![]() K+S AktiengesellschaftKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Lagebericht und Jahresabschluss 2010scroll
LAGEBERICHT DER K+S AKTIENGESELLSCHAFTKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitRechtliche KonzernstrukturDie K+S AG ist die Holding der K+S Gruppe. Die wirtschaftliche
Entwicklung der K+S Gruppe und damit auch der K+S Aktiengesellschaft wird
maßgeblich durch die direkt und indirekt gehaltenen Tochtergesellschaften im
In- und Ausland bestimmt. In ihrer Funktion als Holding erbringt die K+S
Aktiengesellschaft vielfältige Dienstleistungen für Tochtergesellschaften.
Daneben umfasst die Geschäftstätigkeit der K+S Aktiengesellschaft die
Granulierung des Tierhygieneprodukts CATSAN® für den Partner Mars. Die
Aktivitäten der K+S Gruppe sind in vier Geschäftsbereiche unterteilt, die
strategisch, technisch und wirtschaftlich eng miteinander verknüpft sind.
Die Leitungen der Geschäftsbereiche sind mit den Geschäftsführungen der
bedeutenden operativ tätigen Tochtergesellschaften identisch. Geschäftsbereiche der K+S GruppeBedeutende Tochtergesellschaften sind die direkt gehaltenen K+S KALI
GmbH, K+S Nitrogen GmbH, K+S Salz GmbH und die K+S Finance Belgium BVBA.
Über die K+S Nitrogen GmbH werden die COMPO GmbH & Co. KG und die
fertiva GmbH gehalten. Unter der K+S Salz GmbH sind die esco - european salt
company GmbH & Co. KG und die K+S Salt of the Americas Holding B.V.
zusammengefasst, die die Anteile an den mit den Geschäftsaktivitäten der
Sociedad Punta de Lobos S.A. (SPL), Chile, in Verbindung stehenden
Gesellschaften hält. Die K+S Finance Belgium BVBA hält über die K+S North
America Salt Holdings LLC die Anteile an der Morton Gruppe. Während bei der
K+S KALI GmbH sowie bei der K+S Salz GmbH die ausländischen Gesellschaften
im Wesentlichen unter eigenen Tochtergesellschaften zusammengefasst sind,
werden die ausländischen Aktivitäten des Geschäftsbereichs
Stickstoffdüngemittel weitestgehend unter der K+S Beteiligungs GmbH geführt,
einer direkten Tochtergesellschaft der K+S Aktiengesellschaft. Auch die
Ergänzenden Geschäftsbereiche sind weitgehend über Tochtergesellschaften mit
der K+S Aktiengesellschaft verbunden. Der Geschäftsbereich Kali- und Magnesiumprodukte gewinnt in sechs
Bergwerken in Deutschland Kali- und Magnesiumrohsalze, die dort zu End- oder
Zwischenprodukten weiterverarbeitet werden. Der in der Region Hannover
gelegene ehemalige Bergwerksstandort Bergmannssegen-Hugo ist seit 1995
reiner Weiterverarbeitungsstandort. Darüber hinaus verfügt der
Geschäftsbereich über drei Weiterverarbeitungsstandorte in Frankreich.
Gemessen an den Endprodukten beträgt die jährliche Produktionskapazität des
Geschäftsbereichs bis zu 7,5 Mio. t Kali- und Magnesiumprodukte. Durch die
Akquisition der kanadischen Potash One verfügt der Geschäftsbereich
zukünftig über die Möglichkeit, die Produktionskapazität mit dem Legacy
Projekt langfristig um mindestens 2,7 Mio. t zu erhöhen. Ein weitgespanntes
Vertriebsnetz ermöglicht den Verkauf der Produkte auf nahezu allen Märkten
in Europa und in vielen Überseemärkten. Der Geschäftsbereich Kali- und
Magnesiumprodukte ist überwiegend in der K+S KALI GmbH und deren
Tochtergesellschaften abgebildet. Der Sitz der Geschäftsführung befindet
sich in Kassel. Der Geschäftsbereich Stickstoffdüngemittel besteht im Wesentlichen aus
der Gesellschaft K+S Nitrogen GmbH sowie deren Tochtergesellschaft COMPO
GmbH & Co. KG. K+S Nitrogen vermarktet stickstoffhaltige Düngemittel mit
einer Ausrichtung auf Großverbraucher in der Landwirtschaft und in
Spezialkulturen wie Obst-, Gemüse- und Weinanbau. Die Gesellschaft hat ihren
Sitz in Mannheim. Neben den exklusiv von BASF für sie produzierten
Düngemitteln vermarktet K+S Nitrogen auch Waren anderer namhafter
europäischer Düngemittelproduzenten. COMPO hat ihren Sitz in Münster; sie
verfügt über Produktionsstandorte in Deutschland und Westeuropa. Daneben
lässt COMPO einen Teil der Produkte bei der BASF in Ludwigshafen herstellen.
COMPO vertreibt ihre Produkte in den Bereichen Consumer und Expert direkt
und über Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Mitte des Jahres 2010
wurde bekannt gegeben, dass eine Veräußerung von COMPO innerhalb eines
Jahres geprüft wird, da die Wachstumsstrategie der K+S Aktiengesellschaft
vorsieht, Managementressourcen und finanzielle Mittel künftig insbesondere
auf die Bereiche Kali- und Magnesiumprodukte sowie Salz zu
fokussieren. Im Geschäftsbereich Salz gewinnt und vertreibt die K+S Gruppe Speise-,
Gewerbe-, Industrie- und Auftausalze. K+S ist der weltweit größte Anbieter
von Salzprodukten, die jährliche Produktionskapazität beläuft sich auf rund
30 Mio. t Salz. Der Geschäftsbereich umfasst die Teileinheiten esco -
european salt company GmbH & Co. KG (esco), Hannover, mit
Tätigkeitsschwerpunkt in Europa, die chilenische Sociedad Punta de Lobos S.
A. (SPL), Santiago de Chile, mit Aktivitäten in Südamerika und den USA sowie
Morton Salt, Inc., Chicago, einen der größten Salzproduzenten in
Nordamerika. esco verfügt über drei Steinsalzbergwerke, zwei Solbetriebe
sowie mehrere Siedesalzanlagen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden,
Portugal und Spanien sowie über zahlreiche Vertriebsstandorte in Europa. Die
jährliche Produktionskapazität von esco liegt in Europa bei rund 8,0 Mio. t
Festsalz und bei 1,7 Mio. t Salz in Sole. Die chilenische SPL gewinnt im
Salar Grande de Tarapacá Steinsalz im kostengünstigen Tagebau. Die
Produktionskapazität beträgt dort rund 6,5 Mio. t pro Jahr. Außerdem
betreibt die zur SPL-Gruppe gehörende Salinas Diamante Branco im Nordosten
von Brasilien eine Meersalzanlage mit 0,5 Mio. Tonnen Jahreskapazität. In
den USA vertreibt die SPL ihre Salzprodukte über die International Salt
Company (ISCO). Darüber hinaus ist die chilenische Reederei Empremar, die
mit einer Flotte von sechs eigenen sowie zusätzlichen gecharterten Schiffen
die Seelogistik für die SPL-Gruppe in Südamerika abwickelt, Teil des
Geschäftsbereichs Salz. Morton Salt betreibt sechs Steinsalzbergwerke,
sieben Solar- und zehn Siedesalzanlagen in den USA, in Kanada und auf den
Bahamas; die jährliche Produktionskapazität beläuft sich auf rund 13 Mio. t
Salz. Der Geschäftsbereich Salz ist in Europa sowie Nord- und Südamerika mit
eigenen Vertriebseinheiten und über Plattformgesellschaften der K+S Gruppe
vertreten. Unter dem Begriff "Ergänzende Geschäftsbereiche" sind neben den
Recyclingaktivitäten, der untertägigen Beseitigung und der Verwertung von
Abfällen in Kali- bzw. Steinsalzbergwerken (Entsorgung und Recycling) sowie
der Granulierung von CATSAN® am Standort Salzdetfurth weitere für die K+S
Gruppe wichtige Aktivitäten gebündelt. Mit der Kali-Transport Gesellschaft
mbH (KTG) in Hamburg verfügt die K+S Gruppe über einen eigenen
Logistik-Dienstleister. Die Chemische Fabrik Kalk GmbH (CFK) handelt mit
einer Auswahl von Basischemikalien. Rechtliche und wirtschaftliche EinflussfaktorenDie K+S Gruppe muss eine Vielzahl von nationalen und internationalen
Rechtsvorschriften beachten: Neben den allgemeinen Rechtsvorschriften sind
für uns insbesondere das Berg- sowie das Umweltrecht (z.B. Wasser-, Abfall-,
Immissionsschutz-, Bodenschutzrecht etc.) und das Arbeitssicherheits- und
Gesundheitsschutzrecht relevant. Auch die Sicherung vorhandener und ebenso
der Erwerb neuer Abbaurechte sind für die K+S Gruppe von elementarer
Bedeutung. Zu den für die K+S Gruppe relevanten wirtschaftlichen Einflussfaktoren
sind insbesondere Tarifabschlüsse in Deutschland und Nordamerika zu zählen,
da rund 67% der Belegschaft in Deutschland und seit der Übernahme von Morton
Salt rund 20% in Nordamerika tätig sind und der Personalaufwand eine
wesentliche Kostenposition der K+S Gruppe darstellt. In den letzten Jahren
konnten wir unser Reaktionsvermögen auf Ergebnisentwicklungen sowohl mit
flexiblen Arbeitszeitmodellen als auch durch variable Gehaltsanteile
erhöhen. Letztere sind u. a. an den Unternehmenserfolg gekoppelt.
Transport-, Energie- und Rohstoffkosten sowie die Wechselkursentwicklung des
US-Dollars haben ebenfalls großen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg
der K+S Gruppe. Erklärung zur UnternehmensführungEntsprechenserklärung 2010/2011Vorstand und Aufsichtsrat der K+S Aktiengesellschaft haben im Dezember
2010 folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
abgegeben: Diese sowie alle früheren Entsprechenserklärungen sind auch im Internet
unter www.k-plus-s.com im Bereich Corporate Governance
veröffentlicht. "Wir erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen
Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden
Maßgaben im Jahr 2010 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2011 entsprochen werden
wird: 2010Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 18. Juni 2009 wurde in 2010 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich
für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei
der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.6 des Kodex); für die
übrigen Ausschüsse wird über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes
hinaus keine zusätzliche Vergütung für erforderlich angesehen. 2011Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 26. Mai 2010 wird in 2011 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich
für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei
der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.6 des Kodex); für die
übrigen Ausschüsse wird über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes
hinaus keine zusätzliche Vergütung für erforderlich angesehen." Von den zahlreichen Anregungen des Kodex werden von K+S lediglich die
folgenden beiden nicht bzw. nicht vollständig umgesetzt:
ComplianceUnser Compliance-System schafft die organisatorischen Voraussetzungen
dafür, dass das jeweils geltende Recht, unsere internen Regelungen und
Richtlinien sowie die vom Unternehmen anerkannten regulatorischen Standards
konzernweit bekannt sind und ihre Einhaltung überwacht werden kann. Wir
wollen so nicht nur Haftungs-, Straf- und Bußgeldrisiken sowie sonstige
finanzielle Nachteile für das Unternehmen vermeiden, sondern auch die
positive Reputation des Unternehmens und seiner Mitarbeiter in der
Öffentlichkeit sicherstellen. Es ist für uns selbstverständlich, dass
Compliance-Verstöße systematisch verfolgt und geahndet werden. Mit der Koordinierung und Dokumentation der konzernweiten
Compliance-Aktivitäten hat der Vorstand einen Chief Compliance Officer
betraut, der direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt ist. Er leitet den
zentralen Compliance-Ausschuss, dem die Compliance-Beauftragten der Holding
und der Geschäftsbereiche sowie die Leiter von Holdingeinheiten angehören,
die Compliance-relevante Aufgaben wahrnehmen (z.B. Revision,
Risikomanagement, Recht, Personal, Umweltschutz, Arbeitssicherheit,
Qualitätsmanagement). Für K+S sind die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere das
Aktien-, Mitbestimmungs- und Kapitalmarktrecht, die Satzung, der Deutsche
Corporate Governance Kodex sowie die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats
und des Vorstands die Grundlagen für die Ausgestaltung von Führung und
Kontrolle im Unternehmen. Über die gesetzlichen Pflichten hinaus haben wir
für uns Grundwerte und daraus abgeleitete Verhaltensgrundsätze definiert,
die den Rahmen für unser Verhalten und unsere Entscheidungen verbindlich
vorgeben und Orientierung für unser unternehmerisches Handeln sind. Unsere
Grundwerte und die Verhaltensgrundsätze sind auf unserer Homepage unter
www.k-plus-s.com im Bereich Über K+S veröffentlicht. Jeder Mitarbeiter wird
mit diesen konzernweit geltenden Grundwerten und Verhaltensgrundsätzen (Code
of Conduct) sowie den sich daraus ableitenden Unternehmensrichtlinien
vertraut gemacht. Zu speziellen Themen finden Pflichtschulungen für
potenziell betroffene Mitarbeiter statt (z. B. Kartellrecht, Antikorruption,
Umweltschutz, Arbeitssicherheitsrecht). Die Mitarbeiter haben die
Möglichkeit, sich über interne Helplines Rat in Compliance-relevanten
Angelegenheiten zu holen. Außerdem haben wir externe Help- und Hotlines
(Ombudsleute) zur Beratung und - wenn gewünscht, auch anonymen - Meldung von
Compliance-Verstößen eingerichtet. Organe der GesellschaftOrgane der Gesellschaft sind die Hauptversammlung, der Vorstand und der
Aufsichtsrat. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, in der
Satzung und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
geregelt. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und
entscheiden über grundlegende Angelegenheiten der K+S Aktiengesellschaft
durch die Ausübung ihres Stimmrechts. Jede Aktie besitzt eine Stimme
(One-share-one-vote-Prinzip). Alle für die Entscheidungsbildung wichtigen
Unterlagen stehen den Aktionären auch auf unserer Internetseite zur
Verfügung. Zudem wird die Hauptversammlung bis zum Ende der Rede des
Vorstandsvorsitzenden live im Internet übertragen. Die Aktionäre können ihr
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, z.B. durch einen von K+S
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen und ihm Weisungen erteilen.
Die Erteilung einer Vollmacht bzw. von Weisungen an einen von K+S benannten
Stimmrechtsvertreter ist auch über ein elektronisches Vollmachts- und
Weisungssystem auf der Internetseite der K+S möglich. Kurz nach dem Ende der
Hauptversammlung veröffentlichen wir die Präsenz sowie die
Abstimmungsergebnisse im Internet. Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie unter:
www.k-plus-s.com/hv Arbeitsweise des VorstandsDer Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung nach
Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung sowie unter
Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt
die Gesellschaft gegenüber Dritten. Die Steuerung der K+S Gruppe erfolgt
über regelmäßige strategische Erörterungen auf Vorstandsebene sowie mit den
Geschäftsbereichsleitungen und Leitern der Holdingeinheiten, um dann die
entsprechenden Ergebnisse sowohl in Form der Jahres- und Mittelfristplanung
als auch über Zielvereinbarungen systematisch und zeitnah umzusetzen.
Vorstand und oberes Management werden monatlich über die Entwicklung
wesentlicher Kenngrößen sowie operativer Frühindikatoren der
Unternehmensgruppe und ihrer Geschäftsbereiche informiert - dabei stehen die
Kommentierungen der Entwicklungen bzw. Zielabweichungen bei Produktion,
Absatz, Umsatz, Kosten, Ergebnis, Personal und Investitionen im Vordergrund.
Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerung finden sich auf den Seiten
22 ff. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein
Überwachungssystem eingerichtet, damit Entwicklungen, die den Fortbestand
der Gesellschaft gefährden, früh erkannt werden. Dieses System wird
kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte Rahmenbedingungen
angepasst. Einzelheiten zum Risiko- und Chancenmanagement finden sich im
Risikobericht auf den Seiten 26 ff. Die Geschäftsordnung des Vorstands finden Sie auf unserer Internetseite
unter der Rubrik Corporate Governance. Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder wird
vom Aufsichtsrat festgelegt; gegenwärtig hat der Vorstand fünf Mitglieder.
Die Geschäftsordnung regelt deren Zusammenarbeit und die
Geschäftsverteilung. Über Angelegenheiten von ressortübergreifender
Bedeutung sind die betroffenen Vorstandsmitglieder zu informieren;
Maßnahmen, die auch andere Ressorts berühren oder in ihrer Tragweite vom
üblichen Tagesgeschäft abweichen, sind mit den anderen Vorstandsmitgliedern
abzustimmen. Solche Angelegenheiten sollen möglichst in den
Vorstandssitzungen besprochen und Maßnahmen gegebenenfalls dort beschlossen
werden; über wichtige personelle und strukturorganisatorische Maßnahmen
sowie Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats
bedürfen, ist stets eine Abstimmung bzw. Beschlussfassung
herbeizuführen. Weitere Informationen zur Besetzung des Vorstands und Ressortverteilung
finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Corporate
Governance. Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften
zusammen. Er besteht derzeit aus 16 Mitgliedern und unterliegt der
Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz. Die Aufsichtsratsmitglieder
werden daher je zur Hälfte als Vertreter der Anteilseigner von der
Hauptversammlung und von den Arbeitnehmern der K+S Gruppe in Deutschland
gewählt. Die Wahl erfolgt für jeweils fünf Jahre. Weitere Informationen zur Besetzung des Aufsichtsrats und seiner
Ausschüsse finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Corporate
Governance. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der
Geschäfte. Dabei wird er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung
rechtzeitig und angemessen eingebunden. Der Vorstand unterrichtet ihn
regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Ertrags-
und Finanzlage, die Beschäftigungssituation sowie die Planungen und die
Weiterentwicklung des Unternehmens. Zur Vorbereitung der Sitzungstermine
erhält der Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Berichte vom Vorstand. Nach
sorgfältiger Prüfung und Beratung fasst der Aufsichtsrat zu den Berichten
und Beschlussvorschlägen - soweit erforderlich - Beschlüsse. Zu besonderen
Geschäftsvorgängen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
waren, wird der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den
turnusmäßigen Sitzungen unverzüglich und umfassend schriftlich informiert.
Außerdem führt der Aufsichtsrat in Form eines Fragebogens mindestens einmal
jährlich eine Effizienzprüfung durch, um Anregungen für die künftige Arbeit
im Aufsichtsrat wie auch in den Ausschüssen zu erhalten. Weitere Einzelheiten zur Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2010 finden sich im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 6 ff. des
Finanzberichts. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats finden Sie auf unserer
Internetseite unter der Rubrik Corporate Governance. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und aus dem Kreis
seiner Mitglieder vier Ausschüsse gebildet:
Zielsetzung für die Besetzung des AufsichtsratsDem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören derzeit 16 Mitglieder an, von
denen je 8 von der Hauptversammlung bzw. den Arbeitnehmern der deutschen
Betriebe der K+S Gruppe (2 dieser Mitglieder sind Vertreter der
Gewerkschaften) gewählt wurden. Die Amtszeit des Vorsitzenden endet mit
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012, die von Herrn Cardona mit
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und die der übrigen Mitglieder
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013. Aus der letzten Entsprechenserklärung der Gesellschaft ergibt sich, dass
u. a. der Empfehlung der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Covernance
Kodex gefolgt wird, nach der der Aufsichtsrat für seine Besetzung konkrete
Ziele benennen soll. Dazu ist anzumerken, dass der Aufsichtsrat nicht selbst
über seine Besetzung entscheidet und daher auf die Verwirklichung der von
ihm verfolgten Zielsetzung nur durch entsprechende Wahlvorschläge an die
Hauptversammlung hinwirken kann; eine Einflussnahme auf Vorschläge zur Wahl
der Arbeitnehmervertreter steht ihm als Gesellschaftsorgan nicht
zu. Eingedenk dessen hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. November
2010 Folgendes beschlossen: "Der Aufsichtsrat wird sich dafür einsetzen, dass seine Mitglieder
integre, der sozialen Marktwirtschaft verbundene Persönlichkeiten sind und
über Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Führung und/oder Beratung
von Wirtschaftsunternehmen oder wirtschaftsnahen Institutionen verfügen.
