IVU Traffic Technologies AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024GESCHÄFTSBERICHT 2024KENNZAHLENÜbersichtKONZERNABSCHLUSS NACH IFRSscrollen
KENNZAHLENscrollen
* Vorschlag an die Hauptversammlung
BRIEF AN DIE AKTIONÄRESehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,die IVU hat 2024 erneut das erfolgreichste Geschäftsjahr ihrer Firmengeschichte geschrieben: Der Umsatz wächst um 9,1 % auf 133,7 Mio. € und das Rohergebnis sogar um 12,1 % auf 113,4 Mio. €. Auch das Betriebsergebnis (EBIT) steigt um 6,6 % auf 16,8 Mio. € -erneut ein Rekordwert. Wie in den letzten Jahren möchten wir diesen großen Erfolg mit Ihnen teilen und werden der Hauptversammlung daher eine auf 0,28 € erhöhte Dividende vorschlagen. Der wachsende Bedarf an umweltfreundlicher Mobilität in lebenswerten Metropolen ist ein Megatrend, der weit über den politischen Alltag hinausgeht. Der Betrieb von Bussen und Bahnen ist zwar per se kostenintensiv, aber unsere klugen IT-Lösungen unterstützen den effizienten Einsatz der teuren Ressourcen und amortisieren sich in kürzester Zeit. Auch für die Erreichung der Klimaziele ist die Förderung und der weitere Ausbau des umweltfreundlichen Öffentlichen Verkehrs unerlässlich. Das Deutschlandticket hat die Tarifstrukturen radikal vereinfacht und für eine erhöhte Akzeptanz bei den Fahrgästen gesorgt. Der stetig wachsende Anteil von Elektrofahrzeugen in den Busflotten der Verkehrsunternehmen erhöht die Komplexität der Prozesse im Betriebshof und auf der Strecke. Und die Schieneninfrastruktur muss dringend erneuert werden - was unvermeidbar zu Schienenersatzverkehren führt. Für alle diese Herausforderungen bietet unsere IVU.suite die passgenauen Lösungen. Diese werden sowohl national als auch international vermehrt nachgefragt: Die Metro Bilbao wird künftig als zweiter Verkehrsbetrieb auf der iberischen Halbinsel unser Produkt IVU.rail einsetzen, mit dem Regional Rapid Transit System (RRTS) im Großraum Delhi hat sich erstmals ein Bahnunternehmen aus Indien für unsere Software entschieden und zum Jahresende haben wir den Zuschlag der Schweizer BLS AG erhalten. Die IVU.suite ergänzen wir laufend um neue Produkte, so haben wir im vergangenen Jahr in die flexible Webleitstelle und das Störungsmanagement in Echtzeit investiert. Die neue Datenplattform IVU.data sammelt und kuratiert betriebliche Daten und ermöglicht Verkehrsunternehmen umfassende Analysen und Auswertungen gestützt durch künstliche Intelligenz. Und auch unsere IVU.cloud ist weiterhin auf Wachstumskurs: 2024 konnten wir zahlreiche Neu- und Bestandskunden gewinnen und so das Hosting und die Betriebsführung für unsere Nutzer effizienter und sicherer machen. Neben dem klassischen Produktgeschäft entwickelt sich auch unsere neue Tochtergesellschaft IVU.consult sehr erfreulich und konnte schon in mehreren Projekten beratend zur Seite stehen. In 2024 ist es uns wiederum gelungen, viele neue Talente für die IVU zu gewinnen und alle Positionen wie geplant zu besetzen. Gleichzeitig gehört unsere Fluktuationsrate weiterhin zu den niedrigsten in der stark nachgefragten IT-Branche. Denn davon sind sowohl unsere neuen Mitarbeitenden als auch wir überzeugt: Der Öffentliche Verkehr mit Bussen und Bahnen ist und bleibt ein Zukunftsthema, das in den kommenden Jahren immer wichtiger wird. In der Zuversicht, dass Sie der IVU gewogen bleiben, grüßt Sie herzlich
DER VORSTAND
Berlin, im März 2025 BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, unsere Aufgabe als Aufsichtsrat ist es, die aktuelle wirtschaftliche Lage sowie die künftige Entwicklung der IVU Traffic Technologies AG zu kontrollieren und nachhaltig abzusichern. Im Folgenden informieren wir Sie über unsere Arbeit im Geschäftsjahr 2024. Wir haben die Arbeit des Vorstands gemäß Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner gültigen Fassung kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Wir haben uns umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung, wichtige Geschäftsereignisse sowie über die Strategie und Planung der IVU informiert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat zeitnah und regelmäßig. Uns lagen alle Sachverhalte rechtzeitig und mit aussagekräftigen Unterlagen vor, die für anstehende Entscheidungen erforderlich waren. Der Aufsichtsrat setzt sich aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier die Anteilseigner vertreten und zwei von der Belegschaft der IVU gewählt wurden. Die Vertreter der Anteilseigner waren bis zu den Neuwahlen im Mai Prof. Dr. Herbert Sonntag (Vorsitzender), Ute Witt (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Heiner Bente und Prof. Dr. Barbara Lenz. Bert Meerstadt wurde in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats (im Anschluss an die Neuwahlen) zum Vorsitzenden und Ute Witt zu seiner Stellvertreterin gewählt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden bis zu den Neuwahlen der Arbeitnehmervertreter durch Axel Zimmermann und Benedikt Woelki vertreten. Seit den Wahlen vertreten Benedikt Woelki (Wiederwahl) und Steffen Brümmer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Die Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der Kapitalseite und den Arbeitnehmervertretern gestaltete sich konstruktiv. Alle Aufsichtsratsmitglieder sehen sich dem übergeordneten Ziel verpflichtet, die jeweils beste Entscheidung für die Gesellschaft zu treffen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Sitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Wesentliche Erkenntnisse und Informationen aus diesen Gesprächen hat der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht, so dass diese den gleichen Informationsstand hatten und ihnen die Gelegenheit gegeben war, ihren Rat einzubringen. TätigkeitenDer Aufsichtsrat tritt regelmäßig zusammen, um die vorgenannten Themen zu besprechen und Entscheidungen zu treffen. 2024 fanden vier planmäßige Sitzungen in Präsenz statt: am 21. März, 28. Mai, 29. August und 21. November. Zudem erfolgte am 29. Mai die konstituierende Sitzung des von der Hauptversammlung neu gewählten Aufsichtsrats. Die Ausschüsse des Aufsichtsrates kamen ebenfalls regelmäßig zusammen; insgesamt fanden fünf Prüfungsausschusssitzungen, davon zwei virtuell, und zwei Präsidialausschusssitzungen, davon eine virtuell, statt. Der Aufsichtsrat war in allen Sitzungen vollständig vertreten. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, teilgenommen. scrollen
Wie im DCGK empfohlen, berieten der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse regelmäßig ganz oder zeitweise ohne den Vorstand. Die behandelten Tagesordnungspunkte betrafen entweder den Vorstand selbst oder sie erforderten eine interne Diskussion durch den Aufsichtsrat für Kenntnisnahmen und Beschlüsse. Im Rahmen der planmäßigen Sitzungen fanden zudem vor- und nachbereitende Gespräche sowie Treffen zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt, um Informationen auszutauschen und Entscheidungen vorzubereiten. Schwerpunkte der BeratungenIm Mittelpunkt der Beratungen standen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Perspektiven und die zukünftige Ausrichtung im internationalen Wettbewerbsumfeld. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Strategie des Vorstands für die Entwicklung des Geschäfts mit öffentlichen Verkehrsunternehmen auseinandergesetzt. Wir unterstützen dabei die Anstrengungen des Vorstands, das Produktportfolio auszubauen und die Präsenz in weiteren Märkten zu stärken. Weitere wichtige Punkte in den Sitzungen waren: scrollen
AusschüsseDie Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Plenums und bereiten Unterlagen und Materialien für verschiedene Tagesordnungspunkte vor. Folgende Ausschüsse waren im Geschäftsjahr 2024 eingesetzt: scrollen
Der Präsidialausschuss befasste sich im vergangenen Geschäftsjahr mit grundsätzlichen Fragen des Unternehmens, insbesondere mit der Strategieplanung, M&A-Aktivitäten, Umstrukturierungen in der Organisation, dem Vergütungssystem, den Personalangelegenheiten und der Zusammensetzung des Vorstands inklusive der Perspektivplanung. Der Ausschuss kam neben zahlreichen informativen Kontakten im Verlauf des Geschäftsjahrs vollzählig in zwei geplanten Sitzungen zusammen. Der Prüfungsausschuss befasste sich im vergangenen Geschäftsjahr in vielen informativen Gesprächen insbesondere mit der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers, Fragen der Rechnungslegung, des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements, der Compliance, der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Abschlussprüfung sowie mit den Anforderungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die IVU. Der Ausschuss tagte im Jahr 2024 fünfmal, wovon eine Sitzung dazu diente, über das Ergebnis der Prüfung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses 2023 mit dem Abschlussprüfer zu sprechen. Die anderen Sitzungen befassten sich mit den gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Berichterstattung, mit der Prüfung der Nichtfinanziellen Berichterstattung sowie der Arbeit des Wirtschaftsprüfers und die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2024. Aus- und FortbildungsmaßnahmenDie Mitglieder des Aufsichtsrats haben im vergangenen Geschäftsjahr regelmäßig an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Die Aufsichtsräte führen eine Liste über die Teilnahme an Fortbildungen. Corporate GovernanceEine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Wertschöpfung ist für die IVU Traffic Technologies AG von großer Bedeutung. Daher haben Aufsichtsrat und Vorstand auch im Geschäftsjahr 2024 die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erörtert und die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist mit der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Website der IVU (www.ivu.de) veröffentlicht. Bis auf wenige Ausnahmen erfüllt die IVU die Empfehlungen des Kodex. Abweichungen sind ausführlich begründet. Jahres- und Konzernabschluss 2024Der Prüfungsausschuss hat sich mit dem Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie dem zusammengefassten Lagebericht mit den Abschlussprüfern der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft intensiv auseinandergesetzt. Der Prüfungsausschuss hat den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Bilanzsitzung am 27. März 2025 empfohlen, den Konzernabschluss zu billigen sowie den Einzelabschluss der AG festzustellen. In dieser Sitzung hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie dem zusammengefassten Lagebericht befasst. Der Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, stand während der Sitzung für Fragen zur Verfügung. Nach eingehender Prüfung und Erörterung hat der Aufsichtsrat sowohl den Konzernabschluss gebilligt als auch den Einzelabschluss der AG festgestellt. Zudem hat der Prüfungsausschuss die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer freiwilligen Assurance Readiness Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beauftragt. Die Ergebnisse wurden ebenfalls in der Bilanzssitzung am 27. März 2025 dem Aufsichtsrat vorgestellt.
Für den Aufsichtsrat Bert Meerstadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Berlin, den 27. März 2025 DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATSVertreter der AktionäreBert Meerstadt, Bussum, Niederlande(Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses) Tätigkeiten und Mandate:scrollen
Ute Witt, Potsdam(Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses) Tätigkeiten und Mandate:scrollen
Dr. Heiner Bente, Hamburg(Mitglied des Präsidialausschusses) Tätigkeiten und Mandate:scrollen
Prof. Dr. Barbara Lenz, Berlin(Mitglied des Präsidialausschusses) Tätigkeiten und Mandate:scrollen
Vertreter der Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerBenedikt Woelki, Berlin(Mitglied des Prüfungsausschusses) Tätigkeiten und Mandate:scrollen
Steffen Brümmer, Nideggen(Mitglied des Prüfungsausschusses) Tätigkeiten und Mandate:scrollen
INTERVIEW MIT DEM VORSTANDEin Rekord folgt auf den nächsten: Auch im Geschäftsjahr 2024 sind Umsatz, Rohergebnis und EBIT wieder auf neue Höchststände geklettert. Wie ist Ihnen das gelungen? MARTIN MÜLLER-ELSCHNER: Den positiven Verlauf über die letzten Jahre verdanken wir vor allem unserem integrierten Standardsystem - der IVU.suite. Die IVU.suite ist eine über Jahrzehnte etablierte Marke, die wir kontinuierlich erweitern und verbessern - und das wissen Verkehrsunternehmen weltweit zu schätzen. LEON STRUIJK: Mit unserem Branchenfokus auf den Öffentlichen Verkehr mit Bussen und Bahnen liegen wir genau richtig und konnten wieder hochkarätige Neukunden gewinnen, nach der SBB hat sich nun auch die zweitgrößte schweizerische Eisenbahn BLS für unser IVU.rail entschieden. Gleichzeitig sind die Bestandskunden die Basis unseres Geschäfts und wir tun alles, diese durch sehr guten Service und neue Produkte optimal zu betreuen und weiterzuentwickeln. MARTIN MÜLLER-ELSCHNER: Aus diesen Kundenbeziehungen ergibt sich für uns noch eine weitere Perspektive, nämlich dass wir zusammen mit unseren Kunden international wachsen. So sind wir zuletzt mit der italienischen Eisenbahn in Spanien durchgestartet und seit Januar zusammen mit der Deutschen Bahn in Indien aktiv. In der Politik wird ja mal wieder lebhaft diskutiert, befürchten Sie einen Rückgang der öffentlichen Förderungen? LEON STRUIJK: Der Betrieb von Bussen und Bahnen ist seit jeher komplex und teuer, unsere kluge Software hilft aber beim sparsamen Einsatz der Ressourcen und rechnet sich in kürzester Zeit. Mit unseren Softwareprodukten für die Optimierung von Fahrzeug- und Personaleinsatz sind wir vor allem für Eisenbahnen in der ganzen Welt interessant. Und wir arbeiten zusammen mit unseren Bestandskunden in Europa erfolgreich daran, dass dieses Alleinstellungsmerkmal auch weiterhin funktioniert. Cyber-Security ist ein großes Thema, wie stellt sich die IVU auf die immer weiter wachsende Bedrohungslage ein? MARTIN MÜLLER-ELSCHNER: Dreimal "T": Durch ein starkes IT-Sicherheits-Team, möglichst umfassende Vorkehrungen an entsprechenden Tools, gepaart mit externen Tests - dies erfordert einiges an Investitionen, das Geld ist aber mit Sicherheit gut angelegt. Außerdem wächst die Wahrnehmung des Themas bei unseren Kunden und lässt das Interesse an unserer Cloud-Lösung weiter wachsen. Apropos Cloud, welche Rolle spielen die wiederkehrenden Einnahmen aktuell bereits für die IVU und welche Potenziale sehen Sie in diesem Bereich? LEON STRUIJK: Wir konnten unsere wiederkehrenden Einnahmen in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigern. Jeder Lizenzverkauf ist in der Regel auch immer mit einem Wartungsvertrag verbunden, der eine langfristige Kundenbeziehung unterstützt. Aktuell boomt die Nachfrage nach Cloud-Dienstleistungen, also dem Betrieb der IVU-Software durch die IVU selbst. Dadurch bekommen unsere Kunden eine komplette Dienstleistung mit garantierter Verfügbarkeit und hoher Sicherheit. Dies ist eine sehr anspruchsvolle Arbeit, bietet aber auch viel Potenzial und wird international explizit nachgefragt und gefordert. In der letzten Zeit ist die IVU-Aktie wieder deutlich gestiegen, wie beurteilen Sie das aktuelle Börsenumfeld? MARTIN MÜLLER-ELSCHNER: 2024 war zwar insgesamt ein sehr erfolgreiches Börsenjahr, der Fokus ging jedoch sehr stark auf große und vor allem amerikanische Tech-Werte. Nebenwerte bzw. neudeutsch Small Caps wurden in der letzten Zeit nur wenig beachtet. Und auch das Thema Nachhaltigkeit war im Vergleich zu den Vorjahren kaum im Fokus der Investoren. Wir planen unabhängig von kurzfristigen Börsen-Trends, wir bleiben bei uns und spüren bereits, dass das Interesse an unseren Kernthemen und Firmen unserer Größe wieder zunimmt. Vorreiter sind hier vor allem internationale Investoren. Wie der im Dezember vermeldete Einstieg der texanischen MTCM? MARTIN MÜLLER-ELSCHNER: Ja genau. Die reibungslose Übernahme eines größeren Aktienpakets durch einen nordamerikanischen Investor zeigt das wachsende Interesse an der IVU. MTCM aus Austin hat bereits seit längerem den Markt erkundet, Firmen und Fachmessen besucht und sogar Kunden interviewt und sich dann bewusst für uns entschieden - und besitzt nun insgesamt über acht Prozent der IVU-Aktien, ein Commitment was mich durchaus stolz macht. Blicken wir zum Abschluss noch etwas weiter über den Tellerrand: Was kann man als mittel- und langfristige Perspektive an Wachstum erwarten? LEON STRUIJK: Wir sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen, sowohl im Umsatz als auch beim Personal. Die IVU hat inzwischen über 1.000 Mitarbeitende, wir haben massiv in unsere Produkte und neue Dienstleistungen wie IVU.cloud und IVU.consult investiert - das zahlt sich jetzt aus. Wir wollen daher in den nächsten Jahren auf der Kostenseite langsamer wachsen ohne an der Weiterentwicklung der Produkte und der Sicherheit Abstriche zu machen. Bei weiterhin hoher Nachfrage und guten Einnahmen sollte sich dies positiv auf die Profitabilität auswirken. MARTIN MÜLLER-ELSCHNER: Und der Gewinn der IVU ist seit 2017 von Jahr zu Jahr gestiegen. Das soll auch in den nächsten Jahren so bleiben. Können Anleger angesichts der hervorragenden Ergebnisse auch künftig mit einer steigenden Dividende rechnen? MARTIN MÜLLER-ELSCHNER: Mit unserem Motto "I-V-U", also "Informatik für Verkehr dient der Umwelt" liegen wir genau richtig und blicken optimistisch in die Zukunft. Wir stehen weiterhin dazu, dass wir unsere Aktionäre angemessen am Erfolg der IVU beteiligen. Gerade unsere langfristigen Aktionäre sollen für ihre Treue und ihr Engagement belohnt werden. Deshalb freuen wir uns sehr, auch in diesem Jahr der Hauptversammlung eine erhöhte Dividende vorschlagen zu können. IVU WELTWEITBERLIN (HAUPTSITZ), AACHEN, FRANKFURT AM MAIN, HANNOVER, LEIPZIG (DE), WIEN (AT), OLTEN (CH), ROM (IT), MADRID (ES), BIRMINGHAM (GB), PARIS (FR), DELFT (NL), STOCKHOLM [SE], BUDAPEST (HU), ISTANBUL (TR), TORONTO (CA), NEW YORK (US), HANOI (VN) ![]() ![]() Ausgewählte ProjekteSCHWEIZLangfristige Partnerschaft: Das Schweizer Bahnunternehmen BLS AG entscheidet sich für IVU.rail. INDIENSchneller und effizienter: Das neue "Regional Rapid Transit System" RRTS in Delhi setzt auf Software der IVU. SPANIENErfolgreiche Automatisierung: Metro Bilbao nutzt IVU.rail für Planung und Disposition des Personals. DÄNEMARKDie Dänischen Staatsbahnen DSB nehmen als erstes Unternehmen die neue IVU-Personalleitstelle in Betrieb. DEUTSCHLAND"Neuer Ersatzverkehr" der Riedbahn - Zusammenspiel von IVU-Hard- und Software haben zum Erfolg beigetragen. HÖHEPUNKTE 2024Projekte"Mit der Wahl der Standardlösung IVU.rail kann die BLS von den Erfahrungen und Weiterentwicklungen des Anbieters und anderer Kunden profitieren." Thomas Stupp, Leiter Bahnproduktion, BLS AG Marktführer. IVU.rail ist das weltweit führende IT-System für den Eisenbahnverkehr. Schweizer Bahnunternehmen BLS AG setzt auf IVU.railDas Schweizer Bahnunternehmen BLS AG stellt mit dem Projekt "RailCore" die Planung, Optimierung und Disposition der Schlüsselressourcen Fahrzeuge und Personal für den gesamten Personenverkehr auf eine zukunftsfähige Basis. Hierfür kommt das Standardprodukt IVU.rail zum Einsatz, das bereits zahlreiche Eisenbahnunternehmen in Europa und weltweit nutzen. Mit IVU.rail kann die BLS AG künftig flexibler agieren und besser auf neue Arbeitszeitmodelle oder Baustellen reagieren. Die IVU konnte sich in einem internationalen Ausschreibungsverfahren durchsetzen. Die Zusammenarbeit ist langfristig angelegt und umfasst die Implementierung und den Betrieb von IVU.rail als Software as a Service in der IVU.cloud. IVU.rail unterstützt Bahnunternehmen weltweit dabei, Fahrzeuge und Mitarbeitende optimal einzusetzen, Millionen Fahrgäste zu informieren und Verkehrsverträge abzurechnen. IVU expandiert nach IndienDie neue regionale Schnellbahn von Delhi nach Meerut nutzt künftig bei der Planung und Disposition ihrer über 600 Mitarbeitenden die integrierte Software IVU.rail. Die IVU.cloud sorgt für eine schnelle Inbetriebnahme der Software und einen reibungslosen Betrieb. Damit ist die IVU erstmals im bevölkerungsreichsten Land der Welt aktiv. Mit einer Flotte aus 40 modernen Zügen und mit einer Geschwindigkeit bis zu 160 km/h hebt das neue "Regional Rapid Transit System" (RRTS) den Regionalverkehr im Großraum Delhi auf ein neues Niveau. Auf zwei Linien soll künftig alle 15 Minuten ein Zug fahren und die Reisezeit für Pendler erheblich verkürzen. Mit dem Betrieb wurde die DB RRTS Operations India Pvt. Ltd., die indische Betreibergesellschaft der DB International Operations, beauftragt. Metro Bilbao entscheidet sich für IVU.railDie Metro Bilbao S.A. setzt künftig die integrierte IT-Standardlösung IVU.rail zur effizienten Planung und Disposition von über 550 Beschäftigten im Fahrpersonal und in der Werkstatt ein. Der Verkehrsbetrieb betreibt in der mit 345.000 Einwohnern zehntgrößten Stadt Spaniens und der umliegenden Region ein Netz mit zwei Linien auf einer Länge von rund 50 Kilometern. Mit der Metro Bilbao baut die IVU ihre Position auf dem spanischen Markt weiter aus. Effizienter Bahnbetrieb durch IVU.rail bei Arverio DeutschlandDer IT-Systemwechsel bei Arverio Deutschland soll für durchgängige betriebliche Arbeitsabläufe sorgen und damit bisherige Reibungsverluste verringern. Die integrierte Komplettlösung für den Schienenverkehr IVU.rail sorgt bei dem Verkehrsunternehmen für effizientere Abläufe, insbesondere in der betrieblichen und Personaleinsatzplanung sowie der Disposition in der Leitstelle. Dank Standardschnittstellen, die sich nahtlos in die bestehende Systemlandschaft integrieren lassen, kann das Projekt zügig umgesetzt werden. Neue IVU-Personalleitstelle bei der DSB im EinsatzDie Dänischen Staatsbahnen (DSB) haben als erster Kunde die IVU-Personalleitstelle in Betrieb genommen und nutzen die IT-Lösung erfolgreich für einen effizienten Personaleinsatz. Die DSB plant und disponiert bereits alle Fahrzeuge im Kopenhagener S-Bahnverkehr mit IVU.rail. Um die Systemlandschaft weiter zu standardisieren, setzt die DSB auf die neue Personalleistelle und steuert damit die gesamte Dienstplanung und Personalzuteilung. IVU.suite bietet für alle Aufgabenbereiche eines Verkehrsbetriebs die passende Unterstützung. Integriert und aus einer Hand. IVU-Technologie im Riedbahn Ersatzverkehr hat sich bewährtWährend der fünfmonatigen Sperrung der Bahnstrecke zwischen Frankfurt und Mannheim richtete die DB SEV GmbH auf der Riedbahn einen "Neuen Ersatzverkehr" (NEV) ein. 170 Busse sorgten dafür, dass die Fahrgäste auch während der Vollsperrung der Riedbahn an ihr Ziel kamen. Soft- und Hardware der IVU gewährleisteten dabei eine nahtlose visuelle und akustische Fahrgastinformation. Fahrgäste profitierten von Echtzeitinformationen zu Streckenverlauf, Anschlussmöglichkeiten und Haltestellen. Akustische Signale wie Haltestellenansagen und Sonderdurchsagen verbesserten zusätzlich die Orientierung und das Reiseerlebnis. Eine im September 2024 durchgeführte repräsentative Fahrgastbefragung der Deutschen Bahn bestätigte den Erfolg des Ersatzverkehrs. 74 Prozent der Befragten bewerteten die Fahrgastinformation mit der Schulnote 1 oder 2. Besonders gut kam die Echtzeitinformation an. RBS und BSU entscheiden sich für die Komplettlösung IVU.suiteRegionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) und Busbetrieb Solothurn und Umgebung (BSU) betreiben zusammen rund 100 Linienbusse im Großraum Bern und Solothurn und nutzen bereits seit 1994 (BSU) bzw. seit 2022 (RBS) IT-Lösungen der IVU. Künftig werden die beiden Verkehrsbetriebe auf eine integrierte IT-Systemlandschaft der IVU setzen und dadurch unnötige Schnittstellen vermeiden. Dazu gehören auch die Leitstelle, Fahrgastinformation sowie Bordrechnersysteme. Intelligentes Depotmanagement bei der ESWE Verkehr in WiesbadenDie ESWE Verkehrsgesellschaft mbH setzt für die Abläufe auf der Strecke und im Depot ihrer gesamten Elektrobus-Flotte mittlerweile vollständig auf die IVU.suite. Damit reagiert das Wiesbadener Verkehrsunternehmen auf die gestiegene Komplexität beim Einsatz von Elektrobussen. Die ESWE Verkehr befördert rund 60 Millionen Fahrgäste mit mehr als 290 Omnibussen, darunter 120 Elektrofahrzeuge, auf einem Netz von 43 Linien. Bereits seit 2021 begleitet die IVU die sukzessive Erweiterung der Elektrobusflotte. Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft setzt auf IVU.suiteDie Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) hat eine erfolgreiche Systemumstellung durchgeführt und nutzt für Betriebslenkung und Ticketing zukünftig die Standardprodukte der IVU.suite. Die REVG befördert mit rund 270 Linienbussen über 14 Millionen Fahrgäste pro Jahr im Rhein-Erft-Kreis. Mit der neuen Leitstelle IVU.fleet und den Bordrechnern IVU.ticket.box kann die REVG ab sofort schnell und angemessen auf jede Betriebssituation reagieren. Das nahtlos integrierte Ticketing ermöglicht einen einfachen Fahrkartenverkauf im Fahrzeug. Für einen sicheren Betrieb werden die Daten in der IVU.cloud gehostet. NeuigkeitenTeilnehmerrekord beim IVU Anwenderforum 2024Spannende Fachvorträge, hochkarätige Keynotes und lebhafte Workshops prägten das 36. IVU Anwenderforum in Berlin. 1.000 Besucherinnen und Besucher aus aller Welt folgten der Einladung der IVU zum jährlichen Branchentreff in die Hauptstadtrepräsentanz der Telekom im Herzen Berlins. Im Mittelpunkt standen Präsentationen zu den neuesten Produktentwicklungen sowie Erfahrungsberichte von internationalen Kunden über den Praxiseinsatz der IVU-Software. Das Forum bot auch wieder Gelegenheit zum Austausch mit Anwenderinnen und Anwendern - nicht zuletzt bei der Abendveranstaltung im Berliner Metropol-Theater mit einem Auftritt der Firmen-Band IVU.groove. IVU präsentiert sich erfolgreich auf der InnoTrans 2024Der Öffentliche Verkehr der Zukunft ist digital, automatisiert und klimaschonend. Auf der InnoTrans, der internationalen Leitmesse für Verkehrstechnik, präsentierte die IVU auf ihrem bisher größten Stand mit 110 Quadratmetern die neuesten Entwicklungen der integrierten Komplettlösung IVU.suite für alle Prozesse von Verkehrsunternehmen. Die gezeigten Neuerungen stießen auf großes Interesse. An dem stets stark besuchten Stand konnten sich Interessierte und Kunden in zahlreichen Gesprächen sowie bei Systemdemonstrationen von den Soft- und Hardwareprodukten der IVU überzeugen. Neben der Teilnahme an den KI-Rundgängen, war die IVU auch erstmals Teil der InnoTrans Career Tours und konnte sich als interessanter und innovativer Arbeitgeber präsentieren. Mit neuen Entwicklungen und Angeboten bereit für den effizienten Betrieb von morgen. Durchgängigere Prozesse durch die integrierte BahnleitstelleDie integrierte Bahnleitstelle mit IVU.controlcentre, IVU.incident und IVU.realtime bündelt alle Funktionalitäten für einen verlässlichen Schienenverkehr. Um kurzfristige Änderungen und Störungen effizient zu bearbeiten sowie Personal und Fahrzeuge bereitzustellen, liefert die Bahnleitstelle eine integrierte Standardlösung mit einem vollständig digitalen Workflow. Dazu zählen die unkomplizierte Bearbeitung von Umläufen, Diensten, Fahrten und die Zuteilungen im Störungsfall. IVU.incident ermöglicht ein schnelles Störungsmanagement und die automatische Dokumentation der Vorfallbehebung. IVU.realtime sorgt für aktuelle Fahrgastinformationen auf allen Kanälen in Echtzeit. Digitale Lösungen für den FachkräftemangelDer Fachkräftemangel stellt viele Verkehrsbetriebe vor Herausforderungen. Eine flexible Personalplanung kann hierbei Abhilfe schaffen. IVU.crew ist das ideale Werkzeug für jede Phase der Personalplanung - die Software prüft die Aufgabenverteilung und meldet mögliche Konflikte. Die Dispositionsoptimierung berücksichtigt Wünsche, Qualifikationen und Einschränkungen, um faire Dienstpläne zu gewährleisten. Das IVU.pad ist der digitale Arbeitsplatz für mobiles Personal; es enthält alle wichtigen Informationen wie Dienstpläne oder Handbücher und verbessert die Kommunikation mit den Mitarbeitenden. IVU.cloud mit starkem WachstumDie IVU baut erfolgreich ihren Software as a Service-Bereich aus. 2024 konnten weitere Bus- und Bahnkunden, unter anderem aus Deutschland, Luxemburg, Großbritannien und der Schweiz, in die IVU.cloud integriert werden. Um das weitere Wachstum in diesem Bereich in den kommenden Jahren zu gewährleisten, wurden die Weichen für eine Erneuerung der dafür notwendigen Infrastruktur gestellt. Dazu gehören Standardisierungen der Prozesse durch Automatisierung sowie Maßnahmen, um den steigenden Sicherheitsanforderungen im KRITIS-Umfeld auch weiterhin gerecht zu werden. IVU.suite mit neuen ProduktenAuf dem IVU Anwenderforum 2024 wurde die modernisierte IVU.suite vorgestellt. Einige Lösungen wurden in neuen Produktgruppen zusammengefasst, beispielsweise in der Fahrzeugausstattung. Gleichzeitig wurde Raum für neue Leistungen geschaffen, ohne die ikonische Struktur der IVU.suite zu verändern. Neu aufgenommen wurden unter anderem das Störungsmanagement IVU.incident oder IVU.data für Datenanalysen. Gleichzeitig erhielt die IVU.suite eine stärkere Nutzen- und Nutzerorientierung: Die Leistungen der jeweiligen Produkte stehen nun anstelle der Produktnamen im Vordergrund. Die webbasierte Leitstelle für Bus und StraßenbahnFür die speziellen Anforderungen von Bus- und Straßenbahnbetrieben wurde eine webbasierte Variante der Leitstelle IVU.fleet entwickelt. Diese liefert alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Die moderne One-Screen-Ansicht fasst alle essenziellen Informationen des Fahrbetriebs zusammen, ermöglicht eine einfache Steuerung ereignisbezogener Abläufe und liefert im Dashboard einen umfassenden Überblick. Die mobile Variante ist flexibel einsetzbar und intuitiv bedienbar. PersonalTalente finden und fördern: Wir besuchen regelmäßig Karrieremessen, um Fachkräfte für die IVU zu begeistern. Intern stärkt das Fachtalenteprogramm die Fachkarriere und hält so wichtiges Wissen im Unternehmen. Komplexe Systeme benötigen kluge Köpfe. Die IVU bietet sinnstiftende Tätigkeiten im spannenden Arbeitsumfeld des Öffentlichen Verkehrs - dem entscheidenden Faktor für eine nachhaltige Mobilität. Dafür entwickeln die Mitarbeitenden der IVU Lösungen, schreiben Software, implementieren Produkte bei unseren Kunden, beraten Verkehrsunternehmen und leisten bei Bedarf weltweit Support. Ihre Expertise stellt maßgeblich den Erfolg der IVU sicher. Damit sich Mitarbeitende in der IVU wohlfühlen, pflegt das Unternehmen ein positives und wertschätzendes Arbeitsklima. Auch im Geschäftsjahr 2024 haben wir hochqualifizierte Software- und Projektingenieure für die IVU begeistern können. Trotz des Fachkräftemangels gelang es uns im vergangenen Jahr, aus mehr als 10.000 Bewerbungen erneut über 150 neue Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen. Die IVU zählt inzwischen konzernweit 1.069 Mitarbeitende (entsprechend einer durchschnittlichen Personalkapazität von 846 FTE). Neben der Rekrutierung hat die interne Weiterentwicklung an Bedeutung gewonnen. In speziellen Nachwuchsprogrammen bereiten wir vielversprechende Talente darauf vor, Führungs- und Fachverantwortung zu übernehmen. In den letzten Jahren hat die IVU zudem die Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktien schätzen gelernt und erfährt intern großen Zuspruch dafür. Inzwischen sind so gut wie alle Mitarbeitenden auch Aktionäre der IVU. IVU-Aktie, KennzahlenIVU-AKTIENKURS IM INDEXVERGLEICH![]() ![]() AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 31.12.2024![]() AKTIEN DER ORGANMITGLIEDER ZUM 31.12.2024scrollen
KENNZAHLEN 2008-2024
|
2024 | 2023 | Veränderung | |
Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. | 1.069 | 966 | + 11% |
Personalkapazität im Jahresdurchschnitt (FTE) | 846 | 778 | + 9% |
Die drei größten Standorte nach Mitarbeitendenanzahl zum 31.12.2024 sind Berlin (616 Mitarbeitende), Aachen (333 Mitarbeitende) und Rom (32 Mitarbeitende).
Der Fokus im Recruiting im Jahr 2024 lag insbesondere auf der Stärkung der Projektbereiche sowie des Customer Service, um Projekte gut durchzuführen und die Kundenzufriedenheit zu sichern. Außerdem wurden die Teams rund um Informationssicherheit und die Cloud gestärkt, um den Schutz unserer Software und deren Betrieb weiterhin sicherzustellen.
Um Fachkräfte und Hochschulabsolventen zu gewinnen, beteiligt sich die IVU regelmäßig an Karrieremessen. Die IVU nutzte die Gelegenheit, um bei insgesamt 13 Messen in Berlin, Potsdam, Aachen, Karlsruhe, Dresden und auf einer digitalen Messe mit geeigneten Fachkräften ins Gespräch zu kommen. Die Universitätsstädte Dresden und Karlsruhe haben neben den Standorten der IVU eine hohe Relevanz, da sie erstklassige Absolventinnen und Absolventen mit einem starken Verkehrsbezug hervorbringen.
