IVU Traffic Technologies AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

EINZELABSCHLUSS 2024

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

A. HINWEIS ZUR BERICHTERSTATTUNG

Die IVU Traffic Technologies AG ist wirtschaftlich, organisatorisch und in Hinblick auf die Geschäftstätigkeit einschließlich der Markt- und Produktstrategie maßgeblicher Bestandteil des IVU-Konzerns. Aussagen zum IVU-Konzern gelten daher weitestgehend auch für die IVU Traffic Technologies AG und umgekehrt. Der vorliegende Bericht fasst den Konzernlagebericht des IVU-Konzerns und den Lagebericht der IVU Traffic Technologies AG zusammen (zusammengefasster Lagebericht). In diesem Bericht genannte Zahlenangaben beziehen sich auf den IVU-Konzern. Auf Angaben zum handelsrechtlichen Jahresabschluss wird gesondert hingewiesen. Im Folgenden wird der IVU-Konzern als IVU und die Einzelgesellschaft als IVU AG bezeichnet.

B. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS

Konzernstruktur und Produkte 1

Die IVU entwickelt, installiert, wartet und betreibt integrierte IT-Lösungen für Busse und Bahnen. Die Standardprodukte IVU.suite und IVU.rail decken das gesamte Spektrum von Planung, Betrieb und Qualitätssicherung für öffentliche Verkehrsbetriebe und Bahnunternehmen ab. Die Soft- und Hardware-Systeme der IVU erstellen Fahrpläne, planen und optimieren den Einsatz von Bussen und Bahnen, disponieren Fahrpersonal und Fahrzeuge, lenken und überwachen den Betrieb von Fahrzeugflotten, verkaufen Fahrscheine, informieren Fahrgäste, rechnen Einnahmen ab und erstellen Statistiken.

Mithilfe der digitalen Lösungen der IVU können Verkehrsunternehmen ihre gesamten Betriebsabläufe vereinheitlichen und zukunftsfähige Angebote für den Verkehr von morgen erstellen. Ob Ressourcenplanung und -disposition, Betriebssteuerung, Ticketing, Fahrgastinformation oder Leistungsabrechnung - die verschiedenen Produkte der IVU schaffen einen durchgängig digitalen Workflow.

1 Dieser Absatz beinhaltet Informationen zu ESRS 2 SBM-1 Absatz 40 a Paragraph i.

Einen besonderen Vorteil stellt der integrierte Ansatz der IVU-Systeme dar. Im Rahmen der Digitalisierung des Öffentlichen Verkehrs ergeben sich dadurch neue Chancen, Bereiche miteinander zu verknüpfen, Daten umfassend zu nutzen sowie Arbeitsabläufe nachhaltig zu optimieren und zu beschleunigen. Damit steigern die Produkte der IVU sowohl die Effizienz als auch die Qualität des öffentlichen Verkehrs.

Mit ihren Standorten in Berlin (Hauptsitz), Aachen, Frankfurt am Main, Leipzig, Hannover (Deutschland), Rom (Italien), Olten (Schweiz), Wien (Österreich), Utrecht (Niederlande), Paris (Frankreich), Birmingham (Großbritannien), Stockholm (Schweden), Budapest (Ungarn), Istanbul (Türkei), New York (Vereinigte Staaten), Toronto (Kanada) und Hanoi (Vietnam) betreut die IVU weltweit Kunden. Die Kernmärkte der IVU sind insbesondere Deutschland, Italien, die Schweiz und die Niederlande sowie Eisenbahnunternehmen weltweit.

Strategie und Steuerung 2

Die Konzernstrategie der IVU zielt auf ein kontinuierliches, finanziell nachhaltiges Wachstum. Elementar ist dabei der Ausbau der Marktposition in den Kernmärkten und den angrenzenden Regionen Europas sowie eine Steigerung der wiederkehrenden Umsätze, um die wirtschaftliche Stabilität der IVU weiter zu festigen.

Das Wachstum der IVU basiert auf ihren hochentwickelten Produkten, die in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kunden entwickelt und implementiert werden. Um allen Kunden möglichst identische Lösungen anbieten zu können, liegt ein Fokus auf der Pflege der Produktstandards. Ziel ist, das Produktportfolio für die beiden Kundengruppen öffentliche Verkehrsbetriebe und -verbünde sowie Eisenbahnen weitgehend zu integrieren und den Anwendern so durchgängige Arbeitsabläufe über alle operativen Bereiche hinweg in einem System zu ermöglichen.

2 Dieser Absatz beinhaltet Informationen zu ESRS 2 SBM-1 Absatz 40 a Paragraph ii.

Um ihre Position im deutschsprachigen Heimatmarkt weiter auszubauen, setzt die IVU auf gute Kundenbeziehungen und aktive Kundenpflege. Damit die IVU bei der künftigen Umsetzung neuer Anforderungen der erste Ansprechpartner ihrer Kunden sein kann, nimmt der Vertrieb verstärkt die Möglichkeiten des Up- und Cross-Sellings von Produkten wahr. Weiteres Wachstum generiert die gezielte Neukundenakquise in den Nachbarländern innerhalb Europas. Im Eisenbahnmarkt sieht die IVU alle Eisenbahnverkehrsunternehmen weltweit als potenzielle Kunden.

Die wiederkehrenden Umsätze sollen weiterhin überproportional, mindestens jedoch proportional zum Konzernumsatz wachsen. Neben dem Wartungsgeschäft und Support dienen als Wachstumstreiber zusätzliche Services rund um die Produkte der IVU wie Schulungen und Beratungsleistungen sowie der Ausbau des Cloud-Geschäfts. Im Fokus steht dabei die Vermarktung der IVU.cloud, um weitere Kunden für den technischen Betrieb der hauseigenen Systeme durch die IVU zu gewinnen.

Die Steuerungssysteme der IVU sind darauf ausgerichtet, immer ein aktuelles Bild der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Konzerns zu erhalten und die strategischen Ziele zu erreichen. Die wesentlichen Steuerungsgrößen sind hierbei die Entwicklung der Umsatzerlöse als Kennzahl für die Wachstumsrate, das Rohergebnis (Gesamtleistung zzgl. sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand) als Kennzahl für die eigene Wertschöpfung sowie das Betriebsergebnis (EBIT) als Kennzahl für die Profitabilität.

Forschung und Entwicklung

Seit ihrer Gründung im Jahr 1976 entwickelt die IVU komplexe Softwarelösungen für den Öffentlichen Verkehr. Die kontinuierliche Weiterentwicklung sowie die Beteiligung an bedeutenden Forschungs- und Standardisierungsprojekten verbessern die Produkte der IVU.suite stetig. Im engen Austausch mit Verkehrsunternehmen und Partnern aus Industrie und Wissenschaft entstehen zahlreiche Impulse für neue Funktionalitäten und Anwendungsmodelle der IVU-Systeme.

3 Dieser Absatz beinhaltet Informationen zu ESRS 2 SBM-1 Absatz 40 a Paragraph ii.

Die IVU verfügt über gute Kontakte zu Fachhochschulen und Universitäten - darunter die TU Berlin, die TU Ilmenau, die TU Darmstadt, die RWTH Aachen, das KIT Karlsruhe, die Universität Kassel und die TH Wildau. Mit diesen Hochschulen wird in Forschung und Lehre intensiv und erfolgreich zusammengearbeitet.

Im Jahr 2024 wurden alle laufenden Forschungsprojekte erfolgreich abgeschlossen. Damit schließt die IVU eine produktive Phase externer Forschungsbeteiligungen ab und setzt aktuell den Fokus verstärkt auf interne Forschung und Entwicklung. Dies ermöglicht es, gezielt an strategisch relevanten Innovationen zu arbeiten, insbesondere in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Optimierungsverfahren für den öffentlichen Verkehr. Durch diesen Schwerpunkt kann die IVU ihre Produkte noch gezielter an den Bedürfnissen der Kunden ausrichten und neueste technologische Entwicklungen direkt in die IVU.suite integrieren.

Die Konzentration auf interne Forschungsprojekte stellt sicher, dass die Innovationskraft der IVU nachhaltig gestärkt wird. Dabei profitieren unsere Entwicklungen weiterhin von den engen Kooperationen mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, die wertvolle Impulse liefern.

Ein Großteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung der IVU findet weiterhin innerhalb der regulären Produkt- und Releasezyklen statt. Damit bleibt die IVU ihrer Philosophie treu, Forschung und Entwicklung als integralen Bestandteil der Produktstrategie zu betrachten und kontinuierlich an technologischen Fortschritten zu arbeiten.

Personal 3

Die positive Entwicklung der Auftragslage spiegelt sich auch in der wachsenden Mitarbeitendenzahl der IVU wider. Um Projekte zu bearbeiten, die Produktpalette weiterzuentwickeln und Kunden hochwertigen Service zu bieten, benötigt die IVU sehr gut ausgebildete Fachkräfte. Ihre Qualifikation und Motivation sind ein entscheidender Faktor für nachhaltigen Erfolg und weiteres Wachstum.

Auch im vergangenen Jahr blieb der Arbeitsmarkt für Fachkräfte im IT-Bereich angespannt. Dennoch gelang es 2024 erneut, das benötigte Personal für die IVU zu gewinnen - das spricht für den guten Ruf der IVU als Arbeitgeber und das positive Arbeitsklima im Unternehmen. Dies bestätigen Mitarbeitende der IVU AG auch auf der Bewertungsplattform Kununu mit durchschnittlich sehr guten Bewertungen. Zum 31. Dezember 2024 zählte die IVU inklusive Teilzeitkräften und Studierenden konzernweit 1.069 Beschäftigte (2023: 966). Die durchschnittliche Personalkapazität erhöhte sich um 9 % auf 846 FTE (2023: 778) und der Personalaufwand stieg um 13 % auf 76,5 Mio. € (2023: 67,6 Mio. €). Generell bewegt sich die IVU dabei in einem Umfeld mit hohem Lohnniveau.

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2024 2023 Veränderung
Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. 1.069 966 + 11%
Personalkapazität im Jahresdurchschnitt (FTE) 846 778 + 9%

Die drei größten Standorte nach Mitarbeitendenanzahl zum 31.12.2024 sind Berlin (616 Mitarbeitende), Aachen (333 Mitarbeitende) und Rom (32 Mitarbeitende).

Rekrutierungsmaßnahmen

Der Fokus im Recruiting im Jahr 2024 lag insbesondere auf der Stärkung der Projektbereiche sowie des Customer Service, um Projekte gut durchzuführen und die Kundenzufriedenheit zu sichern. Außerdem wurden die Teams rund um Informationssicherheit und die Cloud gestärkt, um den Schutz unserer Software und deren Betrieb weiterhin sicherzustellen.

Um Fachkräfte und Hochschulabsolventen zu gewinnen, beteiligt sich die IVU regelmäßig an Karrieremessen. Die IVU nutzte die Gelegenheit, um bei insgesamt 13 Messen in Berlin, Potsdam, Aachen, Karlsruhe, Dresden und auf einer digitalen Messe mit geeigneten Fachkräften ins Gespräch zu kommen. Die Universitätsstädte Dresden und Karlsruhe haben neben den Standorten der IVU eine hohe Relevanz, da sie erstklassige Absolventinnen und Absolventen mit einem starken Verkehrsbezug hervorbringen.

Gleichzeitig warb die IVU weiterhin mit Remote-Arbeitsmodellen und beschäftigte 2024 so über 70 Mitarbeitende im gesamten europäischen Raum.

Im Jahr 2024 konnte das Programm für das duale Studium mit der IVU weiter gefestigt werden. Insgesamt haben drei neue Studierende ihre Ausbildung zum mathematisch-technischen Softwareentwickler in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen begonnen. Somit bildet die IVU nun fünf Nachwuchstalente aus.

Eine wichtige Rolle im Personalmarketing spielt zudem die Kooperation mit verschiedenen Universitäten. Dabei unterstützen Mitarbeitende der IVU mit ihrer Expertise bei Projekten oder gestalten Seminare und Vorlesungen. Studierende erhalten auf diese Weise einen Einblick in die technischen Herausforderungen im öffentlichen Verkehr und die alltäglichen Aufgaben bei der IVU. Hierfür nutzt die IVU auch die guten Kontakte zu ihren Forschungspartnern.

Einarbeitung

Um die zahlreichen Projekte der IVU erfolgreich bearbeiten zu können, kommt es auch auf eine schnelle und umfassende Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die IVU führt hierzu strukturierte Einarbeitungsprogramme an unseren Standorten in Berlin und Aachen durch. In modularen Schulungen erlernen die neuen Kolleginnen und Kollegen der deutschen und internationalen Niederlassungen das notwendige Grundwissen, um ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können. Die Seminare befassen sich unter anderem mit der Funktionsweise des öffentlichen Verkehrs, den einzelnen IVU-Produkten sowie dem Gesamtsystem und den Anforderungen an ein kundenorientiertes Projektmanagement. Neue Kolleginnen und Kollegen sind dadurch schnell einsatzfähig und können bereits nach kurzer Zeit eigene Projekte übernehmen. Neben der fachlichen Einarbeitung ist ein weiterer wichtiger Aspekt das gegenseitige Kennenlernen und die soziale Vernetzung im Unternehmen. Im Jahr 2024 fanden insgesamt sechs deutschsprachige Einarbeitungsprogramme statt, davon drei in Berlin und drei in Aachen. Zudem gab es ein "International Onboarding" unserer nicht deutschsprechenden Kolleginnen und Kollegen.

Fortbildungen

Nur wer auf dem neuesten Stand der Technik ist, kann komplexe IT-Systeme entwickeln und optimieren.

Deshalb ermöglicht die IVU ihren Beschäftigten, sich kontinuierlich weiterzubilden. Daraus ist eine aktive Wissenskultur im Unternehmen entstanden. Beispiele dafür sind die jährlich stattfindende hausinterne Developer Konferenz sowie die Projektkonferenz. Sie bieten den Kolleginnen und Kollegen die Chance, sich gemeinsam über neue Techniken und Weiterentwicklungen ihrer Programmierumgebungen sowie über Fachthemen aus dem Projektbereich auszutauschen.

Mit dem Wachstum der IVU geht auch ein steigender Bedarf an Führungskräften einher. Die IVU führte auch 2024 interne Nachwuchsprogramme für Führungskräfte durch, um geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf künftige Führungsaufgaben vorzubereiten. Zudem wurden Trainingsprogramme für Fachtalente mit dem Ziel angeboten, die Fachkarriere in der IVU zu stärken und als attraktive Alternative zur Führungslaufbahn zu etablieren. Derlei Schulungen

C. KONZERNNACHHALTIGKEITS-ERKLÄRUNG 4

Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsbewegung bringt tiefgreifende regulatorische, politische und gesellschaftliche Veränderungen mit sich und stellt damit Unternehmen vor hohe Anforderungen. Als Anbieter integrierter IT-Systeme für einen effizienten und umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr hat Nachhaltigkeit für die IVU eine zentrale Bedeutung. Mit ihren Lösungen optimiert sie den öffentlichen Verkehr und trägt zu einer nachhaltigen Verkehrswende bei. Gleichzeitig ist verantwortungsvolles Handeln eine Grundvoraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Daher verfolgt die IVU ihre kurz- und langfristigen Wachstumsziele im Einklang mit den Bedürfnissen ihrer Mitarbeitenden, Kunden und Partner sowie mit den Anforderungen von Gesellschaft und Umwelt. Diese nachhaltige Ausrichtung stärkt die Widerstandskraft des Unternehmens gegenüber Herausforderungen und ermöglicht es, sich bietende Chancen flexibel zu nutzen.

Die Wertschöpfungskette der IVU zeichnet sich durch ein hohes Maß an Innovation und Kundenorientierung und die enge Verzahnung von Forschung, Entwicklung und Anwendung aus. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette spielt die Beschaffung von Ressourcen eine wichtige Rolle. Dazu zählen sowohl die Sicherstellung einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur als auch die gezielte Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte. Gleichzeitig sind fundierte Marktforschung und -analyse, Technologieforschung sowie die enge Zusammenarbeit mit Partnern unerlässlich, um den hohen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. Im Kern der Wertschöpfungskette steht die Entwicklung komplexer haben zum Ziel, wichtiges Wissen im Unternehmen zu halten und besondere Talente gezielt zu fördern.

4 Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde durch den Abschlussprüfer nicht geprüft.

Die Erweiterung der bestehenden Laufbahnstufen, welche eine vertikale Karrierebewegung insbesondere Richtung Führung abbilden, konnte weiter etabliert und gelebt werden. Die Rollenbeschreibungen verdeutlichen die verschiedenen Fachrollen und die Vielzahl an Entwicklungsmöglichkeiten in der IVU.

Softwarelösungen im eigenen Geschäftsbereich. Hierbei legt die IVU größten Wert auf Qualitätssicherung. Durch gründliche Tests werden Fehler minimiert und eine hohe Softwarequalität gewährleistet. Darüber hinaus umfasst die Wertschöpfungskette die Implementierung und Integration der Lösungen. Dabei wird die standardisierte Software an die Kundenbedürfnisse angepasst und in bestehende IT-Landschaften integriert. Hinzu kommen Schulungen der Kunden in der Nutzung der Lösungen. Anschließend findet im Rahmen der Wartung eine kontinuierliche Aktualisierung der Software statt, um sie an neue gesetzliche Anforderungen und technische Standards anzupassen. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette nutzen Betriebe die Lösungen der IVU zur effizienten Planung und Steuerung des öffentlichen Verkehrs. Mehr zum Geschäftsmodell der IVU findet sich im Kapitel B. "Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns".

Die Nachhaltigkeitserklärung beschreibt die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte der IVU und wurde in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088 (EU-Taxonomie) aufgestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt unter vollständiger Anwendung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk. Die erstmalige Anwendung der ESRS durchbricht zwar den Grundsatz der Stetigkeit, wird aber als angemessen erachtet, da auch die EU die ESRS als Rahmenwerk für die zukünftige Berichterstattung unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anerkannt hat. Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften nach ESRS 2 Anlage B sind in der Tabelle weiter unten unter der gleichlautenden Überschrift aufgeführt. Die vorliegende Erklärung bezieht sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und der Konsolidierungskreis entspricht dem des Konzernabschlusses. Gemäß ESRS 1 § 105 ist es möglich, bestimmte klassifizierte oder sensible Informationen von der Berichterstattung auszuschließen, auch wenn diese wesentlich sind. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.

In der Nachhaltigkeitserklärung aufgeführte Richtlinien, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen sowie Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen sich grundsätzlich auf den gesamten IVU-Konzern. Sofern ein abweichender Einbezug vorliegt, erfolgt eine entsprechende Erläuterung. Wenn bestimmte Kennzahlen Daten aus der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette enthalten oder mit Unsicherheit behaftet sind, wird explizit darauf hingewiesen. Der Wert wird in solchen Fällen nach Möglichkeit individuell angepasst, um die Unsicherheit zu reduzieren. Im vorliegenden Bericht betrifft dies den im Abschnitt "Aktiver Klimaschutz" aufgeführten CO 2 -Fußabdruck sowie die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten. Bei der Nutzung der Begriffe kurz-, mittel- und langfristig wird die Definition aus den ESRS 1 übernommen.

Folgende Informationen wurden mittels Verweis in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen. Diese sind im Konzernanhang sowie im Lagebericht zu finden und an entsprechender Stelle als ESRS-Angabe gekennzeichnet.

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ESRS-Angabepflicht Information Seitenverweis
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 a Der Umfang, die Hauptmerkmale und die Bestandteile der Verfahren und Systeme für das Risikomanagement und die interne Kontrolle in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. 45f. (Lagebericht)
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 b Der verwendete Ansatz zur Risikobewertung, einschließlich der Methode zur Priorisierung von Risiken. 45f. (Lagebericht)
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 c Die wichtigsten ermittelten Risiken und die Minderungsstrategien, einschließlich damit verbundener Kontrollen. 47ff. (Lagebericht)
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 d Eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Ergebnisse seiner Risikobewertung und seiner internen Kontrollen in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die einschlägigen internen Funktionen und Prozesse einbindet. 45f. (Lagebericht)
ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 e Eine Beschreibung der regelmäßigen Berichterstattung über die unter Buchstabe d genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. 45f. (Lagebericht)
ESRS 2 SBM-1 Absatz 40 a Kernelemente der allgemeinen Strategie, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte beziehen oder sich auf diese auswirken i. der bedeutenden angebotenen Gruppen von Produkten und/​oder Dienstleistungen einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum (neue/​vom Markt genommene Produkte und/​oder Dienstleistungen), 3ff. (Lagebericht)
ii. der bedeutenden Märkte und/​oder Kundengruppen, die bedient wurden, einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum (neue/​nicht mehr aktuelle Märkte und/​oder Kundengruppen), 3f. (Lagebericht)
iii. Zahl der Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten. 4f. (Lagebericht)

Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen

Die IVU hat Prozesse etabliert, um ihren Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachzukommen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kernelemente und an welcher Stelle der Nachhaltigkeitserklärung diese aufgeführt werden.

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

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a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen, Nachhaltigkeitsstrategie
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht Wesentliche Anspruchsgruppen, Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Umwelt, Soziales, Governance
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen, Umwelt, Soziales, Governance

Das Nachhaltigkeitsteam der IVU steuert und berät bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Leitung des Nachhaltigkeitsteams obliegt dem Leiter Finanzen, der relevante Themen an den Vorstandsvorsitzenden und den Aufsichtsrat (66,67 % unabhängige Mitglieder) berichtet. 5 Ziele, die das Thema Nachhaltigkeit betreffen, werden mit dem Vorstand abgestimmt. Um dem Vorstand Anreize zu nachhaltigem Handeln zu setzen, enthält die Vorstandsvergütung variable Anteile, die an die Mitarbeiterzufriedenheit und die Frauenquote in Führungspositionen geknüpft sind. Umweltbezogene Anreize sind bisher noch kein Bestandteil der variablen Vergütung. Den übrigen Organen des Unternehmens wurden keine nachhaltigkeitsbezogenen Anreize gesetzt. Bei Entscheidungen, die das Thema Nachhaltigkeit wesentlich betreffen, wird der Leiter Finanzen eingebunden, um zu gewährleisten, dass Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Anlassbezogen werden weitere Mitglieder des Nachhaltigkeitsteams involviert, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsrichtlinien zu überwachen.

Weitere Impulse für die Ausgestaltung der gesellschaftlichen Verantwortung der IVU erhält das Unternehmen unter anderem durch seinen Aufsichtsrat und von seinem Beirat, der sich aus angesehenen Experten der Branche zusammensetzt. Anstöße kommen zudem aus den engen Kontakten in die Verkehrsbranche und der Mitarbeit in Verbänden und Kommissionen. Darüber hinaus gelangen wichtige Themen von Mitarbeitenden aufgrund der offenen Unternehmenskultur entweder direkt oder indirekt über den Betriebsrat zu den Führungskräften und dem Vorstand des Unternehmens.

5 Weitere Informationen zu Aufsichtsrat und Vorstand sind im Abschnitt "Chancengerechtigkeit erhalten" zu finden.

Mit der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen gehen Chancen und Risiken einher. Diese werden quartalsweise im Rahmen des in Kapitel E. "Prognose-, Risiko- und Chancenbericht" näher ausgeführten Risikomanagements und Internen Kontrollsystems erfasst. Der Vorstand wird fortlaufend und der Aufsichtsrat regelmäßig im Rahmen der Quartalsberichtserstattung über die Ergebnisse informiert. Geschäftsleitung und der weitere Führungskreis werden anlassbezogen involviert und unterstützen bei Bedarf die Überwachung der Risiken.

Um insbesondere Umweltrisiken proaktiv entgegenzuwirken, führt die IVU alle 3 Jahre eine umfassende Resilienzanalyse zu physischen Risiken und Übergangsrisiken durch. Diese ist in das übergeordnete Risikomanagementsystem integriert. 2022 wurde zunächst eine Klimarisikoanalyse gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes durchgeführt, um durch den Klimawandel bedingte physische Risiken für die Wirtschaftstätigkeit zu identifizieren und zu beheben. Es wurden Klimaszenarien zu temperatur-, wind-, wasser- und erdbezogenen Risiken herangezogen, um mögliche physische Umweltauswirkungen einerseits innerhalb der nächsten 10 Jahre und andererseits in einem Zeitraum von 10 bis 30 Jahren an den vier größten Standorten der IVU zu prüfen. Es wurde jeweils das Worst-Case Szenario als maßgebliches Szenario herangezogen. Als mögliche Gefahrenquellen wurden Hitzewellen, eine wachsende Temperatur-Bandbreite sowie stärker werdende Stürme in Mitteleuropa identifiziert. Diese können insbesondere ein Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende sowie ein Risiko für Gebäude und Infrastruktur darstellen. In die Bewertung floss zudem ein, dass ein Großteil der Geschäftsaktivitäten der IVU aufgrund der Art des Geschäfts und der entsprechenden technologischen Ausstattung der Mitarbeitenden standortunabhängig durchgeführt werden kann. Das Risiko an den Standorten der IVU wurde insgesamt als niedrig eingestuft. Im Jahr 2024 wurden zudem mögliche physische Umweltauswirkungen auf den Standort Leipzig untersucht. Auch an diesem Standort wurde das Risiko als nicht wesentlich eingestuft. Eine Integration physischer Risiken in die Unternehmensstrategie und die Ergreifung von Maßnahmen wurde nicht als notwendig erachtet.