Wünschenswert sind dabei Erfahrungen und spezielle Kenntnisse in den
Haupttätigkeitsfeldern des Unternehmens. Dem Aufsichtsrat muss mindestens
ein unabhängiger Finanzexperte angehören. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das der
gewachsenen Internationalität des Unternehmens aufgrund seiner
Staatsangehörigkeit oder beruflichen Erfahrung in besonderem Maße Rechnung
trägt. Dabei erscheinen Erfahrungen bezüglich der Regionen, in denen die K+S
Gruppe verstärkt präsent ist, besonders wünschenswert. In diesem Rahmen wird angestrebt, dass dem Aufsichtsrat ein prozentualer
Anteil weiblicher Mitglieder angehört, der mindestens dem prozentualen
Anteil von Frauen an der Gesamtzahl der in der K+S Gruppe beschäftigten
Mitarbeiter entspricht. Angestrebt wird ferner, dass mindestens die Hälfte der
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig ist. Dies setzt
insbesondere voraus, dass die betreffenden Personen keine Organ- oder
Beraterfunktion bei bedeutenden Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, sonstigen
Geschäftspartnern oder wesentlichen Wettbewerbern wahrnehmen und auch sonst
in keiner wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der
Gesellschaft oder deren Vorstand stehen. Potentielle Interessenkonflikte von
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen sollen möglichst
ausgeschlossen sein. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung Wahlvorschläge nur für solche
Kandidaten unterbreiten, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 70. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben." Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass er gegenwärtig die vorstehenden
Zielsetzungen mit einer Ausnahme erfüllt: Mit Frau Benner-Heinacher hat der
Aufsichtsrat nur ein weibliches Mitglied; angesichts des aktuellen
Frauenanteils von ca. 10 % an der Gesamtbelegschaft der K+S Gruppe wird die
Mitgliedschaft von mindestens 2 Frauen angestrebt. Zusammenwirken von Vorstand und AufsichtsratDer Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und
umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der
Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz-
und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen.
Wesentliche Geschäfte und Maßnahmen erfordern die Zustimmung des
Aufsichtsrats; weitere Informationen hierzu finden sich in §12 der
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. InteressenkonflikteInteressenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, über
die die Hauptversammlung zu informieren wäre, sind dem Aufsichtsrat
gegenüber im Berichtszeitraum nicht offengelegt worden. Zur Vermeidung
potentieller Interessenkonflikte haben Herr Cardona und Herr Dr. Sünner in
jeweils zwei Plenumssitzungen an Beratungen zu Themen, bei denen auch
Interessen der OAO EuroChem bzw. der BASF SE berührt werden könnten, nicht
teilgenommen. Herr Vassiliadis hat erklärt, er werde für den Fall, dass
korrespondierende Themen im Aufsichtsrat der BASF SE behandelt werden
sollten, nicht an diesen Beratungen teilnehmen. Beschlüsse wurden zu diesen
Themen nicht gefasst. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O)K+S unterhält eine sogenannte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) u.a. für den Fall, dass Vorstands- oder
Aufsichtsratmitglieder wegen einer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit
begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Der Selbstbehalt beträgt 10% des jeweiligen Schadens bis maximal zur Höhe
des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung. Die
D&O-Versicherung findet auch auf Führungskräfte sowie sonstige leitende
Angestellte Anwendung. Aktiengeschäfte von Mitgliedern des Aufsichtsrats und VorstandsNach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats der K+S Aktiengesellschaft den Erwerb und
die Veräußerung von K+S-Aktien offenlegen. Im Jahr 2010 sind der K+S Aktiengesellschaft folgende Directors'
Dealings-Meldungen zugegangen: Eine stets aktuelle Tabelle finden Sie auf unserer Homepage unter
www.k-plus-s.com/de/meldungen/directors-dealings/ VORSTANDSMITGLIEDERscroll
AUFSICHTSRATSMITGLIEDERscroll
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats hielten am 31.
Dezember 2010 zusammen einen Anteil von weniger als 1% der von der K+S
Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Jahresabschluss der K+S Aktiengesellschaft wird nach den Regeln des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Erstmals wurden im Jahr 2010 die
Neuerungen aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
berücksichtigt. Seit Beginn des Jahres 2005 werden für den Konzernabschluss
der K+S Aktiengesellschaft die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze
IFRS angewendet. Die Abschlussprüfungen für das Jahr 2010 wurden von der
Deloitte & Touche GmbH, Hannover, durchgeführt, die die
Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex abgegeben hat. Die Erteilung des Prüfungsauftrags erfolgt
durch den Aufsichtsrat auf Vorschlag des Prüfungsausschusses, nachdem mit
dem durch die Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer die
Prüfungsschwerpunkte sowie dessen Honorar vereinbart wurden. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses werden vom
Abschlussprüfer unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche
Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet, soweit diese nicht
umgehend beseitigt werden. Ferner soll der Abschlussprüfer über alle für die
Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse
umgehend berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung
ergeben. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren
bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung
Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach §161
AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind. TransparenzUnser Ziel ist es, Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Finanzanalysten,
Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit durch regelmäßige, offene und
aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage sowie
über bedeutende geschäftliche Veränderungen des Unternehmens zu
unterrichten. Alle wesentlichen Informationen wie z.B. Informationen zur
Hauptversammlung, Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen, sämtliche
Finanzberichte, Unternehmens-/Nachhaltigkeitsberichte, aber auch
Analystenempfehlungen und Konsensschätzungen sowie
Unternehmenspräsentationen von Roadshows und Investorenkonferenzen
veröffentlichen wir im Internet. Der Finanzkalender befindet sich sowohl im Finanzbericht, in den
Halbjahres- sowie Quartalsfinanzberichten als auch auf der Internetseite der
Gesellschaft. Die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen für
den Vorstand und den Aufsichtsrat sind ebenso auf dieser Internetseite
abrufbar wie detaillierte Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen und
Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ein E-Mail-Newsletter
informiert stets über Neues aus dem Konzern. VergütungsberichtMit dem nachstehenden Vergütungsbericht kommt der Vorstand seinen
Berichtspflichten gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie gemäß Ziffer 4.2.4,
4.2.5 und 5.4.6 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
nach. Vergütung des VorstandsVergütungsstrukturKriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die
Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die
Leistung des Gesamtvorstands, der Vergleich mit den übrigen Führungskräften
sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des
Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus jahresbezogenen
Bestandteilen sowie Bestandteilen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen.
Die jahresbezogenen Vergütungsbestandteile beinhalten sowohl
erfolgsunabhängige als auch erfolgsbezogene Komponenten. Die
erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus fixer Vergütung sowie Sach- und
sonstigen Bezügen; die Tantieme ist der erfolgsbezogene Anteil. Außerdem
besteht eine kennzahlenbasierte variable Vergütungskomponente mit
langfristiger Anreizwirkung (sogenannter "Long Term Incentive" (LTI)).
Darüber hinaus haben die Mitglieder des Vorstands Pensionszusagen
erhalten. Die fixe Vergütung als erfolgsunabhängige Grundvergütung wird monatlich
ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen,
insbesondere Zuschüsse zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie
Sachbezüge, die im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung
bestehen. Um die Interessen der Anteilseigner mit denen des Vorstands im hohen Maße
in Übereinstimmung zu bringen, bestimmt sich ein Teil der Tantieme nach der
Gesamtkapitalrendite des Konzerns. Außerdem wird die persönliche Leistung
der Mitglieder des Vorstands bei der Berechnung der Tantieme berücksichtigt;
die Auszahlung erfolgt im jeweils folgenden Geschäftsjahr. Die Struktur der Jahresvergütung sieht in einem Normaljahr eine fixe
Vergütung von 40% sowie variable, kurzfristige Erfolgsbausteine von 60% vor.
Der variable Anteil ist wiederum zu 80% an die Unternehmensperformance, d.h.
an die erzielte Gesamtkapitalrendite gebunden; die übrigen 20% sind von der
persönlichen Leistung abhängig. Eine Vergütung von 100% wird dann erreicht,
wenn zum einen die erzielte Gesamtkapitalrendite mindestens 115% des
jeweiligen Kapitalkostensatzes erreicht und zum anderen die persönliche
Leistung mit 100% bewertet wurde. Die Vergütung auf Basis der
Gesamtkapitalrendite ist bei einer Obergrenze von 20 Prozentpunkten über der
Mindestrendite gedeckelt. Die Zielerreichungsspannen beider variabler
Vergütungsbestandteile bewegen sich zwischen 0 und rund 150%. Die
Vergütungshöhe auf Basis eines Normaljahres wird jährlich
überprüft. Im Folgenden ist eine Beispielrechnung für die Jahresvergütung eines
ordentlichen Vorstandsmitglieds dargestellt: scroll
1)
Gesamtkapitalrendite ≙ Mindestrendite; persönliche
Zielerreichung ≙ 100 % Zusätzlich besteht ab 2010 die Möglichkeit, als variable
Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter
Einkommen aus einem kennzahlenbasierten "Long Term Incentive"-Programm zu
beziehen. Diese beruht auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage nach
Maßgabe der erzielten Wertbeiträge. Dabei wird jeweils anhand von
Vierjahreszeiträumen der Beitrag des Vorstands zum Unternehmenserfolg
ermittelt. Der Wertbeitrag ergibt sich folgendermaßen: scroll
Eine Kappungsgrenze für den Wertbeitrag besteht bei +/- 500 Mio. € pro
Geschäftsjahr. Zur Ermittlung des Ergebnisses einer LTI-Tranche werden zwei
Vierjahreszeiträume ("Vergleichszeitraum" und "Performancezeitraum")
verglichen. Der Vergleichszeitraum umfasst die vier Jahre vor dem jeweiligen
LTI-Beginn, der Performancezeitraum die vier Jahre der jeweiligen
LTI-Laufzeit. In der folgenden Grafik werden die Zeiträume des Programms
2010 dargestellt: ![]() Zu Beginn eines LTI´s wird der Durchschnitt der vier Wertbeiträge des
Vergleichszeitraums und nach Programmablauf der Durchschnitt der vier
Wertbeiträge des Performancezeitraums ermittelt. Die Differenz dieser
durchschnittlichen Wertbeiträge wird an einer Skalierung von -200 bis +200
Mio. € prozentual gespiegelt. Eine stabile Entwicklung d.h. eine Differenz
von 0 Mio. € entspricht 100% und ist als Normaljahr definiert. In einem
solchen Normaljahr beträgt die variable Vergütungskomponente mit
langfristiger Anreizwirkung für ein ordentliches Vorstandsmitglied 350.000
€. Bei einer Minderperformance sinkt die Auszahlung linear entsprechend der
prozentualen Abweichung bis auf 0%. Bei einer Überperformance steigt die
Auszahlung entsprechend bis zu einer Obergrenze von 200% (= 700.000 €). Für
den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Vergütungskomponente das 1,5-fache,
d.h. 525.000 € in einem Normaljahr und 1.050.000 € bei Erreichen der
Obergrenze. Die Auszahlung erfolgt jeweils im April des dem Programmende folgenden
Jahres. Für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei
Eintritt in den Ruhestand erfolgt eine anteilige, abgezinste Auszahlung
aller laufenden Tranchen am Ende des darauffolgenden Jahres. Für die aufgrund der Umstellung der variablen Vergütungskomponente mit
langfristiger Anreizwirkung von einer zweijährigen auf eine vierjährige
Laufzeit entstehenden Zuflusslücken in den Jahren 2012 und 2013 wurde das
neue LTI-Programm virtuell bereits in den Jahren 2008 und 2009 mit jeweils
einer Tranche gestartet. Das neue Vorstandsvergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2010
mit großer Mehrheit gebilligt und vom Verband der Aktionärsvereinigungen in
Europa, Euroshareholders, als besonders aktionärsfreundliches
Vergütungssystem ausgezeichnet. Das LIT-Programm ersetzt das zwischen 1999 und 2009 geltende System mit
der Möglichkeit, als variable Vergütungskomponente mit langfristiger
Anreizwirkung und Risikocharakter Einkommen aus der Ausübung von
Aktienoptionen zu beziehen. Im Rahmen eines virtuellen Optionsprogramms, das
in seiner Ausgestaltung identisch ist mit dem der übrigen
Optionsprogrammteilnehmer, konnte der Vorstand im Jahr 2009 letztmalig 30%
seiner erfolgsabhängigen Vergütung für ein Eigeninvestment in K+S-Aktien
verwenden. Mit dem Erwerb dieser Basisaktien erhielten die Teilnehmer
virtuelle Optionen, bei denen im Fall der Ausübung eine Barauszahlung
erfolgt. Die Höhe der Barauszahlung bestimmt sich nach der Entwicklung der
K+S-Aktie gegenüber dem Referenzindex DAX. Die für die Berechnung der
Performance maßgeblichen Basiskurse der K+S-Aktie und des DAX entsprechen
dem Durchschnittskurs der 100 Börsentage bis zum jeweiligen Basisstichtag
(der drittletzte Freitag vor der ordentlichen Hauptversammlung). Eine
nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ist
ausgeschlossen. Die Gesamtlaufzeit der bis zum Jahr 2009 gewährten Optionen beträgt fünf
Jahre, danach verfallen die nicht ausgeübten Optionen entschädigungslos. Die
Ausübung der Optionen ist nach einer Sperrfrist von zwei Jahren innerhalb
zweier Zeitfenster je Jahr im Mai und November nach der Veröffentlichung der
Quartalszahlen möglich. Um die Optionen ausüben zu können, müssen die
Basisaktien durchgängig bis zum Ausübungstag gehalten werden. Im
Übernahmefall ("Change of Control") öffnet sich für sämtliche noch
ausstehenden Optionen ein Sonderfenster für die Ausübung. Bei Abberufung bzw. Eigenkündigung verfallen die bis zu diesem Zeitpunkt
noch nicht ausgeübten virtuellen Optionen. VergütungshöheEinzelheiten der Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 sind
in individualisierter Form in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die
Vorjahreszahlen sind jeweils in Klammern angegeben: VERGÜTUNG DES VORSTANDSscroll
1)
zum Gewährungszeitpunkt; eine Ausübung der Optionsrechte ist
frühestens zwei Jahre nach Gewährung möglich. Die Gesamtbezüge des Vorstands entfielen im Berichtsjahr auf fünf
Vorstandsmitglieder, die jeweils zwölf Monate im Amt waren. Im Vorjahr waren
mit Ausnahme von Herrn Nonnenkamp, der vom Aufsichtsrat mit Wirkung vom 1.
Juni 2009 als Mitglied des Vorstands bestellt wurde, alle Mitglieder zwölf
Monate im Amt. Herr Nonnenkamp hat für das Jahr 2009 keinen Anspruch auf
Optionsrechte erlangt, da er sich zum maßgeblichen Stichtag, dem 31.Dezember
2008, noch nicht im Amt befand. Der gegenüber dem Vorjahreszeitraum
ausgewiesene Anstieg der Tantiemen beruht insbesondere auf der im Jahr 2010
deutlich gestiegenen Gesamtkapitalrendite. Der Rückgang der ausgewiesenen
Gesamtvergütung gegenüber dem Vorjahr ist auf die im Rahmen des
Aktienoptionsprogramms im Jahr 2009 letztmalig gewährten Optionsrechte
zurückzuführen. Im Jahr 2010 kommt es zu keinem Ausweis des neuen
LTI-Programms, da dieses zum Zeitpunkt der Auszahlung als
Vergütungsbestandteil anzugeben ist. Die Zahlungen für die im Jahr 2010 von Vorstandsmitgliedern vollständig
ausgeübten virtuellen Optionen des Optionsprogramms 2008 betrugen für die
einzelnen Vorstandsmitglieder (Vorjahreszahlen in Klammern): Herr Steiner
278,2 T€ (650,5 T€), Herr Felker 525,9 T€ (596,2 T€), Herr Grimmig 526,8 T€
(597,9 T€) und Herr Dr. Nöcker 525,9 T€ (596,2 T€). Die Werte der im Rahmen des letztmalig 2009 angebotenen Optionsprogramms
erworbenen und noch nicht ausgeübten Aktienoptionen werden in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt (Wert bei fiktiver Ausübung am 31.
Dezember 2010). Die Vorjahreszahlen sind in Klammern angegeben: VERGÜTUNG MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNGscroll
PensionszusagenDie Pensionen der aktiven Vorstandsmitglieder bestimmen sich nach einem
Bausteinsystem, d.h., für jedes Jahr der Vorstandstätigkeit wird ein
Pensionsbaustein gebildet. Die Basis für die Berechnung der Pensionsbausteine wurde im Jahr 2010 von
der variablen Vergütung abgekoppelt und ausschließlich auf das fixe
Einkommen des jeweiligen Vorstandsmitglieds bezogen. Um eine Bausteinbildung
auf Basis der Vergütung für ein Normaljahr zu erreichen, bilden 40% der
fixen Vergütung die Berechnungsgrundlage. Die jährliche Gesamtpension aus
diesem Bausteinsystem wurde nach oben limitiert, um unangemessene Pensionen
bei langjährigen Berufungen (>15 Jahre) zu vermeiden. Die Obergrenze
beträgt für ein ordentliches Vorstandsmitglied 225.000 € und für den
Vorstandsvorsitzenden 300.000 €. Die Werte werden in einem
Dreijahresrhythmus - erstmals für das Geschäftsjahr 2014 - überprüft und
ggf. angepasst. Der Betrag wird mittels versicherungsmathematischer Faktoren verrentet;
die Faktoren für die Bildung der Bausteine 2010 liegen bei den Vorständen je
nach Alter zwischen 16,5 und 10,0% - die Faktoren verringern sich mit
zunehmendem Lebensalter. Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren
erworbenen Pensionsbausteine werden aufsummiert und bestimmen im
Versorgungsfall die dem jeweiligen Vorstandsmitglied oder ggf. seinen
Hinterbliebenen zustehende Versorgungsleistung. Erst bei Auszahlung von
Rentenleistungen werden diese entsprechend der Veränderung des
"Verbraucherpreisindex für Deutschland" angepasst. Die Ansprüche aus den
erworbenen Bausteinen sind unverfallbar. Endet ein Vorstandsmandat, beginnt die Alterspension nach Vollendung des
65. Lebensjahres, es sei denn, es handelt sich um einen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsfall oder um eine Hinterbliebenenpension im Todesfall. Im
Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds vor
Erreichen des Pensionsalters erhält dieser eine Invalidenrente in Höhe der
bis zum Eintritt der Invalidität gebildeten Rentenbausteine. Tritt die
Invalidität vor Erreichen des 55. Lebensjahres ein, werden Bausteine auf
Basis eines Mindestwerts für die Jahre fiktiv gebildet, die bis zum 55.
