Porsche Logistik GmbHStuttgartOffenlegungsbefreiung für das Geschäftsjahr 2022Bekanntmachung gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGBDie Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, ist alleinige Gesellschafterin der Porsche Logistik GmbH, Stuttgart ("Gesellschaft"). Zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Gesellschaft verpflichtet ist. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Es besteht eine lückenlose Einstandspflicht des jeweiligen Mutterunternehmens für Verpflichtungen des Tochterunternehmens i.S.v. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bis zum Mutterunternehmen, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart. Dies vorausgeschickt, fasst die Gesellschafterversammlung der Porsche Logistik GmbH, Stuttgart, folgenden Beschluss im Rahmen der ordentlichen Gesellschafterversammlung: Verzicht auf die Offenlegung des
Jahresabschlusses und die Aufstellung
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