Gleichzeitig warb die IVU weiterhin mit Remote-Arbeitsmodellen und beschäftigte 2024 so über 70 Mitarbeitende im gesamten europäischen Raum.
Im Jahr 2024 konnte das Programm für das duale Studium mit der IVU weiter gefestigt werden. Insgesamt haben drei neue Studierende ihre Ausbildung zum mathematisch-technischen Softwareentwickler in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen begonnen. Somit bildet die IVU nun fünf Nachwuchstalente aus.
Eine wichtige Rolle im Personalmarketing spielt zudem die Kooperation mit verschiedenen Universitäten. Dabei unterstützen Mitarbeitende der IVU mit ihrer Expertise bei Projekten oder gestalten Seminare und Vorlesungen. Studierende erhalten auf diese Weise einen Einblick in die technischen Herausforderungen im öffentlichen Verkehr und die alltäglichen Aufgaben bei der IVU. Hierfür nutzt die IVU auch die guten Kontakte zu ihren Forschungspartnern.
Um die zahlreichen Projekte der IVU erfolgreich bearbeiten zu können, kommt es auch auf eine schnelle und umfassende Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die IVU führt hierzu strukturierte Einarbeitungsprogramme an unseren Standorten in Berlin und Aachen durch. In modularen Schulungen erlernen die neuen Kolleginnen und Kollegen der deutschen und internationalen Niederlassungen das notwendige Grundwissen, um ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können. Die Seminare befassen sich unter anderem mit der Funktionsweise des öffentlichen Verkehrs, den einzelnen IVU-Produkten sowie dem Gesamtsystem und den Anforderungen an ein kundenorientiertes Projektmanagement. Neue Kolleginnen und Kollegen sind dadurch schnell einsatzfähig und können bereits nach kurzer Zeit eigene Projekte übernehmen. Neben der fachlichen Einarbeitung ist ein weiterer wichtiger Aspekt das gegenseitige Kennenlernen und die soziale Vernetzung im Unternehmen. Im Jahr 2024 fanden insgesamt sechs deutschsprachige Einarbeitungsprogramme statt, davon drei in Berlin und drei in Aachen. Zudem gab es ein "International Onboarding" unserer nicht deutschsprechenden Kolleginnen und Kollegen.
Nur wer auf dem neuesten Stand der Technik ist, kann komplexe IT-Systeme entwickeln und optimieren.
Deshalb ermöglicht die IVU ihren Beschäftigten, sich kontinuierlich weiterzubilden. Daraus ist eine aktive Wissenskultur im Unternehmen entstanden. Beispiele dafür sind die jährlich stattfindende hausinterne Developer Konferenz sowie die Projektkonferenz. Sie bieten den Kolleginnen und Kollegen die Chance, sich gemeinsam über neue Techniken und Weiterentwicklungen ihrer Programmierumgebungen sowie über Fachthemen aus dem Projektbereich auszutauschen.
Mit dem Wachstum der IVU geht auch ein steigender Bedarf an Führungskräften einher. Die IVU führte auch 2024 interne Nachwuchsprogramme für Führungskräfte durch, um geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf künftige Führungsaufgaben vorzubereiten. Zudem wurden Trainingsprogramme für Fachtalente mit dem Ziel angeboten, die Fachkarriere in der IVU zu stärken und als attraktive Alternative zur Führungslaufbahn zu etablieren. Derlei Schulungen haben zum Ziel, wichtiges Wissen im Unternehmen zu halten und besondere Talente gezielt zu fördern.
Die Erweiterung der bestehenden Laufbahnstufen, welche eine vertikale Karrierebewegung insbesondere Richtung Führung abbilden, konnte weiter etabliert und gelebt werden. Die Rollenbeschreibungen verdeutlichen die verschiedenen Fachrollen und die Viel zahl an Entwicklungsmöglichkeiten in der IVU.
Die Nachhaltigkeitsbewegung bringt tiefgreifende regulatorische, politische und gesellschaftliche Veränderungen mit sich und stellt damit Unternehmen vor hohe Anforderungen. Als Anbieter integrierter IT-Systeme für einen effizienten und umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr hat Nachhaltigkeit für die IVU eine zentrale Bedeutung. Mit ihren Lösungen optimiert sie den öffentlichen Verkehr und trägt zu einer nachhaltigen Verkehrswende bei. Gleichzeitig ist verantwortungsvolles Handeln eine Grundvoraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Daher verfolgt die IVU ihre kurz- und langfristigen Wachstumsziele im Einklang mit den Bedürfnissen ihrer Mitarbeitenden, Kunden und Partner sowie mit den Anforderungen von Gesellschaft und Umwelt. Diese nachhaltige Ausrichtung stärkt die Widerstandskraft des Unternehmens gegenüber Herausforderungen und ermöglicht es, sich bietende Chancen flexibel zu nutzen.
Die Wertschöpfungskette der IVU zeichnet sich durch ein hohes Maß an Innovation und Kundenorientierung und die enge Verzahnung von Forschung, Entwicklung und Anwendung aus. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette spielt die Beschaffung von Ressourcen eine wichtige Rolle. Dazu zählen sowohl die Sicherstellung einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur als auch die gezielte Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte. Gleichzeitig sind fundierte Marktforschung und -analyse, Technologieforschung sowie die enge Zusammenarbeit mit Partnern unerlässlich, um den hohen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. Im Kern der Wertschöpfungskette steht die Entwicklung komplexer Softwarelösungen im eigenen Geschäftsbereich. Hierbei legt die IVU größten Wert auf Qualitätssicherung. Durch gründliche Tests werden Fehler minimiert und eine hohe Softwarequalität gewährleistet. Darüber hinaus umfasst die Wertschöpfungskette die Implementierung und Integration der Lösungen. Dabei wird die standardisierte Software an die Kundenbedürfnisse angepasst und in bestehende IT-Landschaften integriert. Hinzu kommen Schulungen der Kunden in der Nutzung der Lösungen. Anschließend findet im Rahmen der Wartung eine kontinuierliche Aktualisierung der Software statt, um sie an neue gesetzliche Anforderungen und technische Standards anzupassen. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette nutzen Betriebe die Lösungen der IVU zur effizienten Planung und Steuerung des öffentlichen Verkehrs. Mehr zum Geschäftsmodell der IVU findet sich im Kapitel B. "Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns".
4 Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde
durch den Abschlussprüfer nicht geprüft.
Die Nachhaltigkeitserklärung beschreibt die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte der IVU und wurde in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (EU-Taxonomie) aufgestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt unter vollständiger Anwendung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk. Die erstmalige Anwendung der ESRS durchbricht zwar den Grundsatz der Stetigkeit, wird aber als angemessen erachtet, da auch die EU die ESRS als Rahmenwerk für die zukünftige Berichterstattung unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anerkannt hat. Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften nach ESRS 2 Anlage B sind in der Tabelle weiter unten unter der gleichlautenden Überschrift aufgeführt. Die vorliegende Erklärung bezieht sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und der Konsolidierungskreis entspricht dem des Konzernabschlusses. Gemäß ESRS 1 § 105 ist es möglich, bestimmte klassifizierte oder sensible Informationen von der Berichterstattung auszuschließen, auch wenn diese wesentlich sind. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.
In der Nachhaltigkeitserklärung aufgeführte Richtlinien, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen sowie Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen sich grundsätzlich auf den gesamten IVU-Konzern. Sofern ein abweichender Einbezug vorliegt, erfolgt eine entsprechende Erläuterung. Wenn bestimmte Kennzahlen Daten aus der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette enthalten oder mit Unsicherheit behaftet sind, wird explizit darauf hingewiesen. Der Wert wird in solchen Fällen nach Möglichkeit individuell angepasst, um die Unsicherheit zu reduzieren. Im vorliegenden Bericht betrifft dies den im Abschnitt "Aktiver Klimaschutz" aufgeführten CO 2 -Fußabdruck sowie die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten. Bei der Nutzung der Begriffe kurz-, mittel- und langfristig wird die Definition aus den ESRS 1 übernommen.
Folgende Informationen wurden mittels Verweis in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen. Diese sind im Konzernanhang sowie im Lagebericht zu finden und an entsprechender Stelle als ESRS-Angabe gekennzeichnet.
ESRS-Angabepflicht | Information | Seitenverweis |
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 a | Der Umfang, die Hauptmerkmale und die Bestandteile der Verfahren und Systeme für das Risikomanagement und die interne Kontrolle in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. | 72f. (Lagebericht) |
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 b | Der verwendete Ansatz zur Risikobewertung, einschließlich der Methode zur Priorisierung von Risiken. | 72f. (Lagebericht) |
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 c | Die wichtigsten ermittelten Risiken und die Minderungsstrategien, einschließlich damit verbundener Kontrollen. | 74ff. (Lagebericht) |
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 d | Eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Ergebnisse seiner Risikobewertung und seiner internen Kontrollen in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die einschlägigen internen Funktionen und Prozesse einbindet. | 72f. (Lagebericht) |
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 e | Eine Beschreibung der regelmäßigen Berichterstattung über die unter Buchstabe d genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. | 72f. (Lagebericht) |
ESRS 2 SBM-1 Absatz 40 a | Kernelemente der allgemeinen Strategie, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte beziehen oder sich auf diese auswirken | 30ff. (Lagebericht) |
i. der bedeutenden angebotenen Gruppen von Produkten und/oder Dienstleistungen einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum (neue/vom Markt genommene Produkte und/oder Dienstleistungen), | ||
ii. der bedeutenden Märkte und/oder Kundengruppen, die bedient wurden, einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum (neue/nicht mehr aktuelle Märkte und/oder Kundengruppen), | 30f. (Lagebericht) | |
iii. Zahl der Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten. | 31f. (Lagebericht) |
Die IVU hat Prozesse etabliert, um ihren Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachzukommen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kernelemente und an welcher Stelle der Nachhaltigkeitserklärung diese aufgeführt werden.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht | |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen, Nachhaltigkeitsstrategie |
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | Wesentliche Anspruchsgruppen, Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen |
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen |
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | Umwelt, Soziales, Governance |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen, Umwelt, Soziales, Governance |
Das Nachhaltigkeitsteam der IVU steuert und berät bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Leitung des Nachhaltigkeitsteams obliegt dem Leiter Finanzen, der relevante Themen an den Vorstandsvorsitzenden und den Aufsichtsrat (66,67 % unabhängige Mitglieder) berichtet. 5 Ziele, die das Thema Nachhaltigkeit betreffen, werden mit dem Vorstand abgestimmt. Um dem Vorstand Anreize zu nachhaltigem Handeln zu setzen, enthält die Vorstandsvergütung variable Anteile, die an die Mitarbeiterzufriedenheit und die Frauenquote in Führungspositionen geknüpft sind. Umweltbezogene Anreize sind bisher noch kein Bestandteil der variablen Vergütung. Den übrigen Organen des Unternehmens wurden keine nachhaltigkeitsbezogenen Anreize gesetzt. Bei Entscheidungen, die das Thema Nachhaltigkeit wesentlich betreffen, wird der Leiter Finanzen eingebunden, um zu gewährleisten, dass Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Anlassbezogen werden weitere Mitglieder des Nachhaltigkeitsteams involviert, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsrichtlinien zu überwachen.
Weitere Impulse für die Ausgestaltung der gesellschaftlichen Verantwortung der IVU erhält das Unternehmen unter anderem durch seinen Aufsichtsrat und von seinem Beirat, der sich aus angesehenen Experten der Branche zusammensetzt. Anstöße kommen zudem aus den engen Kontakten in die Verkehrsbranche und der Mitarbeit in Verbänden und Kommissionen. Darüber hinaus gelangen wichtige Themen von Mitarbeitenden aufgrund der offenen Unternehmenskultur entweder direkt oder indirekt über den Betriebsrat zu den Führungskräften und dem Vorstand des Unternehmens.
Mit der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen gehen Chancen und Risiken einher. Diese werden quartalsweise im Rahmen des in Kapitel E. "Prognose-, Risiko- und Chancenbericht" näher ausgeführten Risikomanagements und Internen Kontrollsystems erfasst. Der Vorstand wird fortlaufend und der Aufsichtsrat regelmäßig im Rahmen der Quartalsberichtserstattung über die Ergebnisse informiert. Geschäftsleitung und der weitere Führungskreis werden anlassbezogen involviert und unterstützen bei Bedarf die Überwachung der Risiken.
Um insbesondere Umweltrisiken proaktiv entgegenzuwirken, führt die IVU alle 3 Jahre eine umfassende Resilienzanalyse zu physischen Risiken und Übergangsrisiken durch. Diese ist in das übergeordnete Risikomanagementsystem integriert. 2022 wurde zunächst eine Klimarisikoanalyse gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes durchgeführt, um durch den Klimawandel bedingte physische Risiken für die Wirtschaftstätigkeit zu identifizieren und zu beheben. Es wurden Klimaszenarien zu temperatur-, wind-, wasser- und erdbezogenen Risiken herangezogen, um mögliche physische Umweltauswirkungen einerseits innerhalb der nächsten 10 Jahre und andererseits in einem Zeitraum von 10 bis 30 Jahren an den vier größten Standorten der IVU zu prüfen. Es wurde jeweils das Worst-Case Szenario als maßgebliches Szenario herangezogen. Als mögliche Gefahrenquellen wurden Hitzewellen, eine wachsende Temperatur-Bandbreite sowie stärker werdende Stürme in Mitteleuropa identifiziert. Diese können insbesondere ein Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende sowie ein Risiko für Gebäude und Infrastruktur darstellen. In die Bewertung floss zudem ein, dass ein Großteil der Geschäftsaktivitäten der IVU aufgrund der Art des Geschäfts und der entsprechenden technologischen Ausstattung der Mitarbeitenden standortunabhängig durchgeführt werden kann. Das Risiko an den Standorten der IVU wurde insgesamt als niedrig eingestuft. Im Jahr 2024 wurden zudem mögliche physische Umweltauswirkungen auf den Standort Leipzig untersucht. Auch an diesem Standort wurde das Risiko als nicht wesentlich eingestuft. Eine Integration physischer Risiken in die Unternehmensstrategie und die Ergreifung von Maßnahmen wurde nicht als notwendig erachtet.
Darüber hinaus wurde die Resilienzanalyse um Übergangsrisiken ergänzt, die sowohl die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette als auch den eigenen Geschäftsbereich betreffen. Dabei wurden Risiken aus der Wesentlichkeitsanalyse, Ergebnisse aus der Klimarisikoanalyse und die Beispiele aus ESRS E1 AR12 als potenzielle kurz-, mittel- und langfristige Übergangsrisiken beleuchtet. Die Bewertung erfolgte anhand der Kriterien Ausmaß auf einer Skala von 0 (kein) bis 5 (sehr hoch) und Eintrittswahrscheinlichkeit auf einer Skala von 0,75 (unwahrscheinlich) bis 0,9 (sehr wahrscheinlich). Die Dauer der Übergangsereignisse floss bei der Bewertung des Ausmaßes ein. Je länger die erwartete Dauer, desto höher die Bewertung. Der Gesamtwert ergab sich aus der Multiplikation der beiden Kriterien. Der Schwellenwert zur Bestimmung der Wesentlichkeit lag bei 2,7 von maximal 4,5 Punkten. Wesentliche Übergangsrisiken sind für die IVU beispielsweise mittelfristig der Ausschluss von Ausschreibungen durch mangelhafte Leistungsnachweise zum Thema Nachhaltigkeit und mittel- bis langfristig erhöhte Kosten für Anschaffungen. Das Risiko für starke Umsatzausfälle oder Kostenerhöhungen durch die Anpassung an Trends, den Wechsel zu Grünstrom oder die Anschaffung neuer Technologien wurde als nicht wesentlich eingeschätzt. Eine Integration von Übergangsrisiken in die Unternehmensstrategie und eine Ergreifung von Maßnahmen wurden nicht als notwendig erachtet. Aufgrund der fortlaufenden Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeit sind diese Einschätzungen allerdings mit Unsicherheit behaftet und werden kontinuierlich geprüft. Im Jahr 2025 wird die nächste Resilienzanalyse durchgeführt.
Darüber hinaus nahmen die Verantwortlichen im Bereich der Nachhaltigkeit nach Bedarf an Schulungen teil, um stets den aktuellen Stand der Rechtslage zu kennen sowie Auswirkungen, Chancen und Risiken im Bereich Nachhaltigkeit bewerten zu können.
Basierend auf wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurde 2024 eine ESG-Richtlinie vom Vorstand verabschiedet, die dem gesamten Konzern als Leitlinie für das alltägliche Handeln dient. Damit hilft sie Mitarbeitenden der IVU bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ebenso soll sie die Werte der IVU nahebringen und die Erwartungen der IVU an Kunden und Lieferanten verdeutlichen. Die Richtlinie wurde auf unbestimmte Zeit verabschiedet. Jährlich werden die Inhalte geprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei wird darauf geachtet, dass sich weder für die gesamte Belegschaft noch für einzelne Gruppen innerhalb der IVU negative Auswirkungen ergeben. Die ESG-Richtlinie wurde auf der Webseite der IVU veröffentlicht, um sie Stakeholdern zugänglich zu machen.
Mangels Erfahrungswerten konnten nicht zu allen wesentlichen Themen fundierte Ziele bestimmt werden.
In 2025 plant die IVU, weitere Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu bestimmen. Darüber hinaus soll bis 2026 ein Nachhaltigkeitscontrolling etabliert werden, um den Fortschritt fortlaufend zu kontrollieren und zu steuern sowie Chancen und Risiken finanziell zu bewerten.
Entsprechend der ESRS werden die Anspruchsgruppen unterteilt in diejenigen, auf die sich die Unternehmenstätigkeit auswirkt, und diejenigen, die sich mit Nachhaltigkeitsberichten befassen.
Zu der ersten Gruppe gehören Beschäftigte der IVU, der Aufsichtsrat sowie Kunden, Projektpartner, Lieferanten und (zukünftige) Investoren. Hinzu kommen Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit. Die Adressaten von Nachhaltigkeitsberichten können unter anderem Investoren, Kreditgeber, Bewerberinnen und Bewerber, Kunden, Behörden, die Öffentlichkeit sowie wichtige Multiplikatoren wie beispielsweise Analysten oder verschiedene Medien sein.
Die IVU legt großen Wert auf einen kontinuierlichen Dialog mit allen Gruppen. Die Kapitel "Soziales" und "Governance" enthalten weitere Informationen zu den verschiedenen Austauschkanälen und darüber, wie die Interessen der Stakeholder berücksichtigt werden. Anlassbezogen informiert das Nachhaltigkeitsteam die leitenden Organe über die ihm mitgeteilten Interessen der Stakeholder und erörtert gemeinsam mit dem Vorstand, wie diese im Geschäftsmodell und der Strategie berücksichtigt werden.
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen nach ESRS wurden im Jahr 2024 anhand einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 bestimmt.
Um die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, wurde ein mehrstufiger Prozess durchlaufen. Im ersten Schritt wurde eine Liste mit allen potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen gemäß ESRS 1 AR 16 angefertigt. Anschließend wurden potenzielle Stakeholder analysiert. Im Rahmen der Analyse wurden Stakeholder bestimmt, die auskunftsfähig zu den entsprechenden Belangen sind. Diese erhielten den für sie relevanten Auszug aus der Liste, um die Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsthemen für die IVU einzuschätzen. Sie wurden zunächst gebeten, zu jedem Punkt Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) zu identifizieren und zu dokumentieren. Dabei wurden einerseits vor- und nachgelagerte Akteure in der Wertschöpfungskette anhand der vorliegenden Informationen berücksichtigt. Andererseits wurden wesentliche physische und Übergangsrisiken aus der im Kapitel "Aktiver Klimaschutz" beschriebenen Resilienzanalyse sowie die im Kapitel E aufgeführten Risiken des Risikomanagementsystems integriert. Anschließend bewerteten die Stakeholder die IROs. Positive Auswirkungen wurden anhand der Kriterien Ausmaß und Tragweite bewertet, während bei negativen Auswirkungen zusätzlich die Umkehrbarkeit berücksichtigt wurde. Für potenzielle positive oder negative Auswirkungen erfolgte eine Gewichtung der Punktzahl durch Multiplikation mit einem Wahrscheinlichkeitsfaktor. Chancen und Risiken wurden auf der Basis von Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Kriterium | Skala | ||
Auswirkung | Negative Auswirkung | Ausmaß | 0 (kein) bis 5 (sehr hoch) |
Tragweite | 0 (kein) bis 5 (Global/Total) | ||
Umkehrbarkeit | 0 (sehr einfach umkehrbar) bis 5 (Unumkehrbar) | ||
Wahrscheinlichkeit | 0,75 (unwahrscheinlich) bis 0,9 (sehr wahrscheinlich) | ||
(bei potenzieller Auswirkung) | |||
Positive Auswirkung | Ausmaß | 0 (kein) bis 5 (sehr hoch) | |
Tragweite | 0 (kein) bis 5 (Global/Total) | ||
Wahrscheinlichkeit | 0,75 (unwahrscheinlich) bis 0,9 (sehr wahrscheinlich) | ||
(bei potenzieller Auswirkung) | |||
Risiko und Chance | Ausmaß | 0 (kein) bis 5 (sehr hoch) | |
Wahrscheinlichkeit | 0 ,75 (unwahrscheinlich) bis 0,9 (sehr wahrscheinlich) |
Die Summe aus den Punkten der Kriterien Ausmaß, Tragweite und Umkehrbarkeit multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit ergibt die Gesamtpunktzahl. Anhand der Gesamtpunktzahl wurde die Wesentlichkeit bestimmt. Ab folgenden Werten wurden IROs als wesentlich eingestuft:
Materialität | Art | Schwellenwert | Maximaler Wert |
Impact Materiality | Negative potenzielle Auswirkung | 8,1 | 13,5 |
Negative tatsächliche Auswirkung | 9 | 15 | |
Positive potenzielle Auswirkung | 5,4 | 9 | |
Positive tatsächliche Auswirkung | 6 | 10 | |
Financial Materiality | Chancen & Risiken | 2,7 | 4,5 |
Wesentliche Auswirkungen im eigenen Geschäftsbereich der IVU sind zum Beispiel der Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen sowie der Einfluss auf Zufriedenheit und gesetzeskonformes Verhalten der Mitarbeitenden. In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden unter anderem die Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen bei Kunden und der Einfluss auf die Datensicherheit von Lieferanten und Kunden identifiziert.
Als wesentliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich wurden beispielsweise steigende Energiekosten und mangelnde Chancengleichheit, in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Infrastrukturanfälligkeit gegenüber Extremwetterereignissen und Sicherheitsmängel bei der Datenverarbeitung ermittelt.
Wesentliche Chancen wurden im eigenen Geschäftsbereich festgestellt. Dazu gehören Chancen wie die Verbesserung der Produktivität durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Reputationsgewinn durch ein effektives Management von Vorkommnissen.
Nachhaltigkeitsthemen, zu denen wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifiziert wurden, sind als wesentlich eingestuft worden. Die weiter unten in der Tabelle unter der Überschrift "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen" aufgeführten Themen sind somit wesentlich und fließen in die Nachhaltigkeitserklärung ein. Ebenso werden diese im Rahmen des Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems behandelt, um angemessene Maßnahmen zu ermitteln.
Das Ergebnis zeigt die Themen mit wesentlichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft sowie mit der höchsten Geschäftsrelevanz für die IVU.
Vorstand und Aufsichtsrat haben diese Einordnung validiert.
In der Nachhaltigkeitserklärung werden die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in den folgenden Abschnitten adressiert:
Handlungsfeld | Abschnitt | Zuordnung nach § 289c Abs. 2 HGB |
Umwelt | Aktiver Klimaschutz Effiziente Ressourcennutzung | Umweltbelange |
Soziales | Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur Nachhaltige Kundenbeziehungen | Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte |
Governance | Verantwortungsvolle Unternehmensführung | Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte |
Abgeleitet aus den wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken ergibt sich für die IVU folgende Nachhaltigkeitsstrategie:
Aktiver Klimaschutz: Aktiver Klimaschutz heißt für die IVU, einen relevanten Beitrag zur Klimaneutralität unserer Gesellschaft zu leisten. Dabei setzt das Unternehmen insbesondere auf die integrierten IT-Systeme der IVU.suite, die Kunden eine nachhaltige CO 2 -Reduktion ermöglichen. Gleichzeitig zielt die IVU darauf ab, bis 2025 eine neutrale CO 2 -Bilanz bezüglich der Scope-1- und -2-Emissionen zu erreichen.
Effiziente Ressourcennutzung: Die IVU geht sorgsam mit ihren Ressourcen um und strebt eine Kreislaufwirtschaft an. Dabei setzt das Unternehmen insbesondere auf ein bestmögliches Recycling der internen Betriebsstoffe sowie auf die Zusammenarbeit mit nachhaltigen Lieferanten.
Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur: Die wichtigste Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der IVU sind ihre klugen Köpfe - das Unternehmen sucht und findet "die richtig Guten".
Die IVU legt Wert auf ein kollegiales Miteinander und ermöglicht allen Kolleginnen und Kollegen, in einem wertschätzenden Arbeitsklima einer sinnstiftenden Tätigkeit nachzugehen und ihre individuellen Talente voll zu entfalten. Erfolge teilt das Unternehmen mit allen Mitarbeitenden.
Nachhaltige Kundenbeziehungen: Die IVU stärkt ihre Partnerschaften durch einen aktiven und vertrauensvollen Austausch. Dadurch kennt das Unternehmen die Bedürfnisse seiner Kunden. Um Lösungen für komplexe und dynamische Anforderungen zu finden, setzt die IVU auf den Dialog mit allen Stakeholdern. Im Fokus steht dabei immer die Perspektive der Kunden.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung: Die Unternehmensführung der IVU handelt stets verantwortungsvoll und im Rahmen der geltenden Regeln einer börsennotierten Gesellschaft. Die IVU bekennt sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie zu dem internen Code of Conduct. Kritische Compliancevorfälle zu vermeiden, hat oberste Priorität. Entsprechend des Code of Conduct wird keine Form von Korruption und Bestechung toleriert. Mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten pflegt die IVU eine faire, partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit.
Die IVU strebt nachhaltiges Wachstum an. Dafür müssen aktuelle Herausforderungen bewältigt werden. Der Erhalt unserer Umwelt ist eine der größten aktuellen Herausforderungen. Die IVU ist überzeugt, dass sie dabei einen wichtigen Beitrag leisten kann, indem sie zum Klimaschutz beiträgt und Ressourcen effizient einsetzt.
Der Klimawandel ist präsenter denn je und wirkt sich auf viele Bereiche des Geschäftsalltags in Unternehmen aus. Um daraus resultierenden Risiken proaktiv entgegenzuwirken und Chancen aufzudecken, führt die IVU mindestens alle 3 Jahre eine umfassende Resilienzanalyse zu physischen Risiken und Übergangsrisiken durch. 6 Im Jahr 2025 wird die nächste Resilienzanalyse durchgeführt.
Die IVU ist überzeugt, dass gerade Unternehmen in der Pflicht sind, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Um Mitarbeitenden und Geschäftspartnern Leitlinien für einen Beitrag zum aktiven Klimaschutz zu geben, sind Prinzipien zur effizienten und umweltfreundlichen Arbeit in der auf der Website veröffentlichten ESG-Richtlinie verankert. Diese Prinzipien adressieren wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die die Themen "Anpassung an den Klimawandel", "Klimaschutz" und "Energie" betreffen. Dazu gehören beispielsweise der Ausstoß von CO 2 im eigenen Geschäftsbereich und der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Auswirkung oder steigende Energiekosten für die IVU als Risiko. Der Leiter Finanzen prüft Entscheidungen, die diese Themen wesentlich betreffen. Die IVU hat die folgenden Handlungsfelder gewählt:
1. Effizienten öffentlichen Verkehr fördern
2. Energieeffizienz steigern und Emissionen verringern
3. Emissionsarme Mobilität der Mitarbeitenden steigern
Der öffentliche Verkehr mit Bussen und Bahnen zählt zu den umweltfreundlichsten Verkehrsträgern, was die Emission von Treibhausgasen anbelangt - weit vor dem motorisierten Individual- und Flugverkehr.
Die Systeme der IVU sorgen bei Verkehrsunternehmen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt für einen reibungslosen und effizienten öffentlichen Verkehr und steigern so die Attraktivität für viele Fahrgäste. Gleichzeitig unterstützen die Produkte der IVU.suite Verkehrsunternehmen dabei, CO 2 -Emissionen nachhaltig zu reduzieren und schnell auf klimawandelbedingte Störungen durch beispielsweise Extremwetterereignisse zu reagieren.
Darüber hinaus verfügt die IVU.suite über zahlreiche Funktionen speziell für den Einsatz von Elektrobussen. Das System kennt die Eigenschaften der Fahrzeuge, Lademöglichkeiten und Streckensituationen und unterstützt mit passenden Vorschlägen. Damit werden Elektrobusse effizient genutzt und das Personal optimal eingesetzt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der integrierten Verwaltung: Das System vereint Elektrobusse und Verbrenner als Mischflotten in einer Oberfläche und ermöglicht eine gemeinsame Planung, Disposition, Betriebssteuerung und Fahrgastinformation.
Eine Quantifizierung der positiven Umweltauswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bezüglich der Anpassung an den Klimawandel sowie dem Klimaschutz und dem Energieverbrauch lässt sich nur unter zahlreichen Annahmen vornehmen. Daher wird von konkreten Zielen und Kennzahlen abgesehen. Die IVU ist dennoch überzeugt, dass ihre Produkte einen wesentlichen Beitrag leisten. In der folgenden Tabelle werden Beispiele für positive Umweltauswirkungen qualitativ ausgeführt:
Produkt | Bereich | Umweltauswirkung |
IVU.run | Umlaufplanung | Effiziente Umläufe, Reduktion von Leerfahrten |
IVU.duty | Dienstplanung | Effiziente Dienstpläne |
IVU.vehicle | Fahrzeugdisposition | Optimale Zuteilung von energiesparenden Fahrzeugen |
IVU.crew | Personaldisposition | Effiziente Dienstzuteilung |
IVU.pad | Personaldisposition | Abgabe von Dienstwünschen, Vermeidung von Arbeitswegen |
IVU.fleet | Betriebssteuerung | Fahrzeugbeobachtung und flexible Routenanpassung |
IVU.cockpit | Betriebssteuerung | Fahrerassistenz mit Hinweisen für effizientes Fahren |
IVU.control | Auswertung | Leistungsanalyse zeigt Verbesserungspotenzial |
IVU.ticket.box | Fahrzeugausstattung | Ermöglicht Nutzung der IT-Lösungen. Bspw. können darüber in Echtzeit Optimierungen der Route mitgeteilt werden |
Um das Klima zu schützen, sind Steigerungen der Energieeffizienz und Verringerungen der Emissionen wichtig. Nicht nur in der nachgelagerten Lieferkette möchte die IVU mit ihren Produkten dem Klimaschutz dienen. Auch im eigenen Geschäftsbereich adressiert sie die Auswirkungen, indem sie eine kontinuierliche Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen anstrebt. Dabei liegt der Fokus vor allem auf den Emissionen der Scopes 1 und 2, da dort die Einflussmöglichkeiten am größten sind. Dazu wurden die Ergebnisse der Messung des CO 2 -Fußabdrucks des Jahres 2023 und die Interessen von Stakeholdern wie Investoren und Kunden analysiert. Auf dieser Basis hat die IVU das absolute Ziel gesetzt, diese Emissionen bis 2025 auf 0 Tonnen CO 2 -Äquivalente (t CO 2 e) zu reduzieren. Das Jahr 2023 eignet sich als Basisjahr, da die Geschäftsaktivitäten und externen Einflüsse in diesem Jahr repräsentativ sind. Im Rahmen der jährlichen Messung des CO 2 -Fußabdrucks werden der Gesamtfortschritt und die Effektivität einzelner Maßnahmen zur Erreichung des Ziels kontrolliert. In 2025 ist geplant, auch für Scope-3-Emissionen ein Ziel zu setzen. Bisher wurde kein wissenschaftsbasiertes Umweltziel gesetzt. Es wird in Erwägung gezogen, mittelfristig ein wissenschaftsbasiertes Ziel für den CO 2 -Fußabdruck beispielsweise im Rahmen der Science Based Target Initiative zu ermitteln.
Die restlichen Netto-Emissionen der Scopes 1 und 2 werden ab 2025 durch Gold Standard zertifizierte Projekte außerhalb der Wertschöpfungskette der IVU kompensiert. Durch diese Selbstverpflichtung zur Kompensation setzt die IVU Anreize, den CO 2 -Fußabdruck fortlaufend zu verringern.
Zur Messung des CO 2 -Fußabdrucks wird die Software-Anwendung der Climate Extender GmbH verwendet. Diese ermittelt die Emissionswerte für die Scopes 1, 2 und 3 nach dem international anerkannten Standard Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Einerseits stammen Daten aus dem eigenen Unternehmen - beispielsweise Auswertungen zu gekauften Waren oder den Arbeitswegen der Mitarbeitenden. Andererseits wurden Daten von Lieferanten verwendet. Dazu gehören beispielsweise Auswertungen von Reisebüros zu Dienstreisen oder Klimabilanzen von Dienstleistern, die der IVU ihre Datenzentren zur Verfügung stellen. Sofern exakte Werte nicht ermittelt werden konnten, wurden Schätzungen herangezogen. Wenn aktuelle Werte fehlten, wurden Vorjahreswerte unter Berücksichtigung aufgetretener Änderungen hochgerechnet. Waren keine Vorjahreswerte vorhanden, wurden Durchschnittswerte oder Werte von vergleichbaren Standorten zur Hochrechnung verwendet. Daraus resultieren Messunsicherheiten. Um Messunsicherheiten auszugleichen, wurden die Emissionswerte mit individuellen Aufschlägen zwischen 5 % und 15 % versehen.
Folgende Änderungen bei der Berechnung des CO 2 -Fußabdrucks im Jahr 2024 wurden im Vergleich zu 2023 vorgenommen:
1. Beim Abfall wurden die angesetzten Emissionsfaktoren nach dem Brennstoffhandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 angepasst. Um die Vergleichbarkeit zu wahren, wurden die zugehörigen Emissionen dieser Kategorie in 2023 rückwirkend von 1 t CO 2 e auf 38 t CO 2 e erhöht.
2. Bei der Berechnung der Emissionen durch die Nutzung von Datenzentren wurden in 2024 zusätzlich zu den Scope-1- und -2-Emissionen auch die externen Scope-3-Emissionen berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit zu wahren, wurde ein Berechnungsfehler der Emissionen in 2023 korrigiert, wodurch diese von 946 t CO 2 e auf 116 t CO 2 e sinken.
3. Erworbene Dienstleistungen und Fremdlizenzen sowie verkaufte Hard- und Software wurden erstmalig bei der Berechnung berücksichtigt. Die zugehörigen Scope-3-Emissionen betragen in Summe etwa 5.655 t CO 2 e.
Insgesamt lagen die konzernweiten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für das Jahr 2024 bei 7.230 t CO 2 e (2023: 2.018 t CO 2 e) (standortbasiert) bzw. 7.007 t CO 2 e (marktbasiert) (2023: 1.876 t CO 2 e). Davon kompensiert die IVU 137 Tonnen aus Flugreisen über Gold Standard zertifizierte Projekte der Non-Profit-Organisation atmosfair außerhalb ihrer Wertschöpfungskette, ohne dass eine vertragliche Bindung vorliegt. Der größte Teil der Emissionen ist auf erworbene Waren und Dienstleistungen (2024: 3.864 t CO 2 e; 2023: 244 7 ) sowie die Verwendung verkaufter Produkte (2024: 1.856 t CO 2 e; 2023: -) zurückzuführen.
