Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbHKleinmachnowOffenlegungsbefreiung für das Geschäftsjahr 2022Bekanntmachung gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGBDie Porsche Deutschland GmbH, Bietigheim-Bissigen, ist
alleinige Gesellschafterin der Porsche Niederlassung
Berlin-Potsdam GmbH, Kleinmachnow ("Gesellschaft").
Zwischen der Porsche Deutschland GmbH und der Gesellschaft
besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
mit der Folge, dass die Porsche Deutschland GmbH zur
Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber
der Gesellschaft verpflichtet ist.
Zwischen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart und
der Porsche Deutschland GmbH besteht wiederrum ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
Folge, dass die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zur
Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber
der Porsche Deutschland GmbH verpflichtet ist.
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, stellt als
Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und
Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in den der
Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser
Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der
Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und
Konzernlagebericht werden im Unternehmensregister
veröffentlicht. Es besteht eine lückenlose
Einstandspflicht des jeweiligen Mutterunternehmens für
Verpflichtungen des Tochterunternehmens i.S.v. § 264
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bis zum Mutterunternehmen, der Dr.
Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart.
Dies vorausgeschickt, fasst die
Gesellschafterversammlung der Porsche Niederlassung
Berlin-Potsdam GmbH, Kleinmachnow, folgenden Beschluss im
Rahmen der ordentlichen Gesellschafterversammlung:
Verzicht auf die Offenlegung des
Jahresabschlusses und die Aufstellung
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