Dr. Ing. h.c. F. Porsche AktiengesellschaftStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFTDer Lagebericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB zusammengefasst und im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2025 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Dr.Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 sind der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln. Der Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft sowie der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über das Geschäftsjahr 2025 stehen auch im Internet unter @ https:// investorrelations.porsche.com zur Verfügung. BILANZDER DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT ZUM 31. DEZEMBER 2025Aktiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDER DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2025
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSSDER DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT PER 31. DEZEMBER 2025ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSSAbschluss nach HandelsrechtDer Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (im Folgenden Porsche AG) mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 730623, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses sind jeweils auf Millionen Euro gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Angaben erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, ebenfalls in Millionen Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Volkswagen AG, Wolfsburg, hält über die Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, mittelbar 75,4 % am Grundkapital der Porsche AG. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, hält direkt 12,5 % am Grundkapital. Das übrige Grundkapital befindet sich im Streubesitz. Die Beteiligungsstruktur ist zum Vorjahr unverändert. Die Porsche AG wird in den Konzernabschluss der Volkswagen AG einbezogen, der im Unternehmensregister offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss stellt den größten Konsolidierungskreis, in den die Gesellschaft einbezogen wird, dar. Die Porsche AG stellt darüber hinaus selbst als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der ebenfalls im Unternehmensregister offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss stellt den kleinsten Konsolidierungskreis, in den die Gesellschaft einbezogen wird, dar. Die Porsche AG ist ein abhängiges Unternehmen i. S. v. § 17 Abs. 1 AktG der Porsche Holding Stuttgart GmbH, der Volkswagen AG sowie der Porsche Automobil Holding SE Im Rahmen eines Konsortialvertrages üben die Familien Porsche und Piëch direkt bzw. indirekt eine Beherrschung auf die Porsche Automobil Holding SE aus. Insofern sind Beziehungen zu Personen und Unternehmen der Familien Porsche und Piëch angabepflichtig. Der Vorstand der Porsche AG hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht an den Aufsichtsrat erstattet und die im zusammengefassten Lagebericht dargestellte Schlusserklärung abgegeben. Die Porsche AG ist ein vertikal integriertes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und unterliegt somit den Regelungen des EnWG. Die Porsche AG übt im Elektrizitätssektor die Funktionen Erzeugung und Vertrieb aus. Für gewisse Tätigkeiten im Energiesektor sind gemäß § 6b Abs. 3 EnWG grundsätzlich getrennte Konten zu führen (Verpflichtung zur Entflechtung der Rechnungslegung). Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG / § 285 Nr. 16 HGBDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Porsche AG haben die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung ist dauerhaft unter @ https:// investorrelations.porsche.com/de/corporategovernance abrufbar. Wesentliche Ereignisse des GeschäftsjahresNeuausrichtung ProduktstrategieDie Porsche AG beschloss im Geschäftsjahr 2025 die Neuausrichtung der Produktstrategie, welche die Markteinführung bestimmter vollelektrischer Fahrzeugmodelle zu einem späteren Zeitpunkt vorsieht. Zudem sollen Verbrenner- und Hybridmodelle länger angeboten werden. Insbesondere soll die Entwicklung der geplanten neuen Plattform für Elektrofahrzeuge für die 2030er Jahre neu terminiert werden. Die Plattform soll in Abstimmung mit anderen Marken des Volkswagen AG Konzerns technologisch neu aufgesetzt werden. Aus dieser Neuterminierung ergaben sich außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie Rückstellungen für ausstehende Verpflichtungen, die das Ergebnis der Porsche AG belasten. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEAlle angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. AnlagevermögenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig linear über hauptsächlich drei bis neun Jahre abgeschrieben. Das Wahlrecht zur Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht ausgeübt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert. Den planmäßig linearen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
In die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen sind neben Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Vorliegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen vorgenommen; Zuschreibungen erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, sobald die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Geleistete Anzahlungen auf Anlagevermögen werden grundsätzlich zum Nennbetrag bewertet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zur Ermittlung des beizulegenden Wertes der Anteile wird, sofern kein Marktwert vorliegt, der Ertragswert der Beteiligung herangezogen, der anhand eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt wird. Basis für die Ermittlung ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Diese basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Die Planungsperiode erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Abzinsung des erwarteten Cashflows erfolgt anhand gewichteter Kapitalkosten "WACC" (Weighted Average Cost of Capital) unter Berücksichtigung der Planung und einer ewigen Rente. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Wertpapiere, die als Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Der beizulegende Zeitwert dieser Vermögensgegenstände entspricht dem Marktpreis (§ 255 Abs. 4 HGB). Die im Geschäftsjahr neu erhaltenen Anteile an der Porsche Investments Management S.A., Luxemburg, sind als Gegenleistung für die Einlage von Anteilen an der Porsche Hong Kong Ltd, Hongkong, gewährt und in Ausübung des Bilanzierungswahlrechts zum Buchwert der eingelegten Anteile bewertet worden. UmlaufvermögenInnerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Der Wertansatz der unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sowie der fertigen Erzeugnisse enthält neben Fertigungsmaterial und Fertigungslohn auch die anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen. Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Die Porsche AG bilanziert Emissionsrechte im Erwerbszeitpunkt. Eine Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Unverzinsliche Forderungen mit Fälligkeiten von mehr als einem Jahr werden unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Vermögensgegenstände in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Sofern durch Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte Forderungen kursgesichert werden, werden gemäß der Durchbuchungsmethode die Forderungen ebenfalls zum jeweiligen am Stichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet und das entsprechende Kurssicherungsderivat zum Marktwert in den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. in den Drohverlustrückstellungen ausgewiesen. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bewertet. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. RückstellungenRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet, wobei das Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen (Projected Unit Credit Method) verwendet wird. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften werden auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie weitere relevante Größen berücksichtigt. Für die Abzinsung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei den Pensionsverpflichtungen erfolgt gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB eine Saldierung der Zeitwerte der jeweiligen Planvermögen mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Der beizulegende Zeitwert der Planvermögen wird anhand des Marktwerts ermittelt. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Altersversorgungsverpflichtungen werden mit den Aufwendungen und Erträgen der verrechneten Vermögensgegenstände im Zinsergebnis saldiert. Alle übrigen Komponenten der Pensionsaufwendungen werden im Personalaufwand erfasst. Jubiläums- und Sterbegeldrückstellungen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens bewertet. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung zu erwartender Gehaltssteigerungen sowie aktueller Sterbetafeln bewertet. Für die Abzinsung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank für den Bilanzstichtag veröffentlichte Zinssatz bei siebenjährigem Durchschnitt und bei einer Restlaufzeit von zwei Jahren verwendet. Für die im Berichtsjahr abgeschlossenen Verträge wird unterstellt, dass die zugesagten Leistungen Entlohnungscharakter haben. Folglich werden die Aufstockungsbeträge pro rata temporis über den Erdienungszeitraum angesammelt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden zum Zeitpunkt des Fahrzeugverkaufs unter Schätzung des künftigen Schadensverlaufs ermittelt. Die Schätzung erfolgt auf Basis der angefallenen Kosten der Referenzfahrzeuge und wird jährlich aktualisiert. Zudem werden Rückstellungen für Werkstatt- und Rückrufaktionen gebildet. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei ihrer Erfassung mit dem Devisenkassamittelkurs des Tages umgerechnet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden aufwandswirksam höher angesetzt, wenn der Kurs am Bilanzstichtag höher ist. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. Latente Steuern und ErtragsteuernLatente Steuern erfassen zeitliche Unterschiede für Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen aller Bilanzposten und beziehen sich im Wesentlichen auf die angesetzten Pensionsrückstellungen, Garantierückstellungen sowie Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten. Die Porsche AG ist außerdem als Mitunternehmerin an Personengesellschaften beteiligt. Die latenten Steuern sind, soweit es die Körperschaftsteuer betrifft, ebenfalls bei der Porsche AG auszuweisen. Die Ermittlung der latenten Steuern auf diese Differenzen erfolgt mit einem durchschnittlichen Ertragsteuersatz von 30,12 % bzw. mit 15,8 % bei kurzfristigen temporären Differenzen, die auf unterschiedliche Bilanzansätze bei Personengesellschaften zurückgehen, an denen die Porsche AG beteiligt ist. Im Juli 2025 wurde in Deutschland eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes verabschiedet. Infolgedessen wird der Körperschaftsteuersatz stufenweise ab 2028 von 15 % auf 10 % gesenkt. Diese Steuersatzsenkung wurde bei der Ermittlung des durchschnittlichen Ertragsteuersatzes in Höhe von 28,25 % für langfristige latente Steuern berücksichtigt. Auf die Aktivierung aktiver Überhänge latenter Steuern wird entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Aus der Globalen Mindeststeuer (Säule 2) entstehen der Porsche AG keine Belastungen im Geschäftsjahr 2025 (2024: 1 Mio. €). Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Diese werden nach der Einfrierungsmethode bilanziert, d. h., in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgleichen, findet keine buchmäßige Erfassung der Bewertung statt. In einigen Fällen wird die Durchbuchungsmethode angewendet, d. h., gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme werden buchmäßig erfasst und gleichen sich aus. Zur Bewertung von Devisen- und Warentermingeschäften wird jeweils der vereinbarte Kurs mit dem Terminkurs gleicher Fälligkeit zum Bilanzstichtag verglichen. Ein sich daraus ergebender unrealisierter Verlust wird zurückgestellt. Eine positive Differenz (Bewertungsgewinn) wird nicht berücksichtigt. Eine Aufrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt nicht. Die Bewertung der nicht in Bewertungseinheiten einbezogenen Geschäfte erfolgt einzeln zu Marktwerten. Sich ergebende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den jeweiligen Tageskursen oder den dazu vereinbarten Kursen in Ansatz gebracht. Drohende Kursverluste am Bilanzstichtag werden bei der Bewertung berücksichtigt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ[1] AnlagevermögenDie Zugänge im Geschäftsjahr betragen:
Den Zugängen im Finanzanlagevermögen in Höhe von 639 Mio. € (Vorjahr: 2.373 Mio. €) stehen Abgänge in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 714 Mio. €) gegenüber. Die Zugänge entfallen mit 372 Mio. € im Wesentlichen auf Anteile an der V4Smart GmbH & Co. KG. Darüber hinaus resultieren weitere Zugänge aus einer Änderung der konzerninternen Beteiligungsstruktur. Hierbei sind Anteile an der Porsche Hong Kong Ltd., Hongkong gegen Gewährung von neuen Anteilen an der Porsche Investments Management S.A., Luxemburg eingelegt worden. Dies führte zu Zugängen in Höhe von 18 Mio. € und Abgängen in gleicher Höhe. Abschreibungen wurden vorgenommen auf:
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen beziehen sich im Wesentlichen auf die Anteile an der V4Smart GmbH & Co. KG, Nördlingen (117 Mio. €), sowie der Porsche Lifestyle GmbH & Co. KG, Ludwigsburg (38 Mio. €). Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (62 Mio. €) und geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (164 Mio. €) getätigt, welche im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Produktstrategie stehen. Die Anteilsbesitzliste der Porsche AG ist in Kapitel [29] dargestellt. ANGABEN GEMÄSS § 285 NR. 26 HGBWertpapierfonds (Werte zum 31. Dezember 2025)