Lebensjahr fehlen. Im Falle des Todes eines aktiven oder ehemaligen
Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 60%, jede Halbwaise
15% und jede Vollwaise 30% der Versorgungsleistung. Die Höchstgrenze für die
Hinterbliebenenleistung kann 100% der Versorgungsleistung nicht
überschreiten - in diesem Fall werden sie verhältnismäßig gekürzt. Scheidet
ein Vorstandsmitglied ab dem vollendeten 60. Lebensjahr aus, gilt dies als
Eintritt des Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage. Für die
Mitglieder des Vorstands wurden im Jahr 2010 folgende Beträge den
Pensionsrückstellungen zugeführt; die Vorjahreszahlen berücksichtigen nicht
die Neuerungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und sind
in Klammern angegeben: PENSIONENscroll
1)
Einschließlich Zinsaufwand. Der deutliche Anstieg des Pensionsaufwands gegenüber dem Vorjahresniveau
beruht auf den im Vorjahr ergebnisbedingt geringeren Pensionsbausteinen, die
noch auf Basis der alten Berechnungsmethode ermittelt wurden. Vorzeitige Beendigung der VorstandsverträgeIm Falle eines wirksamen Widerrufs der Bestellung zum Vorstandsmitglied
erhält das Vorstandsmitglied im Zeitpunkt der Beendigung eine Abfindung in
Höhe von dem 1,5-fachen der Festvergütung, maximal aber in Höhe der
Gesamtbezüge für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Für den Fall der vorzeitigen Auflösung eines Vorstandsvertrags infolge
eines Übernahmefalls ("Change of Control") erfolgt die Auszahlung der bis
zum Ende der ursprünglichen Bestelldauer noch ausstehenden Grundvergütung
und Tantieme zuzüglich einer Ausgleichszahlung, sofern kein Grund vorliegt,
der eine fristlose Beendigung des Vertrags des Betroffenen rechtfertigt. Die
Tantieme bemisst sich nach dem Durchschnitt der vorausgegangenen zwei Jahre,
zuzüglich einer Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung beträgt das
1,5-fache des Jahresfixums. Jedes Vorstandsmitglied hat bei einem "Change of
Control"-Fall noch bis Ende Juli 2011 ein Sonderkündigungsrecht, wobei bei
der Ausübung des Rechts kein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht. In
diesem Fall besteht nur ein Anspruch auf die Auszahlung der noch anstehenden
Grundvergütung und Tantieme. SonstigesIm Berichtsjahr wurden den Vorstandsmitgliedern Leistungen von Dritten im
Hinblick auf die Vorstandstätigkeit weder zugesagt noch gewährt. Über die
genannten Dienstverträge hinaus gibt es keine vertraglichen Beziehungen der
Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften mit Mitgliedern des Vorstands
oder diesen nahestehenden Personen. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer
Hinterbliebenen beliefen sich im Berichtsjahr auf 987,8 T€ (Vorjahr: 2.288,7
T€). Der gegenüber dem Vorjahreszeitraum ausgewiesene Rückgang der Bezüge
beruht insbesondere auf der im Jahr 2009 letztmalig erfolgten Ausübung von
Aktienoptionen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden. Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung geregelt. Danach
erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eine jährlich feste Vergütung von
55.000 € sowie eine jährliche variable Vergütung, die durch die Höhe der von
der K+S Gruppe im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Gesamtkapitalrendite
wie folgt bestimmt wird: Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung einer
variablen Vergütung ist das Erreichen einer Mindestrendite; diese entspricht
115% der Kapitalkosten vor Steuern der K+S Gruppe im betreffenden
Geschäftsjahr; bei Erreichen der Mindestrendite erhält ein Mitglied des
Aufsichtsrats eine variable Vergütung von 15.000 €; für jeden Prozentpunkt,
um den die Gesamtkapitalrendite die Mindestrendite übersteigt, erhöht sich
die variable Vergütung um jeweils 1.500 €. Die variable Vergütung ist
begrenzt auf maximal 45.000 € pro Jahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das 1,5-fache der
Vergütungen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine weitere
Vergütung von 7.500 € pro Jahr. Auch der Vorsitzende dieses Ausschusses
erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die Gesellschaft gewährt jedem
Mitglied des Aufsichtsrats für die Teilnahme an einer Sitzung des
Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse, denen er angehört, ein
Sitzungsgeld von 500 €, bei mehreren Sitzungen an einem Tag jedoch maximal
1.000 € pro Tag. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gegenüber der
Gesellschaft Anspruch auf Ersatz der zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben
notwendigen und angemessenen Auslagen. Sie haben ferner Anspruch auf Ersatz
der von ihnen aufgrund ihrer Aufsichtsratstätigkeit zu entrichtenden
Umsatzsteuer. Einzelheiten der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
ergeben sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle; die
Vorjahreszahlen sind jeweils in Klammern angegeben: VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS1)scroll
Zusätzlich wurden im Jahr 2010 an die Aufsichtsratsmitglieder
Aufwandsentschädigungen von insgesamt 29,7 T€ gezahlt (Vorjahr: 20,7
T€). Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine Vergütungen für Tätigkeiten im
Aufsichtsrat von Tochterunternehmen gezahlt, auch Vorteile für persönlich
erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen,
wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGBZiffer 1: Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital beträgt 191,4 Mio. € und ist in 191.400.000 Aktien
eingeteilt. Die auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft sind
Stückaktien ohne Nennbetrag. Darüber hinaus bestehen keine weiteren
Aktiengattungen. Ziffer 2: Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragung von AktienJede Aktie besitzt eine Stimme; es existieren weder Beschränkungen der
Stimmrechte noch Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen.
Entsprechende Gesellschaftervereinbarungen sind dem Vorstand nicht
bekannt. Ziffer 3: Direkte oder indirekte Beteiligungen über 10 % am KapitalNach Meldung gemäß § 21 WpHG besitzt die Meritus Trust Company Limited,
Bermuda, über die EuroChem Group SE und ihr zuzurechnende Tochterunternehmen
knapp 15% der Aktien. Meritus hält treuhänderisch Industriebeteiligungen von
Andrey Melnichenko. Die BASF SE, Ludwigshafen, hält weiterhin etwas über 10%
unserer Aktien. Ziffer 4: Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenEs existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse
verleihen. Ziffer 5: Stimmrechtskontrolle bei Beteiligung von Arbeitnehmern am KapitalEs existieren keine Stimmrechtskontrollen. Ziffer 6: Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und über SatzungsänderungenBestellung und Abberufung des Vorstands regelt § 84 AktG. Danach werden
die Vorstandsmitglieder für die Dauer von höchstens fünf Jahren durch den
Aufsichtsrat bestellt. Nach § 5 der Satzung besteht der Vorstand der K+S
Aktiengesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl bestimmt der
Aufsichtsrat. Er kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands
ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied oder
die Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden aus wichtigem Grund
widerrufen. Die Hauptversammlung kann Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit
des vertretenen Grundkapitals beschließen (§ 179 Abs. 2 AktG i.V.m. § 17
Abs. 2 der Satzung), sofern keine gesetzlich zwingenden höheren
Mehrheitserfordernisse bestehen. Ziffer 7: Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenGenehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Mai 2011 gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens
56.100.000,00 €, durch Ausgabe von höchstens 56.100.000 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Bei
Durchführung der Kapitalerhöhung ist den Aktionären grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen
Bareinlagen ausschließen, wenn die Kapitalerhöhung 10% des Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag für die neuen Aktien den maßgeblichen
Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt bis zu einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals von 41,25 Mio. € ausschließen, wenn die neuen
Aktien beim Erwerb des Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung durch
die Gesellschaft als Gegenleistung eingesetzt werden sollen. Außerdem kann
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht
der Aktionäre für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsrechts entstehen,
ausschließen. Erwerb und Verwendung eigener AktienDer Vorstand ist ermächtigt, bis zum 10. Mai 2015 eigene Aktien im Umfang
von höchstens 10% der gesamten Stückaktien des Grundkapitals der K+S
Aktiengesellschaft zu erwerben. Die Gesellschaft darf zu keinem Zeitpunkt
mehr als 10% der gesamten Stückaktien ihres Grundkapitals halten. Der Erwerb
erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der
gezahlte Kaufpreis je Aktie den maßgeblichen Börsenpreis um nicht mehr als
10% über- oder unterschreiten; als maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der
am Tag des Erwerbs durch die Eröffnungsauktion ermittelte Kurs der K+S-Aktie
im Computer-Handelssystem XETRA. Im Falle des Erwerbs mittels eines an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots darf der angebotene
Kaufpreis je Aktie den maßgeblichen Börsenpreis um nicht mehr als 10% über-
oder unterschreiten; als maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der gewichtete
durchschnittliche Börsenkurs der K+S-Aktie im Computer-Handelssystem XETRA
während der letzten zehn Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung des
Kaufangebots. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Aktien der Gesellschaft, die aufgrund einer Ermächtigung nach § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG erworben wurden, über die Börse oder durch öffentliches Angebot
an alle Aktionäre zu veräußern. Die Aktien dürfen in folgenden Fällen auch
in anderer Weise und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
veräußert werden:
Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt insgesamt für Aktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10% des Grundkapitals zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung oder zum Zeitpunkt der Ausübung der
Ermächtigung, je nachdem, in welchem Zeitpunkt das Grundkapital auf einen
kleineren Betrag lautet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals
vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf
diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im
Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital oder aus bedingtem
Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Aktien der Gesellschaft, die aufgrund einer gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
erteilten Ermächtigung erworben wurden, einzuziehen, ohne dass die
Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Die Einziehung hat nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne
Kapitalherabsetzung in der Weise zu erfolgen, dass sich durch die Einziehung
der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG
erhöht. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Veräußerung bzw.
zu ihrem Einzug können jeweils ganz oder teilweise, im letzteren Fall auch
mehrmals, ausgeübt werden. Ziffer 8: Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenK+S hat im Jahr 2010 eine syndizierte Kreditlinie über 800 Mio. €
abgeschlossen. Gemäß den Vertragsbedingungen werden alle im Rahmen der
Kreditlinie gezogenen Ausleihungen unmittelbar zur Rückzahlung fällig und
zahlbar sowie die Kreditlinie insgesamt kündbar, sollten eine allein
handelnde Person oder mehrere gemeinschaftlich handelnde Personen die
Kontrolle über die K+S Aktiengesellschaft erhalten. Außerdem hat K+S im Jahr
2009 eine Anleihe über 750 Mio. € emittiert. Im Fall eines Kontrollwechsels
haben die Anleihegläubiger das Recht, die noch nicht zurückgezahlten
Schuldverschreibungen zu kündigen. Ziffer 9: Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sindDerartige Vereinbarungen bestehen mit den Mitgliedern des Vorstands der
K+S Aktiengesellschaft und sind auf den Seiten 16 f. im Vergütungsbericht
detailliert erläutert. Das im Jahr 2009 letztmals gewährte
Aktienoptionsprogramm für Vorstand und Führungskräfte sieht vor, dass sich
im Übernahmefall ("Change of Control") für sämtliche noch ausstehende
Optionen ein zeitliches Sonderfenster für die Ausübung öffnet. Die genaue
Ausgestaltung dieses Programms, die für Vorstand und Führungskräfte
identisch ist, wird ebenfalls im Vergütungsbericht erläutert (siehe Seite 14
f.). Das seit dem Jahr 2010 für Vorstand und Führungskräfte eingeführte
Programm mit langfristiger Anreizwirkung (LTI) sieht keine
Entschädigungsvereinbarungen vor. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 HGBDa die zu den Ziffern 1 bis 6 des § 289 Abs. 4 HGB gemachten Angaben für
sich selbst sprechen, beschränken wir uns an dieser Stelle auf folgende
Erläuterungen gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG: Ziffer 7: Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Ziffer 8: Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenDie in den Kreditverträgen und Anleihebedingungen für den Fall eines
Kontrollerwerbs vereinbarten Regelungen sind bei vergleichbaren
Transaktionen üblich und zum Schutz der berechtigten Gläubigerinteressen
angemessen. Ziffer 9: Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sindDie mit den Mitgliedern des Vorstands bestehenden
Entschädigungsvereinbarungen sowie das im Aktienoptionsprogramm für Vorstand
und Führungskräfte geregelte zeitliche Sonderfenster für die Ausübung im
Fall eines Übernahmeangebots , welches im Jahr 2009 letztmals gewährt wurde,
berücksichtigen in angemessenem Umfang sowohl die berechtigten Interessen
der Betroffenen als auch der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. UnternehmenssteuerungDie K+S Aktiengesellschaft ist die Konzernobergesellschaft der K+S
Gruppe. Daher haben wesentliche Sachverhalte der K+S Gruppe auch einen
mittelbaren Einfluss auf die K+S Aktiengesellschaft. Vor diesem Hintergrund
wird im Folgenden die Unternehmenssteuerung der K+S Gruppe
dargestellt. Unternehmensinternes SteuerungssystemDie Geschäftsbereiche und Holding-Einheiten der K+S Gruppe arbeiten in
einer Matrixorganisation zusammen; das Gruppeninteresse steht dabei stets im
Vordergrund. Die Matrixorganisation unterstützt folgende Ziele:
Das unternehmensinterne Steuerungssystem der K+S Gruppe besteht im
Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
Die Steuerung der K+S Gruppe erfolgt über regelmäßige Erörterungen
zwischen dem Vorstand und den Leitungen der Geschäftsbereiche. Dabei wird
die Unternehmensstrategie diskutiert und festgelegt, wie diese im Rahmen der
Jahres- und Mittelfristplanung systematisch umgesetzt wird. Dazu werden
zwischen Vorstand und Geschäftsbereichsleitungen Zielvereinbarungen
abgeschlossen. Die Geschäftsbereiche berichten monatlich über die
Entwicklung wesentlicher externer Frühindikatoren sowie über interne
Unternehmenskenngrößen. Die Beobachtung einer Vielzahl von externen
Frühindikatoren, wie z.B. die Einschätzung des Marktpotenzials, bildet die
Grundlage für unsere geschäftspolitischen Entscheidungen, um unsere Chancen
zu nutzen und mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Bei den internen
Unternehmenskenngrößen steht die Kommentierung der aktuellen Entwicklungen
bzw. Zielabweichungen bei Produktion, Absatz, Umsatz, Kosten, Ergebnis,
Personal, Investitionen und weiteren Kennzahlen im Vordergrund. Auf Basis
monatlich aktualisierter Hochschätzungen wird über die Entwicklung der
Ergebnisgrößen des laufenden Jahres informiert. Ziel ist es, die
Veränderungen der wichtigsten Erlös- und Kostengrößen der Ergebnisrechnung
sowohl gegenüber der Schätzung des Vormonats als auch gegenüber dem Plan zu
analysieren, um gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Auch die
Entwicklung der Liquidität wird mittels einer hochgerechneten
Kapitalflussrechnung monatlich aufgezeigt. Als Informationsbasis dient ein
elektronisches Management-Informations-System (MIS). Der Austausch zwischen dem Vorstand und den Leitern der Geschäftsbereiche
Kali- und Magnesiumprodukte, Stickstoffdüngemittel und Salz ist im Rahmen
von quartalsweise stattfindenden Management Dialogen institutionalisiert. In
jeder der vier Veranstaltungen wird ein Überblick über die jeweils aktuelle
Marktsituation sowie die rollierende Hochschätzung gegeben. Darüber hinaus
werden im Verlauf des Jahres u.a. Schwerpunkte auf Zielerreichung und
Strategie gelegt. Zur Unterstützung des Managements beschäftigen sich gruppenweite Gremien
regelmäßig u.a. mit den Themen Personal, Compliance, Informationstechnologie
und Marketing. Für die Prüfung, Bewertung und Genehmigung von Investitionen
bzw. Akquisitionen/Devestitionen sind spezielle Kommissionen eingerichtet;
die Bewertung von Projekten erfolgt i.d.R. nach dem Ertragswertverfahren.
Schließlich werden im Rahmen von Akquisitionen spezielle Teams gebildet, um
die organisatorischen Voraussetzungen für eine zügige und effektive
Integration zu schaffen. Die permanente Einbindung aller Unternehmensbereiche in das interne
Steuerungssystem, welches das interne Risiko- und Chancenmanagement
beinhaltet, gewährleistet kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen
Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der K+S Gruppe. Bei wesentlichen
ergebnisrelevanten Veränderungen innerhalb eines Beobachtungsfelds wird
unverzüglich an Geschäftsführungen und Vorstand berichtet. Forschung und EntwicklungMit unseren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verfolgen wir
grundsätzlich drei Ziele:
Vor diesem Hintergrund konzentrieren sich unsere Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten auf zwei Schwerpunkte: die Verfahrensoptimierung
sowie die Produktneu- und Weiterentwicklung. Die kontinuierliche Überprüfung
und Weiterentwicklung der Verfahren und Prozesse in der unter- und
übertägigen Produktion soll einen nachhaltigen Einsatz der uns zur Verfügung
stehenden Ressourcen sowie eine effiziente Nutzung von Kapital, Energie und
Personal sicherstellen. Dazu bewerten wir neue Technologien und Materialien
und betreiben ein eigenes Forschungsinstitut mit den Schwerpunkten
Aufbereitung, Verfahrenstechnik und Analytik. Im Rahmen der Neuentwicklung
und Verbesserung der von uns angebotenen Produkte setzen wir uns für die
praxisorientierte Forschung auf dem Gebiet der Pflanzenernährung ein und
erarbeiten Lösungen für den erhöhten Nahrungs- und Futtermittelbedarf
aufgrund einer wachsenden Weltbevölkerung sowie sich ändernder
Ernährungsgewohnheiten, die Ertragssicherung angesichts sich verändernder
Klimabedingungen sowie einen Wissenstransfer für die weniger entwickelten
Regionen. Unsere landwirtschaftliche Anwendungsberatung unterstützt
insbesondere Kunden beim weltweiten Einsatz unserer Produkte. MitarbeiterZum 31. Dezember 2010 waren 567 Mitarbeiter (Vorjahr: 563 Mitarbeiter)
bei der K+S Aktiengesellschaft beschäftigt. Davon waren 14 Auszubildende
(Vorjahr: 16 Auszubildende). Ertrags-, Finanz- und VermögenslageErtragslageDer Umsatz der K+S Aktiengesellschaft lag mit 64,0 Mio. € auf dem Niveau
des Vorjahres (64,5 Mio. €). Während sich konzerninterne Verrechnungen von
Serviceleistungen an Gruppengesellschaften verringerten, gab es positive
mengenbedingten Veränderungen bei der Granulierung von CATSAN®. Das Ergebnis vor Ertragsteuern lag mit 344,5 Mio. € deutlich über dem
Vorjahreswert von 44,5 Mio. € (+300,0 Mio. €). Ursächlich war ein mit 480,6
Mio. € deutlich höheres Beteiligungsergebnis (Vorjahr 228,1 Mio. €). Das
Beteiligungsergebnis stieg insbesondere durch die aus dem
Ergebnisabführungsvertrag mit der K+S KALI GmbH resultierende
Gewinnabführung von 449,8 Mio. €. Im Vorjahr hatte der Ergebnisbeitrag der
K+S KALI GmbH bei 223,9 Mio. € gelegen. Die Ergebnisabführung der K+S Salz
GmbH lag mit 49,5 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (59,4 Mio. €).
Weitere Beteiligungserträge resultierten aus den Gewinnabführungen der
Kali-Transport Gesellschaft mbH mit 10,9 Mio. € (Vorjahr: 7,4 Mio. €) und
der K+S Entsorgung GmbH mit 5,6 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €). Die
Ergebnisabführung der K+S Nitrogen GmbH betrug 32,9 Mio. €. Im Vorjahr
entstanden für diese Tochtergesellschaft Aufwendungen aus der
Verlustübernahme von -112,1 Mio. €. Das Beteiligungsergebnis wurde im
Berichtsjahr durch Aufwendungen aus der Übernahme des Verlusts der K+S
Beteiligungs GmbH mit -67,3 Mio. € belastet. Im Vorjahr lag der
Ergebnisbeitrag bei 1,8 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern unserer
Gesellschaft erhöhte sich auf 217,8 Mio. € und liegt damit um 175,1 Mio. €
über dem Vorjahreswert (42,8 Mio. €). Der Rückgang des Zinsergebnis von
-52,3 Mio. € auf -65,0 Mio. € ist im Wesentlichen auf höhere
Zinsaufwendungen aus einer Unternehmensanleihe zurückzuführen. Ein
geringeres Zinsniveau sowie eine verminderte Geldanlage von
Gruppengesellschaften im Cashpool der K+S AG konnten diesen Effekt nicht
ausgleichen. Im Vorjahr wurde das Zinsergebnis darüber hinaus durch Effekte
aus einer Unternehmensanleihe und einem Konsortialkredit
belastet. Vermögens- und FinanzlageDas Anlagevermögen ist bedingt durch eine Kapitalerhöhung bei einer
Tochtergesellschaft von 2.280,0 Mio. € auf 2.308,7 Mio. € (+28,7 Mio. €)
gestiegen und hat einen Anteil von 65% an der um 276 Mio. € gestiegenen
Bilanzsumme (Vorjahr: 69%). Wir weisen per 31. Dezember 2010 insgesamt 556,6
Mio. € (Vorjahr: 312,1 Mio. €) Guthaben bei Kreditinstituten aus. Das im
Vergleich zum Vorjahr höhere Guthaben ist im Wesentlichen auf den positiven
Geschäftsverlauf und den damit verbundenen Geldanlagen von
Tochtergesellschaften im Cashpool der K+S AG zurückzuführen. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind von 300,0 Mio. € im
Vorjahr auf 0,7 Mio. € zurückgegangen. Diese Veränderung von -299,3 Mio. €
ist auf die Rückzahlung einer Kreditlinie zurückzuführen. Den
Verbindlichkeiten aus dem Cashpool stehen zum Stichtag noch nicht
zahlungswirksame Ergebnisabführungen von Tochtergesellschaften gegenüber.