Die Erhöhung der Emissionen resultiert aus dem erstmaligen Einbezug der Scope-3-Emissionen aus eingekauften Dienstleistungen und Fremdlizenzen sowie verkaufter Hard- und Software. Bei den zuvor gemessenen Emissionskategorien konnte die IVU im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung von 443 t CO 2 e bei den standortbasierten Emissionen und 524 t CO 2 e bei den marktbasierten Emissionen erzielen. Dies resultiert hauptsächlich aus einer Reduzierung der Emissionen bei den Arbeitswegen der Mitarbeitenden (2024: 295 t CO 2 e; 2023: 615 t CO 2 e).
Die Steigerung der Energieeffizienz spielt bei der Verringerung klimaschädlicher Emissionen eine wesentliche Rolle. Ebenso wird damit das Risiko steigender Energiekosten adressiert. Aufgrund des Unternehmenswachstums und der damit verbundenen Umbaumaßnahmen stieg der Energiebedarf im Vergleich zum Vorjahr leicht an. Der Energieverbrauch in 2024 betrug konzernweit 1.909 MWh (2023: 1.869 MWh). Für eine bessere Steuerung wird alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit dem Ziel durchgeführt, Hauptenergietreiber zu identifizieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Das letzte Audit hat im November 2023 für die Standorte Berlin und Aachen stattgefunden. Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Stromverbrauch gelegt. Insgesamt hat die IVU in 2024 544 MWh (2023: 430 MWh) Strom verbraucht. Die Erhöhung des Stromverbrauchs im Vergleich zum Vorjahr lässt sich auf Umbaumaßnahmen am Berliner und Aachener Standort sowie das Unternehmenswachstum zurückführen. Als einer der regelmäßigen Hauptverbraucher wurde die Beleuchtung im Energieaudit identifiziert. Als resultierende Maßnahme stellt die IVU sukzessive auf stromsparende Leuchtmittel mit LED um. Dank der hohen Effizienz und Lichtstärke sowie einer deutlich höheren Lebensdauer im Vergleich zu Neonröhren wirkt sich dieser Schritt nachhaltig auf den Ressourcenverbrauch im Unternehmen aus. Bei der letzten Messung in 2023 war ca. 50 % der Beleuchtung durch LED-Leuchtmittel ersetzt. Geplant ist, die vollständige Umstellung bis zur Messung im nächsten Energieaudit Ende 2026 abzuschließen.
Das Nachhaltigkeitsteam hat basierend auf dem Energieaudit und dem CO 2 -Fußabdruck des Jahres 2023 weitere Maßnahmen eingeleitet, um insbesondere die Emissionen in den Bereichen Stromverbrauch und Beheizung zu verringern. Die Formalisierung in Form eines Übergangsplans wird im Jahr 2025 in Abstimmung mit dem Vorstand vorgenommen. Der Übergangsplan wird eine Abschätzung der quantitativen Beiträge und das geplante Umsetzungsdatum der Klimaschutzmaßnahmen, bei denen Hebel zur Dekarbonisierung zum Einsatz kommen, enthalten.
Aktuell steht die Wahl der Energieversorger im Fokus. Im Jahr 2024 betrug der Stromverbrauch aus Grünstromtarifen etwa 80 % (2023: 71 %) und konnte damit erneut im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden. Die resultierenden Emissionen wurden damit um 30 t CO 2 e reduziert (2024: 30 t CO 2 e; 2023: 60 t CO 2 e). Das Ziel ist, den Grünstromanteil an den wesentlichen Standorten bis Ende 2025 auf 100 % zu erhöhen. Darüber hinaus verhandelt die IVU zusammen mit dem Vermieter mit der Denkmalschutzbehörde über die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Berliner Niederlassung. Eine Umsetzung wird mittelfristig angestrebt.
Auch bei der Beheizung wurden Einsparpotenziale genutzt, obwohl die zu beheizende Fläche durch das Unternehmenswachstum zugenommen hat. Durch bewussteres Heizen konnte der Energieverbrauch durch dafür verwendete Brennstoffe von 1.439 MWh in 2023 auf 1.363 MWh in 2024 verringert werden. Folgende Maßnahmen sind zudem am Berliner Standort für 2025 geplant: Nach einer Testphase in 2024 werden am gesamten Standort elektronische Thermostate installiert. Darüber hinaus wird auf Fernwärme als energiesparendes Heizsystem umgestiegen, um weitere Effizienzsteigerungen zu erreichen.
7 Erworbene Dienstleistungen und Fremdlizenzen
wurden 2023 noch nicht berücksichtigt
Rückblickend | ||||
Basisjahr (2023) | Vergleich | 2024 | 2024 / 2023 | |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | ||||
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | 465 | -70 | 395 | 85% |
Scope-2-Treibhausgasemissionen | ||||
Standortbezogene Scope-2-THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) | 204 | 70 | 274 | 134% |
Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | 62 | -11 | 51 | 82% |
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | ||||
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) | 1.349 | 5.212 | 6.561 | 486% |
1. Erworbene Waren und Dienstleistungen (ohne Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste) | 244 | 3.620 | 3.864 | 1.584% * |
Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste | 116 | -8 | 108 | 93% |
2. Investitionsgüter | - | - | ||
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | 51 | 2 | 53 | 104% |
4. Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 9 | 19 | 28 | 318% |
5. Abfallaufkommen in Betrieben | 40 | 4 | 44 | 110% |
6. Geschäftsreisen | 274 | 10 | 284 | 104% |
7. Pendelnde Arbeitnehmende | 615 | -321 | 295 | 48% |
8. Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - | - | ||
9. Nachgelagerter Transport | - | - | ||
10. Verarbeitung verkaufter Produkte | - | - | ||
11. Verwendung verkaufter Produkte | - | 1.856 | 1.856 | |
12.Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | - | 30 | 30 | |
13. Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - | - | ||
14. Franchises | - | - | ||
15. Investitionen | - | - | ||
THG-Emissionen insgesamt | ||||
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e) | 2.018 | 5.212 | 7.230 | 358% |
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e) | 1.876 | 5.131 | 7.007 | 374% |
Etappenziele und Zieljahre | ||||
2025 | 2030 | (2050) | Jährl. % des Ziels / Basisjahr | |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | ||||
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | 0 | 0 | 0 | |
Scope-2-Treibhausgasemissionen | ||||
Standortbezogene Scope-2-THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) | - | - | - | |
Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | 0 | 0 | 0 | |
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | ||||
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) | - | - | - | |
1. Erworbene Waren und Dienstleistungen (ohne Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste) | - | - | - | |
Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste | - | - | - | |
2. Investitionsgüter | ||||
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | - | - | - | |
4. Vorgelagerter Transport und Vertrieb | - | - | - | |
5. Abfallaufkommen in Betrieben | - | - | - | |
6. Geschäftsreisen | - | - | - | |
7. Pendelnde Arbeitnehmende | - | - | - | |
8. Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||||
9. Nachgelagerter Transport | ||||
10. Verarbeitung verkaufter Produkte | ||||
11. Verwendung verkaufter Produkte | - | - | - | |
12.Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | - | - | - | |
13. Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||||
14. Franchises | ||||
15. Investitionen | ||||
THG-Emissionen insgesamt | ||||
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e) | ||||
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e) |
THG-Intensität pro Nettoerlös * | 2024 |
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO 2 e/€) | 0,000054 |
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO 2 e/€) | 0,000052 |
Energieverbrauch und Energiemix | Vergleich | 2024 |
1. Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) | -65 | 1.417 |
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | -5% | 74% |
2. Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) | -2 | 2 |
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | +/-0% | 0% |
3. Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) | +1 | 1 |
4. Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) | +104 | 500 |
5. Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) | +/-0 | 0 |
6. Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 3 bis 5) | +105 | 501 |
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | +5% | 26% |
Gesamter Energieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 1, 2 und 6) | +28 | 1.920 |
Als Unternehmen, dessen Leistungen zur umweltfreundlichen Mobilität der Gesellschaft beitragen, ist es der IVU wichtig, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Die Daten zur Berechnung der Arbeitswege im Rahmen des CO 2 -Fußabdrucks basierten für das Berichtsjahr 2023 auf Schätzungen. 2024 wurde eine Umfrage zu den Arbeitswegen der Mitarbeitenden durchgeführt, um die Emissionen dieser Kategorie besser einschätzen zu können. Es wurde eine Teilnahmequote von ca. 52 % erzielt. Hochgerechnet resultiert ein Emissionswert in Höhe von 295 t CO 2 e (2023: 615 t CO 2 e). Die Verringerung der Emissionen durch Arbeitswege erklärt sich einerseits durch die konservative Schätzung im Vorjahr und andererseits durch die verbreitete Arbeit aus dem Homeoffice. Um die Notwendigkeit von Dienstreisen und Arbeitswegen zu begrenzen, werden alle Mitarbeitenden mit mobilen Endgeräten und alle Standorte mit modernen Videokonferenzanlagen ausgestattet. Mobiles Arbeiten gehört für die IVU zum beruflichen Alltag. Der Arbeitsort kann - sofern es die Tätigkeit zulässt - frei bestimmt werden. So lassen sich Arbeitswege einsparen und vorhandene räumliche Ressourcen effizient und nachhaltig nutzen. Seit dem Jahr 2023 werden Mitarbeitende, die ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten, umfassend für die Arbeit im Homeoffice ausgestattet. Höhenverstellbare Tische, Bürostühle und weitere Arbeitsmaterialien werden auf Anfrage zum gewünschten Arbeitsort geliefert. Bis zum 31.12.2024 haben 328 Mitarbeitende Gebrauch von diesem Angebot gemacht.
8 Unter 500 km
9 500 bis 1.600 km
Einige Dienstreisen sind jedoch im Projektgeschäft unerlässlich, um vor Ort Projekte umzusetzen, Schulungen durchzuführen und Kunden zu betreuen. In diesen Fällen sind die Mitarbeitenden in der ESG-Richtlinie dazu angehalten, nach Möglichkeit den öffentlichen Verkehr anstelle von Flügen und Taxis zu nutzen. Aus Datenschutzgründen wird die Einhaltung der Richtlinie nicht kontrolliert. Unvermeidbare dienstliche Flugreisen kompensiert die IVU AG seit Beginn des Geschäftsjahres 2018 über das Angebot der Non-Profit-Organisation atmosfair. Mit den Zahlungen unterstützt atmosfair verschiedene Gold Standard zertifizierte Klimaschutzprojekte in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz". Im Jahr 2024 wurden durch Mitarbeitende der IVU AG 1,3 Mio. Flugkilometer zurückgelegt. 11,9 % davon waren Kurzstrecken- 8 , 82,2 % Mittelstrecken- 9 und 5,9 % Langstreckenflüge 10. Diese Reisen haben gemäß Berechnung nach GHG-protocol einen CO 2 -Fußabdruck von 137 t CO 2 e (2023: 125,5 t CO 2 e) verursacht.
Im Rahmen der Reduzierung von Emissionen auf Dienstreisen und Arbeitswegen bezuschusst die IVU AG die Nutzung des ÖPNV für jeden Mitarbeitenden an den deutschen Standorten mit 50 EUR netto pro Monat. In den Niederlassungen Schweiz, Österreich und Niederlande gibt es vergleichbare Regelungen.
Als fahrradfreundlicher Arbeitgeber bietet das Unternehmen in Berlin und Aachen Fahrradgaragen, Duschen und regelmäßige Fahrradreparaturen an. Außerdem ist geplant, mittelfristig Ladesäulen für E-Autos auf dem Parkplatz der Berliner Niederlassung zu installieren. Dadurch wird Infrastruktur geschaffen, die eine umweltfreundliche Anreise fördert.
Der Austausch mit den Angestellten wird regelmäßig gesucht, um zu prüfen, ob die Umsetzung der Maßnahmen zur Einsparung von Emissionen negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden hat. Die verschiedenen Kommunikationskanäle sind im Abschnitt "Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur" ausgeführt. Im Jahr 2024 wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen festgestellt.
Da die IVU die verkauften Geräte von Lieferanten herstellen lässt und keine Anpassungen an der Hardware vornimmt, fällt im Unternehmen selbst kein Ressourcenverbrauch für die Produktion von Hardware an.
Jedoch benötigt sie zur Erbringung ihrer Leistung bestimmte Ressourcen. Zu den Ressourcen, die die IVU extern bezieht, gehört im Wesentlichen Hardware für die Mitarbeitenden (Laptops, Smartphones, Headsets, etc.). Insbesondere aus der eingeschränkten Verfügbarkeit von seltenen Ressourcen, die für die Herstellung von IT-Ausstattung unerlässlich sind, entsteht ein Risiko für das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Diese Risiken aus dem Themenfeld "Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung" werden in der veröffentlichten ESG-Richtlinie behandelt. Sie enthält Prinzipien, die Recycling und die Vermeidung von Gefahrenstoffen sowie die Verwendung nachhaltiger Hardware vorschreiben. Der Leiter Finanzen prüft alle Entscheidungen, die dieses Thema wesentlich betreffen.
Die IVU hat die folgenden Handlungsfelder identifiziert:
1. Recycling fördern
2. mit nachhaltigen Lieferanten zusammenarbeiten
Von konkreten Zielen wird abgesehen, da festgestellt wurde, dass sie keinen wesentlichen Mehrwert zur Abschwächung der Risiken bieten. Ebenso wurden die Kennzahlen aus dem Standard ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" nicht angewendet. Es besteht kein wesentlicher Zusammenhang zwischen den IROs und den Gewichten der verwendeten technischen und biologischen Materialien sowie dem prozentualen Anteil wiederverwerteter Rohstoffe.
Um die Verfügbarkeit seltener Ressourcen zu erhöhen, kümmert sich die IVU darum, ihre IT-Ausstattung am Ende des Produktlebenszyklus zu recyceln. Für Elektroschrott wie Bildschirme, Lampen, Kopfhörer und weitere elektrische und elektronische Kleingeräte arbeitet die IVU mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, die die Geräte gemäß Anhang VII der Richtlinie 2012/19/EU fachgerecht entsorgen bzw. alte PC-Hardware technisch wiederaufbereiten und dem Gebrauchtmarkt zuführen.
Die Einhaltung grundlegender Standards für eine ressourcenschonende Produktion ist der IVU bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten besonders wichtig. Daher sucht die IVU wichtige Lieferanten in Europa, wo strenge Nachhaltigkeits-Anforderungen gelten.
Hauptlieferanten der IVU sind Unternehmen, die beispielsweise die Produkte IVU.ticket.box und IVU.box.gateway fertigen, auf denen Kunden die IT-Lösungen der IVU betreiben. Diese Partnerunternehmen haben ihren Sitz in Deutschland. Sie unterliegen, wie die IVU selbst, der Richtlinie 2011/65/EU für Gefahrstoffe in Elektrogeräten (RoHS) und sind im Sinne der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) ein "nachgeschalteter Anwender". Die Erzeugnisse setzen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen keine Chemikalien frei.
Für den Hardwareanteil ihrer Systemlösungen ist der IVU wichtig, dass diese so lange wie möglich genutzt werden können. Gemeinsam mit ihren Vorlieferanten vereinbart die IVU daher im Regelfall vertraglich eine Ersatzteilverfügbarkeit von bis zu 10 Jahren und in Einzelfällen auch darüber hinaus. Zudem bietet sie ihren Kunden Reparaturleistungen für defekte Hardware an.
Überdies benötigt die IVU als IT-Unternehmen insbesondere IT-Equipment, um ihr Geschäft zu betreiben. Dabei setzt sie vor allem auf die langlebige Hardware des Lieferanten Dell.
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben mit der sogenannten EU-Taxonomie ein europaweites Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften verabschiedet. Damit soll ein einheitlicher Rahmen geschaffen werden, um Unternehmen in der EU nach ihrer Umweltwirkung einzuordnen und für Kunden, Geldgeber oder Anleger vergleichbar zu machen. Ziel der EU-Taxonomie ist es unter anderem, Kapitalflüsse stärker auf nachhaltige Investitionen auszurichten.
Eine Wirtschaftsaktivität gilt nach der EU-Taxonomie als taxonomiefähig, wenn sie potenziell einen Beitrag zu einem der folgenden sechs Umweltziele leisten kann:
― |
Klimaschutz |
― |
Anpassung an den Klimawandel |
― |
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen |
― |
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft |
― |
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
― |
Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen |
Außerdem ist sie taxonomiekonform, wenn sie die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt:
― |
Erbringung eines substanziellen Beitrags zu einem der sechs Umweltziele unter Erfüllung der für die jeweilige Wirtschaftsaktivität definierten Bewertungskriterien. |
― |
Einhaltung der für die jeweilige Wirtschaftsaktivität definierten Do-No-Significant-Harm ("DNSH")-Kriterien. Das heißt, es darf keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt werden. |
― |
Gewährleistung des Mindestschutzes ("Minimum Safeguards") im Hinblick auf internationale Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Themen wie Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb. |
Die IVU muss berichten, ob und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomie sind. Die Kennzahlen dafür sind entsprechende Anteile am Umsatz, an den Investitionsausgaben (CapEx) und den Betriebsausgaben (OpEx). Für diesen Bericht hat die IVU den zum Jahresende 2024 vorliegenden Stand der Taxonomie auf ihre Geschäftstätigkeit angewandt.
Anzumerken ist hier, dass sich aufgrund von nicht definierten Rechtsbegriffen in der EU-Taxonomie gegenwärtig noch Unklarheiten in der Auslegung der Verordnung ergeben.
Die IVU hat diverse Anstrengungen unternommen, um explizit im Taxonomie-System berücksichtigt zu werden. So hat sie sich unter anderem mit einem konkreten Lösungsvorschlag an das verantwortliche Expertengremium der EU-Kommission gewandt. Zu solchen Darlegungen sind Unternehmen, deren nachhaltige Aktivtäten sich bisher nicht im Klassifizierungssystem wiederfinden, ausdrücklich aufgefordert. Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt. Aufgrund von Hinweisen des Expertengremiums und veröffentlichter FAQ-Dokumente zum Umgang mit der EU-Taxonomie hat sich die IVU nach sorgfältiger Prüfung für die Anwendung einer unter weiter Auslegung passenden Wirtschaftstätigkeit entschieden.
Weitere Rechtsakte und Erläuterungen seitens der EU für die Verwendung der veröffentlichten Vorgaben werden erwartet. Solche Ergänzungen werden sorgfältig auf ihre Bedeutung für die Berichterstattung der IVU zur EU-Taxonomie geprüft.
Integrierte IT-Systeme für einen effizienten und umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr sind das Geschäftsmodell der IVU. Die Stärkung und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist ein wesentlicher Hebel für nationale und internationale Klimaschutzbemühungen. Daher sind im Sinne der EU-Taxonomie Aktivitäten in diesen Bereichen geeignet, einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz" durch den Ausbau umweltfreundlicher oder klimaneutraler Mobilität zu erbringen.
Innerhalb des Umweltziels "Klimaschutz" ordnet die IVU alle genannten Aktivitäten der Wirtschaftstätigkeit 8.2 "Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen" im ESRS-Sektor Informationstechnologie zu.
IT-Lösungen müssen entsprechend des gewählten Standards vorwiegend für die Bereitstellung von Daten und Analysen verwendet werden, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Nachhaltigkeit ist ein zentrales Element des Wirkens der IVU. Dazu gehört für das Unternehmen vor allem der Klimaschutz. Die Produkte der IVU leisten in diesem Bereich einen signifikanten Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Effizienzsteigerungen (siehe Tabelle im Abschnitt "Aktiver Klimaschutz" zu den ausgewählten IVU-Produkten).
Eine substanzielle Verbesserung im Vergleich zu Alternativen kann nicht quantitativ bewertet werden, da zu den IT-Lösungen der IVU keine vergleichbaren Alternativen identifiziert werden können. Deshalb wurde auf eine Messung der Emissionen über den Lebenszyklus verzichtet. Stattdessen hat die IVU eine systematische Untersuchung durchgeführt, die aufzeigt, dass die Nutzung ihrer IT-Lösung gegenüber der Nutzung keiner Software oder Ähnliches eine substanzielle Verringerung von schädlichen Emissionen bewirkt. Dieses Vorgehen entspricht der Empfehlung der EU-Kommission.
Zur Einhaltung der DNSH-Kriterien sind potenzielle negative Auswirkungen bei den Umweltzielen "Anpassung an den Klimawandel" und "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" zu beachten.
Zur Kontrolle negativer Auswirkung beim Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" hat die IVU die im Kapitel "Aktiver Klimaschutz" erläuterte Klimarisikoanalyse gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes durchgeführt, um durch den Klimawandel bedingte physische Risiken für die Wirtschaftstätigkeit zu identifizieren und zu beheben.
Weitere Voraussetzungen zum Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" werden durch die IVU wie folgt umgesetzt:
― |
Die von der IVU eingesetzten Arbeitsmaterialen erfüllen die Anforderungen aus Richtlinie (EU) 2009/125/EC und enthalten keine verbotenen Substanzen nach Richtlinie 2011/65/EU. |
― |
Ein Abfallmanagementplan, der gewährleistet, dass verwendete Produkte am Ende ihrer Lebenszyklen bestmöglich wiederverwertet werden, wurde im Jahr 2022 anhand Absatz VII der Richtlinie 2012/19/EU eingeführt. Mit dem ElektroG wird die europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Entsorgungsdienstleister werden von der IVU diesbezüglich durch entsprechende Verträge eingebunden und garantieren eine sachgerechte Entsorgung der Elektro-Altgeräte. |
Die Kriterien für den sozialen Mindestschutz wurden für die IVU auf Basis der Empfehlungen aus dem "Final Report on Minimum Safeguards" geprüft:
Steuerthemen werden konzernübergreifend durch die Muttergesellschaft gesteuert. Diese werden von lokalen Steuerberatungsgesellschaften sowie dem lokalen Management unterstützt.
Die Themen Korruption und Bestechung sowie fairer Wettbewerb werden vom Compliance Managementsystem erfasst, welches im Abschnitt Governance der Nachhaltigkeitserklärung näher ausgeführt ist.
Die IVU hat Prozesse eingerichtet, um die im Abschnitt "Menschenrechte sichern" aufgeführten Rahmenwerke für Menschenrechte einzuhalten.
Die drei Leistungsindikatoren - Umsatz, CapEx und OpEx - werden im Folgenden konzernweit angegeben, da die Gesellschaften ihr Geschäft im Wesentlichen unter den gleichen Bedingungen betreiben.
Alle Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben werden als vollumfänglich taxonomiefähig eingestuft. Hintergrund ist der Folgende:
Die IVU entwickelt, installiert, wartet und betreibt integrierte IT-Lösungen für Busse und Bahnen. Damit ist sie - wie oben aufgeführt - der Wirtschaftstätigkeit 8.2 "Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen" zuzuordnen. Alle in der IVU anfallenden ergänzenden Leistungen dienen alleinig dem Zweck, diese Wirtschaftstätigkeit zu ermöglichen.
Die IVU verfolgt keine Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas.
Die IVU ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
Die IVU ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
Die IVU ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung -sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
Die IVU ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
Die IVU ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraftwärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
Die IVU ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | nein |
Die gemäß EU-Taxonomie zu bewertenden Umsatzerlöse entsprechen den im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen. Diese betrugen im Jahr 2024 133,7 Mio. € (2023: 122,5 Mio. €) und setzen sich aus Lizenzverkäufen (40,2 %), ergänzenden Dienstleistungs- und Hardwareverkäufen (15,6 %) und wiederkehrenden Umsätzen aus dem Wartungs- und Hostinggeschäft (44,2 %) zusammen.
Die Investitionsausgaben der IVU betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 3,1 Mio. € (2023: 2,6 Mio. €). Sie setzen sich aus Investitionen in Sachanlagen (38,2 %), in immaterielle Vermögenswerte (52,2 %) und in Leasingverhältnisse (9,6 %) zusammen.
Die Betriebsausgaben der IVU nach Definition der EU-Taxonomie betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt ca. 12,8 Mio. € (2023: 11,2 Mio. €). Sie bestehen aus Personal- und Sachkosten für Forschung und Entwicklung (59,7 %) sowie laufenden Kosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (39,7 %) und kurzfristigem Leasing (0,6 %).
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||
Code |
Absoluter Umsatz
Mio. € |
Umsatzanteil
% |
Klimaschutz J; N; N/EL | Anpassung an den Klimawandel J; N; N/EL | Wasser J; N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | 8.2 | 133,7 | 100 | J | N/EL | N/EL |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 133,7 | 100 | 100 | 0 | 0 | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 133,7 | 100 | 100 | 0 | 0 | |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 | 0 | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm") | ||||
Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | |
J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 | 0 | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm") | |||
Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Mindestschutz | |
J/N | J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | J | J | J | J |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | ||
Anteil Umsatz 2023 (taxonomiekonform/-fähig) | Ermöglichende Tätigkeit | |
% | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | 100 | E |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 100 | - |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 100 | E |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | - |
Geschäftsjahr 2024 | |
Übergangstätigkeit | |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | - |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | - |
Davon Übergangstätigkeiten | T |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 133,7 | 100 | 100 | 0 | 0 | 0 |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | 0 | 0 | - | - | - | - |
Gesamt | 133,7 | 100 | - | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm") | ||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | - | - | - | - |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0 | 0 | - | - | - | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - | - | - | - |
Gesamt | - | - | - | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm") | |||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - | 0 | - | - |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | - | - | - | 100 | - | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - | - | - | - |
Gesamt | - | - | - | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | |||
Code | Absoluter Umsatz | Umsatzanteil | |
Mio. € | % | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | 8.2 | 3,1 | 100 |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 3,1 | 100 | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 3,1 | 100 | |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 | |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 3,1 | 100 | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | 0 | 0 | |
Gesamt | 3,1 | 100 |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | |
J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | J | N/EL | N/EL |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 100 | 0 | 0 |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 100 | 0 | 0 |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | - | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | 0 |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 100 | 0 | 0 |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - |
Gesamt | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | |
J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | N/EL | N/EL | N/EL |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 | 0 |
Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | 0 |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0 | 0 | 0 |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - |
Gesamt | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm") | ||
Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | J | J | J |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | - | - | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - |
Gesamt | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm") | |||
Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Mindestschutz | |
J/N | J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | J | J | J | J |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - | - |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | - | - | - | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - | - |
Gesamt | - | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | ||
Anteil Umsatz 2023 (taxonomiekonform/-fähig) | Ermöglichende Tätigkeit | |
% | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | 100 | E |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 100 | - |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 100 | E |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | - |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 100 | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - |
Gesamt | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | |
Übergangstätigkeit | |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | - |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | - |
Davon Übergangstätigkeiten | T |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | - |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - |
Gesamt | - |
Geschäftsjahr 2024 | |||
Code | Absoluter Umsatz | Umsatzanteil | |
Mio. € | % | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | 8.2 | 12,8 | 100 |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 12,8 | 100 | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 12,8 | 100 | |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 | |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 12,8 | 100 | |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | 0 | 0 | |
Gesamt | 12,8 | 100 |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | |
J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | J | N/EL | N/EL |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 100 | 0 | 0 |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 100 | 0 | 0 |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | - | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | 0 |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 100 | 0 | 0 |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - |
Gesamt | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | |
J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | N/EL | N/EL | N/EL |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0 |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 | 0 |
Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | 0 |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 0 | 0 | 0 |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - |
Gesamt | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm") | ||
Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | |
J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | J | J | J |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | - | - | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - |
Gesamt | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm") | |||
Umweltverschmutzung | Kreislaufwirtschaft | Biologische Vielfalt | Mindestschutz | |
J/N | J/N | J/N | J/N | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | J | J | J | J |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | - | - | - | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | - | - |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | - | - | - | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - | - | - |
Gesamt | - | - | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | ||
Anteil Umsatz 2023 (taxonomiekonform/-fähig) | Ermoglichende Tätigkeit | |
% | E | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | 100 | E |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 100 | - |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 100 | E |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | - |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | - |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 100 | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - | - |
Gesamt | - | - |
Geschäftsjahr 2024 | |
Übergangstätigkeit | |
T | |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen | - |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | - |
Davon Übergangstätigkeiten | T |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) | - |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | - |
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit | - |
Gesamt | - |
J -Ja, taxonomiefähige und mit dem
relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem
relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme
Tätigkeit
N/EL - "not eligible", für das jeweilige
Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
CCM - Klimaschutz
E - Ermöglichende Tätigkeit
T - Übergangstätigkeit
Die IVU zeichnet sich durch ihre besondere Unternehmenskultur aus: Menschlichkeit, Kollegialität, Partnerschaftlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Rechtstreue - all das sind gelebte Werte, die jeden Tag im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Kunden und Lieferanten praktiziert werden. Das Auftreten der Mitarbeitenden bestimmt, wie die IVU wahrgenommen wird und trägt in hohem Maße zu dem Vertrauen bei, das Kunden in die IVU und in ihre Produkte setzen.
Die Mitarbeitenden der IVU entwickeln Ideen, schreiben Software, implementieren Projekte, beraten und betreuen Kunden. Ihre Expertise trägt maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei. Trotz der angespannten Lage am Arbeitsmarkt für Fachkräfte im IT-Bereich gelang es der IVU auch im Jahr 2024 zahlreiche neue Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen.
2024 | 2023 | Veränderung | |
Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. | 1.069 | 966 | + 11% |
Personalkapazität im Jahresdurchschnitt (FTE) | 846 | 778 | + 9% |
Weitere Informationen zu den Angestellten der IVU sind im Kapitel B. - Abschnitt "Personal" zu finden.
Von den mehr als 1.000 Beschäftigten der IVU befinden sich alle festangestellten Mitarbeitenden in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis.
Weiblich | Männlich | Divers | |
Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. | 349 | 717 | 3 |
davon mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 315 | 635 | 1 |
davon mit befristeten Arbeitsverträgen * | 34 | 82 | 2 |
davon Anzahl der Abrufkräfte | 0 | 0 | 0 |
* ausschließlich Studierende und
Praktikanten
Freelancer werden nur in Ausnahmefällen zur kurzfristigen Überbrückung von ungewöhnlich hoher Arbeitslast, Entwicklungsengpässen oder zur Einholung von besonderer externer Expertise beauftragt. Stellt sich heraus, dass der Bedarf langfristig besteht, wird eine unbefristete Stelle geschaffen.
Die Belegschaft der IVU ist zum 31.12.2024 wie folgt verteilt:
2024 | 2023 | Veränderung | |
Führungskräfte (gesamt) | 115 | 100 | 15% |
Vorstand | 2 | 3 | -33% |
Geschäftsleitung | 11 | 8 | 38% |
Bereichsleitung | 29 | 28 | 4% |
Teamleitung | 73 | 61 | 20% |
Mitarbeitende | 836 | 757 | 10% |
(Dual) Studierende | 114 | 105 | 9% |
Praktikanten | 4 | 4 | 0% |
78 % der gesamten Belegschaft zum Jahresende 2024 haben einen akademischen Abschluss (2023: 77 %), während wie im Vorjahr sogar 10 % promoviert sind.
Um nachhaltige Entwicklungen im Konzern zu fördern, hat der Vorstand diverse Richtlinien verabschiedet. Dazu gehören insbesondere die ESG-Richtlinie und interne Leitsätze zur Unternehmenskultur.
In der veröffentlichten ESG-Richtlinie und den intern publizierten Leitsätzen sind Prinzipien für den Arbeitsalltag in Bezug auf Chancengerechtigkeit, Personalentwicklung und Arbeitsbedingungen verankert. Diese beziehen sich auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die das Nachhaltigkeitsthema "Eigene Belegschaft" betreffen. Zu den Auswirkungen gehört zum Beispiel der Einfluss der IVU auf die Mitarbeiterzufriedenheit im eigenen Geschäftsbereich. Eine Chance stellt unter anderem die Steigerung der Innovationskraft durch gezielte Weiterbildung der eigenen Belegschaft dar. Alle in diesem Kapitel erwähnten Richtlinien verantwortet die Personalleitung als Teil der Geschäftsleitung, indem sie ihre Entscheidungen nach den genannten Prinzipien trifft. Sollte es eine abweichende Regelung geben, wird darauf explizit hingewiesen. Ferner sind die in diesem Kapitel beschriebenen Maßnahmen auf unbestimmte Zeit angelegt, sofern nichts anderes erwähnt wird.
Während die formelle ESG-Richtlinie sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Belegschaft als auch mit externen Stakeholdern vorgibt, stellen die weniger formellen Leitsätze zur Unternehmenskultur interne Leitplanken für das tägliche Miteinander veranschaulicht dar.
Um den Chancen, Risiken und Auswirkungen des Geschäftsalltags der IVU zu entsprechen, hat die IVU die folgenden Handlungsfelder identifiziert:
1. Mitarbeiterzufriedenheit fördern
2. Beschäftigte weiterqualifizieren
3. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen
4. Faire Vergütung zahlen und Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen
5. Work-Life-Balance gewährleisten
6. Chancengerechtigkeit erhalten
7. Menschenrechte sichern
Die IVU legt großen Wert auf eine transparente, wertschätzende und vertrauensvolle Unternehmenskultur. Diese spiegelt sich auch in der Gestaltung der variablen Vergütung des Vorstandes wider, die unter anderem an der allgemeinen Mitarbeiterzufriedenheit ausgerichtet ist.
Mindestens alle vier Jahre nimmt die IVU AG an der Mitarbeiterbefragung "Great Place to Work" teil und nutzt so die Möglichkeit, die Mitarbeiterzufriedenheit an den DACH-Standorten des Konzerns systematisch zu messen und Handlungspotentiale festzustellen. In der Befragung von Great Place to Work schnitt die IVU im Jahr 2023 in allen relevanten Untersuchungskriterien - Glaubwürdigkeit, Respekt, Fairness, Stolz, Teamgeist - deutlich über dem Durchschnitt aller teilnehmenden deutschen Unternehmen aus dem Bereich "Information und Kommunikation" mit über 500 Mitarbeitenden ab. Während 90 % der Mitarbeitenden angaben, sich am Arbeitsplatz wohlzufühlen und insbesondere das Gefühl von Zusammengehörigkeit, Freundlichkeit und Vertrautheit schätzten, lobten sogar 97 % die flexiblen Arbeitszeiten. Verbesserungspotential sahen die Mitarbeitenden bei der Beteiligung am Unternehmenserfolg. Die nächste Befragung ist für 2026 geplant.
Neue Mitarbeitende werden im Zuge ihrer Einarbeitung nach drei Monaten gezielt durch den Personalbereich befragt, wie zufrieden sie im Unternehmen sind. Bei etwaigen Unzufriedenheiten werden kurzfristig individuelle Lösungen gefunden.
Die hohe Mitarbeiterzufriedenheit schlägt sich auch in der niedrigen Fluktuation nieder. Im Berichtsjahr lag die Anzahl der Austritte im IVU Konzern bei 69 Mitarbeitenden ohne Studierende und Praktikanten (2023: 66 Mitarbeitende, 2022: 69 Mitarbeitende), wodurch die Fluktuationsrate mit 6,7 % 11 erneut unter dem Vorjahr lag (2023: 7,2 %).
Die Betriebsräte setzen sich für die Interessen aller Mitarbeitenden in Deutschland ein (entspricht 92 % der gesamten Belegschaft zum Stand 31.12.2024). Die Kooperation mit ihnen gestaltet sich eng und vertrauensvoll. Zweiwöchentlich finden Abstimmungstermine zwischen dem Personalbereich, dessen Personalleiterin Teil der Geschäftsleitung ist, und den Betriebsräten zu aktuellen Themen statt. Für das Jahr 2024 standen insbesondere die Themen Arbeitszeit, Gehaltsfindung, Gesundheitsmanagement, die Weiterentwicklung des Rollenmodells und Personalentwicklungsmaßnahmen im Vordergrund.