Darüber hinaus wurde die Resilienzanalyse um Übergangsrisiken ergänzt, die sowohl die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette als auch den eigenen Geschäftsbereich betreffen. Dabei wurden Risiken aus der Wesentlichkeitsanalyse, Ergebnisse aus der Klimarisikoanalyse und die Beispiele aus ESRS E1 AR12 als potenzielle kurz-, mittel- und langfristige Übergangsrisiken beleuchtet. Die Bewertung erfolgte anhand der Kriterien Ausmaß auf einer Skala von 0 (kein) bis 5 (sehr hoch) und Eintrittswahrscheinlichkeit auf einer Skala von 0,75 (unwahrscheinlich) bis 0,9 (sehr wahrscheinlich). Die Dauer der Übergangsereignisse floss bei der Bewertung des Ausmaßes ein. Je länger die erwartete Dauer, desto höher die Bewertung. Der Gesamtwert ergab sich aus der Multiplikation der beiden Kriterien. Der Schwellenwert zur Bestimmung der Wesentlichkeit lag bei 2,7 von maximal 4,5 Punkten. Wesentliche Übergangsrisiken sind für die IVU beispielsweise mittelfristig der Ausschluss von Ausschreibungen durch mangelhafte Leistungsnachweise zum Thema Nachhaltigkeit und mittel- bis langfristig erhöhte Kosten für Anschaffungen. Das Risiko für starke Umsatzausfälle oder Kostenerhöhungen durch die Anpassung an Trends, den Wechsel zu Grünstrom oder die Anschaffung neuer Technologien wurde als nicht wesentlich eingeschätzt. Eine Integration von Übergangsrisiken in die Unternehmensstrategie und eine Ergreifung von Maßnahmen wurden nicht als notwendig erachtet. Aufgrund der fortlaufenden Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeit sind diese Einschätzungen allerdings mit Unsicherheit behaftet und werden kontinuierlich geprüft. Im Jahr 2025 wird die nächste Resilienzanalyse durchgeführt.

Darüber hinaus nahmen die Verantwortlichen im Bereich der Nachhaltigkeit nach Bedarf an Schulungen teil, um stets den aktuellen Stand der Rechtslage zu kennen sowie Auswirkungen, Chancen und Risiken im Bereich Nachhaltigkeit bewerten zu können.

Basierend auf wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurde 2024 eine ESG-Richtlinie vom Vorstand verabschiedet, die dem geamten Konzern als Leitlinie für das alltägliche Handeln dient. Damit hilft sie Mitarbeitenden der IVU bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ebenso soll sie die Werte der IVU nahebringen und die Erwartungen der IVU an Kunden und Lieferanten verdeutlichen. Die Richtlinie wurde auf unbestimmte Zeit verabschiedet. Jährlich werden die Inhalte geprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei wird darauf geachtet, dass sich weder für die gesamte Belegschaft noch für einzelne Gruppen innerhalb der IVU negative Auswirkungen ergeben. Die ESG-Richtlinie wurde auf der Webseite der IVU veröffentlicht, um sie Stakeholdern zugänglich zu machen.

Mangels Erfahrungswerten konnten nicht zu allen wesentlichen Themen fundierte Ziele bestimmt werden.

In 2025 plant die IVU, weitere Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu bestimmen. Darüber hinaus soll bis 2026 ein Nachhaltigkeitscontrolling etabliert werden, um den Fortschritt fortlaufend zu kontrollieren und zu steuern sowie Chancen und Risiken finanziell zu bewerten.

Wesentliche Anspruchsgruppen

Entsprechend der ESRS werden die Anspruchsgruppen unterteilt in diejenigen, auf die sich die Unternehmenstätigkeit auswirkt, und diejenigen, die sich mit Nachhaltigkeitsberichten befassen.

Zu der ersten Gruppe gehören Beschäftigte der IVU, der Aufsichtsrat sowie Kunden, Projektpartner, Lieferanten und (zukünftige) Investoren. Hinzu kommen Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit. Die Adressaten von Nachhaltigkeitsberichten können unter anderem Investoren, Kreditgeber, Bewerberinnen und Bewerber, Kunden, Behörden, die Öffentlichkeit sowie wichtige Multiplikatoren wie beispielsweise Analysten oder verschiedene Medien sein.

Die IVU legt großen Wert auf einen kontinuierlichen Dialog mit allen Gruppen. Die Kapitel "Soziales" und "Governance" enthalten weitere Informationen zu den verschiedenen Austauschkanälen und darüber, wie die Interessen der Stakeholder berücksichtigt werden. Anlassbezogen informiert das Nachhaltigkeitsteam die leitenden Organe über die ihm mitgeteilten Interessen der Stakeholder und erörtert gemeinsam mit dem Vorstand, wie diese im Geschäftsmodell und der Strategie berücksichtigt werden.

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen

Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen nach ESRS wurden im Jahr 2024 anhand einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 bestimmt.

Um die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, wurde ein mehrstufiger Prozess durchlaufen. Im ersten Schritt wurde eine Liste mit allen potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen gemäß ESRS 1 AR 16 angefertigt. Anschließend wurden potenzielle Stakeholder analysiert. Im Rahmen der Analyse wurden Stakeholder bestimmt, die auskunftsfähig zu den entsprechenden Belangen sind. Diese erhielten den für sie relevanten Auszug aus der Liste, um die Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsthemen für die IVU einzuschätzen. Sie wurden zunächst gebeten, zu jedem Punkt Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) zu identifizieren und zu dokumentieren. Dabei wurden einerseits vor- und nachgelagerte Akteure in der Wertschöpfungskette anhand der vorliegenden Informationen berücksichtigt. Andererseits wurden wesentliche physische und Übergangsrisiken aus der im Kapitel "Aktiver Klimaschutz" beschriebenen Resilienzanalyse sowie die im Kapitel E aufgeführten Risiken des Risikomanagementsystems integriert. Anschließend bewerteten die Stakeholder die IROs. Positive Auswirkungen wurden anhand der Kriterien Ausmaß und Tragweite bewertet, während bei negativen Auswirkungen zusätzlich die Umkehrbarkeit berücksichtigt wurde. Für potenzielle positive oder negative Auswirkungen erfolgte eine Gewichtung der Punktzahl durch Multiplikation mit einem Wahrscheinlichkeitsfaktor. Chancen und Risiken wurden auf der Basis von Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

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Kriterium Skala
Auswirkung Negative Auswirkung Ausmaß 0 (kein) bis 5 (sehr hoch)
Tragweite 0 (kein) bis 5 (Global/​Total)
Umkehrbarkeit 0 (sehr einfach umkehrbar) bis 5 (Unumkehrbar)
Wahrscheinlichkeit (bei potenzieller Auswirkung) 0,75 (unwahrscheinlich) bis 0,9 (sehr wahrscheinlich)
Positive Auswirkung Ausmaß 0 (kein) bis 5 (sehr hoch)
Tragweite Wahrscheinlichkeit (bei potenzieller Auswirkung) 0 (kein) bis 5 (Global/​Total) 0,75 (unwahrscheinlich) bis 0,9 (sehr wahrscheinlich)
Risiko und Chance Ausmaß 0 (kein) bis 5 (sehr hoch)
Wahrscheinlichkeit 0 ,75 (unwahrscheinlich) bis 0,9 (sehr wahrscheinlich)

Die Summe aus den Punkten der Kriterien Ausmaß, Tragweite und Umkehrbarkeit multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit ergibt die Gesamtpunktzahl. Anhand der Gesamtpunktzahl wurde die Wesentlichkeit bestimmt. Ab folgenden Werten wurden IROs als wesentlich eingestuft:

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Materialität Art Schwellenwert Maximaler Wert
Impact Materiality Negative potenzielle Auswirkung 8,1 13,5
Negative tatsächliche Auswirkung 9 15
Positive potenzielle Auswirkung 5,4 9
Positive tatsächliche Auswirkung 6 10
Financial Materiality Chancen & Risiken 2,7 4,5

Wesentliche Auswirkungen im eigenen Geschäftsbereich der IVU sind zum Beispiel der Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen sowie der Einfluss auf Zufriedenheit und gesetzeskonformes Verhalten der Mitarbeitenden. In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden unter anderem die Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen bei Kunden und der Einfluss auf die Datensicherheit von Lieferanten und Kunden identifiziert.

Als wesentliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich wurden beispielsweise steigende Energiekosten und mangelnde Chancengleichheit, in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Infrastrukturanfälligkeit gegenüber Extremwetterereignissen und Sicherheitsmängel bei der Datenverarbeitung ermittelt.

Wesentliche Chancen wurden im eigenen Geschäftsbereich festgestellt. Dazu gehören Chancen wie die Verbesserung der Produktivität durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Reputationsgewinn durch ein effektives Management von Vorkommnissen.

Nachhaltigkeitsthemen, zu denen wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifiziert wurden, sind als wesentlich eingestuft worden. Die weiter unten in der Tabelle unter der Überschrift "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen" aufgeführten Themen sind somit wesentlich und fließen in die Nachhaltigkeitserklärung ein. Ebenso werden diese im Rahmen des Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems behandelt, um angemessene Maßnahmen zu ermitteln.

Das Ergebnis zeigt die Themen mit wesentlichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft sowie mit der höchsten Geschäftsrelevanz für die IVU. Vorstand und Aufsichtsrat haben diese Einordnung validiert.

In der Nachhaltigkeitserklärung werden die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in den folgenden Abschnitten adressiert:

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Handlungsfeld Abschnitt Zuordnung nach § 289c Abs. 2 HGB
Umwelt Aktiver Klimaschutz Effiziente Ressourcennutzung Umweltbelange
Soziales Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur Nachhaltige Kundenbeziehungen Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte
Governance Verantwortungsvolle Unternehmensführung Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte

Nachhaltigkeitsstrategie

Abgeleitet aus den wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken ergibt sich für die IVU folgende Nachhaltigkeitsstrategie:

Umwelt

Aktiver Klimaschutz: Aktiver Klimaschutz heißt für die IVU, einen relevanten Beitrag zur Klimaneutralität unserer Gesellschaft zu leisten. Dabei setzt das Unternehmen insbesondere auf die integrierten IT-Systeme der IVU.suite, die Kunden eine nachhaltige CO 2 -Reduktion ermöglichen. Gleichzeitig zielt die IVU darauf ab, bis 2025 eine neutrale CO 2 -Bilanz bezüglich der Scope-1- und -2-Emissionen zu erreichen.

Effiziente Ressourcennutzung: Die IVU geht sorgsam mit ihren Ressourcen um und strebt eine Kreislaufwirtschaft an. Dabei setzt das Unternehmen insbesondere auf ein bestmögliches Recycling der internen Betriebsstoffe sowie auf die Zusammenarbeit mit nachhaltigen Lieferanten.

Soziales

Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur: Die wichtigste Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der IVU sind ihre klugen Köpfe - das Unternehmen sucht und findet "die richtig Guten".

Die IVU legt Wert auf ein kollegiales Miteinander und ermöglicht allen Kolleginnen und Kollegen, in einem wertschätzenden Arbeitsklima einer sinnstiftenden Tätigkeit nachzugehen und ihre individuellen Talente voll zu entfalten. Erfolge teilt das Unternehmen mit allen Mitarbeitenden.

Nachhaltige Kundenbeziehungen: Die IVU stärkt ihre Partnerschaften durch einen aktiven und vertrauensvollen Austausch. Dadurch kennt das Unternehmen die Bedürfnisse seiner Kunden. Um Lösungen für komplexe und dynamische Anforderungen zu finden, setzt die IVU auf den Dialog mit allen Stakeholdern. Im Fokus steht dabei immer die Perspektive der Kunden.

Governance

Verantwortungsvolle Unternehmensführung: Die Unternehmensführung der IVU handelt stets verantwortungsvoll und im Rahmen der geltenden Regeln einer börsennotierten Gesellschaft. Die IVU bekennt sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie zu dem internen Code of Conduct. Kritische Compliancevorfälle zu vermeiden, hat oberste Priorität. Entsprechend des Code of Conduct wird keine Form von Korruption und Bestechung toleriert. Mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten pflegt die IVU eine faire, partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit.

Umwelt

Die IVU strebt nachhaltiges Wachstum an. Dafür müssen aktuelle Herausforderungen bewältigt werden. Der Erhalt unserer Umwelt ist eine der größten aktuellen Herausforderungen. Die IVU ist überzeugt, dass sie dabei einen wichtigen Beitrag leisten kann, indem sie zum Klimaschutz beiträgt und Ressourcen effizient einsetzt.

Aktiver Klimaschutz

Der Klimawandel ist präsenter denn je und wirkt sich auf viele Bereiche des Geschäftsalltags in Unternehmen aus. Um daraus resultierenden Risiken proaktiv entgegenzuwirken und Chancen aufzudecken, führt die IVU mindestens alle 3 Jahre eine umfassende Resilienzanalyse zu physischen Risiken und Übergangsrisiken durch. 6 Im Jahr 2025 wird die nächste Resilienzanalyse durchgeführt.

Die IVU ist überzeugt, dass gerade Unternehmen in der Pflicht sind, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Um Mitarbeitenden und Geschäftspartnern Leitlinien für einen Beitrag zum aktiven Klimaschutz zu geben, sind Prinzipien zur effizienten und umweltfreundlichen Arbeit in der auf der Website veröffentlichten ESG-Richtlinie verankert. Diese Prinzipien adressieren wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die die Themen "Anpassung an den Klimawandel", "Klimaschutz" und "Energie" betreffen. Dazu gehören beispielsweise der Ausstoß von CO 2 im eigenen Geschäftsbereich und der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Auswirkung oder steigende Energiekosten für die IVU als Risiko. Der Leiter Finanzen prüft Entscheidungen, die diese Themen wesentlich betreffen. Die IVU hat die folgenden Handlungsfelder gewählt:

1. Effizienten öffentlichen Verkehr fördern

2. Energieeffizienz steigern und Emissionen verringern

3. Emissionsarme Mobilität der Mitarbeitenden steigern

Effizienten öffentlichen Verkehr fördern

Der öffentliche Verkehr mit Bussen und Bahnen zählt zu den umweltfreundlichsten Verkehrsträgern, was die Emission von Treibhausgasen anbelangt - weit vor dem motorisierten Individual- und Flugverkehr.

Die Systeme der IVU sorgen bei Verkehrsunternehmen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt für einen reibungslosen und effizienten öffentlichen Verkehr und steigern so die Attraktivität für viele Fahrgäste. Gleichzeitig unterstützen die Produkte der IVU.suite Verkehrsunternehmen dabei, CO 2 -Emissionen nachhaltig zu reduzieren und schnell auf klimawandelbedingte Störungen durch beispielsweise Extremwetterereignisse zu reagieren.

Darüber hinaus verfügt die IVU.suite über zahlreiche Funktionen speziell für den Einsatz von Elektrobussen. Das System kennt die Eigenschaften der Fahrzeuge, Lademöglichkeiten und Streckensituationen und unterstützt mit passenden Vorschlägen. Damit werden Elektrobusse effizient genutzt und das Personal optimal eingesetzt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der integrierten Verwaltung: Das System vereint Elektrobusse und Verbrenner als Mischflotten in einer Oberfläche und ermöglicht eine gemeinsame Planung, Disposition, Betriebssteuerung und Fahrgastinformation.

6 Weitere Informationen zur Resilienzanalyse befinden sich im Abschnitt "Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen".

Eine Quantifizierung der positiven Umweltauswirkungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bezüglich der Anpassung an den Klimawandel sowie dem Klimaschutz und dem Energieverbrauch lässt sich nur unter zahlreichen Annahmen vornehmen. Daher wird von konkreten Zielen und Kennzahlen abgesehen. Die IVU ist dennoch überzeugt, dass ihre Produkte einen wesentlichen Beitrag leisten. In der folgenden Tabelle werden Beispiele für positive Umweltauswirkungen qualitativ ausgeführt:

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Produkt Bereich Umweltauswirkung
IVU.run Umlaufplanung Effiziente Umläufe, Reduktion von Leerfahrten
IVU.duty Dienstplanung Effiziente Dienstpläne
IVU.vehicle Fahrzeugdisposition Optimale Zuteilung von energiesparenden Fahrzeugen
IVU.crew Personaldisposition Effiziente Dienstzuteilung
IVU.pad Personaldisposition Abgabe von Dienstwünschen, Vermeidung von Arbeitswegen
IVU.fleet Betriebssteuerung Fahrzeugbeobachtung und flexible Routenanpassung
IVU.cockpit Betriebssteuerung Fahrerassistenz mit Hinweisen für effizientes Fahren
IVU.control Auswertung Leistungsanalyse zeigt Verbesserungspotenzial
IVU.ticket.box Fahrzeugausstattung Ermöglicht Nutzung der IT-Lösungen. Bspw. können darüber in Echtzeit Optimierungen der Route mitgeteilt werden

Energieeffizienz steigern und Emissionen verringern

Um das Klima zu schützen, sind Steigerungen der Energieeffizienz und Verringerungen der Emissionen wichtig. Nicht nur in der nachgelagerten Lieferkette möchte die IVU mit ihren Produkten dem Klimaschutz dienen. Auch im eigenen Geschäftsbereich adressiert sie die Auswirkungen, indem sie eine kontinuierliche Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen anstrebt. Dabei liegt der Fokus vor allem auf den Emissionen der Scopes 1 und 2, da dort die Einflussmöglichkeiten am größten sind. Dazu wurden die Ergebnisse der Messung des CO 2 -Fußabdrucks des Jahres 2023 und die Interessen von Stakeholdern wie Investoren und Kunden analysiert. Auf dieser Basis hat die IVU das absolute Ziel gesetzt, diese Emissionen bis 2025 auf 0 Tonnen CO 2 -Äquivalente (t CO 2 e) zu reduzieren. Das Jahr 2023 eignet sich als Basisjahr, da die Geschäftsaktivitäten und externen Einflüsse in diesem Jahr repräsentativ sind. Im Rahmen der jährlichen Messung des CO 2 -Fußabdrucks werden der Gesamtfortschritt und die Effektivität einzelner Maßnahmen zur Erreichung des Ziels kontrolliert. In 2025 ist geplant, auch für Scope-3-Emissionen ein Ziel zu setzen. Bisher wurde kein wissenschaftsbasiertes Umweltziel gesetzt. Es wird in Erwägung gezogen, mittelfristig ein wissenschaftsbasiertes Ziel für den CO 2 -Fußabdruck beispielsweise im Rahmen der Science Based Target Initiative zu ermitteln.

Die restlichen Netto-Emissionen der Scopes 1 und 2 werden ab 2025 durch Gold Standard zertifizierte Projekte außerhalb der Wertschöpfungskette der IVU kompensiert. Durch diese Selbstverpflichtung zur Kompensation setzt die IVU Anreize, den CO 2 -Fußabdruck fortlaufend zu verringern.

Zur Messung des CO 2 -Fußabdrucks wird die Software-Anwendung der Climate Extender GmbH verwendet. Diese ermittelt die Emissionswerte für die Scopes 1, 2 und 3 nach dem international anerkannten Standard Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Einerseits stammen Daten aus dem eigenen Unternehmen - beispielsweise Auswertungen zu gekauften Waren oder den Arbeitswegen der Mitarbeitenden. Andererseits wurden Daten von Lieferanten verwendet. Dazu gehören beispielsweise Auswertungen von Reisebüros zu Dienstreisen oder Klimabilanzen von Dienstleistern, die der IVU ihre Datenzentren zur Verfügung stellen. Sofern exakte Werte nicht ermittelt werden konnten, wurden Schätzungen herangezogen. Wenn aktuelle Werte fehlten, wurden Vorjahreswerte unter Berücksichtigung aufgetretener Änderungen hochgerechnet. Waren keine Vorjahreswerte vorhanden, wurden Durchschnittswerte oder Werte von vergleichbaren Standorten zur Hochrechnung verwendet. Daraus resultieren Messunsicherheiten. Um Messunsicherheiten auszugleichen, wurden die Emissionswerte mit individuellen Aufschlägen zwischen 5 % und 15 % versehen.

Folgende Änderungen bei der Berechnung des CO 2 -Fußabdrucks im Jahr 2024 wurden im Vergleich zu 2023 vorgenommen:

1. Beim Abfall wurden die angesetzten Emissionsfaktoren nach dem Brennstoffhandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 angepasst. Um die Vergleichbarkeit zu wahren, wurden die zugehörigen Emissionen dieser Kategorie in 2023 rückwirkend von 1 t CO 2 e auf 38 t CO 2 e erhöht.

2. Bei der Berechnung der Emissionen durch die Nutzung von Datenzentren wurden in 2024 zusätzlich zu den Scope-1- und -2-Emissionen auch die externen Scope-3-Emissionen berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit zu wahren, wurde ein Berechnungsfehler der Emissionen in 2023 korrigiert, wodurch diese von 946 t CO 2 e auf 116 t CO 2 e sinken.

3. Erworbene Dienstleistungen und Fremdlizenzen sowie verkaufte Hard- und Software wurden erstmalig bei der Berechnung berücksichtigt. Die zugehörigen Scope-3-Emissionen betragen in Summe etwa 5.655 t CO 2 e.

Insgesamt lagen die konzernweiten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für das Jahr 2024 bei 7.230 t CO 2 e (2023: 2.018 t CO 2 e) (standortbasiert) bzw. 7.007 t CO 2 e (marktbasiert) (2023: 1.876 t CO 2 e). Davon kompensiert die IVU 137 Tonnen aus Flugreisen über Gold Standard zertifizierte Projekte der Non-Profit-Organisation atmosfair außerhalb ihrer Wertschöpfungskette, ohne dass eine vertragliche Bindung vorliegt. Der größte Teil der Emissionen ist auf erworbene Waren und Dienstleistungen (2024: 3.864 t CO 2 e; 2023: 244 7 ) sowie die Verwendung verkaufter Produkte (2024: 1.856 t CO 2 e; 2023: -) zurückzuführen.

Die Erhöhung der Emissionen resultiert aus dem erstmaligen Einbezug der Scope-3-Emissionen aus eingekauften Dienstleistungen und Fremdlizenzen sowie verkaufter Hard- und Software. Bei den zuvor gemessenen Emissionskategorien konnte die IVU im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung von 443 t CO 2 e bei den standortbasierten Emissionen und 524 t CO 2 e bei den marktbasierten Emissionen erzielen. Dies resultiert hauptsächlich aus einer Reduzierung der Emissionen bei den Arbeitswegen der Mitarbeitenden (2024: 295 t CO 2 e; 2023: 615 t CO 2 e).

Die Steigerung der Energieeffizienz spielt bei der Verringerung klimaschädlicher Emissionen eine wesentliche Rolle. Ebenso wird damit das Risiko steigender Energiekosten adressiert. Aufgrund des Unternehmenswachstums und der damit verbundenen Umbaumaßnahmen stieg der Energiebedarf im Vergleich zum Vorjahr leicht an. Der Energieverbrauch in 2024 betrug konzernweit 1.909 MWh (2023: 1.869 MWh). Für eine bessere Steuerung wird alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit dem Ziel durchgeführt, Hauptenergietreiber zu identifizieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Das letzte Audit hat im November 2023 für die Standorte Berlin und Aachen stattgefunden. Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Stromverbrauch gelegt. Insgesamt hat die IVU in 2024 544 MWh (2023: 430 MWh) Strom verbraucht. Die Erhöhung des Stromverbrauchs im Vergleich zum Vorjahr lässt sich auf Umbaumaßnahmen am Berliner und Aachener Standort sowie das Unternehmenswachstum zurückführen. Als einer der regelmäßigen Hauptverbraucher wurde die Beleuchtung im Energieaudit identifiziert. Als resultierende Maßnahme stellt die IVU sukzessive auf stromsparende Leuchtmittel mit LED um. Dank der hohen Effizienz und Lichtstärke sowie einer deutlich höheren Lebensdauer im Vergleich zu Neonröhren wirkt sich dieser Schritt nachhaltig auf den Ressourcenverbrauch im Unternehmen aus. Bei der letzten Messung in 2023 war ca. 50 % der Beleuchtung durch LED-Leuchtmittel ersetzt. Geplant ist, die vollständige Umstellung bis zur Messung im nächsten Energieaudit Ende 2026 abzuschließen.

Das Nachhaltigkeitsteam hat basierend auf dem Energieaudit und dem CO 2 -Fußabdruck des Jahres 2023 weitere Maßnahmen eingeleitet, um insbesondere die Emissionen in den Bereichen Stromverbrauch und Beheizung zu verringern. Die Formalisierung in Form eines Übergangsplans wird im Jahr 2025 in Abstimmung mit dem Vorstand vorgenommen. Der Übergangsplan wird eine Abschätzung der quantitativen Beiträge und das geplante Umsetzungsdatum der Klimaschutzmaßnahmen, bei denen Hebel zur Dekarbonisierung zum Einsatz kommen, enthalten.

Aktuell steht die Wahl der Energieversorger im Fokus. Im Jahr 2024 betrug der Stromverbrauch aus Grünstromtarifen etwa 80 % (2023: 71 %) und konnte damit erneut im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden. Die resultierenden Emissionen wurden damit um 30 t CO 2 e reduziert (2024: 30 t CO 2 e; 2023: 60 t CO 2 e). Das Ziel ist, den Grünstromanteil an den wesentlichen Standorten bis Ende 2025 auf 100 % zu erhöhen. Darüber hinaus verhandelt die IVU zusammen mit dem Vermieter mit der Denkmalschutzbehörde über die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Berliner Niederlassung. Eine Umsetzung wird mittelfristig angestrebt.

Auch bei der Beheizung wurden Einsparpotenziale genutzt, obwohl die zu beheizende Fläche durch das Unternehmenswachstum zugenommen hat. Durch bewussteres Heizen konnte der Energieverbrauch durch dafür verwendete Brennstoffe von 1.439 MWh in 2023 auf 1.363 MWh in 2024 verringert werden. Folgende Maßnahmen sind zudem am Berliner Standort für 2025 geplant: Nach einer Testphase in 2024 werden am gesamten Standort elektronische Thermostate installiert. Darüber hinaus wird auf Fernwärme als energiesparendes Heizsystem umgestiegen, um weitere Effizienzsteigerungen zu erreichen.

