![]() Dr. Ing. h.c. F. Porsche AktiengesellschaftStuttgarteingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 730623Mitteilung nach § 264 Abs. 3 HGB über die Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses sowie der Aufstellung eines Lageberichts und Anhangs für das Geschäftsjahr 2019 und nach §291 Abs. 2 HGB über die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses und KonzernlageberichtsDie Hauptversammlung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hat am 27. August 2019 beschlossen, dass auf die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie die Aufstellung des Lageberichts und des Anhangs, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 264 Abs. 3 HGB verzichtet wird. Oberstes Mutterunternehmen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft ist die Volkswagen Aktiengesellschaft mit Sitz in Wolfsburg. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Volkswagen Aktiengesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB einbezogen. Zwischen der Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Porsche Holding Stuttgart GmbH zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verpflichtet ist. Zwischen der Volkswagen AG, Wolfsburg, und der Porsche Holding Stuttgart GmbH besteht wiederum ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Volkswagen AG zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Porsche Holding Stuttgart GmbH verpflichtet ist. Die Volkswagen Aktiengesellschaft mit Sitz in Wolfsburg stellt einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesellschaft ist daher von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 291 Abs. 2 HGB wird auf die Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 verzichtet.
Stuttgart, im Oktober 2019 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Der Vorstand |