Um faire und gleichbleibend sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, existieren unter anderem zu Themen wie Arbeitszeit, betriebliches Eingliederungsmanagement und Urlaub intern veröffentlichte Regelungsabreden oder Betriebsvereinbarungen, die die Geschäftsleitung mit den Betriebsräten verabschiedet hat. Sie beziehen sich auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen aus dem Nachhaltigkeitsthema "Eigene Belegschaft". Zu den Auswirkungen zählen beispielsweise der Einfluss auf Arbeitssicherheit und Mitarbeitendenbindung. Als Chance wurde die Steigerung der Innovationskraft durch gezielte Schulungen und Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden identifiziert. Die Vereinbarungen gelten in der Regel auf unbestimmte Zeit, werden jedoch regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst.
Zwei Mal im Jahr informiert der Betriebsrat die Belegschaft im Rahmen einer Betriebsversammlung mit anschließender Fragerunde für die Mitarbeitenden über aktuelle Vorhaben und Projekte.
Außerdem führt die Geschäftsleitung zwei Mal im Jahr "IVU.meetings" für die gesamte Belegschaft sowie alle zwei bis drei Monate größere Updates aus den Geschäftsbereichen Rail, Public Transport und der Entwicklung durch, um die Mitarbeitenden in aktuelle Prozesse, Projekte und Entscheidungen zu involvieren.
11 Berechnung: Austritte / Personalbestand am
Jahresanfang + Eintritte
Ein innovationsorientiertes Technologieunternehmen wie die IVU lebt vom fachlichen Know-how seiner Mitarbeitenden. Daher ist es unerlässlich, auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben und regelmäßig, neue Technologien und Verfahrensweisen kennenzulernen.
Die IVU fördert daher ihre Beschäftigten und unterstützt sie dabei, sich kontinuierlich weiterzubilden. Zu diesem Zweck werden alle Mitarbeitenden zu jährlichen Entwicklungsgesprächen eingeladen, in denen Qualifikationsbedarfe definiert werden. Der Fortbildungskatalog der IVU umfasst dabei zahlreiche interne und externe Schulungsangebote, wie etwa Entwicklerschulungen und Sprachkurse. Auch Trainings zu Softskills, Verhandlungen, modernem und agilem Projektmanagement sowie Schulungen zu neuen Technologien und moderne Arbeitstechniken gehören zum Schulungsangebot. Daneben gibt es verschiedene Programme, die dem unterschiedlichen Qualifikationsbedarf der Mitarbeitenden gerecht werden, u.a.:
― |
Strukturierte und modularisierte Einarbeitungsprogramme für alle neuen Kolleginnen und Kollegen |
― |
Nahezu jährlich stattfindende Projekt- & Developer-Konferenz |
― |
Nachwuchsprogramme für Führungskräfte und Fachtalente |
― |
Kurzschulungen zu IVU-spezifischen Themen im zweiwöchentlichen Rhythmus. |
Im Geschäftsjahr 2024 hat jeder Mitarbeitende der IVU AG im Durchschnitt 35,6 Stunden in Fortbildungen (2023: 39 Stunden, 2022: 34,4 Stunden) verbracht (Frauen: 45,4 Stunden, Männer: 30,6 Stunden). Die IVU AG hat pro Mitarbeitendem im Schnitt 630 EUR in Fortbildung investiert (2023: 731 EUR, 2022: 787 EUR). 12 Durch die Einrichtung neuer Schulungsräume, den Ausbau interner Expertise und die Bildung von weiteren Expertengruppen konnte das interne Weiterbildungsangebot weiter gesteigert werden.
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Unternehmen helfen nicht nur den einzelnen Mitarbeitenden und sichern den langfristigen Geschäftserfolg - sie wirken auch über die Unternehmensgrenzen hinweg positiv auf die Gesellschaft. Mit der Stärkung und dem weiteren Ausbau der Arbeitsgemeinschaft zum Gesundheitsmanagement gemäß der ESG-Richtlinie, angebunden an die Personalleitung, wird dem Thema Gesundheitsförderung langfristig eine noch größere Bedeutung beigemessen. Als zentrale Anlaufstelle verantwortet das Gesundheitsmanagement die Bedarfserhebung, die Einführung und Umsetzung von neuen Maßnahmen und Angeboten sowie deren Erfolgsmessung. Durch eine neu entwickelte Kommunikationsstrategie, die unter anderem die Einrichtung von neuen Kommunikationskanälen wie ein neues E-Mail-Postfach und Teams-Gruppen sowie die Erstellung einer Übersicht der aktuellen Angebote im firmeninternen Intranet beinhaltet, werden die Mitarbeitenden nun regelmäßiger über aktuelle Entwicklungen zur Gesundheitsförderung informiert. Die Angebote richten sich grundsätzlich an alle Mitarbeitenden, wobei sich die Auswahl an den verschiedenen Standorten der IVU teilweise unterscheidet. Remote Angebote können von allen Mitarbeitenden wahrgenommen werden.
Um die allgemeine Gesundheit aller Beschäftigten zu fördern und den typischen Gesundheitsrisiken einer Bürotätigkeit vorzubeugen, stellt die IVU unter anderem die folgenden Gesundheits- und Sportangebote bereit:
― |
Wöchentliche aktive und mentale Pausen (per Videoübertragung): Gesundheitspädagogen führen gemeinsam mit Mitarbeitenden Bewegungs- und Entspannungsübungen durch und geben Tipps für die persönliche Fitness im Büroalltag. |
― |
Jährlicher Gesundheitstag: Vorträge und Workshops rund um die Themen "Ernährung und Sport" sowie "Augengesundheit" |
― |
Beteiligung an Firmenläufen in Berlin und Aachen |
― |
(Finanzielle) Unterstützung von firmeninternen Sportgruppen: u. a. Beachvolleyball, Tischtennis, Yoga |
― |
Unterstützung zur Nutzung des Fahrrads für den Arbeitsweg: z. B. Fahrradgarage, Duschen, regelmäßige für die Mitarbeitenden kostenlose Fahrradinspektion |
― |
Bereitstellung von Obst- und Gemüsekörben sowie Getränken |
― |
Geförderte Mitgliedschaft beim Urban Sports Club |
― |
Höhenverstellbare Tische und ergonomische Arbeitsmittel im Büro und im Home-Office |
― |
Dedizierte Fortbildungen zum Thema "Gesund führen" für Führungskräfte |
Dabei schafft die IVU bewusst Formate, wie die internen Tischtennisligen oder den Fahrradtag, die in den Büroräumen oder anderwärtig in Präsenz stattfinden, um die Vernetzung und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen schlägt sich unter anderem in den positiven Bewertungen in Mitarbeitendenbefragungen nieder. Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsmanagement holt regelmäßig Feedback zu einzelnen Formaten ein, um sicherzustellen, dass diese den tatsächlichen Bedarf der Belegschaft treffen. Die IVU appelliert an die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden und unterstützt Sportinitiativen. Außerdem geht sie regelmäßig auf Mitarbeitendenwünsche ein, woraufhin bspw. die obengenannte Firmenkooperation mit dem Urban Sports Club im Jahr 2023 eingeführt wurde.
Mitarbeitende der IVU AG, die in einem Jahr insgesamt mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren, unterstützt die IVU im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements mit einem strukturierten Prozess bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz.
Aufgrund der überwiegenden Bürotätigkeit sind Arbeitsunfälle selten. Im Berichtsjahr 2024 hat es lediglich 4 Fälle gegeben, nur einer davon mit anschließendem Arbeitszeitausfall (2023: 5 Arbeitsunfälle ohne Arbeitszeitausfall).
Quartalsweise tagt für die IVU AG ein Arbeitsschutzausschuss, der sich mit den aktuellen Entwicklungen in der Arbeitssicherheit befasst. Darüber hinaus wird alle vier bis fünf Jahre eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in der IVU AG durch den Personalbereich durchgeführt, die darauf abzielt, für psychische Belastungsfaktoren zu sensibilisieren, Handlungsfelder aufzudecken und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Die nächste Gefährdungsbeurteilung ist für 2025 geplant. In einer jährlichen Sicherheitsunterweisung erhalten die Mitarbeitenden der IVU AG wichtige Ratschläge und Tipps für ein gesundheitsförderliches Verhalten im betrieblichen Alltag. Neben den in dieser Sicherheitsunterweisung dargestellten Regelungen gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
Mit einem durchschnittlichen Krankenstand von 8,5 Arbeitstagen pro Mitarbeitendem liegt die IVU AG leicht unter dem Vorjahresniveau 13 (2023: 8,8 Arbeitstage) und deutlich unter dem deutschlandweiten Durchschnitt von 15,1 Arbeitstagen (lt. Statistischem Bundesamt).
Die Wertschätzung für die Mitarbeitenden drückt die IVU unter anderem in einer leistungsgerechten Bezahlung aus.
Für einen fairen und transparenten Gehaltsanpassungsprozess haben sich die Geschäftsleitung und die Betriebsräte der IVU im Rahmen einer unbefristet geltenden Gesamtbetriebsvereinbarung auf ein normiertes jährliches System für Gehaltsanpassungen verständigt. Dabei rückt die objektivierte Leistung des einzelnen Mitarbeitenden in den Vordergrund, aber auch soziale Kriterien werden berücksichtigt. Die Leistung wird in einem jährlichen Prozess von verschiedenen Führungskräften bewertet und als Grundlage für die Gehaltsfindung, aber auch für Weiterentwicklungsmöglichkeiten genutzt. Die IVU stellt eine marktgerechte Bezahlung im Vergleich zu den Wettbewerbern sicher, indem sie regelmäßige Benchmarkanalysen durchführt. Zudem werden Festangestellte und Studierende jährlich abhängig vom Jahresergebnis am Unternehmenserfolg beteiligt. Dafür haben sie die Wahl zwischen der Ausgabe von IVU-Mitarbeitendenaktien oder einem äquivalenten Bonus.
Hinzu kommen für die IVU AG soziale Leistungen wie Kitazuschuss, ÖPNV-Zuschuss und vermögenswirksame Leistungen (Studierende sind ausgenommen). An den ausländischen Standorten gibt es ähnliche soziale Leistungen.
Einmal im Jahr erfolgt ein Monitoring von Gehaltsunterschieden zwischen Frauen und Männern in der IVU AG. Dabei werden die durchschnittlichen Bruttogehälter zuzüglich variabler Komponenten, wie zum Beispiel Bonuszahlungen und Dienstwagen, der weiblichen und männlichen Mitarbeitenden in gleichen Tätigkeiten verglichen. Wie in den beiden Vorjahren konnten im Berichtsjahr in der IVU AG keine wesentlichen Gehaltsunterschiede festgestellt werden (-0,5 %). Berücksichtigt man die Gehaltsbestandteile aller Mitarbeitenden der IVU AG unabhängig von vergleichbaren Tätigkeitsbereichen und unter Hinzunahme des ausschließlich männlich besetzten Vorstands, ergibt sich ein Gender Pay Gap von -14 %.
Die Jahresgesamtvergütung der bestbezahlten Person (Vorstandsvorsitzender) ist 15-mal höher als der Median der Jahresgesamtvergütung aller verbleibenden Beschäftigten (inkl. Studierende und Praktikanten).
Unterschiedliche Lebenssituationen lassen sich nicht in einen einheitlichen Rahmen zwingen. Die IVU respektiert und fördert die Freizeit ihrer Beschäftigten. Sie dient der Erholung und dem Stressabbau und fördert die Kreativität.
Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Das betrifft nicht nur die tägliche freie Arbeitszeitgestaltung, sondern auch die diversen Möglichkeiten für Mitarbeitende, ihre Arbeitszeiten aufzustocken oder zu reduzieren. Deutlich wird das an der vergleichsweise hohen Teilzeitquote zum 31.12.2024:
Teilzeitquote | 2024 | 2023 | 2022 |
Gesamt | 28 % | 25 % | 21 % |
Frauen | 43 % | 38 % | 35 % |
Männer | 21 % | 19 % | 15 % |
Für die Berechnung dieser Werte wurden Studierende und Praktikanten ausgenommen Ebenso steht es den Beschäftigten frei, remote und standortunabhängig zu arbeiten, sofern es die betrieblichen Belange zulassen.
In Bezug auf Urlaub geht die IVU deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinaus und gewährt allen Mitarbeitenden mit einer 5-Tageswoche grundsätzlich 30 Urlaubstage im Jahr (bei längerer Betriebszugehörigkeit bis zu zwei Tage mehr). Da für manche Vorhaben auch 30 Tage zu wenig sind, wurde zudem ein Auszeitmodell etabliert, bei dem sich Mitarbeitende der IVU AG bis zu drei Monate freistellen lassen können. Zusätzlich werden ihnen für besondere Ereignisse wie zum Beispiel Umzug, Heirat oder der Tod eines nahen Familienangehörigen bis zu drei Sonderurlaubstage gewährt. In 2024 haben 13 % der Mitarbeitenden der IVU AG Sonderurlaub in Anspruch genommen 14. Zudem haben Eltern Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr, wenn sie mit einem kranken Kind zu Hause bleiben müssen. Gesetzliche Regelungen für Familienzeiten sowohl für Frauen als auch Männer werden aktiv gelebt.
Grundlage für alle Maßnahmen sind in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Betriebsvereinbarungen. Die Einhaltung dieser Vereinbarungen wird von den Betriebsräten wie auch der Geschäftsleitung gleichermaßen sichergestellt.
Die IVU fördert die Chancengerechtigkeit am Arbeitsplatz. Beschäftigte jeglichen Alters, Geschlechts, jeglicher Herkunft oder sexueller Orientierung sowie mit oder ohne Behinderung sind bei der IVU nicht nur willkommen, sondern erhalten selbstverständlich die gleichen Möglichkeiten in der IVU einzusteigen und sich innerhalb des Unternehmens weiterzuentwickeln. Zum 31.12.2024 waren 1,5 % der Belegschaft offiziell als schwerbehindert gemeldet (2023: 1,2 %). Für die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung innerhalb des Unternehmens setzt sich die Schwerbehindertenvertretung ein.
Das Durchschnittsalter der Mitarbeitenden (Studierende und Praktikanten ausgenommen) lag zum 31.12.2024 weiterhin bei 39 Jahren. Es zeichnet sich folgende Altersstruktur ab:
Alter |
Mitarbeiteranteil
(%) |
<30 Jahre | 18 % |
30-50 Jahre | 68 % |
>50 Jahre | 14 % |
Die IVU ist überzeugt davon, dass Vielfalt ein produktives, attraktives und innovationsfreundliches Arbeitsklima fördert. Mit Mitarbeitenden aus 47 verschiedenen Nationen (2023: 44 Nationen) ist die IVU international aufgestellt.
Des Weiteren wird eine ausgewogene Geschlechterverteilung angestrebt. Als Hinderungsgrund für eine höhere Frauenquote im Unternehmen erweist sich häufig der niedrige Anteil von Frauen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Berufen.
Im Vergleich zur Absolventinnenquote von 22,1 % (2022) im für die IVU relevanten Studienbereich Informatik beschäftigt die IVU unternehmensweit überdurchschnittlich viele Frauen: Zum 31.12.2024 konnte der Frauenanteil über alle Bereiche hinweg auf 33 % (2023: 32 %, 2022: 31 %) gesteigert werden. Bei den Neueinstellungen von Mitarbeitenden, Studierenden und Praktikanten im Berichtsjahr 2024 lag die Frauenquote bei 34 % (2023: 39 %, 2022: 34 %).
Für den Aufsichtsrat der IVU gilt die gesetzlich verbindliche Geschlechterquote, wonach der Frauen- und Männeranteil jeweils mindestens 30 % betragen muss. Seit der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2019 gehören dem Gremium zwei Frauen an. Dies ist nach der Wahl 2024 gleich geblieben. Damit beträgt die Frauenquote weiterhin 33 % im Aufsichtsrat, 50 % auf der Kapitalseite.
Der Vorstand besteht aktuell aus zwei Männern. Beim Anteil der weiblichen Führungskräfte in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand wurde mit 25 % zum Stand 31.12.2024 (2023: 25 %; 2022: 21,2 %) die Zielgröße von mindestens 15 % übertroffen. Insbesondere die Frauenquote in der Geschäftsleitung konnte im Berichtsjahr auf 18,2 % gesteigert werden (2023: 12,5 %; 2022: 0 %).
Um das Interesse von Mädchen an Karrieren im MINT-Bereich langfristig zu steigern, beteiligt sich die IVU jährlich am bundesweiten Girls' Day. Durch den Personalbereich organisiert bekommen Schülerinnen einen ersten Einblick in die Arbeitswelt und die Aufgaben in einem IT-Unternehmen. Bei Interesse ermöglicht die IVU den Mädchen zudem, ausgedehnte Schülerpraktika, bei denen sie sich intensiver mit einzelnen Aufgaben befassen können.
2024 hat es keine gemeldeten Diskriminierungsfälle gegeben.
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der IVU ist die Einhaltung der Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit. Das gilt sowohl für eigene Projekte als auch für Produkte, die im Auftrag der IVU gefertigt oder geliefert werden. Zu den Rahmenwerken der Menschenrechte zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) sowie die Internationale Charta der Menschenrechte. Die IVU hat Prozesse eingerichtet, die das Ziel haben, diese Rahmenwerke einzuhalten.
Die IVU sieht lediglich ein geringes Risiko, dass ihre Tätigkeit negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte hat oder haben kann. Ihre Lieferanten und Partner sind größtenteils in Europa beheimatet.
Die IVU unterhält zudem keine Betriebsstätten in Ländern mit erheblichem Risiko für die Verletzung von Menschenrechten wie beispielsweise Kinder- oder Zwangsarbeit und hat keine wesentlichen Lieferanten mit erheblichem Risiko für Verletzung der Menschenrechte.
Die IVU positioniert sich durch ihre internen Leitsätze sowie die ESG-Richtlinien klar gegen Menschenrechtsverstöße, Gewalt und Belästigung. Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, können sich hinweisgebende Mitarbeitende an ihre Führungskräfte oder an die Compliance Beauftragte wenden sowie das anonyme Hinweisgebersystem (siehe weiter unten) nutzen. Sowohl die Personalleitung als auch die Compliance Beauftragte verantworten die Einhaltung dieser Leitlinien. In der gesamten Unternehmensgeschichte und so auch im Berichtsjahr 2024 wurden in der IVU keine Menschenrechtsverstöße gemeldet.
Die IVU hat den Anspruch, für ihre Kunden ein verlässlicher Partner für hochwertige IT-Lösungen zu sein.
Die Lösungen der IVU optimieren den öffentlichen Verkehr und tragen damit zu einer nachhaltigen Verkehrswende bei.
Um die nachhaltige Zusammenarbeit mit Kunden zu fördern, hat der Vorstand unter anderem die auf der Website veröffentlichte ESG-Richtlinie und die im Intranet aufrufbaren Leitlinien sowie das Qualitätssicherheitsmanagementsystem auf unbestimmte Zeit verabschiedet. Die dort verankerten Prinzipien in Bezug auf die Qualität von Produkten und Prozessen sowie den Schutz und die Sicherung von Informationen und Daten beziehen sich auf die wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken, die das Nachhaltigkeitsthema "Verbraucher und Endnutzer" betreffen. Wesentliche Risiken sieht der Vorstand beispielsweise im Reputationsverlust oder in rechtlichen Konsequenzen bei mangelndem Datenschutz. Die Geschäftsleitungsmitglieder von Projekt und Entwicklung verantworten gemeinsam die Einhaltung, indem sie ihre Entscheidungen an den oben genannten Prinzipien ausrichten. Alle in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmen gelten auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes beschrieben wird.
Folgende Handlungsfelder wurden identifiziert, um den Chancen, Risiken und Auswirkungen in der Zusammenarbeit mit Kunden zu entsprechen:
1. Qualität der Produkte und Prozesse voranbringen
2. Informationen sichern
3. Daten schützen
Die Zufriedenheit der Kunden steht im Mittelpunkt des Wirtschaftens der IVU. Es ist das Bestreben des COO Leon Struijk und der gesamten Geschäftsleitung, langfristig eng mit den Kunden zusammenzuarbeiten und Projekte zuverlässig ans Ziel zu führen.
Die Produkte der IVU.suite dienen einem reibungslosen betrieblichen Ablauf und werden aus diesem Grund als betriebskritisch für den Kunden eingestuft. Die Qualität der Lösungen hat oberste Priorität. So liefert die IVU ihre Soft- und Hardware nur dann aus, wenn sie den hohen Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit genügt und die Produkte auch in anspruchsvollen Betriebssituationen stets stabil und zuverlässig laufen.
Um dem Anspruch und den Erwartungen der Kunden gerecht zu werden, findet ein regelmäßiger und fest etablierter Austausch in diversen User Groups und auf dem jährlichen Anwenderforum statt. Die Anwendenden der IVU-Systeme bekommen die Gelegenheit, sich untereinander sowie mit den Mitarbeitenden der IVU auszutauschen und sich aktiv in die Entwicklung der IVU-Produkte einzubringen. Neben der Erörterung der jeweiligen betrieblichen Besonderheiten, geht es dabei insbesondere darum, künftigen Bedarf frühzeitig zu erkennen und die Systeme auf kommende Herausforderungen vorzubereiten. Ergänzend finden alle zwei Jahre Kundenbefragungen statt. Darin werden die Kunden unter anderem nach ihren Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der IVU, nach der Qualität der Produkte und Dienstleistungen sowie nach der Zufriedenheit mit dem Customer Service befragt. Die Anwendenden haben zudem die Möglichkeit, Verbesserungswünsche anzugeben. Die Ergebnisse der Umfrage werden durch die Bereichsleitenden der Customer Service Bereiche ausgewertet und fließen in die Arbeit der Entwicklung, der Projektbereiche und des Customer Services ein.
2012 hat die IVU AG das bereits oben genannte Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 auf unbestimmte Zeit eingerichtet und wird jährlich von der unabhängigen Zertifizierungsstelle Deu-Zert® (Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH) überwacht und (re-)zertifiziert. Interne Abläufe können so klaren Vorgaben wie beispielsweise den Beschreibungen zum Vertriebs- oder Entwicklungsprozess folgen und Kunden sich auf die Qualität der Prozesse und Ergebnisse gemäß dem selbstgesetzten IVU-Standard verlassen.
Die Geschäftsleitung der IVU hat zur Sicherstellung der Qualität die Qualitätsziele Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit, Performance, Zuverlässigkeit und Informationssicherheit festgelegt. Diese Qualitätsziele werden mittels geeigneter interner Kennzahlen gemessen. Die Geschäftsleitung der IVU bewertet regelmäßig die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems auf Grundlage der Ergebnisse und plant bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung.
Laut Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war auch im Jahr 2024 die Lage angespannt bis kritisch und die Bedrohung im Cyberraum so hoch wie nie zuvor. Die Informationssicherheit der IVU bleibt daher ein wichtiges und kritisches Thema, das mit großer Aufmerksamkeit bearbeitet wird.
Ein Team unter der Leitung des Chief Information Security Officers (CISO) fungiert als Koordinationseinheit und zentraler Ansprechpartner für alle Themen zur Informationssicherheit in der IVU und ihren Tochterunternehmen. Das Team berichtet direkt an den Vorstand. Darüber hinaus wurde das Thema mittels interner Ansprechpartner, die als Multiplikatoren dienen, umfassend in alle Unternehmensbereiche integriert, um Informationssicherheit wirksam und angemessen als Ganzes zu leben und den erheblichen Risiken von Datenverlusten durch Diebstähle vorzubeugen.
Ziel des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) ist es, sicherzustellen, dass die Dienstleistungen, die Produkte sowie die Mitarbeitendendaten der IVU und der Betrieb in der IVU.cloud die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Informationssicherheit erfüllen. Dazu gehört, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. Das ISMS wird vom Chief Information Security Officer verantwortet.
Die Mitarbeitenden der IVU werden regelmäßig geschult und über diverse Übungen und Kommunikationskanäle auf Sicherheitsrisiken aufmerksam gemacht. Die Teilnahmequoten der jährlichen Informationssicherheitsschulung spiegeln das regelmäßig wider. Im Jahr 2024 lag die Kennzahl bei 99,79 %.
Nach der Erstzertifizierung im Jahr 2021 hat die Deu-Zert® im Rahmen einer Rezertifizierung der IVU AG 2024 erneut bescheinigt, die Anforderungen aus der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 27001:2022 für ihr Informationssicherheitsmanagementsystem zu erfüllen. Die Rezertifizierung findet regulär alle drei Jahre statt mit zwischenzeitlichen jährlichen Überwachungsaudits. Darüber hinaus testet die IVU mit externen Experten ihre Systeme im Rahmen von Penetrationstests auf Schwachstellen. Die IVU konnte das Jahr 2024 ohne Schäden und Folgeschäden aus Cyber Security Vorfällen für sich und ihre Kunden abschließen.
Der Schutz personenbezogener Daten ist entsprechend Artikel 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union als Grundrecht aller natürlichen Personen festgelegt. Die IVU achtet den Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Bewerbern und Kunden und setzt angemessene Maßnahmen wie beispielsweise Schulungen und Pflichtvorgaben nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu deren Schutz um.
Im Einklang mit der DSGVO ergreift die IVU alle vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten für das gesamte Unternehmen. Ein Datenschutzbeauftragter und sein Stellvertretender sind ernannt, die als Ansprechpartner für Fragen und Anregungen zum Datenschutz zur Verfügung stehen. Diese nehmen regelmäßig an Schulungen teil und geben ihr Wissen im Rahmen einer verpflichtenden jährlichen Datenschutzschulung an alle Mitarbeitenden der IVU AG weiter. 2024 nahmen 95,95 % der Beschäftigten an der Datenschutzschulung teil.
Darüber hinaus verpflichtet die IVU ihre datenverarbeitenden Dienstleister zur strikten Einhaltung aller gesetzlichen und den Datenschutzbestimmungen aus dem oben ausgeführten Qualitätsmanagementsystem, um personenbezogene Daten zu schützen.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Wertschöpfung sind für die IVU von großer Bedeutung. Die IVU orientiert sich dabei eng am Deutschen Corporate Governance Kodex, dessen Empfehlungen und Anregungen den Rahmen für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bilden.
Die IVU steht für ein tadelloses Geschäftsgebaren. Die Geschäftsleitung der IVU handelt stets vertrauensvoll und im Rahmen der geltenden Regelungen einer börsennotierten Gesellschaft. Dies ist das Grundelement der Unternehmenspolitik und somit auch in der auf der Webseite veröffentlichten ESG-Richtlinie verankert. Die Prinzipien des Geschäftsgebarens der IVU zahlen auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die die Themen "Korruption und Bestechung", "Lieferantenmanagement" sowie "Schutz von Hinweisgebern" betreffen, ein. Dazu gehören beispielsweise fehlende oder unzureichende Schulungen und Kontrollmechanismen zur Aufdeckung von Korruption und Bestechung oder rechtliche Konsequenzen durch mangelndes oder ineffektives Management von Vorkommnissen im eigenen Geschäftsbereich der IVU als Risiko. Die Einhaltung und Verfolgung dieser Themen liegt in der Verantwortung der Leiterin des Rechtsbereichs. Zudem spiegelt der Code of Conduct langfristig die Unternehmenswerte der IVU sowohl nach innen als auch nach außen wider. Er umfasst zentrale Themen wie die IVU-Kultur, gesellschaftliche Verantwortung und auch das Geschäftsgebaren. Somit zahlt der Code of Conduct auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die insbesondere das Thema "Unternehmenskultur" betreffen ein. Dazu gehört beispielsweise der Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung mithilfe einer wertschätzenden und transparenten Unternehmenskultur als positive Auswirkung für die IVU. Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeitenden und Gesellschaften der IVU gleichermaßen. Er dient als Leitfaden für das Handeln im geschäftlichen Alltag und soll dabei unterstützen, jederzeit ethische und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen. Kunden, Partner, Aktionäre und Öffentlichkeit erhalten mit dem Code of Conduct eine verlässliche und transparente Grundlage für die Zusammenarbeit mit der IVU. Die Verantwortung für die inhaltliche Umsetzung des Code of Conducts liegt beim Vorstand. Der Code of Conduct steht allen Interessierten auf der Webseite zur Verfügung.
Folgende Handlungsfelder wurden im Zusammenhang mit einer verantwortungsvollen Unternehmensführung festgelegt:
1. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen
2. Seriös mit Partnern, Kunden und Lieferanten umgehen
3. Korruption und Bestechung bekämpfen
Die IVU wächst erfolgreich und ist zunehmend auf internationalen Märkten unterwegs. Damit gehen steigende gesetzliche Anforderungen einher.
Um alle Mitarbeitenden der IVU in die Lage zu versetzen, in der Zusammenarbeit mit Kunden jederzeit korrekt aufzutreten und dabei die spezielle Kultur der IVU zu erhalten, nutzt das Unternehmen ein Compliance Management System. Damit sind im Wesentlichen zwei Absichten verbunden:
― |
bereits begangene Compliance-Verstöße aufzudecken und entsprechend zu sanktionieren sowie insbesondere |
― |
zukünftige Compliance-Verstöße zu verhindern, um drohenden Schaden von der IVU abzuwenden. |
Das Compliance Management System sieht verschiedene Vorkehrungen vor, mit denen die Einhaltung nationaler und internationaler Regelwerke und Gesetze durch alle Mitarbeitenden der IVU sichergestellt und nachvollzogen werden kann. Dazu zählen unter anderem der verbindliche Code of Conduct, interne Leitfäden, beispielsweise zu den Themen Anti-Korruption und Whistleblowing, auf die später noch eingegangen wird, sowie ein öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem, welches es sowohl den Mitarbeitenden als auch externen Personen ermöglicht, anonym auf etwaige Compliance Verstöße hinzuweisen. Das Hinweisgebersystem wird von einem zertifizierten Drittanbieter zur Verfügung gestellt.
Zum Schutz hinweisgebender Personen hat die IVU mit Einführung des Hinweisgebersystems im Jahr 2021 eine Whistleblowing Richtlinie eingeführt. Einerseits dient diese zur Meldung möglicher Compliance Verstöße und ermöglicht andererseits den Schutz hinweisgebender Personen durch die vertrauensvolle Behandlung eingehender Meldungen sowie den Ausschluss von Vergeltungsmaßnahmen. Mithilfe der Whistleblowing Richtlinie adressiert die IVU somit das Risiko rechtlicher Konsequenzen aufgrund von fehlendem oder unzureichendem Schutz von Hinweisgebern. Die Richtlinie gilt auf unbestimmte Zeit und für alle Mitarbeitenden der IVU gleichermaßen. Verantwortlich für die Umsetzung ist die Leiterin des Rechtsbereichs, die Compliance Beauftragte sowie alle Führungskräfte der IVU. Die Richtlinie wurde im Rahmen eines Compliance Newsletters allen Mitarbeitenden bekannt gemacht. Compliance Newsletter werden in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr versendet. Sämtliche Informationen zu diesem und weiteren Compliance Themen sind allen Mitarbeitenden der IVU stets über das Intranet beziehungsweise den öffentlichen File Server zugänglich.
Hinweisgebende Personen können zwischen folgenden Meldewegen wählen: Führungskraft, Compliance Beauftragte, Betriebsrat oder über das Hinweisgebersystem. Sofern Hinweise über mögliche Compliance Verstöße gegenüber der Führungskraft oder dem Betriebsrat abgegeben werden, so informieren diese stets und unverzüglich die Compliance Beauftragte. Diese ist in ihrer Funktion unabhängig und weisungsungebunden. Sofern erforderlich werden weitere Personen zur Bearbeitung einer Meldung hinzugezogen. Dies erfolgt stets unter Wahrung strenger Vertraulichkeit. Die Bearbeitung eingehender Meldungen erfolgt im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Im Jahr 2024 gab es keine relevante Meldung über das Hinweisgebersystem. Ebenso hat es keine wesentlichen Bußgelder und nicht-monetären Sanktionen aufgrund der Nicht-Einhaltung von Gesetzen gegeben.
Mit ihren Lieferanten arbeitet die IVU vertrauensvoll und zum gegenseitigen Vorteil zusammen. Dies trägt dazu bei, dass die Qualität von Produkten und Dienstleistungen, der zeitliche Lieferplan und die vereinbarten Konditionen eingehalten werden. In Konfliktfällen verfolgt die IVU zusammen mit den Lieferanten einen lösungsorientierten Ansatz zur Problembehebung, was die Stabilität der Lieferkette gewährleistet.
Grundsätzlich arbeitet die IVU mit geringen Lagerbeständen. Dabei bevorzugt sie Direktlieferungen nach Projektterminplanung vom Lieferanten bis zum Endkunden, um Transportwege möglichst kurz zu halten. Insbesondere mit den Schlüssellieferanten pflegt die IVU einen kontinuierlichen Austausch hinsichtlich Produktions- und Kapazitätsplanung. Dabei werden kurzfristig gemeinsame Lösungen bei Lieferproblemen gefunden.
Die IVU bewertet anhand des Herkunftslandes ihre Lieferanten nach den globalen Indizes Corruption Perception Index (CPI), Global Slavery Index (GSI) und Childrens' Rights in the Workplace Index (CRI). Korruptionswahrnehmung, das Einhalten der Kinderrechte am Arbeitsplatz und die Bekämpfung der globalen Sklaverei sind für die IVU wichtig, so dass in der Regel nur die Unternehmen aus Ländern mit geringerem Risiko bei diesen Kriterien als Lieferanten ausgewählt werden. Sollte es in Einzelfällen doch zum Einsatz von Produkten oder Dienstleistungen von Lieferanten aus Ländern mit höherem Risiko bei den genannten Indizes kommen, achtet die IVU besonders auf das Einhalten dieser sozialen Kriterien in den einzelnen ausgewählten Unternehmen durch eine regelmäßige und proaktive Kommunikation und ist bereit, bei Bedarf Kontrollmaßnahmen, wie Lieferantenaudits und Produktionsbesichtigungen bei ihren Lieferanten durchzuführen. Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Zulieferer ist das aktive Umweltmanagement durch die Lieferanten. Dies stellt die IVU sicher, indem sie die potenziellen Lieferanten nach den Angaben zum aktiven Umweltmanagement in einem Lieferantenauskunftsbogen vor Beginn der Geschäftsbeziehung fragt.
Der IVU ist es wichtig, ihre Rechnungen spätestens mit deren Fälligkeit zu begleichen. Dies geschieht in regelmäßigen Zahlläufen zweimal pro Woche. Vorgelagert durchlaufen alle Rechnungen den vollständigen Prüfungs-/Freigabe- und Buchungsprozess. Die Grundlage hierzu bildet eine interne Richtlinie zur digitalen Eingangsrechnungsbearbeitung und Archivierung, die die Prozesse rund um die Bearbeitung der Eingangsrechnungen beschreibt. Mithilfe dieser Richtlinie adressiert die IVU die Beeinflussung der Lieferantenbeziehungen und insbesondere deren Liquidität durch angemessene Zahlungspraktiken. Die Richtlinie gilt zunächst für die IVU AG sowie ihre Tochtergesellschaften IVU Schweiz AG und IVU Italia S.r.l. und ist langfristig ausgelegt. Sie steht allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung. Für die Umsetzung der Richtlinie ist der Leiter Finanzen verantwortlich. Die durchschnittliche Dauer bis zur Bezahlung einer Rechnung gemessen am Rechnungsdatum beträgt 20,1 Tage. Dabei wurde aus dem Rechnungsworkflow-System für den Zeitraum des Rechnungszugangs vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 an die IVU AG ausgewertet, wie groß der Abstand von Rechnungsdatum und Zahldatum an konzernfremde Dienstleister und Lieferanten ist.
