Dr. Ing. h.c. F. Porsche AktiengesellschaftStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022JahresabschlussDr. Ing. h.c. F. Porsche AktiengesellschaftGeschäftsjahr 2022JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFTDer Lagebericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der Konzernlageberichtsind nach § 315 Abs. 5 HGB zusammengefasst und im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2022 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft sowie der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über das Geschäftsjahr 2022 stehen auch im Internet unter → https://investorrelations.porsche.com/ zur Verfügung. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022DER DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFTAktiva scrollen
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022DER DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFTscrollen
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31. DEZEMBER 2022DER DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFTERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSSAbschluss nach HandelsrechtDer Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 730623 (im folgenden Porsche AG), wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses sind jeweils auf Millionen Euro gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Angaben erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, ebenfalls in Millionen Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Porsche AG ist zum Stichtag 31. Dezember 2022 eine 75,4 %ige unmittelbare Tochtergesellschaft der Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, die wiederum eine 100 %ige Tochter der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, (Volkswagen AG) ist. Die Porsche AG wird in den Konzernabschluss der Volkswagen AG, Wolfsburg, einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss stellt den größten Konsolidierungskreis, in den die Gesellschaft einbezogen wird, dar. Die Porsche AG stellt darüber hinaus selbst als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der ebenfalls im Bundesanzeiger offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss stellt den kleinsten Konsolidierungskreis, in den die Gesellschaft einbezogen wird, dar. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Porsche Holding Stuttgart GmbH endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Porsche AG ist ein abhängiges Unternehmen i. S. v. § 17 Abs. 1 AktG beider Gesellschaften. Aufgrund des im Geschäftsjahr 2022 bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der Porsche Holding Stuttgart GmbH als dem herrschenden Unternehmen besteht keine Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts nach §§ 312 Abs. 1 S. 1 i. V. m. 316 AktG. Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AKTG/§ 285 Nr. 16 HGBDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Porsche AG haben im Dezember 2022 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung ist dauerhaft unter → https://investorrelations.porsche.com/de/corporate-governance/ abrufbar. Wesentliche EreignisseBÖRSENGANGSeit dem 28. September 2022 sind die von der Porsche AG ausgegebenen Vorzugsaktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen; erster Handelstag war der 29. September 2022. Am 17. Oktober 2022 haben Vorstand und Betriebsrat der Porsche AG eine Sonderzahlung an die Mitarbeiter kommuniziert. Diese dient als Anerkennung für den Beitrag der Mitarbeiter zum erfolgreichen Börsengang und wurde innerhalb des vierten Quartals 2022 aufwandswirksam erfasst und ausgezahlt. Der Gesamtbetrag des an die Mitarbeiter ausbezahlten IPO-Bonus belief sich auf 119 Mio. €. Am 19. Dezember 2022 wurden die Vorzugsaktien der Porsche AG in den Deutschen Aktien-Index (DAX) aufgenommen. Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Porsche AG und der Porsche Holding Stuttgart GmbH sowie der zwischen diesen Gesellschaften bestehende Beherrschungsvertrag endeten gemäß § 307 AktG zum Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2022. Das gezeichnete Kapital der Porsche AG in Höhe von 911 Mio. € besteht zu 50 % aus Stammaktien mit Stimmrecht und zu 50 % aus Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Stamm- und Vorzugsaktien sind Stückaktien und lauten auf den Inhaber. Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn über die auf die Stammaktien entfallende Dividende hinaus eine Mehrdividende in Höhe von 0,01 € je Vorzugsaktie. Die 455.500.000 Stammaktien und die 455.500.000 stimmrechtslosen Vorzugsaktien repräsentieren jeweils 50 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Vor dem Börsengang hat die Porsche AG zwei Abspaltungen nach § 123 UmwG mit wirtschaftlicher Wirkung auf den 1. Januar 2022 durchgeführt. Weitere Erläuterungen dazu finden sich unter [5] Kapitalrücklage. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. AnlagevermögenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig linear über drei bis fünf Jahre abgeschrieben. Das Wahlrecht zur Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht ausgeübt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffung- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: scrollen
In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Vorliegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen vorgenommen; Zuschreibungen erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, sobald die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Geleistete Anzahlungen auf Anlagevermögen werden grundsätzlich zum Nennbetrag bewertet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile wird der Ertragswert der Beteiligung herangezogen, der mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt wird. Basis für die Ermittlung ist die vom Management erstellte, aktuelle Planung. Diese basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Die Planungsperiode erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Abzinsung des erwarteten Cashflows erfolgt mittels gewichteter Kapitalkosten "WACC" (Weighted Average Cost of Capital). Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Wertaufholung. Wertpapiere, die als Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und die ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. UmlaufvermögenInnerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Der Wertansatz der unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sowie der fertigen Erzeugnisse enthält neben Fertigungsmaterial und Fertigungslohn auch die anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen. Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Die Porsche AG bilanziert Emissionsrechte im Erwerbszeitpunkt. Eine Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit Fälligkeiten von mehr als einem Jahr werden unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Vermögensgegenstände in fremder Währung mit Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Sofern durch Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte Forderungen kursgesichert werden, werden gemäß der Durchbuchungsmethode die Forderungen ebenfalls zum jeweiligen am Stichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet und das entsprechende Kurssicherungsderivat zum Marktwert in den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. in den Drohverlustrückstellungen ausgewiesen. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bewertet. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. RückstellungenRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet, wobei das Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen (Projected Unit Credit Method) verwendet wird. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften werden auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie weitere relevante Größen berücksichtigt. Für die Abzinsung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei den wertpapiergebundenen Pensionsverpflichtungen erfolgt eine Saldierung des Zeitwerts des Fondsvermögens mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Der beizulegende Zeitwert des Fondsvermögens wird anhand des Marktwerts ermittelt. Jubiläums- und Sterbegeldrückstellungen werden ebenfalls unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens bewertet. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen werden ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung zu erwartender Gehaltssteigerungen sowie aktueller Sterbetafeln bewertet. Für die Abzinsung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank für den Bilanzstichtag veröffentlichte Zinssatz bei siebenjährigem Durchschnitt und bei einer Restlaufzeit von zwei Jahren verwendet. Für die im Berichtsjahr abgeschlossenen Verträge wird unterstellt, dass die zugesagten Leistungen Entlohnungscharakter haben. Folglich werden die Aufstockungsbeträge pro rata temporis über den Erdienungszeitraum angesammelt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden zum Zeitpunkt des Fahrzeugverkaufs unter Schätzung des künftigen Schadensverlaufs ermittelt. Die Schätzung erfolgt auf Basis der angefallenen Kosten der Referenzfahrzeuge und wird jährlich aktualisiert. Zudem werden Rückstellungen für Werkstatt- und Rückrufaktionen gebildet. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei ihrer Erfassung mit dem Devisenkassamittelkurs des Tages umgerechnet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden aufwandswirksam höher angesetzt, wenn der Kurs am Bilanzstichtag höher ist. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. Latente Steuern und ErtragsteuernLatente Steuern erfassen zeitliche Unterschiede für Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen aller Bilanzposten. Die Porsche AG ist außerdem als Mitunternehmer an Personengesellschaften beteiligt. Die latenten Steuern auf die Differenz zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen sind, soweit es die Körperschaftsteuer betrifft, ebenfalls bei der Porsche AG auszuweisen. Die Ermittlung der latenten Steuern auf diese Differenzen erfolgt mit einem durchschnittlichen Ertragssteuersatz von 30,2 % bzw. mit 15,8 % bei temporären Differenzen, die auf unterschiedliche Bilanzansätze bei Personengesellschaften zurückgehen, an denen die Porsche AG beteiligt ist. Auf die Aktivierung aktiver Überhänge latenter Steuern wird entsprechend dem Wahlrecht des § 274 HGB verzichtet. Im Geschäftsjahr 2022 war die Porsche AG Teil einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Volkswagen AG als Organträgerin. Das Einkommen der Porsche AG wird daher der Volkswagen AG zugerechnet und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden auf Ebene der Organträgerin abgeführt. Auf Ebene der Porsche AG werden folglich in der Gewinn- und Verlustrechnung für Ertragsteuern im Inland ausschließlich Steuerumlagen an die Organträgerin ausgewiesen. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Diese werden nach der Einfrierungsmethode bilanziert; d. h. in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgleichen, findet keine buchmäßige Erfassung der Bewertung statt. In einigen Fällen wird die Durchbuchungsmethode angewendet; d. h. gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme werden buchmäßig erfasst und gleichen sich aus. Zur Bewertung von Devisentermingeschäften wird jeweils der vereinbarte Kurs mit dem Terminkurs gleicher Fälligkeit zum Bilanzstichtag verglichen. Ein sich daraus ergebender unrealisierter Verlust wird zurückgestellt. Eine positive Differenz (Bewertungsgewinn) wird nicht berücksichtigt. Eine Aufrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt nicht. Die Bewertung der nicht in Bewertungseinheiten einbezogenen Geschäfte erfolgt einzeln zu Marktwerten. Sich ergebende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den jeweiligen Tageskursen oder den dazu vereinbarten Kursen in Ansatz gebracht. Drohende Kursverluste am Bilanzstichtag werden bei der Bewertung berücksichtigt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ[1] AnlagevermögenDie Zugänge im Geschäftsjahr betragen: scrollen
Den Zugängen im Finanzanlagevermögen in Höhe von 12.953 Mio. € (Vorjahr: 768 Mio. €) stehen Abgänge in Höhe von 11.704 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) gegenüber. Hierin enthalten sind die in Kapitel [5] näher beschriebenen Umwandlungssachverhalte in Höhe von 11.704 Mio. €. Abschreibungen wurden vorgenommen auf: scrollen
