Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (vormals Porsche Fünfte Vermögensverwaltung AG)StuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.07.2009 bis zum 31.07.2009Bilanz zum 31. Juli 2009der Porsche Fünfte Vermögensverwaltung AGAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 23. Juli 2009 bis 31. Juli 2009der Porsche Fünfte Vermögensverwaltung AGscroll
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr für die Zeit vom 23. Juli 2009 bis 31. Juli 2009der Porsche Fünfte Vermögensverwaltung AGAllgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Erläuterungen zur BilanzDas Gezeichnete Kapital beträgt 50.000,00 € und ist in 50.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt und von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart voll eingezahlt. Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 245,96 € sind Verwaltungsaufwendungen. Die Zinserträge resultieren aus dem Guthaben bei Kreditinstituten. Hierauf sind 1,37 € an Kapitalertragsteuer angefallen. Sonstige AngabenDer Jahresfehlbetrag in Höhe von - 242,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger eingereicht wird. LageberichtIn Ausübung des Wahlrechts nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB hat die Gesellschaft keinen Lagebericht erstellt. Verwaltungsorgane der GesellschaftMitglieder des Vorstands sind:
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktiengesetzDie Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hat uns am 15. September 2009 gemäß § 20 AktG folgendes mitgeteilt: "Ihre Gesellschaft ist am 23. Juli 2009 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen worden. Gemäß § 20 Abs. 4 AktG teilen wir Ihnen mit, dass uns eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG gehört." Die Porsche Automobil Holding SE hat uns am 15. September 2009 gemäß § 20 AktG in Verbindung mit Art. 9 SE-Vo folgendes mitgeteilt: "Ihre Gesellschaft ist am 23. Juli 2009 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen worden. Die Dr.Ing.h.c.F. Porsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, deren Aktionärin wir sind, hält an der Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs.1 AktG. Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 4 AktG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 Lit. c) ii) SE-VO mit, dass uns mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft im Sinne von § 16 Abs. 1 und 4 AktG gehört."
Stuttgart, 17. September 2009 Porsche Fünfte Vermögensverwaltung AG Dr. Michael Harmening Dr. Konrad Wartenberg Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Abhängigkeitsberichts des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 23. Juli 2009 bis zum 31. Juli 2009der Porsche Fünfte Vermögensverwaltung AGI. VorbemerkungenAm 15. Juli 2009 errichtete die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart (nachfolgend: "Porsche AG") die Porsche Fünfte Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Stuttgart (nachfolgend: die "Gesellschaft"). Die Gesellschaft wurde am 23. Juli 2009 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 730623 eingetragen. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft lief nach § 3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung vom Zeitpunkt ihrer Eintragung im Handelsregister bis zum 31. Juli 2009 (nachfolgend: "Rumpfgeschäftsjahr"). Sämtliche Anteile an der Gesellschaft werden von der Porsche AG gehalten. Die Porsche AG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Porsche Automobil Holding SE mit Sitz in Stuttgart (nachfolgend: "PSE"). Die PSE wird von den durch einen Konsortialvertrag verbundenen Familien Porsche und Piëch, die während des Rumpfgeschäftsjahres gemeinsam 100 % der stimmberechtigten Stammaktien an der PSE hielten, beherrscht. Die Gesellschaft wird somit unmittelbar von der Porsche AG und mittelbar von der PSE sowie den Familien Porsche und Piëch beherrscht. Während der Dauer des Rumpfgeschäftsjahres bestand kein Beherrschungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem der sie beherrschenden Unternehmen. Zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft hat die Porsche AG als Gründerin der Gesellschaft die Herren Andreas Haffner, Dr. Holger Pittroff und Dr. Peter Wohlgemuth bestellt. Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrats dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Rumpfgeschäftsjahr zu beschließen hat. In der Aufsichtsratssitzung am 15. Juli 2009 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats zum einen Herrn Andreas Haffner zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Dr. Holger Pittroff zu seinem Stellvertreter gewählt und zum anderen die Herren Dr. Michael Harmening und Dr. Konrad Wartenberg für die Dauer von fünf Jahren zu Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft bestellt. Die Gesellschaft war während des Zeitraums zwischen ihrer Errichtung und der Beendigung des Rumpfgeschäftsjahres arbeitnehmerlos und hat keine Geschäftstätigkeit nach außen entfaltet. II. Überwachungstätigkeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Rumpfgeschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Überwachungsaufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. III. Prüfung des JahresabschlussesDer Vorstand legte dem Aufsichtsrat am 11. November 2009 den von ihm am 17. September 2009 aufgestellten, ungeprüften Jahresabschluss der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen den Jahresabschluss keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns an. IV. Prüfung des AbhängigkeitsberichtsDer Vorstand legte dem Aufsichtsrat am 11. November 2009 den von ihm am 2. Oktober 2009 für das Rumpfgeschäftsjahr gemäß § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (nachfolgend: "Abhängigkeitsbericht") vor. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstandes keine Einwendungen zu erheben.
Stuttgart, 12. November 2009 Der Aufsichtsrat Andreas Haffner Dr. Holger Pittroff Dr. Peter Wohlgemuth |
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