Folgende Standard-Zahlungsbedingungen gelten für die Lieferanten der IVU AG:
Standard-Zahlungsbedingung | Bis Fälligkeit bezahlt |
14 Tage | 64 % (872 von 1.371) |
30 Tage | 88 % (1.707 von 1.929) |
90 Tage | 100 % (946 von 947) |
Lastschrifteinzug | 100 % (in Verantwortung Vermieter) |
Die Gründe für Zahlungsverzögerungen liegen vor allem bei offenem Klärungsbedarf hinsichtlich Rechnungen. Es sind keine Gerichtsverfahren gegen die IVU wegen Zahlungsverzugs bekannt.
Die zuvor genannten Zahlungspraktiken gelten für alle Lieferanten der IVU, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Entsprechend des Code of Conduct akzeptiert die IVU keine Form von Korruption und Bestechung - sei es öffentlich, privat, aktiv oder passiv.
Die IVU hält als verantwortungsbewusstes, global agierendes Unternehmen die Anti-Korruptionsgesetze und -vorschriften aller Länder, in denen sie tätig ist, ein. Dies betrifft unter anderem den UK Bribery Act und den US Foreign Corrupt Practices Act.
2021 hat die IVU eine Richtlinie zum Thema Anti-Korruption veröffentlicht, die für alle Mitarbeitenden gültig ist und im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht. Die Richtlinie gilt auf unbestimmte Zeit und wird bei Bedarf angepasst. Mithilfe der Anti-Korruptionsrichtlinie unterstützt die IVU ihre Mitarbeitenden dabei die nötige Sensibilität für potenzielle Korruptions- oder Bestechungssachverhalte zu entwickeln und diese zu vermeiden. Zudem adressiert die IVU mithilfe der Anti-Korruptionsrichtlinie die Aufdeckung von Korruption und Bestechung sowie das angemessene Management potenzieller Korruptions- und Bestechungssachverhalte. Die Richtlinie wurde im Rahmen eines Compliance Newsletters allen Mitarbeitenden bekannt gemacht. Compliance Newsletter werden in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr versendet. Sämtliche Informationen zu diesem und weiteren Compliance Themen sind allen Mitarbeitenden der IVU stets über das Intranet beziehungsweise dem öffentlichen File Server zugänglich. Darüber hinaus wurden die Führungskräfte der IVU für das Thema Korruption und Bestechung sensibilisiert und stehen ihren Mitarbeitenden für Rückfragen zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie ist die Leiterin des Rechtsbereichs, die Compliance Beauftragte sowie alle Führungskräfte der IVU.
Zudem ermutigt die IVU ihre Mitarbeitenden, selbst Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen sowie Verstöße gegen die Vorschriften der Richtlinie zu melden. Die Planung und Gestaltung eines unternehmensweiten Schulungsprogramms für Compliance-relevante Themen, wie auch das Thema Korruption und Bestechung, ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Im Rahmen des Schulungsprogramms werden dabei insbesondere die Bereiche innerhalb der IVU berücksichtigt, die einem höheren Korruptions- und Bestechungsrisiko unterliegen, wie beispielsweise der Vertrieb, der Einkauf und die Projektbereiche.
Im Berichtsjahr hat es keine Vorkommnisse in Bezug auf Korruption und Bestechung gegeben. Damit einhergehend gab es weder Verurteilungen noch Bußgelder oder eingeleitete Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen Anti-Korruptions- und Bestechungsgesetze stehen. Sollte es dennoch zu einem solchen Vorfall kommen, wird dieser entsprechend der Whistleblowing Richtlinie behandelt. Sämtliche Vorkommnisse werden bei Relevanz bzw. mindestens einmal pro Jahr an Vorstand und Aufsichtsrat gemeldet.
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | SFDR | Säule-3 | Benchmark Verordnung | EU-Klimagesetz | Wesentlichkeit/ Seitenzahl |
ESRS 2 GOV-1: Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d | x | x | 54f. | ||
ESRS 2 GOV-1: Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | x | 36 | |||
ESRS 2 GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 | x | 36 | |||
ESRS 2 SBM-1: Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | x | x | x | 47f. | |
ESRS 2 SBM-1: Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | x | x | nicht anwendbar | ||
ESRS 2 SBM-1: Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | x | x | nicht anwendbar | ||
ESRS 2 SBM-1: Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | x | nicht anwendbar | |||
ESRS E1-1: Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 | x | 42 | |||
ESRS E1-1: Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g | x | x | nicht wesentlich | ||
ESRS E1-4: THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 | x | x | x | 41 | |
ESRS E1-5: Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 | x | 44 | |||
ESRS E1-5: Energieintensität im Zusammen hang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 | x | x | x | 43 | |
ESRS E1-6: Intensität der THG- Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 | x | x | x | 43 | |
ESRS E1-7: Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56 | x | 41 | |||
ESRS E1-9: Risikoposition des Referenzwertportfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E1-9: Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E1-9: Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E1-9: Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E1-9: Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E2-4: Menge jedes in Anhang II der EPRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E3-1: Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E3-1: Spezielles Konzept Absatz 13 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E3-1: Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E3-4: Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E3-4: Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS 2 - SBM-3 - E4: Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | x | nicht wesentlich | |||
ESRS 2 - SBM-3 - E4: Absatz 16 Buchstabe b | x | nicht wesentlich | |||
ESRS 2 - SBM-3 - E4: Absatz 16 Buchstabe c | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E4-2: Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E4-2: Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E4-2: Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E5-5: Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d | x | nicht wesentlich | |||
ESRS E5-5: Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS 2 SBM-3 - S1: Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f | x | 50 | |||
ESRS 2 SBM-3 - S1: Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g | x | 50 | |||
ESRS S1-1: Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 | x | 55 | |||
ESRS S1-1: Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | x | 55 | |||
ESRS S1-1: Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS S1-1: Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 | x | 53 | |||
ESRS S1-3: Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c | x | 55 | |||
ESRS S1-14: Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c | x | x | 53 | ||
ESRS S1-14: Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e | x | 53 | |||
ESRS S1-16: Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a | x | x | 53 | ||
ESRS S1-16: Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b | x | 53 | |||
ESRS S1-17: Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a | x | 55 | |||
ESRS S1-17: Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a | x | x | 55 | ||
ESRS 2 SBM-3 - S2: Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b | x | nicht wesentlich | |||
ESRS S2-1: Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS S2-1: Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS S2-1: Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 | x | x | nicht wesentlich | ||
ESRS S2-1: Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS S2-4: Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS S3-1: Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS S3-1: Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 | x | x | nicht wesentlich | ||
ESRS S3-4: Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 | x | nicht wesentlich | |||
ESRS S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 | x | 58f. | |||
ESRS S4-1: Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 | x | x | 55 | ||
ESRS S4-4: Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 | x | 58 | |||
ESRS G1-1: Übereinkommen der Vereinten Nationen Gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b | x | 59f. | |||
ESRS G1-1: Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d | x | 58 | |||
ESRS G1-4: Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a | x | x | 59f. | ||
ESRS G1-4: Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b | x | 59f. |
Thema / Sub-Thema / Sub-sub-Thema | IRO Typ | Konkrete Beschreibung des IRO | Wertschöpfungskette |
Eigene Belegschaft | |||
Arbeitsbedingungen | |||
• Sichere Beschäftigung | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf die Arbeitsplatzsicherheit und Mitarbeiterbindung | Eigene Aktivitäten |
• Arbeitszeit | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf Work-Life-Balance der eigenen Belegschaft | Eigene Aktivitäten |
• Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung | Chance | O: Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch konstruktiven Dialog zwischen Führungsebene und Mitarbeitenden. Kosten aufgrund von Fluktuation können gesenkt und Produktivität erhöht werden | Eigene Aktivitäten |
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit | Eigene Aktivitäten |
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Risiko | R: Risiko bei Umsetzung von Work-Life-Balance-Maßnahmen durch verringerte gleichzeitige Verfügbarkeit und gesenkte Arbeitsmoral durch Ungerechtigkeitsgefühl. Beides kann die Produktivität beeinträchtigen | Eigene Aktivitäten |
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Chance | O: Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber durch Work-Life-Balance-Initiativen | Eigene Aktivitäten |
• Gesundheitsschutz und Sicherheit | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz | Eigene Aktivitäten |
• Sozialer Dialog | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf den sozialen Dialog in der eigenen Belegschaft | Eigene Aktivitäten |
• Angemessene Entlohnung | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf die Entlohnung der eigenen Belegschaft | Eigene Aktivitäten |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | |||
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit | Negative Auswirkung | I: Einfluss auf die Geschlechtergleichstellung und Lohngerechtigkeit | Eigene Aktivitäten |
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit | Risiko | R: Ungleiche Bezahlung und mangelnde Chancengleichheit kann die Arbeitsmoral verringern | Eigene Aktivitäten |
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit | Chance | O: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung der Geschlechtergleichstellung | Eigene Aktivitäten |
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf die kontinuierliche Weiterbildung und Kompetenzentwicklung der eigenen Belegschaft | Eigene Aktivitäten |
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | Risiko | R: Ungleiche oder zu geringe Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten können zu Einbußen in der Wettbewerbsfähigkeit und damit zu Umsatzeinbußen führen, außerdem könnten sich einzelne Mitarbeitende ungerecht behandelt fühlen und dadurch unzufriedener werden | Eigene Aktivitäten |
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | Chance | O: Steigerung der Innovationskraft durch gezielte Schulungen und Kompetenzentwicklung | Eigene Aktivitäten |
• Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen | Risiko | R: Mangelnde Inklusion und Barrieren für Menschen mit Behinderungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen | Eigene Aktivitäten |
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | Negative Auswirkung | I: Einfluss auf die Bereitstellung eines gewalt- und belästigungsfreien Arbeitsplatzes | Eigene Aktivitäten |
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | Risiko | R: Unzureichende Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung können zu Reputationsverlust führen | Eigene Aktivitäten |
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | Chance | O: Steigerung der Mitarbeiterbindung und Produktivität durch Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung | Eigene Aktivitäten |
• Vielfalt | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf die Gestaltung von Vielfalt am Arbeitsplatz | Eigene Aktivitäten |
Sonstige arbeitsbezogene Rechte | |||
• Kinderarbeit | Risiko | R: Risiko von Reputationsverlust und rechtlichen Konsequenzen durch Kinderarbeit innerhalb der eigenen Belegschaft | Eigene Aktivitäten |
• Zwangsarbeit | Risiko | R: Risiko von rechtlichen Konsequenzen und Reputationsverlust durch Zwangsarbeit innerhalb der eigenen Belegschaft | Eigene Aktivitäten |
• Datenschutz | Negative Auswirkung | I: Es ist möglich, dass Datenschutzverletzungen auftreten | Eigene Aktivitäten |
• Datenschutz | Risiko | R: Unzureichender Schutz der Mitarbeiterdaten | Eigene Aktivitäten |
• Datenschutz | Positive Auswirkung | I: Einfluss auf den Schutz der Daten von Bewerbern | Eigene Aktivitäten |
• Datenschutz | Risiko | R: Rechtliche Konsequenzen durch unzureichenden Schutz der Daten von Bewerbern | Eigene Aktivitäten |
Klimawandel | |||
Anpassung an den Klimawandel | |||
Risiko | R: Infrastrukturanfälligkeit (Ausfälle oder Beeinträchtigung der IT-Infrastruktur durch extreme Wetterereignisse z. B. Überschwemmungen, Hitzewellen) | Downstream Aktivitäten | |
Positive Auswirkung | I: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Kunden gegenüber Folgen des Klimawandels wie extreme Wetterereignisse durch verbesserte Reaktionsfähigkeit durch IT-Lösungen | Downstream Aktivitäten | |
Energie | |||
Risiko | R: Steigende Energiekosten | Eigene Aktivitäten | |
Positive Auswirkung | I: Verringerung des Energieverbrauches bei Kunden durch effizienzsteigernde IT-Lösungen | Downstream Aktivitäten | |
Klimaschutz | |||
Negative Auswirkung | I: Ausstoß von CO 2 durch die regulären Geschäftsaktivitäten der IVU | Eigene Aktivitäten | |
Positive Auswirkung | I: Reduzierung von CO 2 -Emissionen bei Kunden durch den Verkauf von effizienzsteigernder IT-Lösungen | Downstream Aktivitäten | |
Kreislaufwirtschaft | |||
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung | |||
Risiko | R: Eingeschränkte Verfügbarkeit von Ressourcen bei Lieferanten von IT-Equipment | Upstream Aktivitäten | |
Risiko | R: Eingeschränkte Verfügbarkeit von IT-Equipment zur Erbringung der Leistung | Eigene Aktivitäten | |
Unternehmenspolitik | |||
Korruption und Bestechung | |||
• Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung | Negative Auswirkung | I: Einfluss auf die Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | Eigene Aktivitäten |
• Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung | Risiko | R: Fehlende oder unzureichende Schulungen und Kontrollmechanismen zur | Eigene Aktivitäten |
Aufdeckung von Korruption und Bestechung | |||
• Vorkommnisse | Negative Auswirkung | I: Management von Vorkommnissen im Bereich Korruption und Bestechung | Eigene Aktivitäten |
• Vorkommnisse | Risiko | R: Rechtliche Konsequenzen durch mangelndes oder ineffektives Management von Vorkommnissen | Eigene Aktivitäten |
• Vorkommnisse | Chance | O: Effektives Management von Vorkommnissen im Bereich Korruption und Bestechung | Eigene Aktivitäten |
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken | |||
Positive Auswirkung | I: Einfluss auf die Lieferantenbeziehung sowie deren Liquidität | Upstream Aktivitäten | |
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | |||
Risiko | R: Rechtliche Konsequenzen aufgrund von fehlendem oder unzureichendem Schutz von Hinweisgebern | Eigene Aktivitäten | |
Unternehmenskultur | |||
Positive Auswirkung | I: Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung mit einer wertschätzenden und transparenten Unternehmenskultur | Eigene Aktivitäten | |
Risiko | R: Verringerte Arbeitsmoral durch intransparente oder diskriminierende Unternehmenspolitik | Eigene Aktivitäten | |
Chance | O: Förderung einer wertschaffenden Unternehmenskultur | Eigene Aktivitäten | |
Verbraucher und Endnutzer | |||
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer | |||
• Datenschutz | Risiko | R: Reputationsverlust und rechtliche Konsequenzen durch unerlaubte Weitergabe sensibler Nutzerdaten durch Sicherheitslücken in der Software | Downstream Aktivitäten |
• Datenschutz | Risiko | R: Rechtliche Konsequenzen durch den Verstoß gegen Datenschutzgesetze und -vorschriften | Downstream Aktivitäten |
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern | |||
• Persönliche Sicherheit | Risiko | R: Rechtliche Konsequenzen durch den Verlust von Verbraucherdaten | Downstream Aktivitäten |
Thema / Sub-Thema / Sub-sub-Thema | Zeithorizont | Art der Auswirkung |
Eigene Belegschaft | ||
Arbeitsbedingungen | ||
• Sichere Beschäftigung | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Arbeitszeit | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung | 1-5 Jahre | |
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | 1-5 Jahre | |
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | 1-5 Jahre | |
• Gesundheitsschutz und Sicherheit | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Sozialer Dialog | <1 Jahr | Tatsächliche Auswirkung |
• Angemessene Entlohnung | <1 Jahr | Tatsächliche Auswirkung |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | ||
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit | 1-5 Jahre | |
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit | 1-5 Jahre | |
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | 1-5 Jahre | |
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | 1-5 Jahre | |
• Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen | 1-5 Jahre | |
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | 1-5 Jahre | |
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | 1-5 Jahre | |
• Vielfalt | 1-5 Jahre | Potenzielle Auswirkung |
Sonstige arbeitsbezogene Rechte | ||
• Kinderarbeit | 1-5 Jahre | |
• Zwangsarbeit | 1-5 Jahre | |
• Datenschutz | <1 Jahr | Tatsächliche Auswirkung |
• Datenschutz | <1 Jahr | |
• Datenschutz | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Datenschutz | 1-5 Jahre | |
Klimawandel | ||
Anpassung an den Klimawandel | ||
1-5 Jahre | ||
1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung | |
Energie | ||
1-5 Jahre | ||
>5 Jahre | Potenzielle Auswirkung | |
Klimaschutz | ||
1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung | |
1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung | |
Kreislaufwirtschaft | ||
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung | ||
1-5 Jahre | ||
1-5 Jahre | ||
Unternehmenspolitik | ||
Korruption und Bestechung | ||
• Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung | <1 Jahr | |
• Vorkommnisse | 1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung |
• Vorkommnisse | 1-5 Jahre | |
• Vorkommnisse | 1-5 Jahre | |
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken | ||
1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung | |
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | ||
1-5 Jahre | ||
Unternehmenskultur | ||
1-5 Jahre | Tatsächliche Auswirkung | |
1-5 Jahre | ||
1-5 Jahre | ||
Verbraucher und Endnutzer | ||
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer | ||
• Datenschutz | 1-5 Jahre | Potenzielle Auswirkung |
• Datenschutz | 1-5 Jahre | |
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern | ||
• Persönliche Sicherheit | 1-5 Jahre |
Thema | Angabepflicht | Abschnitt in der Nachhaltigkeitserklärung |
ESRS 2 | ||
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen | BP-1 | Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | BP-2 | Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | GOV-1 | Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen |
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | GOV-2 | Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | GOV-3 | Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen |
Erklärung zur Sorgfaltspflicht | GOV-4 | Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen |
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | GOV-5 | Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen |
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | SBM-1 | Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger | SBM-2 | Wesentliche Anspruchsgruppen |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | SBM-3 | Nachhaltigkeitsstrategie |
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | IRO-1 | Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen |
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | IRO-2 | Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen |
Klimawandel | ||
Übergangsplan für den Klimaschutz | E1-1 | Aktiver Klimaschutz |
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | E1-2 | Aktiver Klimaschutz |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | E1-3 | Aktiver Klimaschutz |
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | E1-4 | Aktiver Klimaschutz |
Energieverbrauch und Energiemix | E1-5 | Aktiver Klimaschutz |
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | E1-6 | Aktiver Klimaschutz |
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate | E1-7 | Aktiver Klimaschutz |
Kreislaufwirtschaft | ||
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung | E5-4 | Effiziente Ressourcennutzung |
Eigene Belegschaft | ||
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | S1-1 | Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | S1-2 | Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte Bedenken äußern können | S1-3 | Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur |
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie deren Wirksamkeit | S1-4 | Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | S1-5 | Soziales |
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens | S1-6 | Soziales |
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens | S1-7 | Soziales |
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | S1-8 | Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur |
Diversitätskennzahlen | S1-9 | Soziales |
Angemessene Entlohnung | S1-10 | Faire Vergütung zahlen und Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen |
Soziale Absicherung | S1-11 | Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur |
Menschen mit Behinderungen | S1-12 | Chancengerechtigkeit erhalten |
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | S1-13 | Beschäftigte weiterqualifizieren |
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | S1-14 | Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen |
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | S1-15 | Work-Life-Balance gewährleisten |
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | S1-16 | Faire Vergütung zahlen und Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen |
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | S1-17 | Menschenrechte sichern |
Verbraucher und Endnutzer | ||
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | S4-1 | Nachhaltige Kundenbeziehungen |
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | S4-2 | Qualität der Produkte und Prozesse voranbringen |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können | S4-3 | Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | S4-4 | Qualität der Produkte und Prozesse voranbringen |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | S4-5 | Nachhaltige Kundenbeziehungen |
Unternehmenspolitik | ||
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | G1-1 | Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen Korruption und Bestechung bekämpfen |
Management der Beziehungen zu Lieferanten | G1-2 | Seriös mit Partnern, Kunden und Lieferanten umgehen |
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | G1-3 | Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen Korruption und Bestechung bekämpfen |
Korruptions- oder Bestechungsfälle | G1-4 | Korruption und Bestechung bekämpfen |
Zahlungspraktiken | G1-6 | Seriös mit Partnern, Kunden und Lieferanten umgehen |
Der Öffentliche Verkehr bleibt ein zentraler Faktor für die Erreichung von Klimazielen und erfährt weiterhin eine starke politische und gesellschaftliche Förderung. Neben der quantitativen Ausweitung des Angebots rücken auch qualitative Verbesserungen verstärkt in den Fokus. Digitalisierung, Elektrifizierung und die Optimierung von Betriebsprozessen sind entscheidende Treiber dieser Entwicklung. Die Nachfrage nach hochwertigen Lösungen wie der IVU.suite wird dadurch weiter steigen.
Die fortschreitende Elektrifizierung der Busflotten ist ein zentrales Element der Verkehrswende. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsfreier Busse im ÖPNV signifikant zu steigern. Förderprogramme wie das "Sofortprogramm Saubere Luft" und die novellierte Förderrichtlinie Elektromobilität tragen zur Umstellung auf Elektrobusse bei. Gleichzeitig führt die Reduzierung der Fördergelder dazu, dass die Umstellung langsamer voranschreitet als ursprünglich geplant.
Ein weiteres drängendes Thema ist der Fachkräftemangel. Verkehrsunternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifiziertes Personal für Fahrbetrieb und Werkstätten zu gewinnen. Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fehlen allein im ÖPNV in den nächsten Jahren mehrere tausend Fachkräfte. Digitale Lösungen zur automatisierten Dienstplanung und optimierten Ressourcennutzung gewinnen daher zunehmend an Bedeutung.
Gleichzeitig steigt der Druck zur Digitalisierung im Ticketing-Bereich. Projekte wie das Account-Based-Ticketing (ABT) setzen sich zunehmend durch, um den Ticketkauf für Fahrgäste zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Verkehrsunternehmen zu reduzieren. In Deutschland gibt es bereits erste Pilotprojekte, beispielsweise im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Die IVU bietet mit ihren Lösungen eine zukunftssichere Plattform für den digitalen Ticketvertrieb.
Der europäische Bahnsektor erlebt weiterhin einen Ausbau der Infrastruktur sowie eine Liberalisierung der Märkte. Die EU investiert verstärkt in die Schiene, um Verkehrsverlagerungen vom Individualverkehr und der Luftfahrt auf nachhaltigere Transportmittel zu fördern. Programme wie "Connecting Europe Facility" (CEF) unterstützen den Infrastrukturausbau und die Digitalisierung des Bahnbetriebs.
Die steigende Nachfrage nach standardisierten Softwarelösungen ergibt sich aus der zunehmenden Harmonisierung des europäischen Eisenbahnsektors. Bahnbetreiber setzen verstärkt auf integrierte, interoperable Systeme, die den grenzüberschreitenden Betrieb erleichtern. Die IVU sieht hier großes Potenzial für ihre Lösungen, insbesondere in neu liberalisierten Märkten wie Frankreich und Spanien, wo sich neue Wettbewerber am Markt etablieren.
In Deutschland bleibt die Förderung der Bahn trotz der Neustrukturierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) ein zentrales Thema. Durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn sollen Investitionen weiterhin gesichert werden. Die IVU, die bereits einen Großteil der deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr mit ihren Lösungen unterstützt, erwartet hier positive Impulse für ihr Geschäft.
Die Elektrifizierung des ÖPNV, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung im Ticketing-Bereich stellen Herausforderungen dar, eröffnen aber auch Chancen für innovative Softwarelösungen. Im Bahnsektor treiben europäische Investitionen und Marktliberalisierungen die Nachfrage nach Standardlösungen voran. Die IVU ist mit ihrer Produktpalette gut aufgestellt, um von diesen Entwicklungen zu profitieren.
Als Softwareproduzent ist die IVU auf sehr gutes Personal angewiesen, das auf dem Arbeitsmarkt begehrt ist. In den letzten Jahren konnte die IVU trotz zahlreicher Konkurrenz neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnen, ohne die Ansprüche an die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber zu senken. Sowohl das Recruiting und die gute Personalbetreuung als auch die faire Bezahlung haben sich zu relevanten Faktoren entwickelt. Die IVU schafft stetig neue Anreize, so dass die Fluktuation mit 6,7 % weiterhin unter vergleichbaren Werten in der IT- und Softwarebranche bleibt.
Im Geschäftsjahr 2024 steigert die IVU den Umsatz auf 133,7 Mio. € (2023: 122,5 Mio. €). Damit setzt die IVU das Wachstum der letzten Jahre fort und erfüllt das Umsatzziel von über 130 Mio. €. Insbesondere der auf 44,2 % (2023: 41,1 %) gesteigerte Anteil der wiederkehrenden Umsätze aus dem Wartungs- und Hostinggeschäft trägt zum Umsatzwachstum bei.
In 2024 entfallen 47,9 % (2023: 54,6 %) der Umsätze auf den deutschen Markt und 52,1 % (2023: 45,4 %) der Umsätze auf das Exportgeschäft. Die Umsätze auf dem deutschen Markt liegen mit 64,0 Mio. € (2023: 66,9 Mio. €) unter dem Vorjahresniveau, die Auslandsumsätze steigen auf 69,7 Mio. € (2023: 55,6 Mio. €).
Der Anstieg der sonstigen Erträge auf 1,7 Mio. € (2023: 0,8 Mio. €) ist neben gestiegenen Förderungen für Forschung und Entwicklung auf die Neubewertung der Anteile an der EBS GmbH von 0,6 Mio. € im Rahmen des Kaufs der restlichen Gesellschaftsanteile zurückzuführen.
Das Rohergebnis steigt insbesondere aufgrund höherer margenstarker Umsätze aus dem Wartungs- und Hostinggeschäft um 12,1 % auf 113,4 Mio. € (2023: 101,1 Mio. €), womit das Ziel von 110 Mio. € übertroffen wurde.
Der Personalaufwand steigt 2024 um 13,1 % auf 76,5 Mio. € (2023: 67,6 Mio. €) aufgrund der Steigerung der Personalkapazität (FTE) um 8,7 % und durch notwendige Gehaltsanpassungen in einem anspruchsvollen Marktumfeld.
Die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte steigen entsprechend des Geschäftswachstums um 0,3 Mio. € auf 4,9 Mio. € (2023: 4,5 Mio. €).
Die sonstigen Aufwendungen steigen insbesondere aufgrund höherer interner IT-Aufwendungen mit dem Fokus Informationssicherheit und Investitionen in interne IT-Systeme sowie höherer Vertriebskosten insbesondere für Messen auf 15,2 Mio. € (2023: 13,2 Mio. €).
Mit einem EBIT von 16,8 Mio. € (2023: 15,8 Mio. €) erzielt die IVU erneut ein Rekordergebnis und erreicht das EBIT-Ziel für das Geschäftsjahr von rund 17 Mio. €.
Das Finanzergebnis liegt mit 0,5 Mio. € (2023: 0,7 Mio. €) auf Vorjahresniveau.
Der Steueraufwand von 5,3 Mio. € (2023: 5,0 Mio. €) entspricht der erwarteten Steuerquote von 30 %.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen aufgrund sehr hoher Umsätze zum Jahresende mit 43,2 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert (2023: 30,0 Mio. €). Die übrigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im wesentlichen risikoarme Geldanlagen von 25,0 Mio. € (2023: 25,0 Mio. €) und entsprechen mit 25,8 Mio. € dem Vorjahresniveau (2023: 26,2 Mio. €).
Die Vertragsvermögenswerte, also noch nicht abgerechnete Projektleistungen, konnten auf 11,5 Mio. € (2023: 16,0 Mio. €) reduziert werden.
Die Vorräte steigen aufgrund höherer Lieferantenanzahlungen um 0,2 Mio. € auf 5,0 Mio. € (2023: 4,8 Mio. €).
Die immateriellen Vermögenswerte sinken durch die planmäßige Abschreibung von aktivierten Softwarelizenzen auf 7,2 Mio. € (2023: 8,2 Mio. €).
In den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten ist die langfristige Verlängerung der Mietverträge für die Standorte Aachen und Berlin berücksichtigt. Insbesondere am Standort Aachen sind mit dem Mietvertrag erhebliche Investitionen des Eigentümers zur Schaffung attraktiver Arbeitsplätze vereinbart, die zum Anstieg der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten auf 19,7 Mio. € (2023: 16,5 Mio. €) bzw. 20,8 Mio. € (2023: 17,1 Mio. €) führen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert steigt durch den Erwerb des restlichen Anteils an der EBS um 0,9 Mio. € auf 19,2 Mio. €.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen aufgrund des hohen Rechnungseingangs zum Jahresende mit 5,0 Mio. € (2023: 2,8 Mio. €) über dem Vorjahresniveau.
Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen liegen mit 6,6 Mio. € (2023: 8,8 Mio. €) unter dem Vorjahresniveau und betreffen hauptsächlich Vorsorgen für abgeschlossene Projekte.
Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten steigen hauptsächlich aufgrund höherer Steuerverbindlichkeiten auf 19,5 Mio. € (2023: 14,1 Mio. €).
Das Eigenkapital erhöht sich im Berichtsjahr um 5,8 Mio. € auf 84,8 Mio. € (2023: 79,0 Mio. €). Die Eigenkapitalquote 2024 liegt mit 51,7 % auf Vorjahresniveau (2023: 51,8 %). Die Vermögenslage der IVU ist stabil und die Finanzkraft aufgrund der positiven Kapitalstruktur weiterhin als sehr gut zu bewerten.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit liegt mit 6,7 Mio. € (2023: 11,9 Mio. €) insbesondere aufgrund des Anstiegs der gezahlten Ertragsteuern von 8,9 Mio. € unter dem Vorjahresvergleichswert. Der starke Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte wird durch den Anstieg der Projektanzahlungen ausgeglichen. Im Projektgeschäft sind Schwankungen des operativen Cashflows üblich.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit liegt auf Vorjahresniveau bei -0,4 Mio. € (2023: -0,8 Mio. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthält Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile von 3,8 Mio. € (2023: 2,6 Mio. €) und die Dividendenzahlung an die Aktionäre von 4,5 Mio. € (2023: 4,2 Mio. €).
Mit 21,1 Mio. € liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2024 (2023: 25,4 Mio. €) sowie Termingeldern von 25 Mio. € kann die Liquidität der IVU als sehr gut eingestuft werden.
Die Liquidität wird rollierend geplant und die Entwicklung der liquiden Mittel täglich überwacht. Die aus der Liquiditätsplanung abgeleiteten Maßnahmen stellen die Deckung des Finanzbedarfs sicher. Der operative und investive Finanzierungsbedarf der IVU wird dabei möglichst aus dem operativen Geschäft und den finanziellen Reserven sichergestellt.
Im Berichtsjahr war die IVU jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die sehr gute Bonität wird von den Auftraggebern der IVU positiv bewertet.
Der Einzelabschluss der IVU AG wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts (HGB) aufgestellt.
Mit dem EBIT (HGB) von 24,5 Mio. € (2023: 14,4 Mio. €) kann die IVU AG das EBIT-Ziel für das Geschäftsjahr von über 12 Mio. € deutlich übertreffen. Neben der sehr positiven Geschäftsentwicklung führt insbesondere der Lizenzertrag zu Beginn eines laufenden Großprojekts trotz der Verschmelzungsverluste zur Übertreffung des Ziels.
Dadurch wird auch das Umsatzziel der IVU AG von rund 110 Mio. € mit einem Umsatz von 151,3 Mio. € (2023: 109,8 Mio. €) deutlich übertroffen.
In 2024 wurden 46,7 % der Umsätze auf dem deutschen Markt und 53,3 % der Umsätze im Exportgeschäft erwirtschaftet. Die Umsätze auf dem deutschen Markt steigen auf 70,7 Mio. € (2023: 63,8 Mio. €), der Auslandsumsatz steigt auf 80,6 Mio. € (2023: 46,0 Mio. €).
Das Rohergebnis liegt aufgrund der Umsatzsteigerung mit 126,0 Mio. € (2023: 91,8 Mio. €) um 37,3 % über dem Vorjahresvergleichszeitraum. Das Ziel von über 90 Mio. € konnte deutlich übertroffen werden.
Der Personalaufwand der IVU AG erhöht sich auf 68,6 Mio. € (2023: 60,6 Mio. €) insbesondere aufgrund der gestiegenen Personalkapazität (FTE).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen liegen mit 1,5 Mio. € auf dem Vorjahresniveau (2023: 1,4 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 31,4 Mio. € (2023: 15,4 Mio. €) und enthalten in Höhe von 14,1 Mio. € einen Sondereffekt in Form der handelsrechtlichen Verschmelzungsverluste der LBW und der EBS. Hierum bereinigt liegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wachstumsbedingt und aufgrund steigender interner IT-Aufwendungen um 1,8 Mio. € bzw. 11,5 % über dem Vorjahr. Die Verschmelzungen ermöglichen eine Reduktion innerbetrieblicher Verrechnungen und somit effizientere interne Prozesse. Durch die Verschmelzung reduzieren sich die Finanzanlagen auf 1,1 Mio. € (2023: 15,6 Mio. €).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen aufgrund sehr hoher Umsätze zum Jahresende mit 52,1 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert (2023: 24,8 Mio. €).
Das Volumen nicht abgerechneter Projektleistungen konnte reduziert werden, wodurch der Vorratsbestand leicht um 2,9 Mio. € auf 19,3 Mio. € (2023: 22,2 Mio. €) sinkt.
Die sonstigen Rückstellungen liegen mit 18,8 Mio. € (2023: 20,5 Mio. €) unter dem Vorjahresniveau und betreffen hauptsächlich Vorsorgen für abgeschlossene Projekte und Personalrückstellungen.
Die Steuerrückstellungen steigen aufgrund der positiven Entwicklung des Jahresergebnisses und der steuerlichen Nichtberücksichtigung der Verschmelzungsverluste auf 9,2 Mio. € (2023: 5,6 Mio. €).
Das Eigenkapital erhöht sich im Berichtsjahr um 6,8 Mio. € auf 69,4 Mio. € (2023: 62,5 Mio. €).
Die Vermögenslage der IVU AG ist stabil und die Finanzkraft aufgrund der positiven Kapitalstruktur weiterhin als sehr gut zu bewerten.
Der operative Cashflow liegt mit 2,5 Mio. € (2023: 6,0 Mio. €) insbesondere aufgrund des höheren Forderungsbestandes zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr unter dem Vorjahresvergleichswert. Im Projektgeschäft sind Schwankungen des operativen Cashflows üblich.
Unter Einbeziehung des Cashflows für Investitionstätigkeit von 1,5 Mio. € (2023: -0,6 Mio. €) und Finanzierungstätigkeiten von -8,3 Mio. € (2023: -6,8 Mio. €) hat sich der Finanzmittelfonds um 4,4 Mio. € reduziert.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthält die Dividendenzahlung an die Aktionäre von 4,5 Mio. € (2023: 4,2 Mio. €).
In den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten sind mit 25,0 Mio. € (2023: 25,0 Mio. €) kurzfristig angelegte Kündigungsgelder mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten enthalten. Mit 37,8 Mio. € liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2024 (2023: 42,1 Mio. €) kann die Liquidität der IVU AG weiterhin als sehr gut eingestuft werden.
Der IVU Konzern und die IVU AG blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurück, das von Wachstum im Umsatz, Rohergebnis und Betriebsergebnis (EBIT) geprägt war. Auch für 2025 erwarten wir die Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses und blicken aufgrund der guten Auftragslage und vielversprechenden Vertriebschancen zuversichtlich in die Zukunft.