ANGABEN GEMÄSS § 285 NR. 26 HGBWertpapierfonds (Werte zum 31. Dezember 2022)scrollen
Die Beteiligungen an den Investmentvermögen UI-356-Fonds und UI-SP 25-Fonds werden dem Anlagevermögen zugeordnet und zu Anschaffungskosten bewertet. Sie haben das Ziel, eine risikoadäquate Rendite unter Einhaltung festgelegter Anlagerichtlinien und Risikoparameter zu erwirtschaften. Hierzu werden alle gängigen Anlageformen wie Aktien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, Derivate, Devisen und sonstige Vermögensgegenstände eingesetzt. Alle Fondsanteile werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fonds bewertet und können täglich zurückgegeben werden. Die Anlagestrategien in den Fonds werden durch mehrere Vermögensverwalter umgesetzt. Bezogen auf den UI-SP 25-Fonds liegt der Marktwert zum 31. Dezember 2022 um 18 Mio. € unter dem Buchwert. Dieser Fonds umfasst insbesondere Anleihen mit einer Restlaufzeit bis 2025. Durch den generellen Anstieg der Marktzinsen im zweiten Halbjahr 2022 haben sich die Marktwerte dieser Positionen negativ entwickelt. Derzeit geht die Porsche AG von einer vollständigen Rückzahlung der Anleihen aus. Somit liegt keine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung im Sinne des § 253 Abs. 3 S. 5 HGB vor. Entwicklung des Anlagevermögens: scrollen
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Die Anteilsbesitzliste der Porsche AG ist in Kapitel [30] dargestellt. [2] Vorrätescrollen
In der gesamten Industrie gibt es zurzeit Versorgungsengpässe. Dieser Umstand hat Auswirkungen auf die Struktur der Vorräte zum 31. Dezember 2022. So erhöhte sich der Vorratsbestand gesamthaft im Vergleich zum 31. Dezember 2021. [3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescrollen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Darlehensvergaben in Höhe von 2.912 Mio. € (Vorjahr: 11.148 Mio. €) sowie dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 3.351 Mio. € (Vorjahr: 2.787 Mio. €), Cash-Pooling in Höhe von 2.953 Mio. € (Vorjahr: 3.884 Mio. €) und Ergebnisübernahmen in Höhe von 183 Mio. € (Vorjahr: 143 Mio. €). Insoweit bestehen Mitzugehörigkeiten zu den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie liquide Mittel. Darlehensforderungen in Höhe von 110 Mio. € (Vorjahr: 8.148 Mio. €) hatten eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem gezahlte Optionsprämien in Höhe von 301 Mio. € (Vorjahr: 214 Mio. €), CO 2 -Zertifiikate für das Neuwagengeschäft in Höhe 75 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €) sowie geleistete Anzahlungen in Höhe von 72 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €). Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 200 Mio. € (Vorjahr: 145 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. [4] Gezeichnetes KapitalAm 1. August 2022 beschloss die Hauptversammlung der Porsche AG eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln der Gesellschaft um 865,5 Mio. € von 45,5 Mio. € auf 911 Mio. €. Die Durchführung der Kapitalerhöhung 2022 wurde in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Stuttgart am 15. August 2022 eingetragen. Das Gezeichnete Kapital der Porsche AG beträgt 911 Mio. € und ist in 455.500.000 nennwertlose Stammaktien und 455.500.000 nennwertlose Vorzugsaktien aufgeteilt. Jede Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 1,00 € am Grundkapital. Die Vorzugsaktien sind mit dem Recht auf eine um 0,01 € höhere Mehrdividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet. [5] Kapitalrücklagescrollen
Die Porsche AG hat im Wege der Abspaltung nach § 123 UmwG auf die Porsche Niederlassung Mannheim GmbH, eine Tochtergesellschaft der Porsche AG, Darlehensforderungen gegen die Porsche Holding Stuttgart GmbH in Höhe von 8.144 Mio. € mit aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 31 Mio. € zum 31. Dezember 2021, eine Forderung aus einem Verrechnungskonto der Gesellschaft gegen die Porsche Holding Stuttgart GmbH in Höhe von 2.029 Mio. € zum 31. Dezember 2021 und einer Cash-Pool-Forderung gegen die Volkswagen AG in Höhe von 1.500 Mio. € mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2022 übertragen. Diese Abspaltung wurde am 6. Juli 2022 mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Weiterhin übertrug die Gesellschaft im Wege der Abspaltung nach § 123 UmwG mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2022 sämtliche Geschäftsanteile an der Porsche Niederlassung Mannheim GmbH auf die Memphis I GmbH, eine Tochtergesellschaft der Porsche Holding Stuttgart GmbH. Diese weitere Abspaltung wurde am 11. Juli 2022 mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die beiden Abspaltungen führen zu einem Rückgang der Kapitalrücklage um 11.679 Mio. € und zu einem Rückgang der Gewinnrücklagen um 25 Mio. €. Darüber hinaus wurde die Kapitalrücklage zur Auszahlung einer Dividende in Höhe von 911 Mio. € zuzüglich einer Mehrdividende von 0,01 € je Vorzugsaktie - damit in Summe 916 Mio. € - für das Geschäftsjahr 2022 an die Aktionäre gemindert. Ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss wird der Hauptversammlung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Die Porsche Holding Stuttgart GmbH hat durch zwei Gesellschaftereinlagen ohne Ausgabe neuer Aktien gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB insgesamt 3.057 Mio. € (Vorjahr: 471 Mio. €) in die Kapitalrücklage der Porsche AG eingelegt. [6] Gewinnrücklagenscrollen
[7] Bilanzgewinn und GewinnverwendungsvorschlagWie unter [5] Kapitalrücklage erläutert, wurde die Kapitalrücklage in Höhe von 916 Mio. € zugunsten des Bilanzgewinns reduziert. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung der Porsche AG 2023 vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 916 Mio. € einen Teilbetrag von 456 Mio. € zur Zahlung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Stammaktie und 460 Mio. € zur Zahlung einer Dividende von 1,01 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie zu verwenden. Erst mit Beschluss der Hauptversammlung entsteht den Aktionären ein Anspruch. [8] Rückstellungenscrollen
PENSIONSRÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen für Pensionen betreffen überwiegend Zusagen für die Altersversorgung der Mitarbeiter der Porsche AG. Die Pensionsverpflichtungen sind voll durch Rückstellungen gedeckt. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Diese liegen um 370 Mio. € (Vorjahr: 613 Mio. €; Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2022 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Eine Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 268 Abs. 8 S. 3 HGB i.V.m. § 301 S. 1 AktG greift aufgrund von ausreichend verfügbaren freien Rücklagen nicht. Der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegen folgende Annahmen zugrunde: scrollen
Bei der Ermittlung des Prozentsatzes für den Gehaltstrend wird der Karrieretrend als Zuschlag auf die Regelgehaltserhöhung berücksichtigt. Der zur Abzinsung verwendete Rechnungszins basiert auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vorangegangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Aufgrund der anhaltenden Inflation wurde der Rententrend um 0,5 %-Punkte erhöht. Die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
WERTPAPIERGEBUNDENE ALTERSVERSORGUNGSZUSAGEFür die neuen Eintritte ab 1. Januar 2022 wurde im Geschäftsjahr 2022 ein kapitalmarktorientierter Pensionsplan mit einer wertpapiergebundenen Zusage eingeführt. Das Planvermögen der wertpapiergebundenen Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei wird der jährliche vergütungsabhängige Versorgungsaufwand treuhänderisch durch den Porsche Trust e. V., Stuttgart, verwaltet. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENWesentliche Vorsorgen wurden gebildet für Gewährleistungen (1.092 Mio. €; Vorjahr: 1.056 Mio. €), Personalaufwendungen (794 Mio. €; im Wesentlichen für Boni, Altersteilzeit, Jubiläen und andere Kosten der Belegschaft; Vorjahr: 731 Mio. €), ausstehende Rechnungen (657 Mio. €; Vorjahr: 686 Mio. €), Überschreitungen von Emissionsgrenzen (390 Mio. €; Vorjahr: 279 Mio. €) sowie Rechts- und Prozessrisiken (76 Mio. €; Vorjahr: 199 Mio. €). Ebenfalls sind zum Bilanzstichtag Lieferantenpreisrisiken in Höhe von 310 Mio. € enthalten, die u. a. mit der Inflationsentwicklung im Geschäftsjahr im Zusammenhang stehen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 247 Mio. € (Vorjahr: 237 Mio. €), bestehend aus einem Erfüllungsrückstand in Höhe von 118 Mio. € (Vorjahr: 92 Mio. €) und einem Aufstockungsbetrag in Höhe von 129 Mio. € (Vorjahr: 145 Mio. €). Dem Erfüllungsrückstand steht ein Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB in Höhe von 116 Mio. € (Vorjahr: 123 Mio. €) gegenüber. Das Deckungsvermögen wird nach §§ 246 Abs. 2 S. 2, 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem korrespondierenden Erfüllungsrückstand saldiert. Der hieraus resultierende aktive Überhang wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung ausgewiesen. Aus dem Ansatz von Deckungsvermögen nach §§ 246 Abs. 2 S. 2, 253 Abs. 1 S. 4 HGB resultiert ein Unterschiedsbetrag zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €). Eine Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 268 Abs. 8 S. 3 HGB i.V.m. § 301 S. 1 AktG bezogen auf das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Deckungsvermögenin Höhe von 116 Mio. € greift aufgrund von ausreichend verfügbaren freien Rücklagen nicht. [9] Verbindlichkeitenscrollen
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Mit dem Volkswagen Konzern besteht ein Darlehensrahmenvertrag in Höhe von 4.000 Mio. € (Inanspruchnahme 0 Mio. €; Vorjahr: 0 Mio. €). In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden überwiegend Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Diese wurden in unterschiedlichen Tranchen mit fester und variabler Verzinsung platziert. Die Nominalvolumen der Schuldscheindarlehen gegenüber Kreditinstituten betragen insgesamt 1.345 Mio. € (Vorjahr: 1.478 Mio. €). Von den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind 0 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Anzahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.397 Mio. € (Vorjahr: 8.442 Mio. €) ist die Verbindlichkeit gegenüber der Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, in Höhe von 3.979 Mio. € (Vorjahr: 1.858 Mio. €) aus der Ergebnisabführung enthalten. Darüber hinaus sind Cash-Pool-Verbindlichkeiten in Höhe von 4.340 Mio. € (Vorjahr: 5.378 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 906 Mio. € (Vorjahr: 584 Mio. €) sowie Verlustübernahmen in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u. a. platzierte Schuldscheindarlehen gegenüber Nicht-Kreditinstituten in Höhe von 144 Mio. € (Vorjahr: 144 Mio. €) enthalten sowie erhaltene Optionsprämien in Höhe von 213 Mio. € (Vorjahr: 134 Mio. €) passiviert. [10] Passiver RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die vorab erhaltenen Einnahmen für Leistungen künftiger Perioden. Darin enthalten sind im Wesentlichen abgegrenzte Prämien der Gebrauchtwagengarantie in Höhe von 350 Mio. € (Vorjahr: 320 Mio. €) sowie abgegrenzte Erlöse aus dem Geschäftsfeld Connected Car in Höhe von 165 Mio. € (Vorjahr: 118 Mio. €). ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG[11] Umsatzerlösescrollen
[12] Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungenscrollen
[13] Sonstige betriebliche Erträgescrollen
Von den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 897 Mio. € (Vorjahr: 683 Mio. €) entfallen 300 Mio. € (Vorjahr: 275 Mio. €) auf Währungskursgewinne. Ebenfalls enthalten sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 138 Mio. € (Vorjahr: 172 Mio. €). [14] Materialaufwandscrollen
[15] Personalaufwandscrollen
[16] Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 5.289 Mio. € (Vorjahr: 3.926 Mio. €) sind Währungskursverluste von 370 Mio. € (Vorjahr: 74 Mio. €) enthalten. [17] Beteiligungsergebnisscrollen
