K+S Aktiengesellschaft

Kassel

Konzernzahlungsbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

Die K+S AKTIENGESELLSCHAFT ist eine nach deutschem Recht gegründete und beim Amtsgericht Kassel unter der Registernummer HRB 2669 eingetragene börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bertha-von-Suttner-Str. 7, 34131 Kassel, Deutschland.

Als Mutterunternehmen der K+S GRUPPE hält die K+S AKTIENGESELLSCHAFT direkt oder indirekt die Anteile der Tochtergesellschaften der K+S GRUPPE im In- und Ausland.

Die K+S AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).

2. HINTERGRUND

Zur Schaffung von Transparenz über geleistete Zahlungen von Unternehmen an ressourcenreiche Länder hat die Europäische Union (EU) mit der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (ABI. L 182 vom 29. Juni 2013, S. 19, so genannte EU-Bilanzrichtlinie) Regelungen geschaffen, welche Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie zur Berichterstattung über bestimmte, an staatliche Stellen geleistete Zahlungen in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten verpflichten. Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie sind Unternehmen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen bestimmten Stoffen tätig sind.

Die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in nationales Recht erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes - BilRUG am 23. Juli 2015. Mit den §§ 341q ff HGB wurden diese Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert und sind für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften auf Geschäftsjahre, welche nach dem 23. Juli 2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden.

Als Mutterunternehmen ist die K+S AKTIENGESELLSCHAFT aufgrund der vorstehend genannten Gesetzesänderung verpflichtet, einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen und in diesem über bestimmte Zahlungen der berichtspflichtigen Gesellschaften der K+S GRUPPE an staatliche Stellen Bericht zu erstatten. Die Einbeziehung eines Unternehmens in einen Konzernzahlungsbericht hat befreiende Wirkung für die Zahlungsberichterstattung auf Einzelgesellschaftsebene.

3. TÄTIGKEITEN IN DER MINERALGEWINNENDEN INDUSTRIE

Die Aktivitäten der K+S GRUPPE sind unterteilt in die operativen Einheiten „Europe+” und „Americas” und umfassen mitunter Tätigkeiten, die der mineralgewinnenden Industrie zuzurechnen sind. Die K+S GRUPPE gewinnt Rohstoffe im konventionellen Bergbau unter und über Tage sowie durch Solung (Solungsbergbau). Zudem wird Salz durch die Verdunstung von salzhaltigem Wasser, meist Meerwasser, gewonnen. Die Kali- und Steinsalzlagerstätten der K+S GRUPPE befinden sich entweder in unserem Eigentum oder wir verfügen über entsprechende Lizenzen bzw. ähnliche Rechte, die den Abbau oder die Solung der Rohstoffvorräte ermöglichen und langfristig absichern.Tochtergesellschaften der K+S AKTIENGESELLSCHAFT, die mineralgewinnende Tätigkeiten aufweisen, wurden in den Konzernzahlungsbericht einbezogen.

4. GRUNDSÄTZE DER BERICHTERSTATTUNG

ALLGEMEINES

Der Konzernzahlungsbericht der K+S AKTIENGESELLSCHAFT wird in Euro aufgestellt. Das Berichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei den angegebenen Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten

Im Folgenden werden die in den Konzernzahlungsbericht einzubeziehenden Gesellschaften gelistet:

 

+ K+S AKTIENGESELLSCHAFT

 

+ K+S MINERALS AND AGRICULTURE GMBH

 

+ ESCO- EUROPEAN SALT COMPANY GMBH & CO. KG

 

+ FRISIA ZOUT B.V.

 

+ K+S WINDSOR SALT LIMITED

 

+ K+S POTASH CANADA GP

 

+ MORTON SALT, INC.

 

+ MORTON BAHAMAS LTD.

 

+ SAUNA DIAMANTE BRANCO LTDA,

 

+ COMPANIA MINERA PUNTA DE LOBOS LTDA.