Mit einem Auftragsbestand zum 28. Februar 2025 für das laufende Geschäftsjahr von über 115 Mio. € sind die Ziele der IVU bereits zu einem großen Teil abgedeckt.
Der gesellschaftlich gewollte und geförderte quantitative und qualitative Ausbau des Öffentlichen Verkehrs trägt zum Wachstum der Branche bei. Die Nachfrage nach hochwertigen Lösungen wie der IVU.suite ist weiterhin entsprechend hoch. Zur Erreichung ihrer Effizienzziele hat die IVU das Personalwachstum verlangsamt um die steigenden Kosten, vor allem für Gehälter und IT-Sicherheit, auszugleichen. Daher rechnet die IVU auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Wachstum von Umsatz und Gewinn.
Für 2025 erwarten wir einen Konzernumsatz von über 140 Mio. € (Ist 2024: 133,7 Mio. €), ein Rohergebnis von über 120 Mio. € (Ist 2024: 113,4 Mio. €) und ein Betriebsergebnis (EBIT) von rund 18 Mio. € (Ist 2024: 16,8 Mio. €).
Für die IVU AG Einzelgesellschaft (HGB) wird für das Jahr 2025 ein Umsatz von über 120 Mio. € (Ist 2024: 151,3 Mio. €), ein Rohergebnis von über 90 Mio. € (Ist 2024: 126,0 Mio. €) und ein Betriebsergebnis (EBIT) von über 10 Mio. € (Ist 2024: 24,5 Mio. €) erwartet.
Als international tätiges Unternehmen ist die IVU Risiken unterschiedlichster Art ausgesetzt. Möglichen Risiken präventiv zu begegnen, eingetretene Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewerten sowie angemessen auf sie zu reagieren, sind zentrale Bestandteile des implementierten Risikomanagementsystems. Die kontinuierliche Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken ist durch das Risikomanagementsystem und das implementierte Risikocontrolling auf eine breite Informationsbasis gestellt. Die vom Gesetzgeber geforderte Frühwarnfunktion wird durch das bestehende System und seine kontinuierliche Weiterentwicklung erfüllt. Compliance- und Nachhaltigkeitsaspekte werden vom Internen Risikomanagement- und Kontrollsystem erfasst.
Die Basis des Risikomanagementsystems bilden die operativen Einheiten, die als "Risiko-Eigentümer" die Verantwortung für die Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Reduktion von Risiken innehaben. Sie verantworten für ihren Bereich die gesunde Balance zwischen Risiken und Chancen bzw. zwischen Risiken und Risikotragfähigkeit.
Der Rahmen hierfür wird durch unternehmensweit gültige Vorgaben gesetzt. Verantwortlich sind hierfür insbesondere das Compliance-, Qualitäts-, Informationssicherheits- und Risikomanagement. Sie gestalten die konkrete Governance für die IVU und legen entsprechende Mindestvorgaben für Systeme und Prozesse zur Anwendung der operativen Einheiten fest.
Interne Kontrollen zur Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der vom Vorstand vorgegebenen Unternehmensgrundsätze, Richtlinien und Maßnahmen werden insbesondere durch die folgenden Maßnahmen gewährleistet:
― |
Das Vieraugenprinzip ist in der IVU fest verankert und durch die Geschäftsordnung des Vorstandes und interne Unterschriftenrichtlinie abgesichert. |
― |
Eine Funktionstrennung, die sicherstellt, dass der ausführende Mitarbeiterende nicht gleichzeitig der Kontrollierende ist, erfolgt in allen relevanten Prozessen. Entsprechende Kontroll- und Genehmigungsverfahren sind definiert. |
― |
Zugriffsrechte der Mitarbeitenden werden gezielt gesteuert. Die Berechtigungssteuerung wird im Rahmen unseres Informationssicherheitsmanagement umgesetzt. |
― |
Durch die Dokumentation von Prozessen und Abläufen im Unternehmen wird das interne Kontrollsystem unterstützt. |
Eine Überwachung und Kontrolle bestehender und potenzieller Risiken wird durch interne und externe Qualitätsaudits im Rahmen des Qualitäts- und Informationssicherheitsmanagements sichergestellt.
Der Vorstand der IVU trifft einmal jährlich eine Gesamtaussage über die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems.
Dem Vorstand liegt zum 31. Dezember 2024 kein Hinweis vor, dass das unternehmensweite Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem jeweils nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wären. Es liegen nach Einschätzung keine kritischen Kontrollschwächen vor, die wesentliche Auswirkungen auf die IVU haben könnten. Nach dem besten Wissen des Vorstandes gibt es per 31. Dezember 2024 keinen wesentlichen Sachverhalt, der das Erreichen der wichtigsten Unternehmensziele (strategisch, operativ, finanziell sowie in Hinblick auf Compliance und Nachhaltigkeit) gefährdet und der nicht angemessen durch den Risikomanagementprozess der IVU aufgedeckt und entsprechend behandelt wurde. Anzumerken bleibt jedoch, dass auch als angemessen und wirksam beurteilte Risikomanagementsysteme und Interne Kontrollsystem nicht vollumfänglich und jederzeit garantieren können, dass sämtliche tatsächlichen Risiken vorab aufgedeckt und alle Prozessverstöße ausgeschlossen werden. 16
Der Aufsichtsrat wird zur Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion regelmäßig durch den Vorstand, d.h. mindestens quartalsweise im Rahmen der turnusmäßigen Zusammenkünfte, informiert und systematisch in das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem eingebunden. Der reguläre Berichterstattungsprozess wird bei Bedarf um eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt. Der Aufsichtsrat überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und das interne Kontrollsystem.
Das interne Risikomanagementsystem und die Kontrollsysteme sollen die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen. Der Vorstand trägt hierfür die Gesamtverantwortung. Dazu gehören alle Faktoren, welche die Bilanzierung und die Gesamtaussage der Abschlüsse einschließlich des zusammengefassten Lageberichts maßgeblich beeinflussen können. Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beinhaltet Grundsätze, Verfahren sowie Kontrollen. Dazu gehören insbesondere einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben, Prozesse, die die Vollständigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten, Prozesse zur Funktionstrennung sowie zum Vier-Augen-Prinzip, Identifikation wesentlicher Risikofelder mit Auswirkungen auf den Rechnungslegungsprozess und Autorisierungs- und Zugriffsregelungen bei relevanten IT-Systemen.
16 Dieser Absatz wurde durch den
Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.
Die IVU stellt ihren Jahres- und ihren Konzernabschluss auf Basis der geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Regelmäßig werden neue Rechnungslegungsvorschriften auf ihre Auswirkungen hin geprüft und, soweit erforderlich, die internen Rechnungslegungsrichtlinien angepasst.
Eine klare Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstruktur ordnet Verantwortlichkeiten im Rechnungslegungsprozess zu. Die im Rechnungswesen verwendeten IT-Systeme werden mit Standardsoftware betrieben; sie sind durch umfangreiche Zugriffsregelungen gegen unberechtigte Zugriffe von innen und außen geschützt. Alle am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen sind den Anforderungen entsprechend qualifiziert und nehmen regelmäßig Angebote der Fort- und Weiterbildung zu den Themen Steuern und Rechnungslegung wahr. Ihre Anzahl ist so bemessen, dass sie die Aufgaben gut bewältigen können. Zu ausgewählten Bilanzierungsfragen wird der Rat externer Experten eingeholt.
Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse analysiert die IVU regelmäßig im Hinblick auf die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der eingerichteten internen Kontrollen. Gewonnene Erkenntnisse werden zeitnah umgesetzt. Die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätschecks kontrolliert. Für alle wesentlichen Prozesse ist durchgängig das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen.
Das Risikomanagement basiert auf dem monatlichen Berichtswesen, das wesentliche Kennzahlen beinhaltet und die Plan-Zahlen den Ist-Zahlen gegenüberstellt. Regelmäßige Gespräche mit den Verantwortlichen zur Umsatz-, Kosten- und Terminentwicklung ermöglichen es, den Vorstand über kritische Entwicklungen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Bei der Bewertung der Risiken werden die einzelnen Kategorien regelmäßig auf Ebene der Fachbereiche betrachtet. In Abhängigkeit von der Risikoeinschätzung und der Bedeutung der Fachbereiche für den Gesamtkonzern intensiviert der Vorstand den Dialog mit der Führung der Fachbereiche und beschließt gegebenenfalls konkrete Maßnahmen.
Um bestandsgefährdende Entwicklungen früh zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu treffen, hat der Vorstand der IVU AG ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind Risiken, die einzeln oder im Zusammenwirken die Risikotragfähigkeit des Unternehmens übersteigen. Die Risikotragfähigkeit ist das maximale Risikoausmaß, welches ohne Gefährdung des Fortbestands getragen werden kann. Grundlage der Bewertung ist die wirtschaftliche Lage, die Größe, regulatorischen Gegebenheiten und die Möglichkeiten zur Kapitalaufbringung. Die Risikotragfähigkeit wird anhand der Liquiditätsplanung und des für das laufende und kommende Geschäftsjahr erwartete EBIT der IVU ermittelt. Der Ermittlung (Forecast) der Risikotragfähigkeit werden die identifizierten Risiken zu einer Gesamtrisikoposition unter Berücksichtigung der Netto-Risiken gegenübergestellt. Dabei ist für die Risikoinventuren ein Betrachtungszeitraum von zwei Jahren festgelegt. Dieser wird jedoch im Einzelfallfall (z.B. Projekte mit längerer Laufzeit) individuell angepasst.
Das Risikomanagement ist ein fester Tagesordnungspunkt jeder Aufsichtsratssitzung und wird in jeder Sitzung ausführlich besprochen. Die relevanten Risiken werden entsprechend der möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die IVU hat für den gesamten Konzern die folgenden wesentlichen Risiken identifiziert und nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit in unwahrscheinlich (<20 %), nicht ausgeschlossen (<40 %), möglich (<60 %), häufig (<80 %) und sehr häufig (<100 %) sowie hinsichtlich ihrer Schadenshöhe in gering (Schadenhöhe <1 Mio. €), mittelhoch (<2,5 Mio. €) und hoch (>2,5 Mio. €) klassifiziert und bewertet.
Projektbezogene Risiken: Das Projektgeschäft der IVU beruht unter anderem auf Werkverträgen, die auf den Standardprodukten der IVU.suite aufbauen. Darin liegt naturgemäß das Risiko, dass der tatsächlich zu leistende Aufwand den Plan übersteigt. Aus möglichen Lieferverzögerungen können Pönalen resultieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken sind ein effizientes Projektmanagement, Termintreue und das Einhalten von Qualitätsstandards.
17 Dieser Absatz beinhaltet Informationen, die
in ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 c gefordert sind.
Internationale projektbezogene Risiken: Die IVU unterliegt den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern, in denen sie tätig ist. Hierin liegt naturgemäß das Risiko von Projektverzögerungen bis hin zum Projektabbruch und Zahlungsausfällen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Um solche Risiken zu begrenzen, versucht die IVU, Markterschließungskosten durch die strategische Fokussierung auf aussichtsreiche Länder in Zielmärkten gering zu halten. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen nutzt die IVU verschiedene Instrumente der Zahlungssicherung, wie Akkreditive, Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Vorkasse.
Zahlungsverzögerungen und Ausfälle: Das operative Geschäft und die Investitionen der IVU werden hauptsächlich durch den operativen Cash-Flow finanziert. Die wesentlichen Risiken sind dabei Zahlungsausfälle und Zahlungsverzögerungen.
Zahlungsverzögerungen sind in allen großen und vor allem auch internationalen Projekten ein potenzielles Risiko, da sich hier die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfahrungsgemäß schnell ändern. Insbesondere Wechsel von Entscheidungsträgern können sich auf Zahlungstermine auswirken.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Finanzrisiken wird weiterhin als hoch und die Schadenshöhe unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen, sind lieferorientierte Zahlungspläne und ein effizientes Projektmanagement. Zudem ist die Bonität und Zahlungsmoral unserer Kunden allgemein als gut zu bewerten, da ein Großteil dem öffentlichen Sektor entstammt.
Cyber- und Informationssicherheit: Die weltweite Zunahme von Bedrohungen für die Cybersicherheit sowie eine größere Professionalität in der Computerkriminalität führen zu Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Produkte, Lösungen und Dienstleistungen und der IT-Systeme und Netzwerke sowie zu Risiken hinsichtlich der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt, auch aufgrund aktueller politischer Entwicklungen, eindringlich davor und fordert Unternehmen zur Wachsamkeit auf. Die IVU ist hier insbesondere gefordert, da einige ihrer Kunden Betreiber kritischer Infrastrukturen (so genannte KRITIS -Unternehmen) sind.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als mittelhoch und die mögliche Schadenshöhe weiterhin als hoch bewertet.
Zur Absicherung gegenüber Cyber-Crime nutzt die IVU aktuelle Abwehrsysteme (Firewalls u.ä.) und moderne Hard- und Softwareinfrastruktur, regelmäßig geprüft von spezialisierten Sicherheitsunternehmen. Der Betrieb von Kundensystemen in der IVU.cloud erfolgt ausschließlich in der IT-Umgebung von anerkannten internationalen Cloud-Betreibern. Die Maßnahmen zur Datensicherheit für die Kunden der IVU, als auch aller beteiligten Lieferanten und Dienstleister, werden in Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung verbindlich vereinbart. Um die gestiegenen Risiken zu reduzieren, hat die IVU ein Informations-Security-Management-System (ISMS) eingeführt und nach ISO/IEC 27001 extern zertifiziert und lässt sich nach dieser Norm regelmäßig auditieren.
Qualitätsmängel: Sollten Mängel in der gelieferten Software oder Hardware auftreten, können diese die Abnahme und damit die Bezahlung von Rechnungen verzögern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe wird unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Eine Maßnahme, um dieses Risiko zu begrenzen, ist ein konsequentes Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Zudem mindert der stetig wachsende Standardisierungsgrad der IVU-Systeme die Gefahr von Qualitätsmängeln, da statt Sonderentwicklungen lediglich kundenspezifische Anpassungen notwendig sind und alle Produkte intensiven Tests unterzogen werden können.
Wettbewerb: Die weltweiten Märkte für unsere Produkte, Lösungen und Dienstleistungen sind wettbewerbsintensiv. Daher überwacht und analysiert die IVU kontinuierlich Wettbewerbs-, Markt- und Branchendaten, um ungünstige Entwicklungen des Wettbewerbsumfelds besser voraussehen zu können, anstatt lediglich auf sie zu reagieren.
Währungsrisiken: Da die IVU einen Teil ihres Geschäfts außerhalb der Euro-Währungsländer tätigt, können Währungsschwankungen das Ergebnis beeinflussen. Währungsrisiken bestehen bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht der funktionalen Währung der IVU entsprechen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als hoch und die mögliche Schadenshöhe unverändert als gering bewertet. Zur Absicherung von Zahlungsströmen in fremder Währung schließt die IVU, wenn wirtschaftlich sinnvoll, Devisentermingeschäfte ab. Dabei werden ausgehend von geschlossenen Verträgen und getroffenen Zahlungsvereinbarungen die erwarteten Zahlungsein- und -ausgänge eingeschätzt. Bewertungseinheiten zur Schaffung von Sicherungsbeziehungen werden derzeit nicht gebildet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Devisentermingeschäfte.
Inflation: Durch das geänderte Inflationsumfeld können sich weiterhin Risiken für die Finanz- und Ertragslage ergeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe werden als mittelhoch bewertet. Die IVU hat Preisanpassungsklauseln in den meisten langlaufenden Verträgen vereinbart und preist die Inflationserwartung in neue Verträge ein.
Änderungen von Regelungen, Gesetzen und Richtlinien: Regulatorische Anforderungen werden in einem noch nie dagewesenen Tempo eingeführt oder geändert, oft mit einer sehr geringen Vorlaufzeit für die Umsetzung. Dies birgt die Gefahr, dass neue Anforderungen schneller in Kraft treten, als sie in den entsprechenden Systemen und Prozessen umgesetzt werden können, was den Geschäftsbetrieb negativ beeinflussen und manuelle Abhilfemaßnahmen erforderlich machen kann. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wie auch die Schadenshöhe bewerten wir als mittelhoch. Wir beobachten die politische und regulatorische Lage in allen unseren wichtigen Märkten, um so potenzielle Problembereiche zu antizipieren, mit dem Ziel, unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse schnell an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.
Recruiting und Personalbindung: Ein spezialisiertes Softwareunternehmen wie die IVU erreicht seine Stärke am Markt, weil hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte anspruchsvolle Projekte vorantreiben und spezielle Kundenwünsche realisieren. Risiken ergeben sich aus dem Rekrutierungsbedarf von Fachkräften aufgrund des wachsenden Geschäfts sowie dem potenziellen Verlust von Know-how-Trägern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wie auch die Schadenshöhe bewerten wir unverändert als mittelhoch. Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren, sind eine langfristig angelegte Personalpolitik, die eine niedrige Fluktuationsrate sicherstellt, eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur, die eine hohe Personalbindung fördert, sowie ein aktives Recruiting von hochqualifizierten Beschäftigten.
Gegenüber dem Vorjahr gab es keine materiellen Änderungen der Einschätzung der einzelnen Risiken. Die IVU geht weiterhin insgesamt von einem geringen Risiko für den Bestand der IVU und IVU AG aus.
Die Vertriebsstrategie der IVU ist darauf ausgerichtet, ihre Stellung im nationalen Markt auszubauen und die sich ergebenden Chancen der Internationalisierung konsequent zu nutzen. Als einer der wenigen Systemhersteller weltweit bietet die IVU IT-Lösungen für alle Prozesse eines Verkehrsbetriebs - von der Planung über den Betrieb bis zur Abrechnung. Mit unseren Produkten für den Öffentlichen Verkehr, die in der IVU.suite zusammengefasst sind, sind wir einer von nur wenigen Anbietern von ganzheitlichen, integrierten Lösungen.
Unser Geschäft ist vor allem im Heimatmarkt und bei kleinen und mittleren Projekten stabil und daher gut vorhersagbar. Die Auftragsvergabe und der Projektverlauf von Großprojekten sind hingegen schwer zu planen. Hier können einzelne Projekte einen großen Einfluss auf das Ergebnis der IVU haben.
Insgesamt sind die Chancen für die IVU als sehr gut zu bewerten. Wir profitieren von den anhaltenden Trends zur Urbanisierung, Digitalisierung und Mobilität sowie von den wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz, die von den Städten und Verkehrsanbietern immer höhere Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung ihrer Systeme fordern. Durch erfolgreiche Projektumsetzungen ist die IVU zu einem gefragten Ansprechpartner geworden. Diese gute Reputation werden wir nutzen und unsere Marktstellung durch gezielte Vertriebsaktivitäten in unseren Zielmärkten weiter ausbauen.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 17.719.160 € ist eingeteilt in 17.719.160 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1 €.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €, also um 5.315.748,00 €, durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck Gebrauch machen. Von den Ermächtigungen wurde in 2023 und 2024 kein Gebrauch gemacht.
Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschlüssen der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 bzw. vom 29. Mai 2024 dazu ermächtigt, bis zum 28. Mai 2024 bzw. bis zum 28. Mai 2029 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €.
Auf Grundlage dieses Beschlusses hat der Vorstand am 5. Januar, 11. Juni und 24. Oktober 2024 jeweils ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Zweck dieser Rückkaufprogramme war insbesondere die Verwendung der Aktien zur Bedienung von Vorstandsvergütungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Es wurden insgesamt 272.039 Stückaktien zu einem Gesamtpreis von 3.784 T€ zurückerworben. Das entspricht einem Anteil von 1,54 % der nennwertlosen Stückaktien des Grundkapitals der IVU Traffic Technologies AG. Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel).
Aus den erworbenen Aktien wurden für alle Mitarbeitenden der IVU in Deutschland im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 92.733 Stückaktien (3.045 Stück zum Ausgabepreis von je 13,65 €, 83.149 Stück zum Ausgabepreis von je 15,60 € und 6.539 Stück zum Ausgabepreis von je 13,23 €) ausgegeben. Die Vorstandsmitglieder haben als Teil der variablen Vorstandsvergütung 25.042 Aktien zum Ausgabepreis von je 13,65 € bezogen. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien entspricht 0,66 % der nennwertlosen Stückaktien des Grundkapitals der IVU Traffic Technologies AG.
Es liegen keine Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen vor. Vereinbarungen dieser Art zwischen einzelnen Gesellschaftern sind dem Vorstand nicht bekannt. Ferner sind keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die Regelungen für einen Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots enthalten.
Gemäß § 6 der Satzung ernennt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regelt §§ 84f. AktG.
Der Aufsichtsrat ist gemäß § 16 der Satzung zu Änderungen der Satzung berechtigt, die nur ihre Fassung betreffen. Ansonsten wird die Satzung gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Die Gesellschaft hat auf ihrer Internetseite www.ivu.de/corporate-governance die Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex.
Berlin, den 18. März 2025
Martin Müller-Elschner
Leon Struijk
AKTIVA
Anhangangabe |
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
A. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
1. Zahlungsmittel | (87) | 21.089 | 25.397 |
2. Übrige finanzielle Vermögenswerte | (88) | 25.829 | 26.209 |
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (89) - (92) | 43.177 | 30.042 |
4. Vertragsvermögenswerte | (93) - (95) | 11.464 | 16.011 |
5. Vorräte | (96) | 5.014 | 4.820 |
6. Ertragsteueransprüche | (107) - (112) | 454 | 380 |
7. Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | (97) | 5.692 | 3.865 |
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 112.719 | 106.724 | |
B. Langfristige Vermögenswerte | |||
1. Sachanlagevermögen | (98) | 1.901 | 1.915 |
2. Immaterielle Vermögenswerte | (98) | 7.184 | 8.219 |
3. Geschäfts- oder Firmenwerte | (99) | 19.163 | 18.277 |
4. At-equity-Beteiligungen | (101) | 301 | 837 |
5. Nutzungsrechte | (102) - (106) | 19.731 | 16.465 |
6. Latente Steuern | (107) - (112) | 3.013 | 93 |
Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 51.293 | 45.806 | |
AKTIVA, GESAMT | 164.012 | 152.530 | |
PASSIVA |
|||
Anhangangabe |
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
A. Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (113) | 5.027 | 2.786 |
2. Vertragsverbindlichkeiten | (93) - (95) | 13.589 | 13.423 |
3. Leasingverbindlichkeiten | (102) - (106) | 1.638 | 1.517 |
4. Rückstellungen | (114) - (115) | 4.761 | 6.704 |
5. Ertragsteuerschulden | (107) - (112) | 9.474 | 5.651 |
6. Finanzielle Verbindlichkeiten | (116) - (117) | 1.028 | 3.504 |
7. Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | (118) | 19.487 | 14.094 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt | 55.004 | 47.679 | |
B. Langfristige Verbindlichkeiten | |||
1. Leasingverbindlichkeiten | (102) - (106) | 19.145 | 15.607 |
2. Latente Steuern | (107) - (112) | 0 | 4.583 |
3. Pensionsrückstellungen | (119) - (129) | 3.161 | 3.581 |
4. Rückstellungen | (114) - (115) | 1.871 | 2.052 |
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt | 24.177 | 25.823 | |
C. Eigenkapital | |||
1. Gezeichnetes Kapital | (130) - (136) | 17.719 | 17.719 |
2. Kapitalrücklage | (56) - (60) | 1.100 | 889 |
3. Gewinnrücklage | (56) - (58) | 72.358 | 64.857 |
4. Sonstige Rücklage | (59) | 134 | -76 |
5. Eigene Anteile | (133) - (138) | -6.480 | -4.361 |
Eigenkapital, gesamt | 84.831 | 79.028 | |
PASSIVA, GESAMT | 164.012 | 152.530 |
Anhangangabe |
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Umsatzerlöse | (140) - (141) | 133.671 | 122.492 |
Sonstige Erträge | (142) | 1.722 | 751 |
Materialaufwand | (144) | -22.003 | -22.113 |
Rohergebnis | 113.390 | 101.130 | |
Personalaufwand | (145) | -76.469 | -67.611 |
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | (98)-(99), (146) | -4.870 | -4.535 |
Sonstige Aufwendungen | (147) | -15.234 | -13.213 |
Betriebsergebnis (EBIT) | 16.817 | 15.771 | |
Finanzerträge | (148) | 1.283 | 996 |
Finanzaufwendungen | (149) | -833 | -533 |
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (101) | 29 | 187 |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 17.296 | 16.421 | |
Ertragsteuern | (107) - (112) | -5.256 | -5.044 |
KONZERNJAHRESÜBERSCHUSS | 12.040 | 11.377 | |
Anzahl der potentiell verwässerten Stammaktien (in Tausend Stück) | (150) - (151) | 17.432 | 17.593 |
Ergebnis je Aktie (verwässert) | (150) - (151) | 0,69 € | 0,65 € |
Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien (in Tausend Stück) | (150) - (151) | 17.400 | 17.550 |
Ergebnis je Aktie (unverwässert) | (150) - (151) | 0,69 € | 0,65 € |
Anhangangabe |
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Konzernjahresüberschuss | 12.040 | 11.377 | |
Währungsumrechnungen | (23) - (25), (59) | -6 | 79 |
In Folgeperioden in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis | -6 | 79 | |
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten Pensionszusagen | (121) - (127) | 313 | -182 |
Ertragsteuereffekt | (107) - (110) | -97 | 73 |
In Folgeperioden nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis | 216 | -109 | |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 210 | -30 | |
KONZERNGESAMTERGEBNIS NACH STEUERN | 12.250 | 11.347 |
GEZEICHNETES KAPITAL
T€ |
KAPITAL-RÜCKLAGE
T€ |
GEWINN-RÜCKLAGE
T€ |
SONSTIGE RÜCKLAGE
T€ |
|
Anhangangabe | (130) - (134) | (56) - (60) | (58) | (59) |
Stand 1. Januar 2023 | 17.719 | 1.792 | 59.450 | -202 |
Konzernjahresüberschuss 2023 | 0 | 0 | 11.377 | 0 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | -109 |
Konzerngesamtergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 11.377 | -109 |
Erwerb eigener Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verwendung eigener Aktien | 0 | -1.071 | -313 | 0 |
Aktienbasierte Vorstandsvergütung | 0 | 168 | -1.429 | 0 |
Dividendenausschüttung (0,24 € je Aktie) | 0 | 0 | -4.228 | 0 |
STAND 31. DEZEMBER 2023 | 17.719 | 889 | 64.857 | -311 |
Stand 1. Januar 2024 | 17.719 | 889 | 64.857 | -311 |
Konzernjahresüberschuss 2024 | 0 | 0 | 12.040 | 0 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 216 |
Konzerngesamtergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 12.040 | 216 |
Erwerb eigener Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verwendung eigener Aktien | 0 | 66 | 0 | 0 |
Transaktionskosten | 0 | 0 | 0 | 0 |
Latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aktienbasierte Vorstandsvergütung | 0 | 145 | 0 | 0 |
Dividendenausschüttung (0,26 € je Aktie) | 0 | 0 | -4.539 | 0 |
STAND 31. DEZEMBER 2024 | 17.719 | 1.100 | 72.358 | -95 |
FREMDWÄHRUNGSAUSGLEICHSPOSTEN (SONSTIGE
RÜCKLAGE)
T€ |
EIGENE ANTEILE ZU ANSCHAFFUNGSKOSTEN
T€ |
GESAMT
T€ |
|
Anhangangabe | (59) | (133) - (138) | |
Stand 1. Januar 2023 | 156 | -4.251 | 74.664 |
Konzernjahresüberschuss 2023 | 0 | 0 | 11.377 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 79 | 0 | -30 |
Konzerngesamtergebnis nach Steuern | 79 | 0 | 11.347 |
Erwerb eigener Aktien | 0 | -2.575 | -2.575 |
Verwendung eigener Aktien | 0 | 2.465 | 1.081 |
Aktienbasierte Vorstandsvergütung | 0 | 0 | -1.261 |
Dividendenausschüttung (0,24 € je Aktie) | 0 | 0 | -4.228 |
STAND 31. DEZEMBER 2023 | 235 | -4.361 | 79.028 |
Stand 1. Januar 2024 | 235 | -4.361 | 79.028 |
Konzernjahresüberschuss 2024 | 0 | 0 | 12.040 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -6 | 0 | 210 |
Konzerngesamtergebnis nach Steuern | -6 | 0 | 12.250 |
Erwerb eigener Aktien | 0 | -3.784 | -3.784 |
Verwendung eigener Aktien | 0 | 1.701 | 1.767 |
Transaktionskosten | 0 | -52 | -52 |
Latente Steuern | 0 | 16 | 16 |
Aktienbasierte Vorstandsvergütung | 0 | 0 | 145 |
Dividendenausschüttung (0,26 € je Aktie) | 0 | 0 | -4.539 |
STAND 31. DEZEMBER 2024 | 229 | -6.480 | 84.831 |
Anhangangabe |
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Konzernergebnis vor Ertragsteuern der Periode | 17.296 | 16.421 | |
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | (146) | 4.870 | 4.535 |
Veränderung der Rückstellungen | (114) - (115) | -2.245 | -2.378 |
Zinsergebnis | (148) - (149) | -450 | -463 |
Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | (57) - (60), (137) | 1.912 | -180 |
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | (101) | -29 | -187 |
nicht zahlungswirksame Erträge aus der Aufstockung von Beteiligungen | (105) | -587 | 0 |
Ergebnis aus Anlageabgängen | 17 | 0 | |
20.784 | 17.748 | ||
Veränderung von Posten des Umlaufvermögens und des Fremdkapitals | |||
Vorräte | (96) | -194 | -549 |
Forderungen und sonstige Vermögenswerte | (89) - (97) | -10.035 | -3.585 |
Verbindlichkeiten (ohne Rückstellungen) | (113) - (118) | 5.221 | 108 |
15.776 | 13.722 | ||
Gezahlte Zinsen | -152 | -134 | |
Gezahlte Ertragsteuern | -8.886 | -1.674 | |
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 6.738 | 11.914 | |
Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte | -1.593 | -1.749 | |
Erwerb von Beteiligungen abzüglich erworbener Zahlungsmittel | -63 | 0 | |
Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens | 0 | 2 | |
Erhaltene Zinsen | 1.283 | 996 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -373 | -751 | |
Erwerb eigener Anteile | (133) - (138) | -3.836 | -2.575 |
Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | (104) - (106) | -2.298 | -2.014 |
Auszahlung von Dividenden | -4.539 | -4.228 | |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -10.673 | -8.817 | |
Finanzmittelbestand am Ende der Vorperiode | 25.397 | 23.051 | |
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | -4.308 | 2.346 | |
FINANZMITTELBESTAND AM ENDE DER PERIODE | (87) | 21.089 | 25.397 |
+ = Mittelzufluss
- = Mittelabfluss
1 Das Mutterunternehmen des IVU-Konzerns ist die IVU Traffic Technologies AG (IVU AG) mit Sitz in der Bundesallee 88 in 12161 Berlin, Deutschland. Sie wurde am 4. August 1998 gegründet und ist im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 69310 eingetragen.
2 Der Vorstand hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 am 18. März 2025 freigegeben und anschließend dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt.
3 Die Geschäftstätigkeit des Konzerns liegt in der Entwicklung, der Herstellung, dem Vertrieb und Betrieb von Soft- und Hardware-Systemen für die Planung, Organisation und Informationsverarbeitung für Verwaltungen, Verkehrsbetriebe und andere Betriebe der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft. Rund um die IVU-Produkte werden Services wie Schulungen und Beratungsleistungen angeboten und der Ausbau des Cloudgeschäfts vorangetrieben. Mit eingeschlossen sind Forschung und gutachterliche Tätigkeit. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Konzern betrug im Geschäftsjahr 1.035 (Vorjahr: 938).
4 Hauptkunden des Konzerns sind Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland, Europa und ausgewählten Ländern der Welt. Der IVU-Konzern ist an den Standorten Berlin (Hauptsitz), Aachen, Frankfurt am Main, Hannover, Leipzig (Deutschland), Wien (Österreich), Olten (Schweiz), Rom (Italien), Madrid (Spanien), Birmingham (Großbritannien), Paris (Frankreich), Utrecht (Niederlande), Stockholm (Schweden), Budapest (Ungarn), Istanbul (Türkei), Toronto (Kanada), New York (Vereinigte Staaten) und Hanoi (Vietnam) vertreten.
5 Die Gesellschaft (IVU AG) ist im Prime Standard (Deutsche Börse AG) an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
6 Der Konzernabschluss der IVU AG wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Regelungen des § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, lauten alle Beträge auf T€ und sind kaufmännisch auf 1 T€ gerundet.
7 Der Konzernabschluss der IVU AG wird grundsätzlich auf der Grundlage des Anschaffungskostenprinzips aufgestellt. Entsprechend der Einschätzung des Managements erfolgt die Aufstellung unter der Grundannahme der Unternehmensfortführung.
8 Es waren für das Geschäftsjahr keine Änderungen von Rechnungslegungsstandards oder Interpretationen zu berücksichtigen, welche wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses haben.
Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.
9 Das IASB hat Änderungen an IFRS-Standards, z.B. IAS 21 (Mangel an Umtauschbarkeit) und IFRS 9/ IFRS 7 (Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten) herausgegeben, die für die IVU relevant, aber noch nicht anwendbar sind. Die IVU erwartet hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Im April 2024 hat das IASB den neuen Rechnungslegungstandard IFRS 18 (Darstellungen und Angaben im Abschluss) veröffentlicht. Der neue Standard wird die Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung beeinflussen. Der Konzern prüft die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden. Der Standard tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
10 Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken.
11 Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen werden erst mit ihrem Auftreten in den Annahmen berücksichtigt. Durch die Pandemien oder kriegerische Auseinandersetzungen in Teilen der Welt werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die IVU erwartet. Dies liegt vor allem in der Struktur des Geschäfts der IVU begründet: der Entwicklung und dem Verkauf vornehmlich digitaler Produkte.
12 Bewertung erworbener Software im Rahmen einer Kaufpreisallokation: Basis für die Bewertung sind die mit der Software zu erwartenden Umsatzerlöse, die voraussichtlichen Lizenzzahlungen und ersparten Lizenzraten.
13 Werthaltigkeit Geschäfts- oder Firmenwert: Der IVU-Konzern testet die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Grundlage der Vorschriften des IAS 36 einmal im Jahr und zusätzlich bei Hinweisen auf eine Wertminderung. Der Werthaltigkeitstest wird im vierten Quartal des Geschäftsjahres auf Grundlage der Daten des Quartalsabschlusses zum 30. September durchgeführt. Basis für den Werthaltigkeitstest sind die zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, die für einzelne Vermögenswerte oder in zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasste Gruppen von Vermögenswerten erwirtschaftet werden.
14 Identifizierung der Leistungsverpflichtungen und Realisierung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden bei Implementierungsprojekten: Der IVU-Konzern erbringt Installationsdienstleistungen und bietet ferner Lizenzen, Hosting und Wartung an. Einen Großteil der Umsatzerlöse erzielt der Konzern im Rahmen von Softwareimplementierungsprojekten. Die Bereitstellung von Lizenzen, Hardware und der angebotenen Dienstleistungen kann grundsätzlich einzeln abgrenzbar sein. Im Kontext der beim Konzern üblichen Implementierungsprojekte sind diese vertraglichen Zusagen jedoch in der Regel nicht abgrenzbar. Vielmehr liegen hier vertraglich festgelegte Leistungspakete vor, bei denen nicht nur die Software, sondern auch die Integrationsleistung eine wesentliche Rolle spielt. Demzufolge werden Implementierungsprojekte in der Regel als eine Leistungsverpflichtung bilanziert.
