Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH
Kleinmachnow
Mitteilung über die Befreiung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gem. § 264 Abs. 3 HGB
Mit Gesellschafterbeschluss vom 15. Oktober 2013 hat die Porsche Deutschland GmbH
der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss
der Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Kleinmachnow, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 zugestimmt.
Die Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Kleinmachnow, ist gemäß § 264 Abs.
3 HGB in den Konzernabschluss Volkswagen AG, Wolfsburg, zum 31. Dezember 2013 einbezogen,
der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB offengelegt ist.
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