Porsche Logistik GmbH

Stuttgart

Mitteilung über die Befreiung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gem. § 264 Abs. 3 HGB

Mit Gesellschafterbeschluss vom 27. September 2013 hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Porsche Logistik GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 zugestimmt.

Die Porsche Logistik GmbH, Stuttgart, ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss der Volkswagen AG, Wolfsburg, zum 31. Dezember 2013 einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB offengelegt ist.

 

Die Geschäftsführung