Bei Implementierungsprojekten werden durch die Dienstleistungen über einen Zeitraum hinweg Vermögenswerte erstellt, die keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die IVU aufweisen. Der Konzern hat in Bezug auf diese Verträge zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung der erbrachten Leistungen.
Daher realisiert der Konzern die Umsatzerlöse zeitraumbezogen auf Basis der geschätzten Performance in den Projekten. Performanceschätzungen werden auf Basis eines geschätzten Stundenvolumens und weiterer projektbezogener Kosten vorgenommen und laufend aktualisiert.
Diese Ermessensentscheidungen haben wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden. Änderungen von Annahmen und Einschätzungen im Zeitverlauf auf Grundlage besserer Erkenntnisse oder von Vertragsänderungen können zu Anpassungen des geplanten Kostenansatzes und in der Folge zu Auswirkungen auf Erlösrealisierung und Ergebnis führen.
15 Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Der Konzern ermittelt unter Anwendung der vereinfachten Vorgehensweise nach IFRS 9 Paragraf 5.5.15 auf Grundlage historischer Ausfallquoten unter Gruppierung der Dauer der Überfälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die erwarteten Verluste aus dem Forderungsbestand zum Bilanzstichtag. Hierbei werden auch zukunftsbezogene Informationen über die Entwicklung makroökonomischer Faktoren einbezogen. Erwartete Verluste werden als Wertberichtigungen erfasst.
16 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Der Buchwert der Rückstellungen sowie der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, erwartetes Renteneintrittsalter, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Im Geschäftsjahr waren die Sterbetafeln von Heubeck (2018 G) zu berücksichtigen.
17 Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der IVU AG und der von ihr beherrschten Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2024. Eine Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen liegt insbesondere vor, wenn seitens des Konzerns alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
― |
die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), |
― |
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
― |
die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:
― |
vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten, |
― |
Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren, |
― |
Stimmrechte und potentielle Stimmrechte des Konzerns. |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden sämtliche Vermögenswerte, Schulden und sonstige Aktivitäten, die dieser Veräußerungsgruppe zuzuordnen sind, aus dem Konzern herausgelöst.
18 Bei Unternehmenserwerben oder -zusammenschlüssen wird gemäß IFRS 3 die Kapitalkonsolidierung unter Anwendung der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt durchgeführt. Unternehmen, die im Verlauf des Geschäftsjahrs erworben oder veräußert wurden, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt oder bis zum Veräußerungszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen.
19 Die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs oder -zusammenschlusses erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die Differenz zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert an den erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerten wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Die folgenden Unternehmen wurden als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.
Anteil
% |
|
IVU Traffic Technologies Italia s.r.l. Bozen, Italien ('IVU Italia') | 100,0 |
IVU Traffic Technologies Schweiz AG Olten, Schweiz ('IVU Schweiz') | 100,0 |
IVU Traffic Technologies Austria GmbH Wien, Österreich ('IVU Austria') | 100,0 |
IVU Benelux B.V. Utrecht, Niederlande ('IVU Benelux') | 100,0 |
IVU Traffic Technologies UK Ltd. Birmingham, Großbritannien ('IVU UK') | 100,0 |
IVU Traffic Technologies Inc. Wilmington, Delaware, USA ('IVU USA') | 100,0 |
IVU Traffic Technologies Nordic AB Stockholm, Schweden ('IVU Nordic') | 100,0 |
IVU Traffic Technologies Hungary Kft. Budapest, Ungarn ('IVU Hungary') | 100,0 |
IVU Traffic Technologies Canada Inc. Toronto, Kanada ('IVU Canada') | 100,0 |
IVU.consult GmbH Berlin, Deutschland ('IVU.consult') | 100,0 |
Mit dem Kauf der restlichen Anteile der EBS ebus solutions GmbH und der anschließenden rückwirkenden Verschmelzung der LBW Optimization GmbH und der EBS ebus solutions GmbH zum 1. Januar 2024 auf die IVU AG hat sich der Konsolidierungskreis in 2024 verkleinert. Die Beteiligungsquoten der IVU AG sind mit den bestehenden Stimmrechten identisch.
20 Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften basieren auf einheitlichen Rechnungslegungsstandards und Berichtsperioden/-stichtagen.
21 Konzerninterne Salden sowie Transaktionen und daraus resultierende konzerninterne Gewinne und nicht realisierte Gewinne und Verluste zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden in voller Höhe eliminiert.
22 Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem
― |
Hauptmarkt für den Vermögenswert bzw. die Schuld oder dem |
― |
vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, stattfindet. |
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
― |
Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise. |
― |
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist. |
― |
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung prüft.
23 Der Konzernabschluss der IVU AG wird in Euro, der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.
24 Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen in die Darstellungswährung der IVU AG (Euro) zum Stichtagskurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahrs umgerechnet. Die wesentlichen Fremdwährungen für die IVU sind:
2024 | 2023 | |
Schweizer Franken (CHF) - Stichtagskurs 31.12. | 1,0625 | 1,0799 |
Schweizer Franken (CHF) - Durchschnittskurs | 1,0498 | 1,0290 |
25 Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Bilanzwerte zum Stichtagskurs sowie der Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskurs ausländischer Tochterunternehmen werden im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und im Eigenkapital unter den sonstigen Rücklagen kumuliert angesammelt.
26 Liquide Mittel umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen und Sichteinlagen und ergeben entsprechend den Finanzmittelfonds der Konzern-Kapitalflussrechnung. Die als liquide Mittel ausgewiesenen Festgeldanlagen haben eine Laufzeit von maximal 3 Monaten und unterliegen keinen Wertschwankungen.
27 Diese Vertragssalden werden nachfolgend im Abschnitt "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" genauer beschrieben.
28 Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren voraussichtlichen Nettoverkaufserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet.
29 Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen angesetzt. Wenn Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet werden, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
30 Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis einschließlich der Einfuhrzölle und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus ein zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als nachträgliche Kosten der Sachanlagen aktiviert.
31 Abschreibungen werden linear über eine geschätzte Nutzungsdauer unter Annahme eines Restbuchwerts von 0 € berechnet. Sofern Vermögenswerte mehrere Komponenten enthalten, die unterschiedliche wirtschaftliche Nutzungsdauern aufweisen, werden diese Komponenten jeweils einzeln über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:
― |
Hardware: 3 Jahre |
― |
Sonstige Büroausstattung: 3 bis 15 Jahre |
Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch geprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen.
32 Immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts zuverlässig gemessen werden können. Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte - mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte - werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes Geschäftsjahrs geprüft. Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen im Konzern keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
33 Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen, Software: Beträge, die für den Kauf von gewerblichen Schutzrechten und Lizenzrechten gezahlt wurden, werden aktiviert und anschließend über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
34 Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bzw. fünf Jahren linear abgeschrieben, es sei denn, es besteht eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer. Einen Sonderfall bildet die im Rahmen des Erwerbs der LBW Optimization GmbH identifizierte Software, welche über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben wird.
35 Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.
36 Aktivierte Entwicklungskosten für selbst erstellte Software: Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten sind hingegen nach IAS 38 zu aktivieren und nachfolgend planmäßig abzuschreiben, wenn die dort genannten Kriterien erfüllt sind.
37 In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden keine Entwicklungskosten aktiviert, insbesondere da in Bezug auf die Produkte der IVU die Phasen zur Ideengewinnung (Forschung) und Ideenumsetzung (Entwicklung) iterativ verlaufen und sich daher nicht trennen lassen.
38 Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt der zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren wird. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
39 Als At-equity-Beteiligungen werden assoziierte Unternehmen ausgewiesen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
40 Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet.
41 Langfristige Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin geprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist in einem ersten Schritt zunächst der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) des Vermögenswerts/der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ('ZGE') zu ermitteln. Dieser ist als der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Costs to Sell) und dem Nutzungswert (Value in Use) definiert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen eines Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung auf Basis von erwarteten Cashflows ermittelt. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden keine Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten erfasst.
42 Erstmaliger Ansatz und Bewertung: Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden im Abschnitt "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" verwiesen.
43 Folgebewertung: Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
― |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente). |
― |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente). |
― |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente). |
― |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. |
44 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente): Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss, während die anderen oben aufgeführten Kategorien im Konzern keine wesentliche Rolle spielen. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
― |
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und |
― |
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu prüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel sowie sonstige kurzfristige Vermögenswerte. Die Buchwerte stellen angemessene Näherungswerte der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte dar.
45 Ausbuchung: Ein finanzieller Vermögenswert bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte wird hauptsächlich dann ausgebucht (d.h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.
46 Die wesentlichen Finanzinstrumente der Gesellschaft bestehen neben Liefer- und Leistungsforderungen aus liquiden Mitteln. Ziel dieser Finanzinstrumente ist es, das operative Geschäft zu finanzieren. Die wesentlichen Risiken resultieren aus Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Wechselkursrisiken bestehen wegen der untergeordneten Bedeutung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten nur in unwesentlichem Umfang.
47 Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels der Verwendung von Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich die IVU Sicherheiten. Für den Konzern besteht weder bei einem einzelnen Vertragspartner noch bei einer Gruppe von Vertragspartnern mit ähnlichen Merkmalen eine erhebliche Konzentration des Ausfallrisikos. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich in Höhe der bilanziell ausgewiesenen Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden entsprechend den Ausführungen in Tz. (15) erwartete Verluste zum Stichtag ermittelt und berücksichtigt.
48 Liquiditätsrisiken entstehen daraus, dass Kunden nicht in der Lage sein könnten, ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
Im Übrigen ist der IVU-Konzern bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende Kreditlinien zu verfügen, um seine zukünftigen Verpflichtungen zu erfüllen.
49 Zielsetzung des Kapitalmanagements im Konzern ist zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und des Shareholder Values ein hohes Bonitätsrating und eine stabile Eigenkapitalquote aufrechtzuerhalten. Die IVU steuert die Kapitalstruktur entsprechend den bestehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In den Geschäftsjahren 2023 und 2024 wurden keine Anpassungsmaßnahmen oder Änderungen der Ziele und Vorgaben zur Kapitalsteuerung vorgenommen. Der Konzern überwacht sein Kapital mittels der Eigenkapitalquote auf konsolidierter Basis.
50 Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag geprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist, entspricht der Rückstellungsbetrag dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben. Bei Abzinsung wird die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung als Fremdkapitalkosten erfasst.
Gewährleistungsrückstellungen werden auf Grundlage von Schätzungen der für die Erfüllung erforderlichen Personalkosten, Fremdleistungen bzw. Materialaufwands gebildet.
Drohverlustrückstellungen beinhalten gemäß IAS 37 gegenwärtige vertragliche Verpflichtungen aus belastenden Verträgen. In der Bewertung werden den vertraglich vereinbarten Umsätzen die auftragsbezogenen fixen und variablen Kosten zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenübergestellt. Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden dabei nicht berücksichtigt.
51 Erstmaliger Ansatz und Bewertung: Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
52 Folgebewertung: Die Folgebewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode. Die Buchwerte stellen angemessene Näherungswerte der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Verbindlichkeiten dar.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
53 Eventualschulden werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, außer wenn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen sehr unwahrscheinlich ist.
54 Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
55 Die Netto-Pensionsverpflichtungen (Pensionsverpflichtungen abzüglich Planvermögen) werden jedes Jahr von anerkannten, unabhängigen Versicherungsmathematikern bewertet. Die Aufwendungen für die gewährten Leistungen werden gesondert für jeden Plan unter Anwendung der Projected Unit Credit Method ermittelt. Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling) und der Erträge aus Planvermögen, jeweils ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die sonstigen Rücklagen eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert der Verpflichtung abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Das Planvermögen setzt sich aus liquiden Mitteln zusammen und ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt.
Aus den leistungsorientierten Zusagen ergeben sich aufgrund möglicher Schwankungen der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Zusagen sowie Schwankungen des Planvermögens Risiken für das Unternehmen.
56 Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklage, die sonstige Rücklage, den Fremdwährungsausgleichsposten und die Rücklage für eigene Anteile.
57 Die Kapitalrücklage enthält Beträge, die bei der Emission von Aktien über den Nennbetrag sowie über die Kosten der Börseneinführung (Initial Public Offering) hinaus erzielt wurden, verrechnet mit Verlustvorträgen gemäß Ergebnisverwendungsbeschlüssen. Zu Auswirkungen von eigenen Anteilen bzw. anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen auf die Kapitalrücklage verweisen wir auf Tz. (60) bzw. den Abschnitt "Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen".
58 Die Gewinnrücklage enthält Ergebnisverwendungen gemäß § 174 AktG.
59 In der sonstigen Rücklage werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten Pensionszusagen sowie im Fremdwährungsausgleichsposten unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen ausgewiesen.
60 Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert und in der Rücklage für eigene Anteile ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklagen zu berücksichtigen.
61 Für anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen, die einen Ausgleich mit Eigenkapitalinstrumenten vorsehen, wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung ermittelt und als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals über den Zeitraum verteilt, in dem die Gegenleistung erbracht wird. Da die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung Marktbedingungen enthält, berücksichtigt der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Bedingung und spiegelt dementsprechend die Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse wider.
Die IVU wird zur Erfüllung der Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eigene Aktien erwerben und diese zum Erfüllungszeitpunkt nach Ende der Erdienungsfrist ausgeben.
62 Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte: Der beizulegende Zeitwert wird mittels Monte-Carlo-Simulation bestimmt. Für die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente ist der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung heranzuziehen. Wenn eine aktienbasierte Vergütung eine Marktbedingung enthält, sollte der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Bedingungen berücksichtigen und dementsprechend die Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse widerspiegeln. Um dieser Betrachtung gerecht zu werden, wird eine Bewertungstechnik angewandt, die verschiedene mögliche Ergebnisse berücksichtigt.
63 Gemäß IFRS 16 ist bzw. enthält ein Vertrag ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Als Leasingnehmer bilanziert der Konzern einen Vermögenswert, der das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Verbindlichkeit, die die Verpflichtung zur Leistung von Leasingzahlungen widerspiegelt. Für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten oder bei einem zugrunde liegenden Vermögenswert von unter 5 T€ wird von der Vereinfachungsregelung Gebrauch gemacht, auf die Aktivierung zu verzichten.
64 Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - der Konzern als Leasingnehmer: Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen betrifft dies die Immobilienmietverträge für die Standorte Berlin, Aachen und Rom. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Nach dem Beginn des Leasingverhältnisses bestimmt der Konzern die Laufzeit erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z.B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts).
65 Nutzungsrechte: Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden spätestens zum Bilanzstichtag auf Wertminderung geprüft.
66 Leasingverbindlichkeiten: Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen angenommenen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.
67 Der IVU-Konzern erzielt seine Umsätze aus dem Projektgeschäft, dem Verkauf von Lizenzen, Wartung und Hosting. Dazu schließt er mit seinen Kunden Verträge über die Entwicklung/Erstellung von Software sowie deren Anpassung ab. Im Rahmen dieser Projekte erfolgt auch der Absatz von Hardware und Dienstleistungen, z.B. Installation, Beratung, Schulung, Wartung sowie der Verkauf von Lizenzen.
68 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
69 Der Konzern prüft für alle Arten von Verträgen mit Kunden, ob in den Verträgen mehrere Zusagen enthalten sind, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zugeordnet werden muss. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen, dem Bestehen signifikanter Finanzierungskomponenten, nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen und ggf. an einen Kunden zu zahlenden Gegenleistungen.
70 Der Konzern bietet üblicherweise gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese sogenannten assurance-type warranties werden gemäß IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" erfasst.
71 Die Umsatzrealisierung erfolgt je nach Vertrag und zu erbringender Dienstleistung zeitraum- oder zeitpunktbezogen. Durch sehr unterschiedliche einzelvertragliche Vereinbarungen zu Leistungserbringung und -abrechnung können je nach Vertrag die Leistungserbringung und die Zahlung zeitlich auseinanderfallen. Dadurch können sich aus vorab erhaltenen Kundenzahlungen Vertragsverbindlichkeiten und aus durch die IVU erbrachte Leistungen Vertragsvermögenswerte bzw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben.
72 Für langfristige Projektverträge, die die Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Bewertung erfüllen (durch die Leistung entsteht ein Vermögenswert, der keine alternative Nutzungsmöglichkeit für die IVU darstellt), werden Umsatzerlöse aus der Entwicklung und dem Vertrieb von Softwareprodukten und -implementierungen in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad des Projekts unter Nutzung einer inputorientierten Methode abgegrenzt und realisiert. Der Fertigstellungsgrad bestimmt sich in der Regel nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten zu den insgesamt geplanten Kosten (cost-to cost-Methode).
73 Der IVU-Konzern realisiert seine Umsatzerlöse auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrags zeitpunktbezogen, sobald die Lizenz geliefert wurde, der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist und keine wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Kunden bestehen sowie die Realisierung der Forderungen als wahrscheinlich gilt.
74 Erträge aus Hosting- und Wartungsverträgen werden zeitraumbezogen linear über die Laufzeit des Vertrags realisiert. Erträge aus Beratung und Schulung werden realisiert, sobald die Dienstleistung erbracht wurde.
75 Erlöse aus dem Verkauf von Gütern (Hardwarelieferungen) werden zeitpunktbezogen erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist und die Übertragung der Risiken und Chancen auf den Käufer stattgefunden hat.
76 Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst und zwar analog zur Erfassung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen.
77 Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 7.621 T€ (2023: 7.372 T€) und werden überwiegend im Personalaufwand ausgewiesen.
78 Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.
79 Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
― |
Latente Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht angesetzt werden. |
― |
Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, darf nicht angesetzt werden, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
― |
Latente Steueransprüche aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, dürfen nur in dem Umfang erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verrechnet werden können. |
80 Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuervorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Latente und tatsächliche Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
81 Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
82 Mit Kaufvertrag vom 20. Dezember 2023 und Wirkung zum 2. Januar 2024 hat die IVU AG, Berlin, als Käufer einen Geschäftsanteilskaufvertrag über den Kauf der verbleibenden 26 % der Geschäftsanteile an der EBS ebus solutions GmbH (EBS), Aachen, von der ebusplan GmbH als Verkäufer geschlossen. Die EBS wurde im Jahr 2019 als Gemeinschaftsunternehmen der IVU AG und der ebusplan GmbH, Aachen, gegründet. Seitdem hielt die IVU AG Anteile in Höhe von 74 %, die nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 bilanziert wurden, da die IVU AG aufgrund der Regelungen der Joint Venture Gesellschaftervereinbarung zu den Stimmrechten keine Möglichkeit hatte, diejenigen Aktivitäten der EBS zu kontrollieren, die einen wesentlichen Einfluss auf deren Rendite haben. Mit dem Erwerb hält die IVU AG 100 % der Stimmrechte.
Der Vollzug des Erwerbs der Anteile erfolgte zum 2. Januar 2024. Ab diesem Zeitpunkt wird die EBS mit in den Konsolidierungskreis des IVU Konzerns aufgenommen.
83 Hintergrund der Transaktion ist das Ziel, dauerhaft einen exklusiven Zugriff auf die beiden Softwareprodukte der EBS, EBS.charge und EBS.forecast, zu erlangen. Die EBS erzielte im Berichtsjahr keine externen Umsätze.
84 Als Kaufpreis für die restlichen 26 % der Geschäftsanteile wurde ein Betrag in Höhe von 400 T€ vereinbart. Die Zahlung erfolgte in Form von flüssigen Mitteln. Im Falle eines sukzessiven Unternehmenserwerbs ist zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung eine erfolgswirksame Neubewertung der bereits bestehenden Anteile am Unternehmen vorzunehmen.
Der zum Erwerbszeitpunkt geltende beizulegende Zeitwert des Eigenkapitalanteils von 74 %, der unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt vom Käufer gehalten wurde, beträgt 1.139 T€. Aus der Neubewertung dieses Eigenkapitalanteils resultiert ein Ertrag von 587 T€ in 2024.
Im Rahmen der Transaktion sind Anschaffungsnebenkosten in Höhe von rund 5 T€ entstanden, die aufwandswirksam erfasst wurden.
85 Die Erstkonsolidierung erfolgte gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" unter Anwendung der Erwerbsmethode. Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen und identifizierten Vermögenswerte und Schulden stellen sich anhand der vorläufigen Kaufpreisallokation wie folgt dar:
T€ | |
Sonstige materielle und immaterielle Vermögenswerte | 9 |
Software | 307 |
Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 7 |
Zahlungsmittel | 337 |
Aktive latente Steuern | 209 |
Eingegangene Schulden | -117 |
Passive latente Steuern | -100 |
Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens | 652 |
Geschäfts- oder Firmenwert | 886 |
Übertragene Gegenleistung | 1.539 |
86 Der Geschäfts- oder Firmenwert spiegelt das Know-how der Mitarbeitenden und damit verbundene Synergien in Bezug auf die Geschäftsentwicklung und die Ertragsaussichten wider. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt einer unbestimmten Nutzungsdauer und ist steuerlich nicht absetzbar.
87 Die Zahlungsmittel bestehen nahezu ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Guthaben bei Kreditinstituten | 21.085 | 25.392 |
Kassenbestände | 4 | 5 |
GESAMT | 21.089 | 25.397 |
88 In den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind in Höhe von 25.000 T€ Kündigungsgelder mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten enthalten.
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Kündigungs- und Festgelder (nicht innerhalb von 3 Monaten verfügbar) | 25.000 | 25.000 |
Tagesgeld zur Sicherung von Bürgschaften | 0 | 547 |
Geleistete Kautionen | 112 | 136 |
Übrige | 717 | 526 |
GESAMT | 25.829 | 26.209 |
davon bis 1 Jahr | 25.817 | 26.197 |
davon 1-5 Jahre | 12 | 12 |
89 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen wie folgt:
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43.281 | 30.116 |
Wertberichtigungen | -104 | -74 |
GESAMT | 43.177 | 30.042 |
90 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben grundsätzlich eine Fälligkeit von 0 - 90 Tagen.
91 Die gebildeten Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Stand 1. Januar | 74 | 131 |
Aufwandswirksame Zuführung | 80 | 0 |
Inanspruchnahme | -50 | -3 |
Ertragswirksame Auflösung | 0 | -54 |
Stand 31. Dezember | 104 | 74 |
Durch die Inanspruchnahmen der Wertberichtigungen aufgrund tatsächlicher Forderungsausfälle und wegen des höheren Forderungsbestands zum Bilanzstichtag war eine aufwandswirksame Zuführung zu den Wertberichtigungen erforderlich.
92 Zum 31. Dezember 2024 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Weder überfällig noch wertgemindert | 35.115 | 24.472 |
Überfällig, nach Wertberichtigung | ||
< 30 Tage | 6.699 | 4.224 |
31 - 60 Tage | 211 | 449 |
61 - 90 Tage | 254 | 416 |
> 90 Tage * | 898 | 481 |
8.062 | 5.570 | |
STAND 31. DEZEMBER | 43.177 | 30.042 |
Davon kurzfristige Forderungen | 43.177 | 30.042 |
Davon langfristige Forderungen | 0 | 0 |
* davon bezahlt bis 28. Februar 2025: 122
T€ (Vorjahr: 189 T€)
93 Zum 31. Dezember 2024 bestanden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 11.464 T€ (2023: 16.011 T€).
94 In den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 13.589 T€ (2023: 13.423 T€) werden erhaltene Anzahlungen und vereinbarungsgemäß fakturierte Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, die die entsprechenden realisierten Umsatzerlöse übersteigen.
Die zu Beginn des Geschäftsjahrs in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen führten zu Umsatzerlösen von 5,5 Mio. € (2023: 6,7 Mio. €). Die IVU erhält Zahlungen von Kunden in der Regel auf Grundlage eines Abrechnungsplans, der Bestandteil der Kundenverträge ist.
95 Zu weiteren Angaben im Zusammenhang mit den Vertragssalden siehe auch Kapitel E. - Abschnitt "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden".
Bezüglich der abgenommenen Auftragsfertigungen bestehen Gewährleistungsverpflichtungen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
96 Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen aus Waren und geleisteten Anzahlungen:
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Waren | 1.379 | 1.263 |
Geleistete Anzahlungen | 3.635 | 3.557 |
GESAMT | 5.014 | 4.820 |
97 Die in den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten enthaltenen Steuerguthaben zum Stichtag resultieren vorwiegend aus Abzugsteuer- bzw. Vorsteueransprüchen im Ausland. Zahlungen an einen Hosting-Dienstleister zur Sicherung von Einkaufskonditionen wurden über die Laufzeit aktiv abgegrenzt.
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Rechnungsabgrenzungsposten | 4.117 | 3.022 |
Forderungen aus Steuern (ohne Ertragsteuern) | 980 | 843 |
Forderungen aus Forschungszulage | 595 | 0 |
GESAMT | 5.692 | 3.865 |
98 Die langfristigen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr bzw. im Vorjahr wie folgt entwickelt:
Betriebs- und Geschäftsausstattung
T€ |
Summe
T€ |
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||
1. Januar 2024 | 12.159 | 12.159 |
EBS Zugang | 34 | 34 |
Zugänge | 1.172 | 1.172 |
Abgänge | 3.697 | 3.697 |
31. Dezember 2024 | 9.668 | 9.668 |
Abschreibungen | ||
1. Januar 2024 | 10.244 | 10.244 |
EBS Zugang | 27 | 27 |
Zugänge | 1.178 | 1.178 |
Abgänge | 3.682 | 3.682 |
31. Dezember 2024 | 7.767 | 7.767 |
BUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 2024 | 1.901 | 1.901 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung
T€ |
Anzahlungen und Anlagen im Bau
T€ |
Summe
T€ |
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
1. Januar 2023 | 11.401 | 1 | 11.402 |
Zugänge | 1.266 | 0 | 1.266 |
Umbuchungen | 1 | -1 | 0 |
Abgänge | 509 | 0 | 509 |
31. Dezember 2023 | 12.159 | 0 | 12.159 |
Abschreibungen | |||
1. Januar 2023 | 9.552 | 0 | 9.552 |
Zugänge | 1.201 | 0 | 1.201 |
Abgänge | 509 | 0 | 509 |
31. Dezember 2023 | 10.244 | 0 | 10.244 |
BUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 2023 | 1.915 | 0 | 1.915 |
Lizenzen und Software
T€ |
Originäre immaterielle Vemögenswerte
T€ |
Summe
T€ |
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
1. Januar 2024 | 18.446 | 15.503 | 33.949 |
Zugang EBS | 3 | 0 | 3 |
Zugänge | 720 | 0 | 720 |
Abgänge | 0 | 15.503 | 15.503 |
31. Dezember 2024 | 19.169 | 0 | 19.169 |
Abschreibungen | |||
1. Januar 2024 | 10.227 | 15.503 | 25.730 |
Zugang EBS | 0 | 0 | 0 |
Zugänge | 1.758 | 0 | 1.758 |
Abgänge | 0 | 15.503 | 15.503 |
Währungsdifferenz | 0 | 0 | 0 |
31. Dezember 2024 | 11.985 | 0 | 11.985 |
BUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 2024 | 7.184 | 0 | 7.184 |
Lizenzen und Software
T€ |
Originäre immaterielle Vemögenswerte
T€ |
Summe
T€ |
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
1. Januar 2023 | 18.028 | 15.503 | 33.531 |
Zugänge | 483 | 0 | 483 |
Abgänge | 65 | 0 | 65 |
31. Dezember 2023 | 18.446 | 15.503 | 33.949 |
Abschreibungen | |||
1. Januar 2023 | 8.795 | 15.503 | 24.298 |
Zugänge | 1.499 | 0 | 1.499 |
Abgänge | 65 | 0 | 65 |
Währungsdifferenz | -2 | 0 | -2 |
31. Dezember 2023 | 10.227 | 15.503 | 25.730 |
BUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 2023 | 8.219 | 0 | 8.219 |
Im Geschäftsjahr wird ein Abgang der originären immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen. Bei dieser Position handelte es sich überwiegend um historisch aktivierte Entwicklungskosten, welche bereits seit dem Geschäftsjahr 2008 vollständig abgeschrieben sind.
99 Die Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich wie folgt entwickelt:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||
1. Januar | 21.554 | 21.554 |
Zugänge | 886 | 0 |
31. Dezember | 22.440 | 21.554 |
Abschreibungen | ||
1. Januar | 3.277 | 3.277 |
31. Dezember | 3.277 | 3.277 |
BUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER | 19.163 | 18.277 |
Der Anstieg resultiert aus dem in Kapitel C beschriebenen Erwerb der verbleibenden Geschäftsanteile der EBS.
Der IVU-Konzern hat zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023 einen Werthaltigkeitstest nach dem Konzept des Nutzungswertes bezogen auf den Geschäfts- oder Firmenwert durchgeführt. Für den Werthaltigkeitstest wird die IVU Gesamt als zahlungsmittelgenerierende Einheit behandelt. Der auf sie entfallende Buchwert für den Geschäfts- oder Firmenwert beträgt 19.163 T€ (2023: 18.277 T€).
100 Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswertes unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens bestimmt. Dem Werthaltigkeitstest liegen Cashflow-Planungen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit über einen Zeitraum von acht Jahren zugrunde. Nach Ablauf des Planungshorizonts wurden weitere Cashflows unter Annahme eines Wachstums in Höhe von 2,0 % (2023: 2,0 %) berücksichtigt. Des Weiteren plant das Management für den Detailplanungszeitraum mit einem Wachstum des Rohertrags von durchschnittlich 7,8 %. Die angesetzten Cashflows wurden aus Vergangenheitsinformationen sowie aus bereits vertraglich fixierten Aufträgen für das Geschäftsjahr 2025 abgeleitet. Die vom Management getroffenen Annahmen über die tendenzielle Geschäftsentwicklung in der Softwarebranche korrespondiert mit den Erwartungen von Branchenexperten und Marktbeobachtern. Als Abzinsungssatz wurde ein Zinssatz von 13,49 % vor Steuern (2023: 12,59 %) angewandt. Dieser reflektiert die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Realwirtschaftsentwicklungen und Finanzierungskonditionen). Da vor dem Hintergrund der bestehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhebliche Unsicherheiten bezogen auf geplante Cashflows sowie die Finanzierungskonditionen bestehen, hat der Vorstand des IVU-Konzerns auf Basis von Worst-Case-Betrachtungen den Werthaltigkeitstest unter Ansatz von 10 % bzw. 20 % niedrigerer Cashflows, Anpassungen des Abzinsungssatzes nach Steuern um 1 bzw. 2 Prozentpunkte sowie einer Verminderung der Wachstumsrate nach Ende des Detailplanungszeitraumes auf 1,0 % bzw. 0 % durchgeführt. Auch in diesen Fällen ergäbe sich kein Wertminderungsbedarf.
101 Zum 31. Dezember 2024 beträgt der Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 301 T€ (2023: 837 T€). Dabei handelt es sich um eine 20 %ige Beteiligung an der italienischen Gesellschaft TRENOlab S.r.l., Gorzia/Italien (TRENOlab), welche als nicht wesentlich im Sinne des IFRS 12 eingestuft wird.
Im Berichtsjahr resultierte hieraus ein Beteiligungsertrag in Höhe von 29 T€ (2023: 35 T€).
Mit dem Kauf der verbleibenden 26 % der Geschäftsanteile an der EBS zum 2. Januar 2024 zählt die EBS in diesem Geschäftsjahr nicht mehr zu den At-Equity-Beteiligungen.
102 In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen und die Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt:
Immobilienmiete
T€ |
PKW
T€ |
Hardware
T€ |
Summe
T€ |
|
1. Januar 2024 | 16.129 | 199 | 137 | 16.465 |
Zugänge | 5.057 | 214 | 0 | 5.271 |
Abgänge | 60 | 0 | 7 | 67 |
Abschreibungen | 1.748 | 143 | 43 | 1.934 |
Währungsdiff. | -4 | 0 | 0 | -4 |
31. DEZEMBER 2024 | 19.374 | 270 | 87 | 19.731 |
103 In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen des Vorjahres dargestellt:
Immobilienmiete
T€ |
PKW
T€ |
Hardware
T€ |
Summe
T€ |
|
1. Januar 2023 | 14.923 | 185 | 183 | 15.291 |
Zugänge | 2.866 | 143 | 0 | 3.009 |
Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 1.660 | 129 | 46 | 1.835 |
Währungsdiff. | 0 | 0 | 0 | 0 |
31. DEZEMBER 2023 | 16.129 | 199 | 137 | 16.465 |
104 Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte, die Veränderungen während der Berichtsperiode sowie eine Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
01. Januar | 17.124 | 15.630 |
Zugänge | 7.229 | 4.508 |
Abgänge | -64 | 0 |
Zinszuwachs | -1.283 | -1.101 |
Zahlungen | -2.219 | -1.913 |
Währungsdifferenz | -4 | 0 |
31. DEZEMBER | 20.783 | 17.124 |
Davon fällig innerhalb von 1 Jahr | 1.638 | 1.517 |
Davon fällig zwischen 1 und 5 Jahren | 6.672 | 5.588 |
Davon fällig in über 5 Jahren | 12.473 | 10.019 |
105 In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte | 1.934 | 1.835 |
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 681 | 399 |
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse (in den sonstigen Aufwendungen enthalten) | 79 | 101 |
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert | 16 | 17 |
ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTER GESAMTBETRAG | 2.710 | 2.352 |
106 Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse (Zahlungen von Leasingverbindlichkeiten sowie Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen und solchen mit geringem Wert) betrugen 2024 2.314 T€ (2023: 2.031 T€). Zusätzlich wies der Konzern 2024 nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 5.263 T€ (2023: 3.009 T€) aus.
107 Die deutsche Gewerbesteuer wird auf den vom körperschaftsteuerlichen Einkommen abgeleiteten Gewerbeertrag erhoben. Der effektive Gewerbesteuersatz hängt davon ab, in welcher Gemeinde der IVU-Konzern tätig ist. Der durchschnittliche Gewerbesteuersatz des Jahres 2024 betrug 15,1 % (2023: 15,1 %). In den Geschäftsjahren 2023 und 2024 gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15 %. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben. Entsprechend ergibt sich für die Berechnung der laufenden Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2024 ein effektiver Steuersatz von 30,98 % (2023: 30,97 %).