7 Erworbene Dienstleistungen und Fremdlizenzen wurden 2023 noch nicht berücksichtigt

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Rückblickend Etappenziele und Zieljahre
Basisjahr (2023) Vergleich 2024 2024 /​ 2023 2025 2030
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 465 -70 395 85% 0 0
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) 204 70 274 134% - -
Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 62 -11 51 82% 0 0
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) 1.349 5.212 6.561 486% - -
1. Erworbene Waren und Dienstleistungen (ohne Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste) 244 3.620 3.864 1.584% * - -
Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste 116 -8 108 93% - -
2. Investitionsgüter - -
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 51 2 53 104% - -
4. Vorgelagerter Transport und Vertrieb 9 19 28 318% - -
5. Abfallaufkommen in Betrieben 40 4 44 110% - -
6. Geschäftsreisen 274 10 284 104% - -
7. Pendelnde Arbeitnehmende 615 -321 295 48% - -
8. Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter - -
9. Nachgelagerter Transport - -
10. Verarbeitung verkaufter Produkte - -
11. Verwendung verkaufter Produkte - 1.856 1.856 - -
12. Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer - 30 30 - -
13. Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter - -
14. Franchises - -
15. Investitionen - -
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e) 2.018 5.212 7.230 358%
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e) 1.876 5.131 7.007 374%
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Etappenziele und Zieljahre
(2050) Jährl. % des Ziels /​ Basisjahr
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 0
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) -
Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 0
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) -
1. Erworbene Waren und Dienstleistungen (ohne Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste) -
Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste -
2. Investitionsgüter
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) -
4. Vorgelagerter Transport und Vertrieb -
5. Abfallaufkommen in Betrieben -
6. Geschäftsreisen -
7. Pendelnde Arbeitnehmende -
8. Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
9. Nachgelagerter Transport
10. Verarbeitung verkaufter Produkte
11. Verwendung verkaufter Produkte -
12. Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer -
13. Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
14. Franchises
15. Investitionen
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e)
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e)

* Erworbene Dienstleistungen und Fremdlizenzen wurden in 2024 erstmals in dieser Kategorie berücksichtigt.

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THG-Intensität pro Nettoerlös * 2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO 2 e/​€) 0,000054
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO 2 e/​€) 0,000052

* Die angesetzten Nettoerlöse entsprechen denen im Kapitel "Konzern-Gewinn- und -Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr 2024"

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Energieverbrauch und Energiemix Vergleich 2024
1. Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) -65 1.417
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) -5% 74%
2. Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) -2 2
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) +/​-0% 0%
3. Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) +1 1
4. Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) +104 500
5. Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) +/​-0 0
6. Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 3 bis 5) +105 501
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) +5% 26%
Gesamter Energieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 1, 2 und 6) +28 1.920

Emissionsarme Mobilität der Mitarbeitenden steigern

Als Unternehmen, dessen Leistungen zur umweltfreundlichen Mobilität der Gesellschaft beitragen, ist es der IVU wichtig, mit gutem Beispiel voranzugehen.

Die Daten zur Berechnung der Arbeitswege im Rahmen des CO 2 -Fußabdrucks basierten für das Berichtsjahr 2023 auf Schätzungen. 2024 wurde eine Umfrage zu den Arbeitswegen der Mitarbeitenden durchgeführt, um die Emissionen dieser Kategorie besser einschätzen zu können. Es wurde eine Teilnahmequote von ca. 52 % erzielt. Hochgerechnet resultiert ein Emissionswert in Höhe von 295 t CO 2 e (2023: 615 t CO 2 e). Die Verringerung der Emissionen durch Arbeitswege erklärt sich einerseits durch die konservative Schätzung im Vorjahr und andererseits durch die verbreitete Arbeit aus dem Homeoffice. Um die Notwendigkeit von Dienstreisen und Arbeitswegen zu begrenzen, werden alle Mitarbeitenden mit mobilen Endgeräten und alle Standorte mit modernen Videokonferenzanlagen ausgestattet. Mobiles Arbeiten gehört für die IVU zum beruflichen Alltag. Der Arbeitsort kann - sofern es die Tätigkeit zulässt - frei bestimmt werden. So lassen sich Arbeitswege einsparen und vorhandene räumliche Ressourcen effizient und nachhaltig nutzen. Seit dem Jahr 2023 werden Mitarbeitende, die ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten, umfassend für die Arbeit im Homeoffice ausgestattet. Höhenverstellbare Tische, Bürostühle und weitere Arbeitsmaterialien werden auf Anfrage zum gewünschten Arbeitsort geliefert. Bis zum 31.12.2024 haben 328 Mitarbeitende Gebrauch von diesem Angebot gemacht.

8 Unter 500 km
9 500 bis 1.600 km

Einige Dienstreisen sind jedoch im Projektgeschäft unerlässlich, um vor Ort Projekte umzusetzen, Schulungen durchzuführen und Kunden zu betreuen. In diesen Fällen sind die Mitarbeitenden in der ESG-Richtlinie dazu angehalten, nach Möglichkeit den öffentlichen Verkehr anstelle von Flügen und Taxis zu nutzen. Aus Datenschutzgründen wird die Einhaltung der Richtlinie nicht kontrolliert. Unvermeidbare dienstliche Flugreisen kompensiert die IVU AG seit Beginn des Geschäftsjahres 2018 über das Angebot der Non-Profit-Organisation atmosfair. Mit den Zahlungen unterstützt atmosfair verschiedene Gold Standard zertifizierte Klimaschutzprojekte in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz". Im Jahr 2024 wurden durch Mitarbeitende der IVU AG 1,3 Mio. Flugkilometer zurückgelegt. 11,9 % davon waren Kurzstrecken- 8 , 82,2 % Mittelstrecken- 9 und 5,9 % Langstreckenflüge 10. Diese Reisen haben gemäß Berechnung nach GHG protocol einen CO 2 -Fußabdruck von 137 t CO 2 e (2023: 125,5 t CO 2 e) verursacht.

Im Rahmen der Reduzierung von Emissionen auf Dienstreisen und Arbeitswegen bezuschusst die IVU AG die Nutzung des ÖPNV für jeden Mitarbeitenden an den deutschen Standorten mit 50 EUR netto pro Monat. In den Niederlassungen Schweiz, Österreich und Niederlande gibt es vergleichbare Regelungen.

10 Über 1.600 km

Als fahrradfreundlicher Arbeitgeber bietet das Unternehmen in Berlin und Aachen Fahrradgaragen, Duschen und regelmäßige Fahrradreparaturen an. Außerdem ist geplant, mittelfristig Ladesäulen für E-Autos auf dem Parkplatz der Berliner Niederlassung zu installieren. Dadurch wird Infrastruktur geschaffen, die eine umweltfreundliche Anreise fördert.

Der Austausch mit den Angestellten wird regelmäßig gesucht, um zu prüfen, ob die Umsetzung der Maßnahmen zur Einsparung von Emissionen negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden hat. Die verschiedenen Kommunikationskanäle sind im Abschnitt "Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur" ausgeführt. Im Jahr 2024 wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen festgestellt.

Effiziente Ressourcennutzung

Da die IVU die verkauften Geräte von Lieferanten herstellen lässt und keine Anpassungen an der Hardware vornimmt, fällt im Unternehmen selbst kein Ressourcenverbrauch für die Produktion von Hardware an.

Jedoch benötigt sie zur Erbringung ihrer Leistung bestimmte Ressourcen. Zu den Ressourcen, die die IVU extern bezieht, gehört im Wesentlichen Hardware für die Mitarbeitenden (Laptops, Smartphones, Headsets, etc.). Insbesondere aus der eingeschränkten Verfügbarkeit von seltenen Ressourcen, die für die Herstellung von IT-Ausstattung unerlässlich sind, entsteht ein Risiko für das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich und in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Diese Risiken aus dem Themenfeld "Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung" werden in der veröffentlichten ESG-Richtlinie behandelt. Sie enthält Prinzipien, die Recycling und die Vermeidung von Gefahrenstoffen sowie die Verwendung nachhaltiger Hardware vorschreiben. Der Leiter Finanzen prüft alle Entscheidungen, die dieses Thema wesentlich betreffen.

Die IVU hat die folgenden Handlungsfelder identifiziert:

1. Recycling fördern

2. mit nachhaltigen Lieferanten zusammenarbeiten

Von konkreten Zielen wird abgesehen, da festgestellt wurde, dass sie keinen wesentlichen Mehrwert zur Abschwächung der Risiken bieten. Ebenso wurden die Kennzahlen aus dem Standard ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" nicht angewendet. Es besteht kein wesentlicher Zusammenhang zwischen den IROs und den Gewichten der verwendeten technischen und biologischen Materialien sowie dem prozentualen Anteil wiederverwerteter Rohstoffe.

Recycling fördern

Um die Verfügbarkeit seltener Ressourcen zu erhöhen, kümmert sich die IVU darum, ihre IT-Ausstattung am Ende des Produktlebenszyklus zu recyceln. Für Elektroschrott wie Bildschirme, Lampen, Kopfhörer und weitere elektrische und elektronische Kleingeräte arbeitet die IVU mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, die die Geräte gemäß Anhang VII der Richtlinie 2012/​19/​EU fachgerecht entsorgen bzw. alte PC-Hardware technisch wiederaufbereiten und dem Gebrauchtmarkt zuführen.

Mit nachhaltigen Lieferanten zusammenarbeiten

Die Einhaltung grundlegender Standards für eine ressourcenschonende Produktion ist der IVU bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten besonders wichtig. Daher sucht die IVU wichtige Lieferanten in Europa, wo strenge Nachhaltigkeits-Anforderungen gelten.

Hauptlieferanten der IVU sind Unternehmen, die beispielsweise die Produkte IVU.ticket.box und IVU.box.gateway fertigen, auf denen Kunden die IT-Lösungen der IVU betreiben. Diese Partnerunternehmen haben ihren Sitz in Deutschland. Sie unterliegen, wie die IVU selbst, der Richtlinie 2011/​65/​EU für Gefahrstoffe in Elektrogeräten (RoHS) und sind im Sinne der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/​2006 über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) ein "nachgeschalteter Anwender". Die Erzeugnisse setzen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen keine Chemikalien frei.

Für den Hardwareanteil ihrer Systemlösungen ist der IVU wichtig, dass diese so lange wie möglich genutzt werden können. Gemeinsam mit ihren Vorlieferanten vereinbart die IVU daher im Regelfall vertraglich eine Ersatzteilverfügbarkeit von bis zu 10 Jahren und in Einzelfällen auch darüber hinaus. Zudem bietet sie ihren Kunden Reparaturleistungen für defekte Hardware an.

Überdies benötigt die IVU als IT-Unternehmen insbesondere IT-Equipment, um ihr Geschäft zu betreiben. Dabei setzt sie vor allem auf die langlebige Hardware des Lieferanten Dell.

EU-Taxonomie

Grundlagen

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben mit der sogenannten EU-Taxonomie ein europaweites Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften verabschiedet. Damit soll ein einheitlicher Rahmen geschaffen werden, um Unternehmen in der EU nach ihrer Umweltwirkung einzuordnen und für Kunden, Geldgeber oder Anleger vergleichbar zu machen. Ziel der EU-Taxonomie ist es unter anderem, Kapitalflüsse stärker auf nachhaltige Investitionen auszurichten.

Eine Wirtschaftsaktivität gilt nach der EU-Taxonomie als taxonomiefähig, wenn sie potenziell einen Beitrag zu einem der folgenden sechs Umweltziele leisten kann:

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Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Außerdem ist sie taxonomiekonform, wenn sie die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt:

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Erbringung eines substanziellen Beitrags zu einem der sechs Umweltziele unter Erfüllung der für die jeweilige Wirtschaftsaktivität definierten Bewertungskriterien.

Einhaltung der für die jeweilige Wirtschaftsaktivität definierten Do-No-Significant-Harm ("DNSH")-Kriterien. Das heißt, es darf keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt werden.

Gewährleistung des Mindestschutzes ("Minimum Safeguards") im Hinblick auf internationale Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Themen wie Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb.

Die IVU muss berichten, ob und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomie sind. Die Kennzahlen dafür sind entsprechende Anteile am Umsatz, an den Investitionsausgaben (CapEx) und den Betriebsausgaben (OpEx). Für diesen Bericht hat die IVU den zum Jahresende 2024 vorliegenden Stand der Taxonomie auf ihre Geschäftstätigkeit angewandt.

Anzumerken ist hier, dass sich aufgrund von nicht definierten Rechtsbegriffen in der EU-Taxonomie gegenwärtig noch Unklarheiten in der Auslegung der Verordnung ergeben.

Die IVU hat diverse Anstrengungen unternommen, um explizit im Taxonomie-System berücksichtigt zu werden. So hat sie sich unter anderem mit einem konkreten Lösungsvorschlag an das verantwortliche Expertengremium der EU-Kommission gewandt. Zu solchen Darlegungen sind Unternehmen, deren nachhaltige Aktivtäten sich bisher nicht im Klassifizierungssystem wiederfinden, ausdrücklich aufgefordert. Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt. Aufgrund von Hinweisen des Expertengremiums und veröffentlichter FAQ-Dokumente zum Umgang mit der EU-Taxonomie hat sich die IVU nach sorgfältiger Prüfung für die Anwendung einer unter weiter Auslegung passenden Wirtschaftstätigkeit entschieden.

Weitere Rechtsakte und Erläuterungen seitens der EU für die Verwendung der veröffentlichten Vorgaben werden erwartet. Solche Ergänzungen werden sorgfältig auf ihre Bedeutung für die Berichterstattung der IVU zur EU-Taxonomie geprüft.

Taxonomiefähigkeit

Integrierte IT-Systeme für einen effizienten und umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr sind das Geschäftsmodell der IVU. Die Stärkung und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist ein wesentlicher Hebel für nationale und internationale Klimaschutzbemühungen. Daher sind im Sinne der EU-Taxonomie Aktivitäten in diesen Bereichen geeignet, einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz" durch den Ausbau umweltfreundlicher oder klimaneutraler Mobilität zu erbringen.

Innerhalb des Umweltziels "Klimaschutz" ordnet die IVU alle genannten Aktivitäten der Wirtschaftstätigkeit 8.2 "Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen" im ESRS-Sektor Informationstechnologie zu.

Taxonomiekonformität

Substanzieller Beitrag

IT-Lösungen müssen entsprechend des gewählten Standards vorwiegend für die Bereitstellung von Daten und Analysen verwendet werden, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen ermöglichen. Nachhaltigkeit ist ein zentrales Element des Wirkens der IVU. Dazu gehört für das Unternehmen vor allem der Klimaschutz. Die Produkte der IVU leisten in diesem Bereich einen signifikanten Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Effizienzsteigerungen (siehe Tabelle im Abschnitt "Aktiver Klimaschutz" zu den ausgewählten IVU-Produkten).

Eine substanzielle Verbesserung im Vergleich zu Alternativen kann nicht quantitativ bewertet werden, da zu den IT-Lösungen der IVU keine vergleichbaren Alternativen identifiziert werden können. Deshalb wurde auf eine Messung der Emissionen über den Lebenszyklus verzichtet. Stattdessen hat die IVU eine systematische Untersuchung durchgeführt, die aufzeigt, dass die Nutzung ihrer IT-Lösung gegenüber der Nutzung keiner Software oder Ähnliches eine substanzielle Verringerung von schädlichen Emissionen bewirkt. Dieses Vorgehen entspricht der Empfehlung der EU-Kommission.

Vereinbarkeit mit anderen Umweltzielen (Do no significant harm, "DNSH")

Zur Einhaltung der DNSH-Kriterien sind potenzielle negative Auswirkungen bei den Umweltzielen "Anpassung an den Klimawandel" und "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" zu beachten.

Zur Kontrolle negativer Auswirkung beim Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" hat die IVU die im Kapitel "Aktiver Klimaschutz" erläuterte Klimarisikoanalyse gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes durchgeführt, um durch den Klimawandel bedingte physische Risiken für die Wirtschaftstätigkeit zu identifizieren und zu beheben.

Weitere Voraussetzungen zum Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" werden durch die IVU wie folgt umgesetzt:

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Die von der IVU eingesetzten Arbeitsmaterialen erfüllen die Anforderungen aus Richtlinie (EU) 2009/​125/​EC und enthalten keine verbotenen Substanzen nach Richtlinie 2011/​65/​EU.

Ein Abfallmanagementplan, der gewährleistet, dass verwendete Produkte am Ende ihrer Lebenszyklen bestmöglich wiederverwertet werden, wurde im Jahr 2022 anhand Absatz VII der Richtlinie 2012/​19/​EU eingeführt. Mit dem ElektroG wird die europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Entsorgungsdienstleister werden von der IVU diesbezüglich durch entsprechende Verträge eingebunden und garantieren eine sachgerechte Entsorgung der Elektro-Altgeräte.

Mindestschutz (minimum safeguards)

Die Kriterien für den sozialen Mindestschutz wurden für die IVU auf Basis der Empfehlungen aus dem "Final Report on Minimum Safeguards" geprüft:

Steuerthemen werden konzernübergreifend durch die Muttergesellschaft gesteuert. Diese werden von lokalen Steuerberatungsgesellschaften sowie dem lokalen Management unterstützt.

Die Themen Korruption und Bestechung sowie fairer Wettbewerb werden vom Compliance Managementsystem erfasst, welches im Abschnitt Governance der Nachhaltigkeitserklärung näher ausgeführt ist.

Die IVU hat Prozesse eingerichtet, um die im Abschnitt "Menschenrechte sichern" aufgeführten Rahmenwerke für Menschenrechte einzuhalten.

Leistungsindikatoren

Die drei Leistungsindikatoren - Umsatz, CapEx und OpEx - werden im Folgenden konzernweit angegeben, da die Gesellschaften ihr Geschäft im Wesentlichen unter den gleichen Bedingungen betreiben.

Alle Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben werden als vollumfänglich taxonomiefähig eingestuft. Hintergrund ist der Folgende:

Die IVU entwickelt, installiert, wartet und betreibt integrierte IT-Lösungen für Busse und Bahnen. Damit ist sie - wie oben aufgeführt - der Wirtschaftstätigkeit 8.2 "Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen" zuzuordnen. Alle in der IVU anfallenden ergänzenden Leistungen dienen alleinig dem Zweck, diese Wirtschaftstätigkeit zu ermöglichen.

Die IVU verfolgt keine Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas.

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

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Die IVU ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein
Die IVU ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein
Die IVU ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung -sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

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Die IVU ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein
Die IVU ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraftwärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein
Die IVU ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/​Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein

Taxonomiefähige und -konforme Umsätze

Die gemäß EU-Taxonomie zu bewertenden Umsatzerlöse entsprechen den im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen. Diese betrugen im Jahr 2024 133,7 Mio. € (2023: 122,5 Mio. €) und setzen sich aus Lizenzverkäufen (40,2 %), ergänzenden Dienstleistungs- und Hardwareverkäufen (15,6 %) und wiederkehrenden Umsätzen aus dem Wartungs- und Hostinggeschäft (44,2 %) zusammen.

Taxonomiefähige und -konforme Investitionsausgaben

Die Investitionsausgaben der IVU betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 3,1 Mio. € (2023: 2,6 Mio. €). Sie setzen sich aus Investitionen in Sachanlagen (38,2 %), in immaterielle Vermögenswerte (52,2 %) und in Leasingverhältnisse (9,6 %) zusammen.

Taxonomiefähige und -konforme Betriebsausgaben

Die Betriebsausgaben der IVU nach Definition der EU-Taxonomie betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt ca. 12,8 Mio. € (2023: 11,2 Mio. €). Sie bestehen aus Personal- und Sachkosten für Forschung und Entwicklung (59,7 %) sowie laufenden Kosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (39,7 %) und kurzfristigem Leasing (0,6 %).

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Geschäftsjahr 2024
Code Absoluter Umsatz Umsatzanteil
Mio. € %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen 8.2 133,7 100
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 133,7 100
Davon ermöglichende Tätigkeiten 133,7 100
Davon Übergangstätigkeiten 0 0
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 133,7 100
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit 0 0
Gesamt 133,7 100
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Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J; N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J N/​EL N/​ EL
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 100 0 0
Davon ermöglichende Tätigkeiten 100 0 0
Davon Übergangstätigkeiten 0 - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0 0
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 100 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
J; N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen N/​ EL N/​ EL N/​EL
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0 0
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 0
Davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0 0
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm")
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J J J
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) - - -
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) - - -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm")
Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
J/​N J/​N J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J J J
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) - - -
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) - - -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024
Mindestschutz Anteil Umsatz 2023 (taxonomiekonform/​-fähig) Ermoglichende Tätigkeit
J/​N % E
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J 100 E
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J 100 -
Davon ermöglichende Tätigkeiten J 100 E
Davon Übergangstätigkeiten - 0 -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) - 0 -
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) - 100 -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024
Übergangstätigkeit
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) -
Davon ermöglichende Tätigkeiten -
Davon Übergangstätigkeiten T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) -
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeit -
Gesamt -
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Geschäftsjahr 2024
Code Absoluter Umsatz Umsatzanteil
Mio. € %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen 8.2 3,1 100
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 3,1 100
Davon ermöglichende Tätigkeiten 3,1 100
Davon Übergangstätigkeiten 0 0
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 3,1 100
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit 0 0
Gesamt 3,1 100
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Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J; N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J N/​EL N/​EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 100 0 0
Davon ermöglichende Tätigkeiten 100 0 0
Davon Übergangstätigkeiten 0 - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0 0
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 100 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen N/​EL N/​EL N/​EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0 0
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 0
Davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0 0
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 0 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm")
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J J J
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) - - -
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) - - -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm")
Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt Mindestschutz
J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J J J J
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J J
Davon Übergangstätigkeiten - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) - - - -
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) - - - -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - - -
Gesamt - - - -
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Geschäftsjahr 2024
Anteil Umsatz 2023 (taxonomiekonform/​-fähig) Ermoglichende Tätigkeit
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen 100 E
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 100 -
Davon ermöglichende Tätigkeiten 100 E
Davon Übergangstätigkeiten 0 -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 -
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 100 -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - -
Gesamt - -
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Geschäftsjahr 2024
Übergangstätigkeit
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen -
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) -
Davon ermöglichende Tätigkeiten -
Davon Übergangstätigkeiten T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) -
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit -
Gesamt -
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Geschäftsjahr 2024
Code Absoluter Umsatz Umsatzanteil
Mio. € %
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen 8.2 12,8 100
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 12,8 100
Davon ermöglichende Tätigkeiten 12,8 100
Davon Übergangstätigkeiten 0 0
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 12,8 100
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit 0 0
Gesamt 12,8 100
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Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J; N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J N/​EL N/​EL
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 100 0 0
Davon ermöglichende Tätigkeiten 100 0 0
Davon Übergangstätigkeiten 0 - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0 0
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 100 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen N/​EL N/​EL N/​EL
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0 0
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 0
Davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 0 0 0
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 0 0 0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm")
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser
J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J J J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) - - -
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) - - -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024 DNSH-KRITERIEN ("Do No Significant Harm")
Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J J J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) - - -
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) - - -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024
Mindestschutz Anteil Umsatz 2023 (taxonomiekonform/​-fähig) Ermoglichende Tätigkeit
J/​N
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen J 100 E
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J 100 -
Davon ermöglichende Tätigkeiten J 100 E
Davon Übergangstätigkeiten - 0 -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) - 0 -
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) - 100 -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit - - -
Gesamt - - -
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Geschäftsjahr 2024
Übergangstätigkeit
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen -
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) -
Davon ermöglichende Tätigkeiten -
Davon Übergangstätigkeiten T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) -
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) -
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeit -
Gesamt -

J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/​EL - "not eligible", für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
CCM - Klimaschutz
E - Ermöglichende Tätigkeit
T - Übergangstätigkeit

Soziales

Die IVU zeichnet sich durch ihre besondere Unternehmenskultur aus: Menschlichkeit, Kollegialität, Partnerschaftlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Rechtstreue - all das sind gelebte Werte, die jeden Tag im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Kunden und Lieferanten praktiziert werden. Das Auftreten der Mitarbeitenden bestimmt, wie die IVU wahrgenommen wird und trägt in hohem Maße zu dem Vertrauen bei, das Kunden in die IVU und in ihre Produkte setzen.

Die Mitarbeitenden der IVU entwickeln Ideen, schreiben Software, implementieren Projekte, beraten und betreuen Kunden. Ihre Expertise trägt maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei. Trotz der angespannten Lage am Arbeitsmarkt für Fachkräfte im IT-Bereich gelang es der IVU auch im Jahr 2024 zahlreiche neue Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen.

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2024 2023 Veränderung
Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. 1.069 966 + 11%
Personalkapazität im Jahresdurchschnitt (FTE) 846 778 + 9%

Weitere Informationen zu den Angestellten der IVU sind im Kapitel B. - Abschnitt "Personal" zu finden.

Von den mehr als 1.000 Beschäftigten der IVU befinden sich alle festangestellten Mitarbeitenden in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis.

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Weiblich Männlich Divers
Anzahl der Beschäftigten zum 31.12. 349 717 3
davon mit unbefristeten Arbeitsverträgen 315 635 1
davon mit befristeten Arbeitsverträgen * 34 82 2
davon Anzahl der Abrufkräfte 0 0 0

* ausschließlich Studierende und Praktikanten

Freelancer werden nur in Ausnahmefällen zur kurzfristigen Überbrückung von ungewöhnlich hoher Arbeitslast, Entwicklungsengpässen oder zur Einholung von besonderer externer Expertise beauftragt. Stellt sich heraus, dass der Bedarf langfristig besteht, wird eine unbefristete Stelle geschaffen.

Die Belegschaft der IVU ist zum 31.12.2024 wie folgt verteilt:

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2024 2023 Veränderung
Führungskräfte (gesamt) 115 100 15%
Vorstand 2 3 -33%
Geschäftsleitung 11 8 38%
Bereichsleitung 29 28 4%
Teamleitung 73 61 20%
Mitarbeitende 836 757 10%
(Dual) Studierende 114 105 9%
Praktikanten 4 4 0%

78 % der gesamten Belegschaft zum Jahresende 2024 haben einen akademischen Abschluss (2023: 77 %), während wie im Vorjahr sogar 10 % promoviert sind.

Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur

Um nachhaltige Entwicklungen im Konzern zu fördern, hat der Vorstand diverse Richtlinien verabschiedet. Dazu gehören insbesondere die ESG-Richtlinie und interne Leitsätze zur Unternehmenskultur.

In der veröffentlichten ESG-Richtlinie und den intern publizierten Leitsätzen sind Prinzipien für den Arbeitsalltag in Bezug auf Chancengerechtigkeit, Personalentwicklung und Arbeitsbedingungen verankert. Diese beziehen sich auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die das Nachhaltigkeitsthema "Eigene Belegschaft" betreffen. Zu den Auswirkungen gehört zum Beispiel der Einfluss der IVU auf die Mitarbeiterzufriedenheit im eigenen Geschäftsbereich. Eine Chance stellt unter anderem die Steigerung der Innovationskraft durch gezielte Weiterbildung der eigenen Belegschaft dar. Alle in diesem Kapitel erwähnten Richtlinien verantwortet die Personalleitung als Teil der Geschäftsleitung, indem sie ihre Entscheidungen nach den genannten Prinzipien trifft. Sollte es eine abweichende Regelung geben, wird darauf explizit hingewiesen. Ferner sind die in diesem Kapitel beschriebenen Maßnahmen auf unbestimmte Zeit angelegt, sofern nichts anderes erwähnt wird.

Während die formelle ESG-Richtlinie sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Belegschaft als auch mit externen Stakeholdern vorgibt, stellen die weniger formellen Leitsätze zur Unternehmenskultur interne Leitplanken für das tägliche Miteinander veranschaulicht dar.

Um den Chancen, Risiken und Auswirkungen des Geschäftsalltags der IVU zu entsprechen, hat die IVU die folgenden Handlungsfelder identifiziert:

1. Mitarbeiterzufriedenheit fördern

2. Beschäftigte weiterqualifizieren

3. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen

4. Faire Vergütung zahlen und Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen

5. Work-Life-Balance gewährleisten

6. Chancengerechtigkeit erhalten

7. Menschenrechte sichern

Mitarbeiterzufriedenheit fördern

Die IVU legt großen Wert auf eine transparente, wertschätzende und vertrauensvolle Unternehmenskultur. Diese spiegelt sich auch in der Gestaltung der variablen Vergütung des Vorstandes wider, die unter anderem an der allgemeinen Mitarbeiterzufriedenheit ausgerichtet ist.

Mindestens alle vier Jahre nimmt die IVU AG an der Mitarbeiterbefragung "Great Place to Work" teil und nutzt so die Möglichkeit, die Mitarbeiterzufriedenheit an den DACH-Standorten des Konzerns systematisch zu messen und Handlungspotentiale festzustellen. In der Befragung von Great Place to Work schnitt die IVU im Jahr 2023 in allen relevanten Untersuchungskriterien - Glaubwürdigkeit, Respekt, Fairness, Stolz, Teamgeist - deutlich über dem Durchschnitt aller teilnehmenden deutschen Unternehmen aus dem Bereich "Information und Kommunikation" mit über 500 Mitarbeitenden ab. Während 90 % der Mitarbeitenden angaben, sich am Arbeitsplatz wohlzufühlen und insbesondere das Gefühl von Zusammengehörigkeit, Freundlichkeit und Vertrautheit schätzten, lobten sogar 97 % die flexiblen Arbeitszeiten. Verbesserungspotential sahen die Mitarbeitenden bei der Beteiligung am Unternehmenserfolg. Die nächste Befragung ist für 2026 geplant.

Neue Mitarbeitende werden im Zuge ihrer Einarbeitung nach drei Monaten gezielt durch den Personalbereich befragt, wie zufrieden sie im Unternehmen sind. Bei etwaigen Unzufriedenheiten werden kurzfristig individuelle Lösungen gefunden.

11 Berechnung: Austritte /​ Personalbestand am Jahresanfang + Eintritte

Die hohe Mitarbeiterzufriedenheit schlägt sich auch in der niedrigen Fluktuation nieder. Im Berichtsjahr lag die Anzahl der Austritte im IVU Konzern bei 69 Mitarbeitenden ohne Studierende und Praktikanten (2023: 66 Mitarbeitende, 2022: 69 Mitarbeitende), wodurch die Fluktuationsrate mit 6,7 % 11 erneut unter dem Vorjahr lag (2023: 7,2 %).

Die Betriebsräte setzen sich für die Interessen aller Mitarbeitenden in Deutschland ein (entspricht 92 % der gesamten Belegschaft zum Stand 31.12.2024). Die Kooperation mit ihnen gestaltet sich eng und vertrauensvoll. Zweiwöchentlich finden Abstimmungstermine zwischen dem Personalbereich, dessen Personalleiterin Teil der Geschäftsleitung ist, und den Betriebsräten zu aktuellen Themen statt. Für das Jahr 2024 standen insbesondere die Themen Arbeitszeit, Gehaltsfindung, Gesundheitsmanagement, die Weiterentwicklung des Rollenmodells und Personalentwicklungsmaßnahmen im Vordergrund.

Um faire und gleichbleibend sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, existieren unter anderem zu Themen wie Arbeitszeit, betriebliches Eingliederungsmanagement und Urlaub intern veröffentlichte Regelungsabreden oder Betriebsvereinbarungen, die die Geschäftsleitung mit den Betriebsräten verabschiedet hat. Sie beziehen sich auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen aus dem Nachhaltigkeitsthema "Eigene Belegschaft". Zu den Auswirkungen zählen beispielsweise der Einfluss auf Arbeitssicherheit und Mitarbeitendenbindung. Als Chance wurde die Steigerung der Innovationskraft durch gezielte Schulungen und Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden identifiziert. Die Vereinbarungen gelten in der Regel auf unbestimmte Zeit, werden jedoch regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst.

Zwei Mal im Jahr informiert der Betriebsrat die Belegschaft im Rahmen einer Betriebsversammlung mit anschließender Fragerunde für die Mitarbeitenden über aktuelle Vorhaben und Projekte.

Außerdem führt die Geschäftsleitung zwei Mal im Jahr "IVU.meetings" für die gesamte Belegschaft sowie alle zwei bis drei Monate größere Updates aus den Geschäftsbereichen Rail, Public Transport und der Entwicklung durch, um die Mitarbeitenden in aktuelle Prozesse, Projekte und Entscheidungen zu involvieren.

Beschäftigte weiterqualifizieren

Ein innovationsorientiertes Technologieunternehmen wie die IVU lebt vom fachlichen Know-how seiner Mitarbeitenden. Daher ist es unerlässlich, auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben und regelmäßig, neue Technologien und Verfahrensweisen kennenzulernen.

Die IVU fördert daher ihre Beschäftigten und unterstützt sie dabei, sich kontinuierlich weiterzubilden. Zu diesem Zweck werden alle Mitarbeitenden zu jährlichen Entwicklungsgesprächen eingeladen, in denen Qualifikationsbedarfe definiert werden. Der Fortbildungskatalog der IVU umfasst dabei zahlreiche interne und externe Schulungsangebote, wie etwa Entwicklerschulungen und Sprachkurse. Auch Trainings zu Softskills, Verhandlungen, modernem und agilem Projektmanagement sowie Schulungen zu neuen Technologien und moderne Arbeitstechniken gehören zum Schulungsangebot. Daneben gibt es verschiedene Programme, die dem unterschiedlichen Qualifikationsbedarf der Mitarbeitenden gerecht werden, u.a.:

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Strukturierte und modularisierte Einarbeitungsprogramme für alle neuen Kolleginnen und Kollegen

Nahezu jährlich stattfindende Projekt- & Developer-Konferenz

Nachwuchsprogramme für Führungskräfte und Fachtalente

Kurzschulungen zu IVU-spezifischen Themen im zweiwöchentlichen Rhythmus.

Im Geschäftsjahr 2024 hat jeder Mitarbeitende der IVU AG im Durchschnitt 35,6 Stunden in Fortbildungen (2023: 39 Stunden, 2022: 34,4 Stunden) verbracht (Frauen: 45,4 Stunden, Männer: 30,6 Stunden). Die IVU AG hat pro Mitarbeitendem im Schnitt 630 EUR in Fortbildung investiert (2023: 731 EUR, 2022: 787 EUR). 12 Durch die Einrichtung neuer Schulungsräume, den Ausbau interner Expertise und die Bildung von weiteren Expertengruppen konnte das interne Weiterbildungsangebot weiter gesteigert werden.

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Unternehmen helfen nicht nur den einzelnen Mitarbeitenden und sichern den langfristigen Geschäftserfolg - sie wirken auch über die Unternehmensgrenzen hinweg positiv auf die Gesellschaft. Mit der Stärkung und dem weiteren Ausbau der Arbeitsgemeinschaft zum Gesundheitsmanagement gemäß der ESG-Richtlinie, angebunden an die Personalleitung, wird dem Thema Gesundheitsförderung langfristig eine noch größere Bedeutung beigemessen. Als zentrale Anlaufstelle verantwortet das Gesundheitsmanagement die Bedarfserhebung, die Einführung und Umsetzung von neuen Maßnahmen und Angeboten sowie deren Erfolgsmessung. Durch eine neu entwickelte Kommunikationsstrategie, die unter anderem die Einrichtung von neuen Kommunikationskanälen wie ein neues E-Mail-Postfach und Teams-Gruppen sowie die Erstellung einer Übersicht der aktuellen Angebote im firmeninternen Intranet beinhaltet, werden die Mitarbeitenden nun regelmäßiger über aktuelle Entwicklungen zur Gesundheitsförderung informiert. Die Angebote richten sich grundsätzlich an alle Mitarbeitenden, wobei sich die Auswahl an den verschiedenen Standorten der IVU teilweise unterscheidet. Remote Angebote können von allen Mitarbeitenden wahrgenommen werden.

Um die allgemeine Gesundheit aller Beschäftigten zu fördern und den typischen Gesundheitsrisiken einer Bürotätigkeit vorzubeugen, stellt die IVU unter anderem die folgenden Gesundheits- und Sportangebote bereit:

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Wöchentliche aktive und mentale Pausen (per Videoübertragung): Gesundheitspädagogen führen gemeinsam mit Mitarbeitenden Bewegungs- und Entspannungsübungen durch und geben Tipps für die persönliche Fitness im Büroalltag.

Jährlicher Gesundheitstag: Vorträge und Workshops rund um die Themen "Ernährung und Sport" sowie "Augengesundheit"

Beteiligung an Firmenläufen in Berlin und Aachen

(Finanzielle) Unterstützung von firmeninternen Sportgruppen: u. a. Beachvolleyball, Tischtennis, Yoga

Unterstützung zur Nutzung des Fahrrads für den Arbeitsweg: z. B. Fahrradgarage, Duschen, regelmäßige für die Mitarbeitenden kostenlose Fahrradinspektion

Bereitstellung von Obst- und Gemüsekörben sowie Getränken

Geförderte Mitgliedschaft beim Urban Sports Club

Höhenverstellbare Tische und ergonomische Arbeitsmittel im Büro und im Home-Office

Dedizierte Fortbildungen zum Thema "Gesund führen" für Führungskräfte

12 Zur Berechnung der durchschnittlichen Fortbildungsstunden und -kosten wurde die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der IVU AG ohne Studierende und Praktikanten herangezogen.

Dabei schafft die IVU bewusst Formate, wie die internen Tischtennisligen oder den Fahrradtag, die in den Büroräumen oder anderwärtig in Präsenz stattfinden, um die Vernetzung und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen schlägt sich unter anderem in den positiven Bewertungen in Mitarbeitendenbefragungen nieder. Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsmanagement holt regelmäßig Feedback zu einzelnen Formaten ein, um sicherzustellen, dass diese den tatsächlichen Bedarf der Belegschaft treffen. Die IVU appelliert an die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden und unterstützt Sportinitiativen. Außerdem geht sie regelmäßig auf Mitarbeitendenwünsche ein, woraufhin bspw. die obengenannte Firmenkooperation mit dem Urban Sports Club im Jahr 2023 eingeführt wurde.

Mitarbeitende der IVU AG, die in einem Jahr insgesamt mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren, unterstützt die IVU im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements mit einem strukturierten Prozess bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz.

Aufgrund der überwiegenden Bürotätigkeit sind Arbeitsunfälle selten. Im Berichtsjahr 2024 hat es lediglich 4 Fälle gegeben, nur einer davon mit anschließendem Arbeitszeitausfall (2023: 5 Arbeitsunfälle ohne Arbeitszeitausfall).

Quartalsweise tagt für die IVU AG ein Arbeitsschutzausschuss, der sich mit den aktuellen Entwicklungen in der Arbeitssicherheit befasst. Darüber hinaus wird alle vier bis fünf Jahre eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in der IVU AG durch den Personalbereich durchgeführt, die darauf abzielt, für psychische Belastungsfaktoren zu sensibilisieren, Handlungsfelder aufzudecken und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Die nächste Gefährdungsbeurteilung ist für 2025 geplant. In einer jährlichen Sicherheitsunterweisung erhalten die Mitarbeitenden der IVU AG wichtige Ratschläge und Tipps für ein gesundheitsförderliches Verhalten im betrieblichen Alltag. Neben den in dieser Sicherheitsunterweisung dargestellten Regelungen gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaft.

Mit einem durchschnittlichen Krankenstand von 8,5 Arbeitstagen pro Mitarbeitendem liegt die IVU AG leicht unter dem Vorjahresniveau 13 (2023: 8,8 Arbeitstage) und deutlich unter dem deutschlandweiten Durchschnitt von 15,1 Arbeitstagen (lt. Statistischem Bundesamt).

Faire Vergütung zahlen und Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen

Die Wertschätzung für die Mitarbeitenden drückt die IVU unter anderem in einer leistungsgerechten Bezahlung aus.

Für einen fairen und transparenten Gehaltsanpassungsprozess haben sich die Geschäftsleitung und die Betriebsräte der IVU im Rahmen einer unbefristet geltenden Gesamtbetriebsvereinbarung auf ein normiertes jährliches System für Gehaltsanpassungen verständigt. Dabei rückt die objektivierte Leistung des einzelnen Mitarbeitenden in den Vordergrund, aber auch soziale Kriterien werden berücksichtigt. Die Leistung wird in einem jährlichen Prozess von verschiedenen Führungskräften bewertet und als Grundlage für die Gehaltsfindung, aber auch für Weiterentwicklungsmöglichkeiten genutzt. Die IVU stellt eine marktgerechte Bezahlung im Vergleich zu den Wettbewerbern sicher, indem sie regelmäßige Benchmarkanalysen durchführt. Zudem werden Festangestellte und Studierende jährlich abhängig vom Jahresergebnis am Unternehmenserfolg beteiligt. Dafür haben sie die Wahl zwischen der Ausgabe von IVU-Mitarbeitendenaktien oder einem äquivalenten Bonus. Hinzu kommen für die IVU AG soziale Leistungen wie Kitazuschuss, ÖPNV-Zuschuss und vermögenswirksame Leistungen (Studierende sind ausgenommen). An den ausländischen Standorten gibt es ähnliche soziale Leistungen.

Einmal im Jahr erfolgt ein Monitoring von Gehaltsunterschieden zwischen Frauen und Männern in der IVU AG. Dabei werden die durchschnittlichen Bruttogehälter zuzüglich variabler Komponenten, wie zum Beispiel Bonuszahlungen und Dienstwagen, der weiblichen und männlichen Mitarbeitenden in gleichen Tätigkeiten verglichen. Wie in den beiden Vorjahren konnten im Berichtsjahr in der IVU AG keine wesentlichen Gehaltsunterschiede festgestellt werden (-0,5 %). Berücksichtigt man die Gehaltsbestandteile aller Mitarbeitenden der IVU AG unabhängig von vergleichbaren Tätigkeitsbereichen und unter Hinzunahme des ausschließlich männlich besetzten Vorstands, ergibt sich ein Gender Pay Gap von -14 %. Die Jahresgesamtvergütung der bestbezahlten Person (Vorstandsvorsitzender) ist 15-mal höher als der Median der Jahresgesamtvergütung aller verbleibenden Beschäftigten (inkl. Studierende und Praktikanten).

13 Zur Berechnung der durchschnittlichen Krankheitstage wurde die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der IVU AG herangezogen.

Work-Life Balance gewährleisten

Unterschiedliche Lebenssituationen lassen sich nicht in einen einheitlichen Rahmen zwingen. Die IVU respektiert und fördert die Freizeit ihrer Beschäftigten. Sie dient der Erholung und dem Stressabbau und fördert die Kreativität.

Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Das betrifft nicht nur die tägliche freie Arbeitszeitgestaltung, sondern auch die diversen Möglichkeiten für Mitarbeitende, ihre Arbeitszeiten aufzustocken oder zu reduzieren. Deutlich wird das an der vergleichsweise hohen Teilzeitquote zum 31.12.2024:

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Teilzeitquote 2024 2023 2022
Gesamt 28 % 25 % 21 %
Frauen 43 % 38 % 35 %
Männer 21 % 19 % 15 %

Für die Berechnung dieser Werte wurden Studierende und Praktikanten ausgenommen Ebenso steht es den Beschäftigten frei, remote und standortunabhängig zu arbeiten, sofern es die betrieblichen Belange zulassen.

In Bezug auf Urlaub geht die IVU deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinaus und gewährt allen Mitarbeitenden mit einer 5-Tageswoche grundsätzlich 30 Urlaubstage im Jahr (bei längerer Betriebszugehörigkeit bis zu zwei Tage mehr). Da für manche Vorhaben auch 30 Tage zu wenig sind, wurde zudem ein Auszeitmodell etabliert, bei dem sich Mitarbeitende der IVU AG bis zu drei Monate freistellen lassen können. Zusätzlich werden ihnen für besondere Ereignisse wie zum Beispiel Umzug, Heirat oder der Tod eines nahen Familienangehörigen bis zu drei Sonderurlaubstage gewährt. In 2024 haben 13 % der Mitarbeitenden der IVU AG Sonderurlaub in Anspruch genommen 14. Zudem haben Eltern Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr, wenn sie mit einem kranken Kind zu Hause bleiben müssen. Gesetzliche Regelungen für Familienzeiten sowohl für Frauen als auch Männer werden aktiv gelebt.

14 Zur Berechnung der in Anspruch genommenen Sonderurlaubstage wurde die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der IVU AG herangezogen.

Grundlage für alle Maßnahmen sind in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Betriebsvereinbarungen. Die Einhaltung dieser Vereinbarungen wird von den Betriebsräten wie auch der Geschäftsleitung gleichermaßen sichergestellt.

Chancengerechtigkeit erhalten

Die IVU fördert die Chancengerechtigkeit am Arbeitsplatz. Beschäftigte jeglichen Alters, Geschlechts, jeglicher Herkunft oder sexueller Orientierung sowie mit oder ohne Behinderung sind bei der IVU nicht nur willkommen, sondern erhalten selbstverständlich die gleichen Möglichkeiten in der IVU einzusteigen und sich innerhalb des Unternehmens weiterzuentwickeln. Zum 31.12.2024 waren 1,5 % der Belegschaft offiziell als schwerbehindert gemeldet (2023: 1,2 %). Für die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung innerhalb des Unternehmens setzt sich die Schwerbehindertenvertretung ein.

Das Durchschnittsalter der Mitarbeitenden (Studierende und Praktikanten ausgenommen) lag zum 31.12.2024 weiterhin bei 39 Jahren. Es zeichnet sich folgende Altersstruktur ab:

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Alter Mitarbeiteranteil
(%)
<30 Jahre 18 %
30-50 Jahre 68 %
>50 Jahre 14 %

Die IVU ist überzeugt davon, dass Vielfalt ein produktives, attraktives und innovationsfreundliches Arbeitsklima fördert. Mit Mitarbeitenden aus 47 verschiedenen Nationen (2023: 44 Nationen) ist die IVU international aufgestellt.

Des Weiteren wird eine ausgewogene Geschlechterverteilung angestrebt. Als Hinderungsgrund für eine höhere Frauenquote im Unternehmen erweist sich häufig der niedrige Anteil von Frauen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Berufen.

Im Vergleich zur Absolventinnenquote von 22,1 % (2022) im für die IVU relevanten Studienbereich Informatik beschäftigt die IVU unternehmensweit überdurchschnittlich viele Frauen: Zum 31.12.2024 konnte der Frauenanteil über alle Bereiche hinweg auf 33 % (2023: 32 %, 2022: 31 %) gesteigert werden. Bei den Neueinstellungen von Mitarbeitenden, Studierenden und Praktikanten im Berichtsjahr 2024 lag die Frauenquote bei 34 % (2023: 39 %, 2022: 34 %).

Für den Aufsichtsrat der IVU gilt die gesetzlich verbindliche Geschlechterquote, wonach der Frauen- und Männeranteil jeweils mindestens 30 % betragen muss. Seit der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2019 gehören dem Gremium zwei Frauen an. Dies ist nach der Wahl 2024 gleich geblieben. Damit beträgt die Frauenquote weiterhin 33 % im Aufsichtsrat, 50 % auf der Kapitalseite.

Der Vorstand besteht aktuell aus zwei Männern. Beim Anteil der weiblichen Führungskräfte in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand wurde mit 25 % zum Stand 31.12.2024 (2023: 25 %; 2022: 21,2 %) die Zielgröße von mindestens 15 % übertroffen. Insbesondere die Frauenquote in der Geschäftsleitung konnte im Berichtsjahr auf 18,2 % gesteigert werden (2023: 12,5 %; 2022: 0 %).

Um das Interesse von Mädchen an Karrieren im MINT-Bereich langfristig zu steigern, beteiligt sich die IVU jährlich am bundesweiten Girls' Day. Durch den Personalbereich organisiert bekommen Schülerinnen einen ersten Einblick in die Arbeitswelt und die Aufgaben in einem IT-Unternehmen. Bei Interesse ermöglicht die IVU den Mädchen zudem, ausgedehnte Schülerpraktika, bei denen sie sich intensiver mit einzelnen Aufgaben befassen können.

2024 hat es keine gemeldeten Diskriminierungsfälle gegeben.

Menschenrechte sichern

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der IVU ist die Einhaltung der Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit. Das gilt sowohl für eigene Projekte als auch für Produkte, die im Auftrag der IVU gefertigt oder geliefert werden. Zu den Rahmenwerken der Menschenrechte zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) sowie die Internationale Charta der Menschenrechte. Die IVU hat Prozesse eingerichtet, die das Ziel haben, diese Rahmenwerke einzuhalten.

Die IVU sieht lediglich ein geringes Risiko, dass ihre Tätigkeit negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte hat oder haben kann. Ihre Lieferanten und Partner sind größtenteils in Europa beheimatet.

Die IVU unterhält zudem keine Betriebsstätten in Ländern mit erheblichem Risiko für die Verletzung von Menschenrechten wie beispielsweise Kinder- oder Zwangsarbeit und hat keine wesentlichen Lieferanten mit erheblichem Risiko für Verletzung der Menschenrechte.

Die IVU positioniert sich durch ihre internen Leitsätze sowie die ESG-Richtlinien klar gegen Menschenrechtsverstöße, Gewalt und Belästigung. Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, können sich hinweisgebende Mitarbeitende an ihre Führungskräfte oder an die Compliance Beauftragte wenden sowie das anonyme Hinweisgebersystem (siehe weiter unten) nutzen. Sowohl die Personalleitung als auch die Compliance Beauftragte verantworten die Einhaltung dieser Leitlinien. In der gesamten Unternehmensgeschichte und so auch im Berichtsjahr 2024 wurden in der IVU keine Menschenrechtsverstöße gemeldet.

Nachhaltige Kundenbeziehungen

Die IVU hat den Anspruch, für ihre Kunden ein verlässlicher Partner für hochwertige IT-Lösungen zu sein. Die Lösungen der IVU optimieren den öffentlichen Verkehr und tragen damit zu einer nachhaltigen Verkehrswende bei.

Um die nachhaltige Zusammenarbeit mit Kunden zu fördern, hat der Vorstand unter anderem die auf der Website veröffentlichte ESG-Richtlinie und die im Intranet aufrufbaren Leitlinien sowie das Qualitätssicherheitsmanagementsystem auf unbestimmte Zeit verabschiedet. Die dort verankerten Prinzipien in Bezug auf die Qualität von Produkten und Prozessen sowie den Schutz und die Sicherung von Informationen und Daten beziehen sich auf die wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken, die das Nachhaltigkeitsthema "Verbraucher und Endnutzer" betreffen. Wesentliche Risiken sieht der Vorstand beispielsweise im Reputationsverlust oder in rechtlichen Konsequenzen bei mangelndem Datenschutz. Die Geschäftsleitungsmitglieder von Projekt und Entwicklung verantworten gemeinsam die Einhaltung, indem sie ihre Entscheidungen an den oben genannten Prinzipien ausrichten. Alle in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmen gelten auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes beschrieben wird.

Folgende Handlungsfelder wurden identifiziert, um den Chancen, Risiken und Auswirkungen in der Zusammenarbeit mit Kunden zu entsprechen:

1. Qualität der Produkte und Prozesse voranbringen

2. Informationen sichern

3. Daten schützen

Qualität der Produkte und Prozesse voranbringen

Die Zufriedenheit der Kunden steht im Mittelpunkt des Wirtschaftens der IVU. Es ist das Bestreben des COO Leon Struijk und der gesamten Geschäftsleitung, langfristig eng mit den Kunden zusammenzuarbeiten und Projekte zuverlässig ans Ziel zu führen.

Die Produkte der IVU.suite dienen einem reibungslosen betrieblichen Ablauf und werden aus diesem Grund als betriebskritisch für den Kunden eingestuft. Die Qualität der Lösungen hat oberste Priorität. So liefert die IVU ihre Soft- und Hardware nur dann aus, wenn sie den hohen Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit genügt und die Produkte auch in anspruchsvollen Betriebssituationen stets stabil und zuverlässig laufen.

