Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbHKleinmachnowMitteilung über die Befreiung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 gem. § 264 Abs. 3 HGBMit Gesellschafterbeschluss vom 07. November 2011 hat die Porsche Deutschland GmbH der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Berlin für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 zugestimmt. Die Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Berlin ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, zum 31.12.2011 einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB offengelegt ist.
Die Geschäftsführung |