Die Erträge aus Beteiligungen umfassen im Wesentlichen Erträge von der Porsche Hong Kong Ltd., Hong Kong (1.491 Mio. €), der MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Ludwigsburg (39 Mio. €), der OOO Porsche Russland, Chimki (31 Mio. €), der Porsche Korea Ltd., Seoul (28 Mio. €) und der Porsche Taiwan Motors Ltd., Taipei (19 Mio. €). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen - in die weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern einbezogen werden - umfassen im Wesentlichen Erträge der Porsche Deutschland GmbH, Bietigheim-Bissingen, Porsche Leipzig GmbH, Leipzig, Porsche Consulting GmbH, Bietigheim-Bissingen und der Porsche Engineering Group GmbH, Weissach. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen - in die weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern einbezogen werden - umfassen im Wesentlichen Aufwendungen gegenüber der Porsche Engineering Services GmbH, Bietigheim-Bissingen, und der Porsche Dienstleistungs GmbH, Stuttgart. [18] Zinsergebnisscrollen
Die Zinsen und ähnliche Erträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen umfassen überwiegend Zinsaufwendungen aus der Verzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie Zinsaufwendungen für die ausgegebenen Schuldscheindarlehen. [19] Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) beinhalten Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. SONSTIGE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS[20] Haftungsverhältnisse und EventualverbindlichkeitenDie Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2022 bestehen aus Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Patronatserklärungen zugunsten von verbundenen Unternehmen gegenüber dritten Gläubigern. Darin enthalten ist eine Mietgarantie für die Porsche Deutschland GmbH, Bietigheim-Bissingen, über die Anmietung von Flächen und des Porsche Experience Centers auf dem Gelände der Rennsportstrecke Hockenheimring. Der Festmietvertrag sieht eine jährliche Gesamtmiete von mindestens 4 Mio. € vor und hat eine Festlaufzeit bis 2039. Eine weitere Mietgarantie für die Porsche Deutschland GmbH besteht aus angemieteter Fläche im Dorotheen Quartier mit der E. Breuniger GmbH & Co. mit einer monatlichen Miethöhe von 0,055 Mio. € und einer Festlaufzeit bis Ende 2024. Des Weiteren besteht eine weitere Mietgarantie zwischen der Porsche AG und der DVV Immobilien GmbH & Co. KG & Georg Ippen GbR für die serva GmbH in Höhe von jährlich 0,156 Mio. €. Weiterhin hat die Porsche AG Bürgschaften und Sicherheiten bis zu 118 Mio. € (Vorjahr: 122 Mio. €) gegeben. Hierin enthalten ist eine Finanzgarantie an das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co. KG, Halle, in Höhe von 66 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €). Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Produkthaftpflichtsachverhalten in Höhe von 122 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €). Zum Bilanzstichtag wurden die bestehenden Haftungsverhältnisse der Porsche AG unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Vertragspartner hinsichtlich der Risikosituation überprüft. Bezogen auf die zum Bilanzstichtag bestehenden Haftungsverhältnisse zwischen der Porsche AG und ihren Tochtergesellschaften schätzt die Porsche AG das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme als gering ein, da sie diese finanziell so ausstattet, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen selbst bedienen können. Daher ist derzeit ein Rückgriff gläubigerseitig auf die Porsche AG unwahrscheinlich. Das Risiko der Inanspruchnahme aus der Finanzgarantie an die Smart Press Shop GmbH & Co. KG, Halle, wird gegenwärtig ebenfalls als unwahrscheinlich eingeschätzt, da der zugrunde liegende Kreditvertrag in der Vergangenheit seitens der Smart Press Shop GmbH & Co. KG, Halle, vertragsgemäß bedient wurde. [21] Sonstige finanzielle Verpflichtungenscrollen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kreditzusagen enthielten im Vorjahr Zusagen in Höhe von 37 Mio. € für die Logistikfläche Sachsenheim mit der Dastera Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, welche im Jahr 2022 entfallen sind. Das Bestellobligo unterteilt sich in Entwicklungsaufträge sowie Investitionen im Bereich Fahrzeugprojekte und anderen Bereichen. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen enthalten Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen für mobile und immobile Leasingobjekte, aus Sponsoring- und Werbeverträgen sowie den Rückkauf von Fahrzeugen. [22] Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEBei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich bei der Porsche AG im Wesentlichen um Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte sowie Zinsderivate. Diese werden zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken aus bestehenden Bilanzpositionen oder hochwahrscheinlichen künftigen Transaktionen eingesetzt. scrollen
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Anschaffungskosten oder niedrigere beizulegende Zeitwerte in Höhe von 301 Mio. € (Vorjahr: 214 Mio. €) wurden in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert, für negative Marktwerte wurden Rückstellungen in Höhe von 83 Mio. € (Vorjahr: 126 Mio. €) gebildet. Darüber hinaus wurden 213 Mio. € (Vorjahr: 134 Mio. €) als sonstige Verbindlichkeiten für erhaltene Optionsprämien passiviert. Die Bewertung von Devisenoptionen erfolgt mittels eines anerkannten Optionspreismodells auf Basis aktueller Marktdaten wie Kassakurse, Volatilitäten und Zinsstrukturkurven der relevanten Währungen. Die Bewertung von Devisentermingeschäften basiert auf den jeweils vereinbarten Terminkursen sowie den Zinsstrukturkurven der relevanten Währungen. Die Bewertung von Zinsswaps erfolgt auf Basis der Standard-EUR-Zinsswap-Kurve. BEWERTUNGSEINHEITENIn den derivativen Finanzinstrumenten sind Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen (wesentliche Währungen: US-Dollar, chinesischer Renminbi und britische Pfund) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 42.053 Mio. € (Vorjahr: 35.236 Mio. €) und einem negativen Marktwert von -792 Mio. € (Vorjahr: -944 Mio. €) enthalten, die in Form eines Micro Hedge in eine Bewertungseinheit einbezogen wurden und somit gemäß § 254 HGB zu bilanzieren waren. Dabei handelt es sich um Wechselkursabsicherungen von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Umsätzen der nächsten vier Geschäftsjahre (Nominalvolumen in Höhe von 40.148 Mio. € (Vorjahr: 33.460 Mio. €) und einem Marktwert in Höhe von -717 Mio. € (Vorjahr: -823 Mio. €)) sowie Wechselkursabsicherungen von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen (Nominalvolumen in Höhe von 1.905 Mio. € (Vorjahr: 1.776 Mio. €) und einem Marktwert in Höhe von -75 Mio. € (Vorjahr: -121 Mio. €)). Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten zur Wechselkursabsicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Umsätzen erfolgt anhand der sogenannten Einfrierungsmethode. Dazu werden die erwarteten Umsätze je Währung und Planungsperiode in wirtschaftlich sinnvolle Portfolios zusammengefasst. Auf Basis der für die Beurteilung herangezogenen Critical-Terms-Match-Methode geht die Porsche AG davon aus, dass mit den verwendeten Sicherungsinstrumenten aufgrund identischer Ausstattungsmerkmale von Sicherungen und geplanten Umsätzen bzw. Fremdwährungsforderungen das zukünftige Wechselkursrisiko vollständig kompensiert werden kann. Die retrospektive Effektivitätsmessung wird anhand der Dollar-Offset-Methode gemessen. Bis zum Abschlussstichtag haben sich die prognostizierten gegenläufigen Zahlungsströme aus den zukünftig geplanten Umsätzen bzw. Fremdwährungsforderungen sowie den dafür vorgesehenen Sicherungsgeschäften vollständig ausgeglichen. Durch die Bildung der Bewertungseinheit für die Währungsrisiken aus Umsatzsicherung wurde eine negative Wertänderung in Höhe von 985 Mio. € (Vorjahr: 940 Mio. €) nicht als Drohverlustrückstellung bilanziert. Dem stehen gegenläufige Wertänderungen des Grundgeschäfts in gleicher Höhe entgegen. Für die Bilanzierung von abgesicherten Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen wurde die sogenannte Durchbuchungsmethode angewandt. Dabei werden die Forderungen sowie die Sicherungsgeschäfte zum jeweiligen Stichtagskurs ergebniswirksam umbewertet. Zum Bilanzstichtag wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 83 Mio. € (Vorjahr: 125 Mio. €) gebildet. Das zum Stichtagskurs bewertete Nominalvolumen der in die Bewertungseinheit einbezogenen Fremdwährungsforderungen betrug 2.907 Mio. € (Vorjahr: 2.247 Mio. €). [23] Bei der Porsche AG durchschnittlich beschäftigte Mitarbeiterscrollen
[24] Honorar des AbschlussprüfersDas Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers in Deutschland findet sich im Porsche AG Konzernabschluss unter dem Kapitel Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers [45]. Auf die Veröffentlichung des Honoraraufwands des Abschlussprüfers an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. [25] Angaben zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Personen oder Unternehmen gelten in Anlehnung an IAS 24 natürliche Personen und Unternehmen, die von der Porsche AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die Porsche AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Porsche AG stehen. Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden regelmäßig zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Seit dem 1. August 2012 hat die Volkswagen AG über die Porsche Holding Stuttgart GmbH 100 % der Anteile an der Porsche AG gehalten. Am 28. September 2022 hat die Volkswagen AG 25 % der Vorzugsaktien (inklusive Mehrzuteilungen) der Porsche AG zu einem Platzierungspreis von 82,50 € je Vorzugsaktie bei Investoren platziert. Diese Vorzugsaktien werden seit dem Folgetag an der Börse gehandelt. Grundlage für den Börsengang war eine umfassende Einigung über den Abschluss mehrerer Verträge zwischen der Volkswagen AG und der Porsche SE. In diesem Zusammenhang haben beide Parteien unter anderem auch vereinbart, dass die Porsche SE 25 % der Stammaktien an der Porsche AG zuzüglich einer Stammaktie von der Volkswagen AG erwirbt. Der Preis je Stammaktie entsprach dem Platzierungspreis pro Vorzugsaktie zuzüglich einer Prämie von 7,5 %. Der Erwerb erfolgte in zwei Tranchen. Eine erste Tranche in Höhe von 17,5 % der Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie wurde im Oktober 2022 an die Porsche SE übertragen. Der Vollzug der zweiten Tranche in Höhe von 7,5 % der Stammaktien an der Porsche AG wurde am 30. Dezember 2022 abgeschlossen. Mit diesem Tag ist das Eigentum an die Porsche SE übergegangen. Die übrigen Anteile am Stammaktienkapital in Höhe von 75 % abzüglich einer Stammaktie an der Porsche AG werden zum Bilanzstichtag weiterhin von der Porsche Holding Stuttgart GmbH gehalten. Die Porsche AG ist zum Abschlussstichtag weiterhin ein Tochterunternehmen der Porsche Holding Stuttgart GmbH. Bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 bestand zwischen der Porsche AG und der Porsche Holding Stuttgart GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Der Beherrschungsvertrag endete gemäß § 307 AktG zum 31. Dezember 2022 und damit der Vertragskonzern mit der Volkswagen AG. Die Volkswagen AG und die Porsche SE haben sich im Zusammenhang mit dem Börsengang und dem Stammaktienverkauf an die Porsche SE auf eine maßgebliche Teilhabe von Vertretern der Porsche SE im Aufsichtsrat der Porsche AG geeinigt. Letztentscheidungsrechte der von der Volkswagen AG bestimmten Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat im Hinblick auf die Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten im Sinne des IFRS 10 bei der Porsche AG führen weiterhin zur Beherrschung der Porsche AG durch die Volkswagen AG (faktischer Konzern). Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche SE die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche SE über die Hauptversammlung nicht alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Volkswagen AG wählen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 % der Stammaktien gehören. Die Gesellschaften des Porsche SE Konzerns (Porsche SE) gelten damit als nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24. Im Zuge der Übertragung des operativen Geschäftsbetriebes und damit der Übertragung der Porsche Holding Stuttgart GmbH durch die Porsche SE an die Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2012 haben die Porsche SE mit der Volkswagen AG und Gesellschaften des Porsche Holding Stuttgart GmbH Konzerns insbesondere folgende Vereinbarungen getroffen: scrollen