Um dem Anspruch und den Erwartungen der Kunden gerecht zu werden, findet ein regelmäßiger und fest etablierter Austausch in diversen User Groups und auf dem jährlichen Anwenderforum statt. Die Anwendenden der IVU-Systeme bekommen die Gelegenheit, sich untereinander sowie mit den Mitarbeitenden der IVU auszutauschen und sich aktiv in die Entwicklung der IVU-Produkte einzubringen. Neben der Erörterung der jeweiligen betrieblichen Besonderheiten, geht es dabei insbesondere darum, künftigen Bedarf frühzeitig zu erkennen und die Systeme auf kommende Herausforderungen vorzubereiten. Ergänzend finden alle zwei Jahre Kundenbefragungen statt. Darin werden die Kunden unter anderem nach ihren Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der IVU, nach der Qualität der Produkte und Dienstleistungen sowie nach der Zufriedenheit mit dem Customer Service befragt. Die Anwendenden haben zudem die Möglichkeit, Verbesserungswünsche anzugeben. Die Ergebnisse der Umfrage werden durch die Bereichsleitenden der Customer Service Bereiche ausgewertet und fließen in die Arbeit der Entwicklung, der Projektbereiche und des Customer Services ein.

2012 hat die IVU AG das bereits oben genannte Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 auf unbestimmte Zeit eingerichtet und wird jährlich von der unabhängigen Zertifizierungsstelle DeuZert® (Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH) überwacht und (re-)zertifiziert. Interne Abläufe können so klaren Vorgaben wie beispielsweise den Beschreibungen zum Vertriebs- oder Entwicklungsprozess folgen und Kunden sich auf die Qualität der Prozesse und Ergebnisse gemäß dem selbstgesetzten IVU-Standard verlassen.

Die Geschäftsleitung der IVU hat zur Sicherstellung der Qualität die Qualitätsziele Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit, Performance, Zuverlässigkeit und Informationssicherheit festgelegt. Diese Qualitätsziele werden mittels geeigneter interner Kennzahlen gemessen. Die Geschäftsleitung der IVU bewertet regelmäßig die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems auf Grundlage der Ergebnisse und plant bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung.

Informationen sichern

Laut Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war auch im Jahr 2024 die Lage angespannt bis kritisch und die Bedrohung im Cyberraum so hoch wie nie zuvor. Die Informationssicherheit der IVU bleibt daher ein wichtiges und kritisches Thema, das mit großer Aufmerksamkeit bearbeitet wird.

Ein Team unter der Leitung des Chief Information Security Officers (CISO) fungiert als Koordinationseinheit und zentraler Ansprechpartner für alle Themen zur Informationssicherheit in der IVU und ihren Tochterunternehmen. Das Team berichtet direkt an den Vorstand. Darüber hinaus wurde das Thema mittels interner Ansprechpartner, die als Multiplikatoren dienen, umfassend in alle Unternehmensbereiche integriert, um Informationssicherheit wirksam und angemessen als Ganzes zu leben und den erheblichen Risiken von Datenverlusten durch Diebstähle vorzubeugen.

Ziel des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) ist es, sicherzustellen, dass die Dienstleistungen, die Produkte sowie die Mitarbeitendendaten der IVU und der Betrieb in der IVU.cloud die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Informationssicherheit erfüllen. Dazu gehört, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. Das ISMS wird vom Chief Information Security Officer verantwortet.

Die Mitarbeitenden der IVU werden regelmäßig geschult und über diverse Übungen und Kommunikationskanäle auf Sicherheitsrisiken aufmerksam gemacht. Die Teilnahmequoten der jährlichen Informationssicherheitsschulung spiegeln das regelmäßig wider. Im Jahr 2024 lag die Kennzahl bei 99,79 %.

Nach der Erstzertifizierung im Jahr 2021 hat die DeuZert® im Rahmen einer Rezertifizierung der IVU AG 2024 erneut bescheinigt, die Anforderungen aus der international anerkannten DIN EN ISO/​IEC 27001:2022 für ihr Informationssicherheitsmanagementsystem zu erfüllen. Die Rezertifizierung findet regulär alle drei Jahre statt mit zwischenzeitlichen jährlichen Überwachungsaudits. Darüber hinaus testet die IVU mit externen Experten ihre Systeme im Rahmen von Penetrationstests auf Schwachstellen. Die IVU konnte das Jahr 2024 ohne Schäden und Folgeschäden aus Cyber Security Vorfällen für sich und ihre Kunden abschließen.

Daten schützen

Der Schutz personenbezogener Daten ist entsprechend Artikel 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union als Grundrecht aller natürlichen Personen festgelegt. Die IVU achtet den Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Bewerbern und Kunden und setzt angemessene Maßnahmen wie beispielsweise Schulungen und Pflichtvorgaben nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu deren Schutz um.

Im Einklang mit der DSGVO ergreift die IVU alle vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten für das gesamte Unternehmen. Ein Datenschutzbeauftragter und sein Stellvertretender sind ernannt, die als Ansprechpartner für Fragen und Anregungen zum Datenschutz zur Verfügung stehen. Diese nehmen regelmäßig an Schulungen teil und geben ihr Wissen im Rahmen einer verpflichtenden jährlichen Datenschutzschulung an alle Mitarbeitenden der IVU AG weiter. 2024 nahmen 95,95 % der Beschäftigten an der Datenschutzschulung teil.

Darüber hinaus verpflichtet die IVU ihre datenverarbeitenden Dienstleister zur strikten Einhaltung aller gesetzlichen und den Datenschutzbestimmungen aus dem oben ausgeführten Qualitätsmanagementsystem, um personenbezogene Daten zu schützen.

Governance

Verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Wertschöpfung sind für die IVU von großer Bedeutung. Die IVU orientiert sich dabei eng am Deutschen Corporate Governance Kodex, dessen Empfehlungen und Anregungen den Rahmen für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bilden.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Die IVU steht für ein tadelloses Geschäftsgebaren. Die Geschäftsleitung der IVU handelt stets vertrauensvoll und im Rahmen der geltenden Regelungen einer börsennotierten Gesellschaft. Dies ist das Grundelement der Unternehmenspolitik und somit auch in der auf der Webseite veröffentlichten ESG-Richtlinie verankert. Die Prinzipien des Geschäftsgebarens der IVU zahlen auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die die Themen "Korruption und Bestechung", "Lieferantenmanagement" sowie "Schutz von Hinweisgebern" betreffen, ein. Dazu gehören beispielsweise fehlende oder unzureichende Schulungen und Kontrollmechanismen zur Aufdeckung von Korruption und Bestechung oder rechtliche Konsequenzen durch mangelndes oder ineffektives Management von Vorkommnissen im eigenen Geschäftsbereich der IVU als Risiko. Die Einhaltung und Verfolgung dieser Themen liegt in der Verantwortung der Leiterin des Rechtsbereichs. Zudem spiegelt der Code of Conduct langfristig die Unternehmenswerte der IVU sowohl nach innen als auch nach außen wider. Er umfasst zentrale Themen wie die IVU-Kultur, gesellschaftliche Verantwortung und auch das Geschäftsgebaren. Somit zahlt der Code of Conduct auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die insbesondere das Thema "Unternehmenskultur" betreffen ein. Dazu gehört beispielsweise der Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung mithilfe einer wertschätzenden und transparenten Unternehmenskultur als positive Auswirkung für die IVU. Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeitenden und Gesellschaften der IVU gleichermaßen. Er dient als Leitfaden für das Handeln im geschäftlichen Alltag und soll dabei unterstützen, jederzeit ethische und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen. Kunden, Partner, Aktionäre und Öffentlichkeit erhalten mit dem Code of Conduct eine verlässliche und transparente Grundlage für die Zusammenarbeit mit der IVU. Die Verantwortung für die inhaltliche Umsetzung des Code of Conducts liegt beim Vorstand. Der Code of Conduct steht allen Interessierten auf der Webseite zur Verfügung.

Folgende Handlungsfelder wurden im Zusammenhang mit einer verantwortungsvollen Unternehmensführung festgelegt:

1. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen

2. Seriös mit Partnern, Kunden und Lieferanten umgehen

3. Korruption und Bestechung bekämpfen

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen

Die IVU wächst erfolgreich und ist zunehmend auf internationalen Märkten unterwegs. Damit gehen steigende gesetzliche Anforderungen einher.

Um alle Mitarbeitenden der IVU in die Lage zu versetzen, in der Zusammenarbeit mit Kunden jederzeit korrekt aufzutreten und dabei die spezielle Kultur der IVU zu erhalten, nutzt das Unternehmen ein Compliance Management System. Damit sind im Wesentlichen zwei Absichten verbunden:

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bereits begangene Compliance-Verstöße aufzudecken und entsprechend zu sanktionieren sowie insbesondere

zukünftige Compliance-Verstöße zu verhindern, um drohenden Schaden von der IVU abzuwenden.

Das Compliance Management System sieht verschiedene Vorkehrungen vor, mit denen die Einhaltung nationaler und internationaler Regelwerke und Gesetze durch alle Mitarbeitenden der IVU sichergestellt und nachvollzogen werden kann. Dazu zählen unter anderem der verbindliche Code of Conduct, interne Leitfäden, beispielsweise zu den Themen Anti-Korruption und Whistleblowing, auf die später noch eingegangen wird, sowie ein öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem, welches es sowohl den Mitarbeitenden als auch externen Personen ermöglicht, anonym auf etwaige Compliance Verstöße hinzuweisen. Das Hinweisgebersystem wird von einem zertifizierten Drittanbieter zur Verfügung gestellt.

Zum Schutz hinweisgebender Personen hat die IVU mit Einführung des Hinweisgebersystems im Jahr 2021 eine Whistleblowing Richtlinie eingeführt. Einerseits dient diese zur Meldung möglicher Compliance Verstöße und ermöglicht andererseits den Schutz hinweisgebender Personen durch die vertrauensvolle Behandlung eingehender Meldungen sowie den Ausschluss von Vergeltungsmaßnahmen. Mithilfe der Whistleblowing Richtlinie adressiert die IVU somit das Risiko rechtlicher Konsequenzen aufgrund von fehlendem oder unzureichendem Schutz von Hinweisgebern. Die Richtlinie gilt auf unbestimmte Zeit und für alle Mitarbeitenden der IVU gleichermaßen. Verantwortlich für die Umsetzung ist die Leiterin des Rechtsbereichs, die Compliance Beauftragte sowie alle Führungskräfte der IVU. Die Richtlinie wurde im Rahmen eines Compliance Newsletters allen Mitarbeitenden bekannt gemacht. Compliance Newsletter werden in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr versendet. Sämtliche Informationen zu diesem und weiteren Compliance Themen sind allen Mitarbeitenden der IVU stets über das Intranet beziehungsweise den öffentlichen File Server zugänglich.

Hinweisgebende Personen können zwischen folgenden Meldewegen wählen: Führungskraft, Compliance Beauftragte, Betriebsrat oder über das Hinweisgebersystem. Sofern Hinweise über mögliche Compliance Verstöße gegenüber der Führungskraft oder dem Betriebsrat abgegeben werden, so informieren diese stets und unverzüglich die Compliance Beauftragte. Diese ist in ihrer Funktion unabhängig und weisungsungebunden. Sofern erforderlich werden weitere Personen zur Bearbeitung einer Meldung hinzugezogen. Dies erfolgt stets unter Wahrung strenger Vertraulichkeit. Die Bearbeitung eingehender Meldungen erfolgt im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Im Jahr 2024 gab es keine relevante Meldung über das Hinweisgebersystem. Ebenso hat es keine wesentlichen Bußgelder und nicht-monetären Sanktionen aufgrund der Nicht-Einhaltung von Gesetzen gegeben.

Seriös mit Partnern, Kunden und Lieferanten umgehen

Mit ihren Lieferanten arbeitet die IVU vertrauensvoll und zum gegenseitigen Vorteil zusammen. Dies trägt dazu bei, dass die Qualität von Produkten und Dienstleistungen, der zeitliche Lieferplan und die vereinbarten Konditionen eingehalten werden. In Konfliktfällen verfolgt die IVU zusammen mit den Lieferanten einen lösungsorientierten Ansatz zur Problembehebung, was die Stabilität der Lieferkette gewährleistet.

Grundsätzlich arbeitet die IVU mit geringen Lagerbeständen. Dabei bevorzugt sie Direktlieferungen nach Projektterminplanung vom Lieferanten bis zum Endkunden, um Transportwege möglichst kurz zu halten. Insbesondere mit den Schlüssellieferanten pflegt die IVU einen kontinuierlichen Austausch hinsichtlich Produktions- und Kapazitätsplanung. Dabei werden kurzfristig gemeinsame Lösungen bei Lieferproblemen gefunden.

Die IVU bewertet anhand des Herkunftslandes ihre Lieferanten nach den globalen Indizes Corruption Perception Index (CPI), Global Slavery Index (GSI) und Childrens' Rights in the Workplace Index (CRI). Korruptionswahrnehmung, das Einhalten der Kinderrechte am Arbeitsplatz und die Bekämpfung der globalen Sklaverei sind für die IVU wichtig, so dass in der Regel nur die Unternehmen aus Ländern mit geringerem Risiko bei diesen Kriterien als Lieferanten ausgewählt werden. Sollte es in Einzelfällen doch zum Einsatz von Produkten oder Dienstleistungen von Lieferanten aus Ländern mit höherem Risiko bei den genannten Indizes kommen, achtet die IVU besonders auf das Einhalten dieser sozialen Kriterien in den einzelnen ausgewählten Unternehmen durch eine regelmäßige und proaktive Kommunikation und ist bereit, bei Bedarf Kontrollmaßnahmen, wie Lieferantenaudits und Produktionsbesichtigungen bei ihren Lieferanten durchzuführen. Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Zulieferer ist das aktive Umweltmanagement durch die Lieferanten. Dies stellt die IVU sicher, indem sie die potenziellen Lieferanten nach den Angaben zum aktiven Umweltmanagement in einem Lieferantenauskunftsbogen vor Beginn der Geschäftsbeziehung fragt.

Der IVU ist es wichtig, ihre Rechnungen spätestens mit deren Fälligkeit zu begleichen. Dies geschieht in regelmäßigen Zahlläufen zweimal pro Woche. Vorgelagert durchlaufen alle Rechnungen den vollständigen Prüfungs-/​Freigabe- und Buchungsprozess. Die Grundlage hierzu bildet eine interne Richtlinie zur digitalen Eingangsrechnungsbearbeitung und Archivierung, die die Prozesse rund um die Bearbeitung der Eingangsrechnungen beschreibt. Mithilfe dieser Richtlinie adressiert die IVU die Beeinflussung der Lieferantenbeziehungen und insbesondere deren Liquidität durch angemessene Zahlungspraktiken. Die Richtlinie gilt zunächst für die IVU AG sowie ihre Tochtergesellschaften IVU Schweiz AG und IVU Italia S.r.l. und ist langfristig ausgelegt. Sie steht allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung. Für die Umsetzung der Richtlinie ist der Leiter Finanzen verantwortlich. Die durchschnittliche Dauer bis zur Bezahlung einer Rechnung gemessen am Rechnungsdatum beträgt 20,1 Tage. Dabei wurde aus dem Rechnungsworkflow-System für den Zeitraum des Rechnungszugangs vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 an die IVU AG ausgewertet, wie groß der Abstand von Rechnungsdatum und Zahldatum an konzernfremde Dienstleister und Lieferanten ist.

Folgende Standard-Zahlungsbedingungen gelten für die Lieferanten der IVU AG:

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Standard-Zahlungsbedingung Bis Fälligkeit bezahlt
14 Tage 64 % (872 von 1.371)
30 Tage 88 % (1.707 von 1.929)
90 Tage 100 % (946 von 947)
Lastschrifteinzug 100 % (in Verantwortung Vermieter)

Die Gründe für Zahlungsverzögerungen liegen vor allem bei offenem Klärungsbedarf hinsichtlich Rechnungen. Es sind keine Gerichtsverfahren gegen die IVU wegen Zahlungsverzugs bekannt.

Die zuvor genannten Zahlungspraktiken gelten für alle Lieferanten der IVU, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Korruption und Bestechung bekämpfen

Entsprechend des Code of Conduct akzeptiert die IVU keine Form von Korruption und Bestechung - sei es öffentlich, privat, aktiv oder passiv.

Die IVU hält als verantwortungsbewusstes, global agierendes Unternehmen die Anti-Korruptionsgesetze und -vorschriften aller Länder, in denen sie tätig ist, ein. Dies betrifft unter anderem den UK Bribery Act und den US Foreign Corrupt Practices Act.

2021 hat die IVU eine Richtlinie zum Thema Anti-Korruption veröffentlicht, die für alle Mitarbeitenden gültig ist und im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht. Die Richtlinie gilt auf unbestimmte Zeit und wird bei Bedarf angepasst. Mithilfe der Anti-Korruptionsrichtlinie unterstützt die IVU ihre Mitarbeitenden dabei die nötige Sensibilität für potenzielle Korruptions- oder Bestechungssachverhalte zu entwickeln und diese zu vermeiden. Zudem adressiert die IVU mithilfe der Anti-Korruptionsrichtlinie die Aufdeckung von Korruption und Bestechung sowie das angemessene Management potenzieller Korruptions- und Bestechungssachverhalte. Die Richtlinie wurde im Rahmen eines Compliance Newsletters allen Mitarbeitenden bekannt gemacht. Compliance Newsletter werden in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr versendet. Sämtliche Informationen zu diesem und weiteren Compliance Themen sind allen Mitarbeitenden der IVU stets über das Intranet beziehungsweise dem öffentlichen File Server zugänglich. Darüber hinaus wurden die Führungskräfte der IVU für das Thema Korruption und Bestechung sensibilisiert und stehen ihren Mitarbeitenden für Rückfragen zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie ist die Leiterin des Rechtsbereichs, die Compliance Beauftragte sowie alle Führungskräfte der IVU.

Zudem ermutigt die IVU ihre Mitarbeitenden, selbst Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen sowie Verstöße gegen die Vorschriften der Richtlinie zu melden. Die Planung und Gestaltung eines unternehmensweiten Schulungsprogramms für Compliance-relevante Themen, wie auch das Thema Korruption und Bestechung, ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Im Rahmen des Schulungsprogramms werden dabei insbesondere die Bereiche innerhalb der IVU berücksichtigt, die einem höheren Korruptions- und Bestechungsrisiko unterliegen, wie beispielsweise der Vertrieb, der Einkauf und die Projektbereiche.

Im Berichtsjahr hat es keine Vorkommnisse in Bezug auf Korruption und Bestechung gegeben. Damit einhergehend gab es weder Verurteilungen noch Bußgelder oder eingeleitete Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen Anti-Korruptions- und Bestechungsgesetze stehen. Sollte es dennoch zu einem solchen Vorfall kommen, wird dieser entsprechend der Whistleblowing Richtlinie behandelt. Sämtliche Vorkommnisse werden bei Relevanz bzw. mindestens einmal pro Jahr an Vorstand und Aufsichtsrat gemeldet.

Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften nach ESRS 2 Anlage B:

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Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR Säule-3 Benchmark Verordnung EU-Klimagesetz Wesentlichkeit/​ Seitenzahl
ESRS 2 GOV-1: Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d x x 27f.
ESRS 2 GOV-1: Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e x 9
ESRS 2 GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 x 9
ESRS 2 SBM-1: Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i x x x 20f.
ESRS 2 SBM-1: Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii x x nicht anwendbar
ESRS 2 SBM-1: Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii x x nicht anwendbar
ESRS 2 SBM-1: Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv x nicht anwendbar
ESRS E1-1: Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 x 15
ESRS E1-1: Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g x x nicht wesentlich
ESRS E1-4: THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 x x x 14
ESRS E1-5: Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 x nicht wesentlich
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 x 17
ESRS E1-5: Energieintensität im Zusammen hang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 x nicht wesentlich
ESRS E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 x x x 16
ESRS E1-6: Intensität der THG- Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 x x x 16
ESRS E1-7: Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56 x 14
ESRS E1-9: Risikoposition des Referenzwertportfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 x nicht wesentlich
ESRS E1-9: Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a x nicht wesentlich
ESRS E1-9: Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c x nicht wesentlich
ESRS E1-9: Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c x nicht wesentlich
ESRS E1-9: Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 x nicht wesentlich
ESRS E2-4: Menge jedes in Anhang II der EPRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 x nicht wesentlich
ESRS E3-1: Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 x nicht wesentlich
ESRS E3-1: Spezielles Konzept Absatz 13 x nicht wesentlich
ESRS E3-1: Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 x nicht wesentlich
ESRS E3-4: Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c x nicht wesentlich
ESRS E3-4: Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 x nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM-3 - E4: Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i x nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM-3 - E4: Absatz 16 Buchstabe b x nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM-3 - E4: Absatz 16 Buchstabe c x nicht wesentlich
ESRS E4-2: Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b x nicht wesentlich
ESRS E4-2: Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/​Meere Absatz 24 Buchstabe c x nicht wesentlich
ESRS E4-2: Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d x nicht wesentlich
ESRS E5-5: Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d x nicht wesentlich
ESRS E5-5: Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 x nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-3 - S1: Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f x 23
ESRS 2 SBM-3 - S1: Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g x 23
ESRS S1-1: Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 x 28
ESRS S1-1: Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 x 28
ESRS S1-1: Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 x nicht wesentlich
ESRS S1-1: Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 x 26
ESRS S1-3: Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c x 28
ESRS S1-14: Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c x x 26
ESRS S1-14: Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e x 26
ESRS S1-16: Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a x x 26
ESRS S1-16: Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b x 26
ESRS S1-17: Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a x 28
ESRS S1-17: Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a x x 28
ESRS 2 SBM-3 - S2: Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b x nicht wesentlich
ESRS S2-1: Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 x nicht wesentlich
ESRS S2-1: Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 x nicht wesentlich
ESRS S2-1: Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 x x nicht wesentlich
ESRS S2-1: Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 x nicht wesentlich
ESRS S2-4: Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 x nicht wesentlich
ESRS S3-1: Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 x nicht wesentlich
ESRS S3-1: Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 x x nicht wesentlich
ESRS S3-4: Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 x nicht wesentlich
ESRS S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 x 531f.
ESRS S4-1: Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 x x 28
ESRS S4-4: Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 x 31
ESRS G1-1: Übereinkommen der Vereinten Nationen Gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b x 32f.
ESRS G1-1: Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d x 31
ESRS G1-4: Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a x x 32f.
ESRS G1-4: Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b x 32f.

