Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH

Stuttgart

Offenlegungsbefreiung für das Geschäftsjahr 2022

Bekanntmachung gem. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGB

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ist alleinige Gesellschafterin der Porsche Financial Services GmbH, Bietigheim-Bissingen. Die Porsche Financial Services GmbH, Bietigheim-Bissingen, ist alleinige Gesellschafterin der Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Stuttgart ("Gesellschaft").

Zwischen der Gesellschaft und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG gegenüber der Gesellschaft verpflichtet ist.

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Unternehmensregister veröffentlicht.

Dies vorausgeschickt, fasst die Gesellschafterversammlung der Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Stuttgart, folgenden Beschluss im Rahmen der ordentlichen Gesellschafterversammlung:

Die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB werden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Anspruch genommen.

Die Geschäftsführung