Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH

Berlin

Mitteilung über die Befreiung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gem. § 264 Abs. 3 HGB

Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. Oktober 2012 hat die Porsche Deutschland GmbH der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Berlin für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 zugestimmt.

Die Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Berlin ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, zum 31.12.2012 einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB offengelegt ist.

 

Die Geschäftsführung