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen:

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Thema /​ Sub-Thema /​ Sub-sub-Thema IRO Typ Konkrete Beschreibung des IRO Wertschöpfungskette
Eigene Belegschaft
Arbeitsbedingungen
• Sichere Beschäftigung Positive Auswirkung I: Einfluss auf die Arbeitsplatzsicherheit und Mitarbeiterbindung Eigene Aktivitäten
• Arbeitszeit Positive Auswirkung I: Einfluss auf Work-Life-Balance der eigenen Belegschaft Eigene Aktivitäten
• Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung Chance O: Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch konstruktiven Dialog zwischen Führungsebene und Mitarbeitenden. Kosten aufgrund von Fluktuation können gesenkt und Produktivität erhöht werden Eigene Aktivitäten
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Positive Auswirkung I: Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit Eigene Aktivitäten
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Risiko R: Risiko bei Umsetzung von Work-Life-Balance-Maßnahmen durch verringerte gleichzeitige Verfügbarkeit und gesenkte Arbeitsmoral durch Ungerechtigkeitsgefühl. Beides kann die Produktivität beeinträchtigen Eigene Aktivitäten
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Chance O: Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber durch Work-Life-Balance-Initiativen Eigene Aktivitäten
• Gesundheitsschutz und Sicherheit Positive Auswirkung I: Einfluss auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz Eigene Aktivitäten
• Sozialer Dialog Positive Auswirkung I: Einfluss auf den sozialen Dialog in der eigenen Belegschaft Eigene Aktivitäten
• Angemessene Entlohnung Positive Auswirkung I: Einfluss auf die Entlohnung der eigenen Belegschaft Eigene Aktivitäten
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Negative Auswirkung I: Einfluss auf die Geschlechtergleichstellung und Lohngerechtigkeit Eigene Aktivitäten
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Risiko R: Ungleiche Bezahlung und mangelnde Chancengleichheit kann die Arbeitsmoral verringern Eigene Aktivitäten
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Chance O: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung der Geschlechtergleichstellung Eigene Aktivitäten
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Positive Auswirkung I: Einfluss auf die kontinuierliche Weiterbildung und Kompetenzentwicklung der eigenen Belegschaft Eigene Aktivitäten
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Risiko R: Ungleiche oder zu geringe Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten können zu Einbußen in der Wettbewerbsfähigkeit und damit zu Umsatzeinbußen führen, außerdem könnten sich einzelne Mitarbeitende ungerecht behandelt fühlen und dadurch unzufriedener werden Eigene Aktivitäten
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Chance O: Steigerung der Innovationskraft durch gezielte Schulungen und Kompetenzentwicklung Eigene Aktivitäten
• Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Risiko R: Mangelnde Inklusion und Barrieren für Menschen mit Behinderungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen Eigene Aktivitäten
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Negative Auswirkung I: Einfluss auf die Bereitstellung eines gewalt- und belästigungsfreien Arbeitsplatzes Eigene Aktivitäten
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Risiko R: Unzureichende Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung können zu Reputationsverlust führen Eigene Aktivitäten
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Chance O: Steigerung der Mitarbeiterbindung und Produktivität durch Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung Eigene Aktivitäten
• Vielfalt Positive Auswirkung I: Einfluss auf die Gestaltung von Vielfalt am Arbeitsplatz Eigene Aktivitäten
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
• Kinderarbeit Risiko R: Risiko von Reputationsverlust und rechtlichen Konsequenzen durch Kinderarbeit innerhalb der eigenen Belegschaft Eigene Aktivitäten
• Zwangsarbeit Risiko R: Risiko von rechtlichen Konsequenzen und Reputationsverlust durch Zwangsarbeit innerhalb der eigenen Belegschaft Eigene Aktivitäten
• Datenschutz Negative Auswirkung I: Es ist möglich, dass Datenschutzverletzungen auftreten Eigene Aktivitäten
• Datenschutz Risiko R: Unzureichender Schutz der Mitarbeiterdaten Eigene Aktivitäten
• Datenschutz Positive Auswirkung I: Einfluss auf den Schutz der Daten von Bewerbern Eigene Aktivitäten
• Datenschutz Risiko R: Rechtliche Konsequenzen durch unzureichenden Schutz der Daten von Bewerbern Eigene Aktivitäten
Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel
Risiko R: Infrastrukturanfälligkeit (Ausfälle oder Beeinträchtigung der IT-Infrastruktur durch extreme Wetterereignisse z. B. Überschwemmungen, Hitzewellen) Downstream Aktivitäten
Positive Auswirkung I: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Kunden gegenüber Folgen des Klimawandels wie extreme Wetterereignisse durch verbesserte Reaktionsfähigkeit durch IT-Lösungen Downstream Aktivitäten
Energie
Risiko R: Steigende Energiekosten Eigene Aktivitäten
Positive Auswirkung I: Verringerung des Energieverbrauches bei Kunden durch effizienzsteigernde IT-Lösungen Downstream Aktivitäten
Klimaschutz
Negative Auswirkung I: Ausstoß von CO 2 durch die regulären Geschäftsaktivitäten der IVU Eigene Aktivitäten
Positive Auswirkung I: Reduzierung von CO 2 -Emissionen bei Kunden durch den Verkauf von effizienzsteigernder IT-Lösungen Downstream Aktivitäten
Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Risiko R: Eingeschränkte Verfügbarkeit von Ressourcen bei Lieferanten von IT-Equipment Upstream Aktivitäten
Risiko R: Eingeschränkte Verfügbarkeit von IT-Equipment zur Erbringung der Leistung Eigene Aktivitäten
Unternehmenspolitik
Korruption und Bestechung
• Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung Negative Auswirkung I: Einfluss auf die Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Eigene Aktivitäten
• Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung Risiko R: Fehlende oder unzureichende Schulungen und Kontrollmechanismen zur Eigene Aktivitäten
Aufdeckung von Korruption und Bestechung
• Vorkommnisse Negative Auswirkung I: Management von Vorkommnissen im Bereich Korruption und Bestechung Eigene Aktivitäten
• Vorkommnisse Risiko R: Rechtliche Konsequenzen durch mangelndes oder ineffektives Management von Vorkommnissen Eigene Aktivitäten
• Vorkommnisse Chance O: Effektives Management von Vorkommnissen im Bereich Korruption und Bestechung Eigene Aktivitäten
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
Positive Auswirkung I: Einfluss auf die Lieferantenbeziehung sowie deren Liquidität Upstream Aktivitäten
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
Risiko R: Rechtliche Konsequenzen aufgrund von fehlendem oder unzureichendem Schutz von Hinweisgebern Eigene Aktivitäten
Unternehmenskultur
Positive Auswirkung I: Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung mit einer wertschätzenden und transparenten Unternehmenskultur Eigene Aktivitäten
Risiko R: Verringerte Arbeitsmoral durch intransparente oder diskriminierende Unternehmenspolitik Eigene Aktivitäten
Chance O: Förderung einer wertschaffenden Unternehmenskultur Eigene Aktivitäten
Verbraucher und Endnutzer
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/​oder Endnutzer
• Datenschutz Risiko R: Reputationsverlust und rechtliche Konsequenzen durch unerlaubte Weitergabe sensibler Nutzerdaten durch Sicherheitslücken in der Software Downstream Aktivitäten
• Datenschutz Risiko R: Rechtliche Konsequenzen durch den Verstoß gegen Datenschutzgesetze und -vorschriften Downstream Aktivitäten
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/​oder Endnutzern
• Persönliche Sicherheit Risiko R: Rechtliche Konsequenzen durch den Verlust von Verbraucherdaten Downstream Aktivitäten
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Thema /​ Sub-Thema /​ Sub-sub-Thema Zeithorizont Art der Auswirkung
Eigene Belegschaft
Arbeitsbedingungen
• Sichere Beschäftigung 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Arbeitszeit 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung 1-5 Jahre
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 1-5 Jahre
• Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 1-5 Jahre
• Gesundheitsschutz und Sicherheit 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Sozialer Dialog <1 Jahr Tatsächliche Auswirkung
• Angemessene Entlohnung <1 Jahr Tatsächliche Auswirkung
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit 1-5 Jahre
• Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit 1-5 Jahre
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 1-5 Jahre
• Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 1-5 Jahre
• Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen 1-5 Jahre
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz 1-5 Jahre
• Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz 1-5 Jahre
• Vielfalt 1-5 Jahre Potenzielle Auswirkung
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
• Kinderarbeit 1-5 Jahre
• Zwangsarbeit 1-5 Jahre
• Datenschutz <1 Jahr Tatsächliche Auswirkung
• Datenschutz <1 Jahr
• Datenschutz 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Datenschutz 1-5 Jahre
Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel
1-5 Jahre
1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
Energie
1-5 Jahre
>5 Jahre Potenzielle Auswirkung
Klimaschutz
1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
1-5 Jahre
1-5 Jahre
Unternehmenspolitik
Korruption und Bestechung
• Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung <1 Jahr
• Vorkommnisse 1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
• Vorkommnisse 1-5 Jahre
• Vorkommnisse 1-5 Jahre
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
1-5 Jahre
Unternehmenskultur
1-5 Jahre Tatsächliche Auswirkung
1-5 Jahre
1-5 Jahre
Verbraucher und Endnutzer
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/​oder Endnutzer
• Datenschutz 1-5 Jahre Potenzielle Auswirkung
• Datenschutz 1-5 Jahre
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/​oder Endnutzern
• Persönliche Sicherheit 1-5 Jahre

Inhaltsverzeichnis

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Thema Angabepflicht Abschnitt in der Nachhaltigkeitserklärung
ESRS 2
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen BP-1 Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen BP-2 Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane GOV-1 Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen GOV-2 Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme GOV-3 Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen
Erklärung zur Sorgfaltspflicht GOV-4 Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung GOV-5 Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette SBM-1 Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-2 Wesentliche Anspruchsgruppen
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell SBM-3 Nachhaltigkeitsstrategie
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten IRO-2 Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen
Klimawandel
Übergangsplan für den Klimaschutz E1-1 Aktiver Klimaschutz
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-2 Aktiver Klimaschutz
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten E1-3 Aktiver Klimaschutz
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-4 Aktiver Klimaschutz
Energieverbrauch und Energiemix E1-5 Aktiver Klimaschutz
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen E1-6 Aktiver Klimaschutz
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate E1-7 Aktiver Klimaschutz
Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung E5-4 Effiziente Ressourcennutzung
Eigene Belegschaft
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-1 Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-2 Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte Bedenken äußern können S1-3 Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur
Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie deren Wirksamkeit S1-4 Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen S1-5 Soziales
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-6 Soziales
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens S1-7 Soziales
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog S1-8 Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur
Diversitätskennzahlen S1-9 Soziales
Angemessene Entlohnung S1-10 Faire Vergütung zahlen und Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen
Soziale Absicherung S1-11 Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur
Menschen mit Behinderungen S1-12 Chancengerechtigkeit erhalten
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung S1-13 Beschäftigte weiterqualifizieren
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit S1-14 Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben S1-15 Work-Life-Balance gewährleisten
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) S1-16 Faire Vergütung zahlen und Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten S1-17 Menschenrechte sichern
Verbraucher und Endnutzer
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern S4-1 Nachhaltige Kundenbeziehungen
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen S4-2 Qualität der Produkte und Prozesse voranbringen
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können S4-3 Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen S4-4 Qualität der Produkte und Prozesse voranbringen
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen S4-5 Nachhaltige Kundenbeziehungen
Unternehmenspolitik
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung G1-1 Wertschätzende und transparente Unternehmenskultur
Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen Korruption und Bestechung bekämpfen
Management der Beziehungen zu Lieferanten G1-2 Seriös mit Partnern, Kunden und Lieferanten umgehen
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung G1-3 Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherstellen Korruption und Bestechung bekämpfen
Korruptions- oder Bestechungsfälle G1-4 Korruption und Bestechung bekämpfen
Zahlungspraktiken G1-6 Seriös mit Partnern, Kunden und Lieferanten umgehen

D. WIRTSCHAFTSBERICHT

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Öffentliche Verkehr bleibt ein zentraler Faktor für die Erreichung von Klimazielen und erfährt weiterhin eine starke politische und gesellschaftliche Förderung. Neben der quantitativen Ausweitung des Angebots rücken auch qualitative Verbesserungen verstärkt in den Fokus. Digitalisierung, Elektrifizierung und die Optimierung von Betriebsprozessen sind entscheidende Treiber dieser Entwicklung. Die Nachfrage nach hochwertigen Lösungen wie der IVU.suite wird dadurch weiter steigen.

Public Transport: Elektrifizierung, Fachkräftemangel und Digitalisierung

Die fortschreitende Elektrifizierung der Busflotten ist ein zentrales Element der Verkehrswende. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsfreier Busse im ÖPNV signifikant zu steigern. Förderprogramme wie das "Sofortprogramm Saubere Luft" und die novellierte Förderrichtlinie Elektromobilität tragen zur Umstellung auf Elektrobusse bei. Gleichzeitig führt die Reduzierung der Fördergelder dazu, dass die Umstellung langsamer voranschreitet als ursprünglich geplant.

Ein weiteres drängendes Thema ist der Fachkräftemangel. Verkehrsunternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifiziertes Personal für Fahrbetrieb und Werkstätten zu gewinnen. Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fehlen allein im ÖPNV in den nächsten Jahren mehrere tausend Fachkräfte. Digitale Lösungen zur automatisierten Dienstplanung und optimierten Ressourcennutzung gewinnen daher zunehmend an Bedeutung.

Gleichzeitig steigt der Druck zur Digitalisierung im Ticketing-Bereich. Projekte wie das Account-Based-Ticketing (ABT) setzen sich zunehmend durch, um den Ticketkauf für Fahrgäste zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Verkehrsunternehmen zu reduzieren. In Deutschland gibt es bereits erste Pilotprojekte, beispielsweise im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Die IVU bietet mit ihren Lösungen eine zukunftssichere Plattform für den digitalen Ticketvertrieb.

Rail: Ausbau der Bahn in Europa und steigende Nachfrage nach Standardlösungen

Der europäische Bahnsektor erlebt weiterhin einen Ausbau der Infrastruktur sowie eine Liberalisierung der Märkte. Die EU investiert verstärkt in die Schiene, um Verkehrsverlagerungen vom Individualverkehr und der Luftfahrt auf nachhaltigere Transportmittel zu fördern. Programme wie "Connecting Europe Facility" (CEF) unterstützen den Infrastrukturausbau und die Digitalisierung des Bahnbetriebs.

Die steigende Nachfrage nach standardisierten Softwarelösungen ergibt sich aus der zunehmenden Harmonisierung des europäischen Eisenbahnsektors. Bahnbetreiber setzen verstärkt auf integrierte, interoperable Systeme, die den grenzüberschreitenden Betrieb erleichtern. Die IVU sieht hier großes Potenzial für ihre Lösungen, insbesondere in neu liberalisierten Märkten wie Frankreich und Spanien, wo sich neue Wettbewerber am Markt etablieren.

In Deutschland bleibt die Förderung der Bahn trotz der Neustrukturierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) ein zentrales Thema. Durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn sollen Investitionen weiterhin gesichert werden. Die IVU, die bereits einen Großteil der deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr mit ihren Lösungen unterstützt, erwartet hier positive Impulse für ihr Geschäft.

Die Elektrifizierung des ÖPNV, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung im Ticketing-Bereich stellen Herausforderungen dar, eröffnen aber auch Chancen für innovative Softwarelösungen. Im Bahnsektor treiben europäische Investitionen und Marktliberalisierungen die Nachfrage nach Standardlösungen voran. Die IVU ist mit ihrer Produktpalette gut aufgestellt, um von diesen Entwicklungen zu profitieren.

Als Softwareproduzent ist die IVU auf sehr gutes Personal angewiesen, das auf dem Arbeitsmarkt begehrt ist. In den letzten Jahren konnte die IVU trotz zahlreicher Konkurrenz neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnen, ohne die Ansprüche an die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber zu senken. Sowohl das Recruiting und die gute Personalbetreuung als auch die faire Bezahlung haben sich zu relevanten Faktoren entwickelt. Die IVU schafft stetig neue Anreize, so dass die Fluktuation mit 6,7 % weiterhin unter vergleichbaren Werten in der IT- und Softwarebranche bleibt.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns

Rekordergebnis in 2024

Umsatz

Im Geschäftsjahr 2024 steigert die IVU den Umsatz auf 133,7 Mio. € (2023: 122,5 Mio. €). Damit setzt die IVU das Wachstum der letzten Jahre fort und erfüllt das Umsatzziel von über 130 Mio. €. Insbesondere der auf 44,2 % (2023: 41,1 %) gesteigerte Anteil der wiederkehrenden Umsätze aus dem Wartungs- und Hostinggeschäft trägt zum Umsatzwachstum bei.

In 2024 entfallen 47,9 % (2023: 54,6 %) der Umsätze auf den deutschen Markt und 52,1 % (2023: 45,4 %) der Umsätze auf das Exportgeschäft. Die Umsätze auf dem deutschen Markt liegen mit 64,0 Mio. € (2023: 66,9 Mio. €) unter dem Vorjahresniveau, die Auslandsumsätze steigen auf 69,7 Mio. € (2023: 55,6 Mio. €).

Sonstige Erträge

Der Anstieg der sonstigen Erträge auf 1,7 Mio. € (2023: 0,8 Mio. €) ist neben gestiegenen Förderungen für Forschung und Entwicklung auf die Neubewertung der Anteile an der EBS GmbH von 0,6 Mio. € im Rahmen des Kaufs der restlichen Gesellschaftsanteile zurückzuführen.

Rohergebnis

Das Rohergebnis steigt insbesondere aufgrund höherer margenstarker Umsätze aus dem Wartungs- und Hostinggeschäft um 12,1 % auf 113,4 Mio. € (2023: 101,1 Mio. €), womit das Ziel von 110 Mio. € übertroffen wurde.

Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen

Der Personalaufwand steigt 2024 um 13,1 % auf 76,5 Mio. € (2023: 67,6 Mio. €) aufgrund der Steigerung der Personalkapazität (FTE) um 8,7 % und durch notwendige Gehaltsanpassungen in einem anspruchsvollen Marktumfeld.

Die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte steigen entsprechend des Geschäftswachstums um 0,3 Mio. € auf 4,9 Mio. € (2023: 4,5 Mio. €).

Die sonstigen Aufwendungen steigen insbesondere aufgrund höherer interner IT-Aufwendungen mit dem Fokus Informationssicherheit und Investitionen in interne IT-Systeme sowie höherer Vertriebskosten insbesondere für Messen auf 15,2 Mio. € (2023: 13,2 Mio. €).

Betriebsergebnis (EBIT)

Mit einem EBIT von 16,8 Mio. € (2023: 15,8 Mio. €) erzielt die IVU erneut ein Rekordergebnis und erreicht das EBIT-Ziel für das Geschäftsjahr von rund 17 Mio. €.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis liegt mit 0,5 Mio. € (2023: 0,7 Mio. €) auf Vorjahresniveau.

Steueraufwand

Der Steueraufwand von 5,3 Mio. € (2023: 5,0 Mio. €) entspricht der erwarteten Steuerquote von 30 %.

Finanz- und Vermögenslage

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen aufgrund sehr hoher Umsätze zum Jahresende mit 43,2 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert (2023: 30,0 Mio. €). Die übrigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im wesentlichen risikoarme Geldanlagen von 25,0 Mio. € (2023: 25,0 Mio. €) und entsprechen mit 25,8 Mio. € dem Vorjahresniveau (2023: 26,2 Mio. €).

Die Vertragsvermögenswerte, also noch nicht abgerechnete Projektleistungen, konnten auf 11,5 Mio. € (2023: 16,0 Mio. €) reduziert werden.

Die Vorräte steigen aufgrund höherer Lieferantenanzahlungen um 0,2 Mio. € auf 5,0 Mio. € (2023: 4,8 Mio. €).

Die immateriellen Vermögenswerte sinken durch die planmäßige Abschreibung von aktivierten Softwarelizenzen auf 7,2 Mio. € (2023: 8,2 Mio. €).

In den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten ist die langfristige Verlängerung der Mietverträge für die Standorte Aachen und Berlin berücksichtigt. Insbesondere am Standort Aachen sind mit dem Mietvertrag erhebliche Investitionen des Eigentümers zur Schaffung attraktiver Arbeitsplätze vereinbart, die zum Anstieg der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten auf 19,7 Mio. € (2023: 16,5 Mio. €) bzw. 20,8 Mio. € (2023: 17,1 Mio. €) führen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert steigt durch den Erwerb des restlichen Anteils an der EBS um 0,9 Mio. € auf 19,2 Mio. €.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen aufgrund des hohen Rechnungseingangs zum Jahresende mit 5,0 Mio. € (2023: 2,8 Mio. €) über dem Vorjahresniveau.

Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen liegen mit 6,6 Mio. € (2023: 8,8 Mio. €) unter dem Vorjahresniveau und betreffen hauptsächlich Vorsorgen für abgeschlossene Projekte.

Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten steigen hauptsächlich aufgrund höherer Steuerverbindlichkeiten auf 19,5 Mio. € (2023: 14,1 Mio. €).

Das Eigenkapital erhöht sich im Berichtsjahr um 5,8 Mio. € auf 84,8 Mio. € (2023: 79,0 Mio. €). Die Eigenkapitalquote 2024 liegt mit 51,7 % auf Vorjahresniveau (2023: 51,8 %). Die Vermögenslage der IVU ist stabil und die Finanzkraft aufgrund der positiven Kapitalstruktur weiterhin als sehr gut zu bewerten.

Liquidität

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit liegt mit 6,7 Mio. € (2023: 11,9 Mio. €) insbesondere aufgrund des Anstiegs der gezahlten Ertragsteuern von 8,9 Mio. € unter dem Vorjahresvergleichswert. Der starke Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte wird durch den Anstieg der Projektanzahlungen ausgeglichen. Im Projektgeschäft sind Schwankungen des operativen Cashflows üblich.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit liegt auf Vorjahresniveau bei -0,4 Mio. € (2023: -0,8 Mio. €).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthält Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile von 3,8 Mio. € (2023: 2,6 Mio. €) und die Dividendenzahlung an die Aktionäre von 4,5 Mio. € (2023: 4,2 Mio. €).

Mit 21,1 Mio. € liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2024 (2023: 25,4 Mio. €) sowie Termingeldern von 25 Mio. € kann die Liquidität der IVU als sehr gut eingestuft werden.

Die Liquidität wird rollierend geplant und die Entwicklung der liquiden Mittel täglich überwacht. Die aus der Liquiditätsplanung abgeleiteten Maßnahmen stellen die Deckung des Finanzbedarfs sicher. Der operative und investive Finanzierungsbedarf der IVU wird dabei möglichst aus dem operativen Geschäft und den finanziellen Reserven sichergestellt.

Im Berichtsjahr war die IVU jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die sehr gute Bonität wird von den Auftraggebern der IVU positiv bewertet.

Einzelabschluss der IVU AG (HGB) Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Der Einzelabschluss der IVU AG wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts (HGB) aufgestellt.

Mit dem EBIT (HGB) von 24,5 Mio. € (2023: 14,4 Mio. €) kann die IVU AG das EBIT-Ziel für das Geschäftsjahr von über 12 Mio. € deutlich übertreffen. Neben der sehr positiven Geschäftsentwicklung führt insbesondere der Lizenzertrag zu Beginn eines laufenden Großprojekts trotz der Verschmelzungsverluste zur Übertreffung des Ziels.

Dadurch wird auch das Umsatzziel der IVU AG von rund 110 Mio. € mit einem Umsatz von 151,3 Mio. € (2023: 109,8 Mio. €) deutlich übertroffen.

In 2024 wurden 46,7 % der Umsätze auf dem deutschen Markt und 53,3 % der Umsätze im Exportgeschäft erwirtschaftet. Die Umsätze auf dem deutschen Markt steigen auf 70,7 Mio. € (2023: 63,8 Mio. €), der Auslandsumsatz steigt auf 80,6 Mio. € (2023: 46,0 Mio. €).

Das Rohergebnis liegt aufgrund der Umsatzsteigerung mit 126,0 Mio. € (2023: 91,8 Mio. €) um 37,3 % über dem Vorjahresvergleichszeitraum. Das Ziel von über 90 Mio. € konnte deutlich übertroffen werden.

Der Personalaufwand der IVU AG erhöht sich auf 68,6 Mio. € (2023: 60,6 Mio. €) insbesondere aufgrund der gestiegenen Personalkapazität (FTE).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen liegen mit 1,5 Mio. € auf dem Vorjahresniveau (2023: 1,4 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 31,4 Mio. € (2023: 15,4 Mio. €) und enthalten in Höhe von 14,1 Mio. € einen Sondereffekt in Form der handelsrechtlichen Verschmelzungsverluste der LBW und der EBS. Hierum bereinigt liegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wachstumsbedingt und aufgrund steigender interner IT-Aufwendungen um 1,8 Mio. € bzw. 11,5 % über dem Vorjahr. Die Verschmelzungen ermöglichen eine Reduktion innerbetrieblicher Verrechnungen und somit effizientere interne Prozesse. Durch die Verschmelzung reduzieren sich die Finanzanlagen auf 1,1 Mio. € (2023: 15,6 Mio. €).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen aufgrund sehr hoher Umsätze zum Jahresende mit 52,1 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert (2023: 24,8 Mio. €).

Das Volumen nicht abgerechneter Projektleistungen konnte reduziert werden, wodurch der Vorratsbestand leicht um 2,9 Mio. € auf 19,3 Mio. € (2023: 22,2 Mio. €) sinkt.

Die sonstigen Rückstellungen liegen mit 18,8 Mio. € (2023: 20,5 Mio. €) unter dem Vorjahresniveau und betreffen hauptsächlich Vorsorgen für abgeschlossene Projekte und Personalrückstellungen.

Die Steuerrückstellungen steigen aufgrund der positiven Entwicklung des Jahresergebnisses und der steuerlichen Nichtberücksichtigung der Verschmelzungsverluste auf 9,2 Mio. € (2023: 5,6 Mio. €).

Das Eigenkapital erhöht sich im Berichtsjahr um 6,8 Mio. € auf 69,4 Mio. € (2023: 62,5 Mio. €).

Die Vermögenslage der IVU AG ist stabil und die Finanzkraft aufgrund der positiven Kapitalstruktur weiterhin als sehr gut zu bewerten.

Der operative Cashflow liegt mit 2,5 Mio. € (2023: 6,0 Mio. €) insbesondere aufgrund des höheren Forderungsbestandes zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr unter dem Vorjahresvergleichswert. Im Projektgeschäft sind Schwankungen des operativen Cashflows üblich.

Unter Einbeziehung des Cashflows für Investitionstätigkeit von 1,5 Mio. € (2023: -0,6 Mio. €) und Finanzierungstätigkeiten von -8,3 Mio. € (2023: -6,8 Mio. €) hat sich der Finanzmittelfonds um 4,4 Mio. € reduziert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthält die Dividendenzahlung an die Aktionäre von 4,5 Mio. € (2023: 4,2 Mio. €).

In den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten sind mit 25,0 Mio. € (2023: 25,0 Mio. €) kurzfristig angelegte Kündigungsgelder mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten enthalten. Mit 37,8 Mio. € liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2024 (2023: 42,1 Mio. €) kann die Liquidität der IVU AG weiterhin als sehr gut eingestuft werden.

Zusammenfassung

Der IVU Konzern und die IVU AG blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurück, das von Wachstum im Umsatz, Rohergebnis und Betriebsergebnis (EBIT) geprägt war. Auch für 2025 erwarten wir die Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses und blicken aufgrund der guten Auftragslage und vielversprechenden Vertriebschancen zuversichtlich in die Zukunft.

15 Dieser Abschnitt beinhaltet Informationen, die in ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 a, b, d und e gefordert sind.

E. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Auftragslage

Mit einem Auftragsbestand zum 28. Februar 2025 für das laufende Geschäftsjahr von über 115 Mio. € sind die Ziele der IVU bereits zu einem großen Teil abgedeckt.

Ausblick

Der gesellschaftlich gewollte und geförderte quantitative und qualitative Ausbau des Öffentlichen Verkehrs trägt zum Wachstum der Branche bei. Die Nachfrage nach hochwertigen Lösungen wie der IVU.suite ist weiterhin entsprechend hoch. Zur Erreichung ihrer Effizienzziele hat die IVU das Personalwachstum verlangsamt um die steigenden Kosten, vor allem für Gehälter und IT-Sicherheit, auszugleichen. Daher rechnet die IVU auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Wachstum von Umsatz und Gewinn.

Für 2025 erwarten wir einen Konzernumsatz von über 140 Mio. € (Ist 2024: 133,7 Mio. €), ein Rohergebnis von über 120 Mio. € (Ist 2024: 113,4 Mio. €) und ein Betriebsergebnis (EBIT) von rund 18 Mio. € (Ist 2024: 16,8 Mio. €).

Für die IVU AG Einzelgesellschaft (HGB) wird für das Jahr 2025 ein Umsatz von über 120 Mio. € (Ist 2024: 151,3 Mio. €), ein Rohergebnis von über 90 Mio. € (Ist 2024: 126,0 Mio. €) und ein Betriebsergebnis (EBIT) von über 10 Mio. € (Ist 2024: 24,5 Mio. €) erwartet.