Die ESCO- EUROPEAN COMPANY SALT GMBH ist zum 31.10.2019 auf die K+S SALZ GMBH angewachsen. Die K+S SALZ GMBH wurde darauf auf die K+S Kali GmbH verschmolzen. Die K+S KALI GMBH firmiert nunmehr als K+S MINERALS AND AGRICULTURE GMBH.

Der Konzernzahlungsbericht der K+S AKTIENGESELLSCHAFT wird gemäß den Vorschriften des HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit zudem ab dem 30. Juni 2020 auf der Homepage der K+S GRUPPE unter www.kpluss.com in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN

Gemäß § 341r Nr. 1 HGB umfassen Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen, die in Anhang I Abschnitt B Abteilung 05 bis 08 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABI. L 393 vom 30. Dezember 2006, S. 1) aufgeführt sind.

Zahlungen sind alle als Geldleistung oder Sachleistung entrichteten Beträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie wenn sie gemäß § 341r Nr. 3 HGB auf einem der nachfolgend bezeichneten Gründe beruhen:

a)

Produktionszahlungsansprüche,

b)

Steuern, die auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften erhoben werden; ausgenommen sind Verbrauchsteuern, Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern sowie Lohnsteuern der in Kapitalgesellschaften beschäftigten Arbeitnehmer und vergleichbare Steuern,

c)

Nutzungsentgelte,

d)

Dividenden und andere Gewinnausschüttungen aus Gesellschaftsanteilen,

e)

Unterzeichnungs-, Entdeckungs- und Produktionsboni,

f)

Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren sowie sonstige Gegenleistungen für Lizenzen oder Konzessionen sowie

g)

Zahlungen für die Verbesserung der Infrastruktur.

Staatliche Stellen sind gemäß § 341r Nr. 4 HGB nationale, regionale oder lokale Behörden eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaats einschließlich der von einer Behörde kontrollierten Abteilungen oder Agenturen sowie Unternehmen, auf die eine dieser Behörden im Sinne von § 290 HGB beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Projekte im Sinne des § 341r Nr. 5 HGB stellen die Zusammenfassung operativer Tätigkeiten dar, die die Grundlage für Zahlungsverpflichtungen gegenüber einer staatlichen Stelle bilden und sich richten nach

a)

einem Vertrag, einer Lizenz, einem Mietvertrag, einer Konzession oder einer ähnlichen rechtlichen Vereinbarung oder

b)

einer Gesamtheit von operativ und geografisch verbundenen Verträgen, Lizenzen, Mietverträgen oder Konzessionen oder damit verbundenen Vereinbarungen mit einer staatlichen Stelle, die im Wesentlichen ähnliche Bedingungen vorsehen.

AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE

In den Konzernzahlungsbericht wurden Zahlungen einbezogen, welche aus Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffgewinnung und Weiterverarbeitung oder diesen vorgelagerten Tätigkeiten, beispielsweise aus Exploration, Prospektion oder Entdeckung, resultieren und den auf Seite 3 genannten Zahlungsarten zuordenbar sind. Darüber hinaus geleistete sonstige Zahlungen an staatliche Stellen, welche keinen unmittelbaren Zusammenhang zu Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie aufweisen, liegen außerhalb des Anwendungsbereichs und sind nicht in den Konzernzahlungsbericht einzubeziehen.

Die berichteten Zahlungen reflektieren den tatsächlichen Zahlungsabfluss der in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen Unternehmen im Berichtsjahr.

Rückzahlungen einer staatlichen Stelle mindern die Höhe der zu berichtenden Zahlungen, sofern Zahlung und korrespondierende Rückzahlung innerhalb des gleichen Berichtszeitraumes liegen und demselben Sachverhalt entspringen. Rückzahlungen, welche aus Zahlungen in vorhergehenden Jahren resultieren, werden nicht berücksichtigt.

Wird eine Zahlung sowohl aufgrund von Tätigkeiten in Zusammenhang mit der mineralgewinnenden Industrie, als auch aufgrund von sonstigen Tätigkeiten geleistet, ist auf den Schwerpunkt der Zahlung abzustellen. Eine Einbeziehung der Zahlung in den Konzernzahlungsbericht erfolgt, sofern der Schwerpunkt der Zahlung aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit der mineralgewinnenden Industrie resultiert. Eine künstliche Aufteilung der Zahlung in einen von der Berichtspflicht erfassten und einen nicht erfassten Teil wird nicht vorgenommen.

