Dr. Ing. h.c. F. Porsche AktiengesellschaftStuttgartBericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Anlage zum zusammengefassten Lagebericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG")gemäß §§ 21 ff des Gesetzes zur
Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und
Männern - Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) nach
§ 289 HGB:
Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (gemäß §§ 21 ff des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz (EntgTranspG) zwischen Frauen und Männern)Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der
Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
(EntgTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet
Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, einen
Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu
erstellen, sofern sie zur Aufstellung eines Lageberichts
nach den §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind. In
diesem Bericht sollen Maßnahmen zur Förderung
der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren
Wirkungen sowie Maßnahmen zur Herstellung der
Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern
dargestellt werden. Der Bericht muss nach Geschlecht
aufgeschlüsselte Angaben zur durchschnittlichen
Gesamtzahl der Beschäftigten sowie zur
durchschnittlichen Zahl der Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigten enthalten.
Die Porsche AG unterliegt dieser gesetzlichen
Verpflichtung seit der erstmaligen Berichtspflicht des
Lageberichts (§ 264 HGB) für das
Geschäftsjahr 2022 und beschränkt sich auf
Angaben über das vorangegangene Kalenderjahr (2021).
Dieser Verpflichtung wird im Folgenden nachgegangen.
1. MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN UND DEREN WIRKUNGENDie Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein
zentrales Anliegen der Personalpolitik der Porsche AG. Vor
dem Hintergrund des niedrigen Anteils von Frauen in der
Automobilindustrie verfolgt die Porsche AG das Ziel, den
Frauenanteil im Unternehmen signifikant zu steigern.
Bereits seit mehreren Jahren werden diverse Maßnahmen
und Programme durchgeführt, um dieses Ziel zu
erreichen. Zu den zentralen Maßnahmen zählen
beispielsweise die Etablierung flexibler Arbeitsmodelle wie
Jobsharing, die Förderung von Dialog- und
Netzwerkformaten (z.B. Porsche Frauennetzwerk oder Porsche
Mentoring), sowie die spezifische Ansprache von Frauen im
Rahmen des Personalmarketings (Kooperationen,
Veranstaltungen etc.).
Darüber hinaus ist die Einstellung und Ernennung
von Frauen auf Managementpositionen ein fest verankertes
strategisches Ziel der Unternehmensführung. Im
Einklang mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen und Männern an Führungspositionen und
§ 76 Abs. 4 des Aktiengesetzes hat sich die Porsche AG
für den Zeitraum bis zum Jahresende 2025 einen
Frauenanteil von 20 % auf der ersten Führungsebene
unter dem Vorstand und von 18 % auf der zweiten
Führungsebene zum Ziel gesetzt. Der Frauenanteil
betrug zum Stichtag 31.12.2021 16,9 % in der ersten und
15,1 % in der zweiten Führungsebene.
2. MASSNAHMEN ZUR HERSTELLUNG DER ENTGELTGLEICHHEIT FÜR FRAUEN UND MÄNNERDie Porsche AG nimmt Diversität und
Chancengleichheit sehr ernst und vergütet
unabhängig von Geschlecht, Konfession, Herkunft,
Alter, Behinderung, sexueller Orientierung nach
einheitlichen Standards.
Die Vergütungsgrundsätze und die Höhe des
Entgelts beruhen für Tarifbeschäftigte und
Management innerhalb und außerhalb des Tarifvertrags
auf tariflichen/betrieblichen Regelungen, wobei die
Höhe des Grundentgelts auf Basis von beschriebenen
Arbeitsaufgaben - unter Berücksichtigung von Wissen
und Können, Problemlösungskompetenz,
Beeinflussungspotenzial und Verantwortungsbereichen -
ermittelt wird. Die variable Vergütung ist
grundsätzlich performanceorientiert. Die Höhe der
variablen Vergütung wird auf Basis übergreifender
bzw. individueller Leistungskriterien sowie
ausgewählter KPIs - nach einheitlichen
Maßstäben und Standards - ermittelt.
Einmalzahlungen sind durch tarifliche beziehungsweise
betriebliche Regelungen vorgesehen.
3. AUFGESCHLÜSSELTE ANGABEN DER PORSCHE AGscrollen
Alle Zahlen im Bericht sind jeweils für sich
gerundet; dies kann bei der Addition zu geringfügigen
Abweichungen führen. Abweichend zum
Geschäftsbericht gilt die durchschnittliche Zahl der
Beschäftigten, die sich aus dem vierten Teil der Summe
der Zahlen, die jeweils am 31. März, 30. Juni, 30.
September und 31. Dezember bei der Porsche AG erfasst
wurden, ergibt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||