Risikomanagement und Internes Kontrollsystem15

Als international tätiges Unternehmen ist die IVU Risiken unterschiedlichster Art ausgesetzt. Möglichen Risiken präventiv zu begegnen, eingetretene Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewerten sowie angemessen auf sie zu reagieren, sind zentrale Bestandteile des implementierten Risikomanagementsystems. Die kontinuierliche Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken ist durch das Risikomanagementsystem und das implementierte Risikocontrolling auf eine breite Informationsbasis gestellt. Die vom Gesetzgeber geforderte Frühwarnfunktion wird durch das bestehende System und seine kontinuierliche Weiterentwicklung erfüllt. Compliance- und Nachhaltigkeitsaspekte werden vom Internen Risikomanagement- und Kontrollsystem erfasst.

Die Basis des Risikomanagementsystems bilden die operativen Einheiten, die als "Risiko-Eigentümer" die Verantwortung für die Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Reduktion von Risiken innehaben. Sie verantworten für ihren Bereich die gesunde Balance zwischen Risiken und Chancen bzw. zwischen Risiken und Risikotragfähigkeit.

Der Rahmen hierfür wird durch unternehmensweit gültige Vorgaben gesetzt. Verantwortlich sind hierfür insbesondere das Compliance-, Qualitäts-, Informationssicherheits- und Risikomanagement. Sie gestalten die konkrete Governance für die IVU und legen entsprechende Mindestvorgaben für Systeme und Prozesse zur Anwendung der operativen Einheiten fest.

Interne Kontrollen zur Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der vom Vorstand vorgegebenen Unternehmensgrundsätze, Richtlinien und Maßnahmen werden insbesondere durch die folgenden Maßnahmen gewährleistet:

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Das Vieraugenprinzip ist in der IVU fest verankert und durch die Geschäftsordnung des Vorstandes und interne Unterschriftenrichtlinie abgesichert.

Eine Funktionstrennung, die sicherstellt, dass der ausführende Mitarbeiterende nicht gleichzeitig der Kontrollierende ist, erfolgt in allen relevanten Prozessen. Entsprechende Kontroll- und Genehmigungsverfahren sind definiert.

Zugriffsrechte der Mitarbeitenden werden gezielt gesteuert. Die Berechtigungssteuerung wird im Rahmen unseres Informationssicherheitsmanagement umgesetzt.

Durch die Dokumentation von Prozessen und Abläufen im Unternehmen wird das interne Kontrollsystem unterstützt.

Eine Überwachung und Kontrolle bestehender und potenzieller Risiken wird durch interne und externe Qualitätsaudits im Rahmen des Qualitäts- und Informationssicherheitsmanagements sichergestellt.

Der Vorstand der IVU trifft einmal jährlich eine Gesamtaussage über die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems.

Dem Vorstand liegt zum 31. Dezember 2024 kein Hinweis vor, dass das unternehmensweite Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem jeweils nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wären. Es liegen nach Einschätzung keine kritischen Kontrollschwächen vor, die wesentliche Auswirkungen auf die IVU haben könnten. Nach dem besten Wissen des Vorstandes gibt es per 31. Dezember 2024 keinen wesentlichen Sachverhalt, der das Erreichen der wichtigsten Unternehmensziele (strategisch, operativ, finanziell sowie in Hinblick auf Compliance und Nachhaltigkeit) gefährdet und der nicht angemessen durch den Risikomanagementprozess der IVU aufgedeckt und entsprechend behandelt wurde. Anzumerken bleibt jedoch, dass auch als angemessen und wirksam beurteilte Risikomanagementsysteme und Interne Kontrollsystem nicht vollumfänglich und jederzeit garantieren können, dass sämtliche tatsächlichen Risiken vorab aufgedeckt und alle Prozessverstöße ausgeschlossen werden. 16

Der Aufsichtsrat wird zur Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion regelmäßig durch den Vorstand, d.h. mindestens quartalsweise im Rahmen der turnusmäßigen Zusammenkünfte, informiert und systematisch in das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem eingebunden. Der reguläre Berichterstattungsprozess wird bei Bedarf um eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt. Der Aufsichtsrat überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und das interne Kontrollsystem.

Risikomanagement und Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 4 HGB)

Das interne Risikomanagementsystem und die Kontrollsysteme sollen die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen. Der Vorstand trägt hierfür die Gesamtverantwortung. Dazu gehören alle Faktoren, welche die Bilanzierung und die Gesamtaussage der Abschlüsse einschließlich des zusammengefassten Lageberichts maßgeblich beeinflussen können. Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beinhaltet Grundsätze, Verfahren sowie Kontrollen. Dazu gehören insbesondere einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben, Prozesse, die die Vollständigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten, Prozesse zur Funktionstrennung sowie zum Vier-Augen-Prinzip, Identifikation wesentlicher Risikofelder mit Auswirkungen auf den Rechnungslegungsprozess und Autorisierungs- und Zugriffsregelungen bei relevanten IT-Systemen.

16 Dieser Absatz wurde durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.

Die IVU stellt ihren Jahres- und ihren Konzernabschluss auf Basis der geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Regelmäßig werden neue Rechnungslegungsvorschriften auf ihre Auswirkungen hin geprüft und, soweit erforderlich, die internen Rechnungslegungsrichtlinien angepasst.

Eine klare Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstruktur ordnet Verantwortlichkeiten im Rechnungslegungsprozess zu. Die im Rechnungswesen verwendeten IT-Systeme werden mit Standardsoftware betrieben; sie sind durch umfangreiche Zugriffsregelungen gegen unberechtigte Zugriffe von innen und außen geschützt. Alle am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen sind den Anforderungen entsprechend qualifiziert und nehmen regelmäßig Angebote der Fort- und Weiterbildung zu den Themen Steuern und Rechnungslegung wahr. Ihre Anzahl ist so bemessen, dass sie die Aufgaben gut bewältigen können. Zu ausgewählten Bilanzierungsfragen wird der Rat externer Experten eingeholt.

Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse analysiert die IVU regelmäßig im Hinblick auf die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der eingerichteten internen Kontrollen. Gewonnene Erkenntnisse werden zeitnah umgesetzt. Die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätschecks kontrolliert. Für alle wesentlichen Prozesse ist durchgängig das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen.

Das Risikomanagement basiert auf dem monatlichen Berichtswesen, das wesentliche Kennzahlen beinhaltet und die Plan-Zahlen den Ist-Zahlen gegenüberstellt. Regelmäßige Gespräche mit den Verantwortlichen zur Umsatz-, Kosten- und Terminentwicklung ermöglichen es, den Vorstand über kritische Entwicklungen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Bei der Bewertung der Risiken werden die einzelnen Kategorien regelmäßig auf Ebene der Fachbereiche betrachtet. In Abhängigkeit von der Risikoeinschätzung und der Bedeutung der Fachbereiche für den Gesamtkonzern intensiviert der Vorstand den Dialog mit der Führung der Fachbereiche und beschließt gegebenenfalls konkrete Maßnahmen.

Um bestandsgefährdende Entwicklungen früh zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu treffen, hat der Vorstand der IVU AG ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind Risiken, die einzeln oder im Zusammenwirken die Risikotragfähigkeit des Unternehmens übersteigen. Die Risikotragfähigkeit ist das maximale Risikoausmaß, welches ohne Gefährdung des Fortbestands getragen werden kann. Grundlage der Bewertung ist die wirtschaftliche Lage, die Größe, regulatorischen Gegebenheiten und die Möglichkeiten zur Kapitalaufbringung. Die Risikotragfähigkeit wird anhand der Liquiditätsplanung und des für das laufende und kommende Geschäftsjahr erwartete EBIT der IVU ermittelt. Der Ermittlung (Forecast) der Risikotragfähigkeit werden die identifizierten Risiken zu einer Gesamtrisikoposition unter Berücksichtigung der Netto-Risiken gegenübergestellt. Dabei ist für die Risikoinventuren ein Betrachtungszeitraum von zwei Jahren festgelegt. Dieser wird jedoch im Einzelfallfall (z.B. Projekte mit längerer Laufzeit) individuell angepasst.

Das Risikomanagement ist ein fester Tagesordnungspunkt jeder Aufsichtsratssitzung und wird in jeder Sitzung ausführlich besprochen. Die relevanten Risiken werden entsprechend der möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die IVU hat für den gesamten Konzern die folgenden wesentlichen Risiken identifiziert und nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit in unwahrscheinlich (<20 %), nicht ausgeschlossen (<40 %), möglich (<60 %), häufig (<80 %) und sehr häufig (<100 %) sowie hinsichtlich ihrer Schadenshöhe in gering (Schadenhöhe <1 Mio. €), mittelhoch (<2,5 Mio. €) und hoch (>2,5 Mio. €) klassifiziert und bewertet.

Risiken 1 7

Operative Geschäftsrisiken

Projektbezogene Risiken: Das Projektgeschäft der IVU beruht unter anderem auf Werkverträgen, die auf den Standardprodukten der IVU.suite aufbauen. Darin liegt naturgemäß das Risiko, dass der tatsächlich zu leistende Aufwand den Plan übersteigt. Aus möglichen Lieferverzögerungen können Pönalen resultieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken sind ein effizientes Projektmanagement, Termintreue und das Einhalten von Qualitätsstandards.

17 Dieser Absatz beinhaltet Informationen, die in ESRS 2 GOV-5 Absatz 36 c gefordert sind.

Internationale projektbezogene Risiken: Die IVU unterliegt den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern, in denen sie tätig ist. Hierin liegt naturgemäß das Risiko von Projektverzögerungen bis hin zum Projektabbruch und Zahlungsausfällen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Um solche Risiken zu begrenzen, versucht die IVU, Markterschließungskosten durch die strategische Fokussierung auf aussichtsreiche Länder in Zielmärkten gering zu halten. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen nutzt die IVU verschiedene Instrumente der Zahlungssicherung, wie Akkreditive, Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Vorkasse.

Zahlungsverzögerungen und Ausfälle: Das operative Geschäft und die Investitionen der IVU werden hauptsächlich durch den operativen Cash-Flow finanziert. Die wesentlichen Risiken sind dabei Zahlungsausfälle und Zahlungsverzögerungen.

Zahlungsverzögerungen sind in allen großen und vor allem auch internationalen Projekten ein potenzielles Risiko, da sich hier die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfahrungsgemäß schnell ändern. Insbesondere Wechsel von Entscheidungsträgern können sich auf Zahlungstermine auswirken.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Finanzrisiken wird weiterhin als hoch und die Schadenshöhe unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen, sind lieferorientierte Zahlungspläne und ein effizientes Projektmanagement. Zudem ist die Bonität und Zahlungsmoral unserer Kunden allgemein als gut zu bewerten, da ein Großteil dem öffentlichen Sektor entstammt.

Cyber- und Informationssicherheit: Die weltweite Zunahme von Bedrohungen für die Cybersicherheit sowie eine größere Professionalität in der Computerkriminalität führen zu Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Produkte, Lösungen und Dienstleistungen und der IT-Systeme und Netzwerke sowie zu Risiken hinsichtlich der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt, auch aufgrund aktueller politischer Entwicklungen, eindringlich davor und fordert Unternehmen zur Wachsamkeit auf. Die IVU ist hier insbesondere gefordert, da einige ihrer Kunden Betreiber kritischer Infrastrukturen (so genannte KRITIS -Unternehmen) sind.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als mittelhoch und die mögliche Schadenshöhe weiterhin als hoch bewertet.

Zur Absicherung gegenüber Cyber-Crime nutzt die IVU aktuelle Abwehrsysteme (Firewalls u.ä.) und moderne Hard- und Softwareinfrastruktur, regelmäßig geprüft von spezialisierten Sicherheitsunternehmen. Der Betrieb von Kundensystemen in der IVU.cloud erfolgt ausschließlich in der IT-Umgebung von anerkannten internationalen Cloud-Betreibern. Die Maßnahmen zur Datensicherheit für die Kunden der IVU, als auch aller beteiligten Lieferanten und Dienstleister, werden in Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung verbindlich vereinbart. Um die gestiegenen Risiken zu reduzieren, hat die IVU ein Informations-Security-Management-System (ISMS) eingeführt und nach ISO/​IEC 27001 extern zertifiziert und lässt sich nach dieser Norm regelmäßig auditieren.

Qualitätsmängel: Sollten Mängel in der gelieferten Software oder Hardware auftreten, können diese die Abnahme und damit die Bezahlung von Rechnungen verzögern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe wird unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Eine Maßnahme, um dieses Risiko zu begrenzen, ist ein konsequentes Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Zudem mindert der stetig wachsende Standardisierungsgrad der IVU-Systeme die Gefahr von Qualitätsmängeln, da statt Sonderentwicklungen lediglich kundenspezifische Anpassungen notwendig sind und alle Produkte intensiven Tests unterzogen werden können.

Strategische Risiken

Wettbewerb: Die weltweiten Märkte für unsere Produkte, Lösungen und Dienstleistungen sind wettbewerbsintensiv. Daher überwacht und analysiert die IVU kontinuierlich Wettbewerbs-, Markt- und Branchendaten, um ungünstige Entwicklungen des Wettbewerbsumfelds besser voraussehen zu können, anstatt lediglich auf sie zu reagieren.

Währungsrisiken: Da die IVU einen Teil ihres Geschäfts außerhalb der Euro-Währungsländer tätigt, können Währungsschwankungen das Ergebnis beeinflussen. Währungsrisiken bestehen bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht der funktionalen Währung der IVU entsprechen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als hoch und die mögliche Schadenshöhe unverändert als gering bewertet. Zur Absicherung von Zahlungsströmen in fremder Währung schließt die IVU, wenn wirtschaftlich sinnvoll, Devisentermingeschäfte ab. Dabei werden ausgehend von geschlossenen Verträgen und getroffenen Zahlungsvereinbarungen die erwarteten Zahlungsein- und -ausgänge eingeschätzt. Bewertungseinheiten zur Schaffung von Sicherungsbeziehungen werden derzeit nicht gebildet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Devisentermingeschäfte.

Inflation: Durch das geänderte Inflationsumfeld können sich weiterhin Risiken für die Finanz- und Ertragslage ergeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe werden als mittelhoch bewertet. Die IVU hat Preisanpassungsklauseln in den meisten langlaufenden Verträgen vereinbart und preist die Inflationserwartung in neue Verträge ein.

Compliance

Änderungen von Regelungen, Gesetzen und Richtlinien: Regulatorische Anforderungen werden in einem noch nie dagewesenen Tempo eingeführt oder geändert, oft mit einer sehr geringen Vorlaufzeit für die Umsetzung. Dies birgt die Gefahr, dass neue Anforderungen schneller in Kraft treten, als sie in den entsprechenden Systemen und Prozessen umgesetzt werden können, was den Geschäftsbetrieb negativ beeinflussen und manuelle Abhilfemaßnahmen erforderlich machen kann. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wie auch die Schadenshöhe bewerten wir als mittelhoch. Wir beobachten die politische und regulatorische Lage in allen unseren wichtigen Märkten, um so potenzielle Problembereiche zu antizipieren, mit dem Ziel, unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse schnell an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Personal

Recruiting und Personalbindung: Ein spezialisiertes Softwareunternehmen wie die IVU erreicht seine Stärke am Markt, weil hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte anspruchsvolle Projekte vorantreiben und spezielle Kundenwünsche realisieren. Risiken ergeben sich aus dem Rekrutierungsbedarf von Fachkräften aufgrund des wachsenden Geschäfts sowie dem potenziellen Verlust von Know-how-Trägern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wie auch die Schadenshöhe bewerten wir unverändert als mittelhoch. Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren, sind eine langfristig angelegte Personalpolitik, die eine niedrige Fluktuationsrate sicherstellt, eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur, die eine hohe Personalbindung fördert, sowie ein aktives Recruiting von hochqualifizierten Beschäftigten.

Einschätzung des Gesamtrisikos

Gegenüber dem Vorjahr gab es keine materiellen Änderungen der Einschätzung der einzelnen Risiken. Die IVU geht weiterhin insgesamt von einem geringen Risiko für den Bestand der IVU und IVU AG aus.

Chancen

Die Vertriebsstrategie der IVU ist darauf ausgerichtet, ihre Stellung im nationalen Markt auszubauen und die sich ergebenden Chancen der Internationalisierung konsequent zu nutzen. Als einer der wenigen Systemhersteller weltweit bietet die IVU IT-Lösungen für alle Prozesse eines Verkehrsbetriebs - von der Planung über den Betrieb bis zur Abrechnung. Mit unseren Produkten für den Öffentlichen Verkehr, die in der IVU.suite zusammengefasst sind, sind wir einer von nur wenigen Anbietern von ganzheitlichen, integrierten Lösungen.

Unser Geschäft ist vor allem im Heimatmarkt und bei kleinen und mittleren Projekten stabil und daher gut vorhersagbar. Die Auftragsvergabe und der Projektverlauf von Großprojekten sind hingegen schwer zu planen. Hier können einzelne Projekte einen großen Einfluss auf das Ergebnis der IVU haben.

Insgesamt sind die Chancen für die IVU als sehr gut zu bewerten. Wir profitieren von den anhaltenden Trends zur Urbanisierung, Digitalisierung und Mobilität sowie von den wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz, die von den Städten und Verkehrsanbietern immer höhere Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung ihrer Systeme fordern. Durch erfolgreiche Projektumsetzungen ist die IVU zu einem gefragten Ansprechpartner geworden. Diese gute Reputation werden wir nutzen und unsere Marktstellung durch gezielte Vertriebsaktivitäten in unseren Zielmärkten weiter ausbauen.

F. ERGÄNZENDE ANGABEN

Ergänzende Angaben nach § 289a und § 289 Abs. 1 Satz 5 sowie nach § 315a HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 17.719.160 € ist eingeteilt in 17.719.160 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1 €.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €, also um 5.315.748,00 €, durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck Gebrauch machen. Von den Ermächtigungen wurde in 2023 und 2024 kein Gebrauch gemacht.

Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschlüssen der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 bzw. vom 29. Mai 2024 dazu ermächtigt, bis zum 28. Mai 2024 bzw. bis zum 28. Mai 2029 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €.

Auf Grundlage dieses Beschlusses hat der Vorstand am 5. Januar, 11. Juni und 24. Oktober 2024 jeweils ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Zweck dieser Rückkaufprogramme war insbesondere die Verwendung der Aktien zur Bedienung von Vorstandsvergütungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Es wurden insgesamt 272.039 Stückaktien zu einem Gesamtpreis von 3.784 T€ zurückerworben. Das entspricht einem Anteil von 1,54 % der nennwertlosen Stückaktien des Grundkapitals der IVU Traffic Technologies AG. Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel).

Aus den erworbenen Aktien wurden für alle Mitarbeitenden der IVU in Deutschland im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 92.733 Stückaktien (3.045 Stück zum Ausgabepreis von je 13,65 €, 83.149 Stück zum Ausgabepreis von je 15,60 € und 6.539 Stück zum Ausgabepreis von je 13,23 €) ausgegeben. Die Vorstandsmitglieder haben als Teil der variablen Vorstandsvergütung 25.042 Aktien zum Ausgabepreis von je 13,65 € bezogen. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien entspricht 0,66 % der nennwertlosen Stückaktien des Grundkapitals der IVU Traffic Technologies AG.

Es liegen keine Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen vor. Vereinbarungen dieser Art zwischen einzelnen Gesellschaftern sind dem Vorstand nicht bekannt. Ferner sind keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die Regelungen für einen Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots enthalten.

Gemäß § 6 der Satzung ernennt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regelt §§ 84f. AktG.

Der Aufsichtsrat ist gemäß § 16 der Satzung zu Änderungen der Satzung berechtigt, die nur ihre Fassung betreffen. Ansonsten wird die Satzung gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 sowie nach § 315d HGB

Die Gesellschaft hat auf ihrer Internetseite www.ivu.de/​corporate-governance die Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex.

 

Berlin, den 18. März 2025

Martin Müller-Elschner

Leon Struijk

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR 2024

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2024
T€
2023
T€
1. Umsatzerlöse 151.343 109.807
2. Minderung (Erhöhung) des Bestandes an unfertigen Leistungen -3.052 3.653
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.244 4.761
davon Erträge aus Währungsumrechnung T€ 140 (Vj. T€ 128)
152.535 118.221
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 9.353 10.993
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.181 15.433
26.534 26.426
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 59.281 51.999
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 9.353 8.574
davon für Altersversorgung T€ 533 (Vj. T€ 173)
68.634 60.573
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.496 1.363
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 31.380 15.442
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung T€ 196 (Vj. T€ 184)
128.044 103.804
8. Erträge aus Beteiligungen 14 0
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.282 997
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 359 209
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung T€ 211 (Vj. T€ 79)
937 788
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12.205 4.448
12. Ergebnis nach Steuern 13.223 10.757
13. Sonstige Steuern 3 4
14. Jahresüberschuss 13.220 10.753
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 32.027 29.813
16. BILANZGEWINN 45.247 40.566

BILANZ zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

scrollen
31.12.2024
T€
31.12.2023
T€
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 465 496
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.669 1.591
1.669 1.591
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 804 14.444
2. Beteiligungen 261 1.133
1.065 15.577
3.199 17.664
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Unfertige Leistungen 14.325 17.377
2. Waren 1.379 1.263
3. Geleistete Anzahlungen 3.634 3.557
19.338 22.197
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 52.140 24.785
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.514 8.488
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.277 1.071
63.931 34.344
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 37.783 42.138
121.052 98.679
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.042 2.937
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS VERMÖGENSVERRECHNUNG 0 5
AKTIVA, GESAMT 128.293 119.285

PASSIVA

31.12.2024
T€
31.12.2023
T€
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital (Vj. T€ 17.719) 17.719
Eigene Anteile (Vj. T€ -274) -428
Ausgegebenes Kapital 17.291 17.445
II. Kapitalrücklage 2.872 2.661
III. Gewinnrücklagen 3.946 1.874
IV. Bilanzgewinn 45.247 40.566
69.356 62.546
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.707 4.279
2. Steuerrückstellungen 9.190 5.591
3. Sonstige Rückstellungen 18.765 20.482
31.662 30.352
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 12.125 16.962
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.321 2.165
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.913 1.612
4. Sonstige Verbindlichkeiten 6.070 4.004
davon aus Steuern T€ 3.002 (Vj. T€ 1.382)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 23 (Vj. T€ 0)
25.429 24.743
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.846 1.644
PASSIVA, GESAMT 128.293 119.285

ANHANG für das Geschäftsjahr 2024

I. ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. REGISTERINFORMATIONEN

Die Gesellschaft ist unter der Firma IVU Traffic Technologies AG mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 69310 eingetragen.

III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um nutzungsbedingte zeitanteilige lineare Abschreibungen, bewertet. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen werden dabei planmäßig zwischen 1 und 5 Jahren, technische Anlagen und Maschinen 3 Jahre und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 23 Jahren abgeschrieben.

Von dem Bilanzierungswahlrecht, selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten.

Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten (Materialkosten, bezogene Fremdleistungen, Projektsachkosten, direkt zuordenbare Personalaufwendungen) auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten einschließlich Verwaltungskosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens. Fremdkapitalzinsen und Vertriebskosten werden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen. Soweit die erwarteten Verkaufserlöse aus Aufträgen nicht die Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich noch anfallender Kosten decken, erfolgen Abschläge, um eine verlustfreie Bewertung sicherzustellen.

Waren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Der Ausweis der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Nominalwerten.

Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen an Vorstände wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, in dem die Vorstände einen uneingeschränkten Anspruch auf die Anteile erwerben. Da die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung Marktbedingungen enthält, berücksichtigt der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Bedingung und spiegelt dementsprechend die Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse wider.

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Einbeziehung eventueller zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2024 veröffentlichen laufzeitadäquaten Marktzinssatz abgezinst. Vom Abzinsungswahlrecht bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger wird kein Gebrauch gemacht. Ergebniswirksame Effekte, die sich aus Änderungen des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen sowie Zinseffekte, die sich aus einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit ergeben, werden einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Rückstellungen für drohende Verluste werden nach dem Vollkostenansatz unter Einbeziehung von Einzel-Kostenarten gebildet. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der "Projected Unit Credit" (PUC) Methode ermittelt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Umsatzerlöse aus der Zurverfügungstellung von Software (Software as a Service) sowie aus Wartungs- und Hostingleistungen werden gleichmäßig über den vereinbarten Leistungszeitraum realisiert. Erlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen, IT-Systemen und der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen werden nach Lieferung bzw. erfolgter Leistungserbringung erfasst. Noch nicht fertiggestellte bzw. abgenommene Leistungen werden zum Bilanzstichtag mit ihren Herstellungskosten bewertet und als unfertige Leistungen in den Vorräten ausgewiesen. Die Kundenverträge sehen zum Teil die Lieferung von Teilleistungen sowie Meilensteine vor und werden gesondert nach dem Erreichen der entsprechenden Voraussetzungen realisiert.

Der Jahresabschluss enthält Posten, denen Beträge in fremder Währung zugrunde liegen. Posten in Fremdwährung in der Bilanz wurden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Für die Ermittlung der latenten Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Temporäre Differenzen i. S. v. § 274 HGB ergeben sich unter Verwendung eines Steuersatzes von 30,98 % bei folgenden Bilanzposten:

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Unfertige Leistungen (aktive latente Steuern)

Pensionsrückstellungen (aktive latente Steuern)

Sonstige Rückstellungen (aktive latente Steuern)

Passive latente Steuern bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

IV. UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN UND STRUKTUR
MAßNAHMEN

Verschmelzung der LBW Optimization GmbH

Die LBW Optimization GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft mit Sitz in Berlin, wurde mit Vertrag vom 25. Juni 2024 und wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2024 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung (Verschmelzung durch Aufnahme) auf die IVU AG verschmolzen. Die Eintragungen im Handelsregister der beteiligten Rechtsträger erfolgte jeweils am 28. Juni 2024. Im Rahmen der Verschmelzung wurden die Aktiva und Passiva zu Buchwerten übertragen:

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T€
Aktiva zum 01.01.2024
Anlagevermögen 50
Guthaben bei Kreditinstituten 1.747
Forderungen gegen Dritte 179
Forderungen gegen IVU AG 13
Forderungen gegen weitere verbundene Unternehmen 99
sonstige Vermögensgegenstände 379

Passiva

T€
zum 01.01.2024
Rückstellungen 44
Sonstige Verbindlichkeiten 242
Verbindlichkeiten gegenüber IVU AG 1.574
Buchwert der Anteile, die im Rahmen der Verschmelzung untergegangen sind 13.640
Verschmelzungsverlust 13.033

Im Rahmen der Verschmelzung ergibt sich ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 13.033 T€, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst ist.

