Porsche Financial Services GmbHBietigheim-BissingenMitteilung über die Befreiung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.07.2010 gem. §264 Abs. 3 HGBMit Gesellschafterbeschluss vom 24. Juni 2010 hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des §264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Porsche Financial Services GmbH, Bietigheim-Bissingen für das Geschäftsjahr 2009/2010 zugestimmt. Die Porsche Financial Services GmbH, Bietigheim-Bissingen ist gemäß §264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, zum 31.07.2010 einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB offengelegt ist.
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