Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft

Stuttgart

Porsche Nordamerika Holding GmbH

Ludwigsburg

Bekanntmachung gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGB

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, ist alleinige Gesellschafterin der Porsche Nordamerika Holding GmbH, Ludwigsburg. Zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Gesellschaft verpflichtet ist.

Zwischen der Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG besteht wiederum ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Porsche Holding Stuttgart GmbH zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verpflichtet ist.

Zwischen der Volkswagen AG, Wolfsburg, und der Porsche Holding Stuttgart GmbH besteht wiederum ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Volkswagen AG zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Porsche Holding Stuttgart GmbH verpflichtet ist.

Die Volkswagen AG, Wolfsburg, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Es besteht eine lückenlose Einstandspflicht des jeweiligen Mutterunternehmens für Verpflichtungen des Tochterunternehmens i.S.v. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bis zum obersten Mutterunternehmen, der Volkswagen AG, Wolfsburg.

Dies vorausgeschickt, fassen die Gesellschafter der Porsche Nordamerika Holding GmbH, Ludwigsburg folgenden Beschluss im Umlaufverfahren:

Sie beschließen unter Verzicht auf die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften:

Die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB werden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 in Anspruch genommen.

 

Die Geschäftsführung