Die Beteiligung am Investmentvermögen UI-356-Fonds wird dem Anlagevermögen zugeordnet und zu Anschaffungskosten bewertet. Sie hat das Ziel, eine risikoadäquate Rendite unter Einhaltung festgelegter Anlagerichtlinien und Risikoparameter zu erwirtschaften. Hierzu werden alle gängigen Anlageformen wie Aktien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, Derivate, Devisen und sonstige Vermögensgegenstände eingesetzt. Alle Fondsanteile werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds bewertet und können täglich zurückgegeben werden. Die Anlagestrategien im Fonds werden durch mehrere Vermögensverwalter umgesetzt. Entwicklung des Anlagevermögens:
[2] Vorräte
[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 1.447 Mio. € (Vorjahr: 2.370 Mio. €), Cash-Pooling in Höhe von 1.558 Mio. € (Vorjahr: 2.062 Mio. €) sowie aus Darlehensvergaben in Höhe von 586 Mio. € (Vorjahr: 537 Mio. €) und Ergebnisübernahmen in Höhe von 1.189 Mio. € (Vorjahr: 254 Mio. €). Insoweit bestehen Mitzugehörigkeiten zu dem Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Darlehensforderungen in Höhe von 355 Mio. € (Vorjahr: 526 Mio. €) hatten eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem Forderungen aus Steuern in Höhe von 413 Mio. € (Vorjahr: 445 Mio. €), geleistete Anzahlungen in Höhe von 91 Mio. € (Vorjahr: 125 Mio. €), gezahlte Optionsprämien in Höhe von 82 Mio. € (Vorjahr: 112 Mio. €) sowie CO2 -Zertifikate für das Neuwagengeschäft in Höhe von 24 Mio. € (Vorjahr: 85 Mio. €). Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 52 Mio. € (Vorjahr: 72 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. [4] Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital der Porsche AG beträgt 911 Mio. € und ist in 455.500.000 nennwertlose Stammaktien und 455.500.000 nennwertlose Vorzugsaktien aufgeteilt. Jede Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 1,00 € am Grundkapital. Die Vorzugsaktien sind mit dem Recht auf eine um 0,01 € höhere Mehrdividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet. Nach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG in Höhe von 90 Mio. € weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn in Höhe von 916 Mio. € (Vorjahr: 2.100 Mio. €) aus. Der ordentlichen Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 916 Mio. € (Vorjahr: 2.100 Mio. €) einen Betrag von 456 Mio. € (Vorjahr: 1.048 Mio. €) zur Zahlung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigte Stammaktie und 460 Mio. € (Vorjahr: 1.052 Mio. €) zur Zahlung einer Dividende von 1,01 € je dividendenberechtigte Vorzugsaktie zu verwenden. [5] Rückstellungen
PENSIONSRÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen für Pensionen betreffen überwiegend Zusagen für die Altersversorgung der Mitarbeitenden der Porsche AG. Die Pensionsverpflichtungen sind voll durch Rückstellungen gedeckt. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Diese liegen um 211 Mio. € (Vorjahr: 333 Mio. €; Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB) über dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2025 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Die Ausschüttungssperre kommt daher nicht zur Anwendung. Der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegen folgende Annahmen zugrunde:
Bei der Ermittlung des Prozentsatzes für den Gehaltstrend wird der Karrieretrend als Zuschlag auf die Regelgehaltserhöhung berücksichtigt. Der zur Abzinsung verwendete Rechnungszins basiert auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vorangegangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Anschaffungskosten des oben dargestellten Planvermögens bezogen auf den kapitalmarktorientierten Pensionsplan belaufen sich auf 29 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €). Die Anschaffungskosten des Planvermögens bezogen auf die leistungsorientierten Pensionspläne belaufen sich auf 250 Mio. € (Vorjahr: 250 Mio.€). Die Bewertung von mit Altersversorgungsverpflichtungen verrechneten Vermögensgegenständen zum Zeitwert führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 14 Mio. €. Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 S. 3 HGB greift aufgrund von ausreichend verfügbaren freien Rücklagen nicht. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENWesentliche Vorsorgen wurden gebildet für Gewährleistungen (1.387 Mio. €; Vorjahr: 1.351 Mio. €), Personalaufwendungen (692 Mio. €; im Wesentlichen für Boni, Altersteilzeit, Jubiläen, Abfindungen und andere Kosten der Belegschaft; Vorjahr: 876 Mio. €), ausstehende Rechnungen (523 Mio. €; Vorjahr: 772 Mio. €), sowie Überschreitungen von Emissionsgrenzen (437 Mio. €; Vorjahr: 630 Mio. €). Ebenfalls wurden zum Bilanzstichtag Rückstellungen für Lieferantenforderungen in Höhe von 775 Mio. € (Vorjahr: 382 Mio. €) gebildet. Darin enthalten sind Rückstellungen für ausstehende Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Produktstrategie. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 324 Mio. € (Vorjahr: 279 Mio. €), bestehend aus einem Erfüllungsrückstand in Höhe von 130 Mio. € (Vorjahr: 147 Mio. €) und einem Aufstockungsbetrag in Höhe von 195 Mio. € (Vorjahr: 133 Mio. €). Dem Erfüllungsrückstand steht ein Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) gegenüber. Das Deckungsvermögen wird nach §§ 246 Abs. 2 S. 2, 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem korrespondierenden Erfüllungsrückstand saldiert. Zur Absicherung der Altersteilzeitverpflichtungen besteht eine Bankgarantie in Höhe von 140 Mio. €. Ein Verrechnungstatbestand im Sinne des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB liegt diesbezüglich nicht vor. Aus dem Ansatz von Deckungsvermögen nach §§ 246 Abs. 2 S. 2, 253 Abs. 1 S. 4 HGB resultiert ein Unterschiedsbetrag zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 S. 3 HGB bezogen auf das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Deckungsvermögen greift nicht. [6] Verbindlichkeiten
Mit einem Konsortium aus 21 nationalen und internationalen Banken besteht seit Juni 2023 eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von 2.500 Mio. € (Inanspruchnahme 0 Mio. €, Vorjahr 0 Mio. €). In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden überwiegend Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Diese wurden in unterschiedlichen Tranchen mit fester und variabler Verzinsung platziert. Die Nominalvolumen der Schuldscheindarlehen gegenüber Kreditinstituten betragen insgesamt 601 Mio. € (Vorjahr: 755 Mio. €). Von den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind 3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) Anzahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.333 Mio. € (Vorjahr: 1.366 Mio. €) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 959 Mio. € (Vorjahr: 1.088 Mio. €) , Verbindlichkeiten in Höhe von 795 Mio. € (Vorjahr 0 Mio. €) von der Porsche Nordamerika Holding GmbH, Ludwigsburg, sowie Verlustübernahmen in Höhe von 337 Mio. € (Vorjahr: 167 Mio. €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 76 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. platzierte Schuldscheindarlehen gegenüber Nicht-Kreditinstituten in Höhe von 181 Mio. € (Vorjahr: 202 Mio. €) enthalten sowie erhaltene Optionsprämien in Höhe von 76 Mio. € (Vorjahr: 93 Mio. €) passiviert. [7] Passiver RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die vorab erhaltenen Einnahmen für Leistungen künftiger Perioden. Darin enthalten sind abgegrenzte Prämien der Gebrauchtwagengarantie in Höhe von 519 Mio. € (Vorjahr: 450 Mio. €) sowie abgegrenzte Erlöse aus dem Geschäftsfeld Connected Car in Höhe von 179 Mio. € (Vorjahr: 152 Mio. €). ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG[8] Umsatzerlöse