Im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG schlossen die Porsche AG und die Volkswagen AG am 5. September 2022 eine Vereinbarung zur Regelung der künftigen Beziehungen, insbesondere der Kooperation, Abstimmung und Zusammenarbeit in bestimmten Angelegenheiten. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zwischen der Porsche AG und der Volkswagen AG vom 18. September 2022 umfasst insbesondere Folgendes: scrollen
Des Weiteren wurde zwischen der Porsche AG und der Volkswagen AG am 5. September 2022 eine industrielle Kooperationsvereinbarung geschlossen, die die künftige Ausgestaltung der industriellen und strategischen Kooperation zwischen dem Volkswagen AG Konzern und dem Porsche AG Konzern regelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde zwischen den Vertragsparteien beschlossen, die bisherige Zusammenarbeit im Bereich des Einkaufs und der Beschaffung in einer separaten Vereinbarung weiterzuentwickeln und detaillierter auszugestalten. Deshalb haben die Porsche AG und die Volkswagen AG in Übereinstimmung mit den Vorschriften der industriellen Kooperationsvereinbarung eine Einkaufs- und Beschaffungsvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet allgemeine Prinzipien für die Fortsetzung der bisherigen Kooperation zwischen den Vertragsparteien, einschließlich der allgemeinen Organisation sowie spezifische Bestimmungen für bestimmte, wesentliche Felder im Bereich des Einkaufs und der Beschaffung. [26] Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger OrganmitgliederDie den Mitgliedern des Vorstands gewährten Gesamtbezüge belaufen sich auf 24 Mio. €. Im Rahmen des Performance-Share-Plans wurden den aktiven Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt 30.603 Performance Shares zugeteilt, deren Wert sich im Zuteilungszeitpunkt auf 5 Mio. € belief. Im Rahmen des Börsengangs hat der Aufsichtsrat der Porsche AG zudem einen IPO Bonus für die Mitglieder des Vorstands in Form eines virtuellen Aktienplans gewährt. In diesem Zusammenhang wurden den Mitgliedern des Vorstands 85.440 virtuelle Aktien gewährt, deren Wert sich zum Zeitpunkt der Gewährung auf 7 Mio. € belief. Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährten Gesamtbezüge belaufen sich auf 2 Mio. €. Pensionsansprüche und Leistungen an ausgeschiedene Mitglieder des VorstandsDen früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden 2 Mio. € gewährt. Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 54 Mio. €. Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Vergütungskomponenten. [27] Mitteilungen von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an der Porsche AG nach WPHG1) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 30. SEPTEMBER 20221. Angaben zum EmittentenDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Deutschland 2. Grund der MitteilungSonstiger Grund: Erstmalige Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigenscrollen
4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.Porsche Holding Stuttgart GmbH Porsche Automobil Holding SE 5. Datum der Schwellenberührung28.09.2022 6. Gesamtstimmrechtsanteilescrollen
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)scrollen
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHGscrollen
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHGscrollen
8. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenVollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scrollen
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHGDatum der Hauptversammlung: scrollen
2) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 30. SEPTEMBER 20221. Angaben zum EmittentenDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Deutschland 2. Grund der MitteilungSonstiger Grund: Erstmalige Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigenscrollen
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Porsche Holding Stuttgart GmbHPorsche Automobil Holding SE 5. Datum der Schwellenberührung28.09.2022 6. Gesamtstimmrechtsanteilescrollen
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)scrollen
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHGscrollen
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHGscrollen
8. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenVollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scrollen
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHGDatum der Hauptversammlung: scrollen
3) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 30. SEPTEMBER 20221. Angaben zum EmittentenDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Deutschland 2. Grund der MitteilungSonstiger Grund: Erstmalige Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigenscrollen
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.Porsche Holding Stuttgart GmbH Porsche Automobil Holding SE 5. Datum der Schwellenberührung28.09.2022 6. Gesamtstimmrechtsanteilescrollen
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)scrollen
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHGscrollen
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHGscrollen
8. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenVollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scrollen
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHGDatum der Hauptversammlung: scrollen
4) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS §40 ABS. 1 WPHG VOM 30. SEPTEMBER 20221. Angaben zum EmittentenDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart 2. Grund der MitteilungSonstiger Grund: Erstmalige Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigenscrollen
4. Namen der AktionärePorsche Holding Stuttgart GmbH Porsche Automobil Holding SE 5. Datum der Schwellenberührung28.09.2022 6. Gesamtstimmrechtsanteilescrollen
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)scrollen
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHGscrollen
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHGscrollen
8. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenVollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scrollen
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHGDatum der Hauptversammlung: scrollen
[28] Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs ergaben sich keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022. [29] OrganeMITGLIEDER DES VORSTANDSscrollen
