3.060 2.382
Gesamt 15.565 14.464

Für die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ist der Sitz der die Umsätze erfassenden Gesellschaft maßgeblich.

44. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 153 TEUR (Vorjahr: 118 TEUR) wurden im Wesentlichen Sachbezüge aus Mitarbeiterverpflegung, Erlöse aus dem Verkauf von IT-Hardware, periodenfremde Erträge und eine Versicherungsentschädigung erfasst.

45. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2023 2022
Löhne und Gehälter 10.401 10.895
Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungskomponenten 162 155
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.962 2.027
Gesamt 12.525 13.077
- davon für Altersversorgung (Direktversicherungen) 146 126

Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.

46. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 221 TEUR (Vorjahr: 193 TEUR) auf die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.

Es lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

47. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

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Sonstige betriebliche Aufwendungen 2023 2022
Cloud-Leistungen 1.516 1.348
Beratungsaufwendungen 795 835
Raumaufwendungen 311 342
Reiseaufwendungen 265 294
Marketingaufwand 249 142
Sonstige Personalnebenkosten 180 153
Versicherung 99 106
Personalbeschaffung 71 211
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 419 458
Gesamt 3.905 3.889

48. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 8.393 TEUR (Vorjahr 7.268 TEUR).

49. Finanzergebnis

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2023 2022
Zinsen und ähnliche Erträge 142 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -170 -133
- davon Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten -17 -18
Gesamt -28 -133

Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.

50. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

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2023 2022
Ertragsteuern -189 -61
Latente Steuern 123 -690
Gesamt -66 -751

Einzelangaben zu den gebildeten aktiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 29 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragsteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz.

Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:

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2023 2022
Konzernergebnis vor Steuern -1.481 -3.227
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 66 751
Tatsächliche Steuerquote -4% -23%

Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

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2023 2022
Ergebnis vor Ertragsteuern -1.481 -3.227
Erwarteter Steuerertrag bei Ertragssteuersatz 30,0% (Vorjahr: 30,0%) 444 968
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde -862 -2.064
Effekte, von Steuersätzen aus ausländischen Steuerjurisdiktionen bzw. abweichender gesellschaftsrechtlicher Besteuerung 312 292
Aufwand aus Aktienoptionen nach IFRS 2 49 47
Sonstige -9 6
Gesamt -66 -751

Die sonstigen steuerlichen Effekte beinhalten neben steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen und nicht steuerbaren Erträgen im Wesentlichen die nicht bewerteten steuerlichen Verlustvorträge bei der InVision AG, Düsseldorf, und der InVision Software Inc., Chicago, USA.

Erläuterungen zum Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (TEUR -1.547) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden (2.235.000), geteilt. Im Berichtsjahr ergab sich kein verwässernder Effekt auf das Ergebnis je Aktie.

Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:

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2023 2022
Erhaltene Zinsen 142 0
Gezahlte Zinsen -170 -133
Erhaltene Ertragsteuern 13 279
Gezahlte Ertragsteuern -218 -34

Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition entspricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz.

Sonstige Angaben

51. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Nach IFRS 13 ist für alle Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert angegeben wird beziehungsweise die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, darzulegen, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung basiert. Alle Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

Die im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus einem Darlehen zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 7.397 TEUR (Vorjahr: 8.088 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen eine Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 90 Tagen überfällig waren und für die ein Ausfallrisiko bestand, wurden Wertberichtigungen gebildet.

Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden über die Neuklassifizierung im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 weder 2023 noch im Vorjahr vorgenommen.

Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten.

52. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.

Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

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31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital 6.629 7.965
- Anteil am Gesamtkapital 37% 42%
Verbindlichkeiten 11.192 10.953
- Anteil am Gesamtkapital 63% 58%
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.271 1.966
- Anteil am Gesamtkapital 13% 10%
Nettoverschuldungsgrad * 81% 56%

(*) berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital

Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent.

53. Finanzrisikomanagement

Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse.

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31.12.2023 Fälligkeit bis 1 Jahr Fälligkeit 1-5 Jahre Fälligkeit über 5 Jahre
Verzinste Darlehen 327 4.909 2.804
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 218 0 0
Leasingverbindlichkeiten 223 881 0
Kundenvertragsverbindlichkeiten 888 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 942 0 0
Gesamt 2.598 5.790 2.804
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31.12.2022 Fälligkeit bis 1 Jahr Fälligkeit 1-5 Jahre Fälligkeit über 5 Jahre
Verzinste Darlehen 0 3.949 4.091
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 173 0 0
Leasingverbindlichkeiten 200 752 195
Kundenvertragsverbindlichkeiten 682 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 911 0 0
Gesamt 1.966 4.701 4.286

54. Marktrisiken

Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 32 TEUR (Vorjahr: 33 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 111 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2023 um 10 Prozent aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 13 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) niedriger gewesen.

55. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr.

56. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

57. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 129 (Vorjahr: 141) Mitarbeiter beschäftigt.

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2023 2022
Mitarbeiter 129 141
- davon im Bereich Produktentwicklung 73 78
- davon in sonstigen Unternehmensbereichen 56 63

58. Angaben zu den Unternehmensorganen

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:

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Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Düsseldorf

Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge:

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In TEUR 2023 2022
Peter Bollenbeck 425 405
davon Festgehalt 420 400
davon sonstige Bezüge 5 5

Der Aufsichtsrat wird gebildet von:

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Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen

Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Prien am Chiemsee

Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen

Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt-Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 56 TEUR (Vorjahr: 56 TEUR). An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.

58. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2023 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:

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In TEUR 2023 2022
Abschlussprüfungsleistungen 53 52
Steuerberatungsleistungen 0 0
Gesamt 53 52

59. Angaben zur Segmentberichterstattung

Da die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8.

60. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Düsseldorf, den 31. März 2024

Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Düsseldorf, den 31. März 2024

Peter Bollenbeck