108 Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Tatsächlicher Steueraufwand | ||
Laufendes Jahr und Vorperioden (Aufwand -, Ertrag +) | -12.732 | -4.958 |
Latenter Steuerertrag /-aufwand | ||
Veränderung der steuerlichen Verlustvorträge | -208 | -335 |
Aufwand aus Aktienrückkauf | -16 | 0 |
Immaterielle Vermögenswerte | 461 | 347 |
Steuerwirksame Firmenwertabschreibung | 13 | -1 |
Veränderung der Nutzungsrechte | -1.018 | -345 |
Veränderung langfristige Auftragsfertigung | 7.038 | -177 |
Veränderung der Leasingverbindlichkeiten | 1.138 | 440 |
Veränderung Pensionsrückstellungen | 45 | -25 |
Veränderung sonstiger Vermögenswerte | 24 | 0 |
Veränderung sonstiger Rückstellungen | -1 | 9 |
7.476 | -87 | |
AUFWAND - / ERTRAG + AUS ERTRAGSTEUERN | -5.256 | -5.045 |
109 Eine Überleitung des Steueraufwands ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
IFRS-Ergebnis (vor Steuern) | 17.296 | 16.421 |
Steuersatz | 30,98 % | 30,97 % |
Theoretischer Ertragsteueraufwand | -5.358 | -5.086 |
Außerbilanzielle steuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen | -83 | -76 |
Steuerfreie Einkünfte | 157 | 0 |
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge | 0 | 1 |
Steueraufwand Vorperioden * | 82 | 4 |
Effekte aus Steuersatzunterschieden | 52 | 57 |
At-Equity-Bewertung | 5 | 58 |
Unternehmenskauf/Umstrukturierung | -107 | 0 |
Sonstiges | -4 | -3 |
TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND | -5.256 | -5.045 |
* davon: laufende Steuern 82 T€, latente
Steuern 0 T€
110 Die latenten Steuern, die in der IVU-Konzernbilanz ausgewiesen werden, setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2024
T€ |
Delta 2024 | Zugang EBS |
31.12.2023
T€ |
|
Latente Steueraktiva | ||||
Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung | 0 | -2 | 0 | 2 |
Pensionsrückstellungen | 292 | -52 | 0 | 344 |
sonstige Rückstellungen | 192 | -1 | 0 | 193 |
Langfristige Auftragsfertigung | 5.789 | 5.789 | 0 | 0 |
Leasingverbindlichkeiten | 6.343 | 1.138 | 0 | 5.205 |
Steuerliche Verlustvorträge | 0 | -208 | 208 | 0 |
12.616 | 6.664 | 208 | 5.744 | |
Latente Steuerpassiva | ||||
Sonstige Vermögenswerte | 0 | 26 | 0 | -26 |
Immaterielle Vermögenswerte | -1.810 | 461 | -100 | -2.171 |
Steuerwirksame Firmenwertabschreibung | -1.728 | 13 | 0 | -1.741 |
Nutzungsrechte | -6.025 | -1.018 | 0 | -5.007 |
Umsatzrealisierung | -40 | 1.249 | 0 | -1.289 |
-9.603 | 731 | -100 | -10.234 | |
Latente Steuerforderung /-verbindlichkeit, netto | 3.013 | 7.395 | 108 | -4.490 |
davon GuV-wirksame Veränderung | 7.492 | |||
davon Eigenkapitalveränderung | -97 | |||
Bilanzausweis | ||||
Aktive latente Steuern | 3.013 | 2.812 | 108 | 93 |
Passive Latente Steuern | 4.583 | 0 | -4.583 |
111 Der IVU-Konzern verfügt zum 31. Dezember 2024 über keine inländischen Verlustvorträge. Wesentliche Verlustvorträge im Ausland bestehen nicht.
112 Im Jahr 2024 wurde die steuerliche Außenprüfung der IVU AG für die Jahre 2018 bis 2020 im Wesentlichen beendet. Desweiteren läuft die Lohnsteueraußenprüfung für die Jahre 2019 bis 2022. Aus beiden Prüfungen ergaben sich keine wesentlichen Feststellungen.
113 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich aufgrund des hohen Rechnungseingangs zum Jahresende um 2.241 T€ auf 5.027 T€ (2023: 2.786 T€) erhöht.
114 Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
01.01.2024
T€ |
Inanspruchnahme
T€ |
Auflösung
T€ |
Zuführung
T€ |
31.12.2024
T€ |
|
Gewährleistung | 8.473 | 840 | 1.693 | 439 | 6.379 |
Drohverlust | 283 | 44 | 33 | 47 | 253 |
8.756 | 884 | 1.726 | 486 | 6.632 | |
davon kurzfristig | 6.704 | 4.761 |
115 Die Rückstellungen für Gewährleistung betreffen Gewährleistungsrisiken aus abgeschlossenen Projekten bzw. durchgeführten Lieferungen. Die Auflösungen ergeben sich teils aus dem Ablauf von Gewährleistungszeiträumen und teils aus der Reduzierung projektbezogener Inanspruchnahmerisiken. Drohverlustrückstellungen wurden gebildet für aufgrund der Kostenentwicklung zukünftig verlustbringender Geschäfte (Vollkostenbasis).
116 Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen | 880 | 710 |
Übrige | 148 | 2.794 |
GESAMT | 1.028 | 3.504 |
117 Darüber hinaus verfügt die IVU über die folgende Kreditlinie:
Kreditlinie
T€ |
Inanspruchnahme 31.12.2024
T€ |
Inanspruchnahme 31.12.2023
T€ |
|
Monte dei Paschi di Siena | 150 | 0 | 0 |
Die Kreditlinie wurde im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Sicherheiten zu Gunsten der Bank sind nicht vereinbart.
118 Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Personalbezogene Verbindlichkeiten | 10.922 | 10.205 |
Verbindlichkeiten aus Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer) | 5.973 | 1.614 |
Verbindlichkeiten aus Vertragsrisiken | 2.337 | 2.094 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 255 | 181 |
GESAMT | 19.487 | 14.094 |
Die personalbezogenen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Urlaubsansprüche, Verpflichtungen aus Mehrarbeit und Sonderzahlungen.
119 Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen (Renten-, Invaliditäts-, Witwenrenten und Waisenrentenleistungen) aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Beschäftigte der IVU AG sowie deren Hinterbliebene gebildet.
120 Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis folgender Annahmen berechnet:
2024
% |
2023
% |
|
Abzinsungsfaktor | 3,56 | 3,57 |
Gehaltstrend | 2,50 | 2,50 |
Rententrend | 2,00 | 2,00 |
Fluktuation | 3,00 | 3,00 |
Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden.
121 Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Dienstzeitaufwand | 1 | 1 |
Zinsaufwand | 123 | 141 |
PERIODENAUFWAND | 124 | 142 |
122 Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Pensionsverpflichtungen:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Barwert der Pensionsverpflichtungen, 31.12. | 3.302 | 3.741 |
abzügl. beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 141 | 160 |
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN | 3.161 | 3.581 |
123 Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Pensionsverpflichtung:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Barwert der Pensionsverpflichtungen, 1.1. | 3.741 | 3.669 |
Dienstzeitaufwand | 1 | 1 |
Zinsaufwand | 129 | 149 |
Pensionszahlungen | -250 | -252 |
Im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) erfasste versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderungen finanzieller Annahmen | 3 | 208 |
Im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) erfasste versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -322 | -34 |
BARWERT DER PENSIONSVERPFLICHTUNG, 31.12. | 3.302 | 3.741 |
124 Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Planvermögens:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens, 1.1. | 160 | 179 |
Netto-Erträge aus Planvermögen | 0 | 0 |
Entnahme aus dem Planvermögen | -5 | -7 |
Zahlungen aus dem Planvermögen | -20 | -19 |
Im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) erfasste versicherungsmathematische Verluste/Gewinne | 6 | 7 |
BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS, 31.12. | 141 | 160 |
125 Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2024 dargestellt.
Annahme | Zins-Sensitivität | Rentendynamik-Sensitivität | |
Szenario |
Erhöhung um 0,50
% |
Rückgang um 0,50
% |
Erhöhung um 1,00
% |
Auswirkung auf die leistungsorientierte Verpflichtung (in T€) | -138 | +149 | +632 |
Die vorstehende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
126 Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtszeitraums 8,89 Jahre (2023: 9,35 Jahre).
127 Die Erträge aus Planvermögen basieren auf einem Abzinsungsfaktor von 3,56 % (2023: 3,57 %). In den nächsten zwölf Monaten werden keine Beiträge an den Plan geleistet. Das Planvermögen setzt sich ausschließlich aus Zahlungsmitteln zusammen.
128 Im Folgenden ist die erwartete Auszahlungsstruktur für die Jahre 2025 bis 2034 dargestellt:
Geleistete Pensionszahlungen | T€ |
2023 | 252 |
2024 | 250 |
Erwartete Pensionszahlungen | T€ |
2025 | 258 |
2026 | 257 |
2027 | 255 |
2028 | 254 |
2029 | 251 |
2030-2034 | 1.165 |
129 Beitragsorientierte Verpflichtungen existieren nur in Form der Pflichtbeiträge der IVU AG zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 4.564 T€ (2023: 4.153 T€) geleistet.
130 In Bezug auf die Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Aufstellung über Veränderungen des Konzern-Eigenkapitals verwiesen.
131 Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene, voll eingezahlte Grundkapital beträgt 17.719.160,00 € (2023: 17.719.160,00 €). Das Grundkapital ist in 17.719.160 (2023: 17.719.160) nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
132 Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2026 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €, also 5.315.748,00 € durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck Gebrauch machen. Von den Ermächtigungen wurde in 2023 und 2024 kein Gebrauch gemacht.
133 Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschlüssen der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 bzw. vom 29. Mai 2024 dazu ermächtigt, bis zum 28. Mai 2024 bzw. bis zum 28. Mai 2029 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916,00 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €.
134 Auf Grundlage dieses Beschlusses hat der Vorstand am 5. Januar, 11. Juni und 24. Oktober 2024 jeweils ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Zweck dieser Rückkaufprogramme war insbesondere die Verwendung der Aktien zur Bedienung von Vorstandsvergütungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Es wurden insgesamt 272.039 Stückaktien zu einem Gesamtpreis von 3.784 T€ zurückerworben. Das entspricht einem Anteil von 1,54 % der nennwertlosen Stückaktien des Grundkapitals der IVU Traffic Technologies AG. Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel).
135 Aus den erworbenen Aktien wurden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IVU in Deutschland im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 92.733 Stückaktien ausgegeben. Davon hatten 3.045 Stück einen Börsenkurs von je 13,65 €, 83.149 Stück von je 15,60 € und 6.539 Stück von je 13,23 €).
Die Vorstandsmitglieder haben als Teil der variablen Vorstandsvergütung 25.042 Aktien erhalten. Diese hatten einen Börsenkurs von je 13,65 €.
Die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien entspricht 0,66 % der nennwertlosen Stückaktien des Grundkapitals der IVU AG.
136 Zum 31. Dezember 2024 hält die IVU AG 428.096 eigene Aktien. Diese werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten als gesonderter Posten mit 6.480 T€ (2023 4.361 T€) vom Eigenkapital abgesetzt.
137 Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich für das Geschäftsjahr somit wie folgt dar:
2024 | 2023 | |
Anzahl Aktien | Anzahl Aktien | |
Eigene Anteile zum 01.01. | 273.832 | 258.026 |
Erwerb im Geschäftsjahr | 272.039 | 176.188 |
Übertragung an Vorstand | -25.042 | -110.840 |
Übertragung an Mitarbeitende | -92.733 | -49.542 |
EIGENE ANTEILE ZUM 31.12. | 428.096 | 273.832 |
138 Entsprechend der Aktienrückkäufe und Übertragungen entwickelte sich der Bestand in Umlauf befindlicher Anteile wie folgt:
2024 | 2023 | |
Anzahl Aktien | Anzahl Aktien | |
Im Umlauf befindliche Anteile zum 01.01. | 17.445.328 | 17.461.134 |
Erwerbe eigener Anteile | -272.039 | -176.188 |
Übertragungen eigener Anteile | 117.775 | 160.382 |
IM UMLAUF BEFINDLICHE ANTEILE ZUM 31.12. | 17.291.064 | 17.445.328 |
139 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
140 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Lieferungen/Dienstleistungen/ Werkverträge | 38.735 | 35.067 |
Lizenzen | 35.883 | 37.026 |
Wartung/Hosting | 59.053 | 50.399 |
GESAMT | 133.671 | 122.492 |
In der Position "Lieferungen/Dienstleistungen/ Werkverträge" sind Lizenzerträge als Bestandteil von einheitlichen Werkverträgen enthalten. Ein Anteil von 77,2 % (2023: 75,4 %) der Umsatzerlöse wird zeitraumbezogen realisiert.
141 Aus zum 31. Dezember 2024 bestehenden Verträgen für Implementierungsprojekte (Angaben zu Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag vgl. Kapitel D. - Abschnitt "Vertragsvermögenswerte/Vertragsverbindlichkeiten") werden in den Folgejahren voraussichtlich 49 Mio. € Umsatzerlöse realisiert (2023: voraussichtlich 33 Mio. €), davon 31 Mio. € (2023: 7 Mio. €) nach mehr als zwölf Monaten.
Aus zum 31. Dezember 2024 bestehenden Wartungs- und Hostingverträgen werden im Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich Umsatzerlöse in Höhe von mindestens 64 Mio. € (2023: voraussichtlich 42 Mio. €) realisiert.
Die IVU macht von der Vorschrift des IFRS 15.121(b) Gebrauch.
142 Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Erträge aus Forschung und Entwicklung | 836 | 495 |
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen | 0 | 54 |
Kursgewinne | 149 | 134 |
Übrige | 737 | 68 |
GESAMT | 1.722 | 751 |
143 In den Erträgen aus Forschung und Entwicklung sind Zuwendungen in Höhe von 238 T€ (2023: 495 T€) im Rahmen verschiedener Förderprojekte des Bundes für die Weiterentwicklung von Softwareanwendungen und steuerliche Forschungszulagen von insgesamt 598 T€ (2023: 0 T€) enthalten.
Unter Übrige sind Erträge aus der Aufstockung der Anteile der EBS von 587 T€ enthalten.
144 Der Materialaufwand verteilt sich wie folgt auf bezogene Waren und bezogene Leistungen:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Aufwendungen für bezogene Waren | 7.748 | 8.869 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 14.255 | 13.244 |
GESAMT | 22.003 | 22.113 |
145 Der Personalaufwand unterteilt sich wie folgt:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Löhne und Gehälter | 65.129 | 57.496 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 11.340 | 10.115 |
(davon für Altersversorgung) | (4.564) | (4.153) |
GESAMT | 76.469 | 67.611 |
146 Die Abschreibungen auf Vermögenswerte entfallen auf folgende Bestandteile:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Auf immaterielle Vermögenswerte | 1.758 | 1.499 |
Auf Nutzungsrechte | 1.934 | 1.835 |
Auf Sachanlagen | 1.178 | 1.201 |
GESAMT | 4.870 | 4.535 |
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte entfallen in Höhe von 1.158 T€ (2023: 1.158 T€) auf die im Rahmen des Erbwerbs der LBW Optimization GmbH aktivierte Software.
Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte werden in Kapitel D. im Abschnitt "Langfristige Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten" erläutert.
147 Die sonstigen Aufwendungen lassen sich wie folgt unterteilen:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Vertriebsaufwand | 3.787 | 3.181 |
Betriebsaufwand | 6.378 | 4.886 |
Verwaltungsaufwand | 3.986 | 3.666 |
Übrige | 1.083 | 1.480 |
GESAMT | 15.234 | 13.213 |
Die erhöhte Reisetätigkeit und Messepräsenz sind auch in 2024 Ursache für die gestiegenen Vertriebsaufwendungen. Die Betriebskosten enthalten im Vergleich zum Vorjahr 36 % höhere Linzenz- und Hostinggebühren sowie stark gestiegene Energiekosten. Durch höhere Rechts- und Beratungskosten und gleichzeitig geringere Recruitingaufwendungen ist der Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen. In den übrigen Aufwendungen sind Kursverluste in Höhe von 249 T€ (2023: 204 T€) enthalten.
148 Die Finanzerträge resultieren aus wiederkehrenden Geldanlagen und konnten aufgrund der positiven Zinsentwicklung auf 1.283 T€ gesteigert werden (2023: 996 T€).
149 Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Zinsaufwand Nutzungsrechte | 681 | 399 |
Finanzierungskosten für Avale | 141 | 126 |
Zinsaufwand Kreditinstitute | 0 | 1 |
Übrige | 11 | 7 |
GESAMT | 833 | 533 |
150 Nach IAS 33 basiert die Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie auf der Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete Anzahl der Stückaktien. Die Entwicklung der eigenen Anteile ist in Kapitel C. - Abschnitt "Eigenkapital" dargestellt.
2024 | 2023 | |
Periodenergebnis (T€) | 12.040 | 11.377 |
Anzahl der potentiell verwässerten Stammaktien (Tausend Stück) | 17.432 | 17.593 |
Verwässertes Ergebnis je Stückaktie (Euro/Aktie) | 0,69 € | 0,65 € |
Anzahl der im Umlauf befindlichen gewichteten Stückaktien (Tausend Stück) | 17.400 | 17.550 |
UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE STÜCKAKTIE (EURO/AKTIE) | 0,69 € | 0,65 € |
151 Zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird der den Stammaktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potentiellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, bereinigt. Zu diesem Zweck entspricht die Anzahl der zu berücksichtigenden Stammaktien der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien plus der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche aufgrund der Umwandlung aller potentiell verwässernden Stammaktien in Stammaktien ausgegeben würden. Die Umwandlung von Aktienoptionen in Stammaktien gilt an dem Tag, an dem die Bezugsrechte gewährt wurden, als erfolgt.
152 Der ausgewiesene Finanzmittelbestand unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung durch Dritte. Angelegte Kündigungsgelder mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten sind mit 25,0 Mio. € (2023: 25,0 Mio. €) in den sonstigen Vermögenswerten enthalten. Zins- und Ertragsteuerzahlungen sind ausgewiesen. Zinserträge in Höhe von 1.276 T€ (2023: 992 T€) resultieren aus festverzinslich angelegten Zahlungsmitteln. Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2024 wurde eine Dividende in Höhe 0,26 € je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt 4.539 T€ ausgeschüttet. Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelfonds ergibt sich aus der Darstellung in Kapitel D. - Abschnitt "Zahlungsmittel".
153 Der IVU-Konzern wendet IFRS 8 - Geschäftssegmente - an. Dieser Standard verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente des Konzerns. Der IVU Konzern wird ganzheitlich organisiert und gesteuert. Aus der internen Reportingstruktur für das Geschäftsjahr 2024 lassen sich nicht mehrere Geschäftssegmente ableiten, so dass ebenso wie in 2023 nur ein berichtspflichtiges Segment "IVU Gesamt" vorliegt.
154 Der IVU Konzern realisierte im Geschäftsjahr mit Kunden in Deutschland 47,9 %, in Italien 9,8 %, in der Schweiz 10,5 % und in den Niederlanden 8,7 % seiner Umsatzerlöse. Basis für die Aufteilung ist der Sitz des Kunden.
DEUTSCHLAND | RESTL. EUROPA | DRITTLAND | ||||
in T€ | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Umsatzerlöse aus Geschäften mit externen Kunden | 64.023 | 66.866 | 60.224 | 52.902 | 9.424 | 2.724 |
Vermögen | 143.638 | 137.875 | 17.305 | 14.553 | 56 | 9 |
Latente Steueransprüche (netto) | 2.955 | 2 | 58 | 91 | 0 | 0 |
Investitionsausgaben | 1.509 | 1.652 | 84 | 97 | 0 | 0 |
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 4.448 | 4.148 | 422 | 387 | 0 | 0 |
GESAMT | ||
in T€ | 2024 | 2023 |
Umsatzerlöse aus Geschäften mit externen Kunden | 133.671 | 122.492 |
Vermögen | 160.999 | 152.437 |
Latente Steueransprüche (netto) | 3.013 | 93 |
Investitionsausgaben | 1.593 | 1.749 |
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 4.870 | 4.535 |
155 Die IVU erarbeitet Software-Lösungen für die Kundengruppen der Verkehrsbetriebe (Busse, Bahnen, Fährverkehr) und der Besteller (Verbände, Länder, Kommunen) mit dem Ziel, die Planung und Durchführung der Verkehrsleistungen mit intelligenten IT-Systemen zu unterstützen und zu optimieren. Im Geschäftsjahr hat der IVU Konzern mit einem Kunden (Bahn-Konzern) Umsätze in Höhe von 13,2 Mio. € getätigt (9,9 % des Konzernumsatzes). Im Vorjahr waren es mit einem Kunden (Bahn-Konzern) Umsätze in Höhe von 14,8 Mio. € getätigt (12,1 % des Konzernumsatzes).
156 Durch verschiedene Kreditinstitute wurden zum Bilanzstichtag Avalbürgschaften in Höhe von 12.154 T€, davon 271 T€ in Fremdwährung (2023: 11.317 T€, davon 271 T€ in Fremdwährung) für den IVU-Konzern übernommen.
157 Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des IVU-Konzerns beträgt im Geschäftsjahr 1.035 (2023: 938 Beschäftigte). Die Aufteilung der Mitarbeitenden nach Funktionen stellt sich wie folgt dar:
2024 | 2023 | |
Projektarbeit/Vertrieb | 447 | 432 |
Produktion/ Softwareentwicklung | 462 | 389 |
Verwaltung | 126 | 117 |
GESAMT | 1.035 | 938 |
158 Die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von 264 T€ (2023: 188 T€) entfallen auf die folgenden Leistungen:
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Jahres- und Konzernabschlussprüfung | 201 | 188 |
Sonstige Bestätigungsleistungen | 35 | 0 |
Sonstige Leistungen | 28 | 0 |
GESAMT | 264 | 188 |
In den Honoraren für Jahres- und Konzernabschlussprüfung sind Honorare für das Vorjahr in Höhe von 26 T€ enthalten. Die sonstigen Leistungen betreffen Readiness Assessments für CSRD (21 TEUR) und für NIS-2 (7 TEUR).
159 Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den IVU Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Bestimmung des maßgeblichen Einflusses, den nahestehende Personen bzw. nahestehende Unternehmen auf die Finanz- und Geschäftspolitik des IVU-Konzerns haben, wurde neben den bestehenden Beherrschungsverhältnissen das Bestehen von Treuhandverhältnissen berücksichtigt.
160 Neben der At-Equity-Beteiligung TRENOlab sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Weitere nahestehende Unternehmen bestehen nicht.
161 Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und deren nahe Familienangehörige sind als nahestehende Personen zu betrachten.
― |
Martin Müller-Elschner (Vorsitzender des Vorstands) |
― |
Leon Struijk |
― |
Matthias Rust (bis zum 31. Oktober 2024) |
18 Dieser Abschnitt beinhaltet Informationen zu
ESRS 2 GOV-1 Absatz 21 a und c.
― |
Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin (bis zum 29. Mai 2024 Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses) |
― |
Bert Meerstadt, Bussum (seit dem 29. Mai 2024 Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses) Geschäftsführer Hendrick de Keyser Monumenten, Amsterdam, Niederlande, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Coffreo.com, Paris/Clermont-Ferrand, Frankreich. |
― |
Ute Witt, Potsdam (Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses) Vorsitzende des Aufsichtsrats der Sellutions AG, Berlin, Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Charité Research Organisation GmbH, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Schöler Fördertechnik AG, Rheinfelden, Mitglied des Finanz- und Steuerausschusses und Vorsitzende des Unterausschusses "Internationale Steuerfragen" der DIHK, Berlin. |
― |
Dr. Heiner Bente, Hamburg (Mitglied des Präsidialausschusses) Managing Partner, Dr. Heiner Bente Consulting, Hamburg, Senior Advisor bei civity Management Consultants, Hamburg, Stellvertretender Beiratsvorsitzender der Schürfeld Gruppe, Hamburg. |
― |
Prof. Dr. Barbara Lenz, Berlin (Mitglied des Präsidialausschusses) Gastprofessorin an der Humboldt Universität zu Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats und Prüfungsausschusses der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Berlin, Mitglied bei acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V., München, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen), Mitglied des European Institute of Innovation and Technology (EIT) Urban Mobility Academic Research Board. |
― |
Benedikt Woelki, Berlin (Mitglied des Prüfungsausschusses) Teamleiter Customer Service Rail bei der IVU Traffic Technologies AG, Berlin. |
― |
Axel Zimmermann, Düren (bis zum 29. Mai 2024 Mitglied des Prüfungsausschusses) |
― |
Steffen Brümmer, Nideggen (seit dem 29. Mai 2024 Mitglied des Prüfungsausschusses) Agile Coach bei der IVU Traffic Technologies AG, Aachen. |
162 Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr fanden keine Geschäftstransaktionen zwischen den nahestehenden Personen und Gesellschaften des IVU Konzerns statt.
163 Der Vorstand der IVU erhält für das Geschäftsjahr 2024, ohne Berücksichtigung des LTI, Bezüge von 2.713 T€ (2023: 2.369 T€). In den Vorstandsbezügen ist die Abfindungszahlung als Ausgleich für alle noch zustehende Vergütungsbestandteile zum 31. Oktober 2024 von 899 T€ an Matthias Rust berücksichtigt. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen Anteil (2024: 903 T€; 2023: 977 T€) und einem variablen Anteil (2024: 911 T€; 2023: 1.392 T€) zusammen. Im Berichtsjahr betrug der variable Vergütungsanteil 50 % (2023: 59 %) der Gesamtbezüge, ohne Berücksichtigung der Abfindungszahlung.
164 Im Rahmen eines Long-Term-Incentive-Plans erhalten die Vorstandsmitglieder neben einer jährlichen Tantieme (kurzfristig variabler Vergütungsbestandteil) als weiteren variablen Vergütungsbestandteil Aktien der Gesellschaft. Die zukünftige Übertragung der Anteile ist davon abhängig, dass sich der Aktienkurs der IVU unter Berücksichtigung der Wertentwicklung des Börsenindexes für Softwareunternehmen DAXsector Software (WKN 966037) positiv entwickelt und die vorgegebenen ESG-Ziele (Environment, Social, Governance) erreicht werden. Die Erfolgsziele für die Erreichung der ESG-Kriterien für nachhaltiges unternehmerisches Wirken orientieren sich hierbei an der Mitarbeiterzufriedenheit abgeleitet aus der Umfrage "Great Place To Work" (GPTW) und am Frauenanteil im Führungskreis der IVU. Die Erdienungsfrist für das Programm begann am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2026. Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder aus den anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen ist jeweils auf 400 % der jährlichen Festvergütung nach oben begrenzt.
Für den Long-Term-Incentive-Plan der Vorstände wurden im Geschäftsjahr zuzüglich zu der obigen Bezügeangabe Personalaufwendungen in Höhe von 145 T€ (2023: 168 T€) als variabler Vergütungsanteil berücksichtigt. Die Summe der Bezüge entsprechend § 314 Nr. 6 a) HGB beträgt 2.858 T€ (2023: 2.537 T€). Sämtliche Bezüge im Geschäftsjahr waren kurzfristig fällig. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel B. - Abschnitt "Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen".
165 Für ausgeschiedene Vorstände werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.691 T€ (2023: 1.773 T€) ausgewiesen. Ferner wurden für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder Pensionszahlungen in Höhe von 151 T€ (2023: 151 T€) geleistet.
166 Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Vergütungen von 202 T€ (2023: 194 T€) erhalten. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer fixen Grundvergütung und Sitzungsgeldern für die Teilnahme an ordentlichen Aufsichtsratssitzungen.
167 Durch den Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder werden wie folgt Aktien gehalten:
Vorstand | Aktien Stück 31.12.2024 | Aktien Stück 31.12.2023 |
Martin Müller-Elschner | 301.590 | 292.113 |
Leon Struijk | 72.500 | 63.000 |
Aufsichtsrat | ||
Bert Meerstadt | 2.000 | 0 |
Prof. Dr. Barbara Lenz | 1.500 | 1.500 |
Benedikt Woelki | 519 | 391 |
Steffen Brümmer | 416 | 288 |
168 Seit dem 31. Dezember 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben.
169 Die Entsprechenserklärung 2025 wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat am 10. Februar 2025 abgegeben und ist den Aktionären über die Homepage der IVU AG (www.ivu.de/corporate-governance) im Bereich Investor Relations dauerhaft zugänglich.
Der Vorstand
Berlin, den 18. März 2025
Martin Müller-Elschner
Leon Struijk
Wir haben zu dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 in den diesem Bericht als Anlage I (Konzernabschluss) und Anlage II (zusammengefasster Lagebericht) beigefügten Fassungen sowie zu den für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts den am 20. März 2025 in Berlin unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:
An die IVU Traffic Technologies AG, Berlin
Wir haben den Konzernabschluss der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben den folgenden Sachverhalt als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist:
Die IVU Traffic Technologies AG weist im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 133,7 Mio. aus. Die Umsatzerlöse resultieren aus dem Verkauf bzw. der Zurverfügungstellung von Software, der Lieferung von Hardware, der Erbringung von Wartungs- und Hostingleistungen sowie sonstiger Dienstleistungen.
Die IVU Traffic Technologies AG und ihre Tochtergesellschaften schließen mit ihren Kunden regelmäßig Verträge ab, die unterschiedliche Leistungskomponenten, wie z. B. Softwarelizenzen, Hardwarelieferungen, Implementierungsleistungen und Wartungs- und Hostingleistungen beinhalten. Die bilanzielle Abbildung dieser Verträge bedarf einer Einschätzung durch das Unternehmen, welche aus separierbaren Leistungsverpflichtungen bestehen. In vielen Fällen entfalten einzelne Komponenten keinen eigenständigen Nutzen bzw. stellen Inputfaktoren für eine geschuldete Gesamtleistung dar, sodass sie zu einer Leistungsverpflichtung zusammenzufassen sind. Die Erfassung der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen bzw. kombinierten Projekten, der Zurverfügungstellung von Software (Software as a Service) sowie aus Wartungs- und Hostingleistungen erfolgt zeitraumbezogen; die Erfassung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Lizenzen und Hardware, die nicht mit Dienstleistungen kombiniert sind, erfolgt zeitpunktbezogen. Sowohl in Bezug auf die Bestimmung der Leistungsverpflichtungen als auch in Bezug auf die Ermittlung des Leistungsfortschrittes bei längerfristigen Projekten besteht hohes Ermessen. Die Umsatzerlöse stellen einen wichtigen Leistungsindikator der Gesellschaft dar und es besteht das Risiko, dass Umsatzerlöse zu früh oder in unrichtiger Höhe realisiert werden.
Aufgrund der hohen Bedeutung der Umsatzerlöse für die Beurteilung der Ertragslage des Konzerns, der Komplexität der Umsatzrealisierung sowie des Grads an Ermessen liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.
Die Angaben der IVU Traffic Technologies AG zur Umsatzrealisierung sind im Konzernanhang im Abschnitt Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden enthalten.
Im Rahmen einer Aufbauprüfung haben wir die Angemessenheit der vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Umsatzrealisierung im Einklang mit IFRS 15 beurteilt. Für ausgewählte Kontrollen, insbesondere im Hinblick auf die Identifikation von Leistungsverpflichtungen, die zeitpunktbezogene Erlösrealisation sowie die verursachungsgerechte Kostenerfassung im Zusammenhang mit der Schätzung des Leistungsfortschritts bei Projekten, haben wir uns im Rahmen von Funktionsprüfungen von der Wirksamkeit der Kontrollen überzeugt.
Hinsichtlich der Prüfung der Umsatzerlöse aus kombinierten Projekten haben wir, für eine risikoorientierte Auswahl von als noch nicht als abgeschlossen klassifizierten Projekten, die realisierten Umsatzerlöse sowie die korrespondierenden Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten mit der jeweiligen Berechnung des Konzerns abgestimmt. Wir haben die Ermittlung des Leistungsfortschritts auf Grundlage des Projektbudgets und der angefallenen Kosten nachvollzogen, die zugrunde gelegten Annahmen bei der Schätzung der noch anfallenden Kosten beurteilt, die vertraglichen Grundlagen eingesehen und deren Übernahme in die Berechnungen des Mandanten überprüft. Weiterhin haben wir die in die Berechnung des Leistungsfortschritts eingeflossenen Kosten in Stichproben überprüft und die rechnerische Richtigkeit nachvollzogen.
Für eine Stichprobe aus abgeschlossenen Projekten sowie Software- und Hardwareverkäufen haben wir die realisierten Umsatzerlöse mit den vertraglichen Grundlagen, den Rechnungen sowie geeigneten Leistungsnachweisen abgestimmt.
Im Hinblick auf die Wartungs- und Hostingerlöse haben wir die Entwicklung der Erlöse im Zeitablauf analysiert und Auffälligkeiten in der Entwicklung untersucht. Für eine Stichprobe aus den im Geschäftsjahr realisierten Erlösen haben wir die Berechnung der zu realisierenden und abzugrenzenden Erlöse mit den vertraglichen Grundlagen abgeglichen und überprüft.
Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die Umsatzrealisierung sachgerecht erfolgte. Die der Erfassung der Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen zugrunde liegenden Annahmen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Bestimmung der Leistungsverpflichtungen und die Ermittlung des Leistungsfortschritts konnten wir nachvollziehen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen:
― |
die in Abschnitt C des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung |
― |
die gesondert veröffentlichte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt F des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird |
― |
die im Abschnitt E, Unterabschnitt "Risikomanagement und Internes Kontrollsystem" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen, lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems |
― |
die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
― |
planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
― |
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "ivuag-2024-12-31de_Stand20250320.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW-Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
― |
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Konzernabschlussprüfer der IVU Traffic Technologies AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Blohm.
Berlin, 20. März 2025
BDO
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Sartori, Wirtschaftsprüferin
gez. Blohm, Wirtschaftsprüfer
DONNERSTAG, 27. MÄRZ 2025
Geschäftsbericht 2024
DIENSTAG, 27. MAI 2025
Quartalsmitteilung zum 31.03.
MITTWOCH, 28. MAI 2025
Hauptversammlung
DONNERSTAG, 28. AUGUST 2025
Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.
DONNERSTAG, 20. NOVEMBER 2025
Quartalsmitteilung zum 30.09.
― |
Bert Meerstadt (Vorsitzender) |
― |
Ute Witt (stellvertretende Vorsitzende) |
― |
Dr. Heiner Bente |
― |
Prof. Dr. Barbara Lenz |
― |
Benedikt Woelki, IVU |
― |
Steffen Brümmer, IVU |
― |
Martin Müller-Elschner (Vorsitzender) |
― |
Leon Struijk |
― |
Prof. Dr. Manfred Boltze, Darmstadt |
― |
Dr. Claus Dohmen, Köln |
― |
Alain Flausch, Brüssel (BE) |
― |
Prof. Dr. Adolf Müller-Hellmann, Köln |
― |
Prof. Dr. Ronald Pörner, Berlin |
― |
Volker Sparmann, Hofheim am Taunus |
― |
Prof. Dr. Birgit Milius, Berlin |
― |
Günter Steinbauer, Wien (AT) |
IVU Traffic Technologies AG
Der Geschäftsbericht 2024 kann auf Deutsch und Englisch als pdf-Datei unter www.ivu.de heruntergeladen werden
Investor Relations
T + 49. 30. 859 06 -0
F + 49. 30. 859 06 -111
ir@ivu.de
IVU Unternehmenskommunikation
Eckhard Berchner,
IVU Unternehmenskommunikation
Novus Print, Berlin
S. 3: IVU Traffic Technologies AG (Bernd Brundert)
S. 6-7, 18, 20-21, 24-25, 126 : IVU Traffic Technologies AG
S. 9: IVU Traffic Technologies AG (Bernd Brundert)
S. 11 (v. o. nach u.): BLS AG, NCRTC, Alamy Stock Photo (David Levenson), iStock (Jonathan Filskov Photography), IVU Traffic Technologies AG (Holger Nawroth)
S. 12-13: Shutterstock (modium)
S. 14-15: BLS AG
S. 16: NCRTC
S. 17 (v. o. nach u.): Alamy Stock Photo (David Levenson), Averio (Dietmar Denger), iStock (Jonathan Filskov Photography)
S. 19 (v. o. nach u.): RBS, ESWE (Detlef Gottwald), REVG (Sabine Fusshoeller-Kleiner)
S. 22 (v. o. nach u.): DSB, IVU Traffic Technologies AG
S. 23 (v. o. nach u.): iStock (Denis Isakov), IVU Traffic Technologies AG
S. 28-29: Shutterstock (James Teohart)
S. 78-79: unsplash (Jan-Philipp Thiele)
S. 86-87: Shutterstock (A G Baxter)