[9] Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
[10] Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungsgewinnne in Höhe von 151 Mio. € (Vorjahr: 136 Mio. €) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 301 Mio. € (Vorjahr: 179 Mio. €) enthalten. [11] Materialaufwand
[12] Personalaufwand
Der Rückgang der Personalaufwendungen um 327 Mio. € auf 2.743 Mio. € ist im Wesentlichen bedingt durch einen Rückgang der Bonus- und Sonderzahlungsaufwendungen sowie einer rückläufigen Mitarbeiterzahl. [13] Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Währungskursverluste von 346 Mio. € (Vorjahr: 131 Mio. €) enthalten. Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist insbesondere bedingt durch außergewöhnliche Aufwendungen von 855 Mio. €, die auf die Neuausrichtung der Produktstrategie zurückzuführen sind. [14] Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen - in die weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern einbezogen werden - umfassen im Wesentlichen Erträge der Porsche Nordamerika Holding GmbH, Ludwigsburg; Porsche Deutschland GmbH, Bietigheim-Bissingen; der Porsche Financial Services GmbH, Bietigheim-Bissingen; Porsche Leipzig GmbH, Leipzig; Porsche Consulting GmbH, Bietigheim-Bissingen; Porsche Engineering Group GmbH, Weissach, sowie der Porsche Logistik GmbH, Stuttgart. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen - in die weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern einbezogen werden - umfassen im Wesentlichen Aufwendungen gegenüber der Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart. Der deutliche Anstieg der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen ist im Wesentlichen bedingt durch die Ergebnisabführung der Porsche Nordamerika Holding GmbH, Ludwigsburg in Höhe von 794 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €), die im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Dividende seitens der Porsche Cars North America, Inc., Atlanta enthält. Der Anstieg der Verlustübernahmen resultiert im Wesentlichen aus der Ergebnisübernahme der Cellforce Group GmbH, Tübingen über die Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart, die im Geschäftsjahr 2025 Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Batterieaktivitäten enthält. Die Erträge aus Beteiligungen umfassen im Wesentlichen Dividenden des UI-356 Fonds (34 Mio. €), der Porsche Korea Ltd., Seoul (18 Mio. €) und der Porsche Japan K.K., Tokio (12 Mio. €). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen die Anteile an der V4Smart GmbH & Co. KG, Nördlingen (117 Mio. €), sowie der Porsche Lifestyle GmbH & Co. KG, Ludwigsburg (38 Mio. €). [15] Zinsergebnis
Die Zinsen und ähnliche Erträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen umfassen überwiegend Zinsaufwendungen aus der Verzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie Zinsaufwendungen für die ausgegebenen Schuldscheindarlehen. Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 67 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) enthalten. Die Ergebniskomponenten des Zweckvermögens werden einheitlich im Zinsergebnis erfasst und mit dem Zinsanteil der Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Der Zinsaufwand aus der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen beläuft sich auf 129 Mio. € (Vorjahr: 121 Mio. €). Der Ertrag aus dem Zweckvermögen beträgt 9 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). [16] Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Porsche AG ist als Organträgerin auch Steuerschuldnerin für ihre Organgesellschaften, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen. In der Anteilsbesitzliste sind Gesellschaften mit einem Ergebnisabführungsvertrag gekennzeichnet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag verringern sich aufgrund des gesunkenen Ergebnisses vor Steuern auf 129 Mio. € (2024: 1.135 Mio. €). Latente Steuern sind im Steuerergebnis aufgrund der Nichtausübung des Bilanzierungswahlrechts für aktive latente Steuern nicht enthalten. [17] Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer. [18] BilanzgewinnNach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 90 Mio. € gemäß § 58 Abs. 2 AktG weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn in Höhe von 916 Mio. € (Vorjahr: 2.100 Mio. €) aus. SONSTIGE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS[19] Haftungsverhältnisse und EventualverbindlichkeitenDie Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle zukünftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum 31. Dezember 2025 bestehen Haftungsverhältnisse von insgesamt 93 Mio. € (Vorjahr: 70 Mio. €), insbesondere aus Bürgschaften und Garantien. Davon entfallen 41 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) auf verbundene Unternehmen im In- und Ausland. Zudem ist eine Finanzgarantie an das Gemeinschaftsunternehmen Smart Press Shop GmbH & Co. KG, Halle, in Höhe von 52 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €) enthalten. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit möglichen Belastungen aus rechtlichen und produktbezogenen Sachverhalten in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €). Zum Bilanzstichtag wurden die bestehenden Haftungsverhältnisse der Porsche AG unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Vertragspartner hinsichtlich der Risikosituation überprüft. Die Porsche AG schätzt basierend auf vergangenen Entwicklungen das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Die Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2025 bestehen aus Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Patronatserklärungen zugunsten von verbundenen Unternehmen gegenüber dritten Gläubigern. [20] Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtung aus Finanzierungszusagen resultiert ausschließlich aus Darlehenszusagen an die Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen enthalten Verpflichtungen aus Umweltschutzmaßnahmen, Beteiligungszusagen sowie Verpflichtungen aus Sponsoring- und Werbeverträgen. [21] Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEBei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich bei der Porsche AG im Wesentlichen um Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte, Warentermingeschäfte sowie Zinsderivate. Diese werden zur Sicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken aus bestehenden Bilanzposten oder hochwahrscheinlichen künftigen Transaktionen eingesetzt.
