Porsche Leipzig GmbH
Leipzig
Mitteilung über die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gem. § 264 Abs. 3 HGB
Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. Oktober 2015 hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche
AG der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des §264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss
der Porsche Leipzig GmbH, Leipzig für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 zugestimmt.
Die Porsche Leipzig GmbH, Leipzig, ist gemäß §264 Abs. 3 HGB in den Konzernabschluss
der Volkswagen AG, Wolfsburg, zum 31. Dezember 2015 einbezogen, der im elektronischen
Bundesanzeiger gemäß §325 HGB offengelegt ist.
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