1 Konzernexternes Mandat.
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS UND BESETZUNG DER AUSSCHÜSSEscrollen
1 Konzernexternes Mandat.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS DER PORSCHE AG STAND 31. DEZEMBER 2022Mitglieder des PräsidiumsDr. Wolfgang Porsche (Vorsitz) Dr. Arno Antlitz Hauke Stars Jordana Vogiatzi Harald Buck Carsten Schumacher Mitglieder des PrüfungsausschussesDr. Christian Dahlheim (Vorsitz) Micaela le Divelec Lemmi Dr. Ferdinand Oliver Porsche Carsten Schumacher Nora Leser Harald Buck Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestimmungsgesetzDr. Wolfgang Porsche (Vorsitz) Hauke Stars Jordana Vogiatzi Harald Buck Mitglieder des NominierungsausschussesDr. Wolfgang Porsche (Vorsitz) Dr. Arno Antlitz Hauke Stars Mitglieder des Related-Party AusschussesDr. Hans Michel Piëch Micaela le Divelec Lemmi Hauke Stars Wolfgang von Dühren Akan Isik [30] AnteilsbesitzlisteAnteilsbesitz gemäß §§ 285 und 313 HGB für die Porsche AG und den Porsche AG Konzern sowie Darstellung der in den Porsche AG Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemäß IFRS 12 zum 31. Dezember 2022. scrollen
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1 Ergebnisabführungsvertrag
Stuttgart, 20. Februar 2023 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Der Vorstand VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Porsche AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Porsche AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Porsche AG beschrieben sind.
Stuttgart, 20. Februar 2023 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Der Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAN DIE DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFTVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde ("zusammengefasster Lagebericht"), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie die dort aufgeführten Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für GewährleistungsverpflichtungenGRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALTDie Ermittlung der Verpflichtungen aus Gewährleistungsansprüchen erfolgt auf der Basis des geschätzten Schadensverlaufs und des Kulanzverhaltens. Sofern außergewöhnliche technische Einzelrisiken erwartet werden, erfolgt eine gesonderte Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Maßnahmen zu ihrer Behebung notwendig sind und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Die Höhe der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen ist insgesamt bedeutsam. Darüber hinaus ergeben sich neben allgemeinen Ermessensspielräumen in der Auswahl der Bewertungsverfahren sowie der Einschätzung der Verpflichtungen zunehmend Schätzunsicherheiten aufgrund des steigenden Anteils von Hybrid- und batterieelektrischen Fahrzeugen mit geringen Erfahrungswerten in Bezug auf deren Schadensanfälligkeiten. Vor dem Hintergrund der Höhe des Rückstellungsbetrags und der bei der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Vollständigkeit und Bewertung von Rückstellungen aus Gewährleistungsverpflichtungen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. PRÜFERISCHES VORGEHENHinsichtlich der Bilanzierung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen zur Erfassung der bisherigen Schadensfälle, zur Ermittlung und Bewertung des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufes sowie zur Bildung der Rückstellungen befasst und in Teilbereichen Kontrollen getestet. Vor dem Hintergrund der Unsicherheit in Bezug auf den geschätzten zukünftigen Schadensverlauf haben wir die zugrunde liegenden Bewertungsannahmen, insbesondere zu den erwarteten Schadensraten pro Fahrzeug und deren Kosten, mit Hilfe von Analysen auf der Basis von Vergangenheitsdaten beurteilt. Im Falle fehlender Erfahrungswerte wurden die zugrunde liegenden Annahmen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen und auf Basis von Vergangenheitsdaten für vergleichbare Sachverhalte plausibilisiert. Anhand der aus diesen Vergangenheitsdaten abgeleiteten Berechnungsgrundlagen haben wir die für die erwarteten Schadensfälle je Fahrzeug geschätzten Kosten nachvollzogen. Zur Beurteilung der Vollständigkeit der Rückstellungen haben wir darüber hinaus die für die Rückstellungsbildung zugrunde gelegte Anzahl der verkauften Fahrzeuge mit den Absatzmengen abgestimmt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir, einschließlich der Abzinsung, methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Für wesentliche technische Einzelrisiken haben wir deren erwartete Schadenshäufigkeiten sowie die Ermittlung der erwarteten Kosten je Fall bzw. Fahrzeug auf der Grundlage von Dokumentationen über bisherige Schadensfälle, der Einsicht in Beschlüsse technischer Gremien und von Erörterungen mit den zuständigen Abteilungen beurteilt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen ergeben. VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABENZu den im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen aus Gewährleistungsverpflichtungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zu den Schätzungen und Beurteilungen des Managements sowie "Erläuterungen zur Bilanz" Textziffer 8 "Rückstellungen". SONSTIGE INFORMATIONENDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Geschäftsberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPRÜFUNGSURTEILWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der PAG_JFB_HGB_2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEILWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE ESEF-UNTERLAGENDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGENUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 1. August 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: scrollen
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SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Maxim Orlov. Anlage zum Bestätigungsvermerk: 1. Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten LageberichtsFolgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft: scrollen
2. Weitere Sonstige InformationenDie "Sonstigen Informationen" umfassen die folgenden Bestandteile des Geschäftsberichts, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben: scrollen
3. Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im Anhang und zusammengefassten Lagebericht verwiesen wirdDer Anhang und der zusammengefasste Lagebericht enthält weitere Querverweise auf Internetseiten der Gesellschaft. Die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir nicht inhaltlich geprüft.
Stuttgart, 28. Februar 2023 Ernst
& Young GmbH
Matischiok, Wirtschaftsprüfer Orlov, Wirtschaftsprüfer HERAUSGEBER Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft D-70435 Stuttgart Tel. +49 711 911-0 |
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