Porsche Zentrum Hoppegarten GmbHStuttgartOffenlegungsbefreiung für das Geschäftsjahr 2022Bekanntmachung gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGBDie Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ist alleinige
Gesellschafterin der Porsche Financial Services GmbH,
Bietigheim-Bissingen. Die Porsche Financial Services GmbH,
Bietigheim-Bissingen, ist alleinige Gesellschafterin der
Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Stuttgart
("Gesellschaft").
Zwischen der Gesellschaft und der Dr. Ing. h.c. F.
Porsche AG, Stuttgart besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Dr.
Ing. h.c. F. Porsche AG zur Verlustübernahme
gemäß § 302 AktG gegenüber der
Gesellschaft verpflichtet ist.
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, stellt als
Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und
Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in den der
Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser
Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der
Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und
Konzernlagebericht werden im Unternehmensregister
veröffentlicht.
Dies vorausgeschickt, fasst die
Gesellschafterversammlung der Porsche Zentrum Hoppegarten
GmbH, Stuttgart, folgenden Beschluss im Rahmen der
ordentlichen Gesellschafterversammlung:
Die Befreiungsmöglichkeiten gemäß §
264 Abs. 3 HGB werden für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Anspruch genommen.
Die Geschäftsführung |