Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH

Kleinmachnow

Mitteilung über die Befreiung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 gem. § 264 Abs. 3 HGB

Mit Gesellschafterbeschluss vom 6. Dezember 2010 hat die Porsche Deutschland GmbH der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Berlin für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2010 zugestimmt.

Die Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Berlin ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, zum 31.12.2010 einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB offengelegt ist.

 

Die Geschäftsführung