Anschaffungskosten oder niedrigere beizulegende Zeitwerte in Höhe von 82 Mio. € (Vorjahr: 112 Mio. €) wurden in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert, für negative Marktwerte wurden Rückstellungen in Höhe von 15 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €) gebildet. Darüber hinaus wurden 76 Mio. € (Vorjahr: 93 Mio. €) als sonstige Verbindlichkeiten für erhaltene Optionsprämien passiviert. Die Bewertung von Devisenoptionen erfolgt mittels eines anerkannten Optionspreismodells auf Basis aktueller Marktdaten wie Kassakurse, Volatilitäten und Zinsstrukturkurven der relevanten Währungen. Die Bewertung von Devisentermingeschäften basiert auf den jeweils vereinbarten Terminkursen sowie den Zinsstrukturkurven der relevanten Währungen. Die Bewertung von Zinsswaps erfolgt auf Basis der Standard-EUR-Zinsswap-Kurve. Die Bewertung von Warentermingeschäften erfolgt auf Basis aktueller Marktdaten für Rohstoffpreise, des jeweilig vereinbarten Kontraktpreises und Volumens sowie unter Verwendung der Standard-USD-Diskontkurve. BEWERTUNGSEINHEITENIn den derivativen Finanzinstrumenten sind Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen (wesentliche Währungen: US-Dollar, chinesischer Renminbi und britisches Pfund) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 26.491 Mio. € (Vorjahr: 36.137 Mio. €) und einem Marktwert von 1.327 Mio. € (Vorjahr: - 177 Mio. €) enthalten, die in Form eines Micro Hedge in eine Bewertungseinheit einbezogen wurden und somit gemäß § 254 HGB zu bilanzieren waren. Dabei handelt es sich um Wechselkursabsicherungen von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Umsätzen der nächsten vier Geschäftsjahre (Nominalvolumen in Höhe von 26.037 Mio. € (Vorjahr: 35.188 Mio. €) und einem Marktwert in Höhe von 1.300 Mio. € (Vorjahr: - 200 Mio. €)) sowie Wechselkursabsicherungen von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen (Nominalvolumen in Höhe von 454 Mio. € (Vorjahr: 949 Mio. €) und einem Marktwert in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €)). Zusätzlich wurden Warentermingeschäfte (wesentliche Rohstoffe Aluminium, Kupfer, Nickel) mit einem Nominalvolumen von 702 Mio. € (Vorjahr: 447 Mio. €) und einem Marktwert von 160 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) abgeschlossen und in eine Bewertungseinheit einbezogen. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten zur Kursabsicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Umsätzen bzw. von Wareneinkäufen erfolgt anhand der sogenannten Einfrierungsmethode. Dazu werden die erwarteten Umsätze bzw. Wareneinkäufe je Währung bzw. Rohstoff und Planungsperiode in wirtschaftlich sinnvolle Portfolios zusammengefasst. Auf Basis der für die Beurteilung herangezogenen Critical-Terms-Match-Methode geht die Porsche AG davon aus, dass mit den verwendeten Sicherungsinstrumenten aufgrund identischer Ausstattungsmerkmale von Sicherungen und geplanten Transaktionen mit Fremdwährungen bzw. Rohstoffen das zukünftige Kursrisiko vollständig kompensiert werden kann. Die retrospektive Effektivitätsmessung wird anhand der Dollar-Offset-Methode gemessen. Bis zum Abschlussstichtag haben sich die prognostizierten gegenläufigen Zahlungsströme aus den zukünftig geplanten Transaktionen mit Fremdwährungen bzw. Rohstoffen sowie den dafür vorgesehenen Sicherungsgeschäften vollständig ausgeglichen. Durch die Bildung der Bewertungseinheit für die Währungsrisiken aus Umsatzsicherung wurde eine negative Wertänderung in Höhe von 166 Mio. € (Vorjahr: 834 Mio. €) bzw. aus Rohstoffsicherung eine negative Wertänderung in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €) nicht als Drohverlustrückstellung bilanziert. Dem stehen gegenläufige Wertänderungen des Grundgeschäfts in gleicher Höhe entgegen. Für die Bilanzierung von abgesicherten Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen wurde die sogenannte Durchbuchungsmethode angewandt. Dabei werden die Forderungen und die Sicherungsgeschäfte zum jeweiligen Stichtagskurs ergebniswirksam umbewertet. Zum Bilanzstichtag wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) gebildet. Das zum Stichtagskurs bewertete Nominalvolumen der in die Bewertungseinheit einbezogenen Fremdwährungsforderungen betrug 1.417 Mio. € (Vorjahr: 1.992 Mio. €). [22] Bei der Porsche AG durchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende
[23] Honorar des AbschlussprüfersDas Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers in Deutschland findet sich im Porsche AG Konzernabschluss unter dem Kapitel "Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers" [45]. Auf die Veröffentlichung des Honoraraufwands des Abschlussprüfers an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. [24] Angaben zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Personen oder Unternehmen gelten in Anlehnung an IAS 24 natürliche Personen und Unternehmen, die von der Porsche AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die Porsche AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Porsche AG stehen. Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden regelmäßig zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Seit dem 1. August 2012 hat die Volkswagen AG über die Porsche Holding Stuttgart GmbH 100 % der Anteile an der Porsche AG gehalten. Am 28. September 2022 hat die Volkswagen AG 25 % der Vorzugsaktien (inkl. Mehrzuteilungen) der Porsche AG bei Investoren platziert. Diese Vorzugsaktien werden seit dem Folgetag an der Börse gehandelt. Grundlage für den Börsengang war eine umfassende Einigung über den Abschluss mehrerer Verträge zwischen der Volkswagen AG und der Porsche SE. In diesem Zusammenhang haben beide Parteien u.a. auch vereinbart, dass die Porsche SE 25 % der Stammaktien an der Porsche AG zuzüglich einer Stammaktie von der Volkswagen AG erwirbt. Der Preis je Stammaktie entsprach dem Platzierungspreis pro Vorzugsaktie zuzüglich einer Prämie von 7,5 %. Der Erwerb erfolgte in zwei Tranchen. Eine erste Tranche in Höhe von 17,5 % der Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie wurde im Oktober 2022 an die Porsche SE übertragen. Der Vollzug der zweiten Tranche in Höhe von 7,5 % der Stammaktien an der Porsche AG wurde am 30. Dezember 2022 abgeschlossen. Mit diesem Tag ist das Eigentum an die Porsche SE übergegangen. Die übrigen Anteile am Stammaktienkapital in Höhe von 75 % abzüglich einer Stammaktie an der Porsche AG werden zum Bilanzstichtag weiterhin von der Porsche Holding Stuttgart GmbH gehalten. Die Porsche AG ist zum Abschlussstichtag weiterhin ein Tochterunternehmen der Porsche Holding Stuttgart GmbH. Im Berichtsjahr bestand zwischen der Porsche AG und der Porsche Holding Stuttgart GmbH kein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Volkswagen AG und die Porsche SE haben sich im Zusammenhang mit dem Börsengang und dem Stammaktienverkauf an die Porsche SE auf eine maßgebliche Teilhabe von Vertretern der Porsche SE im Aufsichtsrat der Porsche AG geeinigt. Letztentscheidungsrechte der von der Volkswagen AG bestimmten Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat im Hinblick auf die Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten im Sinne des IFRS 10 bei der Porsche AG führen weiterhin zur Beherrschung der Porsche AG durch die Volkswagen AG (faktischer Konzern). Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche SE die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche SE über die Hauptversammlung nicht alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Volkswagen AG wählen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 % der Stammaktien gehören. Die Gesellschaften des Porsche SE Konzerns (Porsche SE) gelten damit als nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24. Im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG schlossen die Porsche AG und die Volkswagen AG am 5. September 2022 eine Vereinbarung zur Regelung der künftigen Beziehungen, insbesondere der Kooperation, Abstimmung und Zusammenarbeit in bestimmten Angelegenheiten. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zwischen der Porsche AG und der Volkswagen AG vom 18. September 2022 umfasst insbesondere Folgendes:
Des Weiteren wurde zwischen der Porsche AG und der Volkswagen AG am 5. September 2022 eine industrielle Kooperationsvereinbarung geschlossen, die die künftige Ausgestaltung der industriellen und strategischen Kooperation zwischen dem Volkswagen AG Konzern und dem Porsche AG Konzern regelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde zwischen den Vertragsparteien beschlossen, die bisherige Zusammenarbeit im Bereich des Einkaufs und der Beschaffung in einer separaten Vereinbarung weiterzuentwickeln und detaillierter auszugestalten. Deshalb haben die Porsche AG und die Volkswagen AG in Übereinstimmung mit den Vorschriften der industriellen Kooperationsvereinbarung eine Einkaufs- und Beschaffungsvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet allgemeine Prinzipien für die Fortsetzung der bisherigen Kooperation zwischen den Vertragsparteien, einschließlich der allgemeinen Organisation, sowie spezifische Bestimmungen für bestimmte, wesentliche Felder im Bereich des Einkaufs und der Beschaffung. [25] Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger OrganmitgliederDie Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 betrugen 12 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). In den Gesamtbezügen der Vorstandsmitglieder sind aktienbasierte Vergütungen gemäß § 285 Nr. 9a Satz 4 HGB in Höhe von 5 Mio. € enthalten. Im Rahmen des Performance-Share-Plans wurden den aktiven Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 insgesamt 244.216 Performance Shares mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 5 Mio. € gewährt. Die Performance Shares entfallen in voller Höhe auf den Performance-Share-Plan auf Basis der Porsche-Vorzugsaktie. Die Vergütung für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche AG einschließlich Sitzungsgelder belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) und betrifft ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Vorschüsse, Kredite oder ähnliche Leistungen wurden den Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats weder in der Berichts- noch in der Vergleichsperiode gewährt. PENSIONSANSPRÜCHE UND LEISTUNGEN AN AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDSIm Geschäftsjahr 2025 ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands wurden Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 25 Mio. € gewährt. Den übrigen früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden 3 Mio. € gewährt. Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 72 Mio. €. Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Vergütungskomponenten. [26] Mitteilungen von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an der Porsche AG nach WPHG1) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 22. MÄRZ 20251. Angaben zum EmittentenDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Deutschland, Legal Entity Identifier (LEI): 529900EWEX125AULXI58 2. Grund der MitteilungSonstiger Grund: Eintritt in die Kontrolle 3. Angaben zum MitteilungspflichtigenName: Andreas Johann Kiesling, BA, MA Geburtsdatum: 29.08.1989 4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.Porsche Holding Stuttgart GmbH, Porsche Automobil Holding SE 5. Datum der Schwellenberührung20.03.2025 6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
b. 1. Instrumente i. S .d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b.2. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenVollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHGDatum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
10 . Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenErgänzung zu Ziff. 8: Dr. Wolfgang Porsche/Dr. Dr. Christian Porsche/Dipl .- Design. Stephanie Porsche-Schröder/ Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche/Felix Alexander Porsche/Gerhard Anton Porsche/Dr. Ferdinand Oliver Porsche/ Mag. Mark Philipp Porsche/Kai Alexander Porsche/Dr. Geraldine Porsche/Peter Daniell Porsche/Diana Porsche/ Hubertus Josef Kiesling, BSc 2) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 22. MÄRZ 20251. Angaben zum EmittentenDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Deutschland, Legal Entity Identifier (LEI): 529900EWEX125AULXI58 2. Grund der MitteilungSonstiger Grund: Eintritt in die Kontrolle 3. Angaben zum MitteilungspflichtigenName: Hubertus Josef Kiesling, BSc Geburtsdatum: 23.09.1992 4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.Porsche Holding Stuttgart GmbH, Porsche Automobil Holding SE 5. Datum der Schwellenberührung20.03.2025 6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
b. 1. Instrumente i. S .d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b.2. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenVollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHGDatum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
10. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenErgänzung zu Ziff. 8: Dr. Wolfgang Porsche/Dr. Dr. Christian Porsche/Dipl .- Design. Stephanie Porsche-Schröder/ Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche/Felix Alexander Porsche/Gerhard Anton Porsche/Dr. Ferdinand Oliver Porsche/ Mag. Mark Philipp Porsche/Kai Alexander Porsche/Dr. Geraldine Porsche/Peter Daniell Porsche/Diana Porsche/ Andreas Johann Kiesling, BA, MA 3) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 4. APRIL 20251. Angaben zum EmittentenDr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Deutschland, Legal Entity Identifier (LEI): 529900EWEX125AULXI58 2. Grund der MitteilungSonstiger Grund: Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens 3. Angaben zum MitteilungspflichtigenNatürliche Person (Vorname, Nachname): Wolfgang Dr. Porsche Geburtsdatum: 10.05.1943 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Christian Dr. Dr. Porsche Geburtsdatum: 21.03.1974 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Stephanie Dipl .- Design. Porsche-Schröder Geburtsdatum: 11.02.1978 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche Geburtsdatum: 14.04.1993 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Felix Alexander Porsche Geburtsdatum: 15.02.1996 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Gerhard Anton Porsche Geburtsdatum: 05.06.1938 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Ferdinand Oliver Dr. Porsche Geburtsdatum: 13.03.1961 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Mark Philipp Mag. Porsche Geburtsdatum: 17.09.1977 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Kai Alexander Porsche Geburtsdatum: 14.12.1964 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Geraldine Dr. Porsche Geburtsdatum: 22.07.1980 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Peter Daniell Porsche Geburtsdatum: 17.09.1973 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Diana Porsche Geburtsdatum: 03.03.1996 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Andreas Johann Kiesling, BA, MA Geburtsdatum: 29.08.1989 Natürliche Person (Vorname, Nachname): Hubertus Josef Kiesling, BSc Geburtsdatum: 23.09.1992 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.Porsche Holding Stuttgart GmbH, Porsche Automobil Holding SE 5. Datum der Schwellenberührung04.04.2025 6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
b. 1. Instrumente i. S .d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b.2. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenVollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHGDatum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