Verschmelzung der EBS ebus solutions GmbH

Die EBS ebus solutions GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft mit Sitz in Aachen, wurde mit Vertrag vom 25. Juni 2024 und wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2024 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung (Verschmelzung durch Aufnahme) auf die IVU AG verschmolzen. Die Eintragung im Handelsregister der IVU AG erfolgte am 17. Juli 2024 und die Eintragung im Handelsregister der EBS ebus solutions GmbH erfolgte am 9. Juli 2024. Im Rahmen der Verschmelzung wurden die Aktiva und Passiva zu Buchwerten übertragen:

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T€
Aktiva zum 01.01.2024
Anlagevermögen 9
Guthaben bei Kreditinstituten 337
sonstige Vermögensgegenstände 5
Rechnungsabgrenzungsposten 2
Passiva zum 01.01.2024
Rückstellungen 14
Verbindlichkeiten 32
Rechnungsabgrenzungsposten 71
Buchwert der Anteile, die im Rahmen der Verschmelzung untergegangen sind 1.277
Verschmelzungsverlust 1.041

Im Rahmen der Verschmelzung ergibt sich ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 1.041 T€, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst ist.

V. ANGABEN ZU BILANZPOSTEN SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

In den immateriellen Vermögensgegenständen werden zum Bilanzstichtag Software und Nutzungsrechte in Höhe von 465 T€ (2023: 496 T€) ausgewiesen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € betragen, wurden im Geschäftsjahr als Aufwand erfasst.

Der Anteilsbesitz stellt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

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Name und Sitz der Gesellschaft (lokale) Währung Anteil am Kapital
%
Eigenkapital * 31.12.24
T€
Ergebnis * 2024
T€
IVU Benelux B.V., Utrecht, Niederlande ("IVU Benelux") EUR 100,00 188 24
IVU Traffic Technologies Italia s.r.l., Bozen (operativ Rom), Italien ("IVU Italia") EUR 100,00 4.180 634
IVU Traffic Technologies UK Ltd., Birmingham, Großbritannien ("IVU UK") GBP ** 100,00 120 17
IVU Traffic Technologies Schweiz AG, Olten, Schweiz ("IVU Schweiz") CHF ** 100,00 1.123 266
IVU Traffic Technologies Austria GmbH, Wien, Österreich ("IVU Austria") EUR 100,00 194 47
IVU Traffic Technologies Inc., Wilmington, Delaware, USA ("IVU USA") USD ** 100,00 60 16
IVU Traffic Technologies Hungary Kft., Budapest, Ungarn ("IVU Ungarn") HUF ** 100,00 18 4
IVU Traffic Technologies Nordic AB, Stockholm, Schweden ("IVU Nordic") SEK ** 100,00 42 22
IVU.consult GmbH, Berlin ("IVU consult") EUR 100,00 550 473
IVU Traffic Technologies Canada Inc., Toronto, Kanada ("IVU Canada") CAD ** 100,00 11 11
TRENOlab S.r.l., Gorizia, Italien *** EUR 20,00 779 76

* nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften
** Die Umrechnung der Fremdwährungswerte erfolgt für das Eigenkapital mit dem Stichtagskurs und für das Ergebnis mit dem Durchschnittskurs
*** Zahlen aus dem Jahresabschluss 2023

Im Posten unfertige Leistungen wird der Kostenansatz der nicht abgerechneten angearbeiteten Kundenprojekte abgebildet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennwerten abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von 11.353 T€ (2023: 0 T€).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 9.514 T€ (2023: 8.488 T€).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Steuerforderungen in Höhe von 1.251 T€ (2023: 662 T€) und eine Sicherheitshinterlegung für eine ausländische Finanzbehörde über 94 T€ (2023: 94 T€). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Es handelt sich dabei um die Sicherheitshinterlegung und um Mietkautionen in Höhe von zusammen 353 T€ (2023: 336 T€).

Der Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten enthält in Höhe von 471 T€ (2023: 463 T€) Termingelder, sowie Kündigungsgelder mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten in Höhe von 25,0 Mio. € (2023: 25,0 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Bilanzgewinn wie folgt entwickelt:

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T€
Bilanzgewinn 31.12.2023 40.566
Dividendenausschüttung -4.539
Jahresüberschuss 2024 13.220
Einstellung in Gewinnrücklage -4.000
Bilanzgewinn 31.12.2024 45.247

In dem Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag i.H.v. 36.028 T€ (2023: 29.813 T€) enthalten.

Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene, voll eingezahlte Grundkapital beträgt 17.719.160,00 € und ist in 17.719.160 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1 € eingeteilt. Auf die Absetzung eigener Anteile wird nachfolgend eingegangen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €, also um 5.315.748,00 €, durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck Gebrauch machen. Von der Ermächtigung wurde in 2023 und 2024 kein Gebrauch gemacht.

Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 dazu ermächtigt, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916,00 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €.

Auf Grundlage dieses Beschlusses hat der Vorstand am 5. Januar, 11. Juni und 24. Oktober 2024 jeweils ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Zweck dieses Rückkaufprogramms war insbesondere die Verwendung der Aktien zur Bedienung von Vorstandsvergütungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Es erfolgten Aktienerwerbe durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel) wie folgt:

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Zeitraum in 2024 Anzahl Stück gewicht. Durchschnittskurs -
Summe Transaktionsbeträge
T€
Anteil Stückaktien am Grundkapital
%
08.01. - 30.12. 272.039 13,86 3.784 1,54

Die Anzahl der Aktien entspricht dabei jeweils dem auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals.

Aus den erworbenen Aktien wurden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IVU AG in Deutschland im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 92.733 Stückaktien ausgegeben. Davon hatten 3.045 Stück einen Börsenkurs von je 13,65 €, 83.149 Stück von je 15,60 € und 6.539 Stück von je 13,23 €). Dies entspricht einem Anteil von 0,52 % der nennwertlosen Stückaktien des Grundkapitals (92.733 €). Die Vorstandsmitglieder haben als Teil der variablen Vorstandsvergütung 25.042 Aktien erhalten. Diese hatten einen Börsenkurs von je 13,65 €. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien entspricht 0,66 % der nennwertlosen Stückaktien des Grundkapitals (117.775 €) der IVU AG.

Zum 31. Dezember 2024 hält die IVU AG 428.096 eigene Anteile, welche mit 428.096 € vom Grundkapital (2,42 % des Grundkapitals) und in Höhe von 5.812.292,35 € (Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Anschaffungskosten) von den Gewinnrücklagen abgesetzt sind.

Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich wie folgt dar:

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2024 Anzahl Aktien 2023 Anzahl Aktien
Eigene Anteile zum 1. Januar 273.832 258.026
Erwerb im Geschäftsjahr 272.039 176.188
Übertragung an Vorstand -25.042 -110.840
Übertragung an Mitarbeitende -92.733 -49.542
Eigene Anteile zum 31. Dezember 428.096 273.832

In die Kapitalrücklage wurden im Geschäftsjahr 145 T€ für die aktienbasierte Vergütung der Vorstände eingestellt (2023: 168 T€). Aus den oben genannten Übertragungen von Aktien ergab sich im Geschäftsjahr eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 66 T€ (2023: 40 T€).

Die Gewinnrücklagen bestehen im Sinne der Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 3 HGB ausschließlich aus anderen Gewinnrücklagen. Die Gewinnrücklagen entwickelten sich somit wie folgt:

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2024
T€
2023
T€
Gewinnrücklagen 1. Januar 1.874 3.659
Einstellung gemäß Ergebnisverwendung 4.000 0
Absetzung eigene Anteile -1.928 -1.785
Gewinnrücklagen 31. Dezember 3.946 1.874

Die Pensionsrückstellungen werden nach der "Projected Unit Credit" (PUC) Methode unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,90 % (2023: 1,82 %) verwendet. Der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren beträgt 1,96 % (2023: 1,74 %).

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt -22 T€ (2023: 37 T€), unterliegt einer Ausschüttungssperre und ermittelt sich wie folgt:

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T€
Erfüllungsbetrag (Rechnungszins 10-Jahres-Durchschnitt) 3.848
Erfüllungsbetrag (Rechnungszins 7-Jahres-Durchschnitt) 3.826
Unterschiedsbetrag -22

Für Verpflichtungen wurden erwartete Rentensteigerungen mit 2,0 % p. a. (2023: 2,0 %) und Gehaltssteigerungen von 0,0 % p. a. bzw. 2,5 % p. a. (2023: 0,0 % bzw. 2,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0,0 % bzw. 3,0 % (2023: 0,0 % bzw. 3,0 %) berücksichtigt.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

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T€
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 3.848
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 141
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 141
Verrechnete Aufwendungen 0
Verrechnete Erträge 0

Insgesamt wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen, in Höhe von 141 T€ mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

In den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken ausreichend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Personalrückstellungen in Höhe von 9.423 T€ (2023: 8.724 T€), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.593 T€ (2023: 1.488 T€), Rückstellungen für Vertragsrisiken und drohende Verluste 1.436 T€ (2023: 1.797 T€) und Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 6.379 T€ (2023: 8.473 T€).

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammern):

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BIS 1 JAHR MEHR ALS 1 JAHR GESAMT
RESTLAUFZEIT T€ T€ T€ T€ T€ T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 11.707 (15.883) 418 (1.079) 12.125 (16.962)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.321 (2.165) 0 (0) 4.321 (2.165)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.913 (1.612) 0 (0) 2.913 (1.612)
Sonstige Verbindlichkeiten 6.070 (4.004) 0 (0) 6.070 (4.004)
Gesamt 25.011 (23.664) 418 (1.079) 25.429 (24.743)

Wie im Vorjahr bestehen zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus innerkonzernlichen Leistungsverrechnungen.

Die Umsatzerlöse ergeben sich aus den folgenden Tätigkeitsbereichen:

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2024
T€
2023
T€
Lizenzen 52.869 34.184
Lieferungen 15.596 12.169
Hosting 8.570 6.359
Wartung 38.494 33.855
Sonstige Leistungen 35.814 23.240
Gesamt 151.343 109.807

Deren geografische Aufteilung sieht wie folgt aus:

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2024
T€
2023
T€
Deutschland 70.735 63.799
Europa ohne Deutschland 72.231 43.556
Restliche Welt 8.377 2.452
Gesamt 151.343 109.807

In den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 19.315 T€ für Lizenzen zu Beginn eines mehrjährigen Großprojekts enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt 3.116 T€ (2023: 4.254 T€), die aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (3.116 T€; 2023: 3.517 T€) sowie aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (0 T€; 2023: 527 T€) resultieren. In den Erträgen aus Forschung und Entwicklung sind Zuwendungen in Höhe von 218 T€ (2023: 457 T€) im Rahmen verschiedener Förderprojekte des Bundes für die Weiterentwicklung von Softwareanwendungen und steuerlichen Forschungszulagen von insgesamt 598 T€ (2023: 0 T€) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kosten für die administrative und vertriebliche Unterstützung der Tochtergesellschaften im Ausland in Höhe von 678 T€ (2023: 1.282 T€) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 50 T€ (2023: 3 T€) aus der Ausbuchung von Forderungen. Desweiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von 14.074 T€ enthalten, welche aus den Verschmelzungen der LBW Optimization GmbH und der EBS ebus solutions GmbH 2024 resultieren.

VI. SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung bestehen aus Dauerschuldverhältnissen (Mietverträgen und Leasingverträgen), die zu folgenden Zahlungen führen:

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Mietzahlungen
T€
Leasingzahlungen
T€
Summe
T€
2025 1.915 3.451 5.366
2026 2.000 2.323 4.323
2027 2.000 1.698 3.698
2028 und später 17.554 1.673 19.227
Gesamt 23.469 9.145 32.614

Hiervon bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen und entfallen keine Verpflichtungen auf Altersversorgung.

Organe und Organbezüge

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die Gesellschaft vertreten durch die Vorstände:

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Martin Müller-Elschner (Vorsitzender des Vorstands)

Leon Struijk (Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands)

Matthias Rust (bis zum 31.10.2024)

Der Vorstand der IVU AG erhält für das Geschäftsjahr 2024, ohne Berücksichtigung des LTI, Bezüge von 2.713 T€ (2023: 2.369 T€). In den Vorstandsbezügen ist die Abfindungszahlung als Ausgleich für alle noch zustehende Vergütungsbestandteile zum 31. Oktober 2024 von 899 T€ an Matthias Rust berücksichtigt. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen Anteil (2024: 903 T€; 2023: 977 T€) und einem variablen Anteil (2024: 911 T€; 2023: 1.392 T€) zusammen. Im Berichtsjahr betrug der variable Vergütungsanteil 50 % (2023: 59 %) der Gesamtbezüge, ohne Berücksichtigung der Abfindungszahlung. Der variable Vergütungsanteil bemisst sich nach dem Ergebnis vor Steuern im IFRS Konzernabschluss.

Im Rahmen eines Long-Term-Incentive-Plans erhalten die Vorstandsmitglieder als weiteren variablen Vergütungsbestandteil Aktien der Gesellschaft. Die zukünftige Übertragung der Anteile ist davon abhängig, dass sich der Aktienkurs der IVU unter Berücksichtigung der Wertentwicklung des Börsenindexes für Softwareunternehmen DAXsector Software (WKN 966037) positiv entwickelt und die vorgegebenen ESG-Ziele (Environment, Social, Governance) erreicht werden. Die Erfolgsziele für die Erreichung der ESG-Kriterien für nachhaltiges unternehmerisches Wirken orientieren sich hierbei an der Mitarbeiterzufriedenheit abgeleitet aus der Umfrage "Great Place To Work" (GPTW) und am Frauenanteil im Führungskreis der IVU. Die Erdienungsfrist für das Programm begann am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2026. Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder aus den anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen ist jeweils auf 400 % der jährlichen Festvergütung nach oben begrenzt. Die IVU wird zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Long-Term-Incentive-Plan im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eigene Aktien erwerben und diese zum Erfüllungszeitpunkt nach Ende der Erdienungsfrist an die Vorstände ausgeben.

Der beizulegende Zeitwert wird mittels Monte-Carlo-Simulation bestimmt. Für die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente ist der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung heranzuziehen. Wenn eine aktienbasierte Vergütung eine Marktbedingung enthält, sollte der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Bedingungen berücksichtigen und dementsprechend die Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse widerspiegeln. Um dieser Betrachtung gerecht zu werden, wird eine Bewertungstechnik angewandt, die verschiedene mögliche Ergebnisse berücksichtigt.

Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats waren bestellt:

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Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin

(bis zum 29. Mai 2024 Vorsitzender des Aufsichtsrates und des Präsidialausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses).

Bert Meerstadt, Bussum

(seit dem 29. Mai 2024 Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses)

Geschäftsführer Hendrick de Keyser Monumenten, Amsterdam, Niederlande,

Vorsitzender des Aufsichtsrats von Coffreo.com, Paris/​Clermont-Ferrand, Frankreich.

Ute Witt, Potsdam

(Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses)

Vorsitzende des Aufsichtsrats der Sellutions AG, Berlin,

Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Charité Research Organisation GmbH, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Schöler Fördertechnik AG, Rheinfelden,

Mitglied des Finanz- und Steuerausschusses und Vorsitzende des Unterausschusses "Internationale Steuerfragen" der DIHK, Berlin.

Dr. Heiner Bente, Hamburg

(Mitglied des Präsidialausschusses)

Managing Partner, Dr. Heiner Bente Consulting,

Hamburg,

Senior Advisor bei civity Management Consultants, Hamburg,

Stellvertretender Beiratsvorsitzender der Schürfeld Gruppe, Hamburg.

Prof. Dr. Barbara Lenz, Berlin

(Mitglied des Präsidialausschusses)

Gastprofessorin an der Humboldt Universität zu Berlin,

Mitglied des Aufsichtsrats und Prüfungsausschusses der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Berlin,

Mitglied bei acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V., München,

Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen),

Mitglied des European Institute of Innovation and Technology (EIT) Urban Mobility Academic Research Board.

Benedikt Woelki, Berlin

(Mitglied des Prüfungsausschusses)

Teamleiter Customer Service Rail bei der IVU Traffic Technologies AG, Berlin.

Axel Zimmermann, Düren

(bis zum 29. Mai 2024 Mitglied des Prüfungsausschusses).

Steffen Brümmer, Nideggen

(seit dem 29. Mai 2024 Mitglied des Prüfungsausschusses)

Agile Coach bei der IVU Traffic Technologies AG, Aachen.

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Vergütungen von 199 T€ (2023: 194 T€) erhalten.

Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr Pensionszahlungen in Höhe von 151 T€ (2023: 151 T€) geleistet.

Für frühere Organmitglieder bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.928 T€ (2023: 2.048 T€) vor Saldierung mit Vermögensgegenständen.

Mitarbeitende

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Übersicht über die Mitarbeitenden: Anzahl durchschnittlich Beschäftigter in 2024
Angestellte Vollzeit 613
Angestellte Teilzeit 227
Aushilfen 109
Gesamt 949

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Abschlussprüferhonorar

Die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von 264 T€ (2023: 188 T€) entfallen auf die folgenden Leistungen:

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2024
T€
2023
T€
Jahres- und Konzernabschlussprüfung 201 188
Sonstige Bestätigungsleistungen 35 0
Sonstige Leistungen 28 0
Gesamt 264 188

In den Honoraren für Jahres- und Konzernabschlussprüfung sind Honorare für das Vorjahr in Höhe von 26 T€ enthalten. Die sonstigen Leistungen betreffen Readiness Assessments für CSRD (21 TEUR) und für NIS-2 (7 TEUR).

Mitteilungspflichtige Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Im Geschäftsjahr 2024 wurden der IVU AG folgende Über- oder Unterschreitungen der Schwellenwerte gemäß § 33 Abs. 1 WpHG gemeldet:

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Mission Trail Capital Management LLC, 11.12.2024: Überschreitung 5 % der Stimmrechte; 8,22 % (1.456.335 Anteile) im Bestand.

In der Vergangenheit wurden der IVU AG folgende Über- oder Unterschreitungen der Schwellenwerte gemäß § 33 Abs. 1 WpHG gemeldet:

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Gerlin Participaties Coöperatief U.A., 16.06.2023: Überschreitung 5 % der Stimmrechte; 5,76 % (1.021.462 Anteile) im Bestand.

Manfred Garben, 21.10.2022: Unterschreitung 5 % der Stimmrechte; 4,95 % (876.290 Anteile) im Bestand.

Gerlin N.V., 24.03.2022: Überschreitung 5 % der Stimmrechte; 5,07 % (898.393 Anteile) im Bestand.

Gerlin N.V., 28.01.2022: Überschreitung 3 % der Stimmrechte; 3,08 % (545.803 Anteile) im Bestand.

EvoBus GmbH, 26.02.2019: Überschreitung 5 % der Stimmrechte; 5,25 % (929.939 Anteile) im Bestand.

Olaf Schemczyk, 04.12.2020: Unterschreitung 3 % der Stimmrechte; 2,94 % (521.575 Anteile) im Bestand.

Prof. Dr. Herbert Sonntag, 26.09.2013: Unterschreitung 5 % der Stimmrechte; 4,62 % (81.800 Anteile) im Bestand.

Vorschlag für die Ergebnisverwendung § 285 Nr. 34 HGB

Der Vorstand schlägt eine Gewinnverwendung in Form einer Dividendenzahlung in Höhe von 0,28 € je Aktie, also 4.961.364,80 €, vor.

Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex

Die IVU AG hat für 2024 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 10. Februar 2025 abgegeben und über die Homepage der IVU AG (www.ivu.de/​cor-porate-governance) öffentlich zugänglich gemacht.

Konzernverhältnisse

Die IVU AG, Berlin, erstellt für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen einen Konzernabschluss gemäß § 315e Abs. 1 HGB. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

 

Berlin, den 18. März 2025

Der Vorstand

Martin Müller-Elschner

Leon Struijk

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2024

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HISTORISCHE ANSCHAFFUNGSKOSTEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 01.01.2024
T€
Zugänge aus Verschmelzungen
T€
Zugänge
T€
Umbuchung
T€
Abgänge
T€
31.12.2024
T€
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 11.543 16 413 0 0 11.972
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.195 0 0 0 0 7.195
18.738 16 413 0 0 19.167
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.404 0 0 0 119 2.285
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.968 162 1.085 0 3.450 6.765
11.372 162 1.085 0 3.569 9.050
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.723 0 0 1.277 14.917 2.083
2. Beteiligungen 1.133 0 405 -1.277 0 261
16.856 0 405 0 14.917 2.344
46.966 178 1.903 0 18.486 30.561
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KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 01.01.2024
T€
Zugänge aus Verschmelzungen
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.2024
T€
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 11.047 14 446 0 11.507
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.195 0 0 0 7.195
18.242 14 446 0 18.702
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.404 0 0 119 2.285
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.377 105 1.050 3.436 5.096
9.781 105 1.050 3.555 7.381
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.279 0 0 0 1.279
2. Beteiligungen 0 0 0 0 0
1.279 0 0 0 1.279
29.302 119 1.496 3.555 27.362
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BUCHWERTE
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2024
T€
31.12.2023
T€
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 465 496
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
465 496
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 0 0
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.669 1.591
1.669 1.591
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 804 14.444
2. Beteiligungen 261 1.133
1.065 15.577
3.199 17.664

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben zu dem Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 in den diesem Bericht als Anlage I (Jahresabschluss) und Anlage II (zusammengefasster Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 20. März 2025 in Berlin unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die IVU Traffic Technologies AG, Berlin

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammgefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31.Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammenfassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist:

Umsatzrealisierung

Sachverhalt

Die IVU Traffic Technologies AG weist in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 151,3 Mio. aus. Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Aufträgen über kundenspezifische IT-Systeme, bestehend aus Software und Hardwareelementen sowie Dienstleistungen, aus dem Verkauf bzw. der zur Verfügungstellung von Software, der Erbringung von Wartungs- und Hostingleistungen sowie sonstiger Dienstleistungen.

Die Erfassung der Umsatzerlöse aus der Zurverfügungstellung von Software (Software as a Service) sowie aus Wartungs- und Hostingleistungen erfolgt gleichmäßig über den vereinbarten Leistungszeitraum; Erlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen, IT-Systemen und der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen werden nach Lieferung bzw. erfolgter Leistungserbringung realisiert. Noch nicht fertiggestellte bzw. abgenommene Leistungen werden zum Bilanzstichtag mit ihren Herstellungskosten bewertet und als unfertige Leistungen in den Vorräten ausgewiesen. Die Kundenverträge sehen zum Teil die Lieferung von Teilleistungen sowie Meilensteine vor, die gesondert abgerechnet werden können, sodass zur Bestimmung des Realisationszeitpunkts eine einzelvertragliche Würdigung erfolgen muss. Die Umsatzerlöse stellen einen wichtigen Leistungsindikator der Gesellschaft dar. Aufgrund der hohen Bedeutung der Erlöse für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft und der Komplexität einzelner Kundenverträge besteht das Risiko, dass Umsatzerlöse zu früh oder in unrichtiger Höhe realisiert werden. Aus diesem Grund stellt die Umsatzrealisierung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Die Angaben der IVU Traffic Technologies AG zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten III. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und V. "Angaben zu Bilanzposten sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten.

Prüferische Reaktion und Erkenntnisse

Im Rahmen einer Aufbauprüfung haben wir die Angemessenheit der von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Umsatzrealisierung im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften beurteilt. Für ausgewählte Kontrollen, insbesondere im Hinblick auf die periodengerechte Erlösrealisierung, haben wir uns im Rahmen von Funktionsprüfungen von der Wirksamkeit der Kontrollen überzeugt.

Für eine Stichprobe aus den Umsatzerlösen aus Softwareverkäufen, dem Verkauf von IT-Systemen sowie aus sonstigen Leistungen haben wir die realisierten Umsatzerlöse mit den vertraglichen Grundlagen, den Rechnungen sowie geeigneten Leistungsnachweisen bzw. Abnahmeprotokollen abgestimmt und beurteilt, ob die Umsatzerlöse in der richtigen Höhe erfasst worden sind.

Darüber hinaus haben wir uns für eine Stichprobe stichtagsnaher Umsatzerlöse von der richtigen Periodenzuordnung überzeugt.

Im Hinblick auf die Wartungs- und Hostingerlöse haben wir die Entwicklung der Erlöse im Zeitablauf analysiert und Auffälligkeiten in der Entwicklung untersucht. Für eine Stichprobe aus den im Geschäftsjahr realisierten Erlösen haben wir die Berechnung der zu realisierenden und abzugrenzenden Erlöse mit den vertraglichen Grundlagen abgeglichen und überprüft.

Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die Umsatzrealisierung sachgerecht erfolgte.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen:

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die in Abschnitt C des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung

die gesondert veröffentlichte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt F des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird

die im Abschnitt E, Unterabschnitt "Risikomanagement und Internes Kontrollsystem" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen, lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichnete Angaben zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems

die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "IVU_​AG_​JA+zLB_​ESEF-2024-12-31" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätssicherungsstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umgesetzt, angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der IVU Traffic Technologies AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Blohm.

 

Berlin, 20. März 2025

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Sartori, Wirtschaftsprüferin

gez. Blohm, Wirtschaftsprüfer

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IVU Traffic Technologies AG

Der Geschäftsbericht 2024 kann auf Deutsch und Englisch als pdf-Datei unter www.ivu.de heruntergeladen werden

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