Der Großteil der Verbindlichkeiten hat eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Eigenkapitalquote beträgt nun 39% (Vorjahr: 37%). Bedingt durch den
positiven Geschäftsverlauf und damit verbundene höhere Ergebnisse weisen wir
zum Stichtag Steuerrückstellungen von 49,4 Mio. € aus (Vorjahr: 1,3 Mio. €).
Die Sonstigen Rückstellungen haben überwiegend langfristigen Charakter. Das
außerordentliche Ergebnis (-11,0 Mio. €) resultiert aus der Umstellung der
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften auf die neue Regelung nach
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Pensionsverpflichtungen
sowie die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden im Geschäftsjahr erstmals
nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB) mit dem zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögen saldiert. Die Finanzierung
unserer Gesellschaft erfolgt in erheblichem Maße aus langfristig zur
Verfügung stehenden Mitteln. AnleiheDie K+S Aktiengesellschaft hat im September 2009 erstmals eine Anleihe am
Kapitalmarkt platziert. Die Schuldverschreibung hat ein Volumen von 750 Mio.
€ und eine Laufzeit von fünf Jahren. Mit einem Zinskupon von 5,0 % p. a. und
einem Emissionskurs von 99,598 % betrug die Rendite bei Ausgabe 5,093 % p.
a. Der Mittelzufluss aus der Anleiheemission wurde zur Finanzierung eines
Teils des Kaufpreises zur Übernahme von Morton Salt verwendet. Die
Platzierung ermöglichte es, eine ausgewogene Laufzeitenstruktur der
ausstehenden Finanzierungsinstrumente zu schaffen. Wesentliche Ereignisse
RisikoberichtDie maßgeblichen Risiken der K+S Aktiengesellschaft resultieren nicht aus
der operativen Geschäftstätigkeit. Dagegen können Risiken jedoch aus dem
Halten von Beteiligungen resultieren. Ein potenzielles Schadenereignis in
den Beteiligungen der K+S Aktiengesellschaft könnte eine direkte oder
indirekte Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der K+S
Aktiengesellschaft haben. RisikopolitikDie Geschäftspolitik der K+S Gruppe ist darauf ausgerichtet, den Bestand
des Unternehmens zu sichern, dauerhaft risikoadäquate Renditen zu
erwirtschaften sowie den Unternehmenswert systematisch und kontinuierlich zu
steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, erfordern die weltweiten Aktivitäten
ein permanentes, verantwortungsvolles Abwägen von Chancen und Risiken. Dabei
verstehen wir Risiken als das potenzielle Eintreten interner wie externer
Ereignisse, die das Erreichen unserer kurzfristigen sowie strategischen
Ziele negativ beeinflussen können. Systematisches Risikomanagement ist die
fortwährende Aufgabe des Vorstands und der Führungskräfte in ihren
jeweiligen Verantwortungsbereichen. Langfristig können wir nur erfolgreich
sein, wenn wir Chancen nutzen und Risiken frühzeitig identifizieren,
analysieren, sie entsprechend steuern und kontrollieren. In Abwägung der
Gesamtumstände wird entschieden, inwiefern Risiken eingegangen werden, um
Chancen nutzen zu können. Allerdings kann auch ein angemessenes und
funktionsfähig eingerichtetes Risikomanagementsystem keine absolute
Sicherheit gewährleisten. ChancenmanagementIn der K+S Gruppe sind Chancen- und Risikomanagement eng miteinander
verknüpft. Bei Chancen handelt es sich um interne und externe Entwicklungen,
die sich positiv auf den Konzern auswirken können. Unser Chancenmanagement
leiten wir im Wesentlichen aus den Zielen und Strategien der
Geschäftsbereiche ab und sorgen für ein ausgewogenes
Chancen-Risiko-Verhältnis. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige und
regelmäßige Identifizieren, Analysieren und Nutzen von Chancen obliegt dem
operativen Management in den Geschäftsbereichen bzw. den Leitern der
zentralen HoldingEinheiten. Das Chancenmanagement ist ein integraler
Bestandteil der konzernweiten Planungs- und Steuerungssysteme. Wir
beschäftigen uns dazu intensiv mit Markt- und Wettbewerbsanalysen,
Marktszenarien, den relevanten Kostentreibern und kritischen Erfolgsfaktoren
auch im politischen Umfeld des Unternehmens. Daraus werden konkrete
geschäftsbereichsspezifische Chancenpotenziale abgeleitet und im Rahmen von
Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Vorstand und den
Geschäftsbereichsverantwortlichen diskutiert. Ausgewählte Chancenpotenziale
der K+S Gruppe werden im Prognosebericht erläutert. RisikomanagementsystemDie Geschäftsbereiche der K+S Gruppe weisen unterschiedliche Chancen und
Risiken auf, zu deren frühzeitiger Erkennung, Bewertung und Begrenzung wir
konzerneinheitliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme nutzen. Die
bei uns eingesetzten Methoden der Risikoermittlung reichen von Markt- und
Wettbewerbsanalysen über enge Kontakte zu Kunden, Lieferanten und
Institutionen bis zur Verfolgung von Risikoindikatoren aus dem
wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Umfeld. Die Bewertung der
Risiken erfolgt insbesondere im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeiten
und potenzielle Schadenhöhen. Ein weiterer Baustein des Risikomanagements
ist die Entwicklung von gegensteuernden Maßnahmen unter Einbeziehung
alternativer Risikoszenarien. Wir sind auf diese Weise bestrebt, Risiken
systematisch entgegenzuwirken. Der Vorstand hat konzernweite Grundsätze und Verhaltensregeln sowie
Richtlinien für ein systematisches und effektives Risikomanagement
festgelegt. Das Risikomanagementsystem besteht aus folgenden
Elementen:
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowohl im Prozess der
Risikoidentifikation als auch hinsichtlich der Analyse, Steuerung und
Kommunikation identifizierter Risiken sind eindeutig geregelt. So obliegt
die direkte Verantwortung im Umgang mit Risiken dem operativen Management in
den Geschäftsbereichen bzw. den zentralen HoldingEinheiten. Die Risiken der
einzelnen Geschäftsbereiche und der Holding werden vierteljährlich
identifiziert, die daraus ermittelten Risikopotenziale analysiert,
quantitativ bewertet und dem Vorstand berichtet. Kann einem Risiko durch
wirksame und angemessene Maßnahmen zuverlässig entgegengewirkt werden, liegt
der Fokus der Betrachtung auf dem Restrisiko. Wir beobachten insbesondere
die Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit 5% oder mehr beträgt und
deren Schadenpotenzial gleichzeitig geschäftsbereichsspezifische Grenzwerte
überschreitet. Die Risikoprofile haben sowohl einen Bezug zum laufenden Jahr
als auch zur Mittelfristplanung und decken somit einen Zeithorizont von drei
Jahren ab. Erwartete Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit ab 50 %
werden in der Mittelfristplanung bzw. Jahreshochschätzung in Form von
Ergebnisabschlägen berücksichtigt. Kurzfristig auftretende Risiken werden
bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen unverzüglich
direkt an den Vorstand kommuniziert. Der Aufsichtsrat wird durch den
Vorstand ebenfalls regelmäßig und zeitnah, bei besonderer Eilbedürftigkeit
unverzüglich informiert. Geschäfte und Maßnahmen von besonderer Bedeutung
und Tragweite bedürfen nach Maßgabe konzernweit geltender Regelungen der
Zustimmung des Vorstands und in besonderen Fällen auch des
Aufsichtsrats. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems der K+S Gruppe wird
regelmäßig von der internen Revision geprüft. Weiterhin ist die Prüfung der
Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems auch
Gegenstand der Abschlussprüfung; danach ist das bestehende System geeignet,
solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand des
Unternehmens gefährden könnten. Risikomanagementsystem in Bezug auf FinanzinstrumenteDie finanzwirtschaftliche Zielsetzung der K+S Gruppe ist es, durch ein
systematisches Finanzmanagement finanzielle Risiken (z.B.
Preisänderungsrisiko, Ausfallrisiko und Liquiditätsrisiko) zu begrenzen.
Dazu ist in der K+S Aktiengesellschaft ein zentrales Finanzierungsmanagement
eingerichtet. Darüber hinaus steuert die K+S Gruppe ihre Kapitalstruktur und
nimmt unter Berücksichtigung der erwarteten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen gegebenenfalls Anpassungen vor. Ziel der
Kapitalstruktursteuerung ist es, das Geschäft und die Investitionsfähigkeit
des Unternehmens nachhaltig sicherzustellen. Aus unseren internationalen Aktivitäten können währungsbedingte
Marktpreisrisiken entstehen, denen wir im Rahmen unseres Währungsmanagements
durch Sicherungsgeschäfte entgegenwirken. Interne Verfahrensanweisungen
regeln zulässige Sicherungsinstrumente sowie Sicherungsstrategien,
Zuständigkeiten, Abläufe und Kontrollmechanismen. Weitere Marktpreisrisiken
können sich aus Rohstoffpreisen (z.B. Energie) bzw. Transportkosten (z.B.
Seefrachten) ergeben. Sofern hierzu selektiv Derivate eingesetzt werden,
gelten analoge Regelungen. Die Sicherungsinstrumente werden ausschließlich
zur Sicherung von Grundgeschäften, nicht aber zu Handels- und
Spekulationszwecken eingesetzt. Die Finanzgeschäfte werden nur mit Banken
guter Bonität abgeschlossen. In diesem Zusammenhang schreibt die Leitlinie
u.a. zur Begrenzung von Ausfallrisiken eine Verteilung der Derivate auf
verschiedene Institute vor. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt
zum einen für bereits entstandene Grundgeschäfte und zum anderen für
zukünftige Geschäfte, mit denen auf Basis empirisch belastbarer Erkenntnisse
mit hoher Wahrscheinlichkeit gerechnet werden kann (antizipative
Sicherungsgeschäfte). Eine weitergehende Erläuterung der Sicherungsgeschäfte
finden Sie in der Darstellung der Risiken aus Wechselkursschwankungen auf
den Seiten 44 f. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 HGB)Das interne Kontrollsystem in der K+S Aktiengesellschaft umfasst
Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur
Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für die Einzelabschlüsse
der K+S Aktiengesellschaft und deren inländische Tochtergesellschaften nach
den handelsrechtlichen Regelungen und ergänzenden Vorschriften sind in
Richtlinien und Buchungsanweisungen dokumentiert. Neue Vorschriften sowie Änderungen bestehender Regelungen zur
Rechnungslegung werden zeitnah auf ihre Auswirkungen analysiert und, sofern
für uns relevant, in den Richtlinien und Rechnungslegungsprozessen
umgesetzt. Wir verfügen über ein weitgehend einheitliches IT-System, einen
einheitlichen Kontenplan und maschinell standardisierte
Rechnungslegungswesenprozesse. Durch diese Standardisierung ist eine einheitliche, ordnungsgemäße und
zeitnahe Erfassung der wesentlichen Geschäftsvorfälle sichergestellt. Für
zusätzliche manuelle Erfassungen buchhalterischer Vorgänge bestehen
verbindliche Regelungen. Bilanzielle Bewertungen, wie z.B. die Kalkulation der bergbaulichen
Verpflichtungen oder die Überprüfung der Werthaltigkeit der
Beteiligungsbuchwerte, erfolgen durch interne Sachverständige, nur in
Einzelfällen, wie z.B. bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, wird
die Bewertung durch externe Gutachter durchgeführt. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden
die Bausteine des internen Überwachungssystems. Einen wesentlichen
Bestandteil der prozessintegrierten Maßnahmen bilden die maschinellen
IT-Prozesskontrollen. Zusätzliche Kontrollfunktionen neben manuellen
Prozesskontrollen wie z.B. dem "Vier-Augen-Prinzip" werden durch die
organisatorische Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und
Genehmigungsfunktionen gewährleistet. Weitere Überwachungsaufgaben werden
durch spezifische Konzernfunktionen wahrgenommen. Die interne Revision ist mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in
das interne Kontrollsystem eingebunden. Der Jahresabschluss wird durch unabhängige Abschlussprüfer geprüft und
bildet die wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess. Übersicht der UnternehmensrisikenNachfolgend finden Sie die Darstellung der Risiken, die sich über die
Tochtergesellschaften auf die K+S AG auswirken könnten: Wesentliche Risiken werden in den folgenden Abschnitten beschrieben,
wobei aus deren Reihenfolge keine Rückschlüsse auf deren
Eintrittswahrscheinlichkeit oder das potenzielle Schadenausmaß zu ziehen
sind. Dabei werden jeweils der mögliche Eintritt und die Wirkung von Risiken
nach Gegensteuerungsmaßnahmen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen
eingeschätzt; dies erfolgt aus Konzernsicht und bezieht sich auf den
Zeitraum der Mittelfristplanung.
Die Bewertung der möglichen Wirkung erfolgt nach den qualitativen
Kriterien
Eine Veränderung der Rahmenbedingungen gegenüber unserer
Mittelfristplanung kann im Zeitverlauf zu einer Neubewertung unserer
Einschätzungen führen und wird entsprechend in unserer
Zwischenberichterstattung kommuniziert. scroll
Externe und branchenspezifische RisikenEinflüsse durch gesamtwirtschaftliche EntwicklungDas Nachfrageverhalten nach Düngemitteln der K+S Gruppe wird erheblich
durch das allgemeine Wirtschaftswachstum sowie die wirtschaftliche
Entwicklung und die damit einhergehenden steigenden Lebensstandards in
relevanten Märkten beeinflusst. Steigender Wohlstand führt hauptsächlich in
Schwellenländern zu einem veränderten Ernährungsverhalten, das sich
insbesondere in einem gesteigerten Fleischkonsum widerspiegelt. Da die
Produktion von Fleisch ein Vielfaches an Getreide, Soja und anderen als
Viehfutter verwendeten Produkten erfordert, führt dies zu einem steigenden
Bedarf an Agrarrohstoffen (soft commodities), der wiederum eine erhöhte
Nachfrage nach Düngemitteln nach sich zieht. Die deutliche Erholung der Weltwirtschaft im Jahr 2010 sollte sich auch
im Jahr 2011 fortsetzen, auch wenn das Wachstumstempo etwas moderater
ausfallen könnte. Der in der zweiten Jahreshälfte 2010 einsetzende starke
Anstieg der internationalen Getreidepreise und die damit einhergehende
verbesserte Einkommenssituation der Landwirte begünstigt die
Düngemittelnachfrage. Sollte sich die wirtschaftliche Erholung als nicht
nachhaltig erweisen, könnten die Preise für Agrarprodukte wieder auf ein
Niveau fallen, das bei den Landwirten erneut Verunsicherung über ihre
künftige Ertragssituation auslöst und damit deren Nachfrageverhalten nach
Düngemitteln negativ beeinflusst. In Abhängigkeit von Dauer und Intensität
könnte dieses mögliche Szenario einen wesentlichen Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der K+S Gruppe haben. Der Einfluss der allgemeinen Wirtschaftslage auf die Nachfrage nach
Auftau-, Speise- und Gewerbesalzen ist hingegen von untergeordneter
Bedeutung, da das Geschäft weitgehend konjunkturunabhängig ist. Schwankungen bezüglich Nachfrage und PreisVor allem die Produkte unseres Geschäftsfelds Düngemittel können
erheblichen Schwankungen in Nachfrage und Preis unterliegen. Durch äußere
Einflüsse, auf deren Eintreten oder Ausbleiben wir in aller Regel keinen
Einfluss haben, kann die Nachfrage nach unseren Produkten auf den relevanten
Absatzmärkten stark zurückgehen und zu einem Druck auf das Preisniveau
führen. Zu diesen Einflüssen zählen etwa weltweite oder auch regionale
Konjunkturschwankungen, sinkende Weltmarktpreise von wichtigen
Agrarerzeugnissen, der Markteintritt neuer Anbieter, eine Konzentration auf
der Nachfrageseite sowie eine bewusste Kaufzurückhaltung unserer
Kunden. Diese möglichen Ereignisse können in Abhängigkeit von Dauer und
Intensität einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der K+S Gruppe haben. Da die Nachfrage nach Agrarprodukten und
damit nach Düngemitteln von Megatrends wie der wachsenden Weltbevölkerung,
einem steigenden Lebensstandard in den Schwellenländern und der Entwicklung
des Bioenergiesektors getragen wird und Düngemittel mit ihrer ertrags- und
qualitätssteigernden Wirkung somit in der Agrarproduktion eine zentrale
Rolle spielen, sehen wir langfristig allerdings positive
Entwicklungsmöglichkeiten. Ein Eintritt neuer Wettbewerber in den internationalen Kalimarkt könnte
zu einer spürbaren Verschiebung der Branchenstruktur führen. So haben
kapitalstarke Bergbaukonzerne, wie z.B. BHP Billiton und Vale, angekündigt,
mittel- bis langfristig in neue Kaliprojekte zu investieren. Ein aggressiver
Ausbau neuer Kalikapazitäten durch einen bislang branchenfremden Produzenten
könnte gegebenenfalls mit einer Verstärkung des Wettbewerbsdrucks
einhergehen, wenn der Markt für diese zusätzlichen Mengen nicht in voller
Höhe aufnahmebereit ist oder der neue Wettbewerber sich über eine aggressive
Preispolitik am Markt zu etablieren versucht. Da jedoch sowohl der Bau neuer
Kalikapazitäten als auch der Erwerb eines bedeutenden Kaliproduzenten sehr
kapitalintensiv ist, dürfte aufgrund der daraus resultierenden hohen
Kapitalkosten eine derartige Verdrängungspolitik - wenn überhaupt - nur von
kurzer Dauer sein. Vor diesem Hintergrund erachten wir eine dauerhaft
aggressive Preispolitik von Marktteilnehmern, die eine wesentliche Wirkung
auf unsere erwarteten Ergebnisse hätte, als unwahrscheinlich. Saisonale NachfrageschwankungenEin signifikantes Absatzrisiko für die Geschäftsbereiche Kali- und
Magnesiumprodukte, Stickstoffdüngemittel sowie Salz resultiert insbesondere
aus der Saisonalität der Nachfrage, speziell aufgrund der
Witterungsabhängigkeit. Eine dauerhaft nasskalte Witterung während der
insbesondere für Europa wichtigen Frühjahrssaison kann beispielsweise zu
Absatzverschiebungen oder gar -einbußen bei Düngemitteln und
Pflanzenpflegeprodukten führen. Ebenso können milde Winter in den
Hauptabsatzgebieten für Auftausalz (Europa, Nordamerika) den Absatz in
dieser Produktgruppe erheblich verringern. Dieser Schwankungsanfälligkeit
begegnen wir mit regionaler Diversifizierung, bedarfsorientierter
Produktionssteuerung und flexiblen Arbeitszeitmodellen. Eine Absicherung
durch spezielle Derivate wurde aufgrund der aus unserer Sicht unattraktiven
Marktkonditionen für diese Instrumente bisher nicht vorgenommen.
Entsprechende Beeinträchtigungen durch Witterungseinflüsse halten wir für
möglich, deren Wirkung bewerten wir in Relation zu den erwarteten
Ergebnissen jedoch als moderat. Darüber hinaus führt der Aufbau und Abbau von Lagerbeständen durch unsere
Kunden in Abhängigkeit von deren Erwartung hinsichtlich der zukünftigen
Marktpreisentwicklung, der Witterung oder deren Liquiditätsmanagement zu
einer schwankenden Nachfrage. Dies kann zu einer Unterauslastung der
Produktionskapazität und damit zu steigenden Stückkosten führen. Die
Bereitschaft der Handelsstufe zur Voreinlagerung von Düngemitteln ist
abhängig von deren Erwartungen an die Nachfrage seitens der Landwirtschaft.