10. Informationen in Bezug auf den MitteilungspflichtigenEine 100-prozentige Beteiligung an der Ferdinand Alexander Porsche GmbH wurde von der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH auf die Ferdinand Alexander Porsche Zweite GmbH im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung übertragen. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 Anhang zum Jahresabschluss 4) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 9. APRIL 2025Herr Andreas Johann Kiesling, BA, MA, Österreich, hat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Deutschland, am 8. April 2025 - und unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 21. März 2025 -gem. § 43 Abs. 1WpHG Folgendes mitgeteilt: "Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens des Mitteilenden (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG). 1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele: a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Der Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Der Mitteilende strebt derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht. d) Der Mitteilende strebt in seiner Funktion als mittelbarer Aktionär derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Der Erwerb der Stimmrechte ist nicht auf einen Erwerb von Aktien an der Emittentin durch den Mitteilenden, sondern auf eine Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zurückzuführen. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet." 5) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 9. APRIL 2025Herr Hubertus Josef Kiesling, BSc, Österreich, hat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Deutschland, am 8. April 2025 - und unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 21. März 2025 -gem. § 43 Abs. 1WpHG Folgendes mitgeteilt: "Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens des Mitteilenden (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG). 1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele: a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Der Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Der Mitteilende strebt derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht. d) Der Mitteilende strebt in seiner Funktion als mittelbarer Aktionär derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Der Erwerb der Stimmrechte ist nicht auf einen Erwerb von Aktien an der Emittentin durch den Mitteilenden, sondern auf eine Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zurückzuführen. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet." 6) VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 40 ABS. 1 WPHG VOM 16. APRIL 2025Die Ferdinand Alexander Porsche Zweite GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, hat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Deutschland, am 15.April 2025 - und unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 4. April2025 - gem. § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: "Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens des Mitteilenden (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG). 1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele: a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Der Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Der Mitteilende strebt derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht. d) Der Mitteilende strebt in seiner Funktion als mittelbarer Aktionär derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Der Erwerb der Stimmrechte ist nicht auf einen Erwerb von Aktien an der Emittentin durch den Mitteilenden, sondern auf eine Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zurückzuführen. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet." [27] Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs ergaben sich keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025. [28] OrganeMITGLIEDER DES VORSTANDS
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Konzernexternes Mandat MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
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Konzernexternes Mandat AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS DER PORSCHE AG STAND 31. DEZEMBER 2025Mitglieder des PräsidiumsDr. Wolfgang Porsche (Vorsitz) Dr. Arno Antlitz Hauke Stars Harald Buck Tamara Hübner1 Carsten Schumacher Mitglieder des PrüfungsausschussesDr. Christian Dahlheim (Vorsitz)2 Dr. Ferdinand Oliver Porsche Harald Buck Akan Isik1 Carsten Schumacher Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestimmungsgesetzDr. Wolfgang Porsche (Vorsitz) Hauke Stars Harald Buck Carsten Schumacher1 Mitglieder des NominierungsausschussesDr. Wolfgang Porsche (Vorsitz) Dr. Arno Antlitz Hauke Stars Mitglieder des Related-Party AusschussesDr. Hans Michel Piëch Micaela le Divelec Lemmi Hauke Stars Akan Isik Knut Lofski
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Mitglied des Ausschusses seit 19. September 2025. [29] AnteilsbesitzlisteHöhe des Anteils der Porsche AG am Kapital in %
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Ergebnisabführungsvertrag
Stuttgart, 22. Februar 2026 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Michael Leiters, Vorsitzender Dr. Michael Steiner, Stellvertretender Vorsitzender Matthias Becker Dr. Jochen Breckner Sajjad Khan Albrecht Reimold Vera Schalwig Joachim Scharnagl VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Porsche AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Porsche AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Porsche AG beschrieben sind.
Stuttgart, 22. Februar 2026 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Michael Leiters, Vorsitzender Dr. Michael Steiner, Stellvertretender Vorsitzender Matthias Becker Dr. Jochen Breckner Sajjad Khan Albrecht Reimold Vera Schalwig Joachim Scharnagl BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAN DIE DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT"Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts PRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist ("zusammengefasster Lagebericht"), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie die dort aufgeführten Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und dem International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), wie er bei Abschlussprüfungen von Einheiten von öffentlichem Interesse einschlägig ist. Wir haben auch unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen und dem IESBA Code erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltZur Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen überprüft die Gesellschaft jährlich anhand der Planungsrechnungen der verbundenen Unternehmen, ob sich Hinweise auf eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eines bilanzierten Anteils an einem verbundenen Unternehmen ergeben. Der beizulegende Zeitwert der Anteile an verbundenen Unternehmen wird grundsätzlich als Barwert unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Das Ergebnis der Ermittlung eines möglichen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen der vorgenommenen Wertminderungstests ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die wesentlichen Annahmen einschätzen, insbesondere hinsichtlich der künftigen erwarteten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse, der langfristigen Wachstumsraten und der jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze. Unsicherheiten bestehen aufgrund von herausfordernden Marktbedingungen, insbesondere in den wichtigen Märkten USA und China, und dem im Porsche-Konzern verlangsamten Hochlauf der Elektromobilität. Bei der Schätzung der zukünftigen Absatzmengen sowie der langfristigen Wachstumsraten sind diese zu berücksichtigen. Die Schätzungen der gesetzlichen Vertreter sind risikobehaftet und können angesichts sich verändernder Marktbedingungen revidiert werden. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen die eine Holdingfunktion ausführen, werden die Barwerte der Anteile der Beteiligungen, die die Holding-Gesellschaft selbst hält, einzeln ermittelt und die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Holding Gesellschaft dann als Summe der ermittelten Barwerte der von der Holding Gesellschaft selbst gehaltenen Beteiligungen ("Summe der Einzelwerte") überprüft. Vor diesem Hintergrund, der Wesentlichkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen in Relation zur Bilanzsumme, der der Bewertung zugrunde liegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensentscheidungen war der Wertminderungstest für die Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. Prüferisches VorgehenIm Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Überprüfung der Werthaltigkeit unter Einbindung von Bewertungsexperten nachvollzogen. Insbesondere haben wir den Prozess zur Identifikation von Hinweisen für das Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir gewürdigt, ob der Prozess geeignet ist, objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert bzw. eine voraussichtlich dauernde Wertminderung zu geben und ob Prozesse stetig zum Vorjahr durchgeführt wurden. Dabei haben wir die rechnerische Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmodelle in Stichproben nachvollzogen. Den in der Porsche AG eingerichteten Planungsprozess, in den die verbundenen Unternehmen teilweise einbezogen sind, sowie den Prozess zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir analysiert. Ferner haben wir im Rahmen der Beurteilung für wesentliche verbundene Unternehmen die in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eingeflossenen Planungen in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten operativen Mehrjahresplanung des Porsche AG Konzerns verglichen. Die wesentlichen Prämissen der Planung für die unter Berücksichtigung von Risiko- und Wesentlichkeitsaspekten ausgewählten verbundenen Unternehmen haben wir mit den gesetzlichen Vertretern besprochen. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll-Ist Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Bei der Plausibilisierung der verwendeten Planungsdaten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts haben wir unter anderem einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen, die den erwarteten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen. Darüber hinaus haben wir Erwartungen zur Entwicklung der Marktanteile sowie deren mittelbare Auswirkungen auf die von den gesetzlichen Vertretern erwarteten, nachhaltigen Zahlungsmittelzu- und -abflüsse untersucht. Im Hinblick auf die Überleitung der Mittelfristplanung in die Langfristplanung haben wir die Plausibilität der angenommenen Wachstumsraten durch Abgleich mit beobachtbaren Daten beurteilt. Zur Beurteilung der verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten haben wir die bei deren Bestimmung herangezogenen Parameter anhand von öffentlich verfügbaren Informationen analysiert und die Ermittlung methodisch nachvollzogen. Um den Einfluss von möglichen Veränderungen der verwendeten Berechnungsparameter auf den beizulegenden Wert zu beurteilen haben wir die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests mit Hilfe von eigenen Sensitivitätsanalysen plausibilisiert. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenZu den bezüglich der Anteile an verbundenen Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie weitere Informationen im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" Textziffer 1 "Anlagevermögen" zu den Finanzanlagen sowie im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" Textziffer 14 "Beteiligungsergebnis". Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für GewährleistungsverpflichtungenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie Ermittlung der Verpflichtungen aus Gewährleistungsansprüchen erfolgt auf der Basis des geschätzten Schadensverlaufs und des Kulanzverhaltens. Sofern außergewöhnliche technische Einzelrisiken erwartet werden, erfolgt eine gesonderte Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Maßnahmen zu ihrer Behebung notwendig sind und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Neben Ermessensentscheidungen in der Auswahl der Bewertungsverfahren sowie der Einschätzung der Verpflichtungen ergeben sich zunehmend Schätzunsicherheiten aufgrund des steigenden Anteils von Hybrid- und batterieelektrischen Fahrzeugen mit geringen Erfahrungswerten in Bezug auf deren Schadensanfälligkeiten. Vor dem Hintergrund der Höhe des Rückstellungsbetrags und der bei der Bewertung vorhandenen Ermessensentscheidungen war die Vollständigkeit und Bewertung von Rückstellungen aus Gewährleistungsverpflichtungen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. Prüferisches VorgehenHinsichtlich der Bilanzierung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen zur Erfassung der bisherigen Schadensfälle, zur Ermittlung und Bewertung des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufes sowie zur Bildung der Rückstellungen befasst und in Teilbereichen Kontrollen getestet. Vor dem Hintergrund der Unsicherheit in Bezug auf den geschätzten zukünftigen Schadensverlauf haben wir die zugrunde liegenden Bewertungsannahmen, insbesondere zu den erwarteten Schadensraten pro Fahrzeug und deren Kosten, mit Hilfe von Analysen auf der Basis von Vergangenheitsdaten beurteilt. Im Falle fehlender Erfahrungswerte wurden die zugrunde liegenden Annahmen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen und auf Basis von Vergangenheitsdaten für vergleichbare Sachverhalte analysiert. Anhand der aus diesen Vergangenheitsdaten abgeleiteten Berechnungsgrundlagen haben wir die für die erwarteten Schadensfälle je Fahrzeug geschätzten Kosten nachvollzogen. Zur Beurteilung der Vollständigkeit der Rückstellungen haben wir darüber hinaus die für die Rückstellungsbildung zugrunde gelegte Anzahl der Fahrzeuge mit den im Geschäftsjahr fakturierten Absatzmengen abgestimmt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir, einschließlich der Abzinsung, methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Für wesentliche technische Einzelrisiken haben wir deren erwartete Schadenshäufigkeiten sowie die Ermittlung der erwarteten Kosten je Fall bzw. Fahrzeug auf der Grundlage von Dokumentationen über bisherige Schadensfälle, der Einsicht in Beschlüsse technischer Gremien und von Erörterungen mit Verantwortlichen der zuständigen Abteilungen beurteilt. Zur Beurteilung der Vollständigkeit der Rückstellungen für technische Einzelrisiken haben wir darüber hinaus die für die Rückstellungsbildung zugrunde gelegte Anzahl der Fahrzeuge mit weiteren Unterlagen in Stichproben abgestimmt. Die Rückstellungsberechnungen haben wir, einschließlich der Abzinsung, methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Des Weiteren haben wir durch Befragungen der Verantwortlichen der zuständigen Abteilungen, Einsicht in Beschlüsse der technischen Gremien und unter Einbeziehung von öffentlich verfügbaren Informationen die Vollständigkeit der berücksichtigten technischen Einzelrisiken geprüft. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenZu den im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen aus Gewährleistungsverpflichtungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zu den Schätzungen und Beurteilungen des Managements sowie "Erläuterungen zur Bilanz" Textziffer 5 "Rückstellungen". Sonstige InformationenFür die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Geschäftsberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPRÜFUNGSURTEILWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEILWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DIE EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGS- LEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPRÜFUNGSURTEILWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der PAG_JFB_HGB_2025-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEILWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE ESEF-UNTERLAGENDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGENUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 21. Mai 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Juli 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Baur. Anlage zum Bestätigungsvermerk:1. Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Darüber hinaus haben wir nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremde Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben, noch nach DRS 20 gefordert sind:
2. Weitere Sonstige Informationen Die "Sonstigen Informationen" umfassen ferner die folgenden Bestandteile des Geschäftsberichts, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben:
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogene Lageberichtsangaben und nicht unser dazugehöriger Bestätigungsvermerk. 3. Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im Anhang und zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird Der Anhang und der zusammengefasste Lagebericht enthält weitere Querverweise auf Internetseiten der Gesellschaft. Die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir nicht inhaltlich geprüft."
München, 3. März 2026 EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Janze, Wirtschaftsprüfer Baur, Wirtschaftsprüfer HERAUSGEBER Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 70435 Stuttgart Tel. +49 711 911-0 |
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