Zahlungen, welche nicht ausschließlich einem Projekt zuordenbar sind, werden als „Nicht-projektbezogene Zahlungen” ausgewiesen. Projekte werden bei der K+S GRUPPE gleichgesetzt mit Werke.

Die K+S GRUPPE hat im Berichtsjahr keine Sachleistungen an staatliche Stellen für Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie geleistet.

In einer Fremdwährung (nicht Euro) geleistete Zahlungen wurden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung umgerechnet (= Transaktionskurs).

Aus Gründen der Wesentlichkeit dürfen staatliche Stellen, an welche im Berichtsjahr insgesamt weniger als 100.000 Euro gezahlt wurden, im Konzernzahlungsbericht unberücksichtigt bleiben. Diese Wesentlichkeitsgrenze wird in Anspruch genommen.

Freiwillig in den Konzernzahlungsbericht einbezogene Zahlungen sind explizit gekennzeichnet. Bei freiwillig ausgewiesenen Zahlungen erfolgt ein aggregierter Ausweis auf Länderebene. Es erfolgt keine Differenzierung nach staatlichen Stellen, unterteilt nach Projekten.

5. ZAHLUNGEN

KONZERNÜBERBLICK

Die folgende Übersicht zeigt die im Berichtsjahr geleisteten Zahlungen der K+S GRUPPE an staatliche Stellen unterteilt nach Ländern und Zahlungsarten. Die jeweils begünstigten staatlichen Stellen können den Länderübersichten entnommen werden.

K+S GRUPPE

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Steuern 1 Nutzungsentgelte 2 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 3 Gesamt
in Euro
Deutschland 3.465.989 * 130.223 938.515 4.534.727
Kanada 5.492.825 2.922.180 13.746.144 22.161.149
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) 1.343.472 - 726.213 2.069.685
Chile 1.109.939 - - 1.109.939
Bahamas - - 372.924 372.924
Gesamt 11.412.225 3.052.404 15.783.796 30.248.425

1 Gemäß § 341r Nr.3 b) HGB.
2  Gemäß § 341r Nr.3 c) HGB.
3 Gemäß § 341rNr.3f) HGB.

* Zwischen der K+S AKTIENGESELLSCHAFT und dem überwiegenden Teil ihrer inländischen Tochtergesellschaften besteht ein gewerbe- und körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis. Als Organträgerin leistet die K+S AKTIENGESELLSCHAFT regelmäßig Zahlungen für diese Organgesellschaften. Ein Teil dieser Zahlungen ist auf Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie zurückzuführen. Eine Analyse des Schwerpunktes hat ergeben, dass der überwiegende Teil der Zahlungen der Organträgerin nicht aus Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie resultiert, sondern aus den Bereichen Herstellung und Vertrieb von Düngemitteln und Produkten für industrielle Anwendungen sowie den Entsorgungsaktivitäten zur untertägigen Beseitigung und Verwertung von Abfällen und sonstigen Dienstleistungen. Folglich liegen diese Zahlungen außerhalb des Anwendungsbereichs und sind nicht in der oben abgebildeten Tabelle enthalten, werden jedoch im Folgenden freiwillig auf kumulierter Ebene berichtet:

Im Berichtsjahr wurden von der K+S AKTIENGESELLSCHAFT Ertragsteuerzahlungen in Höhe von 29.384.655 Euro getätigt, davon für Körperschaftsteuer 13.156.917 Euro und für Gewerbesteuer 16.227.738 Euro.

LÄNDERÜBERBLICK

Die Länderübersichten zeigen die im Berichtsjahr getätigten Zahlungen an staatliche Stellen unterteilt nach Projekten und Zahlungsarten.