K+S bietet z.B. über ein Staffelpreissystem finanzielle Anreize, um die
Einlagerungsbereitschaft zu fördern. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass
die Handelsstufe bei hohen Marktschwankungen auf eine Voreinlagerung
verzichtet. Dadurch könnten in der Düngehauptsaison so hohe
Mengenanforderungen auf uns zukommen, dass einerseits die Vorräte in unseren
Lägern nicht ausreichen oder diese andererseits aufgrund logistischer
Engpässe nicht vollständig bedient werden können. Das Gleiche gilt für den
Salzbereich, wenn Städte, Gemeinden, Straßenmeistereien - auch mit Blick auf
die öffentliche Kassenlage - in der Nebensaison zu geringe Vorräte an
Auftausalz aufbauen. Derartige mögliche Effekte können sich moderat auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der K+S Gruppe auswirken sowie die
Vergleichbarkeit der Quartalsabschlüsse erschweren. Einflüsse von politischen und sozialen VeränderungenWir üben unsere Geschäftstätigkeit in einer Vielzahl von Ländern aus, von
denen etliche außerhalb Westeuropas und Nordamerikas gelegen sind.
Tiefgreifende Veränderungen von politischen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Produktions- und Absatzländern sowie
in den Herkunftsländern von Zulieferern können nicht ausgeschlossen werden.
In einigen der Länder, in denen unsere Produkte hergestellt bzw. in die sie
exportiert werden oder aus denen wir Roh- oder Hilfsstoffe beziehen, sind
die allgemeinen wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen weniger stabil als etwa in Westeuropa oder Nordamerika.
Wir sind dadurch von einer Reihe von Faktoren abhängig, auf die wir wenig
oder gar keinen Einfluss haben. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem
politische Instabilität, entschädigungslose Enteignungen von
Betriebsvermögen, Vorschriften zur Fremdwährungskontrolle und sonstige
negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Wechselkursen sowie
Handelsbeschränkungen. Solche negativen Einflüsse könnten eine wesentliche
Wirkung auf die Wachstumsperspektiven und auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der K+S Gruppe haben, sind derzeit jedoch in den für K+S in
Bezug auf Produktion und Absatz relevanten Ländern
unwahrscheinlich. Veränderungen rechtlicher RahmenbedingungenRisiken aus der Veränderung bzw. Versagung behördlicher GenehmigungenEntsorgung von SalzabwässernAufgrund von öffentlichen und politischen Diskussionen über künftig
höhere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Produktionsprozesse
zur Herstellung von Kali- und Magnesiumprodukten sind Einflüsse auf die
Erteilung und den Bestand von Betriebsgenehmigungen,
Planfeststellungsbeschlüssen sowie von wasserrechtlichen Erlaubnissen
möglich. Im Geschäftsbereich Kali- und Magnesiumprodukte entstehen unter
anderem flüssige Rückstände (Salzabwässer) sowohl aus der laufenden
Produktion als auch durch Niederschläge auf die Rückstandshalden. Auf der
Grundlage bestehender Genehmigungen werden die Salzabwässer zum Teil in
Flüsse eingeleitet und zum anderen in unterirdische Gesteinsschichten
(Plattendolomit) versenkt. Die Feststellung einer wesentlichen Verminderung
bisher prognostizierter Versenkmöglichkeiten bzw. die vorzeitige,
vollständige Inanspruchnahme genehmigter Versenkräume sowie der Befund einer
möglichen Beeinflussung von Trink- oder nutzbaren Grundwasserressourcen
durch die Versenkung ließe eine unveränderte Verlängerung bestehender
Versenkungsgenehmigungen unwahrscheinlich erscheinen und könnte zudem eine
sofortige teilweise oder gar vollständige Aufhebung von Versenkgenehmigungen
zur Entsorgung flüssiger Rückstände nach sich ziehen. Darüber hinaus gehen
wir davon aus, dass auch die gegenwärtig für die Einleitung der Salzabwässer
in Oberflächengewässer genehmigten Grenzwerte für zukünftige
Einleitungsgenehmigungen herabgesetzt werden. Verlängerungen der bestehenden
Versenkungs- und Einleitungsgenehmigungen bzw. deren Neuerteilung können
mithin zu wesentlichen Zusatzkosten für eine Vorbehandlung der
Produktionsrückstände (etwa durch Eindampfung) oder zu erheblichen
Produktionsreduzierungen an den betroffenen Standorten führen. Wir halten es
für möglich, dass auslaufende Genehmigungen nicht verlängert bzw. nicht neu
erteilt werden; dies hätte schlimmstenfalls eine Verringerung oder gar
Einstellung der Produktion und ggf. Schließung der betroffenen Standorte mit
erheblichen negativen Personalauswirkungen zur Folge; daraus würden sich
nachhaltige und wesentliche Beeinträchtigungen der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der K+S Gruppe ergeben. Für die an der Werra gelegenen Standorte Hattorf, Unterbreizbach und
Wintershall, mit einem Anteil an der gesamten Kali-Produktionskapazität der
K+S Gruppe von etwa 45%, sind die bestehenden Versenkungs- und
Einleitungsgenehmigungen bis November 2011 bzw. Dezember 2012 befristet. Wir
haben bereits im Oktober 2008 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt,
das mit einem Investitionsvolumen von 360 Mio. € die Versenkung und die
Einleitungen von Salzabwässern bis 2015 nochmals erheblich reduzieren soll.
Ergänzend wurde mit den Ländern Hessen und Thüringen eine
öffentlichrechtliche Vereinbarung geschlossen, in der sich die
Vertragspartner gemeinsam zu nachhaltigem wirtschaftlichen Handeln, der
Sicherung der Arbeitsplätze und einem schonenden Umgang mit der Natur für
die nächsten 30 Jahre bekennen. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass die
Genehmigungen auf dieser Grundlage verlängert bzw. neu erteilt werden.
Mithin kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Investitionen an den
betroffenen Standorten notwendig werden, die Produktionskosten weiter
steigen und ggf. sogar die Schließung dieser Produktionsstandorte
erforderlich sein kann. Die Verminderung fester und flüssiger
Produktionsrückstände in der Kaliproduktion wird auch weiterhin zu den
Schwerpunkten unserer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit
gehören. Am Runden Tisch Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion haben auf
Initiative der Länder Hessen und Thüringen sowie von K+S zwischen März 2008
und Februar 2010 Werra-Anrainer, Wirtschaft, Politik, Verwaltung und
Verbände über langfristige Lösungen zur Verbesserung der Gewässerqualität
beraten. Der Auftrag an die Teilnehmer am Runden Tisch: Er soll Lösungen
vorschlagen, die zugleich weitere Verbesserungen des ökologischen Zustands
von Werra und Weser, einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze in der
Kaliindustrie sowie die Stärkung der wirtschaftlichen Strukturen in den
betroffenen Regionen beinhalten. Insgesamt 16 Mal haben sich die Teilnehmer
am Runden Tisch getroffen und eine Vielzahl an Maßnahmen für den Umgang mit
salzhaltigen Abwässern geprüft. Außerdem wurden externe Vorschläge bewertet
und eine Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben. In seiner abschließenden Sitzung am 9. Februar 2010 hat der Runde Tisch
empfohlen, spätestens ab 2020 die Einleitung von Salzabwasser in die Werra
und dessen Versenkung in den Untergrund vollständig einzustellen und eine
Fernleitung zur Nordsee zu realisieren. Dabei lässt er jedoch offen, wie
dies auf Grundlage der gemeinsam mit den Ländern Hessen und Thüringen
definierten und am Runden Tisch akzeptierten Entscheidungskriterien bis 2020
erreicht werden kann. So findet die Entscheidung des Niedersächsischen
Landtags gegen den Bau einer Leitung keine Berücksichtigung, Fragen der
betriebswirtschaftlichen Angemessenheit und Finanzierbarkeit werden
ausgeklammert. Darüber hinaus ist noch unklar, inwieweit durch den
Fernleitungsbau die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden
können. K+S hat daher der Empfehlung des Runden Tisches nicht
zugestimmt. Da die dauerhafte lokale Entsorgung von einigen Seiten in Frage gestellt
wird, kann eine langfristige Genehmigung des derzeitigen Konzepts nicht als
gesichert angenommen werden. Deshalb hat sich K+S aus Gründen
vorausschauender Sorgfalt entschlossen, parallel zur Umsetzung der lokalen
Maßnahmen auch Genehmigungsanträge für standortferne Entsorgungswege, d.h.
Fernleitungen zur Oberweser und zur Nordsee, vorzubereiten. Dies geschieht
ungeachtet des Umstands, dass die mit den Ländern Hessen und Thüringen
definierten und vom Runden Tisch akzeptierten Prüfkriterien für
Fernleitungen aus Sicht des Unternehmens derzeit nicht erfüllt sind. Dies
muss jedoch der Fall sein, bevor eine Entscheidung über den Bau einer
Fernleitung getroffen werden kann - eine solche Entscheidung ist mit der
Vorbereitung der Anträge daher nicht verbunden. Das Kaliwerk Neuhof-Ellers hat die Versenkung von Salzabwässern in den
Plattendolomit nach vollständiger Inanspruchnahme des Versenkraums
einstellen müssen. Um die ordnungsgemäße Entsorgung der dort anfallenden
Haldenwässer gewährleisten zu können, erfolgt im Einklang mit geltenden
Genehmigungen bis zur Fertigstellung der Mitte 2010 beantragten
Planfeststellung für die Salzabwasserleitung der Transport der Salzabwässer
per Bahn und LKW zum nächstgelegenen Standort, dem Werk Werra. Entsorgung von festen ProduktionsrückständenAn den Gewinnungsstandorten des Geschäftsbereichs Kali- und
Magnesiumprodukte werden feste Rückstände derzeit im Rahmen bestehender
Genehmigungen aufgehaldet. Sollten Aufhaldungsgenehmigungen widerrufen oder
notwendige Haldenerweiterungen nicht oder nur unter unzumutbar hohen
Auflagen genehmigt werden, fehlt den Betrieben die Entsorgungsmöglichkeit
für diese Rückstände. Die alternative Verbringung der Rückstände als
Feuchtversatz in die vorhandenen Grubenhohlräume ist nur in begrenztem
Umfang möglich. Auf längere Sicht stößt die Versatzeinbringung physisch an
Grenzen, da hierbei nur eine wesentlich geringere Verdichtung erreicht wird,
als sie das Rohsalz in der Lagerstätte aufweist. Darüber hinaus würden hohe
Zusatzkosten verursacht, die in keinem wirtschaftlich vertretbaren
Verhältnis zum Aufwand stehen. Mögliche Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der K+S Gruppe bewerten wir als
wesentlich. HaldenerweiterungDas Verwaltungsgericht Hannover hat am 18. November 2009 den Klagen vom
BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vom
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) stattgegeben und den
Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie
Niedersachsen (LBEG) vom 10. August 2007 sowie den Änderungsbeschluss vom
13. März 2009 zur Haldenerweiterung des Werks Sigmundshall aufgehoben. Im
Planfeststellungsbeschluss war die Abdeckung der Halde eine Voraussetzung
für die Erweiterung der Aufhaldung von Produktionsrückständen. Die Urteile
des Verwaltungsgerichts beziehen sich ausschließlich auf die von K+S
vorgesehene Art der Abdeckung der Halde, deren Eignung für eine
langzeitsichere, eigenständige Begrünung der Halde in Frage gestellt wurde.
Die weitere Aufhaldung von Rückständen aus der Kaliaufbereitung wurde vom
Verwaltungsgericht nicht als unzulässig angesehen. Die zuständige
Bergbehörde hat gegen die beiden Urteile Berufung eingelegt, die K+S Kali
GmbH wird sie im weiteren Prozess unterstützen. Derzeit ergeben sich
kurzfristig keine Einschränkungen für den Betrieb des Kaliwerks
Sigmundshall. Langfristige Auswirkungen lassen sich derzeit noch nicht
abschätzen. Mögliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der K+S Gruppe bewerten wir mittelfristig als
moderat. SicherheitsleistungenDie Forderung nach insolvenzsicheren Sicherheitsleistungen für die
Ewigkeitskosten der Haldenverwahrung und für betriebseigene Deponien ist in
Zukunft nicht auszuschließen. Bereits heute werden die erforderlichen
Aufwendungen für die planmäßige Nachsorge der Halden bilanziell über
Rückstellungen abgebildet. Sofern zusätzlich zur Rückstellungsbildung
Sicherheitsleistungen hinterlegt werden müssten, würden finanzielle Mittel
gebunden; dies könnte den finanziellen Spielraum des Unternehmens begrenzen.
Mögliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der K+S
Gruppe bewerten wir mittelfristig als moderat. Risiken aus der Veränderung von ArbeitsplatzgrenzwertenRisiken für unsere Bergbauaktivitäten können aus der EU-Initiative zur
Festsetzung von indikativen Arbeitsplatzgrenzwerten für Stickstoffmonoxid
(NO) und Stickstoffdioxid (NO2) sowie Kohlenmonoxid (CO) entstehen, da
solche Grenzwerte von erheblicher Bedeutung für die Genehmigung der
Bergbauaktivitäten, und somit die Produktion unter Tage, sein können. Durch
eine intensive Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission, den nationalen
Regierungen sowie den betroffenen Unternehmen und deren Interessenverbänden
sollen langfristig sinnvolle, realistische Grenzwerte erreicht werden.
Würden Grenzwerte deutlich herabgesetzt, könnten erhebliche Investitionen
zur Einhaltung der Grenzwerte notwendig werden. Sollten die
Arbeitsplatzgrenzwerte derart verschärft werden, dass die Produktion an den
betreffenden Standorten unter Einhaltung dieser Grenzwerte mit
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand oder technisch insgesamt nicht mehr
möglich wäre, könnte uns dies sogar zwingen, diese Standorte langfristig zu
schließen. Mittelfristig sind Beeinträchtigungen möglich, die wir derzeit
als moderat einschätzen. Risiken aus der Reduzierung des Anti-Dumping-SchutzesDie K+S Gruppe steht im Düngemittelgeschäft auch mit Produzenten aus
Russland und Weißrussland im Wettbewerb, die entweder in Staatseigentum
stehen, in erheblichem Maße Subventionen, wie z.B. verbilligte
Gaslieferungen oder vergünstigte Eisenbahntransporte, empfangen oder sonst
direkt oder indirekt von Seiten des Staates finanzielle Unterstützung
erfahren. Diese Wettbewerber können dadurch ihre Produkte zu besseren
Konditionen anbieten als solche Hersteller, die keine vergleichbare
staatliche Unterstützung erhalten. Im Jahr 2006 wurden die Regelungen zum
Anti-Dumping-Schutz gegen unfairen Wettbewerb mit Kalidüngemitteln aus
Russland und Weißrussland für den europäischen Markt bis Mitte 2011
erneuert; eine weitere Verlängerung wird angestrebt. Nachdem sich der
Wettbewerbsdruck in der EU in den Jahren bis 2008 aufgrund der hohen
Kalinachfrage auf dem Weltkalimarkt und den zwischenzeitlich eingetretenen
deutlichen Preiserhöhungen in Grenzen hielt, führte die Veränderung der
Marktsituation im Geschäftsjahr 2009 zu einer Zunahme des Wettbewerbsdrucks
in Europa, auch aus den genannten Ländern. Eine weitere Verschärfung des
Wettbewerbsdrucks könnte dazu führen, dass wir einen größeren Anteil unserer
Produkte in Übersee vermarkten müssen. Es ist jedoch nicht gewährleistet,
dass die Absatzrückgänge in Europa durch Absatzsteigerungen in Übersee
ausgeglichen werden können. Das Schadenpotenzial infolge von zukünftigen
abgeschwächten oder entfallenden Anti-Dumping-Maßnahmen hängt vom
Absatzerfolg in Übersee und der jeweiligen Kosten- und Preissituation ab.
Das mögliche Risiko einer Aufweichung oder eines Wegfalls der europäischen
Anti-Dumping-Vorschriften wird vor dem Hintergrund des derzeit auf den
Weltmärkten vorherrschenden Preisniveaus als moderat
eingeschätzt. Steuerrechtliche RisikenIm Bereich der Energiesteuern können die als energieintensive Unternehmen
eingestuften Tochtergesellschaften der K+S Gruppe in Deutschland derzeit den
so genannten Spitzenausgleich nutzen. Die maßgeblichen Regelungen wurden von
der EU-Kommission bis 2012 genehmigt und gewähren Unternehmen des
produzierenden Gewerbes für bestimmte Energieerzeugnisse und Strom, die sie
zu betrieblichen Zwecken verwenden, Entlastungen von der Energie- und der
Stromsteuer. Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsgesetzes wurde dieser
Spitzenausgleich mit Wirkung ab 2011 leicht abgesenkt. Dadurch ergibt sich
eine leichte Verteuerung unserer energieintensiven Produktion in
Deutschland. Für eine Nachfolgeregelung ab 2013 werden politisch bereits
erste Überlegungen angestellt. Wir beteiligen uns aktiv an dieser
Diskussion, um einen Fortbestand dieser oder eine vergleichbare
Anschlussregelung zu erreichen. Ein vollständiger Wegfall des
Spitzenausgleichs ist möglich und würde im Vergleich zu der in 2010 noch
bestehenden Rechtslage zu energiesteuerlichen Mehrbelastungen und zu
Wettbewerbsnachteilen für unsere inländischen energieintensiven Unternehmen
führen, die wir jedoch als moderat einschätzen. Operative und strategische RisikenRisiken aus Akquisitionen und InvestitionenUnsere Vision und Mission stecken den Rahmen für unsere
Geschäftstätigkeit und die strategische Ausrichtung der K+S Gruppe ab und
sollen unseren Mitarbeitern, Aktionären, Fremdkapitalgebern, Kunden,
Lieferanten und der Öffentlichkeit die Grundlage für unser Denken und
Handeln erläutern. Dazu berät der Vorstand gemeinsam mit den
Geschäftsbereichsleitungen regelmäßig die strategische Ausrichtung mit ihren
Chancen und Risiken. Aus einer Erweiterung der Geschäftstätigkeit durch Akquisitionen ergeben
sich Chancen, aber auch Risiken. An jede Akquisition sowie
Erweiterungsinvestition stellen wir gruppenweit die anspruchsvollen
Renditeanforderungen. K+S beobachtet das Marktumfeld hinsichtlich geeigneter
Akquisitionsprojekte bzw. Kooperationen. Wenn es unter strategischen
Gesichtspunkten vorteilhaft erscheint, akquirieren oder verkaufen wir
Unternehmen bzw. Unternehmensteile. Von zentraler Bedeutung sind insoweit
Unternehmensbewertungen, in welche die Erkenntnisse aus Unternehmensdaten
(Due Diligence) und weiterer Analysen einfließen. Getätigte Akquisitionen
werden von Integrationsteams intensiv begleitet. Zusätzlich erfolgen bei
bedeutsamen Investitions- und Akquisitionsprojekten Nachkontrollen. Risiken
könnten sich aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien
und Produkten ergeben. Unerwartet hohe Integrationskosten können die
Realisierung der geplanten Ziele und Synergien gefährden. Zudem können
Akquisitionen den Verschuldungsgrad und die Finanzierungsstruktur nachteilig
beeinflussen sowie zu einem Anstieg der langfristigen Vermögensgegenstände,
einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte, führen. Abschreibungen auf
solche Vermögensgegenstände aufgrund unvorhergesehener
Geschäftsentwicklungen können zu Belastungen führen. Die K+S Gruppe ist derzeit dabei, das kanadische Unternehmen Potash One
vollständig zu übernehmen. Potash One besitzt mehrere
Kali-Explorationslizenzen in der kanadischen Provinz Saskatchewan
einschließlich eines bereits fortgeschrittenen Greenfield-Projekts zur
Errichtung eines Solbetriebs. K+S erwartet im Endausbau des Legacy-Projekts
eine Produktionskapazität von mindestens 2,7 Mio. t Kaliumchlorid pro Jahr.
Die Realisierung dieser Produktionskapazität würde ein Investitionsvolumen
von insgesamt rund 2,5 Mrd. USD in Saskatchewan umfassen. Die Gesellschaft
wird in Saskatchewan, Kanada, angesiedelt sein. Alle im Rahmen des Projekts
getroffenen Annahmen und Schätzungen unterliegen potenziellen
geschäftlichen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Unwägbarkeiten.
Das Risiko besteht derzeit darin, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden
könnten, obwohl im Vorfeld der Übernahme eine intensive Due Diligence
durchgeführt wurde und die geologischen, technischen, rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen geprüft wurden. Faktoren, die zu gravierenden
Beeinflussungen führen könnten, wären z.B. unerwartete geologische
Störungen, technische Schwierigkeiten bei der Erschließung der Lagerstätte
sowie Änderungen der lokalen Gesetzgebung, Genehmigungen und Vorschriften.
