Porsche Leipzig GmbHLeipzigMitteilung über die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gem. § 264 Abs. 3 HGBMit Gesellschafterbeschluss vom 15. Oktober 2014 hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des §264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Porsche Leipzig GmbH, Leipzig für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 zugestimmt. Die Porsche Leipzig GmbH, Leipzig, ist gemäß §264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss der Volkswagen AG, Wolfsburg, zum 31. Dezember 2014 einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß §325 HGB offengelegt ist.
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