Porsche Niederlassung Berlin GmbH

Berlin

Mitteilung über die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gem. § 264 Abs. 3 HGB

Mit Gesellschafterbeschluss vom 15. Oktober 2014 hat die Porsche Deutschland GmbH der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Porsche Niederlassung Berlin GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 zugestimmt.

Die Porsche Niederlassung Berlin GmbH, Berlin, ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss der Volkswagen AG, Wolfsburg, zum 31. Dezember 2014 einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB offengelegt ist.

 

Die Geschäftsführung