Die genannten Einflüsse könnten unter Umständen zu einem
Wertberichtigungsbedarf auf das erworbene Vermögen führen und eine
wesentliche Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind
jedoch derzeit unwahrscheinlich. Weitere Informationen zur Akquisition von
Potash One finden Sie im Nachtragsbericht auf den Seiten 48 f. Bei zukünftigen Akquisitionen, Kooperationen und Investitionen besteht
das Risiko, dass diese durch politische Restriktionen nur unter erschwerten
Bedingungen oder überhaupt nicht getätigt werden können. Dies könnte
interessante Rohstofflagerstätten in bestimmten, politisch instabilen
Regionen betreffen. Ein daraus resultierender Mangel an geeigneten
Akquisitionsobjekten könnte die Wachstumsaussichten der K+S Gruppe deutlich
beeinträchtigen. Geeignete Partner könnten diese Risken mindern bzw. unsere
Chancen verbessern. Wesentliche Beeinträchtigungen halten wir hier für
unwahrscheinlich. Risiken aus Lieferantenausfällen und LieferengpässenDie Anzahl der Lieferanten für Roh- und Hilfsstoffe wie Ammoniak (siehe
Ausführungen zum Preisrisiko aus der Verteuerung von Ammoniak), Phosphat,
Sprengstoffe, schwefelarmen Dieseltreibstoff sowie die erforderliche
technische Ausstattung einschließlich Ersatzteile, die wir von externen
Anbietern beziehen, ist begrenzt. Lieferboykotte, Lieferengpässe oder
-ausfälle, auf die wir nur sehr begrenzt oder gar keinen Einfluss haben,
könnten zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen sowie bergbauspezifischer Maschinenausstattung und
Ersatzteilen und damit zu einer erheblichen Kostensteigerung oder einer
Produktionsbeeinträchtigung führen. Mit Marktanalysen, gezielter
Lieferantenauswahl bzw. -bewertung, langfristigen Liefervereinbarungen, klar
definierten Qualitätsstandards sowie modernen Einkaufsmethoden verringern
wir diese Beschaffungsrisiken. Ein verbleibendes Beschaffungsrisiko könnte
moderate Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben; wir
halten den Schadeneintritt jedoch für unwahrscheinlich. Energiekosten- und EnergieversorgungsrisikenDie Energiekosten der K+S Gruppe (2010: 265,8 Mio. €) werden insbesondere
durch den Verbrauch von Erdgas bestimmt. Dies gilt in unterschiedlicher
Ausprägung für sämtliche Geschäftsbereiche. Energiepreise sind häufig
starken Schwankungen unterworfen. Deutliche Energiepreissteigerungen
gegenüber dem aktuellen Preisniveau können in Zukunft nicht ausgeschlossen
werden. Zur Begrenzung dieses Risikos wird der Erdgasbedarf unserer Kali-
und Salzproduktion durch die Nutzung von Dampf aus
Ersatzbrennstoff-Heizwerken kontinuierlich reduziert. Das Preisrisiko beim
Erdgasbezug wird darüber hinaus durch folgende Instrumente abgemildert:
Neben der gezielten Nutzung von Festpreisvereinbarungen (z.B. vertragliche
Sicherung der Erdgaspreise für bis zu zwei Jahre bei Morton Salt) haben wir
mit einigen Lieferanten auch Energielieferverträge mit Zeitverzugsklauseln
vereinbart. Für das verbleibende Restrisiko kommen selektiv
Absicherungsgeschäfte zum Einsatz. Es besteht keine Gewähr, dass wir uns
gegen Preisschwankungen bei Energieträgern vollständig absichern oder
Energiekostensteigerungen an unsere Kunden weitergeben können. Ferner sind
wir auf die Zuverlässigkeit der Energielieferungen angewiesen, so dass bei
kurzfristiger Unterbrechung des Gasbezugs Risiken für die
Versorgungssicherheit bestehen. Risiken aus Energiekosten und
Energieversorgung, die eine moderate Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage haben könnten, halten wir für möglich. Risiken aus der Verteuerung von AmmoniakDie Herstellkosten der von BASF für uns produzierten stickstoff- und
phosphathaltigen Düngemittel werden in hohem Maße von den Weltmarktpreisen
für Ammoniak und Phosphat bestimmt. Bei schwieriger werdendem
Wettbewerbsumfeld mag es bei Stickstoffdüngemitteln nicht immer gelingen,
Kostensteigerungen in vollem Umfang über die Preise weiterzugeben; das
daraus erwachsende mögliche Risiko für K+S wird jedoch als moderat
eingestuft. Frachtkosten- und TransportverfügbarkeitsrisikenDie Gesamtkosten der K+S Gruppe werden in nicht unerheblichem Maße von
Frachtkosten (2010: 790,0 Mio. €) beeinflusst. Während die Produkte unseres
Geschäftsbereichs Kali- und Magnesiumprodukte in unseren sechs Bergwerken in
Deutschland gefördert werden, erzielten wir im vergangenen Jahr 40 % des
Umsatzes in Europa außerhalb von Deutschland und 45% in Übersee. Im
Geschäftsbereich Salz haben wir Produktionsstätten in Europa, Nord- und
Südamerika. Kennzeichnend für die Geschäftstätigkeit ist der zum Teil lange
Transportweg, den unsere Produkte bei gleichzeitig hohen Transportvolumina
zurücklegen müssen. Eine Verknappung des zur Verfügung stehenden Frachtraums
könnte zu höheren Kosten für den Transport führen. Ferner entstehen bei
steigenden Mineralölpreisen erhebliche Mehrkosten. Es besteht keine Gewähr,
dass steigende Transportkosten stets an die Kunden weitergegeben werden
können. Durch langfristige Frachtraumsicherung mit hohem Festpreisanteil und
Nutzung kostengünstiger Container-Transporte begegnen wir solchen
Entwicklungen; darüber hinaus kommen selektiv auch Absicherungsgeschäfte zum
Einsatz, um die Effekte aus Preisschwankungen zu begrenzen. Die hohe
Transportintensität unserer Geschäftstätigkeit bedingt zudem eine erhebliche
Abhängigkeit von Infrastruktureinrichtungen wie Häfen, Straßen, Bahnstrecken
und Verladestationen. Ein Ausfall oder Engpass könnte die Produktions- oder
Absatzmöglichkeiten einschränken. Entsprechende Beeinträchtigungen aus
steigenden Frachtraten oder eingeschränkter Transportverfügbarkeit halten
wir für möglich, sehen sie aber in Relation zu den erwarteten Ergebnissen
als moderat an. Produktionstechnische RisikenDie Produktionsanlagen der K+S Gruppe, die unter anderem für
Bergbauaktivitäten, Verarbeitung von Rohstoffen und Einlagerung von
Gefahrstoffen genutzt werden, zeichnen sich durch eine hohe
Leistungsfähigkeit aus. Aufgrund von Betriebs- und Unfallrisiken, denen die
Anlagen, Produktionsstätten, Läger und Verladeanlagen ausgesetzt sind,
können Betriebsstörungen eintreten und Personenschäden, Sachschäden und
Umweltbelastungen entstehen. Durch den Einsatz vielfältiger Überwachungs-,
Erkundungs- und Kontrollsysteme wollen wir potenzielle Produktionsrisiken
frühzeitig erkennen und entsprechend reagieren. Mit einer Vielzahl von
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, vorbeugender Instandhaltung und
kontinuierlicher Anlagenkontrolle werden diese Risiken verringert. Dazu
tragen auch Zertifizierungen nach internationalen Normen und die ständige
Weiterentwicklung unserer Anlagen und Produkte bei. Für Feuerschäden und
damit verbundene Produktionsausfälle sowie für anderweitige
Betriebsunterbrechungen haben wir entsprechende Versicherungen
abgeschlossen. Aufgrund unserer Vorsorgemaßnahmen bewerten wir die
verbleibenden möglichen produktionstechnischen Risiken als
moderat. Risiken aus Umweltschäden durch GebirgsschlagUnsere Bergbauaktivitäten beinhalten das bergbauspezifische Risiko einer
plötzlich auftretenden großflächigen und unter Umständen starken Absenkung
der Erdoberfläche (Gebirgsschlag). Sollte dies eintreten, könnte es neben
dem teilweisen oder vollständigen Verlust des Bergwerks und der Beschädigung
der Anlagen zu erheblichen Schädigungen am Eigentum Dritter sowie zu
Personenschäden und Todesfällen kommen. Zur Sicherung der Tagesoberfläche,
der langzeitsicheren Standfestigkeit und somit der Vermeidung von solchen
Gebirgsschlägen trägt unsere auf umfangreiche Forschungsarbeiten gestützte,
fachgerechte Dimensionierung der Salzpfeiler in den Grubengebäuden bei. Eine
ständige Überwachung der Grubengebäude liefert ggf. rechtzeitig Hinweise, ob
zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Grubengebäude und zur Vermeidung von
Bergschäden erforderlich sind. Solche negativen Einflüsse hätten eine
wesentliche Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der K+S
Gruppe, sind jedoch unwahrscheinlich. Risiken aus Kohlendioxid-Einschlüssen in LagerstättenKohlendioxid-Einschlüsse stellen in bestimmten Bergwerken ein latentes
Gefahrenpotenzial dar. Sollte Kohlendioxid aus diesen Einschlüssen
unkontrolliert ausbrechen, könnte die K+S Gruppe für damit im Zusammenhang
stehende Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden, Schäden an
eigenem Gerät erleiden und Produktionseinschränkungen oder -ausfällen
ausgesetzt sein. Um Auswirkungen auf Menschen, Maschinen und Lagerstätten so
gering wie möglich zu halten, wird die Gewinnung unter Tage stets unter
Beachtung von besonderen Sicherheitsrichtlinien für eventuelle CO2-Ausbrüche
durchgeführt. Das mögliche Schadenpotenzial halten wir für
moderat. Risiken aus WasserzutrittGrundsätzlich bestehen in Grubenbetrieben unter Tage hydrogeologische
Risiken, die - sofern nicht beherrschbar - wesentliche Schäden nach sich
ziehen könnten. Zur Absicherung der Gruben erfolgt eine umfangreiche
Exploration mittels Seismik, Bohrungen und Georadar. Die Einhaltung von
Schutzschichten gegen wasserführendes Gebirge und die Dimensionierung der
Sicherheitspfeiler gewährleisten eine höchstmögliche Grubensicherheit. Durch
kontinuierliche, planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen ist ein Zuflussrisiko
von Grundwasser über den Schachtausbau nahezu auszuschließen. Wegen der
Höhenlage der Schachtansatzpunkte ist auch bei Hochwasser nicht mit dem
Zutritt von Oberflächenwässern in die Grubengebäude zu rechnen. Aufgrund
unserer umfangreichen Vorsorgemaßnahmen halten wir dieses Risiko für
unwahrscheinlich. Risiken aus Forschungs- und EntwicklungsaktivitätenDie für uns relevanten Märkte unterliegen nur einem begrenzten
technologischen Wandel. Unsere eigenen Entwicklungsaktivitäten haben wir
durch Forschungskooperationen mit industriellen Partnern und auch
Hochschulen intensiviert. So werden laufend technische Möglichkeiten zur
Optimierung von Produktionsverfahren untersucht. Dabei stehen die
Verringerung fester und flüssiger Produktionsrückstände in der
Kaliproduktion sowie Chancen zur Kostensenkung im Vordergrund. Zudem
betreiben wir bei landwirtschaftlichen Kunden eine intensive
Anwendungsberatung, durch die wir künftige Bedürfnisse frühzeitig erkennen
können. Selbst moderate Beeinträchtigungen der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage aus unseren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten halten wir
für unwahrscheinlich. PersonalrisikenKompetenz und Engagement unserer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren für
unsere erfolgreiche Entwicklung. Zur Sicherung und Stärkung dieser Faktoren
trägt unsere Berufsausbildung bei, auch im Hinblick auf den demografischen
Wandel. Durch praxisorientierte Nachwuchsförderung, gezielte
Weiterbildungsmaßnahmen und Förderung von Potenzialträgern erweist sich die
K+S Gruppe als attraktiver Arbeitgeber, der insbesondere auch Führungskräfte
langfristig an sich binden kann. Mit dieser Strategie und einer verstärkten
Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen bieten wir qualifizierten
Mitarbeitern vielversprechende berufliche Perspektiven. Schlüsselpositionen
werden regelmäßig im Hinblick auf eine vorausschauende Nachfolgeplanung
analysiert, geeignete Kandidaten werden auf diese Aufgaben vorbereitet.
Weitere Elemente unserer Personalstrategie sind eine zielgruppenorientierte
Betreuung und Beratung sowie attraktive Anreizsysteme. Darüber hinaus pflegt
die K+S Gruppe ein gutes und konstruktives Verhältnis zu ihren Mitarbeitern
und deren Gewerkschaften, in denen diese, insbesondere in Deutschland und in
Nordamerika, traditionell weitgehend organisiert sind. Insgesamt halten wir
selbst moderate Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
aufgrund der beschriebenen Personalrisiken für
unwahrscheinlich. Compliance-RisikenDie Einhaltung von geltendem Recht, Unternehmensrichtlinien und vom
Unternehmen anerkannte regulatorische Standards sind integrierter
Bestandteil der Unternehmenskultur und damit Aufgabe und Verpflichtung eines
jeden Mitarbeiters. Zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens haben wir
ein konzernweites Compliance-Programm etabliert, welches u.a.
Mitarbeiterschulungen zu den Risikofeldern Kartell-/Wettbewerbsrecht und
Anti-Korruption vorsieht. Schwerwiegende Verstöße durch einzelne
Mitarbeiter, die eine wesentliche Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben könnten, halten wir für unwahrscheinlich. Eine
detaillierte Darstellung unseres Compliance-Systems finden Sie in der
Erklärung zur Unternehmensführung auf Seite 4. Informationstechnische RisikenUnsere IT-Systeme unterstützen nahezu alle Unternehmensfunktionen in
hohem Maße. Unser Management von informationstechnischen Risiken orientiert
sich an der Norm DIN ISO 31000 Risikomanagement - Grundsätze und
Richtlinien. Mit der Einrichtung eines an der Norm DIN ISO 27001
ausgerichteten IT-Sicherheits-ManagementSystems wurde eine wesentliche
Voraussetzung für das Management von IT-Risiken geschaffen. Um unsere
Geschäftsprozesse vor derartigen Risiken zu schützen, wurden Strukturen
eingerichtet und Maßnahmen ergriffen, die das Eintreten von Risiken
unwahrscheinlich machen. Hierbei ist die redundante Auslegung der IT-Systeme
und ihrer Infrastruktur von besonderer Bedeutung. So wird unser
Rechenzentrum als Zwei-Standorte-System betrieben, und auch die Komponenten
der Infrastruktur (Stromversorgung, Datenleitungen etc.) sind doppelt
ausgelegt. Den gewachsenen Sicherheitsanforderungen an die IT-Organisation
werden wir durch die Funktionen IT-Compliance, den
IT-Sicherheitsbeauftragten und den Datenschutzbeauftragten gerecht. Unsere
betrieblichen Konzepte, z.B. in den Bereichen Monitoring, Datensicherung,
Zugangskontrolle, Störungsmanagement und Business Continuity Management,
sichern in einem hohen Maße die Verfügbarkeit der IT-Systeme. Kurzfristige
Auswirkungen aufgrund von IT-Risiken schätzen wir als moderat ein. Den
Schadeneintritt halten wir für unwahrscheinlich. Die Anfang 2010 begonnene
IT-technische Integration von Morton Salt wird voraussichtlich im Jahr 2012
mit der Bereitstellung aller benötigten IT-Funktionalitäten abgeschlossen
sein. Für Potash One ist geplant, alle SAP-Module für das Projekt- und
Investitionscontrolling im ersten Halbjahr 2011 zur Verfügung zu
stellen. Finanzwirtschaftliche RisikenDie K+S Gruppe ist aufgrund der weltweiten operativen Geschäftstätigkeit
verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen das
Preisänderungsrisiko (bestehend aus Währungs- und Zinsänderungsrisiko), das
Ausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko sowie daraus resultierende
Zahlungsstromschwankungen. Marktpreisrisiken im Sinne von
Energiepreisrisiken, Risiken aus der Veränderung von Frachtraten und aus der
Verteuerung von Ammoniak bewerten wir als operative Risken; diese werden auf
Seite 40. beschrieben. Kommen zur Absicherung gegen die jeweiligen Risiken
derivative Finanzinstrumente zum Einsatz, werden diese bei der Beschreibung
des Risikomanagements in Bezug auf Finanzinstrumente auf Seite 29
weitergehend erläutert. Risiken durch WechselkursschwankungenEin Währungsrisiko resultiert aus Geschäften, die nicht in unserer
funktionalen Währung (Euro) abgeschlossen werden. Bei diesem Risiko
unterscheiden wir weiter zwischen Transaktions- und
Translationsrisiken. Während ein großer Anteil der Umsätze der K+S Gruppe in Euro abgerechnet
wird, lag der Umsatzanteil in US-Dollar im Geschäftsjahr 2010 bei knapp 40%
des Konzernumsatzes. Daneben wurden Umsätze in untergeordneter Größenordnung
auch in anderen Landeswährungen (z.B. kanadischer Dollar, chilenischer Peso
und britisches Pfund) getätigt. Unsere Geschäftstätigkeit ist deshalb den
Schwankungen der Wechselkurse zwischen dem Euro und den verschiedenen
anderen Währungen ausgesetzt. Dies kann dazu führen, dass bei Geschäften der
Wert der erbrachten Leistung nicht mit dem Wert der erhaltenen Gegenleistung
übereinstimmt, weil Einnahmen und Ausgaben in unterschiedlichen Währungen
entstehen (Transaktionsrisiken). Wechselkursschwankungen, insbesondere
gegenüber dem US-Dollar, spielen vor allem im Geschäftsbereich Kali- und
Magnesiumprodukte eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus wirken sich Währungseffekte auch im Geschäftsbereich Salz
aus, wo ein wesentlicher Teil der Ergebnisse und Cashflows in US-Dollar und
kanadischem Dollar erzielt und in die Konzernwährung Euro umgerechnet wird
(Translationsrisiken). Derartige Translationsrisiken bestehen auch in Bezug
auf das Nettovermögen von Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung
nicht der Euro ist, was zu stichtagsbedingten Schwankungen im Eigenkapital
führen kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den im Oktober 2009
abgeschlossenen Erwerb von Morton Salt, der zu einem bedeutenden Anteil an
Fremdwährungs-Aktiva geführt hat. Wechselkursschwankungen können sich nachteilig auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der K+S Gruppe auswirken. Um diesen
Wechselkursrisiken entgegenzuwirken, setzen wir derivative Finanzinstrumente
ein (siehe Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente auf Seite 29). Im
Rahmen der Transaktionssicherung werden die Nettopositionen, also die aus
Fremdwährungsumsätzen resultierenden Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen
in Fremdwährung mit Hilfe von Derivaten, i.d.R. durch Optionen und
Termingeschäfte, gegen Kursschwankungen gesichert. Sicherungsgeschäfte
werden auf fakturierte Forderungen und auf erwartete Nettopositionen auf der
Grundlage geplanter Umsätze abgeschlossen. Die Nettopositionen werden
hierbei anhand der Erlös- und Kostenplanung unter Anwendung von
Sicherheitsabschlägen bestimmt und fortlaufend aktualisiert, um Über- oder
Untersicherungen zu vermeiden. Daneben werden auch geplante Ergebnisse gegen
Translationsrisiken gesichert, sofern diese von wesentlicher Bedeutung sind.