DEUTSCHLAND

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Steuern 1 Nutzungsentgelte 2 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 3 Gesamt
in Euro
HCC-Hessisches Competence Center, Wiesbaden, Hessen 817.978
Neuhof-Ellers - - 316.635 316.635
Werra - - 501.343 501.343
Landeshauptstadt Hannover, Hannover, Niedersachsen 333.013
Nicht-projektbezogene Zahlungen 333.013 - - 333.013
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt 250.760
Bernburg - 130.223 - 130.223
Braunschweig-Lüneburg - - 120.527 120.527
Zielitz - - 10 10
Samtgemeinde Grasleben, Grasleben, Niedersachsen 527.143
Braunschweig-Lüneburg 527.143 - - 527.143
Stadt Bernburg, Bernburg, Sachsen-Anhalt 1.355.938
Bernburg 1.355.938 - - 1.355.938
Stadt Rheinberg, Rheinberg, Nordrhein-Westfalen 1.249.895
Borth 1.249.895 - - 1.249.895
Gesamt 3.465.989 130.223 938.515 4.534.727

1 Gemäß § 341r Nr. 3 b) HGB.
2 Gemäß § 341r Nr. 3 c) HGB.
3 Gemäß § 341r Nr. 3 f) HGB.

KANADA

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Steuern 1 Nutzungsentgelte 2 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 3 Gesamt
in Euro
Department of Natural Resources, Halifax, Nova Scotia 137.836
Pugwash - - 137.836 137.836
Ministry of Finance, Oshawa, Ontario 2.951.760
Nicht-projektbezogene Zahlungen 2.060.132 - - 2.060.132
Ojibway - - 891.628 891.628
Ministry of Finance, Regina, Saskatchewan 6.729.930
Bethune - - 6.729.930 6.729.930
Ministry of the Economy, Regina, Saskatchewan 5.986.750
Bethune - - 5.836.556 5.836.556
Regina - - 150.193 150.193
Revenu Québec, Montreal, Québec 1.138.254
Nicht-projektbezogene Zahlungen 1.138.254 - - 1.138.254
Revenu Québec, Québec, Québec 2.294.439
Nicht-projektbezogene Zahlungen 2.294.439 - - 2.294.439
Sask Water, Moose Jaw, Saskatchewan 2.565.055
Bethune - 2.565.055 - 2.565.055
Water Security Agency, Moose Jaw, Saskatchewan 357.125
Bethune - 357.125 - 357.125
Gesamt 5.492.825 2.922.180 13.746.144 22.161.149

1 Gemäß § 341r Nr.3 b)HGB.
2 Gemäß § 341r Nr 3 c) HGB.
5 Gemäß § 341r Nr.3 f) HGB.

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA (USA)

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Steuern 1 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 2 Gesamt
in Euro
Internal Revenue Service, Odgen, Utah 1.343.472
Nicht-projektbezogene Zahlungen 1.343.472 - 1.343.472
Ohio Department of Natural Resources, Sandusky, Ohio 435.401
Fairport - 435.401 435.401
State of Utah Department of Natural Resources, Salt Lake City, Utah 167.538
Grantsville - 167.538 167.538
Arizona Department of Revenue, Phoenix, Arizona 123.274
Glendale - 123.274 123.274
Gesamt 1.343.472 726.213 2.069.685

1 Gemäß § 341r Nr. 3 b) HGB.
2 Gemäß § 341r Nr. 3f) HGB.

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CHILE Steuern 1 Gesamt
in Euro
Tesorería General de la República, Santiago de Chile, Región Metropolitana 1.109.939
Nicht-projektbezogene Zahlungen 1.109.939 1.109.939
Gesamt 1.109.939 1.109.939

1 Gemäß § 341r Nr. 3 b) HGB.

BAHAMAS

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Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 1 Gesamt
in Euro
Ministry of Finance, Nassau, New Providence 372.924
Inagua 372.924 372.924
Gesamt 372.924 372.924

1 Gemäß § 341r Nr. 3 f) HGB.

 

Kassel, 30. Juni 2020

K+S AKTIENGESELLSCHAFT

DER VORSTAND