Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH

Kleinmachnow

Mitteilung über die
Befreiung zur Offenlegung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2013
gem. § 264 Abs. 3 HGB

Mit Gesellschafterbeschluss vom 15. Oktober 2013 hat die Porsche Deutschland GmbH der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Kleinmachnow, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 zugestimmt.

Die Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Kleinmachnow, ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss Volkswagen AG, Wolfsburg, zum 31. Dezember 2013 einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB offengelegt ist.

 

Die Geschäftsführung