In Relation zu den derzeitigen Ergebnissen halten wir das mögliche Risiko
aus Wechselkursschwankungen für moderat. Risiken aus einer Veränderung des allgemeinen ZinsniveausDas Zinsänderungsrisiko resultiert aus marktbedingten Schwankungen des
allgemeinen Zinsniveaus. Eine Veränderung wirkt sich einerseits auf die Höhe
von Zinszahlungen, andererseits auf die Marktwerte von Finanzinstrumenten
aus. Die Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2010 sind nahezu komplett
durch Festzinsfinanzierungen gegen einen Zinsanstieg gesichert. Die
Geldanlagen haben überwiegend eine kurzfristige Zinsbindung. Steigende
Zinsen würden das Finanzergebnis und die damit einhergehenden Zahlungsströme
auf Basis der Vermögens- und Kapitalstruktur zum 31. Dezember 2010
tendenziell verbessern, fallende Zinsen würden zu einer Verschlechterung
führen. Zur Steuerung dieses Risikos werden daher regelmäßig Zinsanalysen
erstellt. Eine Veränderung, insbesondere einen Anstieg, des allgemeinen
Zinsniveaus gegenüber der in der Mittelfristplanung unterstellten Annahme
halten wir für möglich, die Auswirkungen bewerten wir als
moderat. Risiken aus dem Forderungsausfall von Kunden und Ausfallrisiko von FinanzinstitutenUnter diesem Ausfallrisiko ist das teilweise oder vollständige Ausbleiben
von vertraglich zugesicherten Verpflichtungen seitens eines oder mehrerer
Vertragspartner zu verstehen. Wir unterhalten mit vielen Kunden ausgedehnte Geschäftsbeziehungen.
Sollten einer oder mehrere Großkunden nicht in der Lage sein, ihre
vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber zu erfüllen oder zahlungsunfähig
werden, könnten uns hieraus entsprechende Verluste entstehen. Risiken aus
Zahlungsausfällen sind bei uns größtenteils durch Kreditversicherungen
gedeckt. Der Verzicht auf eine Forderungssicherung erfolgt nur nach einer
kritischen Überprüfung der Kundenbeziehung und einer ausdrücklichen
Genehmigung, die abhängig von der Größenordnung durch die
Geschäftsbereichsleitung bzw. durch das zuständige Vorstandsmitglied
erfolgen muss. Konzernweit sind mehr als 80% aller versicherbaren
Forderungen gegen einen Ausfall gesichert. Ausfallrisiken bestehen auch im Hinblick auf Finanzinstitute, mit denen
wir Sicherungsgeschäfte abgeschlossen haben, bei denen Kreditlinien bestehen
oder Geldanlagen getätigt wurden. Dieses Risiko hat sich in jüngster Zeit
aufgrund der Finanzkrise erhöht und wird dadurch begrenzt, dass
Finanzgeschäfte nur mit Instituten guter Bonität getätigt werden. Hierzu
wird die Bonität der Finanzinstitute fortlaufend überwacht. Bürgschaften und Ausfallgarantien bestehen lediglich zwischen
Gesellschaften der K+S Gruppe, nicht jedoch für Dritte. Ein potenzieller Forderungsausfall bzw. Ausfall einer Bank könnte zu
einer moderaten Beeinträchtigung der Finanzlage der K+S Gruppe führen.
Aufgrund der vorgenommenen Maßnahmen zur Forderungssicherung bzw. der
beschriebenen Auswahl der Finanzinstitute sowie der Diversifizierung halten
wir dies jedoch für unwahrscheinlich. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko besteht darin, dass zur Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen benötigte Finanzmittel nicht termingerecht beschafft
werden und infolgedessen erhöhte Refinanzierungskosten anfallen können. Aus
diesem Grund bestehen die wesentlichen Ziele unseres Liquiditätsmanagements
in der Sicherstellung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit und der steten
Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen. Der Liquiditätsbedarf wird
grundsätzlich über die Liquiditätsplanung ermittelt und ist über zugesagte
Kreditlinien und flüssige Mittel gedeckt. Die Liquiditätssteuerung erfolgt über ein gruppenweites Cashpool-System
durch die zentrale Treasury-Einheit. Bei Geldanlagen verfolgen wir das Ziel,
die Erträge aus liquiden Mitteln risikoarm zu optimieren. Bei allen
Anlageformen dürfen definierte Bonitätsanforderungen an die Emittenten nicht
unterschritten werden. Im Geschäftsjahr 2010 haben wir das Fälligkeitsprofil
der Finanzierungsinstrumente der K+S Gruppe optimiert. Dazu wurden zwei
revolvierende Kreditlinien zu einer Konsortialkreditlinie mit günstigeren
Konditionen zusammengefasst und ihre Fälligkeit von April 2012 bis Juli 2015
verlängert. Darüber hinaus bestehen derzeit nicht in Anspruch genommene
bilaterale Rahmenkreditvereinbarungen. Besondere Abhängigkeiten von
einzelnen Kreditgebern bestehen nicht. Im Rahmen der bestehenden
Kreditlinien ist die K+S Gruppe Verpflichtungen (Financial Covenants)
eingegangen, bestimmte Finanzkennzahlen einzuhalten. Im Fall eines Verstoßes
gegen diese Verpflichtungen ist eine vorzeitige Kündigung dieser
Finanzierungen durch die Fremdkapitalgeber möglich. Eine Verletzung der
derzeit gültigen Financial Covenants erscheint aufgrund deutlich positiver
Finanzkennzahlen jedoch unwahrscheinlich. Die im September 2009 emittierte
Anleihe mit einem Volumen von 750 Mio. € und einer Laufzeit von fünf Jahren
unterliegt nicht der Pflicht zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen. Mit
Blick auf die Fälligkeitsstruktur unserer Verbindlichkeiten halten wir für
die K+S Gruppe ein wesentliches Liquiditäts- oder Finanzierungsrisiko für
unwahrscheinlich. FÄLLIGKEITSPROFIL DER FINANZVERBINDLICHKEITEN DER K+S GRUPPE (ANGABEN IN MIO. €)![]() Risiken aus einer Veränderung des UnternehmensratingsRatings dienen der Beurteilung der Bonität von Unternehmen und werden i.
d. R. von externen Ratingagenturen durchgeführt. Das Rating liefert
insbesondere für Kreditinstitute und institutionelle Investoren
Anhaltspunkte zur Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und hat u.a.
Auswirkungen auf die Kosten und Verfügbarkeit von
Finanzierungsmöglichkeiten. Wir sind derzeit von den Ratingagenturen "Standard & Poor's" und
"Moody's Investors Service " im "Investment Grade" bewertet. Während der
Ausblick von Standard & Poor's angesichts unserer starken
Finanzkennzahlen "positiv" lautet, wird er von Moody's "stabil" eingestuft
(Standard & Poor's Emittenten-Rating: BBB positiver Ausblick, Moody's
Emittenten-Rating: Baa2 stabiler Ausblick). Ratingherabstufungen,
insbesondere der Verlust der Einstufung in die Kategorie "Investment Grade",
könnten sich negativ auf Finanzierungskonditionen auswirken. Herabstufungen
können beispielweise die Stellung von Sicherheiten gegenüber Gläubigern
erfordern sowie die Bereitschaft von Geschäftspartnern, mit der K+S Gruppe
Geschäfte zu tätigen, beeinträchtigen. Bei bestehenden Kreditlinien müssten
unter Umständen höhere Zinsmargen gezahlt werden; gleichzeitig könnten sich
neue Kreditlinien verteuern. Wir halten das Risiko einer Herabstufung des
Kreditratings, insbesondere in den "Non-Investment"-Bereich, für
unwahrscheinlich; die Wirkung bewerten wir als moderat. Entwicklung der KreditratingsSTANDARD & POOR'Sscroll
MOODY'Sscroll
Beurteilung der GesamtrisikosituationDie Einschätzung des Gesamtrisikos erfolgt auf Grundlage des
Risikomanagementsystems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-,
Steuerungs- und Kontrollsystemen. Zu den wesentlichen potenziellen Risiken
der zukünftigen Entwicklung der K+S Gruppe gehören insbesondere Risiken aus
Schwankungen von Angebot und Nachfrage und Risiken aus der Veränderung bzw.
Versagung behördlicher Genehmigungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind auf Basis
der Erkenntnisse unserer mittelfristigen Planung keine gravierenden Risiken
für die zukünftige Entwicklung erkennbar, die einzeln oder in Wechselwirkung
mit anderen Risiken zu einer dauerhaften und bestandsgefährdenden
Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der K+S Gruppe
führen könnten. Künftige Chancen sind in die Beurteilung des Gesamtrisikos
nicht eingeflossen. Organisatorisch haben wir alle Voraussetzungen
geschaffen, um mögliche Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und
entsprechend handeln zu können. NachtragsberichtNach Ende des Geschäftsjahres ergaben sich keine signifikanten Änderungen
bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. unserer
Branchensituation. K+S erwirbt Mehrheitsanteil an Potash OneDie K+S Aktiengesellschaft und Potash One hatten am 22. November 2010
eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach K+S allen Potash One Aktionären ein
Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien zu einem Preis von 4,50 CAN$
(Transaktionsvolumen: 434 Mio. CAN$ bzw. rund 325 Mio. €) unterbreitete.
Potash One besitzt mehrere Kali-Explorationslizenzen in der kanadischen
Provinz Saskatchewan einschließlich des Legacy Projekts - ein
fortgeschrittenes Greenfield-Projekt zur Errichtung eines
Solbetriebs. Das formelle Übernahmeangebot wurde am 13. Dezember 2010 an die Inhaber
der Potash One Aktien versandt; die Annahmefrist endete am 18. Januar
2011. Am 19. Januar 2011 hat K+S bekanntgegeben, dass innerhalb der
Angebotsfrist 81% der Potash One Aktien angedient worden waren. Die Frist
wurde bis zum 4. Februar verlängert, um den verbleibenden Aktionären die
Möglichkeit zu geben, ihre Aktien anzudienen. Am 7. Februar gaben wir
bekannt, dass sich die Andienungsquote auf 90,9% erhöht hat. Da das Angebot
von mehr als 90% der Potash One Aktionäre angenommen wurde, werden die
verbleibenden ausstehenden Potash One Aktien durch ein Ausschlussverfahren
im Rahmen des Canada Business Corporations Act erworben. Mitte Mai 2011
sollte die vollständige Übernahme von Potash One erfolgt sein. Darüber hinaus gibt es keine für die K+S Aktiengesellschaft zu
berichtenden Ereignisse von besonderer Bedeutung. PrognoseberichtDie Ergebnisentwicklung der K+S Aktiengesellschaft hängt maßgeblich von
der Entwicklung der Tochtergesellschaften ab. Für die K+S Gruppe wird die
folgende Entwicklung prognostiziert: Derzeit zieht weltweit sowohl die Nachfrage als auch das Preisniveau
mineralischer Düngemittel an. Auch das Salzgeschäft wird im laufenden Jahr
wahrscheinlich von einer erneut überdurchschnittlichen Auftausalznachfrage
profitieren. Für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2011 rechnen wir daher aus
heutiger Sicht mit einem spürbaren Anstieg des Umsatzes. Da der erwartete
Kostenanstieg voraussichtlich hinter dem Umsatzanstieg zurückbleiben wird,
sehen wir beim operativen Ergebnis EBIT I wie auch beim Konzernergebnis
sogar gute Chancen einer deutlichen Steigerung gegenüber den entsprechenden
Vorjahreswerten. Weltweit nur begrenzt zur Verfügung stehende Agrarflächen und
wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum erhöhte Agrarpreise werden
Landwirte weltweit motivieren, ihre Flächenerträge je Hektar zu steigern.
Hierzu bedarf es insbesondere in den Schwellenländern einer erhöhten
Düngeintensität, sodass im Jahr 2012 von einer weiteren Nachfragesteigerung
bei gleichzeitig hoch ausgelasteten Produktionskapazitäten ausgegangen
werden darf. Preispotentiale insbesondere für Kali- und Magnesiumdüngemittel
sind daher möglich. Aufgrund des witterungsbedingt guten Starts des
Auftausalzgeschäfts sowohl in Europa als auch in Nordamerika erwarten wir
für den Geschäftsbereich Salz im Jahr 2011 einen gegenüber dem Spitzenjahr
2010 stabilen Umsatz auf hohem Niveau; auf der Kostenseite werden
insbesondere höhere Frachtkosten sowie Verkäufe aus Beständen zu einem
moderat rückläufigen operativen Ergebnis führen. Im Vergleich zu den
Vorjahreswerten ist daher für die K+S Gruppe im Jahr 2012 insgesamt von
einer stabilen Umsatz- und einer sich moderat verbessernden
Ergebnisentwicklung auszugehen. Unser Ausblick für die Jahre 2011 und 2012 stützt sich u.a. auf folgende
Prämissen:
Darüber hinaus bleibt es Schwerpunkt unserer Strategie, in den
angestammten Geschäftsfeldern weiter zu wachsen; dies schließt Akquisitionen
und Kooperationen ein. Versicherung der gesetzlichen Vertreter der K+S AktiengesellschaftWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der K+S Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht der
Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der
K+S AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und
Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der K+S AG beschrieben
sind. Kassel, 1. März 2011 K+S Aktiengesellschaft Der Vorstand ZUKUNFTSBEZOGENE AUSSAGENDIESER LAGEBERICHT ENTHÄLT ANGABEN UND PROGNOSEN, DIE SICH AUF DIE
KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER K+S AG UND IHRER GESELLSCHAFTEN BEZIEHEN. DIE
PROGNOSEN STELLEN EINSCHÄTZUNGEN DAR, DIE WIR AUF BASIS ALLER UNS ZUM
JETZIGEN ZEITPUNKT ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN INFORMATIONEN GETROFFEN HABEN.
SOLLTEN DIE DEN PROGNOSEN ZUGRUNDE GELEGTEN ANNAHMEN NICHT EINTREFFEN ODER
RISIKEN - WIE DIE IM RISIKOBERICHT ANGESPROCHENEN - EINTRETEN, SO KÖNNEN DIE
TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE VON DEN ZURZEIT ERWARTETEN ERGEBNISSEN
ABWEICHEN. Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Bilanzscroll
Entwicklung des Anlagevermögensscroll
scroll
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AnhangAllgemeine GrundlagenDer Jahresabschluss der K+S Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2010 ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes
aufgestellt. Im Interesse einer übersichtlicheren Darstellung sind in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst.
Diese Posten werden im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die
einzelnen Posten des Jahresabschlusses werden in Tausend € (T€)
dargestellt. Die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erfolgt erstmals für das Geschäftsjahr 2010. Gemäß den
Übergangsvorschriften des BilMoG wurde eine Anpassung der Vorjahreszahlen an
die neuen Bilanzierungsvorschriften nicht vorgenommen. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeImmaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Software wird nach vollständiger
Abschreibung als Abgang ausgewiesen. Bei voraussichtlich dauernden
Wertminderungen wird außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten von selbsterstellten Anlagen
enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten
einschließlich Abschreibungen. Bewegliche Anlagegüter, die vor dem 1. Januar 2010 erworben wurden,
werden überwiegend degressiv abgeschrieben. Bewegliche Anlagegüter, die nach
dem 31. Dezember 2009 erworben wurden sowie unbewegliche Anlagegüter werden
linear abgeschrieben. Aus der Änderung der Abschreibungsmethoden für
bewegliche Anlagegüter ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens- und Ertragslage. Die Abschreibungssätze richten sich nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer. Diese beträgt überwiegend für Bauten 14 bis 33 Jahre, für
technische Anlagen und Maschinen 3 bis 25 Jahre, für andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Geringwertige Anlagegüter
werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und nach fünf Jahren als Abgänge
ausgewiesen. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen. Sind die Gründe für eine außerplanmäßige
Abschreibung entfallen, erfolgt eine Wertaufholung. Strecken und Grubenbaue
werden nicht aktiviert. FinanzanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu
Anschaffungskosten oder im Falle einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag
bewertet. Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder bei unverzinslichen oder
niedrig verzinslichen Darlehen zum Barwert angesetzt. Erkennbaren Risiken
wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen Rechnung
getragen. VorräteDie Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten sind
neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten und die Abschreibungen des Anlagevermögens
einbezogen. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen sind entsprechend ihrer Fristigkeit zum Nenn- oder Barwert
angesetzt. Einzelrisiken werden durch Abschreibungen, das allgemeine
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. WertpapiereWertpapiere sind mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
beizulegendem Wert am Abschlussstichtag bewertet, soweit sie nicht als
Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit ihrem beizulegenden
Zeitwert zu bewerten sind. RechnungsabgrenzungspostenDas Wahlrecht gemäß § 250 Abs. 3 HGB zur aktivischen Abgrenzung von
Disagien aus der Aufnahme von Verbindlichkeiten wird ausgeübt. Vermögens-, Ertrags- und AufwandsverrechnungFür Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sowie von Erfüllungsrückständen aus
Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogen sind (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), erfolgt die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. In der Gewinn- und Verlustrechnung
werden Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen mit dem
Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und
der Saldo im Zinsergebnis ausgewiesen. In der Bilanz werden diese
Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung
verrechnet. Die sich ergebenden Verpflichtungsüberhänge werden unter den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Verpflichtungen
aus Pensionszusagen) und unter den sonstigen Rückstellungen
(Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitverpflichtungen)
ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Erfüllungsbetrag von Pensionsverpflichtungen wird unter Anwendung
versicherungsmathematischer Grundsätze nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des
laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird von dem Wahlrecht nach § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Die Pensionsverpflichtungen werden
pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Zum Abschlussstichtag ergibt
sich ein Rechnungszins in Höhe von 5,16%. Der angenommene Gehalts- bzw. Rententrend beträgt jeweils 1,8%. Die
Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den Heubeck'schen Sterbetafeln
(2005G). Der einmalige Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen aus der
erstmaligen Anwendung des BilMoG wurde im Geschäftsjahr vollständig im
außerordentlichen Ergebnis aufwandswirksam verrechnet. Auf eine Ansammlung
des Zuführungsbetrags über maximal 15 Jahre wurde verzichtet. Übrige RückstellungenÜbrige Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten und
für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt
gegeben wird, abgezinst. Rückstellungen für bergbauliche Verpflichtungen zum Gruben- und
Schachtversatz werden mit dem Barwert der zukünftig zu erwartenden
Aufwendungen bewertet. Der Barwertermittlung werden dabei der aktuelle
Durchschnittsdiskontierungssatz für bergbauliche Verpflichtungen in Höhe von
4,83% und eine jährliche Preissteigerungsrate in Höhe von 1,5% zu Grunde
gelegt. Der Diskontierungssatz basiert auf dem gewichteten Durchschnitt der
durch die Bundesbank veröffentlichten Diskontierungssätze. Die bergbaulichen
Rückstellungen umfassen auch Rückbauverpflichtungen. Rückstellungen für
Bergschädenwagnisse werden auf Basis von Schadenfällen der Vergangenheit
ermittelt, um dem tatsächlichen Risiko Rechnung zu tragen. Die
Rückstellungen für Dienstjubiläen werden für die zurückgelegten Dienstzeiten
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage des
modifizierten Teilwertverfahrens ermittelt. Die Ermittlung des
Erfüllungsbetrags von Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt nach dem
Barwertverfahren. Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen auf
Grund der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergaben, werden im
außerordentlichen Ergebnis dargestellt. Soweit sich aus der Neubewertung von
Rückstellungen ein Auflösungsbetrag ergeben hätte, der bis spätestens zum
31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste, wurden die zum 31.
Dezember 2009 gebildeten Rückstellungsbeträge in Übereinstimmung mit Art. 67
Abs. 1 Satz 2 EGHGB vollständig beibehalten. Der Betrag der Überdeckung zum
Abschlussstichtag ist bei den Erläuterungen zu den Sonstigen Rückstellungen
angegeben. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurden
Aufwandsrückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 2 HGB a.F. in Höhe von 2.500 T€
erfolgsneutral aufgelöst. Der Betrag wurde unmittelbar in die
Gewinnrücklagen eingestellt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Hierbei werden bei der K+S
Aktiengesellschaft neben Unterschieden bei eigenen Bilanzpositionen auch
Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei Organgesellschaften berücksichtigt.
