Porsche Zentrum Hoppegarten GmbHStuttgartOffenlegungsbefreiung für das Geschäftsjahr 2022Bekanntmachung gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGBDie Porsche Deutschland GmbH, Bietigheim-Bissigen, ist alleinige Gesellschafterin der Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Stuttgart ("Gesellschaft"). Zwischen der Porsche Deutschland GmbH und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Porsche Deutschland GmbH zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Gesellschaft verpflichtet ist. Zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart und der Porsche Deutschland GmbH besteht wiederrum ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Porsche Deutschland GmbH verpflichtet ist. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Es besteht eine lückenlose Einstandspflicht des jeweiligen Mutterunternehmens für Verpflichtungen des Tochterunternehmens i.S.v. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bis zum Mutterunternehmen, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart. Dies vorausgeschickt, fasst die Gesellschafterversammlung der Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Stuttgart, folgenden Beschluss im Rahmen der ordentlichen Gesellschafterversammlung: Die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB werden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Anspruch genommen.
Die Geschäftsführung |