Jungheinrich AktiengesellschaftHamburgBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022Die folgenden Gesellschaften nehmen die Befreiungsmöglichkeit nach § 264b HGB in Anspruch. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaften ist die Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, in deren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 die folgenden Gesellschaften einbezogen werden. Die Befreiung der folgenden Gesellschaften gemäß § 264b HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offengelegten Konzernabschlusses der Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, angegeben: scrollen
Die folgenden Gesellschaften nehmen gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen: scrollen
Die Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Jungheinrich Aktiengesellschaft sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Jungheinrich Aktiengesellschaft angegeben. Der Befreiung haben jeweils alle Gesellschafter zugestimmt. Die jeweiligen Gesellschafterbeschlüsse vom 18. August 2022 bzw. 24. November 2022 haben folgenden Wortlaut (Auszug): 1. Nach dem zwischen der jeweiligen Gesellschaft und der Jungheinrich AG bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist die Jungheinrich AG als Gesellschafterin verpflichtet, Verluste in dem Geschäftsjahr, welches auf das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr folgt, entsprechend der Vorschriften des § 302 AktG analog in ihrer jeweils gültigen Fassung zu übernehmen und damit für die von der Jungheinrich Beteiligungs-GmbH, der Jungheinrich Financial Services International GmbH, der Jungheinrich Logistiksysteme GmbH bzw. der arculus GmbH bis zum Abschlussstichtag (31. Dezember 2022) eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. 2. Für das Geschäftsjahr 2022 wird gemäß § 264 Absatz 3 Nr. 1 HGB zugestimmt, dass die oben genannten Gesellschaften von der Anwendung der folgenden Vorschriften des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des HGB befreit sind: scrollen
Die folgende Gesellschaft nimmt gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen sowie den Jahresabschluss offenzulegen: scrollen
Die Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, stellt als
Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen
Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht der Jungheinrich Aktiengesellschaft
sowie der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers werden im Unternehmensregister
veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des
Konzernabschlusses der Jungheinrich Aktiengesellschaft
angegeben.
Der Befreiung hat die Gesellschafterin zugestimmt. Der
Gesellschafterbeschluss vom 28. November 2022 hat folgenden
Wortlaut (Auszug):
1. Aufgrund der nachfolgend aufgeführten
Erklärung der Jungheinrich Aktiengesellschaft vom 18.
Oktober 2022 hat sich die Jungheinrich Aktiengesellschaft
als Gesellschafterin bereit erklärt, für die von
der MIAS Maschinenbau, Industrieanlagen & Service GmbH
bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen im
Geschäftsjahr 2023 einzustehen:
"Patronatserklärung
Die Jungheinrich AG, Friedrich-Ebert-Damm 129, 22047
Hamburg ("JH-AG") ist zu 100 % an der MIAS Maschinenbau,
Industrieanlagen & Service GmbH, Dieselstraße 12,
85386 Eching ("MIAS") beteiligt und beabsichtigt derzeit
nicht, diese Beteiligung zu reduzieren.
Die JH-AG verpflichtet sich gegenüber der MIAS
sicherzustellen, dass diese finanziell so ausgestattet
wird, dass sie ihren zum Abschlussstichtag 31.12.2022
eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr nachkommen kann.
Die MIAS macht für das am 31.12.2022 endende
Geschäftsjahr Gebrauch von den Erleichterungen nach
§ 264 Abs. 3 HGB. Die MIAS ist in den Konzernabschluss
der JH-AG zum 31.12.2022 einbezogen.
Diese Patronatserklärung endet spätestens am
31.03.2024 und erlischt vollständig und automatisch,
sofern der JH-AG bis dahin nicht die schriftliche
Inanspruchnahme der MIAS vorliegt, unabhängig davon,
ob das Dokument der Patronatserklärung uns
zurückgegeben wird oder nicht.
Für diese Patronatserklärung gilt
ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist
Hamburg in Deutschland.
Jungheinrich Aktiengesellschaft."
2. Für das Geschäftsjahr 2022 wird
gemäß § 264 Absatz 3 Nr. 1 HGB zugestimmt,
dass die MIAS Maschinenbau, Industrieanlagen & Service
GmbH von der Anwendung der folgenden Vorschriften des
Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des HGB befreit ist:
scrollen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||