Verlust- und Zinsvorträge werden berücksichtigt, insoweit eine Verrechnung
mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre
realisierbar ist. Bei der Bewertung der latenten Steuern wird der
kombinierte Ertragsteuersatz des Organkreises der K+S Aktiengesellschaft in
Höhe von 28,2 % zu Grunde gelegt. Dieser enthält neben der
Körperschaftsteuer von 15,0 % und dem darauf zu entrichtenden
Solidaritätszuschlag von 5,5 % den durchschnittlichen Gewerbesteuersatz in
Höhe von 12,4 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als
passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer insgesamt bestehenden
Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
kein Gebrauch gemacht. Passive Unterschiedsbeträge ergeben sich zum Abschlussstichtag aus
Ansatz- und Bewertungsunterschieden bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, sonstigen Vermögensgegenständen sowie Rücklagen nach § 6b Abs. 3
EStG. Aktive Unterschiedsbeträge resultieren im Wesentlichen aus
Buchwertunterschieden bei bergrechtlichen Rückstellungen,
Pensionsrückstellungen und im Anlagevermögen. Nach Saldierung der aktiven
und passiven Unterschiedsbeträge verbleibt im Berichtsjahr ein
Aktivüberhang, der in der Bilanz nicht angesetzt wurde. Bewertungseinheiten und derivative FinanzinstrumenteEs wurden im Geschäftsjahr keine Bewertungseinheiten i.S.v. § 254 HGB
gebildet. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt in
Übereinstimmung mit den allgemeinen handelsrechtlichen
Bilanzierungsgrundsätzen imparitätisch. Aktivische derivative
Finanzinstrumente werden maximal zu den Anschaffungskosten bilanziert.
Sofern der Zeitwert unter den Anschaffungskosten liegt, erfolgt eine
Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei negativem
beizulegenden Zeitwert wird eine Rückstellung für drohende Verluste
gebildet. Passivische derivate Finanzinstrumente werden mindestens in Höhe
der erhaltenen Stillhalterprämie angesetzt. Soweit der negative beizulegende
Zeitwert die passivierte Verbindlichkeit übersteigt, wird eine Rückstellung
für drohende Verluste gebildet. Umrechnung von FremdwährungsbeträgenDie Anschaffungskosten von Vermögensgegenständen aus Bezügen in fremder
Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung werden zu Kursen im
Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Entstehung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag bewertet. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit
ihrem Umrechnungskurs bei Entstehung oder dem niedrigeren
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der Bruttobuchwerte und Abschreibungen der einzelnen
Posten des Anlagevermögens ist gesondert dargestellt. FinanzanlagenDie Aufstellung über den Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB ist
gesondert in der Anhangsangabe "Aufstellung des Anteilsbesitzes"
dargestellt. VORRÄTEscroll
FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEscroll
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 76.489 T€
(Vorjahr: 116.958 T€) auf Forderungen aus dem konzerninternen
Zahlungsverkehr, 548.922 T€ (Vorjahr: 302.106 T€) auf Forderungen aus
Ergebnisabführung und 2 T€ (Vorjahr: 38.082 T€) auf Beteiligungserträge. Im
Übrigen betreffen sie vornehmlich Lieferungen und Leistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.311 T€ (Vorjahr:
7.115 T€) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 487 T€ (Vorjahr:
6.083 T€) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft in Höhe von 2.318 T€ ein
Disagio i.S.v. § 250 Abs. 3 HGB. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der K+S Aktiengesellschaft beträgt 191,4 Mio. €
und ist in 191,4 Millionen nennwertlose Inhaber-Stückaktien eingeteilt. Der
Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der K+S Aktiengesellschaft bis
zum 9. Mai 2011 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt
jedoch um höchstens 82,5 Mio. € durch Ausgabe von höchstens 82,5 Mio. neuen
auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Im
Rahmen einer Kapitalerhöhung sind im Jahr 2009 26,4 Mio. € in Anspruch
genommen worden, so dass am Abschlussstichtag ein genehmigtes Kapital in
Höhe von 56,1 Mio. € besteht. Bei Durchführung der Kapitalerhöhung ist den
Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ausschließen, und zwar
insgesamt bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 41,25 Mio. €
(entsprechend 41,25 Mio. Stückaktien):
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital
festzulegen. Angaben zu eigenen AnteilenIm Geschäftsjahr hat die Gesellschaft 200.024 eigene Aktien zu einem
durchschnittlichen Kurs von 41,81 € erworben. Der rechnerisch maximale
Anteil der erworbenen Aktien am Grundkapital betrug 0,1 % und der auf die
erworbenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals belief sich auf 200
T€. Die Veräußerung der Aktien an Mitarbeiter und am freien Markt erfolgte
zu einem durchschnittlichen Kurs von 41,85 €. Der aus dem Mehrerlös
resultierende Differenzbetrag in Höhe von 7 T€ ist entsprechend § 272 Abs.
1b S. 3 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Zum Abschlussstichtag
hält die Gesellschaft keine eigenen Anteile. KAPITALRÜCKLAGEscroll
ANDERE GEWINNRÜCKLAGENscroll
Die Einstellung des Betrags aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG
resultiert aus der erfolgsneutralen Auflösung von Aufwandsrückstellungen
i.S.v. § 249 Abs. 2 HGB a.F. in Höhe von 2.500 T€. BILANZGEWINNscroll
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenBei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
bestehen keine Fehlbeträge. Im Rahmen des Bilanzausweises wurden erstmals
Pensionsrückstellungen mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von
Pensionsverpflichtungen dienen, verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen beträgt
zum Bilanzstichtag 102.820 T€ (ohne Berücksichtigung von Verpflichtungen aus
Entgeltumwandlungen von Arbeitnehmern). Verrechnet mit dem beizulegenden
Zeitwert des Deckungsvermögens in Höhe von 71.405 T€ ergibt sich ein
Bilanzansatz für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 31.415
T€. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen von
Arbeitnehmern ("deferred compensation") in Höhe von 1.436 T€, die durch
kongruente Versicherungsverträge rückgedeckt sind. Der Erfüllungsbetrag
wurde vollständig mit mit dem beizulegenden Zeitwert der
Versicherungsverträge (1.436 T€) verrechnet. Das Deckungsvermögen umfasst Wertpapiere,
Rückdeckungsversicherungsverträge und Guthaben bei Kreditinstituten. Die
Wertpapiere sind mit ihren Marktpreisen und Guthaben bei Kreditinstituten
mit ihrem Nennwert zum Abschlussstichtag bewertet. Der beizulegende Zeitwert
der Rückdeckungsversicherungsverträge wurde anhand des geschäftsplanmäßigen
Deckungskapitals der Verträge zuzüglich eines ggf. vorhandenen Guthabens aus
Überschussbeteiligung ermittelt. Die Anschaffungskosten des
Deckungsvermögens betragen 71.145 T€. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken angemessen
Rechnung. Sie ergeben sich hauptsächlich aus bergbaulichen Verpflichtungen.
Daneben bestehen vornehmlich Rückstellungen für
Personalverpflichtungen. Der sich auf Grund der BilMoG-Umstellung ergebende Überdeckungsbetrag der
sonstigen Rückstellungen i.S.v. Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHB beträgt zum
Abschlussstichtag 5.911 T€. Im Rahmen des Bilanzausweises wurden erstmals Rückstellungen für
Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Altersteilzeitverpflichtungen dienen,
verrechnet. RÜCKSTELLUNGEN FÜR ALTERSTEILZEITscroll
Das Deckungsvermögen umfasst Wertpapiere und Guthaben bei
Kreditinstituten. Die Wertpapiere sind mit ihren Marktpreisen und Guthaben
bei Kreditinstituten mit ihrem Nennwert zum Abschlussstichtag
bewertet. VERBINDLICHKEITENscroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen
1.058.003 T€ (Vorjahr: 604.990 T€) auf Verbindlichkeiten aus dem
konzerninternen Zahlungsverkehr sowie in Höhe von 30.167 T€ aus
Darlehensverbindlichkeiten. Im Übrigen betreffen sie vornehmlich
Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme in Höhe von 67.291 T€ (Vorjahr:
112.064 T€). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betreffen: scroll
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen hatten im Vorjahr in
Höhe von 37.000 T€ eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von 332 T€ (Vorjahr: 839 T€) haben eine
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf: scroll
HAFTUNGSVERHÄLTNISSEscroll
Die Patronatserklärung beinhaltet die Sicherungsleistung auf Ausgleichs-
und Herrichtungsmaßnahmen der Torf- und Humuswerk Uchte GmbH. Die
Gesellschaft ist eine 100 %ige mittelbare Beteiligungsgesellschaft der K+S
Aktiengesellschaft. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der
Patronatserklärung für die Tochtergesellschaft wird aufgrund deren guter
Finanz-, Vermögens- und Ertragslage als gering eingestuft. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENscroll
Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit verbundenen Unternehmen, die
auch eine Verlustübernahme beinhalten. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUMSATZ NACH TÄTIGKEITSGEBIETENscroll
UMSATZ NACH REGIONENscroll
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEscroll
Erträge in Höhe von 8.676 T€ (Vorjahr: 9.327 T€) sind anderen
Geschäftsjahren zuzurechnen und ergeben sich im Wesentlichen aus der
Auflösung von Rückstellungen. Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen 1.558 T€. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENscroll
Aufwendungen in Höhe von 612 T€ (Vorjahr: 303 T€) sind anderen
Geschäftsjahren zuzurechnen. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen 263 T€. BETEILIGUNGSERGEBNISscroll
Die Erträge aus der Gewinnabführung setzen sich im Wesentlichen aus der
Ergebnisabführung der K+S KALI GmbH, der K+S Salz GmbH sowie der K+S
Nitrogen GmbH zusammen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen im Wesentlichen das
Jahresergebnis der K+S Beteiligungs GmbH. Zinsergebnisscroll
Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und
sonstigen langfristigen Rückstellungen handelt es sich seit dem
Geschäftsjahr 2010 jeweils um den Nettobetrag nach Verrechnung mit Erträgen
und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen. In den Aufwendungen aus der
Aufzinsung von Pensionsrückstellungen wurden Erträge aus Deckungsvermögen in
Höhe von 3.154 T€ verrechnet (Bruttoaufwendungen vor Verrechnung: 6.009 T€).
In den Aufwendungen aus der Aufzinsung sonstiger Rückstellungen wurden
Erträge aus Deckungsvermögen in Höhe von 32 T€ verrechnet
(Bruttoaufwendungen vor Verrechnung: 3.917 T€). Ausserordentliches Ergebnisscroll
Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres sind
durch die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG entstanden. Sie
resultieren aus der zum 1. Januar 2010 vorgenommenen Neubewertung der
Pensionsrückstellungen (Aufwand 9.210 T€, Ertrag 3.288 T€), der
bergbaulichen Rückstellungen (Aufwand 4.583 T€), der Rückstellungen für
Altersteilzeit (Aufwand 261 T€) und der Jubiläumsrückstellungen (Aufwand 240
T€). In den außerordentlichen Aufwendungen (14.294 T€) wurden Erträge aus
der erstmaligen Bewertung von Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert
zum 1. Januar 2010 in Höhe von 10.150 T€ verrechnet (Bruttoaufwendungen vor
Verrechnung: 24.444 T€). Steuernscroll
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in Höhe von 7.079 T€
(Vorjahr: 1.779 T€) Vorjahre. Die sonstigen Steuern sind den betrieblichen Funktionsbereichen
zugeordnet. Materialaufwandscroll
Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten nicht den Zinsanteil in
den Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. Dieser wird als Zinsaufwand im
Zinsergebnis ausgewiesen. Arbeitnehmerscroll
Sonstige AngabenDerivative FinanzinstrumenteEs wurden im Geschäftsjahr keine Bewertungseinheiten i.S.v. § 254 HGB
gebildet. Am 31. Dezember 2010 wurden folgende Währungsderivate gehalten, die nicht
zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden: scroll
1)
umgerechnet in Euro mit gewichteten
Sicherungskursen Die ermittelten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Wert bei
vorzeitiger fiktiver Auflösung zum Abschlussstichtag. Die Ermittlung erfolgt
auf Basis anerkannter, von den Marktteilnehmern üblicherweise angewandter,
finanzmathematischer Methoden. Diesen Berechnungen liegen insbesondere die
folgenden am Bilanzstichtag geltenden Parameter zugrunde:
Angaben zu ausschüttungsgesperrten BeträgenAus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert
(Deckungsvermögen) ergibt sich zum Abschlussstichtag ein
Ausschüttungssperrbetrag gem. § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 12.197 T€. Im
Rahmen des Bilanzausweises wurde das Deckungsvermögen vollständig mit den
Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet. Honorare für AbschlussprüferDas für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers
ist in der entsprechenden Anhangangabe im Konzernabschluss der K+S
Aktiengesellschaft enthalten. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstandsscroll
Die Einzelaufstellung der Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge wird in
einem Vergütungsbericht veröffentlicht. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate-Governance-KodexDie Gesellschaft hat im Dezember 2010 eine Entsprechenserklärung gemäß §
161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex" abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289a HGB dauerhaft auf der Internet-Homepage der
K+S (www.k-plus-s.com/de/corporate-governance) veröffentlicht. Aufstellung des AnteilsbesitzesAufstellung des Anteilsbesitzes der K+S Aktiengesellschaft gemäß § 285
Nr. 11 HGB: Stand 31.12.2010scroll
1)
Ergebnisabführungsvertrag mit Muttergesellschaft
(Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Ergebnisabführung) Ehrenvorsitzender des AufsichtsratsGerhard R. Wolf (75), Diplom-Kaufmann, Wormsehem. Mitglied des Vorstands der BASF AG, Ludwigshafen ehem. Vorsitzender des Aufsichtsrats der K+S
Aktiengesellschaft Mandat und Vorsitz bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 14.
Mai 2008 Mitglieder des Aufsichtsrats(Stand der Angaben: 31. Dezember 2010)Dr. Ralf Bethke (68), Diplom-Kaufmann, Deidesheim, AufsichtsratsvorsitzenderAnteilseignervertreterehem. Vorsitzender des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft Aufsichtsratsvorsitz seit 14. Mai 2008 Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2012 Erstbestellung: 1. Juli 2007 scroll
Michael Vassiliadis (46), Chemielaborant, Hannover, stellv. VorsitzenderArbeitnehmervertreterVorsitzender der IG Bergbau, Chemie, Energie, Hannover Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 7. Mai 2003 scroll
Ralf Becker (45), Gewerkschaftssekretär, LindwedelArbeitnehmervertreterLandesbezirksleiter Nord der IG Bergbau, Chemie, Energie,
Hannover Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 1. August 2009 scroll
Jella S. Benner-Heinacher (50), Juristin, MeerbuschAnteilseignervertreterinBundesgeschäftsführerin der Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013
Erstbestellung: 7. Mai 2003 scroll
George Cardona (59), Ökonom, MonacoAnteilseignervertreterMitglied des Direktorenrats der OJSC EuroChem Mineral and Chemical Co.,
Russland Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2015 Erstbestellung: 9. Oktober 2009 scroll
Harald Döll (46), Energieanlagenelektroniker, PhilippsthalArbeitnehmervertreterVorsitzender des Betriebsrats des Werks Werra der K+S KALI
GmbH Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 1. August 2009 Dr. Rainer Gerling (52), Diplom-Ingenieur, Heringen (Werra)ArbeitnehmervertreterLeiter des Werks Werra der K+S KALI GmbH Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 14. Mai 2008 Rainer Grohe (70), Diplom-Ingenieur, OtterstadtAnteilseignervertreterLehrbeauftragter an der Universität der Bundeswehr München Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 6. Mai 1998 scroll
Dr. Karl Heidenreich (69), Diplom-Kaufmann, MannheimAnteilseignervertreterehem. Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg,
Stuttgart/Karlsruhe/Mannheim Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013
Erstbestellung: 7. Mai 2003 Rüdiger Kienitz (50), Bergbautechnologe, GeisaArbeitnehmervertreterMitglied des Betriebsrats des Werks Werra der K+S KALI GmbH Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013
Erstbestellung: 26. März 1998 Klaus Krüger (56), Bergbautechnologe, WolmirstedtArbeitnehmervertreterVorsitzender des Betriebsrats des Werks Zielitz der K+S KALI
GmbH Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der K+S Gruppe Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 9. August 1999 Dieter Kuhn (52), Bergbaumaschinist, BernburgArbeitnehmervertreterBetriebsratsvorsitzender des Werks Bernburg der esco GmbH & Co.
KG erster stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der K+S
Gruppe Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 7. Mai 2003 Dr. Bernd Malmström (69), Jurist, BerlinAnteilseignervertreterRechtsanwalt Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 7. Mai 2003 scroll
Dr. Rudolf Müller (67), Diplom-Ingenieur agr., OchsenfurtAnteilseignervertreterehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker AG, Mannheim Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 7. Mai 2003 scroll
Renato De Salvo (46), Betriebsschlosser, AuhagenArbeitnehmervertreterBetriebsschlosser im Werk Sigmundshall der K+S KALI GmbH Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 7. Mai 2003 Dr. Eckart Sünner (66), Jurist, Neustadt a.d.WeinstraßeAnteilseignervertreterChief Compliance Officer der BASF SE, Ludwigshafen Mandat bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2013 Erstbestellung: 28. April 1992 scroll
AufsichtsratsausschüssePrüfungsausschussAnteilseignervertreter
Arbeitnehmervertreter
NominierungsausschussAnteilseignervertreter
PersonalausschussAnteilseignervertreter
Arbeitnehmervertreter
VermittlungsausschussAnteilseignervertreter
Arbeitnehmervertreter
Mitglieder des VorstandsNorbert Steiner (56), Jurist, Baunatal, VorsitzenderUnternehmensentwicklung und Controlling Recht / Compliance Investor Relations Kommunikation und Medien Oberer Führungskreis / Internationale HR-Koordination Salz Mandat bis 11. Mai 2015 Erstbestellung: 12. Mai 2000 scroll
Joachim Felker (58), Industriekaufmann, MünchenKali- und Magnesiumprodukte Stickstoffdüngemittel Mandat bis 30. September 2012 Erstbestellung: 1. Oktober 2005 scroll
Gerd Grimmig (57), Diplom-Ingenieur, SöhrewaldBergbau Geologie Technik / Energie Forschung und Entwicklung Umwelt, Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement Inaktive Werke Entsorgung und Recycling Tierhygieneprodukte Consulting MSW Chemie Mandat bis 30. September 2013 Erstbestellung: 1. Oktober 2000 scroll
Dr. Thomas Nöcker (52), Jurist, Kassel, ArbeitsdirektorPersonal IT-Services Organisations- und Projektmanagement Immobilienmanagement Wissensmanagement Gesundheitsmanagement Globale Logistik Strategie Logistikeinkauf Kali-Transport GmbH (KTG) Handelsgeschäfte (CFK) Mandat bis 31. Juli 2016 Erstbestellung: 1. August 2003 Aufsichtsratsmandate: K+S KALI GmbH, Kassel Kontrollgremien: Beirat der RAG Bildung GmbH, Essen - bis Juli
2010 Jan Peter Nonnenkamp (47), Diplom-Ökonom, MünchenFinanzen und Rechnungswesen Einkauf, Material- und Lagerwirtschaft Revision Steuern Versicherungen Mandat bis 31. Mai 2012 Erstbestellung: 1. Juni 2009 Beteiligungen an der GesellschaftMeritus Trust Company Limited, Bermuda, hält über die EuroChem Group SE
und ihr zuzurechnende Tochterunternehmen knapp 15 % der Aktien. Meritus hält
treuhänderisch Industriebeteiligungen von Andrey Melnichenko. Die BASF SE,
Ludwigshafen, hält weiterhin etwas über 10 % unserer Aktien. Nachdem
BlackRock Inc., New York (USA), uns am 2. September zunächst mitgeteilt
hatte, dass sie die Schwelle von 3 % unterschritten habe, veröffentlichte
das Unternehmen am 13. September wieder eine Überschreitung dieser Schwelle
und einen Anteilsbesitz von 3,63 %. Am 26. November wurden wir von AXA S.A.,
Paris (Frankreich), darüber informiert, dass sie 3,06% der K+S-Aktien
halte. GewinnverwendungsvorschlagDer im Geschäftsjahr 2010 erzielte Jahresüberschuss der K+S
Aktiengesellschaft beläuft sich auf 217.822 T€. Unter Berücksichtigung des
Gewinnvortrags in Höhe von 7.870 T€ ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von
225.692 T€. Der Vorstand beabsichtigt, die Ausschüttung einer Dividende von
1,00 € je nennwertloser Stückaktie (191.400 T€) aus dem Bilanzgewinn
vorzuschlagen und den Restbetrag von 34.292 T€ auf neue Rechnung
vorzutragen. Kassel, 1. März 2011 K+S Aktiengesellschaft Der Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht der K+S Aktiengesellschaft, Kassel, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der K+S Aktiengesellschaft,
Kassel, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